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Tarnnetz Über Blitzer In Baden-Württember - Erlaubt?


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Ein nettes Hallo,

 

 

bisher habe ich keine eindeutige Aussage darüber finden können, ob mobile Geschwindigskeitsmessungen mit einem mit Tarnnetzen "getarnten" Blitz- und Fotografiergerät durchgeführt werden dürfen (Baden-Württemberg).

 

 

Ein Mitarbeiter des Landratsamtes meinte, die Messeinrichtung darf nicht getarnt werden wohl aber die mobilen Blitzer.

 

 

Und: Stationär darf gar nicht getarnt werden.

 

 

Die "Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung in den jeweiligen Bundesländer baden Württemberg" helfen mir hier auch nicht weiter.

 

 

Wisst ihr etwas darüber?

 

 

Achtung: Es möchte hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der Tarnung lostreten - es geht mir einzig und alleine darum, was Geschwindigkeitsmesser dürfen und was nicht.

 

 

Danke und viele Grüße,

 

 

sony

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Nachdem Kommunen inzwischen unumwunden zugeben, welche Ziele bei der Verkehrsüberwachung vorrangig verfolgt werden, ist sich die Polizei in BaWü auch nicht mehr zu schade die Verhaltensweisen der Kollegen aus ehemals totalitär geprägten Systemen zu kopieren. Ich konnte in BaWü schon sehr viele 'liebevoll' getarnte PSS mobil beobachten, welche alle im Dienste der Verkehrspolizei standen.

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Hallo,

was spricht dagegen? Die STVO gilt überall und Kraftfahrer haben diese eben auch überall einzuhalten, auch dort wo sie keine Meßstelle sehen oder vermuten. Und es ist ja kein Schaden

wenn nach freundlichem Gegenverkehrs- oder Rundfunkhinweis auf etwas längere Strecke die STVO eingehalten wird....

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Hallo,

ich plädiiere sogar für eine deutliche "Verschärfung" mit östereischicher "Halterhaftung, Prinzip:

 

Nur Photos von hinten zur Fahrzeugindetifikation, kein Rauswinken, Infraot- oder UV-Lichtblitz ausserhalb de sichtbaren Bereiches. Die Messung sollte für den Fahrer NICHT erkennbar sein.

Keine aktuelle Warnung im Radio oder via Datenfunk, Briefpost an den Halter 3 Tage später.... , wenn der nicht weis wer fuhr so um die 500€ für das "Nichtwissen"!

 

Wer die STVO immer einhält oder bei "Taschengeldverstößen" auch die östreichische Anonymbusse ohne Halterindentifikation umgehnd zahlt hat ja keine Probleme damit.

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Ganz so krass wie kolbenfeder würde ich nun nicht vorgehen wollen.

 

Es soll schon derjenige Blechen, welcher den Mist auch verbockt hat. Daher mag ich diese "in die Verjährung" treibende Maßnahmen nicht so ganz. Wenn man einen Fehler gemacht hat, dann sollte man auch dazu stehen, anstatt versuchen sich darum zu drücken.

 

Auch sollte der VT wissen bzw, erkennen können, dass er aufgenommen wurde. Gut, das würde dann die nachrückenden Kadidaten warnen und die Meßstelle wird so oder so, wenn sie erkannt wurde, recht schnell uninteressant.

 

Warnungen kommen ja zu 90% von den Privaten Radiosendern. Die öffentlich-rechtlichen, SWR3 z.B. machen dies nicht. Warum?

 

Es ist schon nicht einfach, aber wie sobbel auch schon schrieb: Wenn der VT mit technischem Hilfsmittel unterwegs ist, dann dürfen die Meßtrupps auch ihre Kisten tarnen. Gleiches recht für jeden.

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Wenn man einen Fehler gemacht hat, dann sollte man auch dazu stehen, anstatt versuchen sich darum zu drücken.

 

Das muss dann aber im Umkehrschluss auch fuer die Behoerden gelten. Wenn die den Fehler machen, dass der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist, sollen sie sich halt damit abfinden, dass keine Kohle herein kommt, oder?

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Es soll schon derjenige Blechen, welcher den Mist auch verbockt hat. Daher mag ich diese "in die Verjährung" treibende Maßnahmen nicht so ganz. Wenn man einen Fehler gemacht hat, dann sollte man auch dazu stehen, anstatt versuchen sich darum zu drücken.

Glaube nicht das unser Gemeinderat samt Stadtverwaltung die Verwarnungen und Bußgelder bezahlen will.

 

Aber schön wäre es schon, und gerecht.

 

MfG.

 

hartmut

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Das muss dann aber im Umkehrschluss auch fuer die Behoerden gelten. Wenn die den Fehler machen, dass der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist, sollen sie sich halt damit abfinden, dass keine Kohle herein kommt, oder?

 

Hallo,

Blödsinn, wenn du miteinem Flugzeug auch UNGEFÄHRLICHEN Mist baust, als technisch sicher ungnehmigt auf abgeernteten Felder landest oder mit Notlandewiese im Blick Tiefflug vernanstalest wirst du als Pilit nie direkt indetifiziert.

Da reich schlicht das Hauptflugbuch und das luftfahrzeugbordbuch um dich juristishc festzunageln. Als Halter bist du verpflcihtet diese Aufzeichnungen vom Piloten vornehmen zu lassen udn zu kontollieren! Wenn nicht giltst du als unzuverlässig und dein Pilotenschein ist erstmals weg...

