Jump to content

Recommended Posts

Hallo zusammen,

 

ich soll laut einer VKS 3.1 angeblich auf der A7 Richtung Süden bei km 189,33 zu schnell gewesen sein und würde mich gerne kurz mit Euch zu folgenden Punkten austauschen:

 

1. Ich gehe davon aus, dass es sich um die Brücke von der B6 handelt? Ist Euch das bekannt? Angeblich soll dort Tempo 80 sein. Ist Euch bekannt, ob (und ggf. wie oft) hierauf seit der Raststätte Hildesheimer Börde hingewiesen wird? Ist Euch ferner bekannt, weshalb dort auf einer zweispurigen, gut ausgebauten Autobahn Tempo 80 sein soll und damit von der vorgegebenen Richtgeschwindigkeit von 130 unter Umständen unverhältnismäßig abgewichen wird? Ließe sich hiergegen im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorgehen?

 

2. Das VKS 3.1 erstellt bekanntlich Filmaufnahmen. Die technischen Erläuterungen hier im Forum habe ich mir bereits durchgelesen. Haltet Ihr es für aussichtsreich, hier noch mit einem Verstoß gegen § 100h StPO zu argumentieren? Ist Euch aktuelle Rechtsprechung bekannt? Selbst wenn das ganze codiert wird, wird doch durchgehend gefilmt? Gibt es andere stichhaltige Argumente gegen dieses Messgerät? Insbesondere steht die Kamera doch schlicht auf der Brücke, so dass der Standort nicht fest und jederzeit, schon durch einen Windstoß veränderbar ist. Auch lassen sich bei der Verschiebung der Messbalken am Monitor doch durchaus einige Millimeter "verrutschen".

 

3. Selbst nach dem angeblichen Abzug der Toleranz (wie hoch wird hier abgezogen?) wäre die Geschwindigkeit noch über dem, was - wenn überhaupt - meines Erachtens tatsächlich auf dem Tacho stand. Dies lässt sich wohl kaum belegen?

 

4. Wieso ist eine Landesbehörde zur Kontrolle der Bundesautobahn zuständig? Wieso wird als Zeuge ein Polizist der Landespolizei angeführt, wenn sich eigentlich das Landratsamt für zuständig hält?

 

Ich freue mich auf Eure Beiträge, wobei Ihr natürlich auch gerne noch weitere Punkte anbringen dürft.

 

Viele Grüße

Bienemaja

Link to post
Share on other sites

Hallo bienemaja und willkommen hier.

 

Auch auf die Gefahr hin, dass ich gleich wieder kloppe bekomme versuche ich dennoch mit meiner entladenen Taschenlampe ein wenig Licht ins dunkel zu bringt.

Ich bin kein Experte und einige User hier sind Experten. Deswegen bitte alles unter Vorbehalt.

 

zu 1.

Warum dort 80 vorgeschrieben waren kannst du über das zuständige Straßenverkehrsamt oder über die zuständige Autobahnmeisterei in Erfahrung bringen.

Wenn dort 80 zum Zeitpunkt deiner Durchfahrt vorgeschrieben waren, dann war das eben so. Hast du bestimmt dann übersehen.

Es ist oftmals so, dass auf einer BAB die Geschwindkeit limitiert ist, gerade bei Baustellen, neuem Fahrbahnbelag, Straßenschäden oder anderen Gefahren, die man so zunächst nicht offensichtlich erkennen mag.

 

Zur Richtgeschwindigkeit. Eben weil es eine Richtgeschwinigdkeit ist, kann man diese nicht explizit vorgeben. Es ist mehr eine Empfehlung. Daher kannst du diese Argumentationslinie vergessen. Das hat auch nichts mit Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu tun.

 

zu 2.

Zunächst handelt es sich ja um eine OWi. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier die StPO greift.

Die Überwachung an sich wurde ja schon öfters in Frage gestellt, speziell bei durchlaufenden Filmaufnahmen. Ich kann mich aber auch erinnern, dass viele dieser Klagen abgewiesen wurden. Das verantwortliche Meßpersonal kann ja ungefähr die Geschwindigkeit schätzen und eben im Bedarfsfall auf Aufnahme schalten, d.h. der Film läuft nicht durch sondern wird bei Bedarf/Anfangsverdacht in den Aufnahmemodus gesetzt. Daher ist wohl auch ein aufmerksamere Messbetrieb vorgeschrieben.

