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Mittelhessen - Blitzeroverkill Auf Der B252


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Hatte ich erst im falschen Thread gepostet, also dort weg genommen und hier hin verfrachtet:

 

Die Blitzerdichte hier ist hoeher, allein, ich hoere niemanden klagen....... Ganz im Ernst: Man kann dazu stehen, wie man will, aber aus Sicht der Anwohner dieser vielbefahrenen Strasse scheint das doch alles recht sinnvoll zu sein. Obendrein geht es ja nun auch noch mit der Umgehungsstrasse los, also bald ein Problem, das sich selbst aufgeloest hat......

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Hatte ich gerade in einem anderen Thread geschrieben. Super sache!

Da sind wir da wo ich gerne hin möchte. Mind. alle 2km eine Kontrollstelle. In diesem Fall alle 1,6km. Klasse!

Mehr davon bitte.

 

Abzocke? Nein, man muss doch bloß vorschriftsmäßig fahren, dann kann einem nichts passieren! Ja, das stimmt. Es ist schwer anzukommen gegen das Argument, das stets vorgebracht wird.

Genau so ist es.

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Und wieder fällt eine Firma bei den Geschäftsgebaren auf.

 

 

german radar gmbh

 

Wie sieht es eigentlich mit der Anwesenheit von hoheitlichen Personal bei den Arbeiten an den Geräten aus.

Bei mobilen Messungen ist dies ja auch vorgeschrieben.

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@Diplomat: Denk' an

 

><((((º>

 

;)

@Diplomat, solche Leute merken gar nichts (mehr)...

 

Wird wohl ein Insider-Witz sein. :unsure: Aber irgendwie passt das Gebilde zu meinem Nick. Kann mich mal bitte jemand informieren (gerne per PN), was es damit auf sich hat, bevor ich eine Beleidigung melde?

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Häufig werden von Nutzern Troll-Beiträge mit einem ASCII-Art-Fisch, auch Roter Hering genannt, beantwortet (Beispiel: ><((((º> ). Dies soll die anderen Diskussionsteilnehmer dazu auffordern, den Beitrag des mutmaßlichen Trolls entsprechend zu prüfen und ggf. nicht weiter auf dessen Beiträge zu reagieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)

 

Ichtyos ist ein anderer Fisch.

 

MfG.

 

hartmut

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@ichtyos

Die werten Damen und Herren meinen mich.

Da ich nicht nach deren Gedankengut denke und sehr gerne nach den Regeln mein Fahrzeug bewege und dies hier auch kund tue, werde ich eben als Troll abgestempelt.

Meine speziellen Freunde mögen sich ihren Unglauben behalten und immer weiter gegen die Regeln angehen. Jeder so wie er mag und kann. Die Engstirnigkeit und Unfähigkeit zu einer sinnvollen Diskussion ist bei diesen Kadidaten sowieso schon so weit fortgeschritten, so dass da nichts mehr zu machen ist.

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Danke an @hartmut für die Erklärung. Das ist mir trotz einiger Jahre Aktivität in verschiedenen Foren etc. bislang noch nicht begegnet - aber ich lerne ja auch noch dazu.

 

@PedroK: Alles okay - ich war halt nur irritiert. Deswegen meine Nachfrage.

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@ichtyos

Die werten Damen und Herren meinen mich.

Da ich nicht nach deren Gedankengut denke und sehr gerne nach den Regeln mein Fahrzeug bewege und dies hier auch kund tue, werde ich eben als Troll abgestempelt.

Hmm - ich halte mich auch weitestgehend an StVO und Konsorten und stehe auch unumwunden dazu - warum ich deswegen nicht als Troll eingestuft, wird wohl nicht daran liegen.

 

Aber ich habe zugegebenermaßen nicht speziell darauf geachtet, was Du hier so geschrieben hast. Zumindest @QTreiberin kennt mich recht gut und würde mir vermutlich keine Trollerei unterstellen.

 

Was Du so anders gemacht hast, weis ich gerade nicht.

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@mt2: Gutes Thema und schön, dass die FAZ so etwas aufgreift. Insgesamt auch ein sehr gute journalistische Arbeit von Walter Wille. Wenn man sich die Kommentare dort so anschaut, dann gibt es nur noch wenige Dumpfbacken.

@yamaha4711: :wand: .

:nolimit:

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Ich mag Yamaha. Seine Beiträge entsprechen oft meinem Empfinden. Und hier jemanden als "roten Hering" zu bezeichnen und damit zu vergraulen, ist unfair.

Dafür kenne ich dieses Forum zu lange und habe erfahren, daß schon einige alte Teilnehmer das Weite gesucht haben. Um nicht das Wort "Mobbing" zu gebrauchen.

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Da kann ich meinem Vorredner nur zustimmen. Ein Merkmal dieses Forums scheint zu sein, dass diejenigen, die sich fuer die Verkehrsueberwachung aussprechen, in Nullkommanichts diskriminiert werden. Schade eigentlich....... :blink:

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Hmm - ich halte mich auch weitestgehend an StVO und Konsorten und stehe auch unumwunden dazu - warum ich deswegen nicht als Troll eingestuft, wird wohl nicht daran liegen.

 

Auch ich halte mich an die StVO, soweit es möglich ist.

 

Das Problem ist, es gibt einige welche, die glauben Regeln aufstellen zu müssen, die nicht der StVO, noch den Verwaltungsvorschriften der StVO entsprechen. Die pflanzen völlig sinnbefreit irgendwelche Täfelchen in die Landschaft und meinen das dann auch noch durch Überwachung durchsetzen zu müssen. Schaffen dadurch erst Gefahrenstellen.

 

Wenn jetzt der Gesetzgeber sagt, diese Straße ist nach den gesetzlichen Vorgaben als :50: zuzulassen, weil es eine Hauptverkehrsstraße ist, weil es eine Landesstraße ist, weil die Streckenführung es zulässt, und es dort keine Unfälle gegeben hat. Dann hat jeder das Recht nach StVO dort :50: zu fahren. Kommt jetzt ein Gemeinderat und glaubt an jedem Mast der sich nicht wehren kann, ein :z30: aufzuhängen, aber der ganze Rest so zu lassen wie er ist. Zusätzlich noch, weil es gerade modern ist, Radverkehrsanlagen auf die Fahrbahn zu pinseln, und Ampelanlagen zu erweitern. Wenn da jemand das :z30: schlicht ignoriert, verstößt der nicht gegen die StVO, sondern gegen unsinnige Regelungen.

 

Ähnlich sieht es aus wenn mal wieder ein Lärmschutzaktionsplan geplant wird. Da sollen ganze Gebiete auf :30: limitiert werden. Als Ziel wird eine Lärmpegelsenkung von 2db (A) angestrengt. Erst ab 3db (A) wird aber eine Lärmsenkung wahrnehmbar. Die Leute die dort wohnen merken also überhaupt nichts von der Lärmsenkung. Sie merken nur das der Lärm länger da ist weil sie die Autos länger hören. Der Hohn ist, es soll der ÖPNV gefördert werden, und der ist dort der Hauptlärmverursacher.

