mombi 0 Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Hallo, ich habe lt. Gesetz wohl Fahrerflucht begangen, obwohl ich das mit meinem Gewissen so nicht vereinbaren kann, denn ich habe nichts bemerkt, aber Gesetz ist Gesetz und alles andere interessiert die Polizei vermutlich nicht. Nun zum Fall:Bei mir vorm Haus sind mehrer Parkplätze, auf einem stand ich. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stand ein Mitbewohner aus dem Haus längs in Fahrtrichtung der Straße. Beim Rückwärtsausparken von meinem Wagen muss ich den Geschädigten wohl sehr unglücklich erwischt haben, ohne es zu merken, jedenfalls habe ich ein ca. pfennigroßen Lackkratzer seiner Wagenfarbe am Wagen (siehe Bild anbei) und er zwei Beulen direkt zwischen vorderem Kotflügel und Tür, so dass diese nur erschwert aufging (minimale Blechverbigung).Da ich den Schaden nicht bemerkte habe ich logischerweise nichts unternommen, bis mich der Geschädigte drei Tage nach dem er den Schaden festgestellt hatte und kontaktierte, mit dem Hinweis er habe Anzeige erstattet, weil ich ja einen Kratzer seiner Farbe an der Stoßstange hätte und er eben den entsprechenden Schaden dazu.Soweit so gut, ich habe gesagt, selbstverständlich komme ich für den Schaden auf, wenn er durch mich verursacht wurde, diese konnte ich als Laie schon nachprüfen, denn der Lack war tatsächlich von seinem Wagen und auch ich parkte am in Frage kommenden Tag gegenüber von ihm.Nun war aber nunmal die Polizei schon sofort informiert worden und ich habe sozusagen die A-Karte gezogen, denn die Ermittlung wegen Fahrerflucht läuft, obwohl ich mich mit dem Hausmitbewohner theoretisch so hätte einigen können, wenn er nach Feststellung des Schadens erstmal mich gefragt hätte anstelle zur Polizei zu gehen (ich weiß, ich hätte mich natürlich melden müssen, aber ich habe ja nichts gemerkt). Also alles in allem etwas unverschämt gleich zur Polizei zu gehen, obwohl er ja gemerkt hatte, das nur ich es gewesen sein konnte. Meine Frage: Was tun? Was habe ich zu befürchten? Mein Anwalt redet hier von bis zu einem Jahr Fahrverbot, das will ich bei diesem Fall aber nicht so ganz glauben, schließlich habe ich niemanden umgefahren, verletzt oder sonstwas und obendrein den Schaden nichtmal bemerkt (der Schaden am geschädigten Fahrzeug liegt vermutlich bei ca. 750,- Euro, an meinem Wagen den Fleck kann man wegpolieren, keine Verformung der Plastikteile erkennbar, Schaden bei mir also 0,- Euro) , bei Kontaktaufnahme durch den Geschädigten habe ich auch nicht versucht irgendwie alles abzustreiten, aber wie sieht der Richter das denn womöglich - Erfahrungen? Danke vorab für eure Meinungen! Gruß,mombi Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Öhm, wenn Du dem anderen den Übergang (Kante) zwischen Tür und Scheißklavier so verbogen haben sollst, kann ich mir das Nichtmerken eigentlich nur mit der äußersten Stoßstangenecke vorstellen. Die Beschädigung bei Dir ist aber ziemlich inmitten der Fläche, da müßte es dann aber schon einen Ruck gegeben haben... Ehrlich nix gemerkt???Die Frage wird sich ein Richter möglicherweise auch stellen, vielleicht auch wie Du ohne den anderen zu sehen so dicht rückwärts ran fahren konntest...Nur so eine Idee nach dem Sichten des Bildes... Quote Link to post Share on other sites
mombi 0 Posted September 29, 2003 Author Report Share Posted September 29, 2003 Hi, ich habe tatsächlich nichts bemerkt, aber der Richter sieht das womöglich anders, wovon ich zunächst mal ausgehen muss. Wie stellt sich das Strafmaß dar, wenn er sagt ich hätte es bemerken müssen und hätte tatsächlich Fahrerflucht begangen? Das ist ja nun mal der Fall, von dem ich jetzt ausgehen muss, egal wie es wirklich war ... ich habe schließlich keine Beweise es nicht gemerkt zu haben. Gruß,mombi Quote Link to post Share on other sites
Sebastian2 0 Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Ist deine Schuld denn unzweifelhaft? Der Kratzer bei dir scheint so tief (unter der Stoßstange)?! Passt er 100% zur Höhe des Kratzers beim Unfallgegner? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Ist deine Schuld denn unzweifelhaft? Der Kratzer bei dir scheint so tief (unter der Stoßstange)?! Passt er 100% zur Höhe des Kratzers beim Unfallgegner? Ja genau, und wurde dies auch von den Ermittlungsbehörden (Polizei, am besten Gutachter) alles schriftlich festgehalten? Quote Link to post Share on other sites
mombi 0 Posted September 29, 2003 Author Report Share Posted September 29, 2003 Ich habe den Kratzer mit hellen Scheinwerfern beleuchtet, er ist definitiv Grünmetallic (wie die Farbe des Unfallgegners) und vermutlich ist der Kratzer nur eine Nebenursache und der Hauptschaden wurde wie oben von "Pferdestehler" beschrieben evtl. durch die Stoßstangenkante verursacht. Wenige Tage vor dem Schädigungstag habe ich das Auto zudem per Hand gewaschen und da war die Schramme noch nicht, d.h. anhand der Indizien würde ich es sogar freiwillig zugeben, dass ich das war, aber ich hatte nicht die Chance dazu, weil ich es nicht gemerkt hatte und jetzt alles zu spät ist. Jetzt bekomme ich womöglich so´n richtig dickes Ding mit Fahrverbot und allem drum und dran reingedreht und weiß mir nicht wirklich zu helfen. Gruß,mombi Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Na dann: - Den Nachbarn auf ein Bier einladen, Freundschaft mit ihm trinken, seine Tochter heiraten etc. Also ihn rumkriegen, daß er alles fallen läßt, ihm genau den problematischen Sachverhalt näher bringen und ihn überzeugen. sonst - Liebling Kreuzberg... Würde ersteres auf jeden Fall probieren, ist immerhin der Nachbar, da kann man sich noch ein paar Chancen ausrechnen. Ist auch für das zukünftige Verhältnis zwischen Euch sicher der beste Weg... Wünsche Dir echt viel Erfolg dabei - Engelszungen bereit legen... und seinen Ärger richtig demütig einstecken, das hilft häufig, Psychologie, danach wenn Du gewonnen hast, kannst Du Dich immer noch in Ruhe ärgern Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Ich würde sagen: Ab zum Anwalt! Wenn's hart auf hart kommt, müßte sich mal ein Gutachter der Sache annehmen.Schnellstmöglich, aber in der Hektik nicht beim ersten Wald-und-Wiesen-Winkeladvokat (= WWW ) auf der Matte stehen. Quote Link to post Share on other sites