Falls das alles so zutrifft, fand bei der Messung kein Formfehler statt und damit ist die Messung von der Form her verwertbar.

Da es sich nach der PTB um ein standardisiertes Meßverfahren handelt, ist auch technisch nichts entgegen zu setzen, sofern der Aufbau und die Kalibrierung entsprechend dokumentiert wurde und das Meßgerät geeicht war.

Wie der Aufbau mechanisch aussieht und ob dieser soweit stabil ist kann ich dir nicht sagen. Ich denke aber, dass auch dies gewährleistet ist. Ein Verrücken während der Messung müsste erkennbar sein. Ein Verrücken davor müsste bei aufmerksamen Meßbetrieb auch auffallen.

Wenn es sich um ein paar mm handelt, so ist der dabei entstehende Fehler letztendlich in die Meßtoleranz eingerechnet. Zudem machen ein paar mm nicht wirklich etwas aus, wenn eine entsprechend hohe Geschwindigkeit gemessen wurde. Was wird dir denn überhaupt vorgeworfen?

 

zu 3.

In der Regel werden bei <100 3km/h, bei >=100 3% abgezogen. Dies gilt bei normalen Geschwindigkeitsmeßanlagen ala ESO, Poliscan, Induktionsschleifenmessungen, etc. Ich denke bei VKS ist das ähnlich. Vielleicht sind es auch 5km/h bzw. 5%. Das lässt sich mit Tante Google aber leicht rausfinden oder einer der Experten kommt helfenden rüber.

Beim ablesen des Tachos kann es durch Paralaxenfehler auch zu einer niedrigeren Ablesung kommen. Wann hast du denn auf den Tacho geschaut?

Belegen kannst du das nicht wirklich. Da bist du einfach auf der falschen Seite. Ich finde das auch irgendwie Banane. Selbst wenn du eine Blackbox im Auto hättest (inkl. Eichung), welche dein Geschwindigkeit/Position inkl. Datum und Uhrzeit per GPS festhält, bezweifle ich, dass dies vor Gericht angenommen würde. Da hat das Männchen auf der Brücke bessere Karten.

 

zu 4.

In der Regel ist für die BAB die Polizei zuständig. Der BGB wird dann über das Landratsamt oder eben die zuständige Stelle verschickt.

Städte, Gemeinden oder gar private Meßtrupps sind nicht für die BAB zuständig. Ich meine gar, dass die das gar nicht dürfen.

Du musst hier also zwischen überwachender Behörde und ausstellender/verfolgender Behörde unterscheiden. Die Polizei misst nur und schreibt die Anzeige. Das Landratsamt oder entsprechende BGB Stelle kümmert sich um die Verfolgung, Ermittlung, Vollzug..

 

Ich hoffe, dass nicht alles komplett falsch ist und dass noch einige mehrwissende User hier aufschlagen.

Link to post
Share on other sites

............Ich bin kein Experte und einige User hier sind Experten.........................

Dann wäre Lesen und dabei Lernen sinnvoller als einfach drauf los zu schreibseln.

 

.................................Ich hoffe, dass nicht alles komplett falsch ist................

Wenn du schon selbst an der Richtigkeit deiner Aussagen zweifelst, warum lässt du dann nicht den von dir genannten "Experten" den Vortritt?
Link to post
Share on other sites

............Ich bin kein Experte und einige User hier sind Experten.........................

Dann wäre Lesen und dabei Lernen sinnvoller als einfach drauf los zu schreibseln.

 

.................................Ich hoffe, dass nicht alles komplett falsch ist................

Wenn du schon selbst an der Richtigkeit deiner Aussagen zweifelst, warum lässt du dann nicht den von dir genannten "Experten" den Vortritt?

 

...wobei yamaha4711 sich bemüht hat, und das ist schon anerkennungswert, finde ich.

