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Anzeige Erstatten Wg Nötigung (Ausbremsen), Handyvideo Als Beweis?


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Guten Morgen zusammen.

 

Eigentlich bin ich als inzwischen langjähriger Pendler recht dickhäutig, was Verhalten andrer im Straßenverkehr angeht. Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit wäre allerdings fast ein Unfall passiert, weil ein andrer mich ausbremste.

Ich fahr mit 170 auf der linken Spure, Kolonnenverkehr, alle 3 Spuren voll mit fließendem Verkehr.

Von hinten kommt ein Kfz, mit ähnlicher Geschwindigkeit wie der Rest der linken Spur.

Scheint es aber sehr eilig zu haben, Lichthupe, Blinker, Drängeln, das übliche Spiel.

Mittlere Spur von LKW belegt, konnte nicht sofort ausweichen. Daraufhin überholt das Kfz hinter mir mich von rechts, sobald sich die kleinste Lücke auf der mittleren Spur ergeben hatte, und schnitt mich, um mich daraufhin auszubremsen auf fast 110kmh. Abgesehen von den Fahrern hinter mir, wäre ich dem Kfz fast aufgefahren, damit hatte ich nicht gerechnet.

Daraufhin mit Handy (habe leider keine Bordkamera) das Kfz gefilmt, prompt bremst er mich nochmal aus, fährt kurz auf die mittlere Spur, um dann sofort wieder nach links zu ziehen.

Gesicht und Kennzeichen des Fahrzeugführers sind gut zu erkennen.

.

An sich störe ich mich wenig an spätpubertärem Gehabe, dieses Mal war es aber etwas zu viel des Guten meiner Meinung nach, zumindest ein Schuss vor den Bug als kleine Warnung fände ich angebracht, um eine Verurteilung geht es mir hier nicht.

.

Was würdet ihr sagen, Problem natürlich des Handyvideos, was kann mir hier schlimmstenfalls drohen, was dem Herr Drängler? .

Würdet ihr anzeigen?

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Handy während der Fahrt als Fahrer in die Hand nehmen (Zweck ist gleichgültig) kostet 40 Euro nach altem Katalog, 1 Punkt.

Ausbremsen ist Nötigung, = Straftat. Ob das Filmchen als Beweis ausreicht muss ein Richter entscheiden.

 

Ich würde es lassen.

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Das Video muss ja nicht vom Fahrer aufgenommen worden sein. Als Beifahrer darf man doch problemlos filmen, Dumm nur wenn auf dem Video erkennbar ist,

dass es das Fahrer aufgenommen hat.

 

Ausserdem kann man auch ohne Videobeweis anzeigen. Ne anständige Personenbeschreibung ist da allerdings wichtig,

Ich würds aber auch nicht machen,..

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Hatte im März eine subjektiv noch schlimmere Situation, da hatte es ein VT auf der Bahn zweimal darauf angelegt, dass es scheppert; einschließlich dreimaligem Zeigen des Mittelfingers Da ich nicht mit dem Mchen unterwegs war, konnte ich mich nicht durch Wegbeschleunigen der Situation entziehen und verließ daher die Autobahn und fuhr auf der Bundesstraße die restlichen Km nach Hause.

 

Habe dann eine Nacht darüber geschlafen und am nächsten Tag schriftlich bei der zuständigen Behörde eine Sachverhaltsdarstellung mit Bitte um Einleitung entsprechender Maßnahmen eingereicht. Ein paar Wochen später erhielt ich noch einen Fragebogen der Behörde und einen Termin zur Zeugenvernehmung.

 

Und nun kommt´s: gegen den Fahrer (Name und Anschrift ist mir bekannt), so konnte ich in Erfahrung bringen, liegen ähnliche Anzeigen (einschl. zweiwöchigem Fahrverbot) bereits vor sowie ein Verfahren wegen betrügerischer Krida -also ein recht (un)angenehmer Zeitgenosse.

 

Was ich damit sagen möchte: ich bin kein Petzer, zumal ich selbst manchmal nicht ganz regelkonform unterwegs bin, nur das war zuviel - solche Individuen sollen tatsächlich zumindest die gelbe Karte sehen.

