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160Km/h Bei Erlaubten 80Km/h + Überholverbot


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Hallo Leute... ich habe mich heute dummerweise provozieren lassen... ich fuhr bereits vor Ortsausgang hinter einem Herren der mit nur 30km/h fuhr bei erlaubten 50.... auch nach dem Ortsschild blieb seine Geschwindigkeit unverändert...aus dem Grund scherte ich nach links auf die Gegenspur (trotz Überholverbot - es war aber übersichtlich und frei) und gab Gas... dann gab der im Passat leider auch Gas und dumm wie ich bin hab ich noch mehr Gas gegeben und mich dann vor ihn gesetzt mit 160km/h am Tacho als ich geblitzt wurde...

 

Ich hatte bereits vor ca 1 Jahr eine Nachschulung... jetzt ist die Frage was da auch mich zukommt...

 

Ich habe auf der Autobahn meinen Kollegen per App und GPS nachmessen lassen... ich nehme an da die Blitzer bereits schon vorher Messen bevor es blitzt das ich mit ca 150km/h Tacho gemessen werde.... das sind lt. App am Handy 140km/h gewesen und laut Boardcomputer waren es 143km/h... noch die Tolleranz vom Blitzer selbst abgezogen wäre ich bei ca. 139km/h im besten Fall...also 59 zuviel...

 

Wieviel Meter vorher misst so eine Anlage denn? (Bilder sind im Anhang) es sind die 3 Teile die auf dem Bild zu sehen sind und dann war da noch so eine Art Lichschranke mit vielen schwarzen Löchern auf dem Boden etwa 5-10 Meter vor dem Blitz selbst.

 

Außerdem herrschte Überholverbot... es Blitze aber als ich schon wieder auf meiner Spur war... aber in Tateinheit dürfte ja nur der schwerwiegendere Geschwindigkeitsverstoß geahndet werden, oder?

 

MPU nehme ich an ist nicht zu befürchten da keine Drogen oder Alkohol im Spiel waren.

 

Es waren in dem Moment als es blitze 160 am Tacho... ich habe vorher durchgehend Vollgas beschleunigt (Vectra C 1.9CDTI 190PS).

Was denkt ihr was da raus kommt?

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Jo.... jammer Dich einfach täglich in den Schlaf!!!

Ich habe mit dem Fall nichts (!) zu tun!!!

Eben.   Und wenn Du hier ein kleines bisschen gelesen hättest hätte dieser Satz von Dir nicht kommen brauchen:   Denk mal ein bis drei Leben nach, wie ein Foto Deines Vaters da hätte hereinkommen könn

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Die Geschwindigkeit wird gemessen, sobald Du am Sensor (das Ding mit den schwarzen Löchern) vorbei fährst.

 

Du bist also noch in der Probezeit? Du hattest ja erst ein Aufbauseminar... Sagen wir mal, Du warst tatsächlich 59 km/h zu viel:

240 Euro Bußgeld + 23,50 Euro Gebühren, 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

 

Ab 61 km/h Überschreitung:

440 Euro Bußgeld + 25,50 Euro Gebühren, 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.

 

Da Du wieder einen sog. A-Verstoß hattest, bekommst Du eine schriftl. Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs.

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Ok... dieser Sensor war nur ca 5 Meter (wenn überhaupt) von dem Blitzer selbst entfernt...das heisst dann wurde ich wohl vermutlich auch mit den 160 Tacho gemessen... oder?

Ich rechne einfach mal mit den 440 Euro und 2 Monaten. :(

 

Wegen dem Überholen trotz Verbot gibt es nichts oder?

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Ich nehm mal an Du warst gerade der einzigste Fahrer, der den Messbereich durchfuhr... Daher, Dich wirds getroffen haben. Wie schnell Du nun tatsächlich warst, bleibt abzuwarten. Deswegen hatte ich Dir auch mal 59 und 61 km/h Überschreitung rausgesucht.

 

Ich weiss nicht auf Anhieb was überholen im Überholverbot kostet, 440 Euro aber sicher nicht. Zudem warst Du ja schon wieder auf Deiner Spur, die Messbeamten haben vielleicht gar nichts von Deinem Überholmanöver mitbekommen.

Gewertet wird allerdings auch nur der schwerwiegendere Verstoß. In dem Falle die Geschwindigkeitsüberschreitung.

