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Radfahrer: Helmpflicht Durch Rechtsprechung


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http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201309fahrradhelm.html

 

 

Nun ist es soweit. Das OLG Schleswig bekennt sich zu Helmpflicht.

Zwar ist der Helm für Radfahrer durch die StVO nicht vorgeschrieben und somit ist das nicht Tragen auch nicht bußgeldbewährt.

 

Das OlG hat jedoch in einer haftungsrechtlichen Fragestellung das Nichthelmtragen zu einer Mitschuld am Schaden erklärt und nicht vollumfänglich den Schadensersatzforderungen statt gegeben.

 

Damit existiert durch die Rechtsprechung nun eine haftungsrechtliche Helmpflicht für Radfahrer.

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Super, endlich, als nächstes sind die Fußgänger im öffentlichen Verkehrsraum dran, im Endstadium muss man (und Frau) dann auch innerhalb von Gebäuden selbst nach Abschluss der Bauphase einen Helm tragen um etwaigem Mitverschulden zu entgehen :vogelzeig:

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Guest Kleiner Schelm

Damit existiert durch die Rechtsprechung nun eine haftungsrechtliche Helmpflicht für Radfahrer.

 

Dir ist schon bewusst, dass jeder Fall letztendlich individuell betrachtet und entschieden wird? :think:

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Super, endlich, als nächstes sind die Fußgänger im öffentlichen Verkehrsraum dran, im Endstadium muss man (und Frau) dann auch innerhalb von Gebäuden selbst nach Abschluss der Bauphase einen Helm tragen um etwaigem Mitverschulden zu entgehen :vogelzeig:

das ist jetzt aber nicht ganz sachlich und nicht ganz vergleichbar?!
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Dass sich die Richter nicht schämen:

Die Klägerin fuhr mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit auf einer Straße. Sie trug keinen Fahrradhelm. Am rechten Fahrbahnrand parkte ein PKW. Die Halterin des PKW öffnete unmittelbar vor der sich nähernden Fahrradfahrerin von innen die Fahrertür, so dass die Radfahrerin nicht mehr ausweichen konnte, gegen die Fahrertür fuhr und zu Boden stürzte. [aus der oben verlinkten Quelle]

 

Für solche Situationen ist eindeutig festgelegt, wer sich wie zu verhalten hat: nicht der Radfahrer hat einen Helm zu tragen, sondern der PKW-Fahrer hat vor dem Aussteigen dafür zu sorgen, dass eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen wird. Für einen Verstoß hiergegen wurde erst unlängst ein höheres Bußgeld festgelegt - kann ja dann doch nicht so gefährlich sein, wenn der PKW-Fahrerin lediglich 80 % der Schuld trifft und nicht wie erwartungsgemäß 100 %. Und ein Fahrradhelm soll sicherlich nicht dagegen schützen, dass unbedarfte Autofahrer ohne Beachtung ihrer Sorgfaltspflichten die Türen aufreißen...

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Das heißt nur das jeder auch Verantwortung trägt wenn es um die eigene Sicherheit geht.

 

Wenn ich mich nicht anschnalle oder auf dem Mopped keine Schutzkleidung trage, bekomme ich auch nicht den kompletten Schaden ersetzt.

 

MfG.

 

hartmut

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Das OLG hat nur das, was für Motorradfahrer zutrifft, auf Fahradfahrer angewendet. Zu Hoch gepokert und beim OLG verloren.

 

OLG Düsseldorf · Urteil vom 20. Februar 2006 · Az. I-1 U 137/05

][/b]Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war allerdings anspruchsmindernd zu berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zumindest zu den erheblichen Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft (zum Fehlen angemessener Schutzkleidung beim Motorradfahren: Senat, Urteil vom 29.10.2001, Az. 1 U 212/00)
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Sagt ja keiner das Helm immer schützt. Wenn er die Gesichtsbremse einsetzt braucht er einen Integralhelm.

Kriegt er aber nicht zu kaufen - Fahrradhelme brauchen eine Belüftung, da der Benutzer arbeitet. Daher sind Motorradhelme hierfür nicht zu gebrauchen.

 

Es gibt Hinweise darauf, das Helme auch schaden können. So hat man gemessen, das Radfahrer mit Helm von Autofahrern im Durchschnitt mit weniger Seitenabstand überholt werden, "kann ja nichts passieren, der trägt ja Helm" oder so. Also steigt mein Risiko, überhaupt in einen Unfall verwickelt zu werden, wenn ich einen Helm trage.

