BamBam 120 Posted June 19, 2014 Report Share Posted June 19, 2014 http://www.focus.de/auto/ratgeber/unterwegs/pedelecs-s-pedelecs-und-e-bikes-welches-elektrofahrrad-passt-zu-mir_id_3739757.html Bezüglich der S-Pedelecs würde mich interessieren wie die Rechtsanwältin auf die Befreiung der vorgeschriebenen Helmpflicht nach § 21a (2) StVO kommt. StVO § 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme ...(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingtenHöchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einengeeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Bei E-Bikes (bis 20 km/h) trifft der § 21a StVO nicht zu. Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßverkehrsgesetzes. StVG § 1 Zulasung ...(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und 1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 19, 2014 Report Share Posted June 19, 2014 @BamBam. Da gibt es viele Ungereimtheiten. Mofa-Prüfbescheinigung ( 15Jahre ) gilt normalerweise bis 25km/h bei S-Pedelecs bis 45km/h. Für Mofa Mindestalter 15 + Prüfbescheinigung, Pedelecs bis 25km/h weder Prüfbescheinigung noch Mindestalter. Genauso unterschiedliche Regelungen bei für Radfahrer freigegebene Einbahnstraßen, Gehwege, Fußgängerzonen. Darum sage ich, es muss erst mal Rechtssicherheit durch klare Regeln, für Laien verständlich, geschaffen werden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted June 19, 2014 Report Share Posted June 19, 2014 Zwischen einem Mofa und einem Pedelec gibt es ja auch ein paar Unterschiede. Das Mofa ist ein Kraftfahrzeug, daß im Regelfall auch nur mit Motorunterstützung fahren kann. Ein Pedelec ist immer noch ein Fahrrad, bei dem ein E-Motor den Fahrer lediglich unterstützt, ihm aber nicht die Tretarbeit komplett abnimmt. So ist es zwar einfacher zu fahren bzw. etwas schneller als mit einem normalen Fahrrad zu fahren, aber man muß schon noch in die Pedale treten. Sonst bewegt sich nämlich gar nichts. Auch kann man mit Motorunterstützung bis zu 25 km/h fahren, fraglich aber ist auch, ob es jeder Besitzer auch während der ganzen Fahrt macht. Während jemand mit einem Mofa wohl immer Vollgas fährt. Warum also sollte man dieses Fahrzeug mit einem Mofa gleichstellen? Für mich sind das keine Ungereimtheiten. Etwas, was nicht gleich ist, muß auch nicht gleich behandelt werden. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 19, 2014 Report Share Posted June 19, 2014 Ein ursprüngliches Mofa hat Pedale mit dem es bewegt werden kann. Erst als die Roller aufkamen wurde "auch ohne Tretkurbeln" eingefügt. Die FeV ist da ganz eindeutig. Fahrrad mit Hilfsmotor. 1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html Meine Saxonette gilt,obwohl die nur 20km/h schnell ist als Leichtmofa, und ist damit Versicherungspflichtig. Zählt aber nach StVO als Fahrrad. http://de.wikipedia.org/wiki/Saxonette_(Fahrrad) Da spielt die EU einer große Rolle bei dem Wirrwar. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 19, 2014 Report Share Posted June 19, 2014 Ich meine, es werde viel zu wenig berücksichtigt, dass durch das ganze Sicherheitsgedöns das eine oder andere Leben verlängert, nicht aber verbessert wird. Mit anderen Worten: Lieber durchschnittlich 60 Jahre genießen als 80 Jahre erleiden. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted June 19, 2014 Report Share Posted June 19, 2014 Ein ursprüngliches Mofa hat Pedale mit dem es bewegt werden kann.In der Theorie kann es das. Hast Du es schonmal praktisch versucht? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 19, 2014 Report Share Posted June 19, 2014 In meiner Jugend waren die sehr beliebt Velosolex http://de.wikipedia.org/wiki/Vélosolex Die hat man auch erst mit den Pedalen auf Tempo bringen müssen. Das die Mofas mit der Zeit sich immer weiter vom Fahrrad entfernt haben, ist ein Kapitel für sich. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Z282 150 Posted June 20, 2014 Report Share Posted June 20, 2014 Wirklich bitter ist das hier. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted June 24, 2014 Report Share Posted June 24, 2014 Wirklich bitter ist das hier. Den schwärzesten Humor hat das Leben. Das ist wirklich bitter... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 25, 2014 Report Share Posted June 25, 2014 Fakt 2 ist, dass bei Fahradunfällen der Helm DER Lebensretter ist (analog zum Gurt im PKW). Diesen "Fakt" hat du genau wo her? Quote Link to post Share on other sites
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