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Innerorts Mit Motorrad Geblitzt, Anhörung Erhalten, Was Nun?


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Hallo liebes Forum,

 

Thomas K. mein Name, werde dieses Jahr 23, habe meinen Führerschein Klasse B bereits seit dem 26.11.08, Klasse A kam am 04.06.09 dazu, also bereits aus der (bzw beiden?) Probezeit raus.

 

Zum heutigen Geburtstag meines Vaters erreichte mich, nachdem er zur Mittagsschicht fuhr, ein schönes Geschenk vom Staat, was jedoch an mich gerichtet ist:

 

ANHÖRUNG IM BUßGELDVERFAHREN

 

Sehr geehrter Herr K.,

 

Ihnen wird vorgeworfen, am XX.XX.2013 um XX:XX Uhr in PLZ Ort, Straße Höhe Hausnr.; FR. Ort, als Führer des Kraftrades Hersteller Kennzeichen folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach § 24 StVG begangen zu haben:

 

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 83 km/h.

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11 .3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

 

Bemerkungen / Tatfolgen:

 

Beweismittel: Einheitensensor ES 3.0

Film-Nr. #Zahl Bild-Nr. #Zahl

 

Anzeigenerstatter/ Zeugen: #Name #Adresse

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ein leicht großer Schock. Ich erinnere mich geraum an den Tag, bzw. die Fahrt.

Es ist eine Hauptstraße im Ort, die angebliche Stelle war ca. 600m vor Ortsende, ab welchem man auch nur 70 km/h fahren dürfte, dazwischen ist noch eine Kreuzung mit Ampel.

 

Ich bin zwar mit dem Motorrad meist nicht genau mit 50 km/h in der Ortschaft unterwegs, aber ich halte mich normalerweise an ein Maximum von 20 km/h darüber, überwiegend steht die Tachonadel nicht über 60 km/h; ich wüsste auch keinen Grund, warum ich mich mit satten 33 km/h (und laut Toleranz ja anscheinend noch mehr) mit also ca. 90 km/h auf dem Tacho auf der Straße fortbewegen sollte.

Zwar ist sie an der Stelle wenig bewohnt, eher von größeren Geschäften und Tankstellen umgeben, aber das ändert das Ganze nicht wirklich.

 

Was kann ich jetzt tun? Laut Bußgeldkatalog drohen mir anscheinend 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von 160€ + Gebühren, womit ich ja noch 'leben' könnte; jedoch kommt dazu noch das einmonatige Fahrverbot, was sich ja wohl nicht nur auf das Motorrad beziehen wird (?)...

allerdings habe ich nächste Woche ein Praktikum zu einer neuen Stelle, die bei positivem Ergebnis (was beim Probetag schon sehr gut rüberkam) hoffentlich im Juni dann zur Vollzeitstelle wird;

die Stelle ist wiederum ca. 30km von mir entfernt, ich komme aus einem ca. 7.000-Seelendorf, nicht weit ist eine kleine Großstadt zwischen der Stelle.

Bevor ich mir erst einmal eine Busverbindung mit etlichem Umsteigen planen müsste, wollte ich doch lieber mit meinem kleinen Corsa, oder natürlich wetterbedingt auch mit der Suzi dorthin fahren, aber der Brief hat dann doch ordentlich reingehauen...

 

Wie kann/soll ich mich diesbezogen verhalten? Verjährung ist ja nicht, der Brief liegt seit heute hier; lustigerweise ist die "Tat" ja am XX.XX.2013 begangen worden, der Brief zum 17.05.2013 geschrieben/ausgestellt, und heute erst bei mir angekommen, wobei ich eine Rekationszeit von nur einer Woche habe. Muss ich das heutige Datum, bzw. "den Zugang dieses Schreibens" zu heutigem Tag noch irgendwie nachweisen?