 

Eine systematische Untersuchung, ob Schaden oder Nutzen überwiegen, und bei der auch solche Aspekte berücksichtigt sind, ist bisher nicht angestellt worden.

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Das heißt nur das jeder auch Verantwortung trägt wenn es um die eigene Sicherheit geht.

Eine für dich auffällig entspannte Sichtweise, finde ich. In der Historie aber war es bisher meist so, dass aus einer gerichtlich festgestellten Mithaftungsquote mittelfristig eine mit Sanktionen verbundene Vorschrift wurde, um "unsere Sicherheit zu erhöhen". (Bsp. Helmpflicht Motorrad/Mofa/Lichtpflicht usw.) Vor einer Schutzkleidung-Tragepflicht hat uns allein die EU bewahrt, da in anderen Ländern gegen dieses Ansinnen heftig protestiert wurde. Auch eine Mithaftung für unbehelmte Fahrradfahrer wird zu einer Tragepflicht führen, denkt an meine Worte. Diese Mithaftung hilft niemandem, einzig den großen, streitfreudigen Versicherungen bietet sie weitere Möglichkeiten Geschädigten Versicherungsleistungen vorzuenthalten und hinauszuzögern.
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Hallo,

etwas zynisch bis boshaft: Der größte Teil der Radfahrer mit Helm fährt so daß er es vom Fahrstil oder -können her nötig hat.

Das gilt sowohl für Familien und Paare bei dem EINEN jährlichen Langstreckenausflug über 35km, die downhill-racer oder behelmte Kinder auf zu GROSSEN ( auf Zuwachs gekauft ) Rädern mit Stützrädern auf Gehwegen. Gekauft als frabikneuer Sperrmüll mit Körbchen für Puppe oder "Polizeibeschriftung" aber Gleitlager für Radlager, Tretlager und Steuerkopf. Vorteil, eine gute Bremse extra brauchen die nicht, ist schon in die Lager integriert....

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Kriegt er aber nicht zu kaufen - Fahrradhelme brauchen eine Belüftung, da der Benutzer arbeitet. Daher sind Motorradhelme hierfür nicht zu gebrauchen.

Dieses Argument könnte jeder verwenden der Schutzkleidung verwenden soll.

 

Es gibt Hinweise darauf, das Helme auch schaden können. So hat man gemessen, das Radfahrer mit Helm von Autofahrern im Durchschnitt mit weniger Seitenabstand überholt werden, "kann ja nichts passieren, der trägt ja Helm" oder so. Also steigt mein Risiko, überhaupt in einen Unfall verwickelt zu werden, wenn ich einen Helm trage.

Das ist eine Untersuchung, Selbstversuch, der 2006 von einem Verkehrspsychologen in England gemacht wurde. Ist also nicht so repräsentativ. Da macht es eher was aus ob ein Eddy Merckx Nachfolger radelt, oder die Oma mit Einkaufstaschen am Lenker. Aber auf Helm achte jedenfalls ich überhaupt nicht. Mit 40km/h kann einer leichter die Spur halten, als Oma mit 10km/h.

 

Wenn dann müsste das Argument kommen, wer sich gut geschützt fühlt, verhält sich leichtsinniger.

 

Eine systematische Untersuchung, ob Schaden oder Nutzen überwiegen, und bei der auch solche Aspekte berücksichtigt sind, ist bisher nicht angestellt worden.

Es kann aber festgestellt werden, ob ein Helm schwere Kopfverletzungen bei einem Unfall verhindert hätte oder nicht. Allgemein ist die Auffassung, schwere Kopfverletzungen können verhindert werden.

 

Gleichzeitig kommt die Angst, Helmpflicht, dann radeln weniger. Und das ist in meinen Augen kein Argument.

 

MfG.

 

hartmut

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Eine für dich auffällig entspannte Sichtweise, finde ich.

Entspannt nur in dem Sinne das Eigenverantwortung gefordert wird. Wer Rechte will, muss auch Pflichten tragen. Und hier die Pflicht, im Falle eines Falles den Unfallgegner vor Schaden zu bewahren. Von einen Kfz.Führer verlangt man auch das er z.B.mit dem Fehlverhalten anderer rechnen muss. Oder die verschuldungsunabhängige Halterhaftung. Da sehe ich kein Problem darin das auch Radfahrer sich schützen sollen, nicht müssen. Warum soll die Kfz-Versicherung z.B. eine Rente zahlen wenn die Verletzung mit Helm weniger schwerwiegend ausgefallen wäre?