Link to post
Share on other sites

Ich bin ja nun bekanntermaßen alles andere als ein Freund des Users yamaha4711, aber

 

a) wo sind denn die groben Fehler in seinem Statement die es notwendig machen ihn hier so anzugehen und

b) wenn Ihr es besser wisst und diese groben Fehler gefunden habt, wo sind Eure für den TE hifreichen Stellungnahmen?

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Ich bin ja nun bekanntermaßen alles andere als ein Freund des Users yamaha4711, aber

 

a) wo sind denn die groben Fehler in seinem Statement die es notwendig machen ihn hier so anzugehen und

b) wenn Ihr es besser wisst und diese groben Fehler gefunden habt, wo sind Eure für den TE hifreichen Stellungnahmen?

 

Ich fühle mich nicht angesprochen, oder sollte ich? Zumal meine Anmerkung ernst gemeint war und mir darüberhinaus das Expertenwissen in Bezug auf dt. Überwachungsgepflogenheiten fehlt. Auch fehlt mir Wissen zur Einhaltung der Stvo, das ist jedoch ein anderes Thema.....

 

P.S. Habt Ihr auch so herrliches Spätsommerweter, hoch oben im Norden?

Link to post
Share on other sites
ich bin zwar die Fahrerin, aber nicht die Halterin des Fahrzeugs. Ist das denn wichtig?
Also stehst Du als Fahrerin (noch) nicht fest?

 

Liegt Dir ein Zeugenfragebogen (adressiert an die Halterin) vor oder ein Anhörungsbogen an Dich adressiert? In welchem Verhältnis stehst Du zu der Halterin?

Sollte es ein ZFB sein, lies Dich hier im Forum mal ein was für Möglichkeiten bestehen.

 

Deine anderen "Versuche" die Messung als fehlerhaft darzustellen sind im übrigen nicht zielführend.

 

 

@Eribaer, 25 Grad und Sonne... :)

Link to post
Share on other sites

Anhörungsbogen ist bereits an mich als Fahrerin gerichtet gewesen. Ich gehe davon aus, dass der Halter mich "verpetzt" hat...

 

Die anderen Punkte findet Ihr alle nicht relevant? Wenn wie hier gepostet z.B. offenbar die Polizei die Messung vornimmt, obwohl diese doch eigentlich nur zur konkreten Gefahrenabwehr zuständig ist (also etwa an Unallschwerpunkten, nicht aber auf einer freien, geraden Autobahn)?

 

Zudem wäre ich noch dankbar, wenn noch jemand mit Ortskenntnissen die erste Frage beantworten könnte.

Link to post
Share on other sites
Die anderen Punkte findet Ihr alle nicht relevant?
Nö.

 

Wenn wie hier gepostet z.B. offenbar die Polizei die Messung vornimmt, obwohl diese doch eigentlich nur zur konkreten Gefahrenabwehr zuständig ist (also etwa an Unallschwerpunkten, nicht aber auf einer freien, geraden Autobahn)?
Wo hast Du denn den Schmarrn her? :unsure:
Link to post
Share on other sites

Naja... das VKS ist ja primär zur Abstandsüberwachung da. Die Geschwindigkeitsmessung ist so gesehen nur ein Abfallprodukt. Wenn die Messbeamten dich als deutlich zu schnell wahrgenommen haben, haben sie eben die Messung ausgelöst und das wars dann. Ich denke, dass die auch primär Abstand gemacht haben, aber wie schon gesagt....

 

Auskunft zu deiner Frage bekommst du mit 99% Sicherheit nur über die zuständige Autobahnmeisterei oder das zuständige Straßenverkehrsamt. Da bringt dir auch eine ortskundige Person nichts, vielleicht hat auch diese dann das Blechschild übersehen.

Link to post
Share on other sites

Hallo zusammen,

 

ich soll laut einer VKS 3.1 angeblich auf der A7 Richtung Süden bei km 189,33 zu schnell gewesen sein und würde mich gerne kurz mit Euch zu folgenden Punkten austauschen:

 

1. Ich gehe davon aus, dass es sich um die Brücke von der B6 handelt? Ist Euch das bekannt? Angeblich soll dort Tempo 80 sein. Ist Euch bekannt, ob (und ggf. wie oft) hierauf seit der Raststätte Hildesheimer Börde hingewiesen wird? Ist Euch ferner bekannt, weshalb dort auf einer zweispurigen, gut ausgebauten Autobahn Tempo 80 sein soll und damit von der vorgegebenen Richtgeschwindigkeit von 130 unter Umständen unverhältnismäßig abgewichen wird? Ließe sich hiergegen im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorgehen?

