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Waiblingen B14/b29 "säulenblitzer (Noch) Kein Unfallhemmer"


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Stuttgarter Zeitung vom 16.5.13: http://www.stuttgart...01a149feb1.html :

 

Fazit:

  • Durch die Blitzer gab es eine Vervierfachung der Unfälle.
  • Es lag kein Unfallschwerpunkt vor, somit war die Einführung der Blitzer aus Verkehrssicherheitsgründen eine Lüge, da kann der Ordnungsamtleiter Werner Nußbaum soviel blubbern wie er will von "wirtschaftliche Aspekte stünden hinten an"....Das Millionengeschäft stand ganz vorne dran....
  • Die Polizeidirektion Waiblingen mit dem Sprecher Klaus Hinderer gibt ein wirklich jämmerliches Bild ab. Warum läßt sich die Polizei so vor den Abzockkarren spannen?

:nolimit:

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Tja nun, dass Tempolimits erst einmal gelten und dass Verstöße dagegen schon mal ein paar € kosten, ist ja wohl bekannt.

 

Gegen unberechtigte Tempolimits kann man vorgehen (genau wie unberechtigte Radwegbenutzungspflichten). Einfach durchblasen ist die schlechteste aller möglichen Lösungen.

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Warum läßt sich die Polizei so vor den Abzockkarren spannen?

 

Das wird wohl daran liegen, dass sie mehr von der Sache verstehen als Du......... Ich nehme mal ganz stark an, dass die zum Artikel gehoerende Glosse voll an dir vorbei ging, deshalb hier, extra fuer dich, noch einmal ein Link dazu. Ist interessant zu lesen, insbesondere dem letzten Satz ist vorbehaltlos zuzustimmen.......

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Tja nun, dass Tempolimits erst einmal gelten und dass Verstöße dagegen schon mal ein paar € kosten, ist ja wohl bekannt.

Darauf, daß ein Tempolimit notwendig (Unfallschwerpunkt) oder zweckmäßig sein soll kommt es offensichtlich nicht an. Hauptsache, man hat ein "erst einmal" gültiges Tempolimit, mit dem man die VT nach Herzenslust schikanieren und bestrafen kann.

Genau so wie Ichtyos hätte auch ein Erich Mielke schreiben können:

Tja nun, dass das Republikflucht-Gesetz erst einmal gilt und dass Verstöße dagegen schon mal das Leben kosten, ist ja wohl bekannt.

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Hallo, m3,

 

  • Durch die Blitzer gab es eine Vervierfachung der Unfälle

woraus schließt Du das?

 

Zitat aus Deinem Artikel:

 

Insgesamt gab es am Teiler 2009 genau fünf Unfälle, 2010 doppelt so viele, 2011 lediglich 3 und im vergangenen Jahr immerhin 11. In den ersten drei Monaten dieses Jahres hat es nur einmal gekracht.

Erst lesen, dann nachdenken, dann nach dem Hintergrund der Unfälle fragen und dann überlegen, ob es tatsächlich noch etwas zu meckern gibt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich nehme mal ganz stark an, dass die zum Artikel gehoerende Glosse voll an dir vorbei ging,

Na klar. Was bringt diese Verbotslyrik schon an neuen Informationen? Was ich von einem diesbezüglichen Fetischismus halte ist dir ja bekannt.

 

insbesondere dem letzten Satz ist vorbehaltlos zuzustimmen.......
Bezeichnend, daß Du hier in die Befehlsform wechselst.
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Tja nun, dass Tempolimits erst einmal gelten und dass Verstöße dagegen schon mal ein paar € kosten, ist ja wohl bekannt.

Darauf, daß ein Tempolimit notwendig (Unfallschwerpunkt) oder zweckmäßig sein soll kommt es offensichtlich nicht an. Hauptsache, man hat ein "erst einmal" gültiges Tempolimit, mit dem man die VT nach Herzenslust schikanieren und bestrafen kann.

Genau so wie Ichtyos hätte auch ein Erich Mielke schreiben können:

Tja nun, dass das Republikflucht-Gesetz erst einmal gilt und dass Verstöße dagegen schon mal das Leben kosten, ist ja wohl bekannt.

 

Nein, ob ein Tempolimit notwendig oder zweckmäßig ist, kann ein VT in vielen Fällen nicht erkennen. Hierzulande kann man aber dagegen auf juristischem Weg angehen, ohne - wie zu Zeiten, als Erich Mielke noch was zu sagen hatte, gleich in Bautzen im Knast zu landen.

 

Das Argument ist nun wirklich alleruntererste Schublade. :wand:

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Genau so wie Ichtyos hätte auch ein Erich Mielke schreiben können:

Der Vergleich passt wohl nicht so ganz.

Ichtyos sagt nur wie die Rechtslage ist, die Limits hat er nicht zu verantworten, noch ist er jemand der sie durchsetzt.

 

MfG.

 

hartmut

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Das wird wohl daran liegen, dass sie mehr von der Sache verstehen als Du......... Ich nehme mal ganz stark an, dass die zum Artikel gehoerende Glosse voll an dir vorbei ging, deshalb hier, extra fuer dich, noch einmal ein Link dazu. Ist interessant zu lesen, insbesondere dem letzten Satz ist vorbehaltlos zuzustimmen.......