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo,

auch die Oma mit 10km/h fährt seitliche Amplituden von unter 150cm, bei Steigungen immer noch unter 200cm.

 

Und das sit der IMMER georderte Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern.

 

Wobei icht nichts dagegen habe Radfahrer ohne ordentliche "Ladungssicherung" stillzulegen.

 

Falsch: Taschen und Tüten am Lenker.

 

Richtig: Leichte Sachen im Blickfeld im Lenkerkorb. Schwere Sachen im festmontierten ( z.B. Blumenbindedraht ) Drahtkorb auf dem Gepäckträger oder in Einklicktaschen an diesem.

 

Lenkerkörbe und Einhängetaschen in gut brauchbarer Alltagsqaulität kosten bei Discountern im Frühjahresangebot um 25€ zusammen.

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Und was ist der nächste Schritt? Knieschützer? Ellenbogenschützer? Was soll ich noch im vorauseilenden Gehörsam tragen?

Und überhaupt, wenn die Radfahrerin zu Fuß gegangen wäre, wäre der Unfall so nicht passiert. Volle Schuld bei der Radfahrerin.

 

Ich persönlich finde das Urteil daneben...

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Guest PedroK

... das hoert sich doch schon sehr gemaessigt an und kann durchaus Verstaendnis hervor rufen.......

Wehret den Anfängen. Sonst zahlt demnächst beim Doc die KV nicht mehr, wenn wir ohne Protektoren die Treppe runtergefallen sind.

 

Edit: wayko war schneller.

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Wehret den Anfängen.

 

Ich wuerde sagen: Wehret der Rundum-Sorglos-Mentalitaet. Wer ein Risiko eingeht - und Radfahren im oeffentlichen Strassenverkehr ist ein solches - sollte bereit sein, dieses auch angemessen zu minimieren. Tut er das nicht, dann muss er halt einen Teil des Risikos - hier 20% - selbst tragen.

 

Sonst zahlt demnächst beim Doc die KV nicht mehr, wenn wir ohne Protektoren die Treppe runtergefallen sind.

 

Das ist doch pure Polemik. Die KV wird z.B. auch bei der Radfahrerin zahlen, aber die Rehakosten und was da sonst noch alles dazu kommt - und vom Versicherer des Autofahrers getragen werden muss - ist halt teilweise zu Lasten des Radfahrers zu berechnen.

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Und was ist der nächste Schritt? Knieschützer? Ellenbogenschützer? Was soll ich noch im vorauseilenden Gehörsam tragen?

Und überhaupt, wenn die Radfahrerin zu Fuß gegangen wäre, wäre der Unfall so nicht passiert. Volle Schuld bei der Radfahrerin.

 

Ich persönlich finde das Urteil daneben...

 

Ich denke, dass der nächste Schritt eine Helmpflicht in der StVO wird (Sanktioniert im Bußgeldkatalog)

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Guest PedroK

Wer ein Risiko eingeht - und Radfahren im oeffentlichen Strassenverkehr ist ein solches - sollte bereit sein, dieses auch angemessen zu minimieren. Tut er das nicht, dann muss er halt einen Teil des Risikos - hier 20% - selbst tragen.

Genau da liegt der Haken - und das ist keine Polemik: Mit Deinem Ansatz könntest Du argumentieren, dass Radfahren nur so zum Spaß ein Risiko ist, das man komplett wegreduzieren könnte. Motorradfahren nur zum Vergnügen ebenso etc. etc.
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Ich denke, dass der nächste Schritt eine Helmpflicht in der StVO wird (Sanktioniert im Bußgeldkatalog)

 

Da denkst du falsch.......

 

 

Also, natürlich bezog sich meine Aussage auf den Teil den ich zitiert habe.

Also, bevor ein Gericht Ellenbogenschützer fordert oder jemand sonstige weitere Schutzmaßnahmen ergreifen muss werden wir eine Helmpflicht bekommen.

 

 

Du denkst, dass wir keine bekommen?

Dann würde das bedeuten, dass weitere Schutzmaßnahmen nicht notwendig sind.

So einfach kann man die Gedanken sinnvoll zusammenführen.

 

Ich denke aber, dass wir (irgendwann) eine Helmpflicht bekommen werden.

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Ich wuerde sagen: Wehret der Rundum-Sorglos-Mentalitaet. Wer ein Risiko eingeht - und Radfahren im oeffentlichen Strassenverkehr ist ein solches - sollte bereit sein, dieses auch angemessen zu minimieren. Tut er das nicht, dann muss er halt einen Teil des Risikos - hier 20% - selbst tragen.