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Nun,es gibt Fahrer gewisser Automarken,die meinen, eine dauerhafte Vorfahrt mit dem Kauf des Fahrzeugs erworben zu haben.

In der Regel sind das Marken wie Mercedes,BMW,Audi,Porsche und gewisse Luxusmarken.

 

Habe selbst auch schon das ein oder andre "Geplänkel" erleben dürfen,der krasseste Fall war mal einer mit nem SLK. In so nem Fall reduziert man mal die Geschwindigkeit und hält sich an die Limitschilder,wenn die rechte Spur belegt ist und gut. Laß den Typen doch das Lenkrad anbeißen.

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Handy während der Fahrt als Fahrer in die Hand nehmen (Zweck ist gleichgültig) kostet 40 Euro nach altem Katalog, 1 Punkt.

Ausbremsen ist Nötigung, = Straftat. Ob das Filmchen als Beweis ausreicht muss ein Richter entscheiden.

 

Ich würde es lassen.

 

Grundsätzlich hast du mit "Handy in die Hand = 40 Euro" recht.

Aber wie immer ist zum Unrecht, also zur erfüllten Ordnungswidrigkeit mehr als nur der reine Tatbestand zu betrachten.

Hier könnte eine Rechtfertigung vorliegen und damit ist die Handlung dann nicht ordnungswidrig.

 

 

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@Manfred

 

Wenn für dich kein Platz war die linke Spur frei zu machen (wozu man nach dem Verkehrsrecht verpflichtet ist)

Wieso war dann links so viel Platz, dass du überholt werden konntest?

 

Vielleicht bist du selber nicht ganz korrekt gefahren?

 

 

Wobei das natürlich nicht das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmer rechtfertigt.

Ich denke, dass du eine Anzeige aufgeben solltest.

Wende ich mal die Ansichten, gegen Cops die eine KviA begehen, einiger User hier im Forum analog an, so würde das Ergebnis lauten, dass dieser Mensch sein Führerschein wegenommen gehört. Solche Rowdies haben am Steuer nichts zu suchen!

 

Im Zweifel muss man mit genügend Abstand hinter Schnarchnase auf der linken Spur hinterher fahren, mit der Lichthupe sein Überholwunsch anzeigen und warten, bis vorne jemand aufwacht.

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Handy während der Fahrt als Fahrer in die Hand nehmen (Zweck ist gleichgültig) kostet 40 Euro nach altem Katalog, 1 Punkt.

Ausbremsen ist Nötigung, = Straftat. Ob das Filmchen als Beweis ausreicht muss ein Richter entscheiden.

 

Ich würde es lassen.

 

Grundsätzlich hast du mit "Handy in die Hand = 40 Euro" recht.

Aber wie immer ist zum Unrecht, also zur erfüllten Ordnungswidrigkeit mehr als nur der reine Tatbestand zu betrachten.

Hier könnte eine Rechtfertigung vorliegen und damit ist die Handlung dann nicht ordnungswidrig.

Kann sein; muss aber nicht. Wie das ein Richter, der es letztendlich entscheiden muß, wertet steht in den Sternen. (Vor Gericht und auf "Hoher See"...)

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Also Beifahrer gabs nicht, sonst wäre der natürlich zeuge.

 

Das Rechtsfahrgebot ist mir bekannt, in der Kolonne seh ich das nicht so eng.

 

Der andre Fahrer hat die offenbar vorhandene Leistung seines Fahrzeugs genutzt in einer sehr kleinen Lücke zu überholen, entsprechend scharf ist er ja dann eingefädelt.

 

Droht mir, ausser dem Handyvideo also 1 Punkt, noch andres wenn ich Anzeige erstatten sollte?

Das Video muss ich ja garnicht zur Sprache bringen, kann es ja nur für mich verwenden zur Identifizierung des Fahrers.

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Droht mir, ausser dem Handyvideo also 1 Punkt, noch andres wenn ich Anzeige erstatten sollte?

 

 

Mir nicht bekannt. Ich denke nicht.

 

Wobei, wenn der "Andere" so wie es z. B. Eribaer beschrieben hat bereits "Polizeibekannt" ist hat er ein Problem.

 

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Das Rechtsfahrgebot ist mir bekannt, in der Kolonne seh ich das nicht so eng.

