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Laser & Infrarot > Meß-Person Und Zeuge Der Protokoll Schreibt


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Hallo und guten Tag,

 

vor gut 1 h bin ich mit 115 km/h statt 70 km/h gemessen worden. Ein Polizist hat mich nach einer LASER & INFRAROT Messung etwas später herausgewunken und mir das erzählt.

 

Ich bat um ein Foto bzw. Film, wo man das sehen kann. Der Polizist sagte, es gäbe keins.

 

Zur Sache habe ich keine weiteren Angaben gemacht, außer Fahrzeugpapiere und Führerschein.

 

 

** Grund:

 

Das sei nicht notwendig, weil zwei Beamte die Messung vornehmen. Eine Person schaut durch das Gerät und misst, die andere Person steht als Zeuge daneben und schreibt ein Protokoll.

 

 

Ich habe Zweifel an dem Ergebnis und eigentlich ein anderes Problem. Dem Grunde nach soll ja eine Person messen und eine andere Person Zeuge sein und protokollieren. Mit einer Kamera habe ich bei der Vorbeifahrt Fotos gemacht und darauf ist ersichtlich, das die Meß-Person mir zugewandt ist und den Verkehr misst, die andere Person stand mit dem Rücken und etwas weiter entfernt zur Person, die gemessen hat.

 

 

** Meine Frage ist:

 

Ist die Messung rechtskräftig oder kann sie mit größerer Wahrscheinlichkeit angefochten und zum Erfolg geführt werden?

 

Bringen die Fotos etwas und soll ich damit sofort zur Polizei gehen als Beweissicherung, damit mir niemand unterstellen kann, dass die Fotos getürkt seien? ( Die Beamten sind gut zu erkennen. )

 

 

Danke für Euer Feedback.

 

Grüße

Tom

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Da es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt und das ganze eine Standardübung solcher Lasertrupps ist, sind die Chancen vernichtend gering dagegen vorzugehen. Ein Bildnachweis ist dabei nicht erforderlich, ist aber immer wieder ein Zankapfel aus zum Teil berechtigten Gründen. Dennoch sind hier Fehler meist nicht zu suchen. Eher sind diese bei der Kalibrierung vor Messbeginn zu suchen. Aber auch hier muss ich dir leider mitteilen, dass diese Möglichkeit auch mehr als nur dünn ist.

 

Damit wird die Messung wohl oder übel rechtskräftig sein.

 

Deine Fotos - so leid es mir tut - wird niemanden auch nur annähernd interessieren.

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Deine Fotos - so leid es mir tut - wird niemanden auch nur annähernd interessieren.

Na ja, DICH interessieren diese Fotos vielleicht wirklich nicht.

Für andere könnte es schon interessant sein, ob ein :cop01: etwas rechtskräftig bezeugen kann, was sich hinter seinem Rücken abgespielt hat.

Nur mal so aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit... :notworthy:

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Hallo, ThHu68,

 

das Vieraugenprinzip, auf das Du anspielst, wird zwar immer wieder gerne vorgebracht, existiert so aber nicht.

 

Es hat sich bewährt, dass ein Beamter misst und der andere protokolliert, aber es ist nicht vorgeschrieben.

 

Ebenso wenig ist vorgeschrieben, dass der zweite Polizeibeamte, wenn er als Schreiber eingesetzt ist, die ganze Zeit auf das Messgerät schauen muss.

 

Er muss, wenn er dies so im Protokoll angibt, lediglich die Messwerte (Geschwindigkeit und Entfernung) vom Gerät ablesen und notieren.

 

So, wie Du es beschreibst, sehe ich noch nicht den geringsten Anhaltspunkt, wie Du aus der Sache heraus kommst.

 

Abgesehen davon:

 

In welcher Entfernung wurdest Du gemessen?

 

Kann es sein, dass der Beamte sich direkt nach der Messung mal kurz umgedreht hat und dass Du gar nicht gesehen und gefilmt hast, wie der Beamte stand, als sein Kollege Dich gemessen hat?

