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Hallo an die Runde,

 

ich wurde heute geblitzt und da ich sehr viel zu schnell war, würde ich vorab gerne schon mal ein paar Fragen beantwortet haben.

 

Zum Sachverhalt:

-Ich fuhr innerorts auf einer 2 spurigen, gegenläufigen Fahrbahn

-Ich habe innerorts mehrer Autos überholt (da ich viel zu spät dran war und diese durch den Ziehharmonikaeffekt, an einem Bahnübergang, im Schneckentempo, losfuhren)

-Ich bin komplett auf der Gegenfahrspur (links) gefahren, als es blitzte.

-Ob in dem Moment ein Auto (rechts) auf meiner Höhe war, kann ich nicht sagen (bei meinem "Glück" wohl nicht!!)

-Der Blitzer war ein mobiler Blitzer, welcher sehr weit weg rechts von der rechten Fahrbahn, in der "Prärie", stand und wohl von "Privat" betrieben wurde.

 

Nun meine Fragen:

1.-Gibt es Blitzer die bei einer normalen 2spurigen Straße nur auf eine Fahrbahn eingemessen/eingestellt sind, als auf die zu messende und ist somit die Messung in meinem Fall unzulässig?

(mir war so, als wenn bei einer 2spurigen Straße nicht in den Gegenverkehr gemessen wird, um Fehlmessungen zu verhinder und der Winkel wäre ja auch ein ganz andere)

2.-Wie kann man beurteilen, ob der Blitzer überhaut richtig aufgestellt/eingestellt war, wenn er sich so weit vom Straßenrand befunden hat (hatte mal gelesen, das wenn der Blitzer in einem Auto ist, das dann beide Räder des Fahrzeuges genau den selben Abstand zum Straßenrand haben müssen.

3.-Wenn sich doch ein überholtes Fahrzeug mit auf dem Foto befindet, ist die Messung dann generell ungültig(?), so wie z.B. bei Lasermessungen, wo es heißt: Messung unzulässig wenn sich 2 Fahrzeuge im Zielerfassungskreis befinden

4.-wird beim Übrholen eine andere Toleranz berechnet, da man ja beim Überholen schneller sein muß?

5.-wie findet man einen guten Verkehrsanwalt, der sich auch wirklich mit der Materie auskennt?

6.-Macht es überhaupt Sinn, bei der Konstellation einen Anwalt einzuschalten?

7.-Da das Auto auf eine andere Person zugelassen ist, macht es heutzutage noch Sinn, das der Halter einen Widerspruch schreibt, er ist (nachweislich) nicht gefahren (und er muß ja keine Aussage machen, als Beschuldigter und wenn er z.B. damit Angehörige belasten würde)

 

 

Sorry für die vielen Fragen, aber ich war noch nie in so einer Situation!

Aber das wird einem ja nicht angerechnet, wenn man 20Jahre sich hat nichts zu Schulden kommen lassen!

 

 

Danke schonmal im voraus

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Guten Abend, zu 1) eher nicht, zu 2) du kannst die Messung im Nachhinein von einem Sachverständigen überprüfen lassen, das mit dem Fahrbahnabstand der Räder trifft aber nur auf Radar zu 3) nein zu 4) nein 5) Google is your friend 6) kommt darauf an zu 7) hier würde es Sinn machen sich in der Zeit bis zum AHB (Anhörungsbogen) in diesem Forum einzulesen. Also erst mal abwarten was kommt, dann kannst du dich wieder melden ;)

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ist der halter verwandt mit dir? dann sollte er NICHT von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, denn dadurch ist klar, es muss jemand aus der familie gewesen sein,

und ein blick ins einwohnermeldeamt per mausklick genügt und man hat dich gefunden.

 

besser ists wenn der halter alles brav zugibt und der weitgehenst automatisierte prozess der bussgeldstellen nicht gestört wird.

wenn drei monate nach der missetat der name des echten täters nicht gefallen ist, ist für diesen die tat verjährt. der halter kann es auf einen

prozess ankommen lassen, er ist ja nicht der mensch auf dem foto. nähreres findest du in anderen threads.

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-Ich habe innerorts mehrer Autos überholt (da ich viel zu spät dran war und diese durch den Ziehharmonikaeffekt, an einem Bahnübergang, im Schneckentempo, losfuhren)

 

Vielleicht wurde ja der Blitzer manuell ausgeloest, um deinen eventuell verbotenen Ueberholvorgang zu dokumentieren.......

 

Hallo,

nein da ist kein Überholverbot!

Gerade strecke, Richtung Ortsausgang (der war aber noch weiter weg)

-Ich tue mich nur schwer damit, das es o.k. sein soll, auf einer anderen Seite zu messen/blitzen, wenn diese die Gegenfahrbahn ist und der Blitzer gar nicht dafür eingestellt ist!

Denn da ist der Winkel ein anderer - Stichwort: Weg/Zeit

-Genauso fällt es mir schwer, wenn sich z.B. doch ein (überholtes) Fahrzeug mit auf dem Bild befindet, warum das keine Rollen spielen sollte?

-Genauso, das der Biltzer gut 6-8Meter vom rechten Straßenrand stand, was sich ja dann in Bezug auf den Winkel zur 2.Fahrbahn(Gegenfahrbahn) noch verschärft.

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Folgende Frage ging als PN ein:

 

Wenn der Halter es zugibt, dann bekommt er die Punkte, das Fahrverbot und die Geldstrafe!

Und das lauft in der regel schneller al 3 Monate, das sowas abgearbeitet ist!

Wie soll der Halter da im Nachhinein noch rauskommen?!

Zugegeben ist zugegeben!