 

Mein erster Blitzer mit Punkten, davor hatte ich nur einmal was mit 12 km/h zu viel, da musste ich mich aber auch wirklich beeilen... Ausreden hin oder her, aber das mit den 33 km/h, besonders in der Ortschaft sehe ich überhaupt nicht ein...

 

Meine Mutter hat mir eben (fast schon kriminell) geraten, dass ich mich damit verteidigen soll, indem ich sage, dass sie vor/hinter mir quasi als Zeugin hergefahren ist, und auf ihrem Tacho höchstens 60 km/h angezeigt wurden, weshalb sie das ganze auch nicht verstehen könnte. Wie sieht es dann mit der Beweislage aus?

 

Hilfe, Hilfe... das wäre echt besch***en, wenn ich zur neuen Arbeit direkt über solche (auch noch teureren) Umwege anfangen müsste...

 

Freue mich um Hilfe und Vorschläge allerlei, nächste Woche geht das Praktikum los, der Stress kommt mir dazu extra ungelegen...

 

Gruß,

Thomas

 

P.S.: Habe mal das Blitzerfoto im Anhang dazugetan, habe natürlich ein klares Visier und ausgerechnet keine Brille aufgehabt, dass man da noch was in die andere Richtung drehen könnte... Oder wie seht ihr das?

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Edited by Gast225
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Erstmal willkommen hier!

Meine Mutter hat mir eben (fast schon kriminell) geraten, dass ich mich damit verteidigen soll, indem ich sage, dass sie vor/hinter mir quasi als Zeugin hergefahren ist, und auf ihrem Tacho höchstens 60 km/h angezeigt wurden, weshalb sie das ganze auch nicht verstehen könnte. Wie sieht es dann mit der Beweislage aus?
Das ist nicht kriminell, wird aber vom SB, Richter oder Gutachter mit einem milden Lächeln kommentiert werden.

 

Lies Dich hier mal ein bisschen im Forum ein, da wurden die Möglichkeiten die Du theoretisch hast hundertfach durchgekaut, allerdings seh ich mit dem Foto wenig Chancen auf eine nicht mögliche Identifizierung.

 

Mit dem Fahrverbot hast Du recht, als Ersttäter hast Du allerdings 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides Zeit es anzutreten. Ein taktischer Einspruch gegen den BGB kann dieses noch um Wochen, manchmal Monate, herauszögern.

 

Auf den AHB brauchst Du theoretisch gar nicht zu reagieren, da die Zustellung ja nicht dokumentiert ist..

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Danke fürs Willkommen heißen und für die schnelle Reaktion!

 

Naja klingt schade mit dem Foto... gut, ich wollte mich auch nicht großartig wehren, steht ja in dem Sinne alles gegen mich...

 

Wie ich gehe ich dann am besten vor, was das 'Hinauszögern' angeht? Habe ja jetzt nur die Anhörung, soll ich noch bis zum eigentlichen Bußgeld warten, oder jetzt schon den Widerspruch einlegen?

 

Gibt es da schon passende Textbausteine im Forum (Link wäre echt nett :) ) oder ähnliches?

 

Am besten wäre so ein Zeitstrahl, an dem ich die Schritte dann abarbeiten könnte :P

 

Gruß,

Tomek

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Wie ich gehe ich dann am besten vor, was das 'Hinauszögern' angeht? (...)

Gibt es da schon passende Textbausteine im Forum (Link wäre echt nett :) ) oder ähnliches?

Zu 1.: Hier ein paar Threads lesen und jemanden finden, der "irrtümlich" meint der Bösewicht zu sein.

Zu 2.: Nein, da hier Rechtsberatung (und das wären vorformulierte Texte) verboten ist.

 

Da musst Du ein wenig Initiative ergreifen und einfach lesen, lesen, lesen.

Wenn dann immer noch Fragen offen sind, kannst Du sie gerne stellen.

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Moin Moin

 

oder jetzt schon den Widerspruch einlegen?