mombi 0 Posted September 29, 2003 Author Report Share Posted September 29, 2003 @ PFERDESTEHLER Mit dem Nachbarn bin ich im Prinzip einig, ich zahle und Ende, aber die Polizei sieht das anders, kann lt. eigenen Aussagen die Akte nicht einfach so schließen und pocht auf Aussagen von mir, egal wie ich mit dem Nachbarn verbleibe, stinkt hier was oder ist das so? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 @ PFERDESTEHLER Mit dem Nachbarn bin ich im Prinzip einig, ich zahle und Ende, aber die Polizei sieht das anders, kann lt. eigenen Aussagen die Akte nicht einfach so schließen und pocht auf Aussagen von mir, egal wie ich mit dem Nachbarn verbleibe, stinkt hier was oder ist das so? Muß man mal eben googlen, bin da nicht ganz fit, kann sein daß Fahrerflucht analog zur fahrlässigen Körperverletzung ein Offizialdelikt(?) ist, d.h. sobald der Staat davon Wind bekommt, wird es gnadenlos verfolgt. Muß ich mal recherchieren...Normalerweise zieht der Nachbar die Anzeige zurück, die Polizei schluckt dann einmal kräftig und die Sache ist gütlich beigelegt.Bluey? Polizist? Goose? ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Ach, habe sofort was mit google gefunden, schau mal wo http://www.radarforum.de/messages/3/5504.htmlIst ein Offizialdelikt (puh, daß ich das noch wußte...) Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 @Pferdestehler: Unfallflucht (§ 142 StGB) ist ein Offizialdelikt; bei der Körperverletzung (fahrlässig oder vorsätzlich) gibt es ausnahmsweise den § 230 StGB, nach dem diese Delikte erst auf Antrag verfolgt werden. Bei manchen Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch) steht noch ein "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt" mit dabei; dies ist aber bei der Unfallflucht nicht der Fall. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 @Pferdestehler: Unfallflucht (§ 142 StGB) ist ein Offizialdelikt; bei der Körperverletzung (fahrlässig oder vorsätzlich) gibt es ausnahmsweise den § 230 StGB, nach dem diese Delikte erst auf Antrag verfolgt werden. Bei manchen Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch) steht noch ein "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt" mit dabei; dies ist aber bei der Unfallflucht nicht der Fall. Bingo, nicht schön für alle hier, aber immerhin Bingo... Quote Link to post Share on other sites
mombi 0 Posted September 29, 2003 Author Report Share Posted September 29, 2003 Wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe, dann kann der Nachbar die Anzeige nicht zurückziehen und ich werde von der Staatsanwaltschaft verfolgt. OK, damit rechne ich ja mittlerweile schon, d.h. es hängt jetzt vom Richter ab, wie er drauf ist, wie lange mein Lappen schlussendlich weg ist, auch wenn ich mich mit dem Geschädigten schon längst geeinigt habe - tolles Ding. Gruß,mombi Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Michael Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 also, ein klares Indiz für deine Unschuld ist doch der Fakt, dass du den fremden Lack an deinem Auto nicht entfernt hast, und das, obwohl der Geschädigte ständig dein Auto sieht. Hättest du es gemerkt, und vertuschen wollen, dann hättest du doch bei den Verhältnissen sofort die Spuren an deinem Auto beseitigt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Na so schwarz würde ich da nicht sehen. Wird nicht angenehm, aber wenn Du und der Nachbar sich geeinigt haben außergerichtlich und man stellt das (respektive Dein Anwalt) auch so dar, dann könnte das doch mildernd wirken. Wichtig ist den Behörden doch vor allem die Verfolgung der Leute, die wissend abhauen. Und das ist bei Dir ja nicht der Fall. Sie müssen ermitteln, aber nicht mit voller Härte bestrafen, oder??? Quote Link to post Share on other sites
mombi 0 Posted September 29, 2003 Author Report Share Posted September 29, 2003 @Gast_Michael: Sehe ich ja auch so und hoffentlich der Richter auch. @Pferdestehler: Also jetzt noch mal ne Prognose mit wieviel Monaten ich da rechnen könnte (Der Fall ist ja nun ausgiebig dargelegt) und dann will ich mich mal für eure reichlichen Antworten bedanken. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 @Gast_Michael: Sehe ich ja auch so und hoffentlich der Richter auch. @Pferdestehler: Also jetzt noch mal ne Prognose mit wieviel Monaten ich da rechnen könnte (Der Fall ist ja nun ausgiebig dargelegt) und dann will ich mich mal für eure reichlichen Antworten bedanken. Da frage bitte mal die Exekutivexperten hier wie Bluey, Goose oder wohl auch Michael. Ich kenne mich mehr mit den Delikten aus, da ich mir vor langer Zeit vorgenommen hatte, diesen mit voller Kraft auszuweichen...Ansonsten: Kein Ding, dazu ist das Forum doch da, oder? Am wichtigsten ist mir persönlich dabei, daß Du offensichtlich wirklich bereust, was da passiert ist. Gibt genug, die sagen "scheiße, warum bin ich erwischt worden", da stockt mir der Atem schon eher... GrußDer Pferdestehler Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Ist die Schadenshöhe bekannt? Ich habe eben mal etwas geblättert und bin da auf einen Passus gestoßen, der da - kurzgefaßt - besagt, daß bei Parkunfällen, also Unfällen mit nicht bedeutendem Sachschaden (Bagatellschäden bis 1.000 €) die Strafe gemildert bzw. ganz von einer Strafe abgesehen werden kann. Liegt letztendlich im Ermessen des Richters. Folgendes Bsp., welches durchaus übertragbar ist: Sachverhalt: Lkw-Fahrer beschädigt beim Zurücksetzen einen geparkten Pkw nicht unerheblich. Er merkt den Vorfall nicht und fährt weiter. Nach 300 Metern Fahrstrecke teilt ihm ein anderer Kraftfahrer die Beschädigung des Pkw mit. Der Lkw-Fahrer kümmert sich nicht weiter um den Unfall und fährt weiter. Keine Bestrafung nach § 142 Abs. 1 mangels Vorsatzes, denn er hat keine Kenntnis von dem Unfall gehabt, als er die Unfallstelle verließ. Obwohl hier streng genommen kein Entschuldigungsgrund vorliegt, sondern ein Tatbestandsirrtum nach § 16, hat die Rspr. auch unvorsätzliches Entfernen von der Unfallstelle in den Bereich „entschuldigt“ einbezogen (BGH 28, 129, OLG Frankfurt NJW 90, 1189). Ergebnis: Lkw-Fahrer entfernt sich zunächst entschuldigt. Bestrafung aber nach § 142 Abs. 2, da er die erforderlichen Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht, obwohl er noch innerhalb eines zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs von dem Unfall Kenntnis erlangt hat. Die Frage ist letztendlich auch: mußte er den Anstoß bemerken oder nicht?! Wenn ja - aufgrund der Höhe/Art des Schadens -, dann hat er wohl oder übel ein "kleines" Problem. Hinsichtlich der möglichen Strafe möchte ich keine Prognose wagen. Aber vielleicht wissen unsere hiesigen Anwälte diese Problem besser zu beantworten?! Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Ist die Schadenshöhe bekannt?... Das wird der Casus Cnacksus sein, denn das hat wohl genau getroffen, hinterer Kotflügel und Tür, an der Trennstelle sind die zweitstabilsten Kanten am Fahrzeugheck hinter dem hinteren Radhaus... Und das wird sicher teuer, allein die Lackierung... Außer der Nachbar legt keinen Wert auf eine korrekte Reparatur, sehr unwahrscheinlich. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Zum Strafmaß läßt sich wirklich kaum was sagen - es handelt sich ja um eine Straftat, bei denen es keinen Katalog mit Regelsanktionen gibt, sondern die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Nettoeinkommen (x Tagessätze -> 1 Tagessatz = 1/30 Nettogehalt). Fahrverbot oder Führerscheinentzug liegt ebenfalls im Ermessen des Richters; ist "nur" eine sog. Nebenfolge, die nicht zwingend anzuordnen, aber auch im Ausmaß nicht festgelegt ist. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 29, 2003 Report Share Posted September 29, 2003 Ich hab mir noch einmal das Foto angesehen: wenn dieser kleine "Punkt" tatsächlich alles ist - insbes. auch unter Berücksichtigung der Position in der Stoßstange! (!) -, dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß an dem anderen Auto ein sooooo großer Schaden entstanden sein soll. Andererseits: die punktuelle Beschädigung zeugt eigentlich davon, daß es sich beim Anstoßpunkt an dem anderen Fz. um eine "spitze" Stelle oder Kante gehandelt haben müßte. Wo soll das im Bereich hinterer Kotflügel und Tür sein? Ich würde ja gerne einmal ein Foto von dem Fremdschaden sehen. Quote Link to post Share on other sites
dutchie 0 Posted September 30, 2003 Report Share Posted September 30, 2003 Der BMW hat aber Einparkhilfe! War das aus- oder eingeschaltet? Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted September 30, 2003 Report Share Posted September 30, 2003 Ich hatte mal ziemlich genau den selben Fall, habe auch nichts bemerkt.Der Richter hat mir geglaubt und mich freigesprochen (ist aber ca. 20 Jahre her).Natürlich musste ich für den Schaden aufkommen.Die rechtliche Situation hat Bluey sehr treffend wiedergegeben. Hast du evtl. gerade im Augenblick des Kontakts die Bremse getreten ?Das würde eine Überlagerung mit dem Kontakt erklären. Bei mir war es damals so.Ziemlich unangenehm (Cop's kamen in die Firma ), aber glimpflich ausgegangen.Glücklicherweise war "mein" Unfallgegner recht umgänglich. GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
mombi 0 Posted September 30, 2003 Author Report Share Posted September 30, 2003 Hallo, die Einparkhilfe wird in dem Moment außer Kraft gesetzt, wo ich den Rückwärtsgang rausmache, d.h. ich bin ohne Gang mit Hilfe des vorher erlangten Schwungs zurückgerollt und natürlich hat da auch nichts mehr gepiept.Die Schadenstelle war nicht hinten beim Geschädigten, sondern vorne zwische Kotflügel und Vordertür.Natürlich habe ich gebremst, als ich in den Geschädigten "reingefahren" bin, denn sonst hätte ich es ja tatsächlich gemerkt haben müssen, alleine dadurch, dass ich aprupt stehengeblieben wäre, aber Aufprall- und Bremspunkt scheinen hier recht exakt übereinanderzuliegen, andernfalls kann ich mir das ja auch garnicht erklären.Mein Schaden ist wie geschrieben ja nur der "kleine Punkt Lack", aber vermutlich habe ich den Unfallgegner hauptsächlich mit der Stoßstangenecke berührt, wäre zumindest das logischste und die ist so stabil, dass man da überhaupt nichts sieht. Gruß,mombi Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 30, 2003 Report Share Posted September 30, 2003 Also, irgendwie ist mir die Sache immer noch unklar. Ich habe mir einige Beiträge noch einmal durchgelesen bzw. sie überflogen. 1. welche/r Schaden/Schäden sind denn nun genau am Fz. des Unfallgegners?2. passen diese Schäden zu Deinem eigenen Schaden?3. warum ist die lackierte Kante Deiner Stoßstange ohne jegliche Kratzer etc., wenn Du damit den anderen Pkw beschädigt haben sollst?4. ich komme noch einmal auf diese punktuelle Beschädigung: ich kann mir immer noch kein Fz.-Teil etc. im Bereich zw. Tür und Kotflügel vorstellen, der diese kleine Macke verursacht haben soll5. wurden die Schäden an den Fzen durch die Polizei aufgenommen?6. wurden beide Fze "gegenüber gestellt", d.h. so aufgestellt, daß man erkennen kann, ob die Beschädigungen zueinander passen? Bevor ich in diesem Fall auch nur einen Cent bezahlen würde, ginge ich erst einmal zu einem guten Anwalt und ließe mich zumind. einmal beraten. Mir erscheint das alles doch recht konfus! Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 Die Schadenshöhe beim Unfallgegner würde mich auch mal interessieren. Ich hab auf Arbeit ein Arbeitsblatt mit Sanktionen, proportional zur Schadenshöhe, die die StA regelmäßig verhängt. Die Sache muss auch nicht zwingend vor Gericht enden... möglicher Weise erhälst du auch nur einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft.Oder, wie hier schon mehrfach beschrieben wurde, dass Verfahren wird ganz eingestellt und ich sag mal, auf Grund deiner Äußerungen hier ist es durchaus möglich bzw. nachvollziehbar, dass du tatsächlich von dem Unfall nix mitbekommen hast. Ähnliches Beispiel... 2 Autos fahren auf einer Straße aneinander vorbei... dabei wirbelt Fahrzeug A einen Stein auf, der in der Folge die Windschutzscheibe von Fz. B trifft und diese zerstört.Rein rechtl. ist das ein Verkehrsunfall und der Verursacher hat sich unerlaubt entfernt. Also 142 StGB.Solche Sachverhalte werden in aller Regel jedoch eingestell, weil der Unfallgener das einfach nicht mitbekommen hat, nicht mitbekommen haben kann. Schlimmstenfalls müsste halt ein Gutachter her, der das in deinem Fall vielleicht bestätigen könnte? Weiß allerdings nicht, in wieweit solche Gutachten überhaupt möglich sind, ist nur ne Idee! Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 Hallo, wenn man das hier so liest, beschleicht mich die Überzeugung das in unserem Land irgendwas nicht stimmt. Da ist ein Lacksplitter der nur nach genauer Suche zu finden ist ohne das die Stoßstange sichtbar beschädigt ist. Das da beim Rückwärtsrollen nichts gemerkt wurde ist sehr wahrscheinlich. Der Schädiger haftet ohne zu Zögern für den unbemerkten Schaden. Worüber wird in Deutschland diskutiert, über die Höhe der Straftat, die mit einem Führerscheinentzug bis zu einem Jahr und erheblicher Geldstrafe geahndet werden kann. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, das wir nicht mehr alle Tassen im Schrank haben. Man möge sich mal vor Augen halten, wie das z.B. in Paris gehandhabt würde. (nein dort sitzen offensichtlich nicht alle führerscheinlos im Knast). Das einzig Sinnvolle was hier der Staatsanwalt tun könnte, ist das Verfahren (z.B. mangels öffentlichem Interesse) einzustellen. Halt uns mal auf dem laufenden, wie das weitergeht. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @Chris Ich war auch sehr häufig in Frankreich und muß sagen, daß die dortige Fahrweise nur auf Deutschland übertragbar wäre, wenn wir alle verrostete Schüsseln hätten. Oder fändest Du es OK, wenn ein anderer Dein Auto durch Rempeln verschiebt, um auszuparken? Oder Dir rauscht im Berufsverkehr einer rein, schaut raus, nix groß passiert, nur Beule, und weiterfährt (selbst gesehen bei Paris)?Kann ja sein, daß Du damit klarkommst, aber mein Wagen soll noch ein bis zwei Jahrzehnte halten, ist wenigstens so angedacht...Zudem: Was ist so schlimm daran, wenn wir alle uns ein wenig vorsichtiger gegenüber fremden(!) Eigentum verhalten? Zum Ulfen bringt mich das jedenfalls nicht, wenn die Verursacher von Fremdschäden für diese auch geradestehen müssen... Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @Chris Ich war auch sehr häufig in Frankreich und muß sagen, daß die dortige Fahrweise nur auf Deutschland übertragbar wäre, wenn wir alle verrostete Schüsseln hätten. Oder fändest Du es OK, wenn ein anderer Dein Auto durch Rempeln verschiebt, um auszuparken? Oder Dir rauscht im Berufsverkehr einer rein, schaut raus, nix groß passiert, nur Beule, und weiterfährt (selbst gesehen bei Paris)?Kann ja sein, daß Du damit klarkommst, aber mein Wagen soll noch ein bis zwei Jahrzehnte halten, ist wenigstens so angedacht...Zudem: Was ist so schlimm daran, wenn wir alle uns ein wenig vorsichtiger gegenüber fremden(!) Eigentum verhalten? Zum Ulfen bringt mich das jedenfalls nicht, wenn die Verursacher von Fremdschäden für diese auch geradestehen müssen... Hallo Pferdestehler, find ich auch richtig, das man für den Schaden gerade stehen muß. Nur ist der Straftatbestand Fahrerflucht in diesem Fall völlig überzogen. Mir ist auch schon mal was ähnliches passiert. Morgens beim Brötchenholen habe ich eine Gummileiste einer Stoßstange touchiert. Habs gemerkt und eine Visitenkarte hinterlassen. Damit habe ich mich nach geltendem Recht schon der Fahrerflucht schuldig gemacht. Der andere Fahrer hat auf meine Kosten eine komplett neue Stoßstange mit Lackierung bekommen. Zum Glück hat er mich nicht angezeigt, sonst wäre auch die beschriebene Maschinerie angelaufen. Ich hatte das bisher so verstanden, das die Verfolgung des Starftatsbestand Fahrerflucht deshalb verschärft worden ist, um der Trunkenheitsfahrer Herr zu werden, die standardmässig abhauen. Ich halte es nicht für angemessen in dem beschrieben Fall ein Fahrverbot zu verhängen. Ich bin der Überzeugung, das die Bestrafung von Verkehrdelikten, die zu keinem Personenschaden führen, hier völlig unverhältnissmässig hoch ist. Bei Körperverletzung (z.B. bei einer Schlägerei) kommst Du in Deutschland mit einigen 1000€ davon. Ein unbemerkter Parkrempler kann dich bis 1 Jahr Fahrverbot kosten. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
Ghostrider 0 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 Ich habe den Thread nicht vollständig durchgelesen, daher sind meine Anmerkungen auch allgemeiner Natur: Wir sind eine Gesellschaft der Egoisten geworden. Mir sind aus eigener Erfahrung mehrere Fälle bekannt, bei denen ein Fahrzeug beschädigt wurde und hinterher will's natürlich keiner bemerkt haben. Das ist die Standardausrede, selbst wenn man mit einer Anhängerkupplung einen Frontspoiler beim Ausparken halb abreisst. Erst mal sehen, ob man damit davonkommt, natürlich hat man den Schaden nicht bemerkt.... Ich finde es gut, wenn die, die zum Ausparken zu blöd oder zu sorglos sind, für verursachte Schäden voll in die Pflicht genommen werden. Verständnis gleich null. Wenn ich hinten oder vorn beim Rangieren anstosse, dann merke ich das. Quote Link to post Share on other sites
Mischa 0 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 Ich weiss nicht, so wie die Schramme bei dir aussieht halte ich es nicht für möglich das dies die einzige Spur dieses Unfalls ist. Wenn du mit der Ecke vom Stoßfänger genau die Stelle zwischen Tür und Kotflügerl erwischt hast muß da auch was zu sehn sein. Die Beschädigung bei dir kann eigentlich nur von einem "Treffer" über die komplette Breitseite des anderen Wagens kommen weil die Kunstoffleiste wesentlich weiter außen sitzt als die beschädigte Stelle an der Heckschürze.Wäre es möglich das der Kratzer bei dir gefaked wurde? Sieht für mich echt sehr merkwürdig aus das ganze. Quote Link to post Share on other sites
cheffe 0 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 Habe mir den kompletten Thread mal durchgelesen, ist wirklich ein interessanter Fall und die Diskussion findet wirklich auf sachlichem Niveau statt (leider hier nicht immer selbstverständlich). Daher mal meine Sicht der Dinge: @mombi So, wie Du das beschreibst, habe ich erhebliche Zweifel, daß die Beschädigungen an Deinem Wagen und an dem des Unfallgegners auf dem gleichen Vorfall beruhen. Wenn die Polizei eingeschaltet wurde - ist ja laut Deinen Äußerungen passiert - sollte doch eine Spurensicherung vorgenommen worden sein. Falls nicht, würde ich schleunigst dafür sorgen, daß dies geschieht. Was die rechtliche Seite betrifft (entscheidender Faktor, ob Du den Vorfall bemerken konntest), ist hier schon alles kompetent dargelegt worden. Ich kann nur empfehlen, falls der Vorwurf einer Straftat von der STA weiterverfolgt werden sollte, einen kompetenten Verkehrsanwalt aufzusuchen. @alle - zum Thema Schaden und dafür geradestehen Klar halte ich es für selbstverständlich, für einen entstandenen Schaden auch geradezustehen - das gebietet alleine schon meine Ehre und mein Respekt gegenüber dem Eigentum anderer. Trotzdem will ich den Aspekt 'Frankreich' mal aufgreifen:Die Franzosen haben halt eine andere, in meinen Augen gesunde Einstellung zum Automobil als wir Deutschen. Es ist ja nicht so, daß bei einem Bagatellschaden der Verursacher einfach verschwindet, sondern beide Beteiligten einigen sich einfach darauf, daß die kleine Beule in der Stoßstange einfach so unwichtig ist, um weitere Konsequenzen daraus zu ziehen. Das Auto ist halt einfach nur ein Gebrauchsgegenstand, und eine kleine Schramme beeinträchtigt dessen Verwendbarkeit und Haltbarkeit in keinster Weise. Ähnliche Erfahrungen habe ich in Ländern wie Spanien, Italien und Griechenland gemacht. Wir sollten mal darüber resümieren, ob wir hier nicht etwas zu restriktiv vorgehen. Z.B. mal wieder über den eigentlichen Sinn einer Stoßstange (man beachte den Namen) nachdenken. Und nicht bei jedem kleinen Lackkratzer eine komplette Neulackierung in shadow-line mit Kosten im vierstelligen Eurobereich einfordern. Zur Not müßte dies aus dem Katalog der einforderbaren Schäden gestrichen werden. Dies würde bestimmt auch die Beitragsentwicklungen der Haftpflichtversicherungen positiv beeinflussen. Dies soll bestimmt kein Freibrief dafür sein, z.B. nur noch 'nach Gehör auszuparken'. Aber eine entspanntere Betrachtungsweise des 'Kulturguts' (ja das dürfte es wohl bei uns hier bereits sein) Automobil könnte uns bestimmt nicht schaden. Quote Link to post Share on other sites