 

Nein, man darf sich ungestraft zu seinen Ungunsten irren.

Also: Wenn ein "Anhörungsbogen" an den Halter kommt, einfach alles zugeben.

Dann bekommt der Halter den Bussgeldbescheid,

Jetzt schaut der Halter dann noch mal in seinen Terminkalender und stellt fest:

Ich war ja genau einen Tag vorher an dieser Stelle aber nicht am Tattag.

 

Er widerspricht dem Bussgeldbescheid ohne Begründung, mit dem lapidaren Satz,

er müsse sich noch mit seinem Anwalt besprechen, und würde die Begründung nachreichen,

 

Dann gibt die Behörde das Verfahren ans Gericht ab, und die Mühlen dort arbeiten sehr sehr langsam.

Wenn dann die drei Monate um sind, einen Brief ans Gericht mit Kopie des Perso aus dem hervorgeht,

dass der Fahrer nicht der Mensch auf dem Perso ist.

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-Ich tue mich nur schwer damit, das es o.k. sein soll, auf einer anderen Seite zu messen/blitzen, wenn diese die Gegenfahrbahn ist und der Blitzer gar nicht dafür eingestellt ist![/Quote] auch wenn du dir schwer tust, 2-3 Spuren sind für aktuelle Messgeräte eine Selbstverständlichkeit.

Denn da ist der Winkel ein anderer - Stichwort: Weg/Zeit [/Quote] Interessante Theorie, erfindest du gerade die Geometrie neu ?

-Genauso fällt es mir schwer, wenn sich z.B. doch ein (überholtes) Fahrzeug mit auf dem Bild befindet, warum das keine Rollen spielen sollte?

-Genauso, das der Biltzer gut 6-8Meter vom rechten Straßenrand stand, was sich ja dann in Bezug auf den Winkel zur 2.Fahrbahn(Gegenfahrbahn) noch verschärft.

Weitere Fahrzeuge auf dem Bild können je nach verwandtem Messgerät ein Problem sein, die Chancen stehen deiner Beschreibung nach aber nicht einmal so gut, das hier ist aber alles ziemlich trübe in meiner Glaskugel. Es sollte erst einmal geklärt werden welches Messgerät verwandt wurde, also warte den AHB/ZFB ab. Was um alles in der Welt hast du mit deinen verschärften Winkeln ? Du hast noch nicht einmal Halbwissen über Geschwindigkeitsmesstechnik, es macht keinen Sinn sich in falsche Theorien zu flüchten.
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-Ich tue mich nur schwer damit, das es o.k. sein soll, auf einer anderen Seite zu messen/blitzen, wenn diese die Gegenfahrbahn ist und der Blitzer gar nicht dafür eingestellt ist![/Quote] auch wenn du dir schwer tust, 2-3 Spuren sind für aktuelle Messgeräte eine Selbstverständlichkeit.

Denn da ist der Winkel ein anderer - Stichwort: Weg/Zeit [/Quote] Interessante Theorie, erfindest du gerade die Geometrie neu ?

-Genauso fällt es mir schwer, wenn sich z.B. doch ein (überholtes) Fahrzeug mit auf dem Bild befindet, warum das keine Rollen spielen sollte?

-Genauso, das der Biltzer gut 6-8Meter vom rechten Straßenrand stand, was sich ja dann in Bezug auf den Winkel zur 2.Fahrbahn(Gegenfahrbahn) noch verschärft.

Weitere Fahrzeuge auf dem Bild können je nach verwandtem Messgerät ein Problem sein, die Chancen stehen deiner Beschreibung nach aber nicht einmal so gut, das hier ist aber alles ziemlich trübe in meiner Glaskugel. Es sollte erst einmal geklärt werden welches Messgerät verwandt wurde, also warte den AHB/ZFB ab. Was um alles in der Welt hast du mit deinen verschärften Winkeln ? Du hast noch nicht einmal Halbwissen über Geschwindigkeitsmesstechnik, es macht keinen Sinn sich in falsche Theorien zu flüchten.

 

Keiner ist allwissend auf die Welt gekommen! Darum gibt es auch solche Seiten, wo man Fragen stell darf!

Und ich bin mir sicher, das es auch Dinge gibt, wo Du weniger Ahnung von hast, als andere! MfG

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Folgende Frage ging als PN ein:

 

Wenn der Halter es zugibt, dann bekommt er die Punkte, das Fahrverbot und die Geldstrafe!

Und das lauft in der regel schneller al 3 Monate, das sowas abgearbeitet ist!

Wie soll der Halter da im Nachhinein noch rauskommen?!

Zugegeben ist zugegeben!

 

Nein, man darf sich ungestraft zu seinen Ungunsten irren.

Also: Wenn ein "Anhörungsbogen" an den Halter kommt, einfach alles zugeben.

Dann bekommt der Halter den Bussgeldbescheid,

Jetzt schaut der Halter dann noch mal in seinen Terminkalender und stellt fest:

Ich war ja genau einen Tag vorher an dieser Stelle aber nicht am Tattag.

 

Er widerspricht dem Bussgeldbescheid ohne Begründung, mit dem lapidaren Satz,

er müsse sich noch mit seinem Anwalt besprechen, und würde die Begründung nachreichen,

 

Dann gibt die Behörde das Verfahren ans Gericht ab, und die Mühlen dort arbeiten sehr sehr langsam.

Wenn dann die drei Monate um sind, einen Brief ans Gericht mit Kopie des Perso aus dem hervorgeht,

dass der Fahrer nicht der Mensch auf dem Perso ist.

 

Hallo und danke für die Antwort und Erklärung!