Hier anwesende Verwaltungsrechtler werden mich sicher korrigieren wenns falsch ist.

 

Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt (Anhörung) noch nicht möglich.

Der AHB ist kein Verwaltungsakt und beschwert dich nicht, ist aber Formvorschrift im Verwaltungsverfahren. Da dürfte wohl auch keine Rechtsbehelfsbelehrung drauf sein.

Der Verwaltungsakt der da wohl kommen wird, ist der Bußgeldbescheid und gegen den kannst du fristgerecht Rechtsmittel einlegen.

 

Ist aus dem Bauch heraus erklärt, ohne in die Gesetze zu gucken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, ist aber auch ohne Unterschrift gültig :whistling:

Man möge mir das Nachsehen.

 

Gruß

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Ich bin zwar mit dem Motorrad meist nicht genau mit 50 km/h in der Ortschaft unterwegs, aber ich halte mich normalerweise an ein Maximum von 20 km/h darüber, überwiegend steht die Tachonadel nicht über 60 km/h; ich wüsste auch keinen Grund, warum ich mich mit satten 33 km/h (und laut Toleranz ja anscheinend noch mehr) mit also ca. 90 km/h auf dem Tacho auf der Straße fortbewegen sollte.

 

Och, Gruende - ob nun plausibel oder nicht - gibt es derer viele. Mir faellt es auch sehr schwer, mit dem Motorrad die Limits einzuhalten und ich stelle des oefteren - wenn nicht gar immer - fest, dass ich weit ueber dem selbigen fahre. Ist halt so, ein Dreh am Gasgriff und das Limit ist ueberschritten.......

Auf die mir oftmals gestellte Frage, ob das Moppedfahren hier nicht zu gefaehrlich sei, pflege ich immer zu antworten, dass man halt aufmerksam fahren muss und immer (!) schneller sein muss als der, der einen gerade umfahren moechte. Zum Schutze meines Fuehrerscheins habe ich entsprechende technische Mittel verbaut, die mir erlauben, den hier heimtueckisch angewandten Laserpistolen zur Geschwindigkeitskontrolle effektiv aus zu weichen... :sneaky:

 

allerdings habe ich nächste Woche ein Praktikum zu einer neuen Stelle, die bei positivem Ergebnis (was beim Probetag schon sehr gut rüberkam) hoffentlich im Juni dann zur Vollzeitstelle wird;

 

Immer mit der Ruhe, keine Panik! Bis Ende Juni wirst du sicherlich noch mit Mopped oder Auto fahren koennen, so schnell schiessen die Preussen nicht. Wie dazu zu verfahren ist, haben meine Vorredner freundlicher Weise schon erlaeutert.....

 

die Stelle ist wiederum ca. 30km von mir entfernt,

 

Und hier sollte es doch ganz laessig werden. Diese Strecke - Achtung, jetzt kommt ein wenig 'Kolbenfeder' bei mir durch - kann man auch bequem und in relativ kurzer Zeit mit 'nem Fahrrad bewaeltigen. Das hilft auch der - hoffentlich noch intakten - Gesundheit.....

 

Bei dem mitgelieferten Bild sehe ich uebrigens schlechte Chancen, das Ding vollends abwenden zu koennen, es sei denn, Du hast einen identischen Zwillingsbruder.......

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Hallo Datomek,

 

eine Frage kann man das Foto mal einstellen.

Bei einem Motorradfahrer mit Helm ist die Identifikation des Fahrers unter Umständen schwierig.

Ich fahre grundsätzlich nur Motorrad mit einem metallbedampften Helmvisier, also quasi mit ein Blitzschutzhelm. :dribble: :dribble:

Gehe davon aus das der Fahrer damit nur schwer identifizierbar ist. Zusätzlich klappe ich auch meistens je nach Witterung noch die Sonenblende im Helm runter. Damit dürfte ich gut vorgesorgt haben, da ich seit 15 Jahren Motorrad fahre und noch nie einen Bußgeldbescheid erhalten habe.

