Johannes1234 0 Posted June 8, 2013 Report Share Posted June 8, 2013 Hallo Ich bin aus der Schweiz raus gefahren (Schaffenhausen) und wurde dort von einer Radar falle geblitzt. Im Endeffekt bin ich nach Abzug der Toleranz bei 18 km/h zu viel. Meine fragen wie viel wird mich das kosten. kann ich iwi die strafe umgehen und bringt es mir etwas wen ich sage ich weis nicht wer gefahren ist. (ich bin Moped Fahrer somit Helm und ob man da mein Gesicht erkennen kann ? bzw hab ich auch kein bild geschickt bekommen). Mfg Johannes Danke im voraus Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted June 8, 2013 Report Share Posted June 8, 2013 Hallo Johannes, Willkommen im Radarforum! Es werden sich bestimmt erfahrene User melden, die Dir Deine Fragen beantworten können. Vielleicht kannst Du Dich in der Zwischenzeit hier etwas einlesen. LG!Eribär Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted June 9, 2013 Report Share Posted June 9, 2013 @Johannes Galt an der Messstelle oder ? Bist Du (im Fahrzeugschein eingetragener) Halter des Motorrades? Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted June 9, 2013 Report Share Posted June 9, 2013 Ich bin aus der Schweiz raus gefahrenGerettet! Meine fragen wie viel wird mich das kosten. kann ich iwi die strafe umgehen und bringt es mir etwas wen ich sage ich weis nicht wer gefahren ist.Die Geldstrafen sind höher als in Deutschland, und die schweizer Polizei verlangt sie vom Halter. Gleichgültig, wer gefahren ist.Soweit ich weiß leisten deutsche Behörden jedoch keine Amtshilfe beim Eintreiben der schweizer Geldstrafen, und die Schweizer können deine Zahlung nicht erzwingen. Wenn Du nicht zahlst solltest Du jedoch mit deinem Moped-Kennzeichen nicht mehr in die Schweiz einreisen. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted June 10, 2013 Report Share Posted June 10, 2013 Die Geldstrafen sind höher als in Deutschland, und die schweizer Polizei verlangt sie vom Halter. Gleichgültig, wer gefahren ist.Soweit ich weiß leisten deutsche Behörden jedoch keine Amtshilfe beim Eintreiben der schweizer Geldstrafen, und die Schweizer können deine Zahlung nicht erzwingen. Wenn Du nicht zahlst solltest Du jedoch mit deinem Moped-Kennzeichen nicht mehr in die Schweiz einreisen. Auch in der Schweiz muss der Fahrer ermittelt werden. Eine Halterhaftung gibt es in der Schweiz nicht. Bei Schweizer Behörden herrscht aber mitunter eine «Wir können es ja mal versuchen»-Mentalität. Wehrt sich der Betroffene (Halter) nicht, dann bekommt er die Kosten auferlegt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Schugger Posted June 13, 2013 Report Share Posted June 13, 2013 Auch in der Schweiz muss der Fahrer ermittelt werden. Eine Halterhaftung gibt es in der Schweiz nicht. Noch nicht. Ab 2014 schon. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted June 14, 2013 Report Share Posted June 14, 2013 Auch in der Schweiz muss der Fahrer ermittelt werden. Eine Halterhaftung gibt es in der Schweiz nicht. Noch nicht. Ab 2014 schon. Die Halterhaftung für Ordnungsbussen ist für 2014 geplant. Und das betrifft den Sachverhalt von Johannes genau wie? Quote Link to post Share on other sites
Guest Schugger Posted June 14, 2013 Report Share Posted June 14, 2013 Die Halterhaftung für Ordnungsbussen ist für 2014 geplant. Und das betrifft den Sachverhalt von Johannes genau wie? Exakt! Überhaupt nicht. Quote Link to post Share on other sites
Johannes1234 0 Posted June 16, 2013 Author Report Share Posted June 16, 2013 Hey Leute danke für eure antworten Also zuerst war es eine 50ger zone und ich bin sehr oft in der schweiz somit funktioniert das mit dem 3 jahre verjähren leider nicht. Es waren 18 km/h zu viel es war in Schaffenhausen passiert. So weit ich weis gab es die halter plicht nicht. Sollte ich versuchen mich zu wehren und ein gerichtsverfahren in kauf nehmen den mein vater mutter usw dürfen auch fahren und wen ich da alle vom Zeugnisverweigerungs recht nehmen dan könnten sie ja nicht den fahrer feststellen. mfg Johannes 1234 Quote Link to post Share on other sites