Da stellt sich aber gleich eine neue Frage:

Wär es dann nicht besser, wenn der Halter auf den Anhörungsbogen nicht reagiert?!

Geht dann evt. mehr Zeit ins Land, bevor der Busgeldbescheid rausgeht, oder wie reagiert die Behörde dann auf sowas?

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Wär es dann nicht besser, wenn der Halter auf den Anhörungsbogen nicht reagiert?!

Geht dann evt. mehr Zeit ins Land, bevor der Busgeldbescheid rausgeht, oder wie reagiert die Behörde dann auf sowas?

 

Wenn der Halter - so er denn nicht der Fahrer gewesen ist - den AHB beantwortet und die Tat erst einmal eingesteht, dann ist die Chance, dass der Fall fuer den tatsaechlichen Fahrer verjaehrt, weitaus groesser. Der BuGeBe geht dann beinahe automatisch heraus - und dagegen legt man dann halt Einspruch ein.....

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Der Sinn des ganzen ist im Massengeschäft einfach mitzuschwimmen und nicht aufzufallen. Wenn man nicht anwortet könnte der SB auf die Idee kommen vor dem Bussgeldbescheid das Foto des Halters aus dem Einwohnermeldeamt mit dem Blitzerfoto zu vergleichen. Und das will man ja gerade nicht, weil er dann evtl die Menschen, die an der selben Adresse gemeldet sind sich anschaut...

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Hallo Member und Mods - Dank!

O.k. , also ist das der besser Weg!

Gemeldt bin ich da nicht, aber die "lieben Nachbarn" könnten einem das Genick brechen, wenn die Schnüffelbrigade anrückt!!

Darum halt auch die Frage was passiert wenn man den AHB ignoriert!

Und wenn man den Bußgeldbescheid widerspricht, läuft man doch aber bestimmt trotzdem gefahr, das die das Bild in der Nachbarschaft rumzeigen oder?! Wie verhält sich das eigentlich mit dem Datenschutz ? lol

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Gemeldt bin ich da nicht, aber die "lieben Nachbarn" könnten einem das Genick brechen, wenn die Schnüffelbrigade anrückt!!

 

Genau das koennten sie tun, wenn der AHB unbeantwortet bleibt.....

 

Und wenn man den Bußgeldbescheid widerspricht, läuft man doch aber bestimmt trotzdem gefahr, das die das Bild in der Nachbarschaft rumzeigen oder?! Wie verhält sich das eigentlich mit dem Datenschutz ? lol

 

Datenschutz bei Ermittlung laeuft nicht - und ein Bild herzeigen bedeutet meiner Meinung nach auch keinen Eingriff in den Datenschutz. Uebrigens ist die Gefahr, dass nach Erhalt des 'positiv' beschiedenen AHB in der Behoerde Anlass besteht, noch weiter zu ermitteln, aeusserst gering, denn man hat den Fisch ja vermeintlich bereits am Haken. Ein Einspruch gegen den BuGeBe stellt nun gar nichts aussergewoehnliches dar. Der Sachbearbeiter wird seufzen und den Vorgang ans Gericht abgeben - that's it.

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Gemeldt bin ich da nicht, aber die "lieben Nachbarn" könnten einem das Genick brechen, wenn die Schnüffelbrigade anrückt!!

 

Genau das koennten sie tun, wenn der AHB unbeantwortet bleibt.....

 

Und wenn man den Bußgeldbescheid widerspricht, läuft man doch aber bestimmt trotzdem gefahr, das die das Bild in der Nachbarschaft rumzeigen oder?! Wie verhält sich das eigentlich mit dem Datenschutz ? lol

 

Datenschutz bei Ermittlung laeuft nicht - und ein Bild herzeigen bedeutet meiner Meinung nach auch keinen Eingriff in den Datenschutz. Uebrigens ist die Gefahr, dass nach Erhalt des 'positiv' beschiedenen AHB in der Behoerde Anlass besteht, noch weiter zu ermitteln, aeusserst gering, denn man hat den Fisch ja vermeintlich bereits am Haken. Ein Einspruch gegen den BuGeBe stellt nun gar nichts aussergewoehnliches dar. Der Sachbearbeiter wird seufzen und den Vorgang ans Gericht abgeben - that's it.

 

 

Ja stimmt, klingt alles logisch!

Ich kriege grade mit, das ich hier mit den Namen was verkehrt gemacht habe :blush:

So ist das halt, wenn man mehrere Sachen auf einmal macht!

Ich meinte natürlich Zorro69 und HarryB :whistling:

Auf jeden Fall bin ich jetzt schon mal, dank Euch allen hier, informiert!

Und ich empfinde es nicht als Schande, für mich, wenn man sich bei so einem Thema nicht auskennt, weil man seit Ewigkeiten punktefrei ist!

Die einzige Idee die mir noch einfällt, um Zeit zu schinden, wäre, das Messprotokoll anzufordern!

Aber das wird wohl auch nicht gehen?!

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Guest Freisinn

Messprotokoll kannst Du natürlich anfordern. Manche Behörden verschicken es, manche gewähren eine Akteneinsicht vor Ort.

Nur was hast Du vom "Zeit schinden"? In die Verjährung geht die ganze Sache sicherlich nicht ;)

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Die einzige Idee die mir noch einfällt, um Zeit zu schinden, wäre, das Messprotokoll anzufordern!

Damit schindest Du keine Zeit. Es wäre sogar kontraproduktiv, da in diesem Fall der SB abweichend vom Routinegeschäft agieren muss.

Im Übrigen verstehe ich Deine Bemerkung in Richtung @Diplomat nicht. Er hat völlig Recht, Deine Ideen sind nicht zielführend. Warum fühlst Du Dich persönlich angegriffen?

