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Regensburg: Tödliche Amokfahrt


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Wer der Anlage 4 und den anderen Anlagen unterliegt der kann dann eben nicht fahren.

Die Fahrerlaubnis und der Führerschein ist doch kein gottegebenes Recht.

 

Und wer deswegen nicht zum Arzt geht - der ist dann wohl tot (also hoffentlich tot und nichts was die Allgemeinheit am Leben erhalten muß).

 

@Blaulicht:

Der Arzt hat nach dem Tod des Mannes die Frau dann doch informiert.

 

Er wurde von ihr verklagt.

Sie hat nicht recht bekommen.

Aber nicht aus Gründen der Schweigepflicht, sondern da nicht klar war wann sie sich angesteckt hat.

 

Aber hätte der Arzt sie informiert hätte wohl der Mann den Arzt verklagt.

 

Und dann geht eben die Abwägung los.

bzw. die ging schon vorher los.

 

Der Arzt muß auch echte Anzeichen haben, daß der Mann die Frau nicht informiert.

 

Und da wirds schwierig...

Vor allem, wie erfragt man sowas?

Ist wie beim Vorsatz im Straßenverkehr - wenn man sich nicht zu blöd anstellt ist es ein Nachweisproblem.

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Wer der Anlage 4 und den anderen Anlagen unterliegt der kann dann eben nicht fahren.

Die Fahrerlaubnis und der Führerschein ist doch kein gottegebenes Recht.

Du bist also der Meinung, jemand der in der Liste steht sollte grundsätzlich die Fahrerlaubnis abgeben?

 

Was machst Du mit denen die unter Schlafstörungen leiden, der Grund ist jetzt mal egal, allen die Pappe wegnehmen?

 

MfG.

 

hartmut

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Auch ärztliche Untersuchungen bringen, wie am Beispiel Lkw-Fahrer zu sehen ist nicht viel. Auch die bekommen bei der Arbeit mal einen Herzkasper.

 

Ja, lassen wir die Untersuchungen von LKW Fahrern doch weg weil es einzelne gibt, die trotzdem nen Herzinfarkt kriegen. :D

 

 

 

Schlafstörung:

 

 

 

11.2 Schlafstörungen 11.2.1 unbehandelte Schlafstörung mit Tagesschläfrigkeit nein

wenn messbare auffällige Tagesschläfrigkeit

vorliegt nein

wenn messbare auffällige Tagesschläfrigkeit

vorliegt 11.2.2 behandelte Schlafstörung

mit Tagesschläfrigkeit ja

wenn keine messbare

auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt ja

wenn keine messbare

auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt regelmäßige

Kontrolle von

Tagesschläfrigkeit regelmäßige

Kontrolle von

Tagesschläfrigkeit

 

Aber die FEB muß erstmal davon erfahren.

 

Daher:

Nicht zahnlos, aber blind. :D

 

 

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4_109.html

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Gut, Schlafstörungen können viele Ursachen haben. Sei es das jemand Schichten muss, der Partner schnarcht. oder knapp über 50cm neues Leben die Nächte zum Tag macht, oder jemand einfach mal durchmacht.

 

Im Interesse aller, wird allen die Pappe genommen. Der Grund ist ja egal, es zählt nur die mögliche Gefahr.

 

Wer Schlafmangel hat, der kann auch mal ungünstig einschlafen.

 

MfG.

 

hartmut

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Gut, Schlafstörungen können viele Ursachen haben. Sei es das jemand Schichten muss, der Partner schnarcht. oder knapp über 50cm neues Leben die Nächte zum Tag macht, oder jemand einfach mal durchmacht.

 

(...)

 

Wer Schlafmangel hat, der kann auch mal ungünstig einschlafen.

Man darf wohl zu Recht davon ausgehen, daß die relevanten Stellen durchaus in der Lage sind, entsprechend zu differenzieren (wie es im übrigen ja auch das Gesetz schon tut).

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  • 2 weeks later...

Meines Wissens bezieht sich dieser Passus ausschließlich auf die Diagnose der Narkolepsie. Wir hatten dazu mal eine Neurologische Fortbildung in der unter Anderem auch die Problematik der Fahrerlaubniss erörtert wurde.

 

Was machst Du mit denen die unter Schlafstörungen leiden, der Grund ist jetzt mal egal, allen die Pappe wegnehmen?
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