 

Bitte auch für alle Fahrer neuer und teurer PKW, das Schadensrisiko lässt sich deutlich mindern wenn man Polo 7 Jahre alt und einfach statt 300kW-BMW-neu mit metallic-Lackierung fährt.

 

Daß Unfallfahrer-Fehlverhalten ist doch völlig iedentisch wenn er mit 15km/h dem BMW in die Seite fährt oder dem Polo. Warum trotzdem höhere Schadensersatzforderungen?

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Bitte auch für alle Fahrer neuer und teurer PKW, das Schadensrisiko lässt sich deutlich mindern wenn man Polo 7 Jahre alt und einfach statt 300kW-BMW-neu mit metallic-Lackierung fährt.

 

das Risiko einen Schaden zu haben nicht, nur die Schadenhöhe lässt sich dadurch mindern

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Hallo,

das gilt auch für den Fahrradhelm, behelmt und gerade NULL Verletzung dürfte seltenst sein, im Übrigen ist dann schon mindestens der Sachschaden Helm eingetreten. Mediziner erwarten geringere Verletzungen, nicht totale Unverletztheit durch Fahrradhelme!

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Es gibt Hinweise darauf, das Helme auch schaden können. So hat man gemessen, das Radfahrer mit Helm von Autofahrern im Durchschnitt mit weniger Seitenabstand überholt werden, "kann ja nichts passieren, der trägt ja Helm" oder so. Also steigt mein Risiko, überhaupt in einen Unfall verwickelt zu werden, wenn ich einen Helm trage.

 

Jetzt wird mir vieles zu Deinen Studien aus dem Klimathread klar :nunja:

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Und was ist der nächste Schritt? Knieschützer? Ellenbogenschützer? Was soll ich noch im vorauseilenden Gehörsam tragen?

Und überhaupt, wenn die Radfahrerin zu Fuß gegangen wäre, wäre der Unfall so nicht passiert. Volle Schuld bei der Radfahrerin.

 

Ich persönlich finde das Urteil daneben...

Bei Autos reicht es ja teilweise schon, wenn sie regelkonform geparkt wurden... Insofern ist ein Angleich der Verantwortlichkeiten durchaus wünschenswert.

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Hallo, Blaulicht,

 

Damit existiert durch die Rechtsprechung nun eine haftungsrechtliche Helmpflicht für Radfahrer.

nö.

 

Es wurde lediglich festgestellt, dass die Verletzungen vermutlich nicht so gravierend gewesen wären, hätte die Radfahrerin einen Helm getragen.

 

Verletzt sich ein Reiter bei einem Sturz am Kopf, wird ebenfalls geprüft, ob ein Reithelm die Verletzungen gemindert hätte und ggf. wird er einen Teil seines Schadens selber tragen müssen.

 

Rennst Du jemanden um, der die Treppe hinuntergeht und dabei beide Hände voll gepackt hat, so dass er sich nicht am Treppengeländer festhalten kann, ist es gut möglich, dass diesem eine gewisse Mitschuld gegeben wird, denn wozu gibt es wohl so ein Geländer?

 

Wird jemand verletzt, weil er z. B. als sechste Person in einem fünfsitzigen PKW mitgefahren und somit nicht angegurtet gewesen ist, muss dieser sich ebenfalls eine gewisse Mitschuld gefallen lassen.

 

Hallo, Xander,

 

Dass sich die Richter nicht schämen:

.......

Und ein Fahrradhelm soll sicherlich nicht dagegen schützen, dass unbedarfte Autofahrer ohne Beachtung ihrer Sorgfaltspflichten die Türen aufreißen...

hier geht es nicht um die straf -, sondern um die zivilrechtliche Haftung.

 

Strafrechtlich wird man der Fahrradfahrerin sicher keinen Vorwurf machen können, denn sie hat ja offensichtlich nichts falsch gemacht.

 

Nehmen wir mal die umgekehrte Seite:

 

Du fährst mit dem Auto, fährst vorschriftsmäßig und Dir fährt trotzdem ein Fahrradfahrer ins Fahrzeug.

 

Obwohl Du weder eine Owi noch eine Straftat begangen hast, musst Du als Kraftfahrer schon mal von vornherein mit einer zivilrechtlichen Haftungsquote von 20 % rechnen.

 

Warum?

