Hpinter 0 Posted July 14, 2013 Report Share Posted July 14, 2013 Hallo eine Frage. Ich wurde am 11.04.2013 mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 k/mh geblitzt (Toleranz schon abgezogen). Der Anhörungsbogen ging meiner Mutter am 16.05.2013 zu. Diese gab an, dass Sie nicht mehr weiß, wer an diesem Tag mit Auto gefahren ist. (War zwar ein Bild dabei aber egal). Ich habe bis heute nichts von der Bußgeldstelle gehört, dass ich Betroffener bin (keine Anhörung... gar nichts). Wäre die Ordnungswidrigkeit nun verjährt gegen mich, da meine Mutter ja definitiv nicht gefahren ist und ich bis heute nichts gehört habe? GrußHpinter Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 14, 2013 Report Share Posted July 14, 2013 Wenn keine Anhörung angeordnet wurde, dann ja. Das wirst Du aber erst in einigen Tagen wissen. Die Post braucht oft länger. MfG, hartmut Quote Link to post Share on other sites
Hpinter 0 Posted July 14, 2013 Author Report Share Posted July 14, 2013 Hm. Es heißt man geht von dem Datum aus, was auf der Anhörung steht? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 14, 2013 Report Share Posted July 14, 2013 Von dem Datum an dem die Anhörung angeordnet wurde. Das kann einige Tage dauern bist die Anhörung dann im Briefkasten ist. Mal davon abgesehen das der Brief auch verlorengegangen sein kann. Es gibt keinen Zustellnachweis. Noch etwas warten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Hpinter 0 Posted July 14, 2013 Author Report Share Posted July 14, 2013 Okay.. Danke... Nun ist die Frage, muss die Mutter mit der Auflage rechnen ein Fahrtenbuch zu führen? Die Anhörung kam ja erst 4 Wochen später? Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted July 14, 2013 Report Share Posted July 14, 2013 Nun ist die Frage, muss die Mutter mit der Auflage rechnen ein Fahrtenbuch zu führen?Die Anforderungen des § 31a STVO sind erfüllt, damit wäre eine Auflage möglich. Ich halte das aber für unwahrscheinlich, zudem ist es wohl in vielen Kommunen Usus beim ersten unaufgeklärten Verstoß nicht gleich ein Fahrtuch aufzuerlegen, sondern das erstmal nur anzudrohen. Natürlich kostenpflichtig... Quote Link to post Share on other sites
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