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Einstellung 315C Bei Überholen, Jetzt 43 Owig Was Kommt Noch In Frage


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Hallo,

 

ein Ermittlungsverfahren wegen StGb 315c "Grobes Fehlverhalten beim Überholen" wurde mit Hinweis

auf 43 OWIG eingestellt.

 

Was ist die höchste Strafe laut Bussgeldkatalog die jetzt eigentlich überhaupt noch in Frage kommt?

 

Es wurde wohl im Stau auf der Autobahn ein anderes Fahrzeug beim Überholen auf dem Pannenstreifen behindert.

 

VG

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Nein, der Beschuldigte war schon derjenige der überholt wurde.

Es kam durch den Vorfall zu einem Streit der erst durch Polizeieinsatz gelöst wurde.

Der Beschuldigte hatte dann Anzeige erstattet, welche durch Aussage von 3 unabhängigen Zeugen (andere VT) unterstützt wurde.

 

Daraufhin wurde vom anderen Verkehrsteilnehmer eine Gegenanzeige als "Retourkutsche" erstattet, um die geht es gerade.

 

 

Aber was kommt den für Überholen im "Worst Case" überhaupt OWI-mässig in Betracht ?

Ich tu mir schwer was zu finden.....

 

Beim Überholtwerden das Tempo erhöht - 30 Euro

Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht - 10 Euro

 

Autobahn: Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen - 25 Euro

mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer - 50 Euro - 3 Punkte

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Irgendwie ist mir die Situation immer noch nicht ganz klar.

 

Es ist Stau, zähfließender Verkehr.

Jemand fährt daran auf dem Standstreifen vorbei.

Dieser zeigt Fahrzeugführer an, welche auf der rechten Fahrspur fahren, weil diese ihn angeblich behindern.

Diese machen Gegenanzeige gegen den Standspurfahrer.

 

Und hier geht es jetzt um die OWi für den Standspurfahrer?

 

Hier kommt dann noch das unberechtigte nutzen des Standstreifen hinzu. Gegebenenfalls mit Gefährdung.

 

oder war es umgekehrt

Der Standspurfahrer wurde durch einen fahrer auf der rechten Spur angezeigt.

Dieser hat eine Gegenanzeige gemacht.

Und nun wird der Fahrer auf der rechten Spur wegen einer OWi ermittelt.

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Irgendwie ist mir die Situation immer noch nicht ganz klar.
#5 scheint mir zutreffend zu sein, nur die Reihenfolge der Anzeigen hast Du da noch nicht richtig erfasst.

 

Wir hätten hier dann offensichtlich einen der immer häufiger auftretenden ich-bin-so-schlau-Egoisten, die auf der Standspur am Stau vorbeifahren, gern auch mit durchaus etwas höherer Geschwindigkeit (schließlich müßte ja, wer auf den Standstreifen wechseln will, also die gleiche genial-egoistische Idee hat wie der bereits dort fahrende, sich vor dem Fahrstreifenwechsel versichern, daß da keiner angeballert kommt, gleiches gilt für Menschen, die einfach nur die rechte Tür aufmachen), um dann irgendwo eine Ausfahrt zu nutzen (kann gern auch eine Behelfsausfahrt sein) oder über einen Rast- oder Parkplatz zu fahren und wieder einzufädeln. Und dann haben wir einen auf-der-rechten-Spur-im-Stau-Steher (aka der TE), der früher oder später die Faxen hat von den vorgenannten schlauen Egoisten und deshalb so weit nach rechts auf den Standstreifen fährt, daß dort keiner mehr vorbeikommt.

 

Daraus entwickelt sich eine intensivere Diskussion, der es vermutlich deutlich mehr an Sachlichkeit als an Lautstärke mangelte. Nach Erscheinen der :cop01: hat dann der auf-der-rechten-Spur-im-Stau-Steher Anzeige gegen den ich-bin-so-schlau-Egoisten erstattet (der Tatvorwurf wird nicht genannt, wahrscheinlich irgendwas mit rechts überholen), worauf dieser seinerseits mit einer Anzeige reagiert und dabei anscheinend § 315 c StGB ins Spiel gebracht hat. Letzteres hat die Staatsanwaltschaft offenbar eher nicht so gesehen und die Sache an die Bußgeldstelle abgegeben.

