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51Km/h Zu Schnell + 8 Punkte


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Hallo liebes Forum,

 

war gestern etwas geschockt als ich den Brief geöffnet habe.

Wurde auf der Autobahn auf dem Urlaubsheimweg geblitzt, wo anscheinend eine 80er-Zone war.

 

Dort wird mir vorgeworfen, dass ich 51km/h zu schnell unterwegs war.

Laut Bußgeldrechner wären das 240€ + Gebühren, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

 

Mein letztes Vergehen mit über 20km/h zu schnell war Ende Dezember und bisher habe ich schon 8 Punkte gesammelt.

Kann es nun sein, dass ich eine viel höhere Strafe bekomme? Beim letzten Vergehen (obwohl ich knapp 2 Jahre ohne geblitzt zu werden gefahren bin) wurde meine Strafe schon um 30% erhöht, weil ich schon ein paar andere Eintragungen wegen überhöhter Geschwindigkeit hatte.

 

In dem Brief waren zwei Fotos angehängt. Ein Foto von meinem Auto wurde von hinten gemacht und dann gibt es noch ein zweites Foto von der Seite mit dem Ausschnitt meines Gesichtes.

 

Gibt es da vielleicht auch eine Möglichkeit rauszukommen? Bzw. was ist von Seiten wie blitzergutachten.de zu halten? Können die einem helfen, oder ist das nur Abzocke?

 

Irgendwie hab ich immer Pech auf den Straßen, bin ja kein motorischer Raser.. :/

 

 

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

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Irgendwie hab ich immer Pech auf den Straßen, bin ja kein motorischer Raser.. :/

 

Wie jetzt, warst du mit dem Fahrrad auf der Autobahn so schnell unterwegs? :schreck:

 

Ganz im Ernst: Das ist natuerlich ein dickes Ding, da lohnt es sich schon, sich mal hier im Forum ein wenig um zu schauen und die verschiedenen Vermeidungsstrategien zu studieren. Nutze in der Suchfunktion die Begriffe 'Er_Sa_Fa' und 'Alberto_methode' (jeweils ohne Unterstrich), da gibt es 'ne Menge zu lesen. Allerdings, das moechte ich gleich mal erwaehnen, sind die Chancen wohl so gross nicht, wenn du auch gleichzeitig der Halter des Fahrzeuges bist. Und, mich deucht, du wurdest von einer dieser hochmodernen ESO 3.0 ertappt und abgelichtet........

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Kann es nun sein, dass ich eine viel höhere Strafe bekomme?
Ja, das Bußgeld wird wohl heftig erhöht werden, da der "Warnschuss" mit den 30 % beim letzten Mal auch nicht gefruchtet hat, rechne mal mit einer Verdoppelung des Bußgeldes..

 

Irgendwie hab ich immer Pech auf den Straßen
Nö, Du bist entweder extrem unaufmerksam oder hast Deinen rechten Fuß einfach nicht unter Kontrolle.

Beides ist kein Pech sondern hausgemacht.

 

bin ja kein motorischer Raser.. :/
Stimmt, bei 8 Punkten "nur" aus Geschwindigkeitsüberschreitungen eher ein notorischer...

 

Solltest Du auch Halter des Fahrzeuges sein (oder mit dem/der Halter(in) in häuslicher Gemeinschaft leben) und das Dir vorliegende Foto von einigermaßen vernünftiger Qualität sein, kannst Du zwar Harrys Tipp folgen, rechne Dir bei dieser Überschreitung allerdings nicht allzu große Erfolgschancen aus.

 

Von diesen Seiten die Du ansprachst würde ich persönlich die Finger lassen. Entweder ein guter (Fachanwalt) für Verkehrsrecht oder Alleinkampf.

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Danke schonmal für eure Antworten und Moralpredigten ;)

 

Über dem Foto stand auf jeden Fall was von ESO. Guck ich später aber mal genau nach.

 

Zudem bin ich auch der Halter und hab keine Rechtsschutzversicherung..