 

Ist das gerechter als das vorliegende Urteil, das der unbehelmtem Radfahrerin eine gewisse Mitschuld an ihren Verletzungen zuspricht?

 

Hallo, Wayko,

 

Und was ist der nächste Schritt? Knieschützer? Ellenbogenschützer?

nehmen wir mal an, die passt nicht auf und stößt einen Inlineskater um, der Dir entgegen kommt.

 

Dieser wird erheblich verletzt, weil er nicht den geringsten Schutz angelegt hatte.

 

Siehst Du eine gewisse Mitschuld des Skaters an seinen Verletzungen oder nicht?

 

Bevor ich jetzt falsch verstanden werde: Ich bin nicht für eine Helmpflicht, sehe aber keinen Widerspruch darin, wenn jemand einen gewissen Eigenanteil tragen muss, wenn der Helm nachweislich die Verletzungen verhindert oder zumindest gemindert hätte.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Das OLG hat nur das, was für Motorradfahrer zutrifft, auf Fahradfahrer angewendet.

 

Ist halt ein Vergleich wie Äpfel und Birnen; zwar sind sowohl Radfahrer wie auch Motorradfahrer (meist) auf zwei Rädern unterwegs, nur für die einen gibt es eben die gesetzliche Pflicht, einen Helm zu tragen. Dass bei einem Verstoß hiergegen ein Mitverschulden angenommen wird, ist konsequent - aber bei einem Radfahrer gibt es diese Pflcht gerade nicht - der Gestzgeber hat sich vielmehr ganz bewusst dagegen entschieden, eine solche einzuführen. Wenn man so will, ist es politisch quasi nicht mal gewollt, dass man als Radfahrer einen Helm trägt, und dennoch wird es dem Radfahrer hier nachteilig ausgelegt.

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Strafrechtlich wird man der Fahrradfahrerin sicher keinen Vorwurf machen können, denn sie hat ja offensichtlich nichts falsch gemacht.

Nehmen wir mal die umgekehrte Seite: Du fährst mit dem Auto, fährst vorschriftsmäßig und Dir fährt trotzdem ein Fahrradfahrer ins Fahrzeug. Obwohl Du weder eine Owi noch eine Straftat begangen hast, musst Du als Kraftfahrer schon mal von vornherein mit einer zivilrechtlichen Haftungsquote von 20 % rechnen. Warum? Ist das gerechter als das vorliegende Urteil, das der unbehelmtem Radfahrerin eine gewisse Mitschuld an ihren Verletzungen zuspricht?

Sofern der Fall wirklich vergleichbar gestrikt werden kann, müsste es für den Autofahrer genauso unverhergesehen sein, dass der Radfahrer auftaucht, wie sich für die Radfahrerin plötzlich die Autotür in den Weg gestellt hat. Wenn es dann tatsächlich so unvorhergesehen ist, wäre eine pauschale Zuweisung von 20 % Verschuldung für mich ebenfalls weder nachvollziehbar noch "gerecht". Nur: ist das in den Fällen tatsächlich so oder wird nicht davon ausgegangen, dass der Autofahrer dem Radfahrer noch ausweichen könnte etc. -> Unter diesem Umständen wäre der Ausgangsfall ebenfalls anders zu beurteilen - nur wenn sich die Autotür so plötzlich öffnet, dass es keine Ausweichmöglichkeit gibt (oder vielleicht allenfalls unter einen 40-Tonner links neben einem), hat man ja keine Wahl.

 

Dass keine strafrechtliche Verfolgung anstand lag hoffentlich nicht nur daran, dass eine fahrlässige Sachbeschädigung durch die Radfahrerin am PKW nicht strafbar ist ....

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Bevor ich jetzt falsch verstanden werde: Ich bin nicht für eine Helmpflicht, sehe aber keinen Widerspruch darin, wenn jemand einen gewissen Eigenanteil tragen muss, wenn der Helm nachweislich die Verletzungen verhindert oder zumindest gemindert hätte. Viele Grüße, Nachteule

 

Hallo,

das gilt aber technisch ebenso für Rückenprotektoren, Schienbeinschützer, Knieschutzkappen, Stahlkappensicherheitschuhe, generell Handschuhe usw.

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nur für die einen gibt es eben die gesetzliche Pflicht, einen Helm zu tragen.