 

Klingt doch gut, oder?

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Der Standspurfahrer wurde durch einen fahrer auf der rechten Spur angezeigt.

Dieser hat eine Gegenanzeige gemacht.

Und nun wird der Fahrer auf der rechten Spur wegen einer OWi ermittelt.

 

Das ist der Aktuelle Stand. Das einzige was ich mir vorstelle, dass gesehen wären könnte ist eben

ein am Einordnen bzw. Überholen behindert. Gibt es hierzu ein OWI ?

 

Eine echte Strassenverkehrsgefährdung war ja laut Einstellung 315c nicht gegeben.

 

Der ursprüngliche Tatvorwurf zum 315c nach Behauptung des auf Standstreifen überholenden VT hieß "grobes Fehlverhalten beim Überholen"

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Hallo, Simon84,

 

es ist korrekt, dass das Verfahren wegen der Straßenverkehrsgefährdung eingestellt wurde, denn die kann nach der beschriebenen Sachlage gar nicht vorliegen.

 

Passender wäre m. E. eine Anzeige wegen Nötigung gewesen, denn auch, wenn das Befahren des Standstreifens verboten ist, haben andere VT diese Standstreifenfahrer nicht durch Blockieren der Standspur zu nötigen.

 

Ad hoc würden mir einige Möglichkeiten für eine Verkehrsordnungswidrigkeit Seitens des Fahrers auf dem rechten Fahrstreifen einfallen, z. B. Behinderung eines anderen Fahrzeuglenkers, Überfahren der durchgezogenen Linie usw., aber diese wäre alle im Verwarnungsbereich.

 

Grundsätzlich kann man sagen, dass sich hier nach Deiner Beschreibung zwei Holzköpfe getroffen haben, die hoffentlich zumindest durch ihre Rechtsanwaltskosten und den Ärger, den sie bislang hatten, ein wenig gelernt haben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Gast225,

 

zum Raussuchen bin ich ehrlich gesagt zu faul, aber es gibt irgendwo einen Verwarnungsverstoß, wenn man z. B. auf die weiße Linie am Seitenstreifen kommt, bzw. diese überfährt, und dass dies vorgelegen hat, kann man vermutlich annehmen, wenn der Seitenstreifenfahrer nicht vorbei fahren konnte.

 

Letztendlich ist es müßig, irgendwelche Verwarnungstatbestände herauszusuchen, die vielleicht passen könnten, weil damit zu rechnen ist, dass die Bußgeldstelle das Ganze ebenfalls einstellen wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Grundsätzlich kann man sagen, dass sich hier nach Deiner Beschreibung zwei Holzköpfe getroffen haben, die hoffentlich zumindest durch ihre Rechtsanwaltskosten und den Ärger, den sie bislang hatten, ein wenig gelernt haben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Da hast du auf jeden Fall Recht.

 

Das heisst man kann davon ausgehen, dass keine "größere" Gefährdung im Sinne von einem Fahrverbot mehr auf uns zukommt, sondern maximal Geldbusse und ein paar Punkte ?

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Hallo, Simon84,

 

wenn Du der Fahrer gewesen bist, der auf dem rechten Fahrstreifen gefahren und den Seitenstreifenfahrer geärgert hast, gehe ich davon aus, dass nach Lage der Dinge aus verkehrsrechtlicher Sicht maximal eine gebührenpflichtige Verwarnung auf Dich zukommt.

 

Ob zwischen euch beiden ein paar Nettigkeiten ausgetauscht worden sind, die ebenfalls zur Anzeige gebracht wurden, weiß ich natürlich nicht und kann diesbezüglich logischerweise keine Prognose abgeben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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man wird halt älter und bequemer. :abwarten:

 

 

Du auch? Obwohl, beim Arbeiten und noch viel mehr beim Autofahren, dann ist es da, das Gefühl, noch immer (einigermaßen) jung zu sein. Nur beim Aussteigen aus dem Bimmer zwickt eine Bandscheibe manchmal ein wenig.....