 

Wer ist Halter des Fahrzeuges? Du?

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Ich frage mich wie dieser Sensor zwischen den beiden Fahrspuren unterscheidet... misst der wie schnell die beiden Reifen da durch huschen oder wie geht das?

Mein Vater ist der Halter... aber natürlich deutlich älter als ich und ich werde wohl eindeutig zu erkennen sein. :(

 

4 Wochen könnte ich gut mit Urlaub überbrücken... 8 aber nicht... ich muss täglich 50km zum Flughafen in die Arbeit...das heisst wohl Bus fahren...

 

Stimmt es das ab 50% überschreitung von Vorsatz ausgegangen wird und ich doppeltes Bußgeld bezahlen muss? Das wären ja dann 2x 440€= 880€! Wenn es mehr als 61 km/h drüber war... :(

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Mein Vater ist der Halter... aber natürlich deutlich älter als ich und ich werde wohl eindeutig zu erkennen sein. :(

 

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Es bleibt also erst einmal abzuwarten, ich welcher Form sich die Behoerde beim Halter des Fahrzeuges meldet. Da gibt es dann einige Moeglichkeiten, den Fall noch ab zu wenden, beschrieben sind diese hier in gefuehlten 3,576 Millionen Threads.......

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Wegen dem Überholen trotz Verbot gibt es nichts oder?
Ich weiss nicht auf Anhieb was überholen im Überholverbot kostet, (...) Gewertet wird allerdings auch nur der schwerwiegendere Verstoß. In dem Falle die Geschwindigkeitsüberschreitung.
Wenn das Überholverbot "auffällt", könnte der SB theoretisch auch die "nächste Stufe" des Regelbußgeldes nehmen ("mit Gefährdung").

Das wären bei 59 km/h drüber dann 290,- € und bei 61 km/H drüber 530,- €.

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Wegen dem Überholen trotz Verbot gibt es nichts oder?
Ich weiss nicht auf Anhieb was überholen im Überholverbot kostet, (...) Gewertet wird allerdings auch nur der schwerwiegendere Verstoß. In dem Falle die Geschwindigkeitsüberschreitung.
Wenn das Überholverbot "auffällt", könnte der SB theoretisch auch die "nächste Stufe" des Regelbußgeldes nehmen ("mit Gefährdung").

Hallo,

ich dachte immer, eine angebliche Gefährdung müsste konkret nachgewiesen werden. Nur weil im Überholverbot überholt wird, muss das doch nicht mit einer Gefährdung im Zusammenhang stehen?

Beste Grüße

Thomas

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ich dachte immer, eine angebliche Gefährdung müsste konkret nachgewiesen werden. Nur weil im Überholverbot überholt wird, muss das doch nicht mit einer Gefährdung im Zusammenhang stehen?
Richtig, deshalb schrieb ich "theoretisch", weil wir alle nicht wissen was genau die Messbeamten gesehen und/oder geschrieben haben..

 

Und nur zum Spaß besteht da ja wohl auch kein Überholverbot.

 

Wie wahrscheinlich ist die Verdoppelung des Bußgelds denn? Im schlimmsten Fall werden das ja um die 1000€ werden... :(
Bei doppelter Geschwindigkeit des erlaubten gehen manche BG-Stellen erstmal von vornherein von Vorsatz aus.

 

Da empfiehlt sich dann die Einschaltung (RSV vorausgesetzt) eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht.

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Ich frage mich wie dieser Sensor zwischen den beiden Fahrspuren unterscheidet... misst der wie schnell die beiden Reifen da durch huschen oder wie geht das?

 

Ganz einfach erklärt: Stell Dir den Sensor vor wie eine Lichtschranke. Ähnlich wie bei einer Fahrstuhl-Tür etc. Du durchfährst mit der Fahrzeug-Front nach und nach alle Sensoren (diese schwarzen runden Dinger), aus der Dauer wird die Geschwindigkeit berechnet.

 

Ich denke mal auch mit Anwalt bekomme ich den Vorsatz bei der Geschwindigkeit nicht weg oder?

 

Auf der Autobahn wohl schon aber auf der Landstraße wohl eher nicht denke ich, oder?