funny75 1 Posted June 16, 2013 Report Share Posted June 16, 2013 Hallo Johannes, Ersteinmal wichtig zu wissen innerorts heisst bis 15km/H zu schnell --> Ordnungsbusse18 zu schnell wird +/- um 700 CHF Busse + Spruch/Schreib und Zustellgebühren da es eine VERZEIGUNG ist. Nun das Spiel mit dem Halter / Fahrer bringt schlussendlich für dich nicht viel wenn der Fahrer nicht ermittelt wird, wird das Verfahren eingestellt und ein neues eröffnet da du deine Pflichte zur Bekanntgabe verletzt hast. (Artikel kann ich dir noch raussuchen, tut aber nichts zu Sache) Kosten: gleichviel wie die busse ^^ Was noch wichtig ist die nächsten 2 Jahre anständig Fahren da du 2 Verfahren bekommst das ->Strafverfahren und->Administrativverfahren heisst 2 Jahre lang auf Bewährung + 5 Jahre im ADMAS drin. Ein Fahrverbot sollte wenn du bisher in der Schweiz nichts hattest nicht verhängt werden.dies wird erst ab 21 Km/h innerorts (50,60 Beschränkung) angeordnet. Oder was es eine Tempo 20/30/40 Zone? Die Veräjährungsfrist ist 3 JAHRE nicht wie bei euch in DE 3 Monate. Hoffe konnte dir weiterhelfen ansonsten einfach melden wenn noch fragen sind. Ach ja Ordnungsbussenübersicht -->Innnerorts bis 15KM/h NETTO zu schnell-->Ausserorts bis 20KM/h NETTO zu schnell-->Autobahnen bis 25KM/h NETTO zu schnell Obwohl es technisch möglich wäre die Toleranzen nach Laser & Radar zu trennen ist es einheitlich geregelt: Auf Autobahnen LASER&RADER ->Bis 100km/h 5km/h Abzug 100 Km/h - 150 Km/h 6km/h Abzug ab 150km/h 7km/h Abzug Innerorts & Ausserorts Laser 3km/h Abzug (bis 100km/h!!!) Radar 5km/h Abzug (bis 100km/h!!) Nachtrag: Du könntest deinen Bruder / Kollegen etc angeben der dann die Busse nicht bezahlt so kannst du jederzeit gefahrlos einreisen Du warst ja mit dem Motorrad unterwegs? Quote Link to post Share on other sites
Johannes1234 0 Posted June 16, 2013 Author Report Share Posted June 16, 2013 Zu erst mal danke auf deine antwort Ich hätte halt nur eine frage und wie ist das dan mit dem anderen verfahren wegen dem mit der halterplicht nicht nachkommen usw. aber ich habe doch bei angehörigen und verwanten ein zeugnisverweigerungs recht oder nicht ? und ja ich war mit meinem motorad unterwegs mfg johannes1234 Quote Link to post Share on other sites
Johannes1234 0 Posted June 16, 2013 Author Report Share Posted June 16, 2013 Auserdem hab ich gehört das man sich auch ersatzfreiheitsstrafe gegen nicht bezahlen nehmen kann. kommt das in das führungszeugnis ? mfg Johannes1234 Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted June 17, 2013 Report Share Posted June 17, 2013 In das Deutsche sicher nicht.Ob die Schweizer das irgenwo speichern ist eine andere Frage. Quote Link to post Share on other sites
Johannes1234 0 Posted June 17, 2013 Author Report Share Posted June 17, 2013 Ich wüsste gern ob das iwo steht oder iwer Erfahrung damit hat ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Schugger Posted June 17, 2013 Report Share Posted June 17, 2013 Was meinst du mit "Führungszeugnis"? Quote Link to post Share on other sites
Johannes1234 0 Posted June 17, 2013 Author Report Share Posted June 17, 2013 Ja bei der der deutschen Polizei gibts ein Führungszeugnis da steht drin sachen wie drogen ect. Und auch haft. Ob jetzt das in der Schweiz ins deutscher Polizeilicher Führungszeugnis eingetragen wird wegen der ersatzhaft Quote Link to post Share on other sites
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