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Hallo eine Frage.

 

Ich wurde am 11.04.2013 mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 k/mh geblitzt (Toleranz schon abgezogen). Der Anhörungsbogen ging meiner Mutter am 16.05.2013 zu. Diese gab an, dass Sie nicht mehr weiß, wer an diesem Tag mit Auto gefahren ist. (War zwar ein Bild dabei aber egal).

 

Ich habe bis heute nichts von der Bußgeldstelle gehört, dass ich Betroffener bin (keine Anhörung... gar nichts). Wäre die Ordnungswidrigkeit nun verjährt gegen mich, da meine Mutter ja definitiv nicht gefahren ist und ich bis heute nichts gehört habe?

 

Gruß

Hpinter

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Von dem Datum an dem die Anhörung angeordnet wurde. Das kann einige Tage dauern bist die Anhörung dann im Briefkasten ist. Mal davon abgesehen das der Brief auch verlorengegangen sein kann. Es gibt keinen Zustellnachweis.

 

Noch etwas warten.

 

MfG.

 

hartmut

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Nun ist die Frage, muss die Mutter mit der Auflage rechnen ein Fahrtenbuch zu führen?

Die Anforderungen des § 31a STVO sind erfüllt, damit wäre eine Auflage möglich. Ich halte das aber für unwahrscheinlich, zudem ist es wohl in vielen Kommunen Usus beim ersten unaufgeklärten Verstoß nicht gleich ein Fahrtuch aufzuerlegen, sondern das erstmal nur anzudrohen. Natürlich kostenpflichtig...

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