 

Was dann auch lustig ist, wenn es dann Gebiete gibt die außerhalb der Lärmschutzplanung liegen, versucht wird durch diese Wohngebiete den ( Lkw ) Verkehr zu leiten. Ganz lustig, wenn dann der Verkehr an Kindergärten und Schulen vorbei geführt wird. Wenn der Verkehr so geführt wird das es unnötige Staus gibt. Nennt sich dann, Förderung des Radverkehrs.

 

Nicht jeder der gegen Regeln verstößt, verstößt auch gegen die StVO. Nicht jeder der Regeln überwacht, macht das in meinen Augen rechtmäßig. Und ein Zuviel an unsinnigen Regeln sorgt dafür das auch sinnvolle Regeln nicht mehr beachtet werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Hmm - ich halte mich auch weitestgehend an StVO und Konsorten und stehe auch unumwunden dazu - warum ich deswegen nicht als Troll eingestuft, wird wohl nicht daran liegen.

Zumindest @QTreiberin kennt mich recht gut und würde mir vermutlich keine Trollerei unterstellen.

Wer mich kennt weiß auch, dass ich mich an die StVO halte und dieses auch kund tue.

 

Das Problem an dem User @yamaha4711 ist seine regelmäßige totale (rechtliche) Ahnungslosigkeit, die er meistens nicht als Meinung/Vermutung, sondern als "ist so" darstellt, gepaart mit einer Moralapostelei, die schon weh tut, verbunden mit Tagträumen die sich kaum ein Schriftsteller ausdenken kann...

 

Es kommt also nicht darauf an, welche Meinung er zu Vekehrsverstößen hat, sondern wie er sie hier vertritt.

 

Ein Merkmal dieses Forums scheint zu sein, dass diejenigen, die sich fuer die Verkehrsueberwachung aussprechen, in Nullkommanichts diskriminiert werden.
Nö, ich meine ein Merkmal dieses Forum ist es zu helfen, sich im Dschungel der Gesetze zurechtzufinden und den fragenden Usern Lösungswege aufzuzeigen.

 

Sieh mal, wie häufig bedanke ich mich bei Usern, dass sie mit ihrem Fehlverhalten mein Gehalt garantieren, heißt im Umkehrschluss, dass ich wohl eher nicht gegen die Verkehrsüberwachung bin... :D trotzdem muss ich Usern, die "Tiefflüge" produziert haben nicht gleich mit der Anordnung einer MPU drohen wie zum Beispiel hier.

 

Auch schwebe ich nicht in irgendwelchen Sphären in denen ich Autos direkt mit Bußgeldstellen vernetzen möchte wie hier geschrieben

Ich bin sowieso dafür alle 2km eine Kontrollstelle einzurichten oder die Karre direkt mit der entsprechend zuständigen Bußgeldstelle zu vernetzen. Dann wär ruhe.
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Wenn jetzt der Gesetzgeber sagt, diese Straße ist nach den gesetzlichen Vorgaben als :50: zuzulassen, ......

 

Gibt es gesetzliche Vorgaben fuer die Mindestgeschwindigkeit von Strassen - Ausnahme Autobahn?

 

Nö, ich meine ein Merkmal dieses Forum ist es zu helfen, sich im Dschungel der Gesetze zurechtzufinden und den fragenden Usern Lösungswege aufzuzeigen.

 

Das stimmt wohl, gut erkannt! Nichtsdestotrotz meine ich, dass andere Meinungen eben auch das Salz in der Suppe sein koennen, sprich, das Forum vielleicht interessanter gestalten. Und diese sollte man eben nicht sofort als Trollerei abkanzeln........

 

Auch schwebe ich nicht in irgendwelchen Sphären in denen ich Autos direkt mit Bußgeldstellen vernetzen möchte wie hier geschrieben

 

Nun, das sind halt Extremmeinungen, man koennte meinen, die Suppe sei zu salzig. Trotzdem, ich finde, man sollte jede Meinung respektieren und sie ggf. mit Argumenten kontern, nicht mit Diskriminierung des Verfassers dieser extremen Meinung.

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@hartmut: sehr schöner Kommentar. Zusätzlich zu den sinnlosen - und gesetzwidrigen, denn die 3 db(A) müssen auch erzeilt werden, um die Maßnahme zu rechtfertigen - 30er-Limits wegen Lärmschutz kommt ja hinzu, dass der Schadstoffausstoss nachweisbar höher wird. Wenn das die Anwohner auch wüssten, würden sie wohl nicht mehr so schreien. Aber dies wird eben gerne verschwiegen - weil es halt nicht zu der eigenen Ideologie passt.

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Gibt es gesetzliche Vorgaben fuer die Mindestgeschwindigkeit von Strassen - Ausnahme Autobahn?

Mindestgeschwindigkeiten gibt es innerorts grundsätzlich nicht.

 

 

Zu den Zeichen 274, 276 und 277

1 I. Die Zeichen sind nur dort anzuordnen, wo Gefahrzeichen oder Richtungstafeln (Zeichen 625) nicht ausreichen würden, um eine der Situation angepasste Fahrweise zu erreichen. Die Zeichen können dann mit Gefahrzeichen kombiniert werden, wenn

 

2 1. ein zusätzlicher Hinweis auf die Art der bestehenden Gefahr für ein daran orientiertes Fahrverhalten im Einzelfall unerlässlich ist oder

 

3 2. aufgrund dieser Verkehrszeichenkombination eine Kennzeichnung des Endes der Verbotsstrecke entbehrlich wird (vgl. Erläuterung zu den Zeichen 278 bis 282).

 

4 II. Gelten diese Verbote für eine längere Strecke, kann die jeweilige Länge der restlichen Verbotsstrecke auf einem Zusatzzeichen 1001 angegeben werden.

 

5 III. Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen. Grundsätzlich richten sich die Abstände, in denen die Zeichen zu wiederholen sind, nach den jeweiligen Verkehrsverhältnissen und der Verkehrssituation. Auf Autobahnen empfiehlt es sich in der Regel, die Zeichen nach 1 000 m zu wiederholen.

 

6 VI. Vgl. auch Nummer IV zu § 41; Randnummer 4 und über die Zustimmungsbedürftigkeit Nummer III 1 c und e zu § 45 Absatz 1 bis 1e; Randnummer 6 und 8.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

 

Und bei :z30: gibt es noch viel mehr

 

XI. Tempo 30-Zonen

37 1. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) sicher zu stellen. Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen.

 

38 2. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht.

 

39 3. Durch die folgenden Anordnungen und Merkmale soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der Straßen innerhalb der Zone sicher gestellt werden:

 

40 a) Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite soll erforderlichenfalls durch Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen, wo nötig auch durch Sperrflächen (Zeichen 298) am Fahrbahnrand, eingeengt werden. Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehen.

 

41 b) Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden; vgl. zu Zeichen 301 Vorfahrt Rn. 4 und 5.

 

42 c) Die Fortdauer der Zonen-Anordnung kann in großen Zonen durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies empfiehlt sich auch dort, wo durch Zeichen 301 Vorfahrt an einer Kreuzung oder Einmündung angeordnet ist.