Das kann viele Ursachen haben. Allerdings wenn Schilder stehen, dann sind sie leider auch zu beachten, egal wie sinnlos diese sind (von einer Nichtigkeit abgesehen). Dies ist allerdings bei allen Verwaltungsakten so (Verkehrsschilder sind Verwaltungsakte).

 

2. Das VKS 3.1 erstellt bekanntlich Filmaufnahmen. Die technischen Erläuterungen hier im Forum habe ich mir bereits durchgelesen. Haltet Ihr es für aussichtsreich, hier noch mit einem Verstoß gegen § 100h StPO zu argumentieren? Ist Euch aktuelle Rechtsprechung bekannt? Selbst wenn das ganze codiert wird, wird doch durchgehend gefilmt? Gibt es andere stichhaltige Argumente gegen dieses Messgerät? Insbesondere steht die Kamera doch schlicht auf der Brücke, so dass der Standort nicht fest und jederzeit, schon durch einen Windstoß veränderbar ist. Auch lassen sich bei der Verschiebung der Messbalken am Monitor doch durchaus einige Millimeter "verrutschen".

Bei dem gerät wurde in Bezug auf § 100h nachgebessert. Die Identkamera zeichnet grundsätzlich nicht mehr permanent auf. Der Wind hat auch keine Auswirkungen.

 

3. Selbst nach dem angeblichen Abzug der Toleranz (wie hoch wird hier abgezogen?) wäre die Geschwindigkeit noch über dem, was - wenn überhaupt - meines Erachtens tatsächlich auf dem Tacho stand. Dies lässt sich wohl kaum belegen?

gebremst?. Man kann sich ja die Bilder/Video schicken lassen.

 

4. Wieso ist eine Landesbehörde zur Kontrolle der Bundesautobahn zuständig? Wieso wird als Zeuge ein Polizist der Landespolizei angeführt, wenn sich eigentlich das Landratsamt für zuständig hält?

Ähm weil Polizeiarbeit Landessache ist. Eine Bundespolizei etc. gibt es ja nicht. Im übrigen werden Bundesaufgaben idR durch die jeweiligen Bundesländer ausgeführt, da der Bund meist kein entsprechendes Personal hat.

Link to post
Share on other sites

............Ich bin kein Experte und einige User hier sind Experten.........................

Dann wäre Lesen und dabei Lernen sinnvoller als einfach drauf los zu schreibseln.

 

.................................Ich hoffe, dass nicht alles komplett falsch ist................

Wenn du schon selbst an der Richtigkeit deiner Aussagen zweifelst, warum lässt du dann nicht den von dir genannten "Experten" den Vortritt?

 

...wobei yamaha4711 sich bemüht hat, und das ist schon anerkennungswert, finde ich.

@eribaer: Ja, "er hat sich stets bemüht"... :rtfm: .

@porscheturbo: Er braucht halt irgendwie :smack: .

@bienemaja:

zu 1.) Ja, ist Brücke B6, denn die Raststätte Hildesheimer Börde ist mit 186,5 kilometriert, ca. 3 Kilometer später kommt die besagte Brücke. Auf Google-Maps sieht man auch die weißen Viereckmarkierungen auf der Fahrbahn für VKS. Wegen der Beschilderung bin ich hier schon länger nicht gefahren. :80: deutet auf eine temporäre Beschränkung hin. Die reguläre Beschilderung sollte durch BAB-Videos/-Foto etc. zu eruieren sein. Entscheidend ist natürlich die tatsächliche Beschilderung. Man sollte eigentlich davon ausgehen, daß die Brückenhocker nicht doof sind, wo sie ihre VKS-Geraffel aufbauen. Aber in Niedersachsen weiß man ja nie. Eine Pkw-Abstandsüberwachung bei beschilderten :80: wäre sinnlos. Denkbar wäre auch, man hat Dich fehlerhaft als :80: er-Fahrzeug eingestuft.

