Jump to content

Mpu In Deutschland ! Führerschein Aus Österreich


Recommended Posts

Ich sehe es genauso wie 'QTreiberin'. Immerhin ist der Staat ja auch in der Pflicht, Bürger vor Gefahren zu schützen - und dieses tut er mit der MPU, indem er fest zu stellen versucht, ob die Gefahr noch besteht. Es ist IMO eindeutig die Pflicht des Antragstellers, nachzuweisen, dass er eben keine Gefahr mehr darstellt, wenn er wieder am motorisierten Verkehr teil nehmen möchte....

Link to post
Share on other sites

Jemand der nicht kleptoman ist (da gelten andere Voraussetzungen) wurde beim Diebstahl eines Schokoriegels erwischt. Er konnte also nicht zwischen "mein" und "dein" trennen, hat andere um ihren Besitz gebracht und die Gefahr besteht, dass er es wieder tut. Zum Beispiel weil er gar nicht weiß wie sehr er anderen mit seinem Verhalten schaden kann. Er geht daher auf unbestimmte Zeit in den Knast.

 

Die MPU-Anordnung "zwingt" ihn nun, sich mit dem Konzept von "mein und dein" auseinanderzusetzen. Tut er das nicht nachvollziehbar ist es Prävention, ihm nicht wieder zu vertrauen und ihn nicht wieder auf die Straße zu lassen. Tut er es, bekommt er einen erneuten Vertrauensvorschuss.

Hallo Pedro, ich habe ein anderes Beispiel: Ein Kinderschänder wird zu x Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich Sicherungsverwahrung. Wenn der Täter nach der Haft aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden will muss seine "Ungefährlichkeit" in entsprechenden Prüfungen nachweisen.

Link to post
Share on other sites

Ein bisschen ungeschickt ist das ganze System mit der MPU schon...

Ich habe eine Nichte, die mit 17 den FS gemnacht hat - und die eine Sondergenehmigung bekam, alleine zur Arbeit zu fahren, weil sie auf dem Land wohnt.

 

Dafür musste sie auch eine MPU machen.. aber eine ganz andere... lange nicht so giftig, wie sie sonst bekannt ist.

 

Ich glaube auch, dass Taxi-Fahrer eine solche - etwas harmlosere - MPU machen müssen.

 

Und dann habe ich noch den Fall eines früheren Mitarbeiters.

Dieser hat durch ausschließlich zu schnelles Fahren - immer so etwa + 25 - + 30 kmh - auf Autobahnen - so langsam seine damals noch 18 Punkte erreicht. Innerhalb von 3 Monaten (viel gefahren)

 

Der musste zur MPU und bekam so viele Fragen zum Alkohol gestellt, dass ihm irgendwann der Kragen platzte, denn er trank niemals Alkohol. Auch nicht in der Freizeit.

 

Er fiel durch, - nur weil so ein Hobby-Psychologe seine Standard-Fragen abspulte - und ihn dann als "aufsässig und unreif" einstufte.

 

Ist das der Sinn der Sache?

 

Gruss

Alberto

Link to post
Share on other sites

 

Nur - was ich habe.. das hat Besitzstand.. Ätsch.

Das hast Du wo gefunden?

 

Mir hat die ausstellende Behörde dieses Landes damals erklärt, dass dieses Papier Eigentum des ausstellenden Staates ist, und dass mir niemend, ausser dieser austellende Staat selbst, dieses wegnehmen dürfe.

 

Heißt... Fahrverbot kann mir Deutschland erteilen.. ab er eben nur für Deutschland.

Wenn die einem deutschen Bürger dann den FS wegnehmen, kann er autoimatisch nicht im Ausland fahren, - es sei denn, er hätte noch einen anderen ausländischen FS.

 

Und.. irgendwann ist das FV vorbei - und dieser FS gehört immer noch der ausstellenden Behörde des anderen Landes.

Diese hat dem Inhaber des Papiers eine weltweite Fahrerlaiubnis erteilt, sofern das Ausland diese anerkennt.

Und D erkennt solche Papiere an.

Fahrverbot betsht keines mehr.. also? Man darf damit fahren!

 

Gruß

Alberto

Link to post
Share on other sites

Der deutsche Staat kann Dir aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsuntersagung des betreffenden Führerscheines erteilen. Heißt dann, Du kannst mit der ausländischen FE überall fahren, nur nicht in Deutschland.

 

 

Und ganz ehrlich, die Geschichte Deines Kollegen halte ich für typisches Stammtischgerede.

 

Ich vermute eher Dein Kollege ging völlig unvorbereitet in die MPU und hatte diese dadurch "völlig normal" versemmelt. Da man das aber ungern vor seinen Freunden/Kollegen etc. zugibt (zeigt es doch eigene Dummheit) wird dann gerne eine Geschichte über einen ach so inkompetenten Psychologen erfunden... obwohl man selber absolut inkompetent war.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Da muss ich Dir leider widersprechen..

das war ein sehr wichtiger Mitarbeiter von mir - damals 1991 - etwas nach dem Mauerfall.

Dieser hatte einen Vater, der Immobilien-Makler war und damals leider krank wurde.

 

Also fuhr er für ihn immer am Wochenende in die neuen Bundesländer, um dort Immobilien zu besichtigen und Termine wahrzunehmen.

 

Damals haben die den ehemaligen Transitweg sehr scharf kontrolliert.

Überall standen Blitzer.. das hat ihm das Genick gebrochen. Immer nachts auf dem Heimweg.

 

Ich brauchte ihn damals auch für meine Zwecke - mit einem FS.