Warte, wie empfohlen, das erste Schreiben ab (so denn eines kommt) und teile dann hier mit, ob es ein Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen ist. Erst dann kann man die Strategie planen.

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Der BuGeBe geht dann beinahe automatisch heraus - und dagegen legt man dann halt Einspruch ein....
.Wenn es sich wirklich um einen sog. "Tiefflug" handelt, wird spätestens (!) vor Erlass des BGB noch mal ein Blick auf das EMA-Foto des vermeintlichen Fahrers (hier Halters) geworfen und mit dem Blitzbild verglichen.

 

Dafür sind diese Vermeidungsstrategien mittlerweile zu weit verbreitet und zu inflationär eingesetzt worden, dass man zumindest die "höherwertigen" Fälle zweifelsfrei abschließen möchte.

 

Daher sehe ich die Verjährungschance hier als möglich, aber nicht unbedingt gegeben an.

  • Like 1
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Die einzige Idee die mir noch einfällt, um Zeit zu schinden, wäre, das Messprotokoll anzufordern!

Damit schindest Du keine Zeit. Es wäre sogar kontraproduktiv, da in diesem Fall der SB abweichend vom Routinegeschäft agieren muss.

Im Übrigen verstehe ich Deine Bemerkung in Richtung @Diplomat nicht. Er hat völlig Recht, Deine Ideen sind nicht zielführend. Warum fühlst Du Dich persönlich angegriffen?

Warte, wie empfohlen, das erste Schreiben ab (so denn eines kommt) und teile dann hier mit, ob es ein Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen ist. Erst dann kann man die Strategie planen.

 

Hallo,

ja das werde ich wohl machen müssen (warten) und auf jeden Fall werde ich mich dann melden!

Wenn ein Zeugenbefragebogen kommt, heißt das dann wohl, das der Behörde aufgefallen ist, das wer anders hinterm Steuer sitzt oder?

Wie verhält es sich eigentlich mit der Post, die man an die Behörde (am letzten Tag) schickt?

Per einfachen Einschreiben schicken, oder als normalen Brief?

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Wenn ein Zeugenbefragebogen kommt, heißt das dann wohl, das der Behörde aufgefallen ist, das wer anders hinterm Steuer sitzt oder?
Richtig.

 

Wie verhält es sich eigentlich mit der Post, die man an die Behörde (am letzten Tag) schickt?
Du musst den rechtzeitigen Eingang (nicht Absendung) ggf. nachweisen.

Ist der Eingang nach der Frist hast Du verwachst.

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Wenn ein Zeugenbefragebogen kommt, heißt das dann wohl, das der Behörde aufgefallen ist, das wer anders hinterm Steuer sitzt oder?
Richtig.

 

Wie verhält es sich eigentlich mit der Post, die man an die Behörde (am letzten Tag) schickt?
Du musst den rechtzeitigen Eingang (nicht Absendung) ggf. nachweisen.

Ist der Eingang nach der Frist hast Du verwachst.

 

:schreck: Echt jetzt? Das hätte ich jetzt nicht gedacht!

Selbst bei Gericht gilt das Absendedatum!

Denn was kann man dafür, wenn die Post durch z.B. Unregelmäßigkeiten wie Streik, Unfall, was weiß ich(?!) ... zu spät ankommt?

Zudem hat man ja dann (ohne Einschreiben) gar keinen Nachweis wenn es angekommen ist.

So könnte die Behörde es sich ja leicht machen und sagen, "ist zu spät bei uns angekommen", unhabhängig vom Poststempel!

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Notfalls einen Zeugen dabei haben oder selber vorbeibringen ggf. Nachtbriefkasten.

Und für ein Einschreiben hast Du zumindest einen Einlieferungsbeleg, wo unsere Post z.B. den Empfänger draufschreibt. Damit hast Du dann bessere Karten, wenn solch ein Brief unverhältnismäßig lange braucht.

 

Der rechtzeitige Eingang muss im übrigen nicht bei SB sein, sondern bei der Poststelle der Behörde.

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:schreck: Echt jetzt? Das hätte ich jetzt nicht gedacht!

Selbst bei Gericht gilt das Absendedatum!

Also das wäre mir bei Notfristen neu.

 

Auch hier zählt immer nur der Zugang bei Gericht.

 

Sollte durch Streik eine verzögerte Zustellung ergeben, so kann man Wiedereinstellung beantragen.

Aber vorsicht, ist der Streik hinreichend bekannt, so gilt dies nicht, da der Versender sich darauf hätte einstellen können/müssen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen hat, damit die Post rechtzeitig eingeht.

 

Am sinnvollsten ist immer das Fax, da hat man zumindest den Nachweis (aber nur mit qualifizierten Sendebericht) das man alles getan hat, um das Schriftstück zuzustellen.

Ein Nachweis für den Zugang ist dies jedoch nicht, allenfalls ein Indiz.

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  • 5 weeks later...
  • 2 months later...

Hallo Hartmt !

Ja das stimmt, Glück gehabt.

Aber es lag wohl auch an der Messtechnik und darum muß ich dem einen Kommentar hier wohl, mit allem Respekt, widersprechen.

Denn gerade will es wohl ein mobiler PSS war, wie sich später herauskristallisiert hat, ist es eben doch nicht so egal wie das Verkehrsgeschehen war/ist.

Gerade das womit der Hersteller vollmundig wirb, das flexibel auch mehrspurige Straßen gleichzeitig erfasst werden können, z.B. nebeneinander, beliebig viel Fahrzeuge, usw. sehen die Gerichte und Anwälte anders.