Allgemein: Vergiss die Verhältnismäßigkeit. Wenn getrichtert/wiederholt, keine Chance, nur wenn offensichtliche Sinnwidrigkeit vorliegt.

 

zu 2.) VKS 3.1 kam ja wegen VKS 3.0 mit Daueraufnahme. Der Traum vom Dauernickerchen der Brückenhocker war geplatzt.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

Haltet Ihr es für aussichtsreich, hier noch mit einem Verstoß gegen § 100h StPO zu argumentieren?[/Quote]

Warum liegt hier deiner Meinung nach ein Verstoß gegen § 100h StPO vor?

 

 

4. Wieso ist eine Landesbehörde zur Kontrolle der Bundesautobahn zuständig? Wieso wird als Zeuge ein Polizist der Landespolizei angeführt, wenn sich eigentlich das Landratsamt für zuständig hält?[/Quote]

Die zuständige (Autobahn)Polizei ist nicht Bußgeldstelle und deshalb werden die Vorgänge an die Bußgeldstelle abgegeben, die dann den BGB verschickt. In deinem Fall eben das Landratsamt.

 

Zunächst handelt es sich ja um eine OWi. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier die StPO greift.[/Quote]

Kannst du dir vorstellen, deine Vorstellungskraft zu erweitern?

 

der Film läuft nicht durch sondern wird bei Bedarf/Anfangsverdacht in den Aufnahmemodus gesetzt. Daher ist wohl auch ein aufmerksamere Messbetrieb vorgeschrieben.

[/Quote]

Der Film der Tatkamera läuft durch. Allerdings nur mit niedriger Auflösung, die aber ausreicht, um die Verkehrssituation und das Tatfahrzeug abzubilden. Das System erkennt sog. "Verdachtsfälle" selbstständig und macht dann durch die Identkamera einige hochauflösende Standbilder. Zwischensequenzen sind nicht auswertbar, da diese Standbilder fehlen.

Handauslösungen von Situationen, die das System als "Verdachtsfall" nicht erkannt hat, sind allerdings möglich.

Aufmerksamer Messbetrieb ist nicht gefordert, ist aber ratsam, um ggf. die Belichtung nachzuregeln.

 

Ich hoffe, dass nicht alles komplett falsch ist [/Quote]

Na ja

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
  • 3 months later...

Doch, die hatten das auf dem Schirm; haben darauf noch extra in einer E-Mail, in der sie weitere Schritte angedroht hatten, Bezug genommen. Aber manchmal ist der Anwalt eben doch einen Schritt voraus. Wobei sicherlich eine Menge Glück dazugehört hat (und es mich auch überrascht hat).

 

Ich muss aber gestehen, dass das Foto gleichwohl seinen Zweck erfüllt hat. Auch wenn ich noch einmal ohne Strafe davonkam, werde ich so bald nicht mehr zu schnell fahren...

Link to post
Share on other sites

Hallo, schön zu hören das Du ungeschoren davon kommst.

Ich habe das ganze eben zum erstenmal gelesen...und ich finde es schön zu erfahren, dass die 80 kmh kontrolliert werden.

Diese 80 kmh ziehen sich von der Raststätte Hildesheimer Börde bis fast zur Ausfahrt Derneburg ( von Nord nach Süd ) und teilweise entsteht mir der Eindruck , dass ich mich als einziger daran halte ( was letztlich meinem Punktekonto geschuldet ist ). Teilweise habe ich Angst, dass mich die LKW's platt machen wollen. Die Nummernschilder sind manches mal nicht mehr zu lesen.

Warum die 80 kmh? Offiziell ist der Belag nicht in Ordnung.

Aus meiner Sicht ist hinter dem Wald ein nicht ganz billiges Baugebiet, mit dem man Probleme hatte, die Grundstücke los zu werden. Es wäre doof, wenn Interessenten durch die laute Autobahn verschreckt würden. Nun ist aber nach langer Zeit auch das letzte Grundstück verkauft worden. Ich bin mal gespannt, wann die 80 kmh fallen...?

Andereseits sind in der Gegenrichtung ( von Süden nach Norden ) 130 kmh erlaubt. Vielleicht liege ich auch falsch mit meiner bösen Behauptung.

