3xplor3r 0 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 Hallo, ich wurde am 29.05.2013 im besagten Ort von der Polizeidirektion Leipzig geblitzt. Ich war in einem anderen Fahrzeug unterwegs. Ich hatte bereits den Anhörungsbogen mit meinen Personalien ausgefüllt, um den Halter des anderen Fahrzeugs zu entlasten. Jetzt bekam ich natürlich den Brief und musste folgendes feststellen. Die mitgeschickten Fotos zeigen das Fahrzeug nicht in voller Gänze. Auf diesem Foto ist normalerweise auch das verwendte Kontrollgerät angedruckt. In der Mitteilung steht zwar etwas von ESO 434_49, damit kann ich jedoch nicht viel anfangen, im Internet ist hierzu ebenfalls nichts zu finden. Das schließt auch die Suche im Forum mit ein. Ich bin damals noch mal am Blitzer vorbeigefahren und konnte ein ESO 3.0 Einseitensensor mit Kameramodul erkennen. Darüber hinaus stand ein weiteres Modul am Straßenrand. Ich vermute, dass das ein Radarmodul war, bin mir aber nicht sicher. Weiterhin fehlten auf der Fahrbahn Markierungsstreifen. Die Straße war eine zweispurige Fahrbahn für beide Richtungen, also insgesamt 4 Fahrbahnen mit einer Leitplanke getrennt. Das Ortseingangsschild habe ich gesehen. Normalerweiser, nach meiner Erfahrung, ist auf solchen Strecken die 70 KM/H ausgeschildert. Ich suchte also vor und hinter mir nach einem Verkehrsschild. Darüber hinaus suchte ich anschließend auf dem Navigationsgerät nach einem Hinweis. Kurz darauf sah ich wieder nach vorn und in Bruchteilen einer Sekunde blitzte es auch schon. Ich würde sagen, dass etwa 200m hinter dem Ortseingangsschild der Aufbau stand. Ich hatte jetzt auch nicht mutwillig oder fahrlässig handeln wollen, Vorsatz kann mir daher nicht unterstellt werden. Meine Frage: Wie reagiere ich jetzt auf dieses Schreiben. Bei Vorsatz hätte ich sofort bezahlt, ist meine eigene Schuld. In diesem Fall fühle ich mich schon ein bisschen über den Tisch gezogen. LG Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 verstehe ich es so richtig? Du bist geblitzt worden, dann zurückgefahren um das Messgerät zu sehen. Dann hast Du wieder gewendet in die ursprüngliche Fahrtrichtung und bist nochmal gebltzt worden? Wegen 18 km/h würd ich kein Aufriss machen, zahlen und des Lebens freuen. Quote Link to post Share on other sites
3xplor3r 0 Posted July 13, 2013 Author Report Share Posted July 13, 2013 Nein, ich bin 1 Mal geblitzt worden und habe dann, aufgrund dass ich in die falsche Richtung gefahren bin, gewendet und habe mir das Gerät noch mal angesehen. In Ordnung, ich hingegen mache bei 35 € Schluss, respektiere deine Einstellung, gibt es daher andere Meinungen? LG Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 Vorsatz kann mir daher nicht unterstellt werden.Wird es auch nicht, der Reglsatz gilt für fahrlässige Owis.Sollte Dir Vorsatz unterstellt werden würde das Bußgeld verdoppelt werden. gibt es daher andere Meinungen?Nö, nicht bei 18 km/h drüber, außer Du willst mit Deiner "Argumentation" zum Gespött der BG-Stelle werden. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 In Ordnung, ich hingegen mache bei 35 € Schluss, respektiere deine Einstellung, gibt es daher andere Meinungen? Naja, wenn du schon bei 35 Euro Schluß machst, wird das leider nichts. Schon die einfachen Gerichtskosten ohne Zeugengelder liegen darüber. Ich kann deinen Ärger verstehen. Da ist eine autobahnähnlich ausgebaute Landstrasse, die aufgrund eines fehlenden Temposchilds innerorts auf 50 beschränkt wird und dann wird da auch noch gleich hinter dem Ortseingangsschild abkassiert. Einige hier nennen das zu Recht Abzocke! Die Frage ist nun, was du erreichen möchtest. Wenn du Recht bekommen möchtest, steht es dir frei Rechtsmittel einzulegen. Bedenke aber, dass es sich ein um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Und deine Beweise (Markierungsstreifen und Tippfehler) sind eher dürftig. Zumal du auch schon gestanden hast. Quote Link to post Share on other sites