 

43 4. Zur Kennzeichnung der Zone vgl. zu Zeichen 274.1 und 274.2.

 

44 5. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist auf Antrag der Gemeinde vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen und Merkmale der Verordnung und dieser Vorschrift vorliegen oder mit der Anordnung geschaffen werden können, indem vorhandene aber nicht mehr erforderliche Zeichen und Einrichtungen entfernt werden.

 

45 6. Lichtzeichenanlagen zum Schutz des Fußgängerverkehrs, die in bis zum Stichtag angeordneten Tempo 30-Zonen zulässig bleiben, sind neben den Fußgänger-Lichtzeichenanlagen auch Lichtzeichenanlagen an Kreuzungen und Einmündungen, die vorrangig dem Schutz des Fußgängerquerungsverkehrs dienen. Dies ist durch Einzelfallprüfung festzustellen.

 

Dann gibt es noch verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche usw.

 

Und wenn die Voraussetzungen fehlen, dann ist die Anordnung ein willkürlicher Akt.

Seit dem Widerspruch schaut mich der Bürgermeister immer böse an. :geil: Hat ihm gar nicht gefallen was ich da moniert habe.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich finde auch, dass manche Limits und Regelungen unsinnig sind. Leider sitzen ich nicht an der Position dies zu ändern und im Falle eines Verstosses sitze ich unlängst am kürzeren Hebel. Also bleibt mir nichts anderes übrig als mich daran zu halten. Wenn es mir total gegen Strich geht, dann schreibe ich halt mal einen Leserbrief oder wende mich an den Personenkreis, der dafür verantwortlich ist. Mehr kann man nicht tun und wenn sich viele beschweren und dagegen vorgehen, dann tut sich auch etwas. Das nennt man eben Demokratie.

Dennoch ist dies keine Garantie, dass es sich zum positiven ändert.

 

Was mich hier wirklich aufregt, ist die Tatsache dass man einfach das Augenmass ob einer OWi, besonders im Geschwindigkeitsbereich, verliert.

Wenn jemand bei einem Limit von 100 oder 130 mit mehr als 200 durchzieht, dann ist das meinem Empfinden nach nicht mehr verhandelbar und da braucht es auch keine Ratschläge wie man aus so einer Sache ungeschoren davon kommt.

Andererseits wird dann ein bagateller Parkverstoß, welcher gar in Massen begangen wurde und deutlich zu ungunsten von Familien ausgeht, als Kapitalverbrechen ausgelegt und diskutiert.

 

Zum Lärmschutz.

Ich habe es auch schon anderer Stelle geschrieben und ich kann es auch nur bestätigen. Reduzierung von 50 auf 30 macht deutlich weniger als 3 dB aus. 3 dB ist ne Menge Holz. 2 dB werden auch nur selten erreicht. Es kommt vor allem auch auf die baulilchen Gegebenheiten an. In einer Häuserschlucht wird es sehr schwer sein eingebrachte akustische Energie wieder abzuführen. Da kommt es durch Resonanzeffekte, vor allem im niederfrequenzen Bereich, zu sehr hohen Werten und gerade diese werden auch als unangenehm und störend empfunden. Dazu noch der Körperschall, welcher über die Straße in das Mauerwerk der Häuser übertragen wird.

Für mich ist das Thema Lärmschutz eine Lüge, sofern es sich nicht wirklich um eine Dämmung handelt, die mind. 3 dB bringt und das eben auch im störenden Frequenzbereich.

 

Warum der Schadstoffausstoss zunehmen soll ist mir aber ein Rätsel. Langsamer fahren bedeutet eigentlich immer weniger Kraftstoff zu verbrennen und deswegen auch weniger Abgase.

Das einzige was den Ausstoss wieder erhöht ist dann das Hochbeschleunigen. Dennoch halte ich das für ein Gerücht.

Stellen wir uns mal eine 1km lange 30er Zone vor, welche auf der halben Strecke eine scharfe Kurve beinhaltet. Bei 50 bremst man auf 20 runter, damit man die Kurve bekommt und beschleunigt dann sogleich wieder auf 50 hoch. Solange die Karre rollt und evtl. die Schubabschaltung greift ist alles gut. Das Beschleunigen von 20 auf 50 braucht aber Sprit und zwar deutlich mehr als wie wenn man nur von 20 auf 30 beschleunigen würde. Das halten der Geschwindigkeit, ob nun 50 oder 30, bleibt sich fast gleich, sofern man den optimalen Gang gewählt hat. Dennoch wird das Auto mit 50 mehr an Sprit verbrauchen, als das mit 30. Ergo höherer Schadstoffausstoss für das 50er Teil.

 

Offtopic

Ich finde es schade, dass so mancher User/in hier nicht in der Lage ist Ironie zu erkennen, wenn sie denn offensichtlich ist. Naja... ist dann halt so.

Letztendlich sind es immer dieselben Personen die mich hier abkanzeln. Lustigerweise merken manche dieser Personen nicht, dass sie genau von der anderen Seite ins Horn pusten. So sei es denn.

 

@ichtyos

Was Du so anders gemacht hast, weis ich gerade nicht.

Kann ich dir auch nicht sagen. Ich weiß aber, dass es gewisse psychologische Aspekte dazu gibt, den sogenannten Nasenfaktor z.B. Es gibt Leute die sind dir von Anfang an unsympathisch oder haben dich an einem wunden Punkt getroffen. Auch das Gefühl zu haben eine Person zu kontrollieren oder zurecht zu weisen, da man mehr Wissen hat und dies offenkundig machen will, vielleicht auch aus dem Grund heraus selbst nicht so das Sagen zu haben oder aufgrund von gegenläufigen Meinungen zu diskriminieren gehört dazu.

Ist wie beim Autofahren.... du bist in Zeitdruck, einer schleicht vor dir her und schon wünscht du dieser Person Tod und Teufel. In Wirklichkeit ist das ein ganz netter Typ und hält sich einfach nur an die Regeln.

 

@qtreiberin

Falls du es noch nicht gemerkt hast, halte ich mich aus den rechtlichen Dingen mehr oder minder raus und wenn ich mal etwas verkehrtes schreibe, dann kann man das auch durchaus freundlicher berichtigen. Höfflichkeit und Nettiquette ist dir ja irgendwie fremd. Das einzige was du anscheinend wirklich gut kannst ist Leute durch den Kakao ziehen und unnötige Kommentare vor allem bei mir abzugeben. Wenn du dich damit besser fühlst, bitte.

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Ein Merkmal dieses Forums scheint zu sein, dass diejenigen, die sich fuer die Verkehrsueberwachung aussprechen, in Nullkommanichts diskriminiert werden. Schade eigentlich....... :blink:

 

Wenn "die Verkehrsüberwachung" halt noch das wäre, was sie eigentlich sein sollte (sprich Unfallprävention), gäbe es sicherlich mehr Anhänger und ihr Ruf wäre eindeutig besser. Aber die Verkehrsteilnehmer wollen sich eben nicht (mehr) vorführen lassen und sehen es dann durchaus kritisch, wenn an Stellen geblitzt wird, die aus Sicht der Verkehrsunfälle oder Unfallgefahren keine Geschwindigkeitsmesspunkte sein sollten - und dabei gleichzeitig noch die tatsächlich wichtigen Stellen nicht mehr bedient werden.