 

Das hießt wohl, dass ich mich auf 500€+4Punkte+1Monat ohne Lappen einstellen muss, oder? :(

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Guest Freisinn

 

Das hießt wohl, dass ich mich auf 500€+4Punkte+1Monat ohne Lappen einstellen muss, oder? :(

 

Davon ist auszugehen. Mit viel Glück kommst du um die Verdoppelung des Bußgeldes herum, das machen nicht grundsätzlich alle Bußgeldstellen..

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Guest Kleiner Schelm

Kann man da vielleicht noch irgendwie höflich zureden im Schreiben, um die Verdoppelung des Bußgeldes abzuwehren?

 

Hast du dich jetzt so schnell hier im Forum einlesen können? Respekt! :abwarten:

 

Zunächst einmal solltest du entscheiden, ob die dir vorliegenden Fotos geeignet sind, dich einwandfrei zu identifizieren. Bei berechtigten Zweifeln würde ich einen Fachanwalt aufsuchen, um die nächsten Schritten abzustimmen.

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Hast du dich jetzt so schnell hier im Forum einlesen können? Respekt! :abwarten:

Hab ich die Ironie nicht verstanden oder was möchtest du mir damit sagen? Weiß leider nicht, wie du das meinst.

 

Zunächst einmal solltest du entscheiden, ob die dir vorliegenden Fotos geeignet sind, dich einwandfrei zu identifizieren. Bei berechtigten Zweifeln würde ich einen Fachanwalt aufsuchen, um die nächsten Schritten abzustimmen.

Also das Bild ist schon nicht besonders gut, die Brille verdeckt durch das seitliche Foto auch die Augenpartie, aber im Endeffekt erkennt man sich schon sehr gut.

 

Könnt Ihr mir sagen, wieviel so ein Fachanwalt kostet?

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Guest Kleiner Schelm

Hab ich die Ironie nicht verstanden oder was möchtest du mir damit sagen? Weiß leider nicht, wie du das meinst.

 

Um 10:45 Uhr bekommst du von HarryB den Tipp, dich entsprechend einzulesen. Um 14:45 Uhr bist du damit durch (?). Es gibt bestimmt mehr als einhundert ähnlich geartete Fälle hier im Forum, also wage ich zu behaupten, dass du dich nicht wirklich eingelesen hast.

 

Könnt Ihr mir sagen, wieviel so ein Fachanwalt kostet?

 

Rechne mal mit einer Grundgebühr um ca. EUR 100,00, wobei das (kurze) Erstgespräch (Einschätzung der Sachlage) i.d.R. kostenlos ist. Falls du einen Anwalt beauftragst, solltest du ein festes Honorar vereinbaren.

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Um 10:45 Uhr bekommst du von HarryB den Tipp, dich entsprechend einzulesen. Um 14:45 Uhr bist du damit durch (?). Es gibt bestimmt mehr als einhundert ähnlich geartete Fälle hier im Forum,
Da Du ja scheinbar alle einhundert Fälle kennst, wirst Du ja bestimmt eine belastbare Schätzung geben können, wieviele Fälle in der Konstellation ESO > Halter = Fahrer > vernünftige Foto(kopie) > 51 km/h drüber es hier gibt, oder?

 

Im Moment fällt mir in dieser Konstellation keiner ein.

 

Klar, versuch macht kluch, kostet ggf. auch nur eine Briefmarke. Aber ich halte es für unfair dem TE zu suggerieren, dass seine Chancen exorbitant steigen wenn er hier nur mehrere Tage liest.

 

Im übrigen kann ich in vier Stunden locker 100 Threads lesen.

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Guest Freisinn

Halter = Fahrer und 51 km/h zuviel hilft auch alles einlesen nix. Die Eso-Profilbilder sind idR auch recht gut.

Kurz gesagt: Du hast einen Anwalt der DEN Fehler findet, oder der Drops ist gelutscht

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Könnt Ihr mir sagen, wieviel so ein Fachanwalt kostet?