Wir haben wirklich alles versucht.

 

Er ist 2 x durch die MPU gefallen - immer wegen der Alkohol-Themen, die dort vorwiegend behandelt werden.

 

Erst, als mir mein Anwalt einen guten TIPP gab, nämlich zu erkennen, dass die Prüfer und bestimmte Fahrschulen heimlich zusammen arbeiten und, dass er nun einen Vorbereitungs-Kurs bei einer bestimmten Fahrschule machen solle, um dann endlich die Prüfung wohlwollend zu bestehen... (ach - der hat diesen Kurs gemacht?.. dann ist alles ok :-)) - un d nach weiteren hohen Kosten an diese "connection" - hat er die MPU bestanden..

 

Also - nix Stammtisch. !

Link to post
Share on other sites

Und genau dabei sehe ich den Unterschied. Es gibt ein Recht auf Freiheit, das nur unter sehr genau definierten Bedingungen bei schweren Verfehlungen entzogen werden darf. Wir waren bei der FE, die nicht wieder erteilt wird.

Das stimmt und ich habe es oben auch schon erwähnt. Bei der FE handelt es sich um ein "erworbenes Recht" (ich glaube man nennt sowas "Erweiterung des Rechtskreises").

 

Ich würde die Analogie eher zwischen FE und Waffenschein sehen. Für beides muss ich eine Prüfung bestehen. Und wenn ich im Zusammenhang damit Mist baue, dann ist der entsprechende Schein (erstmal) weg.

Das sehe ich so nicht. Die FE bedeutet zwar ein "erworbenes Recht", sie ist aber für viele Menschen existenziell wichtig und bedeutet IMO ein Stück Freiheit. Deshalb sehe ich die Analogie etwas anders.

 

Ich sehe immer noch keine Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien.

 

Auf bestimmte Vergehen folgen bestimmte Strafen. Im Falle besoffener oder bekiffter Fahrer o.ä. ist dieses eben der Entzug der Fahrerlaubnis.

Moment! Oben fragte ich, ob Du den Entzug des Vertrauens als Strafe oder als präventive Maßnahme sähest und Du antwortetest (wie ich finde korrekt): Ganz klar als präventive Maßnahme. ;)

 

Ich weiß, dass Du darüber eine eigene/andere Meinung hast und auch vertrittst, ich habe eben eine andere und auf einen Konsens werden wir beide dahingehend nie kommen... ;)

Da bin ich mir gar nicht so sicher. Ich habe einen Kompromissvorschlag: Das Gericht soll belegen, dass der Delinquent auch nach der Strafe (dem FV + Bußgeld) weiterhin gefährlich ist. Damit wären wir viel näher an rechtsstaatlichen Prinzipien als mit der Forderung, der Delinquent solle belegen, dass er nicht gefährlich ist. Darüberhinaus könnte es eine regelmäßige Nachprüfung der Gefährlichkeit auf Staatskosten anordnen, um zu checken, ob die FE wieder erteilt werden sollte. Ich meine, bei Straftätern werde das teilweise so gemacht (z.B. wenn es um vorzeitige Entlassung geht).

 

Ich sehe es genauso wie 'QTreiberin'. Immerhin ist der Staat ja auch in der Pflicht, Bürger vor Gefahren zu schützen - und dieses tut er mit der MPU, indem er fest zu stellen versucht, ob die Gefahr noch besteht. Es ist IMO eindeutig die Pflicht des Antragstellers, nachzuweisen, dass er eben keine Gefahr mehr darstellt, wenn er wieder am motorisierten Verkehr teil nehmen möchte....

Siehe oben.

Link to post
Share on other sites
Moment! Oben fragte ich, ob Du den Entzug des Vertrauens als Strafe oder als präventive Maßnahme sähest und Du antwortetest (wie ich finde korrekt): Ganz klar als präventive Maßnahme

 

Und jetzt sag ich nichts anderes... der Entzug ist die Strafe für das Vergehen, die MPU-Anordnung die präventive Maßnahme.

 

Gugg mal genau in ein Urteil, da steht was von Entzug und dazu die Zeit in der die Behörde auf keinen Fall eine neue FE neu erteilen darf. Denn die einmal erworbene FE ist wech, ganz wech, lebenslang wech. Die kommt auch nie wieder egal wie viele positive MPU's Du vorlegen würdest. Das ist die Strafe.

 

Nun sieht das deutsche Recht aber vor, dass Du (nach der Sperrfrist) eine ganz niegelneue FE beantragen kannst. Dafür wird in manchen Fällen dann aber gefordert, dass Du eine wiederhergestellte Eignung nachweisen muss damit man Dir wieder vertraut. Das ist die präventive Maßnahme.

 

Link to post
Share on other sites

Und jetzt sag ich nichts anderes... der Entzug ist die Strafe für das Vergehen, die MPU-Anordnung die präventive Maßnahme.

 

Gugg mal genau in ein Urteil, da steht was von Entzug und dazu die Zeit in der die Behörde auf keinen Fall eine neue FE neu erteilen darf. Denn die einmal erworbene FE ist wech, ganz wech, lebenslang wech. Die kommt auch nie wieder egal wie viele positive MPU's Du vorlegen würdest. Das ist die Strafe.

Das ist leider falsch. Fahrerlaubnisrecht ist verkehrsbezogenes Gefahrenabwehrrecht. Eine Strafe wäre z.B. ein FV oder eine Geldbuße. Der Entzug ist im rechtlichen Sinne keine Strafe. Und das ist IMO ein weiterer Knackpunkt.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...