Da gibt es wohl zahlreiche Entscheidungen der Gerichte. (z.B. das Amtsgericht Aachen hält eine Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed für nicht verwertbar)

Ein Verteiber von "Radarabwehrtechnik" erzählte mir sogar, das es wohl so schlimm wäre, das schon Ämter/Behören versuchen gar nicht zu erwähnen mit was die Leute geblitzt wurden, wenn es ein PSS war, damit nicht dagegen geklagt wird.

Und zum letzten "Blitzer-Marathon" kann ich nur einen Anwalt für Verkehrsrecht zitieren (aus der Zeitung) der meinet, "Eine Teufelsmaschine. Allerdings: Sind zwei Fahrzeuge auf dem Bild, stehen die Chancen auf Verfahrenseinstellung gut."

Und dazu kann ich nur sagen, wenn der Staat solche dubiosen Messtechniken trotzdem einsetzt, mit fragwürdiger Genehmigung/Abnahme, ist das nur ein weiteres Beispiel, ein weiterer Baustein, warum "das Volk" jeglichen Glauben an diesen (angeblichen) Rechtsstaat verliert.

Gut, sei´s wie es sei, ich hatte richtig Glück, was so gut wie gar nicht bei mir vorkommt, und bin natürlich froh dadrüber!

Euch allen nochmal ein großes Dankeschön, für die immer schnelle und freundliche Hilfe, sowie ein schönes We. , das Wetter ist ja herrlich!

  • Like 1
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Du zitierst mit der Entscheidung aus Aachen die Einzelmeinung eines Amtsrichters - die herrschende Meinung sieht anders aus. Das PSS ist in Deutschland als Messverfahren zugelassen. Sofern der Messrahmen (erkennt man bei der Auswertung) einem Fahrzeug eindeutig zugeordnet werden kann, gibt es im Normalfall überhaupt keine Probleme bei der Ahndung der Verstöße.

 

Du hast möglicherweise von einer der Schwächen des Gerätes profitiert: Mehrere Aufnahmen in sehr kurzem zeitlichem Abstand, anderes Fahrzeug verdeckt dein Fahrzeug zum Auslösezeitpunkt etc.

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Da gibt es wohl zahlreiche Entscheidungen der Gerichte.
Die gibt es in der Tat. Aktuell und in der nächsten Zeit wahrscheinlich immer mehr, weil ganz viele Autofahrer ein im Prinzip völlig irrelevantes Urteil wie dieses
das Amtsgericht Aachen hält eine Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed für nicht verwertbar
irgendwo lesen und / oder einen Anwalt finden, der freudig ihr Geld bzw. das ihrer RSV entgegennimmt und sie nicht darüber aufklärt, wie gering ihre Chancen sind.

 

Ein Verteiber von "Radarabwehrtechnik"
Aah, welch seriöse Quelle!

 

Sind zwei Fahrzeuge auf dem Bild, stehen die Chancen auf Verfahrenseinstellung gut.
Und jetzt überleg' mal, warum er 'gut' nicht definiert hat, warum er also keine Prozentzahl nennt.

 

Und dazu kann ich nur sagen, wenn der Staat solche dubiosen Messtechniken trotzdem einsetzt, mit fragwürdiger Genehmigung/Abnahme, ist das nur ein weiteres Beispiel, ein weiterer Baustein, warum "das Volk" jeglichen Glauben an diesen (angeblichen) Rechtsstaat verliert.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie einzelne Menschen sich auf fragwürdiges Halb- bis Nichtwissen berufen und meinen, darauf basierend für rund 80 Mio. Menschen sprechen zu können. Erstaunlicherweise wird dabei immer wieder gern ausgerechnet der Spruch zitiert, mit dem sich im Verhältnis doch eher wenige Menschen gegen einen tatsächlichen Unrechtsstaat wehrten. Also bitte: geht es vielleicht auch eine Nummer kleiner?
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@Biber - Och, ich denke mal schon, das jemand der sich seit sehr vielen Jahren beruflich mit dieser Technik beschäftig und damit Geld verdient, auch mit der Materie auskennt!

Darum verstehe ich nicht, wie Du das als unseriös hinstellen kannst?

Denke mal das so einer mehr Ahnung hat, als der Duchschnitt, da es ja sein Beruf ist!

Aber Du bist natürlich der Beste von allen!

Seit wann ist ein rechtskräftiges Urteil "irrelevant"?! Komische Rechtsauffassung hast Du!!

Und mir vorzuhalten, dass ich nur ein Urteil mal beiläufig erwähne, ist ja nun völlig suspekt? Wer mehr will, soll selber google´n!

Das ein Anwalt (in einer Zeitung) nur eine allgemeine Aussage machen kann, zu den jemeiligen Methoden, da jeder Fall, zu jeder Messmethode, nun mal anders ist, liegt ja wohl auf der Hand!

Was soll er denn sonst sage??

Darum solltest Du selber erstmal nachdenken, bevor Du solche sinnfreien Aussagen machst.

Zumal Du ja gar nicht den Zeitungsartikel kennst, da sind solche Aussagen von Dir natürlich besonderst "seriös", um mal den Wortlaut aufzugreifen.

Der nächste Punkt ist, warum sollten Menschen nicht ihr Recht wahrnehmen, was ihnen zusteht, um gegen etwas vorzugehen?!

Auch da kann ich Deine Auffassung nicht nachvollziehen!

Wenn Du ein Problem damit hast, das Anwälte (angeblich) so viel Geld verdienen, dann im nächsten Leben eine andere Berufswahl treffen, kann ich dazu nur sagen, dann mußt Du auch nicht mehr über Deine Verhältnisse leben!