@harryb: Anstatt auf die Glosse zu verweisen, die ich selbstverständlich auch gelesen habe, hättest Du doch mal im Hauptartikel das Geeiere von :cop01: Hinderer lesen und reflektieren sollen. Hier wird erneut belegt, daß die Polizei überfordert ist, echte Unfallursachen zu bestimmen, also die altbekannte rudimentäre Unfallursachenbestimmung. Der nächste GAU ist dann die nachgeschaltete Stochastikunfähigkeit. Beides zusammen ist das leider üblich gefährliche Gemisch "Kaffeesatzleserei" mit Ergebnishinbiegung wie man es haben will.

Und natürlich bin ich auch "bescheuert" in diese Abzockfalle getappt.

 

@ichtyos: Das 100er-Limit ist dort sehr alt und BaWü-typisch sinnwidrig niedrig. Zusätzlich wird schon ab +6 km/h abgezockt. Reeller wären :120: und Blitz ab +21. Das würde den Verkehr dort entspannen, denn wegen den Blitzer kommt jetzt das Hackgefahre (Tachofixierer, Bremser, usw.), siehe auch den Kommentar vom @berufspendler. Aber es geht um das große Geld (Owis) für die Stadt, also Abgriff der Masse (Pyramidenboden).

:nolimit:

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woraus schließt Du das?

@nachteule: Ich begebe mich nun auf Oberflächenniveau: 2011 ohne Blitzer nur 3 Unfälle, 2012 mit Blitzer 11 Unfälle, also "vervierfacht". Was hat sich zwischen 2011 und 2012 geändert? Also! Glasklare Analyse: Die Blitzer produzieren Unfälle statt zu vermeiden. Natürllich kannst Du jetzt kommen, halt, die 11 Unfälle haben ganze andere Ursachen, keine Geschwindigkeitsursache, keine Schreckbremsauffahr-/verreiss-Unfälle etc., sondern z. B. nur technischbedingte Unfälle wie Reifenplatzer. Ich bin ja gerne bereit vertieft in die detaillierte Unfallstatistik einzusteigen. Nur sollte die auch generell veröffentlich werden, gerade wenn ein Blitzer aufgestellt wird. Das würde für Transparenz und ggf. Akzeptanz sorgen.

 

Und was machst Du, wenn es von April - Dezember 2013 noch mehr als zweimal kracht? Dann sind die Blitzer immer noch kein Unfallhemmer. Du kommst dann in die lächerliche Argumentationsschiene wie @bluey&harryb mit der Wirksamkeit vom neuen Bußgeldkatalog 2009 im Sankt Nimmerleins Jahr.

 

Also, warum sagt Cop Hinderer nicht klar und deutlich, die Blitzer wirken nicht, man sieht hier deutlich die Auswüchse unseres Hoheitsverlustes bei der Überwachung vom fließenden Verkehr. Warum agiert die Polizei dort so duckmäuserisch und rückgratslos?

:nolimit:

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Die Dinger wirken störend.

 

Da kommen zwei Spuren aus Fellach und führen nach Backnang, zwei Spuren kommen aus Stuttgart und führen nach Schorndorf. Auf den paar 100 m des 4-spurigen Teilers muss der Verkehr sich sortieren, wobei es auch hilfreich wäre, wenn der eine oder andere durch Anpassen seine Geschwindigkeit entweder eine Lücke finden oder auch eine Lücke öffnen würde, damit andere Leute die Spur wechseln können.

 

Nun stehen da diese dummen Dinger, und viele Leute konzentrieren sich dann da drauf und sind beschäftigt, den Standort nicht zu verpassen und auf den Tacho zu starren.

 

Mich würde nicht wundern, wenn da auch langfristig mehr Unfälle passieren als früher.

 

Überhaupt steigt die Dichte dieser Dinger rund um S in letzter Zeit so an, dass es lästig wird manuell immer an alle zu denken. Der Nachbarkreis Esslingen hat bereits die höchste Dichte im Land.

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Hallo, GM_,

 

wenn sehr wenig Verkehr ist, ist es kein Problem, ein wenig auf den Tacho zu achten, um nicht zu schnell zu fahren und trotzdem bekommt man mit, wie und wohin man fahren muss.

 

Herrscht mehr Verkehr, braucht man nur ein wenig darauf achten, wie schnell die Fahrzeuge vor einem fahren und ob diese geblitzdingst werden, zumal jemand, der sein eigenes Fahrzeug einigermaßen kennt, schon intuitiv auch ohne Blick auf den Tacho einigermaßen genau abschätzen kann, wie schnell er ist.

 

Unfälle wegen einem Blitzer verursachen hauptsächlich die, die sich nicht an Verkehrsregeln halten und dann, wenn sie so ein Dingens sehen, einfach den Anker schmeißen.

 

Hallo, m3,

 

ob ein Blitzer unfallursachlich ist, wird man nur erfahren, wenn die Unfallbeteiligten diesbezügliche Angaben machen.

 

Wenn z. B. 10 dieser 11 Unfälle im Jahre 2012 durch indiviuelle Fehler beim Fahrstreifenwechsel, Unachtsamkeit oder durch nicht angepasste Geschwindigigkeit bzw. Abstand, aber trotzdem alle bei geringeren Geschwindigkeiten als der erlaubten Höchstgeschwindigkeit passiert sind, hat der Blitzer nicht den geringsten Einfluss auf die Unfallzahlen.

 

Wer weiß, vielleicht sass sogar zufälligerweise jedesmal, als ein Unfall passierte, ein Rabe auf diesem Blitzer, so dass man auch diesem die Schuld geben kann. :abwarten:

 

Verstehst Du, wie es gemeint ist?

 

Wenn man partout will, kann man sicher problemlos Gründe finden, mit denen man anführen kann, dass nur durch den Blitzer die Unfälle passiert sind und wenn man es noch dementsprechend verkauft, glauben es einem die Statistikhörigen auch noch.