 

Gruß Andreas

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Leider hat sich datomek nicht mehr im Forum über den Fortgang des Owi-Verfahrens gemeldet. Schade!!!!

Möchte hier mal ein Interessantes Urteil verlinken.

 

http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/report-hausdurchsuchung-wegen-48-kmh-zu-schnell/445045

 

Dem Halter des Motorrades wurde bei einer Hausdurchsuchung die Motorradbekleidung beschlagnahmt!!

  • Like 1
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Nicht umsonst rate ich immer dazu die Kleidung und Helm verschwinden zu lassen. Wer über offene Augen ohne Scheuklappen verfügt stellt schon seit langem fest, dass die ständig propagierten Bürgerrechte gegenüber dem Staat in immer mehr Lebensbereichen nur noch Worthülsen sind.

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Moin Moin

 

... dass die ständig propagierten Bürgerrechte gegenüber dem Staat in immer mehr Lebensbereichen nur noch Worthülsen sind.

Wenn der Bürger vergißt, daß er auch Bürgerpflichten hat auch zurecht.

Der Staat wird sich von solch Hampelmännern (hoffentlich) nicht auf der Nase rumtanzen lassen.

 

Gruß

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Moin Moin

 

... dass die ständig propagierten Bürgerrechte gegenüber dem Staat in immer mehr Lebensbereichen nur noch Worthülsen sind.

Wenn der Bürger vergißt, daß er auch Bürgerpflichten hat auch zurecht.

Interessantes Rechtsverständnis für einen Vertreter der Staatsmacht hast du da, passt gut zu dem ersten Satz in deiner Signatur. Nur schade dass hier der Halter, dessen Haus durchsucht wurde, keinerlei "Bürgerpflichten" verletzt hatte, aber solche Kleinigkeiten stören die Exekutive in ihrer Machtausübung ja nicht mehr.
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  • 2 months later...

Sorry, dass ich mich so lange nicht mehr gemeldet hatte,

ich habe mich eher um die neue Arbeitsstelle (bei der ich übrigens sofort übernommen wurde :) ) und noch laufende Abschlussprüfung meiner vorigen Ausbildung gekümmert,

weshalb ich nach zwischenzeitiger Neuinstallation des PCs auch nicht mehr auf die Seite gekommen war, bis ich jetzt wieder eine Datensicherung aufspielen konnte.

 

Zum aktuellen Stand: der Brief kam ja ca. um den 23.5. und ca. einen Monat danach folgte (ohne eine Reaktion meinerseits) der Bußgeldbescheid, habe das genaue Datum gerade nicht parat, sagen wir mal pauschal der 23.6.

 

Interessanterweise bin ich, wie gesagt, neue Stelle, etwas stressig am Anfang, viel Lernstoff zu Beginn und viele Kundentermine / Organisatorisches etc., bisher nicht dazu gekommen auf diesen zu reagieren, geschweige denn auch das Bußgeld zu bezahlen, und bin eigentlich im Laufe der Zeit von einer Mahnung o.Ä. ausgegangen, da die Zahlung ja anscheinend innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des BGB erfolgen sollte; das Fahrverbot würde ohne Antwort spätestens nach 4 Monaten (mit Datum Einschicken/Abgabe des Führerscheines) für einen Monat gelten.

 

Nun sind seit dem 23.5. bzw. 23.6. ja fast 3 bzw. 2 Monate vergangen, also auch ein Monat über der eigentlichen Zahlungsfrist,

und ich habe bisher (nach keiner einzigen Reaktion meinerseits) auch noch keine Erinnerung/Reaktion/Mahnung/Maßnahme seitens der Judikative erhalten.

 

Kann jetzt alles möglich sein, oder wird sich spätestens etwas nach den 4 Monaten (also um den 23.10) tun?