Außerdem kenne ich keinen Anwalt, der so "arbeitet", wie Du es (verleumderisch) andeutest.

Aber liegt wohl daran, das ich nur gute und seriöse Anwälte kenne, im Gegensatz zu Dir!

Zumal Jura ist eh nicht Dein Ding, wie man auch an Deiner Aussage mit der RSV sieht, denn keine RSV gibt sein o.k. und zahlt, wenn die Chancen schlecht stehen.

Keine Ahnung warum Du UNGEFRAGT so gefrustet reagierst(?), über fremde Menschen und Berufsgruppen herziehst, aber das ist nicht meine Baustelle, damit mußt Du klar kommen!

So und jetzt der letzte Punkt - Wenn Du mich nochmal mit Halbwissen und Nichtwissen persönlich beleidigst, dann könnte meine Stimmung ganz schnell umschlagen, darum mäßige Dich ganz gewaltig im Ton.

Und es gibt keinen Unrechtsstaat, sondern wenn dann Unrechtsregime.

Aber das muß so einer wie Du mir auch nicht erzählen, denn ich habe unter so einem gelebt.

Und solange z.B. Art. 53 und 107 gegen die BRD bestand haben (ich weiß Du verstehst gerade gar nichts) und selbst Politiker wie Schäuble sagen, das wir seit 1945 nicht mehr souverän sind, Gabriel sagt, das Merkel die Vorsitzende einer NGO ist und T.Waigel sagen, das Deutsche Reich hätte noch bestand und die BRD wäre nur Verwaltung, mußt Du Dich hier nicht hinstellen und den Allwissenden spielen, denn das Gegenteil ist der Fall!

So nun wünsche ich Dir viel Spaß beim google´n, damit Du überhaupt verstehst, was ich gerade geschrieben habe.

Und keiner hat Dich hier gezwungen, was zu lesen und zu schreiben!

Wenn´s Dir nicht gefällt einfach wo anders seinen Lebensfrust ablassen!

Kleiner Tipp - Auf Autoseiten lassen solche Leute wie Du immer ihren Lebensfrust über teure Autos ab!

Aber ob´s hilft, vage ich zu bezweifeln, denn an dem Leben dieser Leute ändert sich ja trotzdem nichts.

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Hallo @Goldbrand,

naja diese von Dir erwähnten Schwächen sollte es ja laut Hersteller gar nicht geben, bzw. sollen ja die Stärken sein.

Habe vor kurzen erst den Hersteller im TV gesehen, wie dieser hochtragende Aussagen dazugemacht hatte.

Somit deutet ja aber wohl doch vieles darauf hin, das eben doch nicht alles so "super" ist mit dem PSS.

Und verdeckt war ich nicht, ich befand mich zwischen 2 Autos!

Also ja mit im Bild war ein anderes Auto, bestimmt würde ich mal sagen, aber nicht verdeckt, da es sonst nicht geblitzt hätte.

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@Biber - Och, ich denke mal schon, das jemand der sich seit sehr vielen Jahren beruflich mit dieser Technik beschäftig und damit Geld verdient, auch mit der Materie auskennt! Darum verstehe ich nicht, wie Du das als unseriös hinstellen kannst?

Naja, dem Guten geht's ja primär ums Verkaufen seiner Technik. Also trägt "man" schonmal etwas dicker auf, um

a) zu beeindrucken

b) sein Produkt als das Non-plus-ultra darzustellen und

c) so viel davon zu verkaufen wie möglich.

Da ist es relativ egal, ob es tatsächlich so ist wie behauptet, oder ob man einfach eben etwas übertrieben oder etwas hinzugedichtet hat. Ein Schelm, wer dem Verkäufer dabei Böses unterstellt.

 

Denke mal das so einer mehr Ahnung hat, als der Duchschnitt, da es ja sein Beruf ist!

Naja.....

 

Aber Du bist natürlich der Beste von allen!

:whistling:

 

Seit wann ist ein rechtskräftiges Urteil "irrelevant"?! Komische Rechtsauffassung hast Du!!

Ein kleines AG-Urteil ist eben "irrelevant", nämlich weil es nur ein kleines AG-Urteil ist und andere Amtsgerichte durchaus anders urteilen können. Wäre es ein OLG-Urteil, hätte es schon deutlich mehr Gewicht.

 

Das ein Anwalt (in einer Zeitung) nur eine allgemeine Aussage machen kann, zu den jemeiligen Methoden, da jeder Fall, zu jeder Messmethode, nun mal anders ist, liegt ja wohl auf der Hand!

Was soll er denn sonst sage??

Daß auch ein Anwalt primär bestrebt ist Geld zu verdienen, liegt auch auf der Hand. Und: der Anwalt gewinnt immer. Nämlich das Geld. Ob Du oder irgendwer anders gewinnt, ist völlig offen.

 

Darum solltest Du selber erstmal nachdenken, bevor Du solche sinnfreien Aussagen machst.

Naja, in diesem Fall hat er aber Recht.

 

Zumal Du ja gar nicht den Zeitungsartikel kennst, da sind solche Aussagen von Dir natürlich besonderst "seriös", um mal den Wortlaut aufzugreifen.

Man könnte hier fast sagen: kennt man einen, kennt man alle, denn sie gleichen sich auch alle.

 

Der nächste Punkt ist, warum sollten Menschen nicht ihr Recht wahrnehmen, was ihnen zusteht, um gegen etwas vorzugehen?!

Weil es manchmal die Mühe und auch die Kosten einfach nicht lohnt. Da kann man schon im Ansatz sehen, daß man verlieren wird (außer dem Anwalt natürlich).