 

Beweisen lässt sich dies nur durch irgendwelche Statistiken allerdings nicht.

 

Umgekehrt lässt sich nie beweisen, wie viele Unfälle tatsächlich durch diesen Blitzer vermieden wurden, denn Unfälle, die nicht stattfinden, werden nicht statistisch erfasst.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@ichtyos: Das 100er-Limit ist dort sehr alt und BaWü-typisch sinnwidrig niedrig. Zusätzlich wird schon ab +6 km/h abgezockt. Reeller wären :120: und Blitz ab +21. Das würde den Verkehr dort entspannen, denn wegen den Blitzer kommt jetzt das Hackgefahre (Tachofixierer, Bremser, usw.), siehe auch den Kommentar vom @berufspendler. Aber es geht um das große Geld (Owis) für die Stadt, also Abgriff der Masse (Pyramidenboden).

:nolimit:

 

Mag so sein. Ich als Nordlicht kenne die Lage vor Ort nicht. Es steht Dir - und jedem anderen Protagonisten - frei, die Anordnung der :100: und die Begründung dazu bei der entsprechenden Behörde einzusehen. Und warum sollten die Blitzer erst am +21 auslösen? :wacko: Das Limit gilt nach Lage der Dinge. Da könnte man eigentlich schon ab +1 Tickets verschicken (solange die Toleranzen der Messgeräte beachtet werden). Ich sehe da mangels anderer Fakten keinen Fehler.

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...ob ein Blitzer unfallursachlich ist, wird man nur erfahren, wenn die Unfallbeteiligten diesbezügliche Angaben machen.

Huch :schreck: @nachteule, habe ich etwas verpasst, gibt es nun eine Unfallursachenkennzahl für "Blitzer unfallursächlich"?

 

Wenn man partout will, kann man sicher problemlos Gründe finden, mit denen man anführen kann, dass nur durch den Blitzer die Unfälle passiert sind und wenn man es noch dementsprechend verkauft, glauben es einem die Statistikhörigen auch noch.

Joh, auch die Polizei ist Statistikverkäufer. Ich habe sie ja nur gespiegelt bzw. deren Waffen eingesetzt, also Oberflächenstatistik. Auch wenn die 11 Unfälle in der Tiefenstatistik kein Zusammenhang mit den Blitzer ergeben würden, dann haben die Blitzer doch nicht gewirkt.

 

Beweisen lässt sich dies nur durch irgendwelche Statistiken allerdings nicht.

Doch, durch Signifikanzberechnungen. Oder vereinfacht ein klares Bild. Beispiel: Vorher (3, 5, 10 Jahre) gab es immer ca. 50 Unfälle pro Jahr in dem Bereich, im Jahr 2012 mit Blitzer und die nächsten Jahre plötzlich nur noch 5 Unfälle.

 

Umgekehrt lässt sich nie beweisen, wie viele Unfälle tatsächlich durch diesen Blitzer vermieden wurden, denn Unfälle, die nicht stattfinden, werden nicht statistisch erfasst.

Ja, und genauso statistisch nicht erfasst sind die Beinaheunfälle wegen den Blitzern. Ich habe einiger solcher Geschichten in meinen Bildergalerien veröffentlicht.

 

@gm schrieb:

Überhaupt steigt die Dichte dieser Dinger rund um S in letzter Zeit so an,

Ja, Schattenringabfahrt nach Heslach bekommt die nächste Erinnerungsfotobegrüßungsstation.

 

@ichtyos schrieb:

Und warum sollten die Blitzer erst am +21 auslösen?

Die Stadt Waiblingen wäre dann draußen, sprich keine fiskalischen Interessen! Und grundsätzlich sollten auf Autobahnen (auch gelbe) nur dicke Fische gefischt werden.

:nolimit:

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insbesondere dem letzten Satz ist vorbehaltlos zuzustimmen.......
Bezeichnend, daß Du hier in die Befehlsform wechselst.

 

Wir halten also fest, dass Du auch von der deutschen Sprache null Ahnung hast.

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Hallo, GM_,

 

wenn sehr wenig Verkehr ist, ist es kein Problem, ein wenig auf den Tacho zu achten, um nicht zu schnell zu fahren und trotzdem bekommt man mit, wie und wohin man fahren muss.

 

Herrscht mehr Verkehr, braucht man nur ein wenig darauf achten, wie schnell die Fahrzeuge vor einem fahren und ob diese geblitzdingst werden, zumal jemand, der sein eigenes Fahrzeug einigermaßen kennt, schon intuitiv auch ohne Blick auf den Tacho einigermaßen genau abschätzen kann, wie schnell er ist.

 

Das sehe ich ganz genauso. Daher verwundert es mich ausserordentlich, dass ausgerechnet die selbsternannten kultivierten Schnellfahrer immer wieder mit einem solchen - in meinen Augen voellig bescheuertem - Beispiel kommen.

 

Unfälle wegen einem Blitzer verursachen hauptsächlich die, die sich nicht an Verkehrsregeln halten und dann, wenn sie so ein Dingens sehen, einfach den Anker schmeißen
.

 

Auch voellig korrekt. Die kSF jedoch meinen immer wieder, dass der poese Plitzer Schuld sei - und zwar ganz allein...... :doofwinkt:

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Huch :schreck: @nachteule, habe ich etwas verpasst, gibt es nun eine Unfallursachenkennzahl für "Blitzer unfallursächlich"?

 

Geh doch mal ein wenig in dich - vergiss aber nicht, wieder heraus zu kommen - und frage dich selbst: Warum wohl gibt es solche nicht? Theoretisch muesstest du auf die logische Antwort kommen, allein ich befuerchte, du beluegst dich selbst......