Ghostrider 0 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @ cheffe: würdest du diese Sichtweise auch dann noch vertreten, wenn du für dein Auto 140.000 DM auf den Tisch gelegt hast...? Und dann kommt so ein Volltrottel, zerkratzt / verbeult das edle Teil und zieht lächelnd davon...? Die Schuld liegt aber auch bei der Automobilindustrie: diese lackierten Stossstangen sind wirklich eine Plage. Quote Link to post Share on other sites
SUE 0 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 ja ja Fahrerflucht.... "Die" werden nicht locker lassen, da bin ich sicher und unter1/2 Jahr kommst Du nicht weg.. Ich hatte einen aehnlichen Fall vor Jahren mit einem meiner Fahrer...es ist kein Scherz, wirklich ... Er streift beim Rueckwaertsfahren eine Strassenlaterne...natuerlichnicht gemerkt...es war ein kleiner Kratzer an der Laterne...Schadenshoehe im Hoechstfall DM 100 damit kannste die ganze Laterne lackieren..Eine "nette" alte Dame, die den ganzen Tag nix zu tun hatte als amFenster zu sitzen, beobachtete das...Sie meldete den Vorfall bei der Polizei....mit Kennzeichen... Daraufhin wurde (glaub ich) eine Grossfahndung nach dem LKWausgeloest... bis man auf die Idee kam mal bei mir anzurufen undnach dem Fahrzeug zu fragen... (denken und so.... ich sach nix...)"Worum es geht duerfen wir nicht sagen" meinte der Kollege vonder gruen/weissen Rennleitung... (??) Wir haben vereinbart uns abends nach Rueckkehr des Fahrers bei uns im Lager zu treffen.... Naja jedenfalls wurde dem Fahrer dann vorgeworfen, Fahrerfluchtbegangen zu haben...Er beteuerte (wenn es moeglich gewesen waere auch unter EID),dass er von dem Vorgang nichts bemerkt habe...logisch wie auchmit nem 30 Tonner merkt man sowas wirklich nicht... Naja Ende vom Lied, verdonnert zu einem halben Jahr Fahrverbot undnoch ca. 2500 DM Geldstrafe...Job weg weil ja "Berufskraftfahrer" 2 kleine Kinder daheim.. Und jetzt kommst Du... Ich wuensch Dir trotzdem viel Glueck... LGSUE Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @Chris ...Hallo Pferdestehler,...Ich hatte das bisher so verstanden, das die Verfolgung des Starftatsbestand Fahrerflucht deshalb verschärft worden ist, um der Trunkenheitsfahrer Herr zu werden, die standardmässig abhauen....Christian Kleines Veto: Mir hat die Rennleitung mal deutlich gesagt, daß sie nach Anzeige wegen Fahrerflucht erst einmal 24 Stunden warten, damit ein möglicherweise betrunkener Fahrer sich ausnüchtern könne. Ich mußte mich sehr wundern, da damit der eigentlich auch für mich einleuchtende Sinn der Alkoholkontrolle wegfiel Ansonsten finde ich eine Fahrerfluchtsregelung in harter Weise OK, um eine Handhabe gegen dreiste Mißachtung anderen Eigentumes zu haben. Nur sollte die Rechtsprechung nicht so rigide in solchen Fällen urteilen, wo offensichtlich eine Nachricht hinterlassen wurde. Dafür gibt es einen Handlungsspielraum, oder? Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 Ansonsten finde ich eine Fahrerfluchtsregelung in harter Weise OK, um eine Handhabe gegen dreiste Mißachtung anderen Eigentumes zu haben. Nur sollte die Rechtsprechung nicht so rigide in solchen Fällen urteilen, wo offensichtlich eine Nachricht hinterlassen wurde. Dafür gibt es einen Handlungsspielraum, oder? Hallo Pferdestehler, den Handlungsspielraum am AGR gibt es theoretisch sicher, praktisch eher selten. Mir hat mal jemand erzahlt, das die jungen Richter am AGR kein Interesse haben können, aufzufallen und sich etwaiger Verfahren wegen Rechtsbeugung auszusetzen. Daher werden die Verkehrs-Owi und Straftaten meist nach Bußgeldkatalog standardmässig abgehandelt. Wenn Du allerdings das Glück hast und an einen couragierten Richter kommst, der keine Karriere mehr vor sich hat, kann es anders aussehen. Der Ausgang den Sue beschrieben hat, dürfte typisch sein. Du bist in Deutschland besser Mauerschütze gewesen als das Du eine Laterne angekratzt hast. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @ Pferdestehler: Ich weiß ja nicht, mit welchen Kollegen du da gesprochen hast aber bei uns ist solch ein Verhalten keineswegs üblich. Wer betrunken Auto fährt, einen Unfall baut und dann auch noch abhaut ist der aller aller letzte Kaffeesatz in der Menschheit.Da hab ich absolut kein Verständniss dafür. Geschweige denn würde ich noch warten, bis er wieder nüchtern ist! @ chris11: Der Vergleich mit den Mauerschützen war hier jetzt glaub ich fehl am Platz. @ cheffe: Also der Vergleich mit Frankreich ist wirklich gut angedacht allerdings ist und bleibt das Auto nun mal des Deutschen liebstes Kind. Das ist nun einfach hier kulturell so gewachsen.So wie es in Frankreich gewachsen ist, mit Kernkraftwerken zu leben. Noch besser die pflanzen direkt daneben Gemüse an... das juckt die eben nicht. Und es ist doch sauberer Strom also warum machen wir das nicht auch nach?Was ich damit sagen will ist einfach, dass man manche Sachen einfach nicht ändern kann und nicht ändern wird.Worauf man natürlich achten kann... sich keine lackierten Stoßstangen am Fz. zuzulegen. Aber wo bekommt man heut noch so ein Auto? @ all: Ich denke mal, die Absicht des Gesetzgebers wird es nicht gewesen sein, den einzelnen Autofahrer zu bestrafen, der es wirklich einfach mal nicht mitbekommen hat sondern den, der nach einem Unfall bewusst und absichtlich weg fährt.Von daher sollte es wohl Aufgabe des Gerichtes sein, zu entscheiden ob der Fz-Führer von dem Unfall mitbekommen hat oder nicht.Im übrigen sind mir in meinem Dienstalltag schon einige Unfallflüchtige untergekommen, die Stein und Bein schwören den Schaden nicht mitbekommen zu haben.Allerdings waren dies außnahmslos Herren im durchaus reiferen Alter (70+) mit Brillen auf der Nase, die ich grad mal als Aschenbecher benutzen würde. Sorry... sind keine Vorurteile aber solchen Leuten würd ich es auch glauben, dass sie es einfach nicht bemerkt haben. mfg matze Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @LTIDem kann ich mich anschließen, nur den Aschenbecher lese ich nicht so gern, wenn ich selbst davon auch noch gut drei Jahrzehnte entfernt bin.Der Sheriff, der mir das gesagt hatte, ist auf meinem lokalen Abschnitt beschäftigt. Hatte auch mal eine Anzeige machen müssen wegen unserem kulturell so gewachsenen Autoverständnis (hat auch mich erwischt), da kam dann genau diese Ansage. Da finde ich Deine Einstellung wesentlich schlüssiger. Solche Leute sind für mich wahre Schmarotzer, die zerren Dich aber meist(!) im Gegenzug vor den Kadi, wenn Du bei ihnen irgendwas kaputt machst ("wer macht meine Ana nas"). Anyway - Zustimmung! Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @LTI2020 Wer betrunken Auto fährt, einen Unfall baut und dann auch noch abhaut ist der aller aller letzte Kaffeesatz in der Menschheit.Ich verabscheue das zwar auch, aber warum bist Du so extrem? Bzw. lese ich von mehreren Sheriffs öfters eine Zuordnung zum "allerletzten".Ist Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht (ohne Personenschaden) bzw. Graffiti-Sprayerei (ich denke da besonders an Sheriff Michael) aus Polizistensicht wirklich auf eine Stufe mit Völkermord etc. zu stellen? Die Rechtsprechung scheint "etwas" anderer Meinung zu sein. MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @ chris11: Der Vergleich mit den Mauerschützen war hier jetzt glaub ich fehl am Platz.Hallo, sicher nicht fair. Aber statistisch hast Du eine grössere Chance, ungeschoren davonzukommen. Siehe Link Mit Zitatanfang: Die Zahlen der Mauerschützen- und Rechtsbeugungsprozessestellen sich so dar:In beiden Deliktsgruppen sind jeweils 62 Anklagen erhobenworden. Bei den Mauerschützen sind 47 Fälle rechtskräftig abgeschlossen,29 Verurteilungen und 18 Freisprüche; in 15 Fällenliegen keine rechtskräftigen Verurteilungen vor. Bei denRechtsbeugungsverfahren haben wir nur zwei rechtskräftige Verurteilungen,vier rechtskräftige Freisprüche und zehn nicht rechtskräftigeVerurteilungen. Dabei ist zu bedenken, daß anders als bei denMauerschützenverfahren in den Rechtsbeugungsverfahren meistenseine Vielzahl von Fällen angeklagt wird, so daß die Revision teilweiseaufhebt, teilweise Schuldsprüche bestätigt, wegen der nachDDR-Recht zu bildenden Einheitsstrafe jedoch zur neuenStraffindung an das Landgericht zurückverweist. Zitatende: Der Fall, den Sue beschreibt sieht im Ergebnis so aus: Führerschein weg. Job weg. Arbeitsamt. evt. Sozialhilfe. Und die Kohle bezahlen wir alle. Tiefere Ursache dürfte die Wurzel unseres Rechtssystems im Römischen Recht liegen. Dort waren Eigentumsdelike höher bestraft als Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit. Die hatte in einem Sklavenhalterstaat einen deutlich geringeren Stellenwert. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @LTI2020 Wer betrunken Auto fährt, einen Unfall baut und dann auch noch abhaut ist der aller aller letzte Kaffeesatz in der Menschheit.Ich verabscheue das zwar auch, aber warum bist Du so extrem? Bzw. lese ich von mehreren Sheriffs öfters eine Zuordnung zum "allerletzten".Ist Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht (ohne Personenschaden) bzw. Graffiti-Sprayerei (ich denke da besonders an Sheriff Michael) aus Polizistensicht wirklich auf eine Stufe mit Völkermord etc. zu stellen? Die Rechtsprechung scheint "etwas" anderer Meinung zu sein. MfG Thomas Willst Du auf dem Level noch differenzieren?Graffiti ist Kunst? Schöne Ausrede, um Sachbeschädigung zu rechtfertigen...Trunkenheit am Steuer ist leichtes Delikt? Erkläre das den Angehörigen der vielen getöteten, die noch leben könnten...Fahrerflucht ist Lappalie? THINK!!! Quote Link to post Share on other sites
SUE 0 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 Wer betrunken Auto fährt, einen Unfall baut und dann auch noch abhaut ist der aller aller letzte Kaffeesatz in der Menschheit.Da hab ich absolut kein Verständniss dafür. Geschweige denn würde ich noch warten, bis er wieder nüchtern ist! mfg matze LTI Volle Zustimmung ! LGSUE Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @Pferdestehler Willst Du auf dem Level noch differenzieren?Ja! Ansonsten müßte jeder lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kriegen.Graffiti ist Kunst? Schöne Ausrede, um Sachbeschädigung zu rechtfertigen...Wer sagt denn das?Trunkenheit am Steuer ist leichtes Delikt?Wer sagt denn das?Erkläre das den Angehörigen der vielen getöteten, die noch leben könnten...Ich bin ein solcher Angehöriger. Und ich weiß wie es ist, ein eigenes Kind zu Grabe zu tragen. Und trotzdem ist imho selbst so ein verantwortungsloser Saufbold noch kein Mörder.Fahrerflucht ist Lappalie?Wer sagt denn das?THINK!!!Mach ich. Es gibt noch etwas anderes: Demut, Vergebung, ... Nur immer "Kopf ab!" zu schreien ist nicht zielführend. Wenn Du hier so hart urteilst, warum nicht über den, der innerorts Tacho 110 statt 50 fährt? MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 Tu ich doch!!! War selbst bei 120, siehe anderer aktueller Thread. Aber da muß man eben differenzieren, da es an einer Stelle war, die wie eine Autobahn ausgebaut ist. Wer in -Zone 110 fährt ist für mich ein kranker Hirni, potentieller Mörder... Nur leider differenziert weder der Staat bei Tempobegrenzungen noch die Ordnungsbehörde bei Geschwindigkeitskontrollen, höchstens insofern, daß sie eher da abkassieren wo es ungefährlich aber lukrativ ist... Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted October 1, 2003 Report Share Posted October 1, 2003 @alle - zum Thema Schaden und dafür geradestehen Klar halte ich es für selbstverständlich, für einen entstandenen Schaden auch geradezustehen - das gebietet alleine schon meine Ehre und mein Respekt gegenüber dem Eigentum anderer. Trotzdem will ich den Aspekt 'Frankreich' mal aufgreifen:Die Franzosen haben halt eine andere, in meinen Augen gesunde Einstellung zum Automobil als wir Deutschen. Es ist ja nicht so, daß bei einem Bagatellschaden der Verursacher einfach verschwindet, sondern beide Beteiligten einigen sich einfach darauf, daß die kleine Beule in der Stoßstange einfach so unwichtig ist, um weitere Konsequenzen daraus zu ziehen. Das Auto ist halt einfach nur ein Gebrauchsgegenstand, und eine kleine Schramme beeinträchtigt dessen Verwendbarkeit und Haltbarkeit in keinster Weise. Ähnliche Erfahrungen habe ich in Ländern wie Spanien, Italien und Griechenland gemacht. Wir sollten mal darüber resümieren, ob wir hier nicht etwas zu restriktiv vorgehen. Z.B. mal wieder über den eigentlichen Sinn einer Stoßstange (man beachte den Namen) nachdenken. Und nicht bei jedem kleinen Lackkratzer eine komplette Neulackierung in shadow-line mit Kosten im vierstelligen Eurobereich einfordern. Zur Not müßte dies aus dem Katalog der einforderbaren Schäden gestrichen werden. Dies würde bestimmt auch die Beitragsentwicklungen der Haftpflichtversicherungen positiv beeinflussen. Dies soll bestimmt kein Freibrief dafür sein, z.B. nur noch 'nach Gehör auszuparken'. Aber eine entspanntere Betrachtungsweise des 'Kulturguts' (ja das dürfte es wohl bei uns hier bereits sein) Automobil könnte uns bestimmt nicht schaden. unterschreib ich sofort. diese scheiss lackierten zierleisten (nein, das sind keine schützenden stossstangen mehr!) sind so nötig wie ein pickel am arsch. da wird dann in neun-meter-lücke mittig eingeparkt, damit keiner den hochheiligen lack touchiert und sich gleichzeitig über die parkplatznot mokiert. wenn es um wirkliche schäden geht (ich hab mal mit der anhängerkupplung ein auto angefahren beim ausparken und dessen nebelscheinwerfer verzogen, die 350 euro aber anstandlos bezahlt) ist das ja was anderes. aber ein pfenniggrosser fleck auf einer stossstange, da weiss ich nicht ob ich lachen oder weinen soll! Quote Link to post Share on other sites