 

 

Aha, das siehst Du nicht so eng.

 

Könnte es sein, dass Du durch Dein Verhalten den anderen VT dazu "ermutigt" hast, dass dieser das von Dir geschilderte (unverantwortliche) Verhalten gezeigt hat? Wenn Dir das Rechtsfahrgebot bekannt ist, was müsste sein, dass Du Dich auch daran hältst?

 

Ich greife Dich nicht persönlich an, mir geht eben das Linke-Spur-Röcheln sowas von auf den Zeiger, wenn die Möglichkeit besteht, nach rechts zu wechseln.

 

Ja, und ich fahre einen mollig motorisierten BMW....

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Muss ich halt überlegen ob mir das 1 Punkt wert ist.

 

Zum linke Spur röcheln: wenn 15 Kfz vor mir fahren, alle mit 180-200, und die mittlere Spur mit 120 dahin kreucht, dann werde ich einen Teufel tun und rechts ranfahren nur um einen drängler vorzulassen der dann vor mir genauso wenig weiter kommt wie hinter mir.

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Muss ich halt überlegen ob mir das 1 Punkt wert ist.

 

Zum linke Spur röcheln: wenn 15 Kfz vor mir fahren, alle mit 180-200, und die mittlere Spur mit 120 dahin kreucht, dann werde ich einen Teufel tun und rechts ranfahren nur um einen drängler vorzulassen der dann vor mir genauso wenig weiter kommt wie hinter mir.

 

Sorry, das ist (für mich) wenig plausibel. Wenn ich in D auf der Bahn bin, fahren de facto nie 15(!) KFZ mit 180 - 200 Km/h vor mir. Vielmehr nudeln die allermeisten, bei stärkerem Verkehrsaufkommen, mit 130-140 Km/h auf der linken Spur dahin, auch wenn Platz zum Wechseln nach rechts gegeben ist, ohne abbremsen zu müssen. Nein, vielmehr scheinen viele VT das Rechtsfahrgebot verdrängt / vergessen zu haben. Ich halte mich jedoch auch in diesen Fällen an das Rfg und fahre einfach auf der rechten Spur vorbei und gut ist es.

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Hallo, Blaulicht,

 

@Manfred

 

Wenn für dich kein Platz war die linke Spur frei zu machen (wozu man nach dem Verkehrsrecht verpflichtet ist)

Wieso war dann links so viel Platz, dass du überholt werden konntest?

 

Vielleicht bist du selber nicht ganz korrekt gefahren?

rechts und links verwechselt?

 

Abgesehen davon:

 

Bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 85 - 90 m zum Vordermann einzuhalten.

 

Laut dem TE war der mittlere Fahrstreifen mit LKW belegt, die wohl so um die 80 - 90 km/h gefahren sind.

 

Der Abstand zwischen diesen sollte mindestens 50 m betragen, damit keine Owi begangen wird.

 

Um zwischen zwei LKW einzuscheren und seinem Hintermann die Gelegenheit zum Überholen zu geben, müsste der TE von 170 km/h auf 80 - 90 km/h abbremsen.

 

Ist er dazu verpflichtet?

 

Will oder kann er seine Geschwindigkeit nicht so gravierend verringern, darf er nur nach rechts wechseln, wenn nach dem Fahrstreifenwechsel ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zum Vordermann bleiben würde und wenn er gleichzeitig auch dem neuen Hintermann einen ausreichend großen Scherheitsabstand lässt.

 

D. h.: Minimum 50 m nach hinten (zu Beginn des Fahrstreifenwechsels) und mindestens 200 - 300 m nach vorne, weil er bei 170 km/h ja sehr schnell auf den LKW vor ihm aufschließt.

 

Sind diese Vorgaben nicht einzuhalten, wird man dem TE keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorwerfen können.

 

Niemand ist verpflichtet, sich in eine kleinere Lücke zu quetschen und dabei seine eigene Geschwindigkeit drastisch zu reduzieren, nur, um anderen das zügige Fahren zu ermöglichen, denn letztere haben nicht mehr Rechte als man selber.

