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Überholt Worden Und Dabei Geblitzt - 37 Km/h Zu Schnell ?


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Hallo Ihr,

ich habe ein richtiges Problem!

Ich wurde geblitzt mit angeblich 37km/h zu schnell, außerorts 2-spurig, erlaubte Geschwindigkeit 100km/h.

Problem: in dem Moment als es blitzte hat mich ein Fahrzeug links überholt!

Hergang: ich fuhr auf einer Landstraße 2-spurig, erlaubte Geschwindigkeit 100km/h. Hinter mir ein A4 dicht dran. Meine Geschwindigkeit geschätzt zwischen 110-120. Plötzlich schert der A4 aus und zieht an mir vorbei. Auf gleicher Höhe, A4 etwas weiter vorne schon, blitzt es! Ich bremse, Blick auf Tacho ca. 120. Jetzt kommt Anhörungsbogen zu meinem Bruder (sein Geschäftswagen) angeblich 136km/h.

 

Ich vermute, die haben die Geschwindigkeit von dem anderen erfasst und mich geblitzt das es auch nur 1 x blitzte. Kann das sein? Was kann ich machen? Kein Rechtschutz, aber Bruder sauer, da er meint dass er da Probleme bekommen kann im Geschäft und wegen Führerschein.

Bild war angeblich keins dabei, bisher nur Anhörungsbogen!

Soll ich das auf mich nehmen oder kann es echt sein dass die das andere Fahrzeug erfasst haben. Der Blitzer sah aus als hätten die mehrere aneinandergereihte Röhrchen und 2-3 Kästen.

PLEASE HELP!! :shutup:

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Also Dein Bruder ist nicht gefahren, somit droht ihm und seiner FE auch kein Ungemach.

Solltest Du aber versuchen die Folgen für Dich als verantwortlichen Fahrer abzuwenden und Ihr Euch ähnlich seid, könnte er Ärger bekommen.

 

Das nur als Grundsätzliches.

 

Der eigentliche Fall ist schwieriger zu beantworten, da würde ich trotz fehlendem RS zu einem Anwalt raten. Sollte tatsächlich der andere den Blitzer ausgelöst haben, könnte ein RA (auf Verkehrsrecht spezialisiert!) dieses per Akteneinsicht evtl. beurteilen.

 

Zum Prozedere "wie jetzt vorgehen" gibt es viele Möglichkeiten, alle haben Vor- und Nachteile.

 

Ging der AHB an die Firma oder persönlich an Deinen Bruder?

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Die Anhörung ging ans Geschäft von meinem Bruder, die Personalabteilung hat ihn informiert. Er dürfte mir das Auto eigentlich nicht geben da es da wohl Einschränkungen zum Benutzerkreis gibt, wegen Versicherung und so. Ich hatte es ihm eben damals gesagt dass es geblitzt hat aber ich dachte es wäre ein anderer dem das galt. Fakt ist dass er wohl im Herbst letzten Jahres auch ein Geschwindigkeitsverstoß hatte und jetzt meint er müsste dadurch den FS abgeben. Ich selbst habe zwar keine Punkte aber ich fühl mich auch nicht schuldig und kann mir die Höhe der Geschwindigkeit nicht vorstellen. Ich hatte, als es passiert ist schon gedacht dass die den anderen geblitzt haben, -hatte mir auch die Nummer (KZ) gemerkt, weiß aber inzwischen nur noch den Landkreis und was für ein Auto es war.

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Also Dein Bruder ist nicht gefahren, somit droht ihm und seiner FE auch kein Ungemach.

Solltest Du aber versuchen die Folgen für Dich als verantwortlichen Fahrer abzuwenden und Ihr Euch ähnlich seid, könnte er Ärger bekommen.

Die beiden Sätze widersprechen sich, liebe QTreiberin.

 

Mit dem zweiten implizierst du ja, dass, sollten der Threaderöffner und sein Bruder die bekannte Alber_to-Methode anwenden am Ende Geldbuße, Punkte & Fahrverbot am Bruder kleben bleiben könnten, weil es ja sein könnte, dass die Sachbearbeitung, die Staatsanwaltschaft und das Gericht dem Threaderöffner seine Selbstbeschuldigung (nach eingetretener Verjährung) sowie dem Abstreiten des Bruders keinen Glauben schenken und dieser daher am Ende verurteilt wird.

 

Warum sollte es aber nicht auch einfach geschehen, dass Sachbearbeiter, Staatsanwaltschaft und am Ende sogar das Gericht einfach so, aufgrund der Ähnlichkeit der Brüder sich versteifen, dass der Bruder der Fahrer war und sämtliches Abstreiten als Schutzbehauptung bzw. die Aussage des Threaderöffners vor Gericht als Gefälligkeitsaussage abtun?

 

Also das erstere für durchaus realistisch halten ("könnte er Ärger bekommen") und das zweitere für kategorisch unrealistisch ("droht ihm und seiner FE auch kein Ungemach") gibt für mich keinen Sinn.

 

Als eingetragener Nutzer des Kfz steht der Bruder, egal ob er selbst seinen Namen bekanntgibt oder die Firma früher oder später seinen Namen nennt 'in der Schusslinie'.

 

Bemerkung zum Schluss:

Ich halte beide Szenarien für reichlich unrealistisch...

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Die Anhörung ging ans Geschäft von meinem Bruder, die Personalabteilung hat ihn informiert. Er dürfte mir das Auto eigentlich nicht geben da es da wohl Einschränkungen zum Benutzerkreis gibt, wegen Versicherung und so. Ich hatte es ihm eben damals gesagt dass es geblitzt hat aber ich dachte es wäre ein anderer dem das galt. Fakt ist dass er wohl im Herbst letzten Jahres auch ein Geschwindigkeitsverstoß hatte und jetzt meint er müsste dadurch den FS abgeben. Ich selbst habe zwar keine Punkte aber ich fühl mich auch nicht schuldig und kann mir die Höhe der Geschwindigkeit nicht vorstellen. Ich hatte, als es passiert ist schon gedacht dass die den anderen geblitzt haben, -hatte mir auch die Nummer (KZ) gemerkt, weiß aber inzwischen nur noch den Landkreis und was für ein Auto es war.

 

Ich würde an der Stelle deines Bruders der Bußgeldstelle schreiben, dass das Auto von der Firma an mich überlassen ist. Damit ist die Firma dann schonmal aus dem Spiel und es sollte zu keinem Stress mehr in dieser Beziehung kommen.

Zudem würde ich in diesem Schreiben um Beweisfotos bitten (Fahrer & Kennzeichen).

 

Sollten keine Fotos zur Verfügung gestellt werden und man sich auf der Bußgeldstelle auf die Position zurückziehen, dass man nur einem Anwalt Akteneinsicht gewähren muss, so würde ich wohl mal Google anwerfen und einen Anwalt für die Akteneinsicht beauftragen. Das kostet zwar auch so um die ~100€, aber das wäre es mir schon wert, vor allem, wenn man sich recht sicher ist nicht so schnell gewesen zu sein.

 

Hat man dann die Akte als Kopie von diesem Anwalt zugeschickt bekommen kann man ja sehen ob auf den Bildern klar der eigene Wagen zu sehen ist oder ein anderer, ob Auswerterahmen passen etc. pp.

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