Ich bin jetzt selbst auch ein wenig verwirrt und hatte das ganze schon ein wenig mit dem Arbeitgeber abgesprochen,

dass mir anscheinend ein einmontaiges Fahrverbot verordnet wurde, bezüglich der Schichtplanung, verlängerte Anfahrtszeiten, etc.

 

Das mit der Jacke und dem Helm habe ich mich zwischendurch auch schon gefragt, das mit der Hausdurchsuchung ist aber natürlich echt schon hart, wenn auch irgendwo grenzwertig verständlich.

Ich habe zwischendurch aber ironischerweise eine neue Jacke gekauft, der Helm ist noch derselbe, jedenfalls hat mein Vater noch seinen und einen älteren;

da die alte Jacke "eh" weggeschmissen wird (war schon etwas mitgenommen, sehr aufplusternd bei Wind, etc.) und ich den Helm wahrscheinlich auch wechseln wollte,

könnte ich diesen ja 'unbesorgt' meinem Bruder für seine Kleinen geben; hoffentlich werden diese dadurch nicht als Straftäter im Straßenverkehr behandelt :X

 

Sollte jetzt kein Tagebucheintrag werden, aber ich war auch so lange nicht hier, deshalb wollte ich schon ein wenig aus meinem Storypott ausschütten :offtopic:

Kurz gesagt: keine Ahnung was jetzt los ist, mal schauen was passiert... Hauptsache die Ausbildung läuft durch, und mit der Arbeit läufts rund. :)

 

 

Gruß,

Thomas

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Kurz gesagt: keine Ahnung was jetzt los ist, mal schauen was passiert...

 

So ein BuGeBe hat die Eigenschaft, nach 14 Tagen rechtskraeftig zu werden, wenn nicht fristgemaess Einspruch eingelegt wird. Insofern kannst du da jetzt gar nichts mehr machen, ausser zahlen und FV antreten......

 

Hauptsache die Ausbildung läuft durch, und mit der Arbeit läufts rund. :)

 

Joh!

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geschweige denn auch das Bußgeld zu bezahlen, und bin eigentlich im Laufe der Zeit von einer Mahnung o.Ä. ausgegangen, da die Zahlung ja anscheinend innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des BGB erfolgen sollte
Das mit dem bezahlen solltest Du schnellstmöglich nachholen, damit es nicht zur Vollstreckung kommt.

 

Wie @Gast225 schon schrieb, beginnt genau vier Monate nach Rechtskraft das FV zu laufen, egal ob Du Deinen FS eingeschickt hat oder nicht. Jede weitere Fahrt ist dann eine Straftat (FoFE).

Der Monat FV zählt aber erst ab Eingang des FE bei der Behörde.

 

Für Deinen Fall: Ab 23.10. beginnt das FV, Du schickst Deinen FS aber erst am 23.11. ein, dann endet es erst am 23.12., somit tatsächliche 2 Monate FV.

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  • 3 years later...

 

 

Wenn der Bürger vergißt, daß er auch Bürgerpflichten hat auch zurecht.

 

Interessantes Rechtsverständnis für einen Vertreter der Staatsmacht hast du da, passt gut zu dem ersten Satz in deiner Signatur. Nur schade dass hier der Halter, dessen Haus durchsucht wurde, keinerlei "Bürgerpflichten" verletzt hatte, aber solche Kleinigkeiten stören die Exekutive in ihrer Machtausübung ja nicht mehr.

 

 

 

Doch, dioe Bürgerpflicht die Straßenverkehrsordnung und ander Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Und dazu die Frecheit den Verkehrsverstoß durch die Lüge "ich weis nicht wer meine Maschine fuhr" nicht zuzugeben.

 

Die praktische Lebenserfahrung spricht dafür das Motorradhalter sehr genau wiisen ob und wenn wann an wen sie den Bock verleihen, meisten an NULL Personen.

 

Halter als Zeuge laden, vereidigen, DANACH die auswertbaren Bilder einbringen....

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