 

Es ist allerdings (bei entsprechender Motorisierung) problemlos möglich, kleinere Lücken auf dem mittleren Fahrstreifen zu nutzen, um rechtswidrig andere rechts zu überholen, denn solche Fahrer scheren sich naturgemäß oft weder um Sicherheitsabstände noch um andere Verkehrsvorschriften.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es ist allerdings (bei entsprechender Motorisierung) problemlos möglich, kleinere Lücken auf dem mittleren Fahrstreifen zu nutzen, um rechtswidrig andere rechts zu überholen, denn solche Fahrer scheren sich naturgemäß oft weder um Sicherheitsabstände noch um andere Verkehrsvorschriften.

 

 

Nein, das muss nicht so sein, dass sich solche Fahrer nicht um andere Verkehrsvorschriften scheren. Ich zum Beispiel halte, geradezu vorbildlich, das Rfg ein. Und ich schaue, dass beim Wieder-auf-die-linke-Spur-Wechseln ein schöner Abstand zum Hintermann gegeben ist. Vorne ist es tatsächlich manchmal etwas knapp, aber was soll man machen, wenn der Straight-Six so anreisst...

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Handy während der Fahrt als Fahrer in die Hand nehmen (Zweck ist gleichgültig) kostet 40 Euro nach altem Katalog, 1 Punkt.

Ausbremsen ist Nötigung, = Straftat. Ob das Filmchen als Beweis ausreicht muss ein Richter entscheiden.

 

Ich würde es lassen.

 

Grundsätzlich hast du mit "Handy in die Hand = 40 Euro" recht.

Aber wie immer ist zum Unrecht, also zur erfüllten Ordnungswidrigkeit mehr als nur der reine Tatbestand zu betrachten.

Hier könnte eine Rechtfertigung vorliegen und damit ist die Handlung dann nicht ordnungswidrig.

Kann sein; muss aber nicht. Wie das ein Richter, der es letztendlich entscheiden muß, wertet steht in den Sternen. (Vor Gericht und auf "Hoher See"...)

 

In einem solchen Fall gehe ich davon aus, dass das Ding schon bei der Bußgeldstelle nach (Er-)Klärung der Situation beendet ist (also die Owi: Handy in der Hand)

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Niemand ist verpflichtet, sich in eine kleinere Lücke zu quetschen und dabei seine eigene Geschwindigkeit drastisch zu reduzieren, nur, um anderen das zügige Fahren zu ermöglichen, denn letztere haben nicht mehr Rechte als man selber.

Ich glaube mich zu erinnern, von Zeitspanne von 20 Sekunden bei gleichbleibender Geschwindigkeit gelesen zu haben. Auch sollte ein Überholvorgang nicht länger als 45 Sekunden dauern.

 

Es ist allerdings (bei entsprechender Motorisierung) problemlos möglich, kleinere Lücken auf dem mittleren Fahrstreifen zu nutzen, um rechtswidrig andere rechts zu überholen, denn solche Fahrer scheren sich naturgemäß oft weder um Sicherheitsabstände noch um andere Verkehrsvorschriften.

Es ist ebenso problemlos möglich, entsprechend der Vorschrift links zu überholen, wenn der Vorausfahrende -ebenfalls entsprechend der Vorschrift- das Rechtsfahrgebot einhält.

Jedoch ist letzteres nicht häufig zu beobachten (lies Dir bitte die "Begründung" des TE noch einmal durch) und führt dann bei einigen entsprechend motorisierten Fahrzeugführern zu dieser Reaktion.

 

Ich weiss, dass Ihr nicht alle MSB und LSS abstrafen könnt, auch von den Ausreden habt Ihr geschrieben. Aber wenigstens die gravierendsten Exemplare solltet Ihr anhalten, besonders die Einzelfahrer ohne Vordermann. Auch wenn keine Behinderung nachgewiesen werden kann - hier wäre der erzieherische Effekt wichtig. Denn komisch, wenn sich ein Streifenwagen nähert geht es vielmals ganz schnell nach rechts.

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In einem solchen Fall gehe ich davon aus, dass das Ding schon bei der Bußgeldstelle nach (Er-)Klärung der Situation beendet ist (also die Owi: Handy in der Hand)

 

Kann sein, muss aber nicht sein. Ich würde mich nicht darauf verlassen.