 

Möglicherweise hat er sich ja nur kurz umgedreht, um den Kollegen, die Dich angehalten haben, Zeichen zu geben oder es ihnen über Funk durchzugeben.

 

Richte Dich am besten schon mal auf einen Monat ÖPNV ein.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Was bezeugt denn der Cop? Doch nur, welcher Meßwert und welche Geschwindigkeit angezeigt wird (beim Riegl FG 21 jedenfalls). Ansonsten wird er kaum bezeugen können, welches Fahrzeug gemessen wurde, es sei denn, es kam zum fraglichen Zeitpunkt eh nur ein einziges. Insofern ist es völlig egal, ob der Zeuge/Protokollführer mit dem Rücken zum Gerät steht oder nicht. Wenn es piept und er sich dann umdreht, um die Werte abzulesen und zu notieren, ist das völlig ausreichend. Denn das ist wie gesagt alles, was er bezeugt.

 

 

 

Edit: nachteule war schneller.

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Es gibt auch Gegenteiliges.

Das OLG Düsseldorf hatte zudem in seinem Beschluss dem AG Sigmaringen, das in seiner Rechtsprechung (zfs 2010, 530) ein Vier-Augen-Prinzip gefordert hatte, “freie Rechtsschöpfung” vorgeworfen. Darauf hat nun das AG Sigmaringen im AG Sigmaringen, Urt. v. 12.02.2013, 5 OWi 15 Js 7112/12 – geantwortet, und zwar ohne große Begründung. So ein wenig nach dem Motto: Und sie dreht sich doch!”

 

.................

Das Vier-Augen-Prinzip ist somit jedenfalls im Land Baden-Württemberg bei jeder Messung mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P zu beachten . Die Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 13.9.2012, IV-2 RBs 129/12 , DAR 2012, S. 646 und BeckRS 2012,19400) und Hamm ( BeckRS 2012, 18144 und 18145) haben die Auffassung vertreten, dass bei derartigen Geschwindigkeitsmessungen kein Vier-Augen-Prinzip gelte. Dies ist jedenfalls für das Land Baden-Württemberg nicht zutreffend.

http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/03/und-es-gibt-doch-ein-vier-augen-prinzip-bei-der-lasermessung-zumindest-in-baden-wuerttemberg/

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo zusammen,

 

vielen Dank für Eure Antworten.

 

Da niemand empfohlen hat, die Fotos zu verwerfen oder zur Beweissicherung einer Polizeitdienstelle oder einem Rechtsanwalt zu übergeben, warte ich jetzt erst einmal ab, was kommt.

 

Es soll ca. 6 Wochen dauern, bis ich Post erhalte.

 

 

** Frage:

 

Kennt jemand die Vorgehensweise bei LASER / INFRAROT Messung für das Bundesland Hessen?

 

Gibt es überhaupt eine Anweisung bzw. Anleitung oder Vorschrift, wie solche Messungen zu tätigen sind?

 

Wenn Ihr Quellen oder andersweitige Informationen/Dokumente hättet, wäre das besonders hilfreich.

 

 

Wie ich eben von hartmut gelesen habe, sollen für Bundesländer verschiedene Regelungen gelten.

 

 

Herzlichen Dank und Grüße

 

Tom

 