 

Außerdem kenne ich keinen Anwalt, der so "arbeitet", wie Du es (verleumderisch) andeutest.

Ich schon. Jedenfalls lag in den mir bekannten Fällen der Verdacht sehr nahe, wenn man sich den "Einsatz" des Anwaltes für seinen Mandanten betrachtete. Der war nämlich gleich Null. Manchmal wenigstens noch scheinklug dahergeredet, aber im Ergebnis nichts erreicht. Außer: Geld bekommen (nicht verdient).

 

Aber liegt wohl daran, das ich nur gute und seriöse Anwälte kenne, im Gegensatz zu Dir!

Mag auch daran liegen, daß die Anwälte klug genug waren, Dich einfach nur zu veräppeln.

 

Zumal Jura ist eh nicht Dein Ding, wie man auch an Deiner Aussage mit der RSV sieht, denn keine RSV gibt sein o.k. und zahlt, wenn die Chancen schlecht stehen.

Och, da sind mir aber viele viele andere Fälle bekannt, wo die RSV zahlte, obwohl die Chancen mehr als schlecht standen und sich dieses letztlich auch bewahrheitet hat.

 

Keine Ahnung warum Du UNGEFRAGT so gefrustet reagierst(?), über fremde Menschen und Berufsgruppen herziehst

Hm.... Gewohntheit, würde ich sagen. Macht der Gewohntheit. Denk Dir nichts dabei. ;)

 

So und jetzt der letzte Punkt - Wenn Du mich nochmal mit Halbwissen und Nichtwissen persönlich beleidigst, dann könnte meine Stimmung ganz schnell umschlagen, darum mäßige Dich ganz gewaltig im Ton.

:lol: Wen willst Du denn mit dieser Drohung beeindrucken? Nee nee, so wird das nichts.

 

Und solange z.B. Art. 53 und 107 gegen die BRD bestand haben (ich weiß Du verstehst gerade gar nichts) und selbst Politiker wie Schäuble sagen, das wir seit 1945 nicht mehr souverän sind, Gabriel sagt, das Merkel die Vorsitzende einer NGO ist und T.Waigel sagen, das Deutsche Reich hätte noch bestand und die BRD wäre nur Verwaltung, mußt Du Dich hier nicht hinstellen und den Allwissenden spielen, denn das Gegenteil ist der Fall!

So nun wünsche ich Dir viel Spaß beim google´n, damit Du überhaupt verstehst, was ich gerade geschrieben habe.

:unsure: Ähm... ich hab's irgendwie (auch) nicht verstanden, was Du da gerade geschrieben hast. Jedenfalls hab ich von diesen Aussagen eben dieser benannten Personen noch nie etwas gehört.

 

Und keiner hat Dich hier gezwungen, was zu lesen und zu schreiben!

Jap. Aber dies ist ein freies Forum und daher darf hier auch ein jeder schreiben, wann und (fast auch) wo er will.

 

 

 

Na... nach allem Frust, den Du jetzt hier so abgelassen hast, kann man ja wohl sagen: Ich habe fertig! ^_^

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Och, ich denke mal schon, das jemand der sich seit sehr vielen Jahren beruflich mit dieser Technik beschäftig und damit Geld verdient, auch mit der Materie auskennt!
Man kann davon ausgehen, daß er sich mit der Materie auskennt. Das habe ich nicht bezweifelt. Die Hersteller der Messgeräte auch - wahrscheinlich besser.

 

Darum verstehe ich nicht, wie Du das als unseriös hinstellen kannst?
Ein Vertreiber von Radarabwehrtechnik behauptet irgendwas, was Ämter / Behörden angeblich in Zusammenhang mit einem Produkt tun, gegen dessen Wirksamkeit er wiederum seine Produkte verkaufen will - das klingt für Dich seriös? Frag ihn doch mal, wieviel entsprechende Ämter er kennt und woher er weiß, daß die Anlage nicht genannt wird, andere aber schon.

 

Denke mal das so einer mehr Ahnung hat, als der Duchschnitt, da es ja sein Beruf ist!
Nö. Sein Beruf ist möglicherweise entwickeln, sicher aber verkaufen. Mit den Bescheiden hat er nichts zu tun.

 

Seit wann ist ein rechtskräftiges Urteil "irrelevant"?! Komische Rechtsauffassung hast Du!!
Nö. Ich weiß, was ein Amtsgerichtsurteil über den Einzelfall hinaus wert ist: nichts. Das Urteil hat nicht mal am entsprechenden Amtsgericht irgendeine Bindungswirkung, sogar der erkennende Richter kann morgen genau das Gegenteil urteilen.

 

Und mir vorzuhalten, dass ich nur ein Urteil mal beiläufig erwähne, ist ja nun völlig suspekt?
Nö. Ist nicht suspekt. Du solltest den Begriff vielleicht mal nachschlagen, aber egal: ist nicht passiert.

 

Das ein Anwalt (in einer Zeitung) nur eine allgemeine Aussage machen kann, zu den jemeiligen Methoden, da jeder Fall, zu jeder Messmethode, nun mal anders ist, liegt ja wohl auf der Hand!
Schön gesehen. Genau das könnte er allerdings auch sagen, statt irgendwas von guten Chancen zu murmeln. Das würde ihm allerdings nicht unbedingt die Autofahrer in die Kanzlei treiben, die an die guten Chancen glauben.

 

Darum solltest Du selber erstmal nachdenken, bevor Du solche sinnfreien Aussagen machst.
Danke für den Hinweis. Ich bemühe mich.