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...ob ein Blitzer unfallursachlich ist, wird man nur erfahren, wenn die Unfallbeteiligten diesbezügliche Angaben machen.

Huch :schreck: @nachteule, habe ich etwas verpasst, gibt es nun eine Unfallursachenkennzahl für "Blitzer unfallursächlich"?.

Wohl kaum - die Ausrede "Ich musste wegen einem Blitzer bremsen und habe deswegen einen Unfall verursacht" wird wohl kaum jemand bringen, der nicht völlig merkbefreit ist.

 

 

@ichtyos schrieb:
Und warum sollten die Blitzer erst am +21 auslösen?

Die Stadt Waiblingen wäre dann draußen, sprich keine fiskalischen Interessen! Und grundsätzlich sollten auf Autobahnen (auch gelbe) nur dicke Fische gefischt werden.

:nolimit:

Weswegen? Die Limits gelten für alle. Und ich hatte schon reichlich Stress, als ich auf einer BAB die Limits von :60: oder :80: eingehalten habe - so der eine oder andere Mit-VT hatte keine Lust, sich an dieselben zu halten. Ich habe nichts dagegen, wenn da auch kleine Fische rausgefischt werden. Warum sollten stationäre Blitzer nicht auch kleine Übertretungen ahnden? Die Limits gelten halt einfach. Wenn ich mich an das Limit halte und wegen Überschreitern dersleben Stress bekomme - und das hatte ich mehr als einmal - habe ich mit den Zuschnellfahrern kein wirkliches Mitleid. :P

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Hallo, m3,

 

Joh, auch die Polizei ist Statistikverkäufer.

in dem Punkt gebe ich Dir Recht,

 

M. E. könnte man auf sehr viele Statistiken verzichten und die Beamten, die diese erstellen müssen, sehr viel sinnvoller einsetzen.

 

Da mich allerdings niemand nach meiner Meinung fragt und ich sowieso nichts zu melden habe :dribble: , wird sich an der Situation auf absehbare Zeit nichts ändern.

 

Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass Deine Statistiken genauso wenig aussagekräftig sind.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es sind doch nicht routinierte Schnellfahrer die sich von den Blitzern ablenken lassen und kritische Situationen auslösen. Das sind überforderte Wenigfahrer, und die gibt es nun mal genug.

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Nein, ob ein Tempolimit notwendig oder zweckmäßig ist, kann ein VT in vielen Fällen nicht erkennen.

Ja natürlich. Die Beurteilung der Sinnhaftigkeit eines Tempolimits bleibt einzig und allein der übermenschlichen Erkenntnisfähigkeit eines Staatsdieners vorbehalten. :angry2: Wie können Beamte nur von den Steuern von solch total merkbefreiten Deppen, die die VT angeblich sind, leben? Wenn die zuallem zu blöd sind verdienen sie auch kein Geld, das man ihnen abknöpfen kann, und Beamte müßten verhungern wie die Kinder in der Sahelzone.

Es mag einzelne seltene Stellen geben, deren Gefährlichkeit nicht von vornherein zu erkennen ist, aber meistens ist es offenkundig, mit welcher Geschwindigkeit man einen Straßenabschnitt unfallfrei durchfahren kann. Bei diesem Teiler liegen außerdem Unfallzahlen vor, sie schwanken zwischen jährlich drei und elf Fällen. Und ausgerechnet mit der Aufstellung des Blitzer sprang die Unfallzahl von der unteren an die obere Grenze der Schwankungsbreite.

 

Hierzulande kann man aber dagegen auf juristischem Weg angehen, ohne - wie zu Zeiten, als Erich Mielke noch was zu sagen hatte, gleich in Bautzen im Knast zu landen.

Zugegeben, Rechtsmittel einzulegen ist nicht so gefährlich wie in der DDR, aber genau so aussichtslos. Statt in den Knast zu wandern hat man "nur" ein paar hundert Euro Auslagen für Gerichts- und Anwaltskosten. Genau so gut kann man sich beim Salzamt beschweren. :notworthy:

 

@hartmut

Ichtyos sagt nur wie die Rechtslage ist,
Die ist bekannt. Welche Veranlassung hat Ichtyos dann, sie uns nochmal unter die Nase zu reiben? Offenbar umgeht er die Diskussion über die sachliche Rechtfertigung des für eine vierspurige Straße sehr niedrigen TL und seiner Überwachung. Dabei stellt er eine staatliche Vorschrift als nur durch ihre bloße Existenz gerechtfertigt hin.
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Die ist bekannt. Welche Veranlassung hat Ichtyos dann, sie uns nochmal unter die Nase zu reiben? Offenbar umgeht er die Diskussion über die sachliche Rechtfertigung des für eine vierspurige Straße sehr niedrigen TL und seiner Überwachung. Dabei stellt er eine staatliche Vorschrift als nur durch ihre bloße Existenz gerechtfertigt hin.

Weil die Rechtslage eben so ist wie sie ist. Und das Problem ist eben das es häufig nicht mehr hinterfragt wird, wenn ein Provinzfürst mal wieder die StVO missbraucht.

 

Inzwischen stelle ich erst mal alles in Frage was hier so merkwürdig geregelt wird, und wenn es ein popliges Haltverbot ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Nein, ob ein Tempolimit notwendig oder zweckmäßig ist, kann ein VT in vielen Fällen nicht erkennen.