starcourse 0 Posted October 2, 2003 Report Share Posted October 2, 2003 @ mombi Nicht das ich irgendwie Verständnis für den Anzeigenden heischen will, aber er hat offensichtlich selbst Dich erst nach drei Tagen entdeckt. Bei 750 € Schaden ist das schon ein Grenzfall. Möglicherweise hat er erstmal Anzeige gegen Unbekannt erstattet und die Polizei erst später auf Dich aufmerksam gemacht. Sei es wie es sei, es ist nunmal so gelaufen. Zwei Dinge sprechen ganz massiv gegen Dich: a) die Einparkhilfe: Richter tendieren dazu, Erklärungen wie Deine als reine Schutzbehauptung zu werten. Sie gehen davon aus, dass das Ding funktioniert und Du eben nicht einfach nur gerollt bist. b) Der Schaden den Du am gegnerischen Auto verursacht hast, verursacht beim Eindrücken der Tür/Kotflügel einen sogenannten Biegeschalleffekt, der üblicherweise durch die Spannungsänderung entsteht. (Hört sich an wie "Klock"). Dieses Geräusch hört man normalerweise recht deutlich auch im Inneren des Fahrzeuges!! Ohne Anwalt solltest Du die Sache überhaupt nicht angehen. Dies vorab. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass im Fahrzeuginneren überlagernde Geräuschquellen vorhanden waren (Musik???? ). Aber die dürfen wiederum nicht so laut sein, dass sie die übrigen Verkehrsgeräusche überlagern. Der Grenzwert für die Hörbarkeit einer Schalldruckdifferenz liegt bei 3 dB(A), d.h. der Schallpegel im Inneren sollte in dieser Rahmengröße korrelierend zu dem Aufprallgeräusch sein. Auch sollte ein gleiche Tonhaltigkeit vorhanden sein (also nicht gerade klassische Musik). Das Nähere können Dir Dein Anwalt und ein entsprechender Sachverständiger erläutern. Ich gehe dabei davon aus, dass Du wirklich nichts bemerkt hast, denn man kann über einen Sachverständigen auch die den Ruck, der beim Aufprall entsteht sehr genau berechnen. Weis man Dir nach, dass Du den Ruck gefühlt hast, ist die Sache sowieso gelaufen. Zum Strafrahmen kann ich nur sagen, dass das von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk höchst unterschiedlich gehandhabt wird. Es hängt vom Schaden, von der Geständigkeit und den Gesamtumständen ab. Handelt es sich wirklich um einen Bagatellunfall mit geringem Verschulden, erledigt die Staatsanwaltschaft solche Verfahren gerne nach § 153 a StPO, d.h. Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße (ca 1/2 bis 1 Monatseinkommen, u.U. auch weniger). So etwas kann man im übrigen vorab auch als Anwalt besprechen und aushandeln. Ist die Staatsanwaltschaft allerdings der Auffassung, dass es sich um einen Regelfall der Unfallflucht handelt, wird es bös: Dann gibt es dafür im günstigsten Fall eine Geldstrafe von einem Nettomonatsgehalt ( 30 Tagessätze) und den Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate. Es gibt auch Bezirke die dann daraus 9 Monate machen. Wohlgemerkt auch nur dann, wenn Du noch nicht strafrechtlich im Verkehr in Erscheinung getreten bist. Sonst gibt es nochmal einen Zuschlag.Übrigens die Angabe Deines Einkommens wird im Regelfall nicht geprüft, sondern man verlässt sich auf Deine natürlich ehrlichen Angaben !! Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig Selbstständige und leitende Angestellte doch heutzutage verdienen..... Tu Dir bitte selbst den Gefallen und suche Dir wirklich einen versierten Experten auf dem Gebiet "Verkehrsrecht", denn mit Fahrerflucht ist in Anbetracht der Konsequenzen nicht zu spaßen!! Gibt zwar keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis, aber im Strafregister und in Flensburg stehst Du drin- ohne wenn und aber!! Die Kosten für einen Spezialisten belaufen sich auf etwa 500 - 600 € ( die arbeiten nicht mehr für den Regelgebührensatz) und noch mal dasselbe etwa für einen Sachverständigen ( alles nur Näherungswerte bitte) Viel Glück ansonsten Starcourse Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted October 2, 2003 Report Share Posted October 2, 2003 @ ts1: Ich verabscheue das zwar auch, aber warum bist Du so extrem? Bzw. lese ich von mehreren Sheriffs öfters eine Zuordnung zum "allerletzten".Ist Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht (ohne Personenschaden) bzw. Graffiti-Sprayerei (ich denke da besonders an Sheriff Michael) aus Polizistensicht wirklich auf eine Stufe mit Völkermord etc. zu stellen? Die Rechtsprechung scheint "etwas" anderer Meinung zu sein. Na mit Völkermord würd ich es nicht gleichsetzen. Hat Michael sicher auch nicht so gesagt... aber egal.Es gibt wohl einen Unterschied zwischen Unfallflucht und Graffiti! Sicher sind Graffiti-Sprayer Straftäter. Für den einen ist es Kunst für den anderen ne Schmiererei, die ihn ne Stange Geld kostet, es wieder zu entfernen. Ich will mich auch auf keine große Diskussion einlassen, welchen Straftaten ich eine Vorzug geben würde... Straftat bleibt Straftat und basta!Ein betrunkener Autofahrer riskiert ja nicht nur seine eigene Gesundheit sondern und das ist der Hauptgrund,warum ich die überhaupt nicht abkann... die anderer, unbeteiligter Menschen. Er setzt sich trotz Alkoholgenusses in sein Fahrzeug und ist damit ab sofort eine Gefahr für alle! Und meist ist es leider so, dass die Alki's auch noch überleben bzw. der unschuldige stirbt. Und sowas macht mich einfach !!!