groby123 0 Posted June 18, 2013 Report Share Posted June 18, 2013 Hallo, meine Freundin hat vor ein paar Tagen eine Anhörung im Bußgeldverfahren per Post erhalten.Gefahren bin jedoch ich. Ich bin 31 km/h (außerhalb geschlossener Ortschaften) auf der Autobahn zu schnell gefahren.111 km/h gefahren wo nur 80 km/h erlaubt sind. Ein Foto von mir und dem Kennzeichen sind auch mitgeschickt worden. Wie soll sie sich nun verhalten? Den Wisch zurücksenden und mich anschwärzen oder gar nicht reagieren?Was meint ihr, was wir machen sollten?!? Habe gehört, dass Polizei sogar Nachbarn befragen soll. Hat das schon mal jm. von euch erlebt? Für Tipps/Anregungen wäre ich echt dankbar! Danke! groby123 Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 18, 2013 Report Share Posted June 18, 2013 Zunächst: Herzlich Willkommen im RF. Ein AHB bei der Konstellation ist IMO ungewöhnlich. Bei "Geschlechtsungleichheit" zwischen Foto und Halter sollte eigentlich ein Zeugenfragebogen kommen. Es kommt ein wenig darauf an, was Du erreichen möchtest. Wenn Du auf Biegen und Brechen aus der Sache rauskommen willst, könnte es einen Weg geben. Du solltest Dich mal über die Suchfunktion mit Hilfe der Stichworte "Al ber to" oder "Er sa fa" einlesen (beides ohne die Leerzeichen). Einige würden hier wohl eher dazu raten zu zahlen und zu strahlen. Aber wie gesagt: Es kommt auf Deine Intention und die Begleitumstände (Vorbelastung etc.) an. Lies einfach mal ein wenig und melde Dich dann. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 19, 2013 Report Share Posted June 19, 2013 Ein AHB bei der Konstellation ist IMO ungewöhnlich. Bei "Geschlechtsungleichheit" zwischen Foto und Halter sollte eigentlich ein Zeugenfragebogen kommen. Mag sein, dass es ungewoehnlich ist, nichtsdestoweniger sollte dieses genutzt werden, indem die Freundin den Vorfall auf dem AHB zugibt und gegen den zu erwartenden Bussgeldbescheid Einspruch einlegt - mit guten Chancen, die Missetat fuer den tatsaechlichen Fahrer in die Verjaehrung zu treiben....... Da bedarf es auch keiner sonstwie genannten Methode, hier handelt es sich um eine Steilvorlage, die man ausnutzen sollte. Es besteht uebrigens auch noch die Moeglichkeit, dass auch 'groby123' weiblichen Geschlechts ist...... Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 19, 2013 Report Share Posted June 19, 2013 Das sehe ich auch so. Es wäre aber nicht schlecht, wenn er (ich gehe mal davon aus) wüsste, wie es funktioniert, damit keine Fehler passieren. Quote Link to post Share on other sites
groby123 0 Posted June 19, 2013 Author Report Share Posted June 19, 2013 Zunächst: Herzlich Willkommen im RF. Danke, danke! Es besteht uebrigens auch noch die Moeglichkeit, dass auch 'groby123' weiblichen Geschlechts ist...... In der Tat, HarryB hat richtig getippt! Ich bin weiblichen Geschlechts. Also auf biegen und brechen will ich da nicht rauskommen. Bin auch nicht vorbelastet. Sehe es nicht ein auf einer Teilstrecke der Autobahn, wo wirklich NICHTS ist zu fahren. da fährt (fast) jeder schneller, denn man weiß nicht weshalb dort eine Geschwindigkeitsgegrenzung ist.Ich weiß halt nur nicht, ob meine Freundin meinen Namen preisgeben sollte?! Ich habe hinten auf dem Schreiben gelesen, dass man nur seinen Namen, Geburtsdatum und Geburtsort etc. (Nr. 1) angeben muss. (Nach § 111 OWiG) sonst droht eine Geldbuße von 1000 Euro. Es steht da aber auch, dass man nicht verpflichtet ist, den Namen des Fahrers preiszugeben. (Nr.2)Was sollen wir machen? Sollte meine Freundin (Punkt 5) Angaben zur Sache ausfüllen? "Waren Sie der/die Verantwortliche Fahrzeugführer/in?: ja/nein""Wird der Verstoß zugegeben? ja/nein (Begründung bitte ggf. auf gesondertem Blatt beifügen. Habe gelesen, dass man Angaben zur Sache nicht machen muss, selbst wenn die Polizei einen anhält, wenn z.B. mit laserpistole gemessen wurde, muss man nichts dazu sagen. Stimmt das? Quote Link to post Share on other sites