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Wenn "die Verkehrsüberwachung" halt noch das wäre, was sie eigentlich sein sollte (sprich Unfallprävention), gäbe es sicherlich mehr Anhänger und ihr Ruf wäre eindeutig besser.

 

Ich bin der Meinung, dass sie genau das noch ist. Allein, die Hammelherde bloekt 'Abzockerei' und schon stimmen viele andere mit ein. Ich sagte es weiter oben schon einmal, die Blitzerdichte hier ist hoeher, trotzdem klagt niemand, dass er abgezockt wuerde........

 

Aber die Verkehrsteilnehmer wollen sich eben nicht (mehr) vorführen lassen und sehen es dann durchaus kritisch, wenn an Stellen geblitzt wird, die aus Sicht der Verkehrsunfälle oder Unfallgefahren keine Geschwindigkeitsmesspunkte sein sollten - und dabei gleichzeitig noch die tatsächlich wichtigen Stellen nicht mehr bedient werden.

 

Hier ist doch die Frage, wie man es sieht, und der deutsche Hammel meint ganz offensichtlich, Blitzer muessten direkt an den Unfallschwerpunkten stehen und nicht auf den zufuehrenden Strecken. Genauso sieht es mit Schulen aus, da wird gefordert, die Ueberwachungsmassnahmen direkt vor der Schule zu unternehmen. Findet sie aber auf dem Schulweg statt, dann bloekt man sogleich wieder: Abzocke.......

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Du kannst mir schon zutrauen, ausreichend Erfahrungen im Bereich der Verkehrsüberwachung gesammelt zu haben, um mir ein eigenes, fundiertes Urteil erlauben zu können - ohne dass ich blind etwas nachquatsche, was jemand erzählt.

Unter Unfallprävention fallen selbstverständlich auch die Schulwege und nicht nur der Bereich 5 Meter vor und nach dem Schulgebäude. Allerdings gibt es auch hier ausreichend Potential, Kritik zu üben - Stichwort "Tempo 30 in Nürnberg".

Und man muss sich natürlich schon fragen, welche Unfallgefahren in Ortsdurchfahrten ausgeräumt werden, indem man nachts :30: anordnet.

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Die strikte Überwachung sei zudem politisches Druckmittel, räumt er offen ein, neben dem Zweck der Verkehrssicherheit, der natürlich eine wichtige Rolle spiele: „Auf 25 von 100 Bildern sind Leute zu sehen, die irgendetwas anderes machen, als sich auf den Verkehr zu konzentrieren.

 

Dieser Abschnitt aus der FAZ ist doch sehr interessant (passt auch gut zum Parallelthema "Unfallursache Unaufmerksamkeit")

 

Zum einen ist natürlich fragwürdig, was er mit der Aussage sagen will. Zum anderen ist auch fragwürdig wie man diese Konzentration mit noch niedrigeren Limits und Blitzern steigern will.

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Guest PedroK

Nun, das sind halt Extremmeinungen, man koennte meinen, die Suppe sei zu salzig. Trotzdem, ich finde, man sollte jede Meinung respektieren und sie ggf. mit Argumenten kontern, nicht mit Diskriminierung des Verfassers dieser extremen Meinung.

Sagen wir mal so: Wenn man sich darüber aufregt, dass Ratsuchende, die wegen irgendwelcher läppischen OWis ein Problem haben, hier auch Rat finden, dann muss man sich über Gegenwind nicht wundern. Man geht doch auch nicht ins "T-Bone-Steak-Forum" und jammert dort über die armen Rinder, oder?

 

Was mich hier wirklich aufregt, ist die Tatsache dass man einfach das Augenmass ob einer OWi, besonders im Geschwindigkeitsbereich, verliert.

Wenn jemand bei einem Limit von 100 oder 130 mit mehr als 200 durchzieht, dann ist das meinem Empfinden nach nicht mehr verhandelbar und da braucht es auch keine Ratschläge wie man aus so einer Sache ungeschoren davon kommt.

Warum regst Du Dich darüber auf? Was stört Dich daran?

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Wenn der geneigte VT aufmerksam fährt, wovon ja auszugehen ist und sich nicht nebenher mit anderen Dingen beschäfftigt hätte, dann hätte er wohl auch den Blitzer wahrgenommen. So versteckt stehen die nun wirklich nicht, und um die Kausalkette zu beenden, wäre dann auch kein Foto geschossen worden. Ist doch so einfach.

Eine Steigerung der Aufmerksamkeit durch niedrigere Limits ist natürlich usus, denn das obliegt einem selbst. Genauso so aber auch wiederum das Einhalten von gegebenen Regeln und Limits und es ist dabei erstmal vollkommen unerheblich ob so eine Regel oder so ein Limit sinn macht. Es ist halt nun mal so.

 

Damit wäre ich bei dir PedroK. Du machst dir ja deine eigenen Regeln... so kommt es zumindest immer wieder bei mir an.

Ich reg mich primär nicht über die hohe Geschschwindigkeit auf. Glaub mir, da wo es erlaubt ist und aufgrund der Verkehrsdichte auch machbar ist, lass ich auch die Ventile atmen. Von mir aus darf auch mit 420 über die Autobahn gedonnert werden. Ist mir einerlei. Nur dann nicht jammern, wenn's doch mal Zing macht. Das ist der Aufreger. Wenn man sich über Regeln hinwegsetzt muss man auch die Konsequenzen ertragen. Aussagen und Fragen wie... aber mein Navi hat mein Gesicht verdeckt, ich hatte eine Sonnenbrille auf ist das dann verwertbar und überhaupt war vorher unbegrenzt und es war ja nachts und sonst keiner unterwegs blablabla. Da geht mir die Hutschnur hoch.

Sekundär ist dann noch die Sache mit der Aufmerksamkeit. Der Schnellfahrer büßt durch den Tunnelblick einiges an Information ein und der Normalfahrer beschäftigt sich evtl. mit anderen Dingen, wie z.B. schminken, rauchen (gehört meiner Meinung nach mind. ebenso verboten und sanktioniert wie telefonieren ohne freisprecheinrichtung), telefonieren, CD's sortieren, Navi bedienen.... Eine sehr uncoole Konstellation, oder? Bei Limit 130 rechnet man vielleicht noch mit einem Kollegen der 160 fährt lass es auch 180 sein, aber 200 ist dann schon ne Hausnummer. Damit verhält sich der Schnellfahrer mehr als nur fahrlässig und das Fahrzeug selbst wird zur Waffe.

 

Neulich kam ein Bericht über Dragsterrennen.Find ich klasse. Da kann man richtig die Sau raus lassen. Allerdings gibt es auch da Regeln und wer sich nicht daran hält wird im besten Fall disqualifiziert ansonsten ist man da auch ganz schnell und ohne irgendwelches gehampel die Rennlizenz los. Anyway.... der amtierende Europameister oder Weltmeister (egal) in Klasse soundso hatte eine sehr interessante Aussage gemacht: wer meint so etwas auf einer öffentlichen Straße machen zu müssen, der ist sich nicht darüber bewusst, dass das Fahrzeug zur Waffe wird.

