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Anhörung Bußgeldverfahren- Seltsame Situation


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Hallo,

bin neu hier, habe schon einiges gelesen (und anfangs auch befolgt), aber jetzt ist die ganze Sache ziemlich neu und seltsam (für mich zumindest).

Also mal von Anfang:

Anfang Juni habe ich kurz vor einem Kreuzungsbereich (erlaubt 70) auf einer Landstraße überholt, musste dann etwas gas geben, da dann Gegenverkehr kam. So bin ich in die 70er 'reingerollt' und wurde aus einem Streifenwagen gelasert (vielleicht 400-500m Entfernung). -> 41km/h zu schnell!

Personalien wurden aufgenommen, von meinem Ausweis, da Halter/Ich nicht dieselbe Person sind und verschiedene Adressen haben.

Der erste Anhörungsbogen kam einen Monat später, darin war aber ein falsches Kennzeichen notiert (eine Ziffer zuviel). Nachdem ich hier gelesen hatte was man versuchen könnte, habe ich kurz geantwortet, ich wäre nicht Führer des genannten Fzg.

Einige Tage später kam schon die Einstellungsmitteilung des Verfahrens gegen mich, Begründung: Kennzeichen wurde falsch erfasst.

Ich hab mich natürlich riesig gefreut, aber jetzt die neue Situation:

Ein neues Schreiben 'Anhörung im Bußgeldverfahren' (mit gleichem Aktenzeichen) wurde jetzt dem Fahrzeughalter zugestellt!

Jetzt bin ich erstmal ziemlich verwirrt. Was sollte ich (/der Halter) jetzt tun?

 

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

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Hmm, das wäre natürlich eine Option. Das Problem ist, der Halter (verwandt) steht punktemäßig ziemlich schlecht da und jeder weitere würde ihn um den Führerschein bringen. Er will also null Risiko eingehen und am liebsten gleich auf mich verweisen :-(

Bei mir wären es die ersten Punkte überhaupt, wenn ich mich richtig erinnere..

Geht es eigentlich, dass die das Verfahren gegen mich wieder aufnehmen, wenn die es schon einmal eingestellt haben? Oder gilt es als ein anderes wegen dem Kennzeichen? Aktenzeichen ist aber ja noch das gleiche..

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Dem Halter passiert nix, da er seinen Irrtum rechtzeitig bemerkt - auch rechtzeitig für Deine Verjährung. Hier haben die Behörden einen Riesen Fehler gemacht, den Du nutzen kannst, bei +41, fast schon musst! Der Ball liegt auf dem Elfer vorm leeren Tor :-) ja, sie können den BGB gegen Dich innerhalb der Verjährungsfrist erstellen.

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@rponline

Alibi wird er sicher haben, er war zu dem Zeitpunkt ganz wo anders in De. Es wurden meine Personalien aufgenommen, da die Beamtin gemerkt hatte Halter/Führerscheinbesitzer stimmen nicht überein.

 

@Cabriojanni

Gut, dann werde ich mal versuchen ihn (und seine Frau :-D) davon zu überzeugen. Er müsste dann aber zum Anwalt gehen?

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Nein, einen Anwalt braucht man dann da nicht. Es ist jedoch ganz wichtig, dass DEINE Personalien aufgenommen worden sind. So kann der Halter dem Sachbearbeiter später glaubhaft darlegen, dass er NICHT gefahren ist,sondern DU. Deshalb habe ich nochmal nachgefragt. Das Ding dürfte dann nach allen Regeln der Kunst von der Bußgeldstelle aus endgültig eingestellt werden, wenn's zeitlich passt.

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Hmm, das wäre natürlich eine Option. Das Problem ist, der Halter (verwandt) steht punktemäßig ziemlich schlecht da und jeder weitere würde ihn um den Führerschein bringen.

 

 

Hat er mehr als 15 Punkte ?

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Alles klar, vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Eine Frage hätte ich noch:

Ich hab hier in einigen Fällen gelesen, dass man ein Bild anfordern könnte. Hier steht als Beweismittel einfach 'geschwindigkeitsmessgerät" oder so ähnlich, ohne weitere Angabe. Wäre das hier auch möglich?

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Hmm, das wäre natürlich eine Option. Das Problem ist, der Halter (verwandt) steht punktemäßig ziemlich schlecht da und jeder weitere würde ihn um den Führerschein bringen.

 

 

Hat er mehr als 15 Punkte ?

Ja, 2 mehr. :-S

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Alles klar, vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Eine Frage hätte ich noch:

Ich hab hier in einigen Fällen gelesen, dass man ein Bild anfordern könnte. Hier steht als Beweismittel einfach 'geschwindigkeitsmessgerät" oder so ähnlich, ohne weitere Angabe. Wäre das hier auch möglich?

nein, da sie Dich direkt rausgezogen und Deine Personalien aufgenommen haben
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Alles klar, vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Eine Frage hätte ich noch:

Ich hab hier in einigen Fällen gelesen, dass man ein Bild anfordern könnte. Hier steht als Beweismittel einfach 'geschwindigkeitsmessgerät" oder so ähnlich, ohne weitere Angabe. Wäre das hier auch möglich?

 

Wenn man dich gelasert hat, dann gibt es kein Bild das man anfordern könnte, dafür beruft man sich auf die Zeugen (den Polizist, die Polizisten), die dich gemessen haben.

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Hallo, 70ies,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Der erste Anhörungsbogen kam einen Monat später, darin war aber ein falsches Kennzeichen notiert (eine Ziffer zuviel). Nachdem ich hier gelesen hatte was man versuchen könnte, habe ich kurz geantwortet, ich wäre nicht Führer des genannten Fzg.

Einige Tage später kam schon die Einstellungsmitteilung des Verfahrens gegen mich, Begründung: Kennzeichen wurde falsch erfasst.

Das Verfahren mit diesem Kennzeichen wurde eingestellt, das ist richtig.

 

Das heißt aber noch nicht, dass Du aus dem Schneider bist.

 

Wenn der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle nicht komplett pennt, wird er den Polizeibeamten, der die Anzeige geschrieben hat, noch mal befragen, wo der Fehler liegt und dabei wird sich ganz leicht feststellen lassen, dass hier eine Zahl zu viel bei dem Kennzeichen eingetippt wurde.

 

Das ist ein sogenannter heilbarer Mangel und ändert nichts daran, dass Du als Fahrer gleich vor Ort angehalten und identifiziert wurdest.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hier gilt es, mit Bedacht zu handeln, damit nicht der Fall, den 'nachteule' da beschreibt, eintritt. Der Halter sollte - trotz der zahlreichen Punkte, die er hat - die Tat auf dem AHB zugeben und auf den Bussgeldbescheid warten. Gegen diesen legt er fristgerecht, aber unter Nutzung der vollen Frist, Einspruch ein. Dann wird der Sachbearbeiter das Ding zum Gericht abgeben, dort wird fest gestellt, dass nicht der Halter, sondern jemand anderes am Tattage angehalten und aufgeschrieben wurde. Fertig, Verfahren eingestellt, Verjaehrungsfrist fuer den TE abgelaufen. Nicht einmal eine Fahrtenbuchauflage droht, das der Fehler eindeutig auf Seiten der Behoerde liegt.

 

Uebrigens moechte ich betonen, dass ich bei Abgabe dieses Ratschlages unter leichten Bauchschmerzen leide, weil das Ueberholen an derartigen Stellen finde ich schon grenzwertig. Solche VT finden sich oftmals in Zeitungsberichten wieder.......

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