Ja natürlich. Die Beurteilung der Sinnhaftigkeit eines Tempolimits bleibt einzig und allein der übermenschlichen Erkenntnisfähigkeit eines Staatsdieners vorbehalten. :angry2:

Zu jedem Tempolimit gibt es eine Akte - selbige kannst Du einsehen.

 

Es mag einzelne seltene Stellen geben, deren Gefährlichkeit nicht von vornherein zu erkennen ist, aber meistens ist es offenkundig, mit welcher Geschwindigkeit man einen Straßenabschnitt unfallfrei durchfahren kann.
Es gibt auch andere Gründe, aus denen ein Tempolimit angeordnet wird - denke mal an Brückenschäden...

 

Hierzulande kann man aber dagegen auf juristischem Weg angehen, ohne - wie zu Zeiten, als Erich Mielke noch was zu sagen hatte, gleich in Bautzen im Knast zu landen.

Zugegeben, Rechtsmittel einzulegen ist nicht so gefährlich wie in der DDR, aber genau so aussichtslos. Statt in den Knast zu wandern hat man "nur" ein paar hundert Euro Auslagen für Gerichts- und Anwaltskosten.

Hmm - die Leute, die Radwegbenutzungspflichten wegklagten, haben - soweit ich das verfolgt habe - in der Regel vor Gericht Erfolg gehabt. Aber die sind hier im Forum nicht vertreten. :whistling:
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Umgekehrt lässt sich nie beweisen, wie viele Unfälle tatsächlich durch diesen Blitzer vermieden wurden, denn Unfälle, die nicht stattfinden, werden nicht statistisch erfasst.

Wenn an einer gewissen Stelle jährlich ca. 1-5 Unfälle passieren und nach Aufstellen des Blitzers sich die Anzahl auf 11 vervielfacht, dann muss man schon äußerst verblendet sein, wenn man hier von möglichen verhinderten Unfällen philosophiert...

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Hallo, Wachbaerbauch,

 

der Blitzer wurde laut Artikel 2012 aufgestellt.

 

Die Unfallzahlen laut Artikel:

 

2009: 5 Unfälle

 

2010: 10 Unfälle

 

2011: 3 Unfälle

 

2012: 11 Unfälle

 

2013 (bis Ende März): 1 Unfall

 

Wo siehst Du z. B. einen gravierenden Unterschied zwischen 2010 und 2012?

 

Wo steht, dass die Unfälle 2012 durch den Blitzer ausgelöst wurden?

 

Es ist ja noch nicht einmal vermerkt, wann diese Unfälle passiert sind , ob tagsüber oder in der Dunkelheit, ob es sich um Ortskundige, die den Blitzer kennen oder um Ortsunkundige handelte, die zum Zeitpunkt des Unfalls nicht einmal etwas von der Existenz des Blitzers geahnt haben.

 

Mir ist es selber schon mal während der Streifenfahrt passiert, dass direkt neben mit ein VT auf den anderen aufgefahren ist.

 

Bin ich nun mit Schuld, weil irgend jemand auf den Trichter kommen könnte, dass der Unfallverursacher durch den Streifenwagen abgelenkt war?

 

Ob ein Blitzer die Unfallzahlen tatsächlich senken kann, darüber kann man sicher streiten.

 

Den Blitzer jetzt aber als Grund für die Unfallhäufigkeit aufzuführen, ist gelinde gesagt Unsinn.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wenn an einer gewissen Stelle jährlich ca. 1-5 Unfälle passieren und nach Aufstellen des Blitzers sich die Anzahl auf 11 vervielfacht, dann muss man schon äußerst verblendet sein, wenn man
ohne eine genaue Betrachtung der Fakten (siehe nachteule) eine derartige Behauptung
Durch die Blitzer gab es eine Vervierfachung der Unfälle.
in die Welt posaunt.
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Zugegeben, Rechtsmittel einzulegen ist nicht so gefährlich wie in der DDR, aber genau so aussichtslos. Statt in den Knast zu wandern hat man "nur" ein paar hundert Euro Auslagen für Gerichts- und Anwaltskosten.
Hmm - die Leute, die Radwegbenutzungspflichten wegklagten, haben - soweit ich das verfolgt habe - in der Regel vor Gericht Erfolg gehabt.

Das bedeutet nicht, daß eine Klage gegen ein Tempolimit irgendeine Aussicht auf Erfolg hätte. Die Gerichte entscheiden offenbar mit der Tendenz, den Autoverkehr möglichst stark zu behindern. Ich vermute sogar, daß "die Leute, die Radwegbenutzungspflichten wegklagten," wissen, bei welchen Gerichten sie Gesinnungsfreunde haben.

 

Wo siehst Du z. B. einen gravierenden Unterschied zwischen 2010 und 2012?

 

Wo steht, dass die Unfälle 2012 durch den Blitzer ausgelöst wurden?

Wurde der Blitzer nicht aufgestellt, um Unfälle zu verhindern? Immerhin wurde die Höchstzahl der letzten drei Jahre nach seiner Aufstellung noch einmal getoppt.

 

Den Blitzer jetzt aber als Grund für die Unfallhäufigkeit aufzuführen, ist gelinde gesagt Unsinn.

Und was ist der Grund für die Aufstellung eines Blitzers an einer Stelle, an der sich in den vorhergehenden Jahren 3 bis 10 Unfälle ereignet haben? Etwa die furchtbar hohe Unfallhäufigkeit? Ist das sinnvoll und erfolgreich?

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Hallo, Gerre,

 

ich habe nie behauptet, dass der Blitzer tatsächlich Unfälle verhindert.