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Wir hätten hier dann offensichtlich einen der immer häufiger auftretenden ich-bin-so-schlau-Egoisten, die auf der Standspur am Stau vorbeifahren, gern auch mit durchaus etwas höherer Geschwindigkeit ........

 

So einer war ich gestern auch, allerdings fuhr ich langsam und vorsichtig. Ich hatte einfach keinen Bock, bei 32 Grad im Schatten ohne Schatten auf dem Expressway in voller Montur herum zu stehen und der Dinge, die da kommen, zu harren. Irgendwann lief ich auf einen Motorradpolizisten auf, der in der rechten Spur stand mit seiner BMW. Ich naeherte mich vorsichtig an, fragte, ob es OK waere, weiterhin rechts auf der 'hard shoulder' zu fahren, woraufhin er sagte: "Ich tue das nicht, zuviel Sand und Steine, die da herum liegen." Mit einem freundlichen Hinweis auf die halbwegs zuverlaessige Gelaendegaengigkeit meines Moppeds (GS steht fuer Gelaende/Strasse), fuhr ich weiter, bis zum Unfall, der den Stau ausloeste. Dort stellte ich mein Mopped ab - natuerlich mitten auf der Bahn - steckte mir eine Zigarette an und wartete. Es dauerte nicht lange, bis einer der freundlichen Polizeibeamten kam und mich bat (!), doch langsam durch die Unfallstelle weiter zu fahren. Ziel erreicht - laengeren Aufenthalt vermieden..... :abwarten:

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Moin Moin

 

Passender wäre m. E. eine Anzeige wegen Nötigung gewesen, denn auch, wenn das Befahren des Standstreifens verboten ist, haben andere VT diese Standstreifenfahrer nicht durch Blockieren der Standspur zu nötigen.

Das ging mir auch sofort durch den Kopf und dürfte auch zutreffender sein als der 315c.

 

Gruß

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Hallo, HarryB,

 

auch mit dem Krad sollte man nicht über den Standstreifen fahren, allein schon, weil es andere VT animiert, ebenso zu handeln.

 

Wenn, dann lieber langsam und vorsichtig durch die hoffentlich vorhandene Rettungsgasse, denn da folgen Dir die PKW - und LKW - Fahrer nicht (zumindest meistens nicht).

 

Beides ist zwar verboten, aber das langsame und vorsichtige Befahren der Rettungsgasse mit dem Krad wird von den meisten Kollegen toleriert, wenn es z. B. brütend heiß ist oder wenn es in Strömen regnet und der Kradfahrer bis zur nächsten Autobahnbrücke fahren will, um sich dort unterzustellen, solange der Stau weiter besteht und er niemanden behindert oder gefährdet.

 

Ebenso ist meiner Erfahrung nach die Akzeptanz bei anderen VT um einiges größer, als wenn der Kradfahrer über den Standstreifen fährt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Da hab ich andere Erfahrungen gemacht bzw. gesehen.... nämlich dass "neidische" Dosenfahrer die Rettungsgasse mit Absicht zufahren (das brüllen sie einem dann noch entgegen), damit der ach so überprivilegierte Kradler in seinem Vollschutz mit Helm bei 36 Grad im Schatten (der dort nicht war) bitte sehr genauso wartet wie der Dosenfahrer mit seiner Klimaanlage im Auto... :devil::mecker2::koch:

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Hallo, QTreiberin,

 

bei uns im Süden ist es öfter mal sehr heiß und möglicherweise haben die "Dosenfahrer" deshalb etwas mehr Verständnis für die Kradfahrer.

 

Es kommt natürlich auch etwas auf die Fahrweise der Kradfahrer an, denn, so meine Beobachtung aus privater Sicht, langsam fahrende Kradler werden kaum belästigt und man macht ihnen sogar des Öfteren extra etwas Platz.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Also Rettungsgasse gibt's hier nicht, da hat sich auch der RTW im Stau anzustellen. Hey, hier fahren 98% Chinesen, wenn die am Steuer sitzen, dann ist alles andere egal (deswegen ist eine meiner groessten Befuerchtungen, hier mal 'ne Herzattacke in einer Entfernung >35 m zum Krankenhaus zu erleiden).