3xplor3r 0 Posted July 13, 2013 Author Report Share Posted July 13, 2013 In Ordnung, ich hingegen mache bei 35 € Schluss, respektiere deine Einstellung, gibt es daher andere Meinungen? Naja, wenn du schon bei 35 Euro Schluß machst, wird das leider nichts. Schon die einfachen Gerichtskosten ohne Zeugengelder liegen darüber. Damit wollte ich sagen, dass ich bei unter 35 €, genauer gesagt bis 20 €, bezahlt hätte. Ich kann deinen Ärger verstehen. Da ist eine autobahnähnlich ausgebaute Landstrasse, die aufgrund eines fehlenden Temposchilds innerorts auf 50 beschränkt wird und dann wird da auch noch gleich hinter dem Ortseingangsschild abkassiert. Einige hier nennen das zu Recht Abzocke! Danke für das Verständnis :-) Die Frage ist nun, was du erreichen möchtest. Wenn du Recht bekommen möchtest, steht es dir frei Rechtsmittel einzulegen. Bedenke aber, dass es sich ein um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Und deine Beweise (Markierungsstreifen und Tippfehler) sind eher dürftig. Zumal du auch schon gestanden hast. Markierungsstrefifen: Ich hatte mal gelesen, dass der ESO 3.0 bzw. dessen Auswertungen lediglich bei Fahrbahnen mit Markierungsstreifen eingesetzt werden darf.Tippfehler: Hier steh ich gerade auf dem Schlauch. Was meinst du damit? Das fehlende Foto vom Gesamtfahrzeug? Ich möchte eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Dabei wollte ich schon die fehlende Markierung und die Irreführung durch den 4-spurigen Ausbau der Landstraße anfführen. Dabei möchte ich erwähnen, dass ich nicht mit Vorsatz gehandelt habe und bei einer besseren Beschilderung gemäß der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren wäre. LG Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 Mit Tippfehler meinte ich die anscheinend unstimmige Bezeichnung des Eso - Messgeräts im Schreiben. Siehe Post #1. Sowas wird oft als "heilbarer Mangel" bezeichnet und bewertet. Hmm, eine Einstellung des Verfahrens dürfte jetzt schwierig werden, da du bereits als Fahrer (und nur der kann dafür bestraft werden) identifiziert bist. Ob fehlende "Markierungsstreifen" bei diesem Messverfahren einen Einfluss auf die Messgenauigkeit haben und vorgeschrieben sind, kann ich nicht sagen. Wenn überhaupt, dann ist das imho der einzige schwache Ansatzpunkt, den man vorher aber klären müsste. Der Rest ist imho rechtlich ohne Bedeutung. Die Wahrscheinlichkeit, dass du einen Richter findest, der deine Auffassung mit der Irreführung durch den 4-spurigen Ausbau teilt, und das Verfahren deshalb einstellt, liegt sagen wir mal im unteren Promillebereich, da Helmut Knöner - bekannt als Herforder Amtsrichter mit Herz für Temposünder - bald in seinen wohlverdienten Ruhestand geht oder schon ist. Ein guter und volksnaher Richter war das. Ich wünsche ihm an dieser Stelle alles Beste, ein Recht langes Leben und einen angehmenen Ruhestand. Quelle:Kreis Herford,Polizeirat rechnet zum Abschied mit Amtsrichter Knöner ab:http://www.nw-news.d...Knoener_ab.html Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 Ich möchte eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Das wird nicht hinhauen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 ..ich hingegen mache bei 35 € Schluss,..Ich möchte eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Da musst Du schon etwas mehr Kohle in die Hand nehmen, das Ziel müsste sein einem Richter glaubhaft zu vermitteln, dass da eben keine Schilder vorhanden waren.Das ist insofern schwer, als die Blitzkollone sich vor und nach der Blitzerei davon überzeugen muss, dass die Schilder sichtbar sind, und dieses auch im Protokoll vermerken muss. Diese Menschen werden als Zeugen vorgeladen, und müssen damit die Wahrheit sagen. Du dagegen als Beschuldigter darfst ungestraft lügen, was wiederum deine Glaubwürdigkeiteinschränkt. Wenn Du beweisen könntest, dass die Schilder an diesem Tage geklaut waren, hättest Du bessere Karten... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 Die Markierungsstreifen müssen nicht auf jedem aufgenommenen Bild ersichtlich sein. Es reicht aus, wenn sie dies einmal sind. Nur bei häufig verwendeten Messstellen werden die Markierung auf der Straße angebracht. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted July 14, 2013 Report Share Posted July 14, 2013 Markierungsstrefifen: Ich hatte mal gelesen, dass der ESO 3.0 bzw. dessen Auswertungen lediglich bei Fahrbahnen mit Markierungsstreifen eingesetzt werden darf. Das stimmt nicht. Es werden lediglich vor der Messung Kegel aufgestellt, das erste Foto ausgelöst und die Kegel wieder ins Auto geräumt. Die B95 in Espenhain ist normalerweise auf beschränkt. Zum 01. Mai oder Juni wurden diese Schilder entfernt. Als Grund las ich mal, dass man wohl in Espenhain bauen will. Ob man da auch mittlerweile baut, weiss ich nicht. Ich war da lang nicht mehr. Tut ja auch nichts zur Sache. Nach dem OE-Schild hängen keine -Schilder mehr, damit gilt . Wenn Du also eine Einstellung erreichen willst, müsstest Du vor Gericht argumentieren, dass am Tag der Messung - oder gar -Schilder hingen. Und das könnte doof laufen. Du kennst es halt so, dass in solchen Ortschaften gilt (was im übrigen nicht mehr überall der Fall sein darf), aber das war halt in Espenhain nicht der Fall. Daher, zahl einfach und gut. Es wird für Dich sonst nur noch teurer... Btw.: Auf meiner Homepage (Link in der Signatur) gibts auch Bilder von 2 Messstellen von Espenhain... Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted July 15, 2013 Report Share Posted July 15, 2013 In Ordnung, ich hingegen mache bei 35 € Schluss, respektiere deine Einstellung, gibt es daher andere Meinungen?Mag ja sein, dass man sich gerne eigene Maßstäbe setzt aber gehandelt wird halt auf deutschen Bußgeldstellen nicht und die Geschwindigkeit bist du ja auch selbst gefahren. Ich finde übrigens die Anekdote "Ich suchte also vor und hinter mir nach einem Verkehrsschild. Darüber hinaus suchte ich anschließend auf dem Navigationsgerät nach einem Hinweis." besonders drollig. Obwohl man sich also bewusst war, wie das Tempolimit aussah, fuhr man schneller, weil man das einfach nicht glauben wollte und war dann auch noch unaufmerksam (Navi) dabei. Das wäre so ziemlich das letzte was zur eigenen Verteidigung vorgebracht werden sollte. Am Ende wirft man dir dann wirklich noch Vorsatz vor. Du solltest dir bewusst werden, dass alles was du in dieser Sache nun unternimmst, außer zahlen natürlich, zu einem Bußgeldbescheid führen wird, der mit Gebühren und Auslagen in Höhe von 23,50€ zu Buche schlägt. Zusätzlich zur Geldbuße natürlich... Quote Link to post Share on other sites
Fasemann 0 Posted July 18, 2013 Report Share Posted July 18, 2013 Gut zu wissen das die Schilder weg sind, als ehemaliger Einwohner hat man das Tempo auch nach 10 Jahren noch im Blut. Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted July 18, 2013 Report Share Posted July 18, 2013 35 Euronen zahlen und fröhlich sein es beim nächsten Mal besser machen. Alles ausserhalb des Punktebereichs sollte als Expresszuschlag gewertet werden. Schwere Geschütze hebt man sich am besten für den Moment auf, wenn es wirklich brenzlig (z.B. Fahrverbot) werden könnte. Quote Link to post Share on other sites
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