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Hallo, Eribaer,

 

Du hast mich scheinbar missverstanden:

 

Gemeint waren die Fahrer, die es so eilig haben, dass sie rechtswidrig ihren Vordermann rechts überholen und dann vor diesem mit einem Abstand von wenigen Metern wieder nach links einscheren.

 

Hallo, u14325,

 

Du erinnerst Dich richtig.

 

Der TE hat sich sicher etwas unglücklich ausgedrückt, aber wenn man mal die Differenzgeschwindigkeit von 170 km/h auf dem linken zu 80 - 120 km/h auf dem mittleren Fahrstreifen sieht, müssen die Abstände der Fahrzeuge auf dem mittleren Fahrstreifen schon relativ groß sein, damit man im Falle des TE von einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sprechen kann.

 

Hätte der TE kein anderes Fahrzeug vor sich gehabt und wäre rechts eine größere Lücke, so dass er seine Geschwindigkeit nur ein wenig hätte verringern müssen, wäre es einfach ein Akt der Höflichkeit gewesen, mal kurz Platz für die schnelleren Fahrzeuge zu machen, ohne Frage.

 

Er schreibt allerdings, dass vor ihm etliche andere Fahrzeuge mit der gleichen Geschwindigkeit fuhren.

 

Vielleicht wollte er selber auch gerne schneller fahren und konnte es nicht, weil seine Vorderleute keinen Platz gemacht haben?

 

Warum hat jemand, der dann von hinten kommt, mehr Rechte darauf, dass ihm Platz gemacht wird, als der TE?

 

Soweit es geht, versuche ich solche Fahrer, die andere unnötig blockieren, schon mal herauszuziehen und ein belehrendes Gespräch zu führen.

 

Wenn aber, wie hier beschrieben, der mittlere FS relativ voll ist und dann auch noch, wie es leider Usus ist, ein geringer Abstand zwischen den Fahrzeugen eingehalten wird, kann man jemandem, der auf dem linken Fahrstreifen mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit fährt, keinen Vorwurf machen, wenn er zwischendurch keinen Fahrstreifenwechsel durchführt, selbst dann nicht, wenn sich kilometerweit eine lange Schlange hinter ihm bildet.

 

Egal, wie schnell man fährt, wird es immer jemanden geben, der noch schneller fahren möchte und sich in seinem Vorwärtsdrang behindert fühlt.

 

Dieser hat aber nicht mehr Rechte als sein Vordermann und muss sich eben gedulden, bis dieser seinen Überholvorgang beendet, bzw. bis er eine ausreichende Lücke findet und wenn es keine solche gibt, muss er eben warten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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In einem solchen Fall gehe ich davon aus, dass das Ding schon bei der Bußgeldstelle nach (Er-)Klärung der Situation beendet ist (also die Owi: Handy in der Hand)

 

Kann sein, muss aber nicht sein. Ich würde mich nicht darauf verlassen.

 

 

Wenn ich genötigt würde, würde ich nicht eine Sekunde zögern und das Handy zur Beweissicherung nutzen.

Einem Bußgeldverfahren würde ich mich entspannt stellen

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Hallo, Eribaer,

 

Du hast mich scheinbar missverstanden:

 

Gemeint waren die Fahrer, die es so eilig haben, dass sie rechtswidrig ihren Vordermann rechts überholen und dann vor diesem mit einem Abstand von wenigen Metern wieder nach links einscheren.

 

 

Hallo Nachteule,

 

Ich befürchte, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. :schreck:

 

Selbstverständlich überhole ich auf der Spur, die gerade (weitgehend) frei ist. Und nachdem das (vorallem hier in AT) die rechte ist, halte ich das Rfg ein und verstoße dabei ein klein wenig gegen die Rechts-überholen-ist-pfui-Regel. :whistle:

 

Vorallem an Sonntagen ist das besonders lustig, weil ja keine LKW unterwegs sind und alle anderen VT auf der mittleren bzw. linken Spur röcheln, weil sie möglicherweise rechtsspurig LKW sehen (eine Form einer kollektiven Halluzination?), die gar nicht da sind. Selbstverständlich halte ich beim Rechtsvorbeifahren die zusatzmautpflichtige Höchstgeschwindigkeit von 180 Km/h ein (auch und gerade wegen den Providas :sneaky: ), linksspurig darf es gerne ein wenig mehr sein, wenn es die Verkehrs-/Wetterbedingungen zulassen. :nick:

 

Edit: P.S.: meine kultiviert-dynamische Fortbewegung bezieht auf die Bahn in AT; in D bin ich etwas weniger kreativ unterwegs, weil es dort tatsächlich VTs gibt, die das Rfg kennen und auch einhalten.