 

Und die hard shoulder - das ist kein Standstreifen! - kann hier ohnehin niemand mehr befahren, wenn Stau angesagt ist. Das sind vielleicht 50 cm Asphalt, die sich da anbieten, das ist ausschliesslich den wagemutigen Motorradfahrern vorbehalten.

 

In dem Stau, durch den ich mich durchschlaengelte - mal ganz links, mal ganz rechts, selten in der Mitte, weil da immer wieder Fahrzeuge schraeg stehen, die unbedingt die Spur wechseln muessen (wie gesagt: Es sind Chinesen!) - stand doch tatsaechlich einer - natuerlich auch 'ne Gelbhaut - mit einem Scooter hinter einem Reisebus und hat gewartet, waehrend von oben die Sonne knallte, von vorne der heisse Busmotor und von links, rechts, vorne und hinten die Abgaswolken aufstiegen. Nee, das muss ich mir nicht antun......

 

In D'land habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Mehrzahl der Kraftfahrer tatsaechlich Platz schuf, wenn man langsam (!) mit dem Motorrad durch den Stau fuhr, es gab aber - wie 'QTreiberin' richtig berichtet - auch die anderen, die da extra dicht machten und sich obendrein noch echauffierten. Andererseits habe ich auf der Fahrt Koeln - Berlin auch die erlebt, die auf dem Standstreifen standen, die Heckklappe offen hatten und aus der im Fahrzeug befindlichen Zapfanlage frisches Bier zapften. Sie luden mich zu einem Glas ein, das habe ich natuerlich abgelehnt, aber 'ne Zigarettenpause mit denen gemacht und lustigen small talk betrieben.

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  • 1 month later...

Also ich hab jetzt noch ein Verwarnungsgeldangebot über 15 Euro wegen BKAT 102107

"Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen und behinderten +) dadurch andere"

 

Bemerkung " Sie fuhren nach rechts auf den Seitenstreifen um die Weiterfahrt des Herrn XY zu verhindern"

 

Beweismittel : Betroffenenangaben

Zeugen : Herr XY

 

Habe erstmal nicht geantwortet und schaue ob überhaupt ein BGB kommt.

Meine persönliche Meinung zur Zeit: Beweismittel/Zeuge: An den Haaren herbeigezogen und nicht belastbar.

 

Zumal ich nicht wirklich auf den Seitenstreifen gefahren bin sondern nur weiter nach rechts AN den Seitenstreifen, kein Teil meines Autos hat die Linie überfahren.

 

Was meint ihr ?

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schaue ob überhaupt ein BGB kommt.
Du glaubst nicht ernsthaft, daß die das Verwarnungsgeld vergessen, oder?

 

Meine persönliche Meinung zur Zeit: Beweismittel/Zeuge: An den Haaren herbeigezogen und nicht belastbar.
Einfache Sache: er ist Zeuge und somit zur Wahrheit verpflichtet, Du bist Beschuldigter und darfst nach Strich und Faden lügen.

 

Was meint ihr ?
Zahlen und strahlen. Du kannst natürlich widersprechen und hoffen, daß es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt. Ich halte diese Hoffnung allerdings für wenig sinnvoll, und im Falle der Enttäuschung wird es noch teurer für Dich.

 

Vielleicht tröstet es Dich ja, daß der andere VT wohl auch eine Anzeige bekommen haben dürfte.

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Hallo, Biber,

 

Du bist Beschuldigter und darfst nach Strich und Faden lügen.

streiche "Beschuldigter" und setze "Betroffener", dann stimmt es.

 

Hallo, Simon28,

 

so, wie Du es geschildert hast, hast Du unstrittig etwas falsch gemacht,

 

Nimmst Du die berechtigte Verwarnung nicht an, kommen noch 28,50 € an Gebühren dazu.

 

Geht das Ganze vor Gericht, werden die Kosten durch Zeugengelder und Gerichts - sowie ggf. Anwaltskosten noch höher.

 

Ist es so schwer, einzusehen, dass man einen Fehler gemacht hat und dazu zu stehen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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schaue ob überhaupt ein BGB kommt.
Du glaubst nicht ernsthaft, daß die das Verwarnungsgeld vergessen, oder?