 

~~~ PS: ~~~

@ zorro69: Sowas in der Art: http://www.pearl.de/a-PX1295-5443.shtml

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Moin Moin

 

Es gibt auch Gegenteiliges.

Das OLG Düsseldorf hatte zudem in seinem Beschluss dem AG Sigmaringen, das in seiner Rechtsprechung (zfs 2010, 530) ein Vier-Augen-Prinzip gefordert hatte, “freie Rechtsschöpfung” vorgeworfen. Darauf hat nun das AG Sigmaringen im AG Sigmaringen, Urt. v. 12.02.2013, 5 OWi 15 Js 7112/12 – geantwortet, und zwar ohne große Begründung. So ein wenig nach dem Motto: Und sie dreht sich doch!”

 

.................

Das Vier-Augen-Prinzip ist somit jedenfalls im Land Baden-Württemberg bei jeder Messung mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P zu beachten . Die Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 13.9.2012, IV-2 RBs 129/12 , DAR 2012, S. 646 und BeckRS 2012,19400) und Hamm ( BeckRS 2012, 18144 und 18145) haben die Auffassung vertreten, dass bei derartigen Geschwindigkeitsmessungen kein Vier-Augen-Prinzip gelte. Dies ist jedenfalls für das Land Baden-Württemberg nicht zutreffend.

http://blog.strafrec...n-wuerttemberg/

 

Wir hatten doch neulich erst eine Diskussion über Urteile, Rechtsprechung und deren Bedeutung bzw. Bindung für die Polizei.

Das ist ein sehr schönes Beispiel dafür.

 

Wenn ich mich nicht irre, entwickeln Dienstanweisungen keine Außenwirkung - außer beim AG Sigmaringen.

Bin mal gespannt, ob und wann die OLG in BW dem AG Sigmaringen vorsichtig auf den Kopf klopfen.

 

Das erste Sigmaringer Urteil stützt sich ja u.a. auf eine Gutachterforderung und bezieht sich nicht auf diese DA.

Auch wenn das vom Datum her nicht passt und daher unlogisch ist, würde ich vermuten, daß hier die Henne vor dem Ei da war.

 

Gruß

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Ansonsten wird er kaum bezeugen können, welches Fahrzeug gemessen wurde

 

macht sich bestimmt auf einer viel befahrenden zweispurigen Straße gut

 

denn hat man zwar einen Messwert den zwei Beamte gesehen haben, aber welchem Fahrzeug ordnet man den zu?

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macht sich bestimmt auf einer viel befahrenden zweispurigen Straße gut

 

denn hat man zwar einen Messwert den zwei Beamte gesehen haben, aber welchem Fahrzeug ordnet man den zu?

Man kann auch auf einer viel befahrenen zweispurigen Straße messen. Sogar sehr gut. Habe ich über einen längeren Zeitraum mit einem mittlerweile pensionierten Kollegen praktiziert. Auch mit der Zuordnung gab/gibt es keinerlei Probleme, denn der, der hinter dem Gerät steht und hindurchschaut, sieht, welches Fahrzeug er gemessen hat und gibt das, während er das Fahrzeug im Auge behält, an den Anhalteposten weiter. Ich bspw. behalte das Fahrzeug bis zu dem Moment, wo es angehalten wird, im Blick. IdR sieht man schon vom Augenschein her, wer gut sein könnte. Ein eingespieltes Team versteht sich praktisch blind. Da muß nicht mal großartig hin und hergeredet werden um zu wissen, welches Fahrzeug gemessen wurde. Wer's nicht glauben mag, darf gern mal vorbeischauen. Ist kein Geheimnis.

 

Das 4-Augen-Prinzip (wo es denn gefordert wird) dient lediglich dafür, daß es keine Übertragungsfehler gibt. Ich frage mich nur, wann jemand einen Dritten fordert, der kontrolliert, daß die beiden ersten keine Fehler begehen.

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Guten Morgen zusammen,

 

es scheint wohl schwieriger zu sein, an konkrete Auflagen, Bestimmungen, Anweisungen, verbindliche Richtlinien und/oder Vorgaben zu kommen.

 

Eigentlich habe ich mir das sehr viel transparenter in unserem Land vorgestellt.

 

 

Da ich mich ja auf 1 Monat Fahrverbot einstellen muss, habe ich ein bischen im Internet herumgelesen.

 