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Kann sein; muss aber nicht. Wie das ein Richter, der es letztendlich entscheiden muß, wertet steht in den Sternen. (Vor Gericht und auf "Hoher See"...)

Wenn es vorher niemand zur Anzeige bringt, ist es später bei Gericht eh egal, da verjährt.

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Und damit verstösst Du gegen das Rechtsfahrgebot und solltest verwarnt werden.

Nö. Laut geltender Rechtsprechung ist dem nicht so, wenn er weiterhin am Überholen ist, nicht allzu weit vor ihm also noch weitere zu überholende Fahrzeuge fahren. Es ist niemand verpflichtet, für nur wenige Sekunden wieder nach rechts zu fahren, wenn danach ein weiteres Fahrzeug überholt werden soll. Erst wenn es länger dauert, bis das nächste Fahrzeug erreicht wird, muß er zunächst wieder rechts fahren. Ich müßte es nochmal nachschauen, aber ich meine, diese Zeitdauer bemißt sich auf 20 Sekunden.

 

Edit: nachteule war schneller.

 

 

BTW: ich würde ja gern mal das Video sehen. Danach wüßten wir auch, wie groß die Lücke rechts wirklich war. :abwarten:

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@Bluey: Das schrieb ich oben, 20 Sekunden werden als angemessen betrachtet, um wieder nach rechts einzuscheren. Auch 45 Sekunden für den gesamten Überholvorgang.

 

Das Video würde Dir bei der Beurteilung nicht hilfreich sein, startet es doch erst nach dem "ausbremsen".

Laut der Darstellung des TE fahren auf der mittleren Spur LKW. Er würde " ...einen Teufel tun und rechts ranfahren nur um einen drängler vorzulassen der dann vor mir genauso wenig weiter kommt wie hinter mir. "

Das Rechtsfahrgebot gilt meiner Meinung nach bei jeder Geschwindigkeit und unabhängig davon, wie lange ein überholendes, schnelleres Fahrzeug seine Geschwindigkeit beibehalten kann. So habe ich es zumindest meinen Fahrschülern beigebracht. Und es gibt einen Vertrauensgrundsatz. Ich vertraue darauf, dass sich andere VT pflichtgemäss verhalten, also bei entsprechender Gelegenheit wieder nach rechts wechseln.

Lichthupe, Blinken sind erlaubt, um die Überholabsicht anzuzeigen. Drängeln natürlich nicht.

Aber der mit 180 km/h dahin röchelnde OL fährt nicht nach rechts, eine Begründung wird schon gefunden werden. Actio et reactio. Irgendwann verliert der Hintermann die Contenance und überholt rechts.

 

Nicht, dass es in den falschen Hals kommt. Ich würde genau wie der TE auf der linken Spur bleiben, jedoch in der Gewissheit so oft wie möglich so weit rechts wie möglich gefahren zu sein.

Und obwohl ich es fast immer so halte, bin ich mit Tempomat bei 120 km/h gelegentlich Rechtsüberholer.

Ich sehe mich dann selbst aber als Vorbeifahrer und hoffe, dass die MSB nicht aufwachen.

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Das Video kann ich datenschutzrechtlich schon garnicht hochladen, der überholvorgang ist dort eh nicht zu sehen, habe erst angefangen zu filmen als ich das erste mal ausgebremst wurde, zwecks Kennzeichen und Fahrer. Als er die Kamera gesehen hat ist er plötzlich extrem gebremst und hat die nächste ausfahrt genommen.

Und wer die A8 Richtung Salzburg morgens gegen 7.45 kennt, weiss wie der Verkehr aussieht dort. Zäh.

 

Bin noch am überlegen ob ich das durchziehen soll, iwie hab ich auf die Bürokratie und den Stress keine große Lust, vor allem da ja wohl wenig dabei rauskommen wird, so er sich einen halbwegs fähigen Anwalt nehmen sollte.