Dann lies mal was im Urteil steht

29

 

So hatte es für die Mithaftung eines geschädigten Motorradfahrers, der Kopfverletzungen erlitten und keinen Schutzhelm getragen hatte, lange vor Einführung der Helmpflicht im Januar 1976 ausgereicht, dass sich bereits zur Unfallzeit im Juli 1961 ein „allgemeines Verkehrsbewusstsein“ dahingehend gebildet hatte, dass dem Schutzhelm größte Bedeutung zur Abwehr und Minderung von Unfallverletzungen zukam (BGH, Urt. v. 09.02.1965, VI ZR 253/63, NJW 1965, 1075).

 

31

 

Im Bereich sportlicher Betätigungen wie Reiten oder Skifahren, wo es ebenfalls an einer gesetzlich geregelten Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms fehlt, hat sich nach der Rechtsprechung dagegen seit langem eine Obliegenheit zum Tragen von Helmen im Sinne des § 254 BGB gebildet. Dies wird damit begründet, dass sich z.B. auf den Skipisten die Anzahl der Skifahrer und die dort gefahrenen Geschwindigkeiten stark erhöht hätten, so dass die Mehrzahl der Skifahrer inzwischen mit einem Helm unterwegs sei (OLG München DAR 2012, 205). Warum dies bei einem Radfahrer, der im Straßenverkehr einer erhöhten Sturzgefahr ausgesetzt ist, anders sein soll, erschließt sich nicht.

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1mzx/page/bsshoprod.psml;jsessionid=8FE11861DF3CAD27E11E28F0F23C2D84.jpd5?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE215492013&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

 

Es ist nur die Fortschreibung von dem was vor der Helmpflicht bei Motorradfahrern gab, und jetzt bei anderen Betätigungen.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo,

 

Zitat:

Seitens der Unfallforschung der Versicherer (UDV) ist anhand von Stichproben aufgezeigt worden, dass in den letzten Jahren Helm tragende Radfahrer ein deutlich geringes Kopfverletzungsrisiko aufwiesen als Radfahrer ohne Helm. Laut UDV-Datenbank sind 73 % der Helm Tragenden, die mit einem Kfz kollidierten, am Kopf unverletzt geblieben, während 46 %, die ohne Helm auf dem Rad unterwegs waren, am Kopf verletzt wurden. Schwere Verletzungen wiesen nur 2 % der Helm tragenden gegenüber 17 % der ohne Helm fahrenden Radfahrer.

 

Das sind erstmal Zahlen. Aber was steckt dahinter? Wo sind die behelmten Radfahrer unterwegs? Mt der gleichen Quote im täglichen "Wegefahren", mit ähnlichen Geschwindigkeiten? Oder doch mehr Sonntagsrad- und -gehwegfahrer anteilig?

 

Daß Fahrradfahren im Stadtverkehr vor allem durch schweres Blech Gefahren beininhaltet ist klar.

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Hallo,

weitgehende Zustimmung. Wäre mal interessant die Zahlen betreff KFZ-Radfahrer-Unfälle die von seitens des Radfahrers auch bei vorausschauender aufmerksamer Fahrweise fast unvermeidbar waren.

 

Prinzipielles Beispiel, Radfahrer geradesaus und mit hoher Geschwindigkeit ( 65km/h ) ein entgegenkommender Linksabbieger schiesst nur auf den LKW 30m HINTER dem Radfahrer achtend den Radler ab.

 

Oder Landstraße, schleudernder Gegenverkehr walzt Radler nieder...

 

Wie sind da die Unfallzahlen?

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Ich denke, dass der nächste Schritt eine Helmpflicht in der StVO wird
Sicher. Gemeinsam mit dem generellen Tempolimit von :130: , da gibt es ja vergleichbare Urteile.

 

Eher die kreative Fahrweise der Radler.
Ein immer wieder gern genommenes, nichtsdestotrotz falsches 'Argument'.
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Ein immer wieder gern genommenes, nichtsdestotrotz falsches 'Argument'.

Da sage ich nur, 11 qualifizierte Rotlichtverstöße von Radfahrer innerhalb einer Minute bei unklarer Verkehrslage.

 

Sicher falsches Argument. :nuts:

 

MfG.

 

hartmut

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Ist aber die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.

http://www.verkehrsl...riebsGefahr.php

Aus der Quelle: Allerdings wird vielfach von einer Haftungsquote für die Betriebsgefahr dann abgesehen, wenn der Verkehrsverstoß des gegnerischen Fahrzeugführers besonders grob war.