Dabei sind mir ein paar Informationen untergekommen, wo ich Euch mal fragen wollte, ob es das tatsächlich gibt.

 

 

** Fragen:

 

(1.) Es soll die Möglichkeit geben, dass man alle 10 Jahre einen Gnadenersuch bei der Behörde einreichen kann, um ein Fahrverbot aufheben zu lassen. Allerdings soll es nicht so einfach sein, die zuständige Behörde ausfindig zu machen. Ich persönlich hab davon noch nichts gehört. => Kennt Ihr das?

 

(2.) Es soll wohl gängige Praxis sein, dass einige Landkreise bei Ersttätern ein Fahrverbot in höhere Geldbußen umwandeln. => Kennt Ihr das?

 

(3.) Und, es soll wohl möglich sein, dass man trotz Fahrverbot eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann, die Strecke zur Arbeit fahren zu dürfen. Hab ich auch noch nicht gehört. => Ist Euch da etwas bekannt?

 

Google Quelle: http://www.wer-weiss...ot-umgehen.html

 

 

(4.) In der Quelle ist ganz unten ein Link zu einer Blitzerkanzlei. => Hat Jemand Erfahrung mit diesem Unternehmen gemacht?

 

Eine erste Google Suche nach "blitzerkanzlei negativ" hat nichts auffälliges gebracht.

 

 

Ich wünsche Euch einen guten Start in den Tag.

 

Grüße

 

Tom

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(1.) Es soll die Möglichkeit geben, dass man alle 10 Jahre einen Gnadenersuch bei der Behörde einreichen kann, um ein Fahrverbot aufheben zu lassen. Allerdings soll es nicht so einfach sein, die zuständige Behörde ausfindig zu machen. Ich persönlich hab davon noch nichts gehört. => Kennt Ihr das?

 

(2.) Es soll wohl gängige Praxis sein, dass einige Landkreise bei Ersttätern ein Fahrverbot in höhere Geldbußen umwandeln. => Kennt Ihr das?

 

(3.) Und, es soll wohl möglich sein, dass man trotz Fahrverbot eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann, die Strecke zur Arbeit fahren zu dürfen. Hab ich auch noch nicht gehört. => Ist Euch da etwas bekannt?

 

Zu 1) So etwas ist mir nicht bekannt.

 

Zu 2) Abweichungen vom Regelfahrverbot Die "Hürden" dafür sind hoch, u.a. solltest in Flensburg ein absolut unbeschriebenes Blatt sein, Deine Existenz tatsächlich gefährdet sein, kein Urlaubsanspruch für dieses Jahr mehr bestehen, kein unbezahlter Urlaub möglich sein und auch keine Möglichkeit Dich für einen Monat anderweitig einzusetzen. (Nachweis vom Chef).

 

Zu 3) Keine Chance. Höchstens als Landwirt mit dem Trecker zur Erntezeit, nicht aber für Fahrten zur Arbeit.

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@tom

zu 1. ist mir auch nicht bekannt. Wo hast du denn den Hinweis ob der "Möglichkeit denn her?

zu 2. Ein FV soll eine besondere erzieherische Maßnahme sein, deswegen ist die Umgehung mit besonderen Auflagen verbunden. Siehe auch Post von QTreiberin. Nun ist es aber so, dass nicht alle Behörden gleich arbeiten und es Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt. So kann es durchaus sein, dass deine zuständige Behörde von einem FV absieht, auch wenn jetzt nicht alle hinreichenden Anforderungen erfüllt sind. Das sind dann Einzelfallentscheidungen und wenn du wirklich auf dein Töff angewiesen bist, so kostet Fragen in diesem Fall wirklich nichts. Dennoch gilt als Grundvoraussetzung, dass du keine Eintragungen in Flensburg hast. Sei dir auch darüber bewusst, dass die Umgehung mindestens mit einer verdopplung der Buße einhergeht.

zu 3. Kenn ich auch nicht. In diesem Fall gibt es ja die öffentlichen Verkehrsmittel oder den Taxidienst (wird wohl recht teuer werden).

zu 4. Naja, es gibt Kanzleien, die sich auf soetwas eingeschossen haben und durchaus auch erfolgreich sind, wie auch immer nun dieser Erfolg ausshen mag. ;-) Wenn die Kanzelei seriöus ist, so wird man dir in einem ersten Beratungsgespräch die Wahrscheinlichkeit auf einen wie von dir erhofften Ausgang darlegen und im Zweifelsfall dir dazu raten es sein zu lassen. Bei zu viel Euphorie seitens der Kanzelei wäre ich vorsichtig, denn die Rechnung musst du hinter so oder so begleichen.

 