 

Rechne mal mit einer Grundgebühr um ca. EUR 100,00, wobei das (kurze) Erstgespräch (Einschätzung der Sachlage) i.d.R. kostenlos ist. Falls du einen Anwalt beauftragst, solltest du ein festes Honorar vereinbaren.

Naja bei einem Fachanwalt wird die Erstgebühr nicht reichen.

Auch mit einem festen Honorar ist es Essig, da der Anwalt zumindest im Rahmen des Gerichtsverfahrens anhand des RVG abrechnen muss.

Und da gab es erst zum 01. August eine kleine Erhöhung.

 

Gibt es da vielleicht auch eine Möglichkeit rauszukommen? Bzw. was ist von Seiten wie blitzergutachten.de zu halten? Können die einem helfen, oder ist das nur Abzocke?

Kann ich nichts zu sagen. Doch was soll bei rund 70 Euro herauskommen. Mehr als das Foto ansehen werden sie dafür sicherlich nicht machen.

 

------------

Wo war es denn? Vielleicht können wir zur Messstelle ja auch etwas sagen.

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Guest Kleiner Schelm

Da Du ja scheinbar alle einhundert Fälle kennst, wirst Du ja bestimmt eine belastbare Schätzung geben können, wieviele Fälle in der Konstellation ESO > Halter = Fahrer > vernünftige Foto(kopie) > 51 km/h drüber es hier gibt, oder?

 

Ich zitiere einmal kurz das, was HarryB empfohlen hat:

 

Nutze in der Suchfunktion die Begriffe 'Er_Sa_Fa' und 'Alberto_methode' (jeweils ohne Unterstrich), da gibt es 'ne Menge zu lesen.

 

Steht da auch nur mit einem Wort etwas zur Meßmethode, Höhe der Verstosses oder ähnlichem?

 

Im Moment fällt mir in dieser Konstellation keiner ein.

 

Es geht/ging auch viel mehr um die Methoden des Herrn Al_ber_to.

 

Klar, versuch macht kluch, kostet ggf. auch nur eine Briefmarke. Aber ich halte es für unfair dem TE zu suggerieren, dass seine Chancen exorbitant steigen wenn er hier nur mehrere Tage liest.

 

Habe ich das auch nur ansatzweise behauptet?

 

Fast könnte man meinen, du hättest in letzter Zeit zu oft mit dem User B.a.l.c.t diskutiert. Von ihm hätte ich solche "Vorwürfe" eher erwartet.

 

Im übrigen kann ich in vier Stunden locker 100 Threads lesen.

 

Ich denke, dass kommt auf den Umfang der Threads an.

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Ich weiß was HarryB geschrieben hat, bin des lesens mächtig, ich schreib so etwas auch häufiger...

 

Habe ich das auch nur ansatzweise behauptet?
Ich schrieb von Suggestion, nicht von Behauptung.

Und das auch nur, weil Du dem TE "vorgeworfen hast", dass er sich wohl noch nicht selber schlau gemacht hat, weil er in "nur" vier Stunden das wohl gar nicht könnte.

 

 

Btw. die Bemerkung hinsichtlich des Users @Blaulicht sehe ich jetzt als persönliche Beleidigung an!

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Guest Kleiner Schelm

Und das auch nur, weil Du dem TE "vorgeworfen hast", dass er sich wohl noch nicht selber schlau gemacht hat, weil er in "nur" vier Stunden das wohl gar nicht könnte.

 

Naja, ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich deutlich länger gebraucht habe, um die erwähnte Methoden mit all ihren Möglichkeiten, Risiken und Nebenwirkungen zu verstehen :think:

 

Btw. die Bemerkung hinsichtlich des Users @Blaulicht sehe ich jetzt als persönliche Beleidigung an!

 

Ja, das war in der Tat böse :smack:

 

Frieden? :giveup:

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Hallo zusammen,

 

auf dem Dokument steht doch "Kamera FE3.0" oder ist das das selbe wie ESO3.0?