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Bin noch am überlegen ob ich das durchziehen soll, iwie hab ich auf die Bürokratie und den Stress keine große Lust, vor allem da ja wohl wenig dabei rauskommen wird, so er sich einen halbwegs fähigen Anwalt nehmen sollte.

In manchen Bundesländern kann man die Onlinewache nutzen. Danach ist es nicht mehr Deine Sache, ob die Ermittlungen erfolgreich sind. Eventuell bekommst Du einen Einstellungsbescheid, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Oder eine Ladung als Zeuge.

 

Rein aus Interesse: Wie hättest Du reagiert, wenn er Dich rechts überholt und nicht ausgebremst hätte?

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Hallo, u14325,

 

Das Rechtsfahrgebot gilt meiner Meinung nach bei jeder Geschwindigkeit und unabhängig davon, wie lange ein überholendes, schnelleres Fahrzeug seine Geschwindigkeit beibehalten kann.

das ist richtig.

 

Wenn man allerdings seine Geschwindigkeit reduzieren muss, um bei dem Fahrstreifenwechsel nach rechts sich oder andere nicht zu gefährden oder unnötig zu behindern, ist man nicht zu diesem Fahrstreifenwechsel verpflichtet.

 

Der gesunde Menschenverstand sollte einem allerdings sagen, dass es bei einem extremen Drängler immer besser ist, mal kurz Platz zu machen, damit man diesen los ist, denn wenn man plötzlich eine Vollbremsung machen muss und so ein Vollhonk hängt einem direkt im Nacken, ist das nicht besonders prickelnd.

 

Abgesehen davon kann so ein Drängler vor einem auch noch als willkommener Räumschild genommen werden, von möglichen Blitzern ganz zu schweigen. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Abgesehen davon kann so ein Drängler vor einem auch noch als willkommener Räumschild genommen werden, von möglichen Blitzern ganz zu schweigen. :abwarten:

Nachteule

 

 

So werde ich also missbraucht, wenn ich ordnungsgemäß auf der linken Spur unterwegs bin? Das ist echt arg.....

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Und wer die A8 Richtung Salzburg morgens gegen 7.45 kennt, weiss wie der Verkehr aussieht dort. Zäh.
Aha... und dann konnten auf der linken Spur 15 Fahrzeuge 180 - 200 km/h fahren... interessant. :whistling:

 

Du wirst hier langsam ziemlich unglaubwürdig was Deine Beschreibung der Situation angeht...

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Ganz ehrlich, deine Einschätzung der Situation interessiert mich nicht.

Wenn du die Strecke kennst, kannst du dich zur Glaubwürdigkeit gern äußern, bis dahin behalte deine Gedanken für dich.

Zäher Verkehr ist nicht gleichbedeutend mit stop and go, lediglich dass alle Spuren randvoll sind.

Meinst du ich bedarf deiner Bestätigung, oder würde in einem anonymen online Forum absichtlich die Tatsachen verdrehen, damit man mir mehr Glauben schenkt? Über das Alter bin ich lang hinaus.

 

Mal eine sinnvolle Fragen, benutzt ihr Dash Cams zur Beweissicherung, wenn ja welche könnt ihr empfehlen? Spart man sich das Handy Gefuchtel...

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Ganz ehrlich, deine Einschätzung der Situation interessiert mich nicht.

Wenn du die Strecke kennst, kannst du dich zur Glaubwürdigkeit gern äußern, bis dahin behalte deine Gedanken für dich.

 

@manfred1976: Wie heftig sind Deine mentalen Flatulenzen heute? Ansonsten geht es Dir jedoch soweit gut?

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Moin Moin

 

Ich finde den geschilderten Sachverhalt gelinde gesagt ... seltsam.

Aber unter dem Aspekt, dass der TE in der Geschichte so gut aussehen möchte wie es geht, verständlich.

 

TE fährt auf dem 3. FS in Kolonne mit 170.

Der spätere Rechtsüberholer wird von ihm zunächst aufgehalten, fährt also auch 170 - das sind mal eben ca. 47 m/sec.

Mit diesen 170 fährt der spätere Rechtsüberholer in die "kleinste Lücke" auf den 2. FS.