@QTreiberin

Ab wann ist man denn ein "unbeschriebenes Blatt"? Wenn Flensburg keine Unterlagen bzw. keine Akte mehr hat? Irgendwann werden die Eintragungen bzw. die Akt ja vernichtet und dann sollte Flensburg nix mehr von mir wissen. Ich hatte schon mal Punkte, dies ist aber nun mehr als 20 Jahre her und seitdem ist auch keine Übertretung mehr festgestellt worden, da ich wie schon öfters erwähnt darauf keine Lust habe und daher jeden Ärger vermeiden möchte und mich daher eben an die Regeln halte. Können die immer noch darauf zurück greifen?

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Hallo, ThHu68,

 

(1.) Es soll die Möglichkeit geben, dass man alle 10 Jahre einen Gnadenersuch bei der Behörde einreichen kann, um ein Fahrverbot aufheben zu lassen. Allerdings soll es nicht so einfach sein, die zuständige Behörde ausfindig zu machen.

es ist richtig, dass man so ein Gesuch bei jeder Bußgeldstelle einreichen kann.

 

Richtig ist aber auch, dass es sehr schwierig bis unmöglich werden dürfte, eine Behörde zu finden, die so einem Gnadengesuch positiv gegenübersteht und es dann auch befürwortet.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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  • 3 weeks later...

Hallo zusammen,

 

hat jemand Neuigkeiten?

 

 

Hier noch einmal eine, für mich, interessante Frage:

 

Kennt/hat jemand eine Information, wie im Bundesland Hessen bei einer "Laser / Infrarot Fernglasmessung" korrekt vorzugehen ist?

 

 

Das sollte doch eigentlich kein Geheimnis und in irgendeiner Art und Weise transparent sein.

 

 

Grüße

Tom

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Das sollte doch eigentlich kein Geheimnis und in irgendeiner Art und Weise transparent sein.

Ich denke nicht, dass es da eine in Stein gemeisselte Vorschrit gibt.

Es gibt allerdings ein paar Randbedingungen zu beachten - die sind hier im Forum nachzulesen.

Vermutlich gibt es daneben noch eine Art 'Dienstvorschrift' die man aber als Aussenstehende aber nicht zu Gesicht bekommt.

Kein SB wird aufgrund Deines Einspruches in dieser Richtung aber das Verfahren einstellen...

 

Hast Du den berechtigte Zweifel an der gemessenen Geschwindigkeit oder geht es Dir nur ums Prinzip ?

Letzeres wird Dich vermutlich vor Gericht bringen, wo ein SV anhand der Protokoll klärt, ob es bei der Messung Irregularitäten

gegeben hat. Verlierst Du, solltst Du dich auf eine 4-stellige Summe an Gerichts- und SV-Kosten vorbereiten ...

 

Gruß,

AnReRa

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Ich bin es wieder mit aktuellen Neuigkeiten, hallo.

 

 

Vom Regierungspräsidium Kassel habe ich Post erhalten.

 

Darin steht der Vorwurf, ein Zeuge, ein Beweismittel: Messung mit Lasergerät, eine Menge Paragraphen und das ich die Kosten nach §§ 464 Abs. 1 und 465 der Strafprozessordnung zu tragen habe.

 

 

Für diesen, nat. erst einmal aus meiner Sicht, erheblichen Vorwurf mit seinen Konsequenzen (1 Monat Fahrverbot) und Kosten (ca. 200 €), finde ich die eine weiße DIN A4 Seite mit ein bischen Text und fehlenden genauen Ortsangabe & Beweisen etwas dürftig.

 

 

Die Frist läuft, wichtige Informationen werden nicht mitgliefert oder sind nicht vorhanden.

 

Es vermittelt sich der Eindruck, dass man einen Beschuldigten mit Absicht mehr oder weniger im dunklen stehen lassen möchte und/oder in einen, für Ihn teuren Prozess, drängt.

 

 

Aktuell ,ohne weitere Nachweise, ist das für mich Willkür.

 

Was meint Ihr dazu?

 

 

Grüße

Tom