 

Das wird Dir hier niemand sagen können. Das bleibt abzuwarten, ebenso ob vielleicht sogar Vorsatz angenommen wird.

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Ich würde meine Energie nicht dazu verwenden mich verrückt zu machen (wenn du das willst, kannst du aufgrund deiner Voreintragung auch gleich mit einer Vervierfachung des Regelsatzes rechnen), sondern darauf, mich hier durch Lesen von anderen Fällen schlau zu machen, wie die Strafe insgesamt abgewendet werden kann. Auch würde ich hier darüber nachdenken mein Aussehen zu verändern (Bart/Haare usw.).

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Guest Schugger

...mich hier durch Lesen von anderen Fällen schlau zu machen, wie die Strafe insgesamt abgewendet werden kann. Auch würde ich hier darüber nachdenken mein Aussehen zu verändern (Bart/Haare usw.).

 

Wieso nicht einfach wie ein erwachsener Mensch dazu stehen und die Verantwortung für sein Tun übernehmen?

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Wie gesagt ich denke ein Anwalt ist hier nur ein unnötiger Kosten und Stressfaktor... ich seh das so...je früher die Tat rechtskräftig ist desto schneller kann ich mein Fahrverbot noch vor Winterbeginn absitzen... hilft ja nichts... ich habe nicht vor mich davor zu drücken... ist auch gar nicht möglich in dem Fall...es ist alles eindeutig...

 

Und Bart weg und Haare wachsen lassen... so doof ist doch kein Beamter oder Richter der Welt...

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Dann wünsche ich dir ein reines Gewissen nachdem du zu Kreuze gekrochen bist. @QTreiberin: Das Bußgeld kann sowohl aufgrund von Vorsatz verdoppelt und im gleichen Zug wegen beharrlicher Pflichtverletzung (welche ja aufgrund der Nachschulung letztes Jahr nicht gerade unmöglich ist) "angemessen" erhöht werden. Im ungünstigsten Fall ist also eine Vervierfachung denkbar.

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Wie gesagt ich denke ein Anwalt ist hier nur ein unnötiger Kosten und Stressfaktor... ich seh das so...je früher die Tat rechtskräftig ist desto schneller kann ich mein Fahrverbot noch vor Winterbeginn absitzen... hilft ja nichts... ich habe nicht vor mich davor zu drücken... ist auch gar nicht möglich in dem Fall...es ist alles eindeutig...

 

Und Bart weg und Haare wachsen lassen... so doof ist doch kein Beamter oder Richter der Welt...

 

Jepp, diesen Beitrag sollte man pinnen, statt bei jeder Kleinigkeit auf A.....o hinzuweisen.

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ich fuhr bereits vor Ortsausgang hinter einem Herren der mit nur 30km/h fuhr bei erlaubten 50.... auch nach dem Ortsschild blieb seine Geschwindigkeit unverändert...aus dem Grund scherte ich nach links auf die Gegenspur (trotz Überholverbot - es war aber übersichtlich und frei) und gab Gas... dann gab der im Passat leider auch Gas und dumm wie ich bin hab ich noch mehr Gas gegeben und mich dann vor ihn gesetzt mit 160km/h am Tacho als ich geblitzt wurde...

Wie ist in dem Zusammenhang zu bewerten, daß der Überholte während des Überholvorgangs beschleunigte und damit gegen §5(6) STVO verstieß?

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Zumindest gegen den Vorwurf der vorsätzlichen TL-Überschreitung sollte die Einrede möglich sein: Chris835 versuchte nur, seinen einmal begonnenen Überholvorgang, gestartet bei 30 km/h agO., abzuschließen. Lohnt sich aber evtl. nur, wenn der Überholvorgang schon bekannt geworden ist.

 

Solche Fälle mutwilliger Behinderung sind offenbar nicht selten und wurden auch schon hier beschrieben.

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Wie ist in dem Zusammenhang zu bewerten, daß der Überholte während des Überholvorgangs beschleunigte und damit gegen §5(6) STVO verstieß?

 

Das ist als absoluter Frevel und Missetat zu bewerten - nur wird es sehr schwer sein, diese zu beweisen......