 

Meine Aussage war lediglich:

 

Umgekehrt lässt sich nie beweisen, wie viele Unfälle tatsächlich durch diesen Blitzer vermieden wurden, denn Unfälle, die nicht stattfinden, werden nicht statistisch erfasst.

Es gibt allerdings nicht den geringsten Beweis dafür, dass auch nur ein einziger Unfall passierte, weil es diesen Blitzer gab.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es gibt allerdings nicht den geringsten Beweis dafür, dass auch nur ein einziger Unfall passierte, weil es diesen Blitzer gab.

 

Diese Aussage ist genauso korrekt wie wertlos. Wenn man überall beweisbare Kausalketten hätte, gäbe es keine Probleme mehr auf dieser Welt. Fakt ist aber halt nunmal, dass es einen Zustand ohne Blitzer gab und in diesem Zustand offensichtlich weniger Unfälle auftraten wie in einem Zustand mit Blitzer. Es gibt also hier eine Korrelation zwischen Unfällen und Geschwindigkeitskontrollen. Ob das ganze aufgrund der geringen Fallzahlen und des kurzen Vergleichszeitraums nun eine Aussagekraft besitzt ist nunmal eine ganz andere Sache.

Im übrigen spielt das auch gar keine Rolle, da es den zuständigen Stellen auch vollkommen egal ist, wieviele Unfälle da passieren. Irgendjemand hat gemeckert, man hat was gegen die Raser gemacht und gut is...Effizienz interessiert keinen.

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Zugegeben, Rechtsmittel einzulegen ist nicht so gefährlich wie in der DDR, aber genau so aussichtslos. Statt in den Knast zu wandern hat man "nur" ein paar hundert Euro Auslagen für Gerichts- und Anwaltskosten.
Hmm - die Leute, die Radwegbenutzungspflichten wegklagten, haben - soweit ich das verfolgt habe - in der Regel vor Gericht Erfolg gehabt.

Das bedeutet nicht, daß eine Klage gegen ein Tempolimit irgendeine Aussicht auf Erfolg hätte. Die Gerichte entscheiden offenbar mit der Tendenz, den Autoverkehr möglichst stark zu behindern. Ich vermute sogar, daß "die Leute, die Radwegbenutzungspflichten wegklagten," wissen, bei welchen Gerichten sie Gesinnungsfreunde haben.

 

Nein - gegen die Radwegbenutzungspflicht wurde schon öfters geklagt - und oft mit guten Argumenten gewonnen. Das ging auch ohne "Beziehungen". Eine Klage gegen ein Tempolimit habe ich noch nicht gesehen. Mit guten Argumenten (so es sie geben sollte) würde so eine Klage auch glatt durchgehen. :dribble:

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Durch die Blitzer gab es eine Vervierfachung der Unfälle.

 

Widerspruch!

 

Ein Geschwindigkeitsmeßpunkt mit oder ohne Blitzgerät für Photographie verursacht grundsätzlich KEINE Unfälle.

 

Evtl. Unfälle an der Stelle sind zu > 99% fahrerverursacht, zufällige technische Defekte, sturmschädigte Bäume, Meteoreinschlag usw. die ganz seltene Ausnahme

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@Dagegen hat wohl auch mal gegen ein Limit erfolgreich geklagt.

 

Hier im Ort werde ich auch gegen einige Dinge rechtlich angehen. Es geht also schon wenn man nur die Mühe nicht scheut.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo,

das wäre eine Aufgabe für Automobilclubs......

 

Gewerkscahften bieten Arbeit- und Sozialrechtsschutz für ihre Mitgleider und führenauc aufwendige Verfahren mit grundsätzlicher bedeutuing.

 

Wäre wohl wichtiger als Formel-1-Rennen zu veranstalten, hallo AvD oder ADAC usw.

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Und vor allem die Kosten bei einer Niederlage tragen kann.

Davor schrecke ich auch noch zurück, ohne das ich überhaupt weiß wie hoch die Kosten sein werden.

 

Vor dem Verwaltungsgericht kann ja auch ohne Anwalt Klage eingereicht werden. Da sollten sich die Kosten in Grenzen halten.

 

MfG.

 

hartmut

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Es gibt also hier eine Korrelation zwischen Unfällen und Geschwindigkeitskontrollen.
Sechs, setzen. Die Aussage ist bei der aktuellen Informations- bzw. Faktenlage völliger Unsinn. Genausogut könnte man sagen: Guck, kaum sind mehr Störche im Ort, schon gibt es mehr Geburten!
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ich habe nie behauptet, dass der Blitzer tatsächlich Unfälle verhindert.

Und warum wurde dann dieser Blitzer (und alle anderen) aufgestellt?

Du eröffnest weitreichende Spekulationen über den Grund für die Aufstellung von Blitzern. Sind es fiskalische Motive? Oder eher die Böswilligkeit von Beamten und Politikern, die die VT schädigen und ihre Willkür spüren lassen wollen? :think:

Und warum betont dann z.B. die saarländische Polizei, daß ihre Geschwindigkeitskontrollen alle an Unfallhäufungsstellen stattfinden?

 

Nein - gegen die Radwegbenutzungspflicht wurde schon öfters geklagt - und oft mit guten Argumenten gewonnen. Das ging auch ohne "Beziehungen".

Wers glaubt wird selig. Die Kläger wissen einfach, welche Behauptung bei welchem Richter als "gutes Argument" durchgeht. Wer z.B. eine Radwegbenutzungspflicht aufhebt, weil der Autoverkehr durch Radfahrer auf der Straße behindert werden kann.

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Sechs, setzen. Die Aussage ist bei der aktuellen Informations- bzw. Faktenlage völliger Unsinn.