 

Als Messort wurde 21220 Seevetal (Harburg/Hamburg), BAB7 Rtg. Hannover, km1600 angegeben, aber ich denke dass es eine mobile Blitze war, oder?

 

Anbei habe ich mal die beiden Fotos angehängt. Was sagt ihr dazu?

 

http://lindt.pf-control.de/prv/seite.jpghttp://lindt.pf-control.de/prv/hinten.jpg

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Ich bin da immer noch nicht ganz durch mit dem Thema..

 

Bzgl. der Al_ber_to meth_ode: Ich bin ja Halter des KFZ, aber können nicht auch meine Eltern den Briefkasten an meiner Wohnung entleert haben, weil ich unterwegs war? Also gelten sie als Postbevollmächtigte, obwohl ich nicht mehr bei Ihnen lebe?

Dann könnten Sie ja auch den A-Bogen ausfüllen und mir nie was davon gesagt haben.

 

Und was passiert, wenn der Mensch, der später von den Eltern als vermutlicher Fahrer eingetragen wurde, den Widerspruch zusendet, in dem er beweist, dass er es nicht war, sondern dass es nur ein Irrtum war? Dann sind ja sicher erst 2 Monate um.

Die Herrschaften in Grün kommen dann bei mir vorbei und wenn ich nie aufmache? Was ist der nächste Schritt bei denen?

 

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe :)

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...

Und was passiert, wenn der Mensch, der später von den Eltern als vermutlicher Fahrer eingetragen wurde, den Widerspruch zusendet, in dem er beweist, dass er es nicht war, sondern dass es nur ein Irrtum war?...

 

Vorsicht damit, wenn da jemand fälschlicherweise einen anderen einträgt ist derjenige, ganz schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt - falsche Verdächtigung / Beschuldigung / etc..

Natürlich nur wenn es raus kommt, aber diesen Nachweis liefert man ja mit dem späteren "Ätsch ich was doch gar nicht" quasi selbst. Wenn überhaupt, dann muß sich derjenige der das Ganze erst einmal auf sich nimmt selbst irren und sich selbst eintragen... denn dafür, dass man sich (im Nachhinein natürlich versehentlich) selbst beschuldigt gibts keinen § in StGB.

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Darum gehts nicht, klar ist der im AHB falsch Beschuldigte relativ locker wieder raus aus der Nummer, aber Deine Eltern -insofern sie sich nicht selbst beschuldigen- haben es anschließend mit §164 StGB, etc. zu tun.

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Das weis mal glaubhaft nach, wenn evtl. das ganze Spiel durchschaut wurde und die Verfolgungsbehörden / Staatsanwaltschaft / etc. drauf aus sind euch, den ganzen Mitspielern richtig eins auszuwischen... das Risiko würde ich nicht eingehen, das Spiel mitm StGB wär mir persönlich zu heiß.

 

Besser ist, der, der den Lockvogel spielt und falsch beschuldigt werden soll irrt sich einfach selbst, dann entfällt das Risiko mit dem StGB...

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Geht doch um "Al_ber_to"... einer spielt den Missetäter so lange bis der Richtige die Verjährung durch hat und damit aus der Schußlinie ist. Danach zieht sich der Lockvogel mitm einfachen "Ätsch, ich kanns nicht gewesen sein, weil..." aus der Affäre.

Irrt sich der Lockvogel selbst und beschuldigt sich (natürlich "versehentlich") selbst ist alles in Butter. Geschieht dies durch einen Dritten (wie oben fallbezogen beschrieben "Deine Eltern"), dann kann das u.U. für eben diesen Dritten böse Folgen (§ 164 StGB und so...) haben.

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Theoretisch alles richtig; nur der SB zieht sich die Hose nicht mit der Kneifzange an. Wenn "plötzlich" ein unbekannter Dritter ruft "ich war es" wird er bei +51 mit Sicherheit das Foto mit dem Foto des Halter beim Einwohnermeldeamt vergleichen.

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