 

Zumindest gegen den Vorwurf der vorsätzlichen TL-Überschreitung sollte die Einrede möglich sein: Chris835 versuchte nur, seinen einmal begonnenen Überholvorgang, gestartet bei 30 km/h agO., abzuschließen. Lohnt sich aber evtl. nur, wenn der Überholvorgang schon bekannt geworden ist.

 

Das wird garantiert ein Schuss ins eigene Knie, auch wenn die Kugel nicht von irgendeiner hohen Umgebungsmauer abprallt, denn wie dem aufmerksamen Leser bekannt ist, fand dieser Ueberholvorgang im Ueberholverbot statt. Wie, meinst du, wird nun die Behoerde auf deine vorgeschlagene Einlassung reagieren? :unsure:

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Na, also meiner Meinung nach, kriegst du halt ne Strafe für die TL-Überschreitung und für die Verletzung des Überholverbots, keine Ahnug wie hoch das ist. ich glaube kaum, dass da noch was zu machen ist. und was soll der quatsch mit bart wachsen lassen? Das war ja wohl nur ein witz oder? kannst ja mal bescheid sagen, wenn du weißt wieviel zu zahlen musst, würde mich interessieren.

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..und was soll der quatsch mit bart wachsen lassen? Das war ja wohl nur ein witz oder?

Nun, wenn Du meinst, dass die etablierten Forenuser hier sind um Witze zu machen, ist das Deine Sache. Bestimmt hast Du vor Deinen beiden Beiträgen monatelang mitgelesen.

 

edit: danke, Diplomat

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Mir ist bewusst das dann der Schein wirklich weg ist wenn nochmals etwas passiert...

Ich habe noch verlängerte Probezeit... die die letzte und bisher einzige Schandtat die ich bisher getan habe waren damals 21km/h innerorts zuviel.

 

Kann man aufgrund dem und dem Verstoß jetzt gleich eine MPU anordnen? :farewell:

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Zumindest gegen den Vorwurf der vorsätzlichen TL-Überschreitung sollte die Einrede möglich sein: Chris835 versuchte nur, seinen einmal begonnenen Überholvorgang, gestartet bei 30 km/h agO., abzuschließen. Lohnt sich aber evtl. nur, wenn der Überholvorgang schon bekannt geworden ist.

 

Das wird garantiert ein Schuss ins eigene Knie, auch wenn die Kugel nicht von irgendeiner hohen Umgebungsmauer abprallt, denn wie dem aufmerksamen Leser bekannt ist, fand dieser Ueberholvorgang im Ueberholverbot statt. Wie, meinst du, wird nun die Behoerde auf deine vorgeschlagene Einlassung reagieren? :unsure:

Ich hatte bereits darauf hingewiesen, daß sich die Einrede nur lohnt, wenn der Überholvorgang bereits bekannt ist. Aber solche Kleinigkeiten pflegen deiner Auffassungsgabe ja zu entgehen. :wand:

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Ich habe heute mit dem Mann meiner Arbeitskollegin 20 Minuten telefoniert...was der mir gesagt hat haut mich fast aus den Schuhen... allerdings Zweifel ich etwas an seinen Aussagen.

 

Das erste war: Da verlängerte Probezeit wird mir angeblich wegen diesem Verstoß ohne wenn und aber der Führerschein sofort entzogen und eine MPU auferlegt werden.

 

Wie er darauf kommt... als welches Gesetz er da meint das dies besagt konnte er mir allerdings nicht nennen... ich meine was die Probezeit angeht gibt es den Brief mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung aber doch nicht sofort der Entzug!? Dafür gibt es ja eigentlich gar keine rechtliche Grundlage die das zulassen würde.

 

Für mein Rechtsverständnis ist das schlimmste was mir drohen kann die Geldbuße, das Fahrverbot und die Aufforderung ein MPU Gutachten innerhalb einer bestimmten Frist beizubringen da sonst Entzug...

 

Ich solle 5000€ auf die Seite sparen denn das würde mich der Fall etwa insgesamt mit Anwaltskosten und MPU Gutachten Kosten wenn ich meinen Schein behalten möchte.

 

Die reinen Anwaltskosten belaufen sich angeblich auf ca 1000€ wenn er sich den Fall annimmt... unabhängig davon in welchem Stadium is zu ihm komme.

 

Alles in allem bin ich jetzt ziemlich verwirrt...