 

Aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen mögen vielleicht Unsinn sein, mein Posting als ganzes war korrekt. Und nein, es wird auch nicht falscher nur weil du es missverstehst.

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Hallo, gerre,

 

Du eröffnest weitreichende Spekulationen über den Grund für die Aufstellung von Blitzern. Sind es fiskalische Motive?

natürlich sind auch fiskalische Motive ein Grund für das Aufstellen solcher Blitzer und ich kann mich nicht erinnern, dass ich das Gegenteil geschrieben hätte.

 

Des Weiteren wird allerdings auch der Versuch, die Unfallzahlen zu senken, ein weiterer Grund gewesen sein.

 

Es stellt sich nur die Frage, ob der Blitzer diesem Anspruch gerecht wird.

 

Nachdem der Erfolg im letzten Jahr noch ausgeblieben sein dürfte, scheint es in diesem Jahr bei einem einzigen Unfall im ersten Quartal ja gar nicht schlecht für die Statistik auszusehen.

 

Oder eher die Böswilligkeit von Beamten und Politikern, die die VT schädigen und ihre Willkür spüren lassen wollen? :think:

Wie kann man jemanden schädigen, der dafür zahlen soll, dass er eine Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet und somit eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat? :think:

 

Und warum betont dann z.B. die saarländische Polizei, daß ihre Geschwindigkeitskontrollen alle an Unfallhäufungsstellen stattfinden?

Hat die Polizei den Blitzer aufgestellt?

 

Werden die Geschwindigkeitsmessungen an dieser Stelle durch die Polizei durchgeführt?

 

Hallo, Bill,

 

warte einfach mal die nächsten Jahre ab und vergleiche die Unfallzahlen dann mit den bisherigen Zahlen.

 

Manche Sachen muss man erst einmal über einen längeren Zeitraum betrachten, um sich wirklich ein Bild machen zu können.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Und vor allem die Kosten bei einer Niederlage tragen kann.

Davor schrecke ich auch noch zurück, ohne das ich überhaupt weiß wie hoch die Kosten sein werden.

 

Vor dem Verwaltungsgericht kann ja auch ohne Anwalt Klage eingereicht werden. Da sollten sich die Kosten in Grenzen halten.

 

MfG.

 

hartmut

Naja Gerichtskosten fallen ja trotzdem an. Und auch auf der Gegenseite könnte ein Anwalt vorhanden sein.
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Nein - gegen die Radwegbenutzungspflicht wurde schon öfters geklagt - und oft mit guten Argumenten gewonnen. Das ging auch ohne "Beziehungen".

Wers glaubt wird selig. Die Kläger wissen einfach, welche Behauptung bei welchem Richter als "gutes Argument" durchgeht. Wer z.B. eine Radwegbenutzungspflicht aufhebt, weil der Autoverkehr durch Radfahrer auf der Straße behindert werden kann.

Nöö - die VwV-StVO ist da ganz anderer Meinung.
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Nöö - die VwV-StVO ist da ganz anderer Meinung.

Manchmal schon der "gesunde Menschenverstand", wenn man sich so ausdrücken darf.

 

Bei manchen Radverkehrsanlagen muss gefragt werden, wollen die den Radverkehr unterstützen, oder das Bestattungsgewerbe?

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Die Rechtsabbiegerspur führt in das Parkhaus, da staut sich am Markttag der Verkehr. Da sollen sich Radfahrer auf dem schmalen Streifen zwischen den wartenden Pkw durchschlängeln. Und das in einer angeblichen Tempo 30 Zone.

 

MfG.

 

hartmut

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mein Posting als ganzes war korrekt.
Diese Aussage
Es gibt also hier eine Korrelation zwischen Unfällen und Geschwindigkeitskontrollen.
ist und bleibt unbelegt und damit unhaltbar, ganz unabhängig davon, ob eine Deiner anderen Behauptungen zutrifft oder nicht.
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Nöö - die VwV-StVO ist da ganz anderer Meinung.

Manchmal schon der "gesunde Menschenverstand", wenn man sich so ausdrücken darf.

 

Bei manchen Radverkehrsanlagen muss gefragt werden, wollen die den Radverkehr unterstützen, oder das Bestattungsgewerbe?

post-3630-0-62837900-1370066110_thumb.jpg

 

Die Rechtsabbiegerspur führt in das Parkhaus, da staut sich am Markttag der Verkehr. Da sollen sich Radfahrer auf dem schmalen Streifen zwischen den wartenden Pkw durchschlängeln. Und das in einer angeblichen Tempo 30 Zone.

 

MfG.

 

hartmut

 

:shutup: Kannst Du das Bild hier auch noch einstellen? Da werden sich so einige Leute drüber "freuen". :nick:

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Du eröffnest weitreichende Spekulationen über den Grund für die Aufstellung von Blitzern. Sind es fiskalische Motive?

natürlich sind auch fiskalische Motive ein Grund für das Aufstellen solcher Blitzer und ich kann mich nicht erinnern, dass ich das Gegenteil geschrieben hätte.

Das Modell eines Tempolimits, das übermäßig weit abgesenkt wird, um darin eine Radarfalle aufzustellen und VT "abzuzocken" trifft offenbar auf diesen Blitzer bei Waiblingen zu.

 

Des Weiteren wird allerdings auch der Versuch, die Unfallzahlen zu senken, ein weiterer Grund gewesen sein.

 

Es stellt sich nur die Frage, ob der Blitzer diesem Anspruch gerecht wird.