Ich habe diese Metapher wahrlich nicht geprägt, aber ich finde sie sehr reell.

 

Ich sage beileibe nichts wegen einer läppischen OWi im Bereich bis max. +20. In einem modernen Automobil merkt man das nicht wirklich und bei der heutigen Motorisierung ist man da auch schnell mal bei. Ich finde es auch in Ordnung Tipps in Punkto Fehler bei Messungen oder Verfahrensfehlern zu geben und diese zu diskutieren. Dafür ist dieses Forum ja da.

 

Zum Thema zurück....

So eine "Verminung" einer Straße gibt es ja schon seit ein paar Jahren: A8 auf der Alphochfläche zwischen Geislingen und Ulm. Alle paar km eine Messstelle. Super sache!

Was hier anders ist, ist die Tatsache, dass es in der Regel ein gültiges Limit für die gesamte Strecke gibt. Tempomat rein und gut.

Im Fall des Berichtes werden die Limits ja anscheinend immer wieder geändert. So etwas nervt, verwirrt und führt zu Missverständnissen, die dann geahndet werden. So etwas muss nicht wirklich sein. Nur was will man dagegen machen?

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Ich sagte es weiter oben schon einmal, die Blitzerdichte hier ist hoeher, trotzdem klagt niemand, dass er abgezockt wuerde........

Was heißt das denn, alle 50 Meter ein Messung. Oder wie muss ich mir das vorstellen.

 

Und es ändert auch nichts an dem von hartmut angesprochenen Problem der willkürlichen Limitfestsetzungen durch die Provinzialfürsten.

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Guest PedroK

Damit wäre ich bei dir PedroK. Du machst dir ja deine eigenen Regeln... so kommt es zumindest immer wieder bei mir an.

Das ist nicht ganz korrekt. Ich ignoriere "Regeln", die offensichtlich idiotisch sind.

 

Ist mir einerlei. Nur dann nicht jammern, wenn's doch mal Zing macht. Das ist der Aufreger. Wenn man sich über Regeln hinwegsetzt muss man auch die Konsequenzen ertragen.

Das verstehe ich nicht. Eine idiotische Regel ist zu ignorieren und damit gibt es auch keine Verpflichtung, sich irgendwelchen "Konsequenzen" zu stellen. Warum auch?

 

Da geht mir die Hutschnur hoch.
Verstehe ich auch nicht. Kann Dir doch Wurscht sein. Fahr rechts, dann passiert Dir nix.

 

Bei Limit 130 rechnet man vielleicht noch mit einem Kollegen der 160 fährt lass es auch 180 sein, aber 200 ist dann schon ne Hausnummer. Damit verhält sich der Schnellfahrer mehr als nur fahrlässig und das Fahrzeug selbst wird zur Waffe.

Ah ja. Also jemandem zu helfen, der 30 oder 50 km/h drüber war, ist für Dich ok. Aber ab 70 ist Schluss? Wer legt diese Zahlen fest? Du?

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Stimmt... hab gerade mal in der Karte nachgesehen. Naja... mir kam das immer mehr vor.

Zumindest sind es Richtung Geislingen 3. Die zwei auf der Hochalbfläche und einer beim Abgang nach Geislingen.

 

@pedroK

Ich ignoriere "Regeln", die offensichtlich idiotisch sind.

Eine idiotische Regel ist zu ignorieren und damit gibt es auch keine Verpflichtung, sich irgendwelchen "Konsequenzen" zu stellen.

Also machst du dir deine Regeln. So etwas nennt man Egoismus und dies kann irgendwie nicht zweckdienlich sein, außer für dich eben.

Welche Kompetenz hast du denn, um eine Regel als "idiotisch" zu erkennen? Bist du Verkehrsexperte?

Ich halte auch so manche Regel für "idiotisch". Aber wie gesagt.... Konsequenzen annehmen, wenn man sich bewusst über so etwas hinwegsetzt und nicht jammern.

 

Fahr rechts, dann passiert Dir nix.

Mach ich auch. Ich halte mich auch idiotischerweise an diese Regel - Rechtsfahrgebot!

Nur ab und an ist da halt auch mal ein noch langsamerer VT unterwegs und den möchte ich doch bitte Überholen. Also Rückspiegel, Seitenspiegel, blinker setzen, nochmal Rückspiegel, Schulterblick und ausscheren, zügig vorbei und wieder nach rechts, nachdem man sich vergewissert hat, dass nicht rechts neben einem jemand rumtuckert. Wie in der Fahrschule gelernt.

Wenn nun aber einer mit +200 angedonnert kommt, auf einer evtl. kurvigen Strecke, dann hilft das alles nichts, vor allem wenn man nicht damit rechnet wegen einem ausgewiesenen Limit. Bei 200 legt man eben mal 55 m/s zurück und der Bremsweg ist nicht ohne. Bis 130 brauchts dann schon mal 200m und mehr, d.h. der Schnellfahrer muss mind. 255m überblicken. Das kann dann schon mal knapp werden.

 

Also jemandem zu helfen, der 30 oder 50 km/h drüber war, ist für Dich ok. Aber ab 70 ist Schluss? Wer legt diese Zahlen fest?

Woher hast du diese Zahlen? Zudem... wenn du dir deine eigenen Regeln bastelst, dann kann ich das auch.;-)

Ich sage beileibe nichts wegen einer läppischen OWi im Bereich bis max. +20.

Die +30 bis +50 sind bei Limit 130 durchaus auch nicht OK, doch in Bezug auf die Gefährdung eines normal fahrenden VT bei Limit 130 ist das gerade noch zu überblicken. Selbst bei 180 sind es auf 130 "nur" 130m reiner Bremsweg. Bei 200 sind es knapp 200m. Merkst du was?

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Warum der Schadstoffausstoss zunehmen soll ist mir aber ein Rätsel. Langsamer fahren bedeutet eigentlich immer weniger Kraftstoff zu verbrennen und deswegen auch weniger Abgase.

Das einzige was den Ausstoss wieder erhöht ist dann das Hochbeschleunigen. Dennoch halte ich das für ein Gerücht.

Stellen wir uns mal eine 1km lange 30er Zone vor, welche auf der halben Strecke eine scharfe Kurve beinhaltet. Bei 50 bremst man auf 20 runter, damit man die Kurve bekommt und beschleunigt dann sogleich wieder auf 50 hoch. Solange die Karre rollt und evtl. die Schubabschaltung greift ist alles gut. Das Beschleunigen von 20 auf 50 braucht aber Sprit und zwar deutlich mehr als wie wenn man nur von 20 auf 30 beschleunigen würde. Das halten der Geschwindigkeit, ob nun 50 oder 30, bleibt sich fast gleich, sofern man den optimalen Gang gewählt hat. Dennoch wird das Auto mit 50 mehr an Sprit verbrauchen, als das mit 30. Ergo höherer Schadstoffausstoss für das 50er Teil.