Sprich wenn der Radfahrer einem PKW gegenüber wirklich grob falsch, rücksichtslos wie auch immer unterwegs ist, entfällt hier die Gefährdungshaftung. Womit wir wieder bei der Frage der vergleichbaren Fallgestaltung wären: welches Radfahrerverhalten ist so besonders grob wie das eines PKW-Fahrers am Fahrbahnrand ohne zu schauen die Tür aufzureißen...

 

Die Frage, ob eine verschuldensunabhängige Haftung gerecht ist, ist sicherlich eine andere Diskussion - auch z.B. für Tierhalter (bei denen ich sie "anerkenne", aber beim Autofahren tu ich mir schwerer)

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http://www.schleswig...ahrradhelm.html

Nun ist es soweit. Das OLG Schleswig bekennt sich zu Helmpflicht.

@blaulicht: Ich habe eben auf rtl nachtjournal der Richterin vom OLG Schleswig lauschen dürfen :schreck: . Wo ich die schon gesehen habe (Gutmensch), war alles klar. Folgerichtig kam eine Dünn- :shit: -Aussage in etwas so: "Die Kinder tragen inzwischen auch alle Helme, warum soll Erwachsene keine Helme tragen?" :wand:

Ein Klassiker für "Wehret den Anfängen".

 

Wir als Kinder haben keine Fahrradhelme getragen, deswegen brauchen wir als Erwachsene keine Helme :lol: .

 

@blaulicht: Es ist lediglich ein schwachsinniges Urteil eines OLG, welches offensichtlich fehlbesetzt ist. Leider werden solche Urteile durch manche Zeitgenossen dann fehlinterpretiert, analog der "blinden Ausscherberechtigung auf BAB".

 

Und die Unwirksamkeit der Fahrradhelmpflicht wurde doch gerade die Tage in einer Studie nachgewiesen, auch wenn es nicht Deutschland betraf. @hartmut bringt es doch mit der "Gesichtsbremse" auf den Punkt, wenn die Gutmenschen mal nur etwas nachdenken würden. Aber ne, nur Oberflächendenken und mit dem Allheilmittel Helm wird alles gut, analog Tempolimits.

 

Und wie ich gerade vorab aus erster Hand erfahren habe :ph34r: , wird das OLG Emmdreihausen ein Urteil sprechen, dass Richter bei Nichttragen einer Ritterrüstung zu 100% haften, wenn sie aus den Zuschauerreihen mit Eier und Tomaten beworfen werden.

:nolimit:

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Genau da liegt der Haken - und das ist keine Polemik: Mit Deinem Ansatz könntest Du argumentieren, dass Radfahren nur so zum Spaß ein Risiko ist, das man komplett wegreduzieren könnte. Motorradfahren nur zum Vergnügen ebenso etc. etc.

 

Eben hier argumentierst du in meinen Augen absolut falsch, naemlich entweder oder. Das kann es nicht sein, denn egal welches Freizeitvergnuegen der Mensch sich goennt, man sollte es ihm nicht verbieten (natuerlich nur im Rahmen der Legalitaet, diese Anmerkung fuer die diversen 'Spezialisten' hier!). Allerdings kann man sehr wohl an seine Eigenverantwortlichkeit - das Schlagwort des Forums! - appellieren und ihn auffordern, das Risiko entweder angemessen selbst zu minimieren, oder aber sich im Falle des Falles an den Folgekosten zu beteiligen.

Anders herum, da du den Konjunktiv nutzt: Man koennte bestimmt, wird aber nicht.......

Edited by HarryB
Anmerkung eingefuegt
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Du denkst, dass wir keine bekommen?

Dann würde das bedeuten, dass weitere Schutzmaßnahmen nicht notwendig sind.

So einfach kann man die Gedanken sinnvoll zusammenführen.

 

Du fuehrst hier Gedanken in der typischen Beamtenmentalitaet zusammen, das heisst, ohne nach deinem Fazit weiter zu denken. Keine Helmpflicht bedeutet keinesfalls, dass keine weiteren Schutzmassnahmen notwendig sind, sondern viel eher, dass der Radfahrer eigenverantwortlich entscheidet, wie weit er seinen Schutz betreiben moechte. Genau dieses sollte ihm die Staatsgewalt auch zu gestehen. Nun koennte man ja sagen, dass man dann auch bei der Helmpflicht fuer Motorradfahrer so verfahren koennte, wobei dem entgegen zu halten ist, dass diese sich doch mit anderen Geschwindigkeiten durch die Gegend bewegen, sodass hier ein Helm doch sehr viel mehr nutzt und demzufolge eine Tragepflicht recht sinnvoll erscheint. Wenn man denn den Motorradfahrer beamtenmaessig umfassend schuetzen moechte, so weit es geht, dann muesste man auch eine Pflicht fuer Schutzkleidung mit Protektoren einfuehren, aber da eben wird an die Eigenverantwortlichkeit der Motorradfahrer appelliert und nicht vorgeschrieben.......