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Das erste war: Da verlängerte Probezeit wird mir angeblich wegen diesem Verstoß ohne wenn und aber der Führerschein sofort entzogen und eine MPU auferlegt werden.

Unsinn. Die Stufen sind

1.Verstoß Nachschulung Probezeitverlängerung

2.Verstoß ( nach der Nachschulung) Aufforderung zur Medizinisch Psychologischen Beratung. Ist freiwillig. Die Aufforderung kostet auch paar Euro

3. Verstoß ( zwei Monate nach der Aufforderung ) Entzug der Fahrerlaubnis für 3 Monate.

4.Verstoß nach Entzug und Wiedererteilung MPU

 

Du bist jetzt bei 2

 

MfG.

 

hartmut

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Ich habe heute mit dem Mann meiner Arbeitskollegin 20 Minuten telefoniert...
Vergiss das Telefonat einfach, er hat von Verkehrs-/PZ-Recht so viel Ahnung wie eine Kuh vom Seiltanzen...

 

Medizinisch Verkehrspsychologischen Beratung.
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Jetzt mache dich doch nicht verrückt.

 

Falls Du den Bußgeldbescheid bekommst, dann eben mit Bußgeld und Fahrverbot. Danach geht es einige Zeit und es kommt die Aufforderung zur Beratung, die kostet etwa soviel wie auch die Aufforderung zum Aufbauseminar gekostet hat.

Die Beratung kannst Du in Anspruch nehmen oder auch nicht, wie Du willst. Bringt weder Vorteile noch Nachteile.

 

Das war es.

 

MfG.

 

hartmut

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Wie viel sollte/darf so ein Seminar zur Vorbereitung auf die MPU denn kosten?

Es ist schwer MIT Seminar beim ersten mal zu bestehen?

1) Die Seminare kannst Du vergessen, wenn überhaupt externe Vorbereitung, dann mit einem Verkehrspsychologen.

2) Dieser kostet 80-100 € die Stunde.

3) Da Du Deine Geschichte auch im VP erzählt hast, kannst Du Dich auch da vorbereiten, kostet dann gar nichts.

4) Mit Vorbereitung (egal ob alleine, im VP oder mit Psychologe) ist eine MPU immer zu bestehen.

 

5) Es ist in Deinem Fall zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit der Anordnung einer MPU zu rechnen, Punkt!

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Die Aufforderung zur Nachschulung kam bei mir 1 Jahr(!) nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig war.

Und das ist keine Seltenheit... eine Freundin von mir hat sogar etwas mehr als 1 Jahr warten müssen... du hast also jede Menge Zeit zum sparen.

 

 

Frage zu meinem eigenen Thema...

Wenn die aktuelle Sache rechtskräftig war und danach der Brief mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung kommt dann wars das doch oder?

Dann kann auch keine MPU mehr kommen, oder?

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Würde die dann nicht anstelle dieser Empfehlung kommen?

Bzw... es kommt beides von der selben Behörde oder?

 

Also wenn dann müsste es zeitgleich kommen oder?

 

Mann oh mann... schafft man das denn wirklich auf Anhieb?

Empfiehlt sich hier Privatstunden bei einem Psychologen für 60-100€ pro Std (Und wieviel braucht man dann insgesamt am besten?)

Oder reicht es sich beim Verkehrsportal zu belesen?

Oder ein Gruppenseminar?

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Noch etwas anderes.. angenommen ich nehme an der freiwilligen Beratung teil... dann sieht das die Behörde ja noch bevor sie mir eine MPU erteilen.

Kann man dadurch u.U erreichen das sie keine MPU verlangen weil sie sehen man hat sich bereits Beraten lassen um sein Problem zu lösen?

 

Ich kann kaum mehr eine Nacht schlafen... :(

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Noch was zu Deinem anderen Thread:

 

Naja dort sind Büsche und Bäume und sofern es nicht ein Geländewagen ist würde das Auto dort sofort aufsetzen da es sehr sehr uneben ist. :)

 

Die Messwagen haben Kabelrollen on Board. Ich glaub die größte hat 60 Meter drauf. Also kann man so auch noch auf dem ebenen Stück stehen oder vielleicht noch in einer Unterführung, die unter der zu überwachenden Straße durch geht. Muss man als Autofahrer oben auch nicht unbedingt sehen...

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