Die Unfallzahl war am Standort des Blitzers gering und ist nach seiner Aufstellung nicht noch weiter gesenkt worden. Da erscheint es doch fragwürdig, ob der Blitzer wirklich aus diesem rechtfertigenden Grund aufgestellt wurde.

 

Nachdem der Erfolg im letzten Jahr noch ausgeblieben sein dürfte, scheint es in diesem Jahr bei einem einzigen Unfall im ersten Quartal ja gar nicht schlecht für die Statistik auszusehen.

Die vage Hoffnung, daß in ferner Zukunft einmal eintreffe, wozu der aktuelle Trend keinen Anhaltspunkt liefert. Unfallfreie Wochen, Monate und Vierteljahre hat es auch früher schon gegeben.

 

Oder eher die Böswilligkeit von Beamten und Politikern, die die VT schädigen und ihre Willkür spüren lassen wollen? :think:

Wie kann man jemanden schädigen, der dafür zahlen soll, dass er eine Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet und somit eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat? :think:

Der Schaden tritt schon ein, wenn ein VT gezwungen wird, ein unangemessen niedriges Limit einzuhalten. Oder würdest Du gern in ein Land fahren, in dem dir ein unangenehm langsames Kriechtempo vorgeschrieben wird?

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nicht von Gott gemacht, sondern von Menschen, die nicht immer guten Willens sind.

 

Und warum betont dann z.B. die saarländische Polizei, daß ihre Geschwindigkeitskontrollen alle an Unfallhäufungsstellen stattfinden?

Hat die Polizei den Blitzer aufgestellt?

Die saarländische Polizei führt mobile Geschwindigkeitskontrollen durch und schreibt dazu auf ihrer Website:

Bei den angekündigten Messstellen handelt es sich um Unfallörtlichkeiten, die nach Unfallhäufung, Unfallfolgen und Unfallursachen ausgewählt wurden.
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die VwV-StVO

Was isn das? Kann son Ding überhaupt eine Meinung haben?

Bei Gesetzen steht nur der Text fest. Die Auslegung ist variabel und kann in dieser oder jener Richtung gedehnt werden.

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Bei manchen Radverkehrsanlagen muss gefragt werden, wollen die den Radverkehr unterstützen, oder das Bestattungsgewerbe?

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MfG. hartmut

 

Widerspruch, weder noch!

 

Meine Meinung, wenn es dort bei dem Beispiel staut besteht keine Gefahr für Radfahrer.

Allgemein, Als radfahrer darf ich zum Eigenschutz NIE mir Vorfahrt erzwingen, muß immer und jederzeit mit KFTlers Trantütigkeit rechnen. Egal ob auf normalen Straßen oder "komisch" gebaut oder geführten Radwegen.

 

Die größte ( und fast unabwendbare ) Gefahr besteht für Radfahrer durch überholenden oder schlafend die spurverlassenden Gegenverkehr

 

Zum Teil ist es schwerwiegende Unachtsamkeit oder ebenso schlimm vorsätzliches Überholen trotz Gegenverkehr.

 

Das Verkehrszeiche Überholverbot sollte grundsätzlich auch das überholen von Zweiradfahrern verbieten, entweder hinterherfaren oder die vollständig freie und ganz überschaubare Gegenfahrbahn ( 2.Richtungsspur ) nutzen.

 

Es gibt nur sehr wenige SEHR breite Richtungsfahrbahnen die das ungefährdende Überholen auch bei Gegenverkehr ermöglichn, z.B. B12 zwischen Marktoberdorf und Buchloe oder Teile der "Ostwestfalenstraße" nördlich von Warburg.

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die VwV-StVO

Was isn das? Kann son Ding überhaupt eine Meinung haben?

Bei Gesetzen steht nur der Text fest. Die Auslegung ist variabel und kann in dieser oder jener Richtung gedehnt werden.

 

Dann schau mal hier. Unter "Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge" kommen schon bald die Mindestbreiten für benutzungspflichtige Radwege. Direkt verlinken geht wohl nicht. Bei der nächsten Verkehrsschau müssten eigentlich alle Blaulollis abgebaut werden, die auf zu schmale Radwegen angebracht ist [/Traummodus]

 

Disclaimer: Wie ich das "Paragraph"-Zeichen richtig hier reinbekomme, kann ich derzeit nicht rausfinden.

 

Edith: Mit dem vollwertige Editor scheint es zu klappen.

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Hallo, gerre,

 

Das Modell eines Tempolimits, das übermäßig weit abgesenkt wird, um darin eine Radarfalle aufzustellen und VT "abzuzocken" trifft offenbar auf diesen Blitzer bei Waiblingen zu.

wie ist denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle? :think:

 

Wurde sie, als der Blitzer aufgestellt wurde, nochmals gesenkt?

 

Die Unfallzahl war am Standort des Blitzers gering und ist nach seiner Aufstellung nicht noch weiter gesenkt worden. Da erscheint es doch fragwürdig, ob der Blitzer wirklich aus diesem rechtfertigenden Grund aufgestellt wurde.

5 - 10 Unfälle, die immer an der gleichen Stelle passieren, finde ich nicht unbedingt soo gering und es kann durchaus Sinn machen, etwas zu unternehmen, um diese Zahl vielleicht auf Null zu senken.

 

Die saarländische Polizei führt mobile Geschwindigkeitskontrollen durch und schreibt dazu auf ihrer Website:

Bei den angekündigten Messstellen handelt es sich um Unfallörtlichkeiten, die nach Unfallhäufung, Unfallfolgen und Unfallursachen ausgewählt wurden.

Dagegen ist ja nichts zu sagen, aber was hat das mit dem o. g. Blitzer zu tun? :think:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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