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Moin Moin

 

... wichtige Informationen werden nicht mitgliefert oder sind nicht vorhanden.

Welche?

 

Kannst du den Wisch mal scannen und personaldatenbereinigt hier zeigen?

 

 

 

 

Darin steht... ein Beweismittel: Messung mit Lasergerät,...

 

... und fehlenden ... Beweisen etwas dürftig.

hm

 

Gruß

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finde ich die eine weiße DIN A4 Seite mit ein bischen Text und fehlenden genauen Ortsangabe & Beweisen etwas dürftig.
Weiteren Text findest Du sicher auf der Rückseite der von Dir gescannten Seite. Die Ortsangabe ist m.E. ausreichend, um den 'Tatort' zu finden (wahrscheinlich stehen die Herrschaften sowieso immer an der gleichen Stelle). Das Beweismittel wird genannt, eine genauere Angabe findet sich in der Akte, der Zeuge ist auch identifizierbar.

 

wichtige Informationen werden nicht mitgliefert oder sind nicht vorhanden.
Was brauchst Du noch, um Dich an den Ort und das angehalten-werden zu erinnern?

 

Es vermittelt sich der Eindruck, dass man einen Beschuldigten mit Absicht mehr oder weniger im dunklen stehen lassen möchte und/oder in einen, für Ihn teuren Prozess, drängt.
Du hast in dem Standardschreiben alle Informationen bekommen, die Du zunächst mal benötigst, um Dich zu entscheiden, ob Du zahlen oder streiten willst. Ohne Anwalt kommst Du wohl kaum weiter, mit Anwalt dürfte es nur noch um eine mögliche Abwendung des Fahrverbots gehen. Natürlich ist nie hundertprozentig auszuschließen, daß irgendwas nicht korrekt gelaufen ist, aber die Hoffnung darauf zu setzen wäre wohl ziemlich mutig.

 

Aktuell ,ohne weitere Nachweise, ist das für mich Willkür.
Nochmal: Standardschreiben, geht täglich zigtausendfach raus. Sollte also eigentlich rechtssicher sein. Was fehlt Dir an Nachweisen?
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Hallo Biber,

 

mir fehlt ein rechtssicherer Nachweis, der menschliches Versagen ausschließen kann, weil mir der Vorwurf einfach zu heftig ist und ich der Meinung bin, dass das nicht stimmt.

 

Das ist ein Bundesstraße mit zwei Fahrspuren, eine dritte Spur von der Autobahnabfahrt und unten führt alles in eine Spur zusammen. Um diese Uhrzeit ist dort viel los.

 

Ich hätte schon gern vor meiner Entscheidung die Fakten gewußt, die letztlich mit erheblichen Kosten einhergehen können.

 

z.B.

Wo wurde ich genau gemessen, welches Fahrzeug war neben mir, vor mir, hinter mir?

Welche Sicherheit gibt es, dass Willkür und Irrtümer ausgeschlossen werden können?

 

Das sind so meine Gedanken.

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Wo wurde ich genau gemessen

Das steht im Meßprotokoll.

 

welches Fahrzeug war neben mir, vor mir, hinter mir?

Das steht nirgendwo.

 

Welche Sicherheit gibt es, dass Willkür und Irrtümer ausgeschlossen werden können?

Diese Sicherheit gibt es nicht. Genauso wenig wie man ausschließen kann, daß Du oder irgendwer sonst morgen erschlagen wird.

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Welche Sicherheit gibt es, dass Willkür und Irrtümer ausgeschlossen werden können?

Diese Sicherheit gibt es nicht. Genauso wenig wie man ausschließen kann, daß Du oder irgendwer sonst morgen erschlagen wird.

 

Ja, aber das ist Zufall und kein Vergleich.

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Hallo, ThHu68,

 

im Messprotokoll wird aufgeführt, wo sich die Messstelle befand, dass vor und nach der Messung die vorgeschriebenen Funktionstests durchgeführt wurden, um was für ein Gerät es sich genau handelt, Gerätenummer, Eichung, wie weit Du bei der Messung entfernt gewesen bist, wie hoch die gemessene Geschwindigkeit war, ob Du entgegengekommen bist oder Dich von den Beamten entfernt hast, wann Du gemessen wurdest, Kennzeichen und Fahrzeugtyp, wer gemessen und wer protokolliert hat, ob außer Deinem Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug im Visierbereich war, ob der Beamte geschult ist, ob die geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen vor der Messung überprüft wurden (ich glaube, ich habe jetzt so ziemlich alles aufgezählt).

 