Ähnlich ist es doch auch mit Unfallflucht. Unerheblich ob nun Personenschaden oder Sachschaden... wer einfach vom Unfallort abhaut ohne zu dem zu stehen, was er getan hat nur weil er Angst hat, hochgestuft zu werden... Sorry... Mal ganz abgesehen von der Variante, dass er betrunken ist. In so einer Situation kann man garnicht mehr abschätzen, ob jemand zu Schaden kam. Das Leben ist das höchste Gut, dass wir besitzen und das anderen zu nehmen nur aus Angst vor einer Strafe... ist einfach unmenschlich... (Ja der LTI hat wieder übertrieben...) @ Chris11: Wie sagte schon der gute alte, Gott habe ihn selig, Winston Churchill: "Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast!" Ihr wisst alle genauso gut wie ich, das man eine Statistik so und so drehen kann. Grad die Sheriffs würden mir da womöglich Recht geben.Aber mal abgesehen davon.... Wer heute eine Unfallflucht verübt, begeht diese nach dem in der BRD geltenden StGB und wird, so er denn ermittelt wird auch nach dieser bestraft.Wer zu DDR Zeiten ein Mauerschütze war, handelte auf Befehl und nach den Gesetzen der DDR und hätte auch nur nach diesen bestraft werden können.Wenn heute dennoch Bundesdeutsche Gerichte darüber entscheiden, ist es kein Wunder, dass die Urteile verhältnissmäßig gering ausfallen. Die Grenzer hatten zumindest rechtl. damals keinen Fehler gemacht. Bestrafen müsste man den, der den Befehl dazu gab. Aber das geht woh auch etwas am Thema vorbei. Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted October 2, 2003 Report Share Posted October 2, 2003 @ Chris11: Wie sagte schon der gute alte, Gott habe ihn selig, Winston Churchill: "Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast!" Ihr wisst alle genauso gut wie ich, das man eine Statistik so und so drehen kann. Grad die Sheriffs würden mir da womöglich Recht geben.Aber mal abgesehen davon.... Wer heute eine Unfallflucht verübt, begeht diese nach dem in der BRD geltenden StGB und wird, so er denn ermittelt wird auch nach dieser bestraft.Wer zu DDR Zeiten ein Mauerschütze war, handelte auf Befehl und nach den Gesetzen der DDR und hätte auch nur nach diesen bestraft werden können.Wenn heute dennoch Bundesdeutsche Gerichte darüber entscheiden, ist es kein Wunder, dass die Urteile verhältnissmäßig gering ausfallen. Die Grenzer hatten zumindest rechtl. damals keinen Fehler gemacht. Bestrafen müsste man den, der den Befehl dazu gab. Aber das geht woh auch etwas am Thema vorbei. Hallo, ja das geht hier schwer am Thema vorbei und ist mein Fehler. Wobei ich der Berliner Justiz zugute halte, das sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten recht intensiv um die Drahtzieher gekümmert haben. Die waren dann für eine echte Bestraftung teilweise schon zu klapperig (Mielke, Honecker). Zurück zum Thema. In Deutschland ist das ein 750€ Schaden, weil viele ihr heiliges Blechle makellos da stehen haben wollen. Mir sind auch schon Beulen in die Stoßstange gefahren worden. Netterweise haben sich die meisten Leute gemeldet. Da ich mein Auto eher als Mittel zum Zweck sehe, sehe ich meist über kosmetische Dinge hinweg. Als Vielfahrer auf der BAB ist es eh nur eine Frage der Zeit, bis durch Steinschlag die Front wieder zerkratzt ist.Solange die Möglichkeit besteht, das beim Rangieren ein Schaden unbemerkt entstanden ist, sollte IMHO neben der selbstverständlichen Schadensregulierung, keine weitere Bestrafung erfolgen. Ein Fahrverbot halte ich in diesem Fall für eine völlig überzogene Maßnahme. Das Vernünftigste wäre, wenn der Staatsanwalt einstellt, bevor noch Mengen an Geld für Rechtsanwälte und Richter ausgegeben wird. Aber so wie ich die Mühlen der Justiz einschätze, wird man sich mit geballter Kraft auf solche sinnlosen Dinge stürzen. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 2, 2003 Report Share Posted October 2, 2003 In Deutschland ist das ein 750€ Schaden, weil viele ihr heiliges Blechle makellos da stehen haben wollen. Mir sind auch schon Beulen in die Stoßstange gefahren worden. Netterweise haben sich die meisten Leute gemeldet. Da ich mein Auto eher als Mittel zum Zweck sehe, sehe ich meist über kosmetische Dinge hinweg. Solange die Möglichkeit besteht, das beim Rangieren ein Schaden unbemerkt entstanden ist, sollte IMHO neben der selbstverständlichen Schadensregulierung, keine weitere Bestrafung erfolgen.Bestraft wird doch nur der, der sich aus dem Staube macht. Wird er nachträglich ermittelt und geht straffrei aus, worin würde denn da der "Anreiz" bestehen, beim nächsten Mal NICHT zu verschwinden, bevor eine Schadensregulierung stattgefunden hat? Über das jeweilige Strafmaß kann man sicherlich diskutieren, aber über eine grundsätzliche Bestrafung IMHO nicht. Letztendlich geht es oftmals um nicht unerhebliche Summen. Auch "nur" 750,- € sind - für mich jedenfalls - eine Menge Holz, die ich nicht unbedingt aus eigener Tasche zahlen wollte, nur weil irgendein Depp um seine Rabattpunkte bangt. Auch ich möchte mein Fz. so makellos wie möglich erhalten. Ich denke, daß das auch mein und jedermann's gutes Recht ist. Wer sein "heilig Blechle" lediglich als Mittel zum Zweck betrachtet, der darf das von mir aus. I.d.R. handelt es sich bei diesen Fzen. aber auch um solche, die 5-6 Jahre und/oder deutlich älter sind und kaum noch einen materiellen Wert haben. Was macht da schon eine Beule mehr oder weniger aus? Bei Fzen hingegen, die noch 10.000,- € und mehr wert sind, ist eine Beule oder ein noch größerer Schaden schon mehr als ärgerlich! Wenn Dir das alles - fast - egal ist, dann ist das Deine persönliche Meinung, der sich andere aber nicht zwingend anschließen müssen. Als Vielfahrer auf der BAB ist es eh nur eine Frage der Zeit, bis durch Steinschlag die Front wieder zerkratzt istDas kommt auch darauf an, wie schnell man unterwegs ist und wie nah man auffährt. Ein Fahrverbot halte ich in diesem Fall für eine völlig überzogene Maßnahme.Irre ich mich oder ist noch überhaupt kein FV verhängt worden? Warum über etwas urteilen, was noch gar nicht zur Debatte steht?! Das Vernünftigste wäre, wenn der Staatsanwalt einstellt, bevor noch Mengen an Geld für Rechtsanwälte und Richter ausgegeben wird. Aber so wie ich die Mühlen der Justiz einschätze, wird man sich mit geballter Kraft auf solche sinnlosen Dinge stürzen.1. vor den Richter geht es, wenn der Betr./Besch. mit der Strafe nicht einverstanden ist2. einen Anwalt braucht der Betr./Besch. i.d.R. auch nur in den Fällen, wo er es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen läßt3. so wie ICH die Mühlen der Justiz einschätze bzw. kenne, wird der, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und damit offenkundig einer Schadensregulierung auf Kosten des Geschädigten aus dem Wege gehen will, für sein Verhalten zurecht und entspr. dem Grad seiner Schuld verurteilt/bestraft. Wenn "man" den angerichteten Schaden aus eigener Tasche bezahlen müßte, könnte ich eine VU-Flucht ja z.T. noch nachvollziehen. Aber ist nicht jeder entspr. versichert? Quote Link to post Share on other sites
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