groby123 0 Posted June 19, 2013 Author Report Share Posted June 19, 2013 Ach so ein Aussageverweigerungsrecht hat man wohl nur, wenn es sich um Ehepartner, Eltern, Kinder, Verlobte, Lebenspartner/in) handelt. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 19, 2013 Report Share Posted June 19, 2013 Chapeau, Harry! Sie sollte den Verstoß zugeben (so spät wie möglich), dann den sog. BGB abwarten und wiederum so spät wie möglich ohne Angabe von Gründen oder z.B. unter dem Vorwand, sich mit einem Anwalt beraten zu wollen, gegen den BGB Einspruch einlegen. Mit etwas Glück sind dann bereits 3 Monate rum und Deine Freundin erinnert sich plötzlich, dass sie ja gar nicht die Missetäterin ist, schickt ein Foto von sich, das hoffentlich klar belegt, dass sie nicht die Fahrerin war - und gut ist . Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 19, 2013 Report Share Posted June 19, 2013 Chapeau, Harry! Wenn du mich jetzt 'Frauenversteher' nennst, dann wirste gebannt..... @groby123:Folge dem Ratschlag von 'PedroK' und alles wird gut..... Und keine Sorge wegen der Raserei, unsere Moralapostel sind im Urlaub.... Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 19, 2013 Report Share Posted June 19, 2013 Wenn du mich jetzt 'Frauenversteher' nennst, dann wirste gebannt..... Na toll, was gibt's für 'Frauenerkenner' ? Quote Link to post Share on other sites
groby123 0 Posted June 19, 2013 Author Report Share Posted June 19, 2013 Also soll meine Freundin ankreuzen, dass sie die verantwortliche Fahrzeugführerin war?? Oh nee.Meine Freundin ist beruflich auf ein Auto angewiesen, bzw. braucht ihren Führerschein um zu arbeiten. Sie hat schon Punkte, deshalb möchte ich sie nicht in Gefahr bringen.Das möchte ich nicht.Sollte sie dann Angaben zur Sache machen unter Punkt 5.? Also NEIN ankreuzen und den Verstoß nicht zugeben?!?Könnte somit nicht auch die Frist von 3 Monaten ablaufen und man hat Glück und die melden sich nicht mehr?? Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 19, 2013 Report Share Posted June 19, 2013 Also soll meine Freundin ankreuzen, dass sie die verantwortliche Fahrzeugführerin war?? Oh nee. Oh, doch . - durch das unfreiwillige Foto sollte sich jederzeit belegen lassen, dass Deine Freundin nicht die Missetäterin ist, richtig?- sie hat den AHB gesehen und nicht groß aufs Foto geschaut, sondern sich irrtümlich daran erinnert, gefahren zu sein. Das darf sie.- sie gibt daher die Missetat zu.- die Bußgeldstelle ist happy und versendet den BGB.- gegen diesen legt sie spätestmöglich Einspruch ein.- wenn die drei Monate rum sind, schickt sie z.B. eine Kopie ihres PA, um eindeutig zu belegen, dass sie und die Person auf dem schönen Foto nicht identisch sind. Wenn absolut alle Stricke reissen sollten, kannst Du Dich immer noch melden und "gestehen". Also NEIN ankreuzen und den Verstoß nicht zugeben?!? Könnte somit nicht auch die Frist von 3 Monaten ablaufen und man hat Glück und die melden sich nicht mehr??Das halte ich für unwahrscheinlich. Wie lang ist die pöse Tat eigentlich her? Und bis wann soll der AHB beantwortet werden? Wenn möglich, warte noch mal ab, bis sich die expertistas für solche Fälle melden. Von denen gibt es hier einige. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 19, 2013 Report Share Posted June 19, 2013 Hat sie ein Alibi oder saß sie mit im Wagen? Da nur der tatsächliche Fahrer bestraft werden kann, stellt dies idR kein problem dar. Es sei denn ihr gleicht euch in etwa im Aussehen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 20, 2013 Report Share Posted June 20, 2013 Wenn du mich jetzt 'Frauenversteher' nennst, dann wirste gebannt..... Na toll, was gibt's für 'Frauenerkenner' ? Ein 'Gefaellt mir'....... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 20, 2013 Report Share Posted June 20, 2013 Meine Freundin ist beruflich auf ein Auto angewiesen, bzw. braucht ihren Führerschein um zu arbeiten. Sie hat schon Punkte, deshalb möchte ich sie nicht in Gefahr bringen. Nun mal keine Panik, folgt einfach der Beschreibung von 'PedroK' und niemand ist in Gefahr. Das aller-aller Schlimmste, was deiner Freundin passieren koennte, waere die Auflage, fuer einen bestimmten Zeitraum ein Fahrtenbuch zu fuehren. Das aber ist eigentlich mehr als unwahrscheinlich, weil sie sich ja irren kann und niemanden bewusst auf eine falsche Faehrte gelockt hat.Bestraft wird in D'land nur der, dem die Missetat eindeutig nachgewiesen werden kann. Deine Freundin kann - entweder durch persoenliches Erscheinen oder der Vorlage einer Ausweiskopie - immer nachweisen, dass sie nicht diejenige ist....... Trust us - we are no salesmen! Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 20, 2013 Report Share Posted June 20, 2013 Ein 'Gefaellt mir'....... 'Gefällt ihr' wäre besser . Trust us - we are no salesmen!So ist es. Quote Link to post Share on other sites
groby123 0 Posted August 15, 2013 Author Report Share Posted August 15, 2013 Nur nochmal so.... Hatte Pech ! Polizei stand vor der Tür und ich hab´ geöffnet.Na ja, wurde vom Polizisten aufgeklärt, dass ich auch nicht hätte aufmachen müssen.Hab´ auf ein Päckchen gewartet, das war mein Pech!!Doch durch die Nachbarschaft zu gehen mit meinem Foto wäre auch nichtt ganz so prickelnd gewesen.Nun ja..... das nächste Mal bin ich schlauer oder fahre einfach nach Vorschrift. ;-)Danke trotzdem für die guten Tipps.Ärgerlich nur, dass es 31 km/h zu schnell waren, das wird teuer!! Und noch ärgerlicher eigentlich, dass die wirklich einfach noch nciht die Schilder auf der Autobahn weggeräumt khatten und eine Woche später die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder 120 km/h war.Also echt besch.... Würde am liebesten noch dagegen angehen... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 15, 2013 Report Share Posted August 15, 2013 Würde am liebesten noch dagegen angehen...MIt welcher Begründung denn? Dieser hier Sehe es nicht ein auf einer Teilstrecke der Autobahn, wo wirklich NICHTS ist zu fahren. oder dieserda fährt (fast) jeder schnelleroder vielleicht dieser hier? denn man weiß nicht weshalb dort eine Geschwindigkeitsgegrenzung ist. Wären echt die Brüller auf der BG-Stelle... Der Drops ist gelutscht, in zwei Jahren sind die Punkte wieder weg. Und danke für die Rückmeldung, machen leider nur wenige (besonders wenn sie "verloren" haben). Quote Link to post Share on other sites
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