 

Da gibt es offizielle Studien vom Ministerium für Umwelt (BW). Der Hauptgrund ist, dass der Schadstoffausstoss gegenüber 50 km/h nicht mehr sinkt, die Fahrzeuge aber längere Zeit auf den Straßen unterwegs sind.

Zudem gilt Deine o.g. Annahme erst in Bereichen, in denen sich der Luftwiderstand maßgeblich auf den Spritverbrauch auswirkt. Bei Geschwindigkeiten deutlich unter 50 km/h ist oft auch der Wirkungsgrad des Motors geringer.

 

Das kann ich für mein Auto im Übrigen bestätigen. Bei 30 km/h verbrauche ich mehr als bei 60 km/h.

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Guest PedroK

Also machst du dir deine Regeln. So etwas nennt man Egoismus ...

Nein. Wie kommst Du denn auf so etwas?

 

Welche Kompetenz hast du denn, um eine Regel als "idiotisch" zu erkennen?
Yamaha4711, ich habe ebenso wie Du die Gnade erfahren, als Mensch geboren worden zu sein - und nicht als Schäferhund. Daraus erwächst uns auch eine gewisse Pflicht: Nämlich den uns - von der Schöpfung, der Natur oder dem lieben Gott - gegebenen Verstand zu benutzen, anstatt einfach das zu tun, was andere uns vorschreiben.

 

Mach ich auch. Ich halte mich auch idiotischerweise an diese Regel - Rechtsfahrgebot!
Gut gewählt! Die Regel ist ja auch nicht idiotisch. Weiter so!
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@waschbärbauch

Hm.. und warum wird dann diese Argumentation des geringeren Kraftstoffverbrauchs/Schadstoffausstosses dennoch angeführt, obwohl es hierzu offizielle Studien beim Umweltbundesamt gibt? Ich dachte, dass die Behörden und Ministerien doch ein wenig zusammen arbeiten.

 

Ich glaube wir müssen uns mal in HN treffen um das zu diskutieren.

 

Soviel länger ist das Vehikel nun bei 50 vs 30 auch nicht Unterwegs, als dass das sich merklich niederschlägt, außer wenn da wirklich pro Tag 1000 Fahrzeuge durchgehen.

Da der Luftwiderstand schon ab >0 km/h vorhanden ist und dieser quadratisch mit der Geschwindigkeit eingeht, kann ich mir das nicht so ganz vorstellen.

Auch haben moderne Autos eine recht intelligente Regelung, welche in der Regel dafür sorgt, dass der Motor nährerungsweise am optimalen Arbeitspunkt ist, vorausgesetzt man hat auch den richtigen Gang drin.

Wenn du 30 im 2 oder gar 1. Gang machst, dann ist es klar, dass dein Spritverbrauch höher ist als bei 60 im 5.

30 im 3. oder 4. Gang sollte ein anderes Ergebnis zeigen.

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Was heißt das denn, alle 50 Meter ein Messung. Oder wie muss ich mir das vorstellen.

 

Auf den Expressways stehen die Teile so etwa jeden Kilometer herum........

 

Verstehe ich auch nicht. Kann Dir doch Wurscht sein. Fahr rechts, dann passiert Dir nix.

 

Was, wenn der andere weiter vorne einen Unfall verursacht? Dann steht man eventuell ewig im Stau.......

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yamaha4711 Geschrieben Gestern, 20:50

Die +30 bis +50 sind bei Limit 130 durchaus auch nicht OK, doch in Bezug auf die Gefährdung eines normal fahrenden VT bei Limit 130 ist das gerade noch zu überblicken. Selbst bei 180 sind es auf 130 "nur" 130m reiner Bremsweg. Bei 200 sind es knapp 200m. Merkst du was?

Was haelt man denn von diesem Ferrari Fahrer? Ein schneidiges Kerlchen!

Mit Tempo 155 ist der Fahrer eines Ferraris durch die Leyher Straße gerast — nur maximal 50 km/h sind hier erlaubt.

Das ergab eine Geschwindigkeitskontrolle der Polizei am vergangenen Samstag. Bei einer Überschreitung von 100 km/h gehen die Ordnungshüter von Vorsatz aus. Den FerrariFahrer erwarten ein Bußgeld von 1360 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Die Polizei kontrollierte am Wochenende in Nürnberg 19000 Fahrzeuge. Davon waren 382 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs. Auf sie kommen Verwarnungs- und Bußgelder zu. bro

Wie kann man denn diesen armen Kerl helfen,damit er seinen Fuehrerschein behaelt,denn es ist ja moeglich auf der Leyher Strasse 155km/h zu fahren,Er hat es ja bewiesen, wie kann man nur solche Limits aufstellen,wo es doch moeglich ist diese gefahrlos zu uebertreten! Immer diese Abzockerei :heul:

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Soviel länger ist das Vehikel nun bei 50 vs 30 auch nicht Unterwegs, als dass das sich merklich niederschlägt, außer wenn da wirklich pro Tag 1000 Fahrzeuge durchgehen.

Jede Nebenstraße hat da mehr Verkehr.

 

Selbst wenn es auf dem Stück nur 20 Sekunden sind, dann potenziert sich dies bei 10.000 Fahrzeuge pro Tag und 365,25 Tagen pro Jahr.

Des weiteren kommen dann eventuell weitere Ampelstopp oder die geliebten Rechts-Vor Links-Anhaltungen dazu.

 

Alles produziert mehr Lärm und Schmutz.

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@waschbärbauch

Hm.. und warum wird dann diese Argumentation des geringeren Kraftstoffverbrauchs/Schadstoffausstosses dennoch angeführt, obwohl es hierzu offizielle Studien beim Umweltbundesamt gibt? Ich dachte, dass die Behörden und Ministerien doch ein wenig zusammen arbeiten.

 

Ich glaube wir müssen uns mal in HN treffen um das zu diskutieren.

 

Soviel länger ist das Vehikel nun bei 50 vs 30 auch nicht Unterwegs, als dass das sich merklich niederschlägt, außer wenn da wirklich pro Tag 1000 Fahrzeuge durchgehen.

Da der Luftwiderstand schon ab >0 km/h vorhanden ist und dieser quadratisch mit der Geschwindigkeit eingeht, kann ich mir das nicht so ganz vorstellen.

Auch haben moderne Autos eine recht intelligente Regelung, welche in der Regel dafür sorgt, dass der Motor nährerungsweise am optimalen Arbeitspunkt ist, vorausgesetzt man hat auch den richtigen Gang drin.

Wenn du 30 im 2 oder gar 1. Gang machst, dann ist es klar, dass dein Spritverbrauch höher ist als bei 60 im 5.

30 im 3. oder 4. Gang sollte ein anderes Ergebnis zeigen.

 

Ganz in Kürze, da keine Zeit:

 

Können wir gerne mal tun. Warum andere Sachen propagiert werden? Ganz klar, da man sonst ja seine ideologischen Fantasien nicht realisieren könnte. Der Luftwiderstand wirkt natürlich immer, aber wirkt sich erst ab 70 - 100 km/h maßgeblich auf den Spritverbrauch aus.