 

Daher Kennzeichen als Indentifizierung ist als vollumfassend zu betrachten.

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Tja, manch einer fliegt als Pilot tief, der andere geistig. Was nun die Piloten mit ungefaehrlichem Mist hier im Thread zu suchen haben, erschliesst sich mir nicht so ganz, trotzdem noch(mal) mein altbekannter Ratschlag: When you drink, don't post.......

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Die Messung wird durch eine Tarnung nicht ungültig. Die Antwort auf Deine Frage ist "Ja"

@zorro69: Nö. Erstens, ein Tarnnetz kann auch während der Messung verrutschen. Zweitens kann ein Tarnnetz politisch nicht gewollt sein. Es gibt nicht umsonst Richtlinien für die Überwachung, nur natürliche Gegebenheit auszunutzen. Es ist hier die Frage, was in BaWü gilt. Hier gab es mal einen längeren Thread über mit Zweigen getarntes eso-Geraffel in BaWü, meine die Bilder waren von @gast225.

 

@yamaha4711: :wand: . Gell, so what, wenn die Mülltonnen auch alle 2 Meter aufgestellt werden :nuts: .

:nolimit:

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Die Messung wird durch eine Tarnung nicht ungültig. Die Antwort auf Deine Frage ist "Ja"

@zorro69: Nö. Erstens, ein Tarnnetz kann auch während der Messung verrutschen. Zweitens kann ein Tarnnetz politisch nicht gewollt sein. Es gibt nicht umsonst Richtlinien für die Überwachung, nur natürliche Gegebenheit auszunutzen. Es ist hier die Frage, was in BaWü gilt. Hier gab es mal einen längeren Thread über mit Zweigen getarntes eso-Geraffel in BaWü, meine die Bilder waren von @gast225.

 

@yamaha4711: :wand: . Gell, so what, wenn die Mülltonnen auch alle 2 Meter aufgestellt werden :nuts: .

:nolimit:

 

Endlich mal wieder jemand, der zur eigentlichen Frage zurückkommt.

 

Mehr davon bitte :-)

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interessant wie ein "verrutschendes Tarnnetz" eine Messung verfälschen soll!

Zumindest wenn dann Metallgegenstände vor die Radarantenne rutschen, kann nicht mehr von einer standardisierten Messung ausgegangen werden.

 

Ich habe auch schon mit Tarnnetz abgedeckte mobile Messgeräte im Schwarzwald gesehen.

 

Verboten ist das Tarnen -weder bei mobilen, noch bei stationären Blitzern- nach der Verwaltungsvorschrift für Ba-Wü nicht.

 

edit: Link zu den von m3 angesprochenen Fotos von Gast225

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edit: Link zu den von m3 angesprochenen Fotos von Gast225

 

 

Der Link ist ja interessant.

 

Ich sprach die Tage ganz freundlich in Baden-Württemberg mit dem Personal einer mobilen Messstelle, die sagten mir:

 

Der "Blitzer" darf getarnt werden, aber nicht die Lichtschranke.

 

UNd in obigen LKink ist ja ganz klar auch die Lichtschranke getarnt - in Baden-Württemberg

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interessant wie ein "verrutschendes Tarnnetz" eine Messung verfälschen soll! Die näheren Ausführungen dazu werden wir in der Doktorarbeit von m3 nachlesen können.

@zorro69: Hast Du überhaupt schon mal ein Tarnnetz in der Hand gehabt? Und interessanter wäre eine Doktorarbeit an der Fakultät "Verkehrspsychologie" (Würzburg) bzw. "Polizeipsychologie" (Bautzen), was in den Köpfen von Meßbeamten vorgeht, wenn sie ein Tarnnetz, Zweige, Bettlaken im Winter, usw. einsetzen.

:nolimit:

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Der "Blitzer" darf getarnt werden, aber nicht die Lichtschranke.

@sonycom007: So ist rein technisch gesehen, also politisch mal außen vorgelassen, korrekt. Das Meßgerät selbst darf unter keinen Umständen irgendwie beeinflusst werden. Wenn dagegen Fotoeinheit und/oder Blitzeinheit verdeckt sind bzw. während der Messung sich (teil-)verdecken, dann ist alles gut :ph34t: .

:nolimit:

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@m3_: Ja, das war meine Eingangsfrage die nun beantwortet ist.

 

 

Super Formulierung von Dir "Das politische mal außen vorgelassen" :-)))

 

 

Dieses Thema ist natürlich höchst interessant, aber dazu kloppen sich schon genug Leute, auch ich habe da meine Meinung dazu, aber darum ging es mir in der Ursprungsfrage nicht.

 

 

Manche haben das ja gleich zu Anfang und dann am Ende doch (noch) erkannt. :-)

 

 

Danke an allen für die Meinungen und Gruß,

 

 

sony

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@zorro69: Hast Du überhaupt schon mal ein Tarnnetz in der Hand gehabt? Und interessanter wäre eine Doktorarbeit an der Fakultät "Verkehrspsychologie" (Würzburg) bzw. "Polizeipsychologie" (Bautzen), was in den Köpfen von Meßbeamten vorgeht, wenn sie ein Tarnnetz, Zweige, Bettlaken im Winter, usw. einsetzen.

:nolimit:

 

Jau, was denken die, dann kann man auch klar sagen, Geschwingkeitsüberschreitungen müssen sein, oder so!?

 

@Zorro schriebs an, wo ist deine Doktorarbeit?

 

dete :abwarten:

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