Sanna 0 Posted September 3, 2013 Report Share Posted September 3, 2013 Hallo, wir bitten um Hilfe, wir haben ein Blitzproblem ... auf der A21 wurde am 19.7.13 geblitzt in Fahrtrichtung nach Süden und zwar direkt hinter der Autobahntankstelle Schackendorf/ Westseite. Danach folgt nämlich eine Baustelle. Zu dem Zeitpunkt war das entscheidende 80km/h Schild genau auf mittiger Höhe der Tankstelle (an der Leitplanke) angebracht. Hier findet man noch die Montagespuren. Am 17.8. stellten wir dann fest, dass die Beschilderung geändert wurde, das eine Schild wurde ersetzt durch 2 Schilder 80km/h und zwar Anfang der Tankstelle und Ende der Tankstelle. Diese neue Beschilderung zerstört unsere Argumentation vor der Bußgeldstelle. Wer kann etwas zu der "alten" Beschilderung sagen und vielleicht auch noch sagen, wann (etwa) diese geändert wurde? Die Bußgeldstelle haben wir schon kontaktiert, die äußern sich aber eher ausweichend und verweisen auf die Meßbeamten. Uns konnte nicht gesagt werden, von wann die Beschilderungsskizze ist, die dem Meßprotokoll beilag. EInspruch wollen wir am liebsten erst erheben, wenn wir hier eine "gewisse" Klarheit haben. Wer kann uns helfen? Danke, viele Grüße von Sanna Quote Link to post Share on other sites
jemaka72 6 Posted September 3, 2013 Report Share Posted September 3, 2013 Wer euch helfen kann? Ein Anwalt, der kann nämlich Akteneinsicht beantragen. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted September 3, 2013 Report Share Posted September 3, 2013 Oder auch die anordnende Behörde. Die muss Auskunft über die Anordnung der Beschilderung und deren Umsetzung geben. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 4, 2013 Report Share Posted September 4, 2013 EInspruch wollen wir am liebsten erst erheben, wenn wir hier eine "gewisse" Klarheit haben. Der Schilderung ist zu entnehmen, dass der Bussgeldbescheid bereits eingetrudelt ist, richtig? Dann wuerde ich aber schon mal einen Blick auf die Fristen werfen, denn wenn die 'gewisse' Klarheit erst zustande kommt, wenn die Frist abgelaufen ist, dann ist das Ding rechtskraeftig....... Quote Link to post Share on other sites
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