 

Und was ich gestern vergessen hatte: wie Du richtig schriebst, sorgen ja vor allem die Beschleunigungsvorgänge für Schadstoffausstoss und auch Lärm. Also habe ich mal eine Gemeinde aufgefordert zum Schutz ihrer Bürger, wenn denn schon 30 so zwingen notwendig sei, auch ein komplettes Halteverbot auf der Ortsdurchfahrt zu verordnen. Dies wurde abgelehnt, weil die Parkenden ja den Verkehr beruhigen würden.

Also man kann sagen was man will: bei den 30 wegen Lärmschutz geht es als Letztes wirklich um den Lärmschutz.

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@billyjoe

Tja, wie kann man helfen? Ich denke als erstes mal dem Kind das Schäuffelchen nehmen, sein Spielzeug, den Ferrarie. Da für solche Personen Regeln meist eh nicht gelten, nach dem Motto wer das Geld hat macht die Regeln, ist das FV obsolet. Solche Personen fahren dann dennoch rum, deswegen die Karre sicherstellen. Dann das Bußgeld an sein Bruttoeinkommen koppeln, so wie in der Schweiz. Die 1360€ zahlt so einer aus der untersten Portokasse.

Am wirkungsvollsten finde ich den Ansatz solche Leute für 2 Wochen mit auf einen Rettungsdienst als Helfer einzusetzen oder in der Unfallaufnahme. Sozialstunden ableisten, um mal zu sehen, wie man nach einem entsprechenden Unfall aussieht. Oder noch besser.... Sozialstunden bei Familien, welche eine Person durch einen Unfall mit so einem Schnellfahrer verloren haben.

 

@gast225

Abbieger und Ampelstopp gibt es bei beiden Varianten. Vergiss nicht, dass die Beschleunigung des Fahrzeuges den meisten Dreck erzeugt und wenn man von fast Stillstand (Abbieger) oder gar Stillstand (Ampelstopp) wieder auf 50 beschleunigt, dabei deutlich mehr Sprit verbraucht wird, als wie wenn man nur auf 30 hochzieht.

 

@waschbärbauch

Hmm... mal abgesehen von der trägen Masse, die beschleunigt werden möchte, versteh ich das mit dem Luftwiderstand immer noch nicht. Wieso soll dieser sich erst ab +70 auswirken? Wenn ich Fahrrad fahre oder Moped, dann spür ich das schon sehr deutlich bei gerade mal 20 km/h. Das Auto mag nun einen deutlich besseren cw-Wert haben, wobei dies konstruktionsbedingt ist. Die Geschwindigkeit an sich ist jedoch davon unabhängig und geht eben immer noch quadratisch in die Rechnung ein.

Ich versteh' ja worauf du hinaus möchtest und ich sehe auch, dass sich der Unterschied gerade mal an der zweiten Stelle nach dem Komma in Bezug auf den Verbrauch vielleicht messen lässt.

 

Dass das Argument Lärmschutz humbug ist.... volle Zustimmung.

Das Argument Abgase sehe ich ein wenig anders, denn da erfolgt nach meinem Bauchgefühl in der Tat eine Absenkung. Wohl nicht viel, aber etwas.

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@gast225

Abbieger und Ampelstopp gibt es bei beiden Varianten. Vergiss nicht, dass die Beschleunigung des Fahrzeuges den meisten Dreck erzeugt und wenn man von fast Stillstand (Abbieger) oder gar Stillstand (Ampelstopp) wieder auf 50 beschleunigt, dabei deutlich mehr Sprit verbraucht wird, als wie wenn man nur auf 30 hochzieht.

Ähm Hauptstraße mit 50 (vielleicht noch mit grüner Welle) oder 30er Zone mit Rechts-Vor-Links, wer verursacht mehr Abbremsen und Wiederbeschleunigen.

 

Ich denke die Antwort dürfte klar sein.

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Guest PedroK

Was, wenn der andere weiter vorne einen Unfall verursacht? Dann steht man eventuell ewig im Stau.......

Ein prima Grund, möglichst niemanden vorbeizulassen, der könnte ja ...

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@billyjoe

Tja, wie kann man helfen? Ich denke als erstes mal dem Kind das Schäuffelchen nehmen, sein Spielzeug, den Ferrarie. Da für solche Personen Regeln meist eh nicht gelten, nach dem Motto wer das Geld hat macht die Regeln, ist das FV obsolet. Solche Personen fahren dann dennoch rum, deswegen die Karre sicherstellen. Dann das Bußgeld an sein Bruttoeinkommen koppeln, so wie in der Schweiz. Die 1360€ zahlt so einer aus der untersten Portokasse.

Am wirkungsvollsten finde ich den Ansatz solche Leute für 2 Wochen mit auf einen Rettungsdienst als Helfer einzusetzen oder in der Unfallaufnahme. Sozialstunden ableisten, um mal zu sehen, wie man nach einem entsprechenden Unfall aussieht. Oder noch besser.... Sozialstunden bei Familien, welche eine Person durch einen Unfall mit so einem Schnellfahrer verloren haben.

Die einzige Moeglichkeit ist eben wie Du schreibst ihnen das Schäuffelchen zu nehmen,denn sehr viele dieser Personen haben das problem wenn sie die Zündung ihres Fahrzeuges einschalten,der Verstand abschaltet,anders kann ich mir das nicht vorstellen,habe genuegend Leute in Deutschland kennegelernt welche ohne ihrem Auto ganz vernuenftige ansichten hatten,und ueber die andereren VT und deren Fahrstiehl maulten,aber wenn sie ihr eigenes Fahrzeug in betrieb nahmen,sie alle gutenVorsaetze in den Wind schlugen. Das Auto ist eben dess Buergers liebstes Spielzeug und ein Vorzeigeobject seines [eingebildeten} gehobenen Standes

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Auch ich halte mich an die StVO, soweit es möglich ist.

 

Das Problem ist, es gibt einige welche, die glauben Regeln aufstellen zu müssen, die nicht der StVO, noch den Verwaltungsvorschriften der StVO entsprechen. Die pflanzen völlig sinnbefreit irgendwelche Täfelchen in die Landschaft und meinen das dann auch noch durch Überwachung durchsetzen zu müssen. Schaffen dadurch erst Gefahrenstellen.

 

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Lieber Hartmut,

 

grundsätzlich gebe ich Dir ja recht damit, daß die Verkehrsmoral vielfach gerade darunter leidet, daß zahlreiche Damen und Herren Bürgermeister, Landräte usw. der Meinung sind, die StVO sei nur für (gegen?) die Verkehrsteilnehmer da, während sie sich selbst bei vielen Anordnungen einen Dreck um die Vorschriften kehren, die ebendiese StVO gerade zu den Anordnungen macht.

 

Allerdings kennt § 45 StVO nicht nur die Ermächtigung "Verkehrssicherheit" (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO), sondern zahl- und umfangreiche weitere Ermächtigungsgrundlagen zur Anordnung von Beschränkungen und Verboten des Verkehrs, darunter den von Dir angedeuteten Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen (§ 45 Abs. 1. Satz 2 Nr. 3 StVO). Gemein ist - bis auf ganz wenige Ausnahmen - allen, daß die den Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO genügen müssen. Und das ist gemeinhin eine sehr hohe Hürde.