Aber dann könnte man endlich den Belag in Ordnung bringen... ich werde in den nächsten Jahre dort häufiger vorbei müssen.

Grüsse

Hilfsrechtsaussen

Link to post
Share on other sites

@bienemaja: :) .

 

@hilfsrechtsaussen: Klar ist man der Depp, wenn man sich daran hält. Bei uns gibt es auch so einen Abschnitt. Wenn ich da mit Tacho 100 fahren, werde ich von der Masse gnadenlos mit hoher Differenzgeschwindigkeit überholt, die Masse der VT befindet sich im Fahrverbotsbereich. Wenn da gemessen würde, dann würde es im Karton rappeln. Seriöse Cops messen deswegen auch nicht an solchen Stellen. Denn die Beschilderung ist von den Autobahnbehörden nur haftungsrechtlich mit großem Ermessensspielraum!

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Hallo, schön zu hören das Du ungeschoren davon kommst.

Ich habe das ganze eben zum erstenmal gelesen...und ich finde es schön zu erfahren, dass die 80 kmh kontrolliert werden.

Diese 80 kmh ziehen sich von der Raststätte Hildesheimer Börde bis fast zur Ausfahrt Derneburg ( von Nord nach Süd ) und teilweise entsteht mir der Eindruck , dass ich mich als einziger daran halte ( was letztlich meinem Punktekonto geschuldet ist ). Teilweise habe ich Angst, dass mich die LKW's platt machen wollen. Die Nummernschilder sind manches mal nicht mehr zu lesen.

Was zeigt denn dein Tacho dabei an?

 

Tacho zwischen 90 und 95 sollten es schon sein. Das gibt nahezu keine Probleme mit Blitzen und die Lkwfahrer sind auch zufrieden.

Link to post
Share on other sites

. Seriöse Cops messen deswegen auch nicht an solchen Stellen.

 

NEIN,

seriöse Cops messen nur dort, wo es m3 für richtig hält!

 

dete :rofl:

Link to post
Share on other sites
. Seriöse Cops messen deswegen auch nicht an solchen Stellen.

NEIN,

seriöse Cops messen nur dort, wo es m3 für richtig hält!

dete :rofl:

Also am besten gar nicht! :lol2::rolleyes:

Link to post
Share on other sites

@dete: Schon mal etwas von Gentlemen's Agreement und Ehrenkodex gehört? Bei einer fragwürdigen und dazu noch temporären :80: er-"Straßenschäden"-Beschilderung zu messen ist schon an Unverfrorenheit und Verwerflichkeit nicht zu überbieten. Du weißt selbst am besten, dass es abzockhumanere bzw. abzockfreie Beschilderungsmöglichkeiten bei Straßenschäden gibt.

 

@bluey: Richtig, im Idealfall sollte Wegelagerei außerhalb geschlossener Ortschaft verboten werden bzw. die Grundlage "Tempolimit" entzogen werden. Diese Zeiten gab es mal in D.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites
@dete: Schon mal etwas von Gentlemen's Agreement und Ehrenkodex gehört?

Soetwas bei Leuten wie Dir anwenden zu wollen wäre gleichbedeutend mit "reiche dem kleinen Kind den kleinen Finger und es reißt Dir den ganzen Arm ab". Kannst Du also getrost vergessen. Es gibt weder ein Gentlemen's Agreement und schonmal gar nicht irgendeinen Ehrenkodex. Wir sind mit den Verkehrsteilnehmern nicht verbrüdert.

 

Bei einer fragwürdigen und dazu noch temporären :80: er-"Straßenschäden"-Beschilderung zu messen ist schon an Unverfrorenheit und Verwerflichkeit nicht zu überbieten. Du weißt selbst am besten, dass es abzockhumanere bzw. abzockfreie Beschilderungsmöglichkeiten bei Straßenschäden gibt.