Erst hier kann er beschleunigen um den TE rechts zu überholen. Er muß ja tüchtig beschleunigen, denn die Lücke ist klein.

Mit dem aufgebauten Geschwindigkeitsüberschuss wird der TE rechts überholt. Irgendwann gegen Ende der Lücke kommt der Rechtsüberholer mit diesem Geschwindigkeitsüberschuss zurück auf den 3. FS. Aufgrund des Geschwindigkeitsüberschusses wird der Abstand TE-Rechtsüberholer weiterhin größer. Der vorausfahrende Verkehr fährt auch mit 170 - ist ja Kolonne.

Wo ist der genötigte Grund für den TE auf 110 zurückzubremsen? Abstandwiederherstellung? hmm ich weiß nicht.

Nehmen wir an, der TE hält den geforderten Mindestabstand von 85 Meter zum Vordermann ein. Der Rechtsüberholer schiesst in diese Lücke und schliesst wegen dem Geschwindigkeitsüberschuss bis auf 20 Meter zum Vordermann auf. Zuzüglich der Fahrzeuglänge von etwa 5 Meter fährt der Rechtsüberholer etwa 60 Meter vor dem TE.

 

Anderes Szenario:

Rechtsüberholer auf 2. FS - beschleunigt. Ausgangslage wie oben also. Irgendwann gegen Ende der Lücke läuft der Rechtsüberholer mit Geschwindigkeitsüberschuss auf einen LKW auf und muß wieder Bremsen um nicht aufzufahren. Das kostet aber wieder Zeit, sagen wir mal 1 Sekunde. Der TE fährt ja mit 47 m/sec. weiter. Wieviel Vorsprung muß der Rechtsüberholer in der "kleinsten Lücke" aufgebaut haben, um den TE zu überholen und dann noch Platz zu haben, um bremsend auf den 3. FS zurückzukommen und den TE dann zu nötigen?

 

Jetzt noch zur "kleinsten Lücke":

Ich spiel zum Teil mit angenommenen Zahlen.

Angenommen der Rechtsüberholer beschleunigt auf dem 2. FS von den genannten 170 auf 200 und schafft das in 4-5 Sekunden (das ist ein Auto um 300 PS). Das Aus- und Einscheren braucht nochmal so 1-2 Sekunden.

Der Fahrvorgang des Rechtsüberholers benötigt also ca. 5 geschätzte Sekunden, in denen der TE mit 47 m/sec weiterfährt.

Wir reden dann von einer "kleinsten Lücke" von ca. 250 Metern.

Schonmal einen kolonnefahrenden LKW auf dem 2. FS gesehen, der 250 Meter Lücke läßt?

Die Realität sieht doch so aus, daß die "Dickschiffe" Abstände von 30-40 Meter lassen - und das dürfte auch ein Veyron nicht schaffen.

 

Auch wenn andere Geschwindigkeiten zugrunde gelegt werden (Rechtsüberholer beschleunigt nur auf 180, braucht dann aber mehr Strecke zum Überholen), dürfte sich die Lückengröße nicht wesentlich ändern.

 

 

Gruß

Edited by Bluey
Umlaute korrigiert
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Mal eine sinnvolle Fragen, benutzt ihr Dash Cams zur Beweissicherung, wenn ja welche könnt ihr empfehlen?

Nein, keinesfalls zur Beweissicherung. Nur um die Fahrt und die Landschaft später noch einmal geniessen zu können. Wenn dann zufällig die eine oder andere Situation aufgezeichnet wird...

 

Lies mal hier.

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vor allem da ja wohl wenig dabei rauskommen wird, so er sich einen halbwegs fähigen Anwalt nehmen sollte.
Wenn die Situation so war wie geschildert, wird da auch ein Anwalt nicht viel machen können. Und auch der Anwalt kostet Zeit und Geld. Selbst wenn der Fahrer eine Rechtsschutzversicherung hat, rettet ihn das nicht zwangsläufig. Zum einen haben die oftmals eine Selbstbeteiligung, zum anderen schmeißen sie solche Kunden gern raus, wenn sie gezahlt haben. Wenn sie überhaupt zahlen müßen - wenn ich mich nicht täusche, entfällt die Deckung bei Vorsatz (den man hier möglicherweise bejahen könnte).
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