 

Zum 3-dB(A)-Kriterium: Das gilt zwar und ist von den Lärmschutzrichtlinien-StV auch nach wie vor vorgesehen. Allerdings gibt es bei der Berechnung von Lärmpegeln und der Ermittlung von Pegeldifferenzen die interne Rundungsregel, der zufolge alle Dezimalbrüche auf volle Zahlenwerte aufgerundet werden. So werden aus 2,1, 2,2 usw. eben 3 dB(A). Nach allgemeiner Erfahrung bringt eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 eine Pegelminderung zwischen 2,2 und 2,4 dB(A). Es ist deshalb müßig, sich am Minderungskriterium abzuarbeiten. Erfolgversprechender ist ein möglichst breiter Ansatz, getreu dem Grundsatz der Lärmschutzrichtlinien-StV, daß stets alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Allerdings stellt hier die neuere Rechtsprechung (insb. OVG Bremen) sehr hohe Hürden auf, die dazu führen, daß eine Überschreitung der Richtwerte (70/60 in Wohngebieten) die Straßenverkehrsbehörden faktisch zum Einschreiten zwingt. Recht wenig ist in diesem Zusammenhang allerdings bislang beleuchtet worden, daß zur Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch die Berücksichtigung der Frage gehört, ob denn an den betroffenen Liegenschaften bereits eine Lärmsanierung durchgeführt, sprich: passiver Schallschutz ermöglicht worden ist. Auch wenn sich dieser naturgemäß nicht auf die Beurteilungspegel auswirkt (eventuelle Richtwertüberschreitungen also bestehen bleiben), so kann der Anspruch auf Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen doch als erfüllt angesehen werden, wenn passiver Schallschutz gewährt ist. Insbesondere in Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen in staatlicher Baulast (also in Kommunen mit weniger als 80.000 Einwohnern) sowie, je nach Bundesland, auch in ODn von entsprechenden Landesstraßen, ist die Wahrscheinlichkeit relativ groß, daß in solchen Fällen in der Vergangenheit bereits passiver Schallschutz realisiert worden ist. Zumal die Auslösewerte hierfür seit ein paar Jahren bei 67/57 in Wohngebieten liegen und damit um 3 dB(A) unter den Richtwerten der Lärmschutzrichtlinien-StV. Das bedeutet, daß passiver Schallschutz an Straßen in der Baulast des Bundes (einige Bundesländer haben sich dieser Regelung für die Landesstraßen in ihrer Baulast angeschlossen) bereits bei geringeren Belastungen möglich ist, als bei der Anordnung stv. Maßnahmen.

 

Auch wenn die hier diskutierten Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen angeordnet sind, so sind sie doch unabhängig von irgendwelchen Lärmaktionsplänen angeordnet. Die braucht eigentlich kein Mensch außer den Eurokraten in Brüssel. In Hessen ist - glücklicherweise im Gegensatz zu BW - die Aufstellung der Lärmaktionspläne ausschließlich Sache der Regierungspräsidien. Man hat hier glücklicherweise erkannt, daß die allermeisten Gemeinden hiermit fachlich völlig überfordert wären, und daß die Versuchung für Lokalpolitiker, sich in verkehrsfeindlichem Populismus zu baden, zu groß wäre, als daß man diese Aufgabe ruhigen Gewissens den Kommunen überlassen könnte. Für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bedarf es zudem des Einvernehmens der für die StVO zuständigen Stellen bei den RPn.

 

Allerdings treffen Deine Klagen über rechtswidrige 30er-Anordnungen offenbar nicht auf den hier behandelten Abschnitt der B 252 zu. Diese waren nämlich vor einiger Zeit vor dem VG Gießen angefochten, die Klagen aber abgewiesen worden, wie Du hier nachlesen kannst.

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Was, wenn der andere weiter vorne einen Unfall verursacht? Dann steht man eventuell ewig im Stau.......

Ein prima Grund, möglichst niemanden vorbeizulassen, der könnte ja ...

 

So herum hatte ich das noch gar nicht betrachtet...... :think: Aber stimmt, ich sollte meine Fahrweise aendern, bisher bin ich immer vorneweg gefahren..... :whistle:

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@billyjoe

Tja, wie kann man helfen? Ich denke als erstes mal dem Kind das Schäuffelchen nehmen, sein Spielzeug, den Ferrarie. Da für solche Personen Regeln meist eh nicht gelten, nach dem Motto wer das Geld hat macht die Regeln, ist das FV obsolet. Solche Personen fahren dann dennoch rum, deswegen die Karre sicherstellen. Dann das Bußgeld an sein Bruttoeinkommen koppeln, so wie in der Schweiz. Die 1360€ zahlt so einer aus der untersten Portokasse.

Am wirkungsvollsten finde ich den Ansatz solche Leute für 2 Wochen mit auf einen Rettungsdienst als Helfer einzusetzen oder in der Unfallaufnahme. Sozialstunden ableisten, um mal zu sehen, wie man nach einem entsprechenden Unfall aussieht. Oder noch besser.... Sozialstunden bei Familien, welche eine Person durch einen Unfall mit so einem Schnellfahrer verloren haben.

Die einzige Moeglichkeit ist eben wie Du schreibst ihnen das Schäuffelchen zu nehmen,denn sehr viele dieser Personen haben das problem wenn sie die Zündung ihres Fahrzeuges einschalten,der Verstand abschaltet,anders kann ich mir das nicht vorstellen,habe genuegend Leute in Deutschland kennegelernt welche ohne ihrem Auto ganz vernuenftige ansichten hatten,und ueber die andereren VT und deren Fahrstiehl maulten,aber wenn sie ihr eigenes Fahrzeug in betrieb nahmen,sie alle gutenVorsaetze in den Wind schlugen. Das Auto ist eben dess Buergers liebstes Spielzeug und ein Vorzeigeobject seines [eingebildeten} gehobenen Standes

Offensichtlich muss dies auch wo anders der Fall sein, denn es gibt einen Trickfilm von Disney mit Goofy in der dieses Geschichte wunderbar dargestellt wird.

 

Bisher habe ich diesen nur einmal gesehen und ansonsten nicht wieder gefunden.

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Mal verkehrsphilosophisch betrachtet:

 

Im Prinzip senken Limits die Verkehrsbelastung generell. Da die Lebensweise immer auch ein Kompromiß ist bedeutete mehr Fahrzeit eine Arbeits- oder Wohnungswahl dichter zusammen.

 

Dann ggf. doch in der Stadt eine Etagenwohnung statt Reihenhaus im Vorrort.

 

Oder in Stadtnähe ein Reihenhaus auf 230m² statt 2500m²-Grundstück mit Einfamilienhaus in 55km Entfernung.

 

Oder das Arbeitsangeot der neuen Firma im Nachbarort ist insgesamt einen Stellewechsel wert, 100€/ Monat weniger brutto aber täglich 2 Stunden weniger fahren und 120km wegfallend.....

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