 

Zumal Du ja gar nicht den Zeitungsartikel kennst
Deshalb äußere ich mich ja auch nur zu dem, was Du zitiert hast.

 

Auch da kann ich Deine Auffassung nicht nachvollziehen!
Das dürfte in erster Linie daran liegen, daß ich diese Auffassung nicht habe.

 

Wenn Du ein Problem damit hast, das Anwälte (angeblich) so viel Geld verdienen
Nö. Ich habe weder ein Problem mit denen, die das tun, noch mit denen, die nebenbei Taxi fahren oder anderweitig arbeiten müssen.

 

dann im nächsten Leben eine andere Berufswahl treffen
Wie kommst Du darauf, daß ich einen Beruf gewählt habe? Aah jetzt ja:
dann mußt Du auch nicht mehr über Deine Verhältnisse leben!
Nochmal lesen und auf die Grammatik achten - oder ein n kaufen und lösen.

 

Außerdem kenne ich keinen Anwalt, der so "arbeitet", wie Du es (verleumderisch) andeutest.
Das freut mich. Kennst Du viele Anwälte und deren Gespräche mit Mandanten?

 

Aber liegt wohl daran, das ich nur gute und seriöse Anwälte kenne, im Gegensatz zu Dir! (...) Zumal Jura ist eh nicht Dein Ding,
Interessant. Du kennst mich nicht (höchstwahrscheinlich jedenfalls), aber Du weißt, welche Anwälte ich kenne und was mein Ding ist. Machst Du auch Lottozahlenvorhersagen?

 

wie man auch an Deiner Aussage mit der RSV sieht, denn keine RSV gibt sein o.k. und zahlt, wenn die Chancen schlecht stehen.
Da hast Du natürlich recht. RSV geben Deckungszusagen eigentlich nur dann, wenn die Chancen gut stehen, das steht auch ganz vorn in den ARB. Alles andere wäre ja auch Unsinn, kein Mensch braucht eine Versicherung für Fälle, in denen die Chancen schlecht stehen und die Versicherung möglicherweise zahlen müßte.

 

Keine Ahnung warum Du UNGEFRAGT so gefrustet reagierst(?)
Du mußt jetzt tapfer sein: Du wirst Dich als Teilnehmer in einem öffentlichen Forum damit abfinden müssen, daß sich andere Menschen äußern, ohne Dich vorher zu fragen und ohne zwingend Deiner Meinung zu sein. Als Ausgleich gibt es (auch in diesem Forum) Menschen, die selbst dann nicht reagieren, wenn man sie mehrfach fragt. Und nochmal tapfer sein: nö, der Unsinn in Deinem Beitrag 'frustet' mich nicht.

 

aber das ist nicht meine Baustelle, damit mußt Du klar kommen!
Danke für den Hinweis. Wenn ich Zeit habe, werde ich Deine Worte in meinem Herzen bewegen.

 

Wenn Du mich nochmal mit Halbwissen und Nichtwissen persönlich beleidigst
Das mit der Grammatik hatten wir oben schon, nicht wahr? Wenn ich Dir jetzt also sage, daß ich Dich nicht mit Halb- und Nichtwissen beleidigen kann, weil ich ziemlich genau weiß, wovon ich geschrieben habe, findest Du dann den Fehler in Deinem Satz? Ach, übrigens: kann man eine Person unpersönlich beleidigen?

 

dann könnte meine Stimmung ganz schnell umschlagen, darum mäßige Dich ganz gewaltig im Ton.
Hättest Du das nicht früher sagen können? Hätte ich das gleich zu Anfang gelesen, hätte ich vor lauter Zittern und aus lauter Angst gar nichts mehr schreiben können. Jetzt ist es zu spät.

 

Und es gibt keinen Unrechtsstaat, sondern wenn dann Unrechtsregime.
Erzähl das nicht mir, sondern denen oder denen.

 

Aber das muß so einer wie Du mir auch nicht erzählen
Ääh - das hast Du erzählt. Niemand sonst.

 

So nun wünsche ich Dir viel Spaß beim google´n, damit Du überhaupt verstehst, was ich gerade geschrieben habe.
Danke. Den relevanten habe ich verstanden, und Deine Verschwörungstheorien interessieren mich nicht.

 

Bevor ich es vergesse:

Aber Du bist natürlich der Beste von allen!
Nein, natürlich nicht. Aber Nummer fünf ist auch nicht schlecht.
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Und es gibt keinen Unrechtsstaat, sondern wenn dann Unrechtsregime.

Aber das muß so einer wie Du mir auch nicht erzählen, denn ich habe unter so einem gelebt.

Und solange z.B. Art. 53 und 107 gegen die BRD bestand haben (ich weiß Du verstehst gerade gar nichts) und selbst Politiker wie Schäuble sagen, das wir seit 1945 nicht mehr souverän sind, Gabriel sagt, das Merkel die Vorsitzende einer NGO ist und T.Waigel sagen, das Deutsche Reich hätte noch bestand und die BRD wäre nur Verwaltung, mußt Du Dich hier nicht hinstellen und den Allwissenden spielen, denn das Gegenteil ist der Fall!

 

 

Meinst Du die Verfassung der DDR? Da sind aber 53 und 107 kaum gegen die BRD gerichtet. Und was Merkel, Schäuble oder Gabriel am Stammtisch sagen, hat keine Relevanz.

Relenant für die Rechtssprechung sind die Gesetze und deren Kommentare, die auf Urteile fussen.

 

Wenn Du meinst, dass Deutsche Reich hätte noch bestand, so redest Du von einer bestenfalls juristischen Spitzfindigkeit für Völkerrechtler, die aber für den Normalbürger im Alltag keine Relevanz hat.

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