Was ich allerdings weiß ist, daß es heutzutage an Leuten nicht mangelt, die sofort eine Klage einreichen, sollte ihrem heiligst Blechle auf so einer Strecke denn tatsächlich mal ein Schaden widerfahren. Und sei er noch so klein. Ich kann daher jede Kommune verstehen, die sich entsprechend absichert. Und da es auch sehr viele Leute gibt, die sich ebenso beklagen und beschweren, nämlich über solche, die auf solchen Strecken brettern wie die Kellelflicker und den Langsameren dabei die Schlonten vor ihr Auto schleudern, was wiederum zu Schäden führt, muß man eben dann und wann auch auf solchen Strecken mal messen, um diese "ich mach was ich will"-Fraktion ein wenig einzubremsen. Das magst Du nun ein wenig anders sehen bzw. nun gar nicht einsehen, ist aber so.

 

Richtig, im Idealfall sollte Wegelagerei außerhalb geschlossener Ortschaft verboten werden bzw. die Grundlage "Tempolimit" entzogen werden. Diese Zeiten gab es mal in D.

Und diese Zeiten sind aus gutem Grund, wohl auch Dank Leuten wie Dir, lange vorbei.

Link to post
Share on other sites
.

Was ich allerdings weiß ist, daß es heutzutage an Leuten nicht mangelt, die sofort eine Klage einreichen, sollte ihrem heiligst Blechle auf so einer Strecke denn tatsächlich mal ein Schaden widerfahren. Und sei er noch so klein. Ich kann daher jede Kommune verstehen, die sich entsprechend absichert.

 

Wenn die Fahrbahn erst einmal beschädigt ist, kann jeder, der mit hoher Geschwindigkeit die Schadstelle passiert, den Schaden zusätzlich vergrößern.

Link to post
Share on other sites

Soetwas bei Leuten wie Dir anwenden zu wollen wäre gleichbedeutend mit "reiche dem kleinen Kind den kleinen Finger und es reißt Dir den ganzen Arm ab". Kannst Du also getrost vergessen. Es gibt weder ein Gentlemen's Agreement und schonmal gar nicht irgendeinen Ehrenkodex. Wir sind mit den Verkehrsteilnehmern nicht verbrüdert.

@bluey: Ihr habt aber mit VT ein Verhältnis und betreibt ein "Business". Wenn Du mit den obigen Begrifflichkeiten nicht klar kommst, dann denke halt mal über "Ethik in der Verkehrsüberwachung" nach. Ein nettes Beispiel für Gentlemen's Agreement, Ehrenkodex und Ethik im "Abzock-Business" ist doch der Heiligabend, da ist kein Meßcop im Einsatz.

 

 

Was ich allerdings weiß ist, daß es heutzutage an Leuten nicht mangelt, die sofort eine Klage einreichen, sollte ihrem heiligst Blechle auf so einer Strecke denn tatsächlich mal ein Schaden widerfahren. Und sei er noch so klein. Ich kann daher jede Kommune verstehen, die sich entsprechend absichert.

Zur Absicherung reichen auch Gefahrenschilder oder mildere Tempolimits. Gerade wenn nur die rechte Spur betroffen ist, gibt es mehrere Möglichkeiten wie z. B. mal auf der A45 mit :120: für die rechte und :80: für die linke Spur oder denke an den Fall dreistreifige A7 Hamburg Richtung Süden, wo @dagegen mal von komplett :80: auf nur :80: rechte Spur erwirkt hatte. Es geht schon, man muß nur wollen. Also, eine Magistrale wie die A7 mit :80: zu limitieren ist ein Armutszeugnis. Ein noch größeres Armutszeugnis ist das Verhalten der niedersächsischen Autobahncops, dort zu messen. Seriöse Autobahnpolizei würde dagegen bei der Autobahnbehörde vorstellig werden, dass diese :80: so in Praxis nicht zu halten sind, da klassische Regelbrechermassenproduktion.

 

um diese "ich mach was ich will"-Fraktion ein wenig einzubremsen.

Wenn aber nun keine Schlonten wegfliegen? Es gibt ja zig Arten von Straßenschäden. Wenn ein VT nichts von den Straßenschäden merkt oder sieht, dann ist es logischerweise aus mit der Akzeptanz der Schilder. Also, es sollte die ich-mach-was-ich-will-für-Schilder-Fraktion stark eingebremst werden, dann kann die Autobahnpolizei erst gar nicht auf dumme Abzockgedanken kommen.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...