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Bitte auch für alle Fahrer neuer und teurer PKW, das Schadensrisiko lässt sich deutlich mindern wenn man Polo 7 Jahre alt und einfach statt 300kW-BMW-neu mit metallic-Lackierung fährt.

 

Mit anderen Worten: Risikominimierung ist ein absolutes Fremdwort fuer dich.......

 

Daß Unfallfahrer-Fehlverhalten ist doch völlig iedentisch wenn er mit 15km/h dem BMW in die Seite fährt oder dem Polo. Warum trotzdem höhere Schadensersatzforderungen?

 

Weil der BMW teurer ist? Wie du aber vielleicht mit bekommen hast - falls nicht, bitte den Thread noch einmal von vorne aufmerksam und ordentlich lesen - geht es hier um die Minimierung der koerperlichen Schaeden des Radfahrers, bzw. die Minimierung der daraus entstehenden Kosten. Und die sind, egal ob er nun 'nen BMW oder 'nen Polo in der Seite trifft, recht identisch.

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Jetzt wird mir vieles zu Deinen Studien aus dem Klimathread klar :nunja:

 

Mit Verlaub, das ist ein Schuss ins eigene Knie und bedeutet in meinen Augen, dass du dich weder hier noch dort mit der Problematik ernsthaft auseinander setzt, sondern nur daher schwallst....... :doofwinkt:

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Du denkst, dass wir keine bekommen?

Dann würde das bedeuten, dass weitere Schutzmaßnahmen nicht notwendig sind.

So einfach kann man die Gedanken sinnvoll zusammenführen.

 

Du fuehrst hier Gedanken in der typischen Beamtenmentalitaet zusammen, das heisst, ohne nach deinem Fazit weiter zu denken. Keine Helmpflicht bedeutet keinesfalls, dass keine weiteren Schutzmassnahmen notwendig sind, sondern viel eher, dass der Radfahrer eigenverantwortlich entscheidet, wie weit er seinen Schutz betreiben moechte. Genau dieses sollte ihm die Staatsgewalt auch zu gestehen. Nun koennte man ja sagen, dass man dann auch bei der Helmpflicht fuer Motorradfahrer so verfahren koennte, wobei dem entgegen zu halten ist, dass diese sich doch mit anderen Geschwindigkeiten durch die Gegend bewegen, sodass hier ein Helm doch sehr viel mehr nutzt und demzufolge eine Tragepflicht recht sinnvoll erscheint. Wenn man denn den Motorradfahrer beamtenmaessig umfassend schuetzen moechte, so weit es geht, dann muesste man auch eine Pflicht fuer Schutzkleidung mit Protektoren einfuehren, aber da eben wird an die Eigenverantwortlichkeit der Motorradfahrer appelliert und nicht vorgeschrieben.......

 

 

Dem kann man Folgen:

 

Im Ergebnis ist es ja weiterhin so, dass der Radfahrer frei über Helmtragen entscheiden kann.

 

 

Nur mit der kleinen Folge, dass er Einbußen beim Schadensersatz hat, wenn er kein Helm trägt.

 

 

Also so wie du schreibst. Alles gut. Freie Entscheidung des Radfahrers.

Oder wie ich schreibe, eine Helmpflicht über das Haftungsrecht. Auch ein Standpunkt.

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Eher die kreative Fahrweise der Radler.
Ein immer wieder gern genommenes, nichtsdestotrotz falsches 'Argument'.

 

Wuerde ich so endgueltig gar nicht sagen wollen, denn die kreative Fahrweise vieler Radler ist doch sicherlich mit verantwortlich fuer den einen oder anderen Unfall, den diese Radler erleiden. Das ist doch dasselbe, wie beim Auto- und Motorradfahren, je riskanter der Fahrstil, desto hoer die Unfallwahrscheinlichkeit......

 

Oder wie ich schreibe, eine Helmpflicht über das Haftungsrecht. Auch ein Standpunkt.

 

Richtig, aber wie du wohl verstehen wirst, ein ungern gesehener, eben weil hier wiederum eine Pflicht auferlegt wuerde, die so mancher als Einschnitt in die persoenliche Freiheit ansehen wird.

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