 

Nicht vergessen nein das glaube ich nicht.

Ich dachte eher daran, dass evtl. eingestellt wird.

z.B. weil bei genauerer Prüfung die Zeugenaussage nicht einwandfrei oder widersprüchlich ist.

 

Ob ich jetzt 15 Euro oder später 50 zahle ist mir ehrlich gesagt egal.

Zu einer Gerichtsverhandlung wollte ich es nicht kommen lassen.

 

@Nachteule: Lieben Dank für den Tip, ich habe meine Lektion hier schon gelernt.

 

Ich habe etwas Bedenken, dass ich wenn ich die Strafe einfach so zahle, indirekt meine "Schuld" zugebe und somit evtl. für weitere rechtliche Aktionen des Anderen

einen Weg bereite. (Gibt es da evtl. zivilrechtlich eine Möglichkeit für ihn ?)

 

Gibt es eine Möglichkeit "unter Vorbehalt" zu zahlen um so etwas zu vermeiden?

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Ich habe etwas Bedenken, dass ich wenn ich die Strafe einfach so zahle, indirekt meine "Schuld" zugebe und somit evtl. für weitere rechtliche Aktionen des Anderen

einen Weg bereite. (Gibt es da evtl. zivilrechtlich eine Möglichkeit für ihn ?)

 

Gibt es eine Möglichkeit "unter Vorbehalt" zu zahlen um so etwas zu vermeiden?

 

Welche Aktionen sollte es denn geben, die da zu vermeiden waeren? :unsure:

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streiche "Beschuldigter" und setze "Betroffener", dann stimmt es.
Tut mir leid, ich bin erfreulicherweise eher selten eins von beiden, da bringe ich das gern durcheinander. :)

 

weil bei genauerer Prüfung die Zeugenaussage nicht einwandfrei oder widersprüchlich ist.
Ich mag mich ja täuschen, aber ich habe den Eindruck, daß da vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft nicht nochmal großartig geprüft werden wird. Die Anzeige kommt von der Polizei (oder habe ich das falsch verstanden?), es gibt einen Zeugen und die ganze Kiste klingt ziemlich 'normal' für Staus auf Autobahnen.

 

Ob ich jetzt 15 Euro oder später 50 zahle ist mir ehrlich gesagt egal.
Dann versuche es. Wenn Du bisher keine gegenteilige Aussage gemacht hast (die Polizei vor Ort also nichts aufgeschrieben und in die Akten übernommen hat), könntest Du durchaus zur Überzeugung gelangen, daß das fuhren nach rechts auf den Seitenstreifen um die Weiterfahrt des Herrn XY zu verhindern falsch ist, weil Du nur nach rechts auf, aber nicht über die weiße Linie gefahren bist, um in dem Stau eine Rettungsgasse zu bilden (das zieht nur bei 2-spurigen Autobahnen!). Das dann der Herr XY verbotenerweise auf dem Standstreifen herangerauscht sei, damit hättest Du nun wirklich nicht gerechnet. Könnte ganz vielleicht klappen, kommt darauf an, was in den Akten steht und wieviel Aufwand der Sachbearbeiter betreiben möchte.

 

Zu einer Gerichtsverhandlung wollte ich es nicht kommen lassen.
Dann solltest Du, so Du denn Widerspruch einlegst, sehr genau lesen, was im entsprechenden Antwortschreiben der Behörde steht.

 

Gibt es eine Möglichkeit "unter Vorbehalt" zu zahlen
M.W. nicht - das Verfahren wird durch Zahlung erledigt.
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Ob ich jetzt 15 Euro oder später 50 zahle ist mir ehrlich gesagt egal.

Ich zahl die 15 für dich, du überweist mir im Gegenzug die Differenz zu den 50...

(Kann man das als Gewerbe anmelden? :D)

 

Ich glaub das rentiert sich nicht vom Umsatz her :)

 

Ich sag euch dann nochmal sobald ich einen Bußgeldbescheid erhalten und bezahlt habe :)

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  • 3 weeks later...
  • 2 weeks later...

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