Was brauchst Du noch?

 

Wenn du sichergehen willst, geh gegen den Bußgeldbescheid an, nimm Dir einen kompetenten Anwalt und lass die Messung von einem Sachverständigen überprüfen.

 

Zu dem Bußgeldbescheid:

 

Selbst, wenn Du mehr als 70 km/h zu schnell gewesen wärst und, mit Vorsatz, 1200.- € plus Verwaltungsgebühren zahlen müsstest, würde es nur so ein weißes Blatterl Papier geben und nicht etwa feinstes Büttenpapier, und die Schrift wäre ebenfalls Standard und nicht in Kalligrafie verfasst.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

Danke für den Scan.

Der Bußgeldbescheid enthält alles, um rechtmäßig zu sein.

Willkür kann ich nicht erkennen, auch nicht, daß du in einen Prozess gedrängt wirst.

Aber das dachte ich mir schon, ist nämlich ein überwiegend weißes, standardisiertes Din-A 4 Papier.

 

Ich bin zwar nicht Biber, aber vorlaut wie ich bin, sag ich dennoch was dazu:

mir fehlt ein rechtssicherer Nachweis, der menschliches Versagen ausschließen kann, weil mir der Vorwurf einfach zu heftig ist

Mir scheint, daß das menschliche Versagen (zumindest kurzfristig) eher auf deiner Seite zu suchen ist.

Der Vorwurf ist vielen zu heftig, liegt aber in der gemessenen Geschwindigkeit begründet.

 

 

... lass die Messung von einem Sachverständigen überprüfen

Wobei er ja wieder bei den Kosten ist, die er niedrig halten möchte.

 

Es wird hier niemand sagen können, wie unsicher der Prozess verlaufen wird.

 

Gruß

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Hallo, ThHu68,

 

...

 

Zu dem Bußgeldbescheid:

 

Selbst, wenn Du mehr als 70 km/h zu schnell gewesen wärst und, mit Vorsatz, 1200.- € plus Verwaltungsgebühren zahlen müsstest, würde es nur so ein weißes Blatterl Papier geben und nicht etwa feinstes Büttenpapier, und die Schrift wäre ebenfalls Standard und nicht in Kalligrafie verfasst.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

Hallo Nachteule,

 

danke für Deine Zeilen. Die oben stehende Antwort finde ich nicht so passend.

 

Wie Dir sicher auch klar sein wird, geht es mir nicht um das weiße Blatt Papier aus feinstem Büttenpapier, sondern um nachvollziehbare Fakten aus den mitgelieferten Informationen, welche mir als normalen Bürger die Möglichkeit einer Entscheidung geben.

 

Bei dem Vorwurf und den mitgeteilten Konsequenzen finde ich die gelieferte Information zu dünn, als das man damit eine Entscheidung treffen könnte, ohne noch zusätzlich Kosten im großen Maßstab zu produzieren.

 

 

Hallo, ThHu68,

 

im Messprotokoll wird aufgeführt, wo sich die Messstelle befand, dass vor und nach der Messung die vorgeschriebenen Funktionstests durchgeführt wurden, um was für ein Gerät es sich genau handelt, Gerätenummer, Eichung, wie weit Du bei der Messung entfernt gewesen bist, wie hoch die gemessene Geschwindigkeit war, ob Du entgegengekommen bist oder Dich von den Beamten entfernt hast, wann Du gemessen wurdest, Kennzeichen und Fahrzeugtyp, wer gemessen und wer protokolliert hat, ob außer Deinem Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug im Visierbereich war, ob der Beamte geschult ist, ob die geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen vor der Messung überprüft wurden (ich glaube, ich habe jetzt so ziemlich alles aufgezählt).

 

Was brauchst Du noch?

...

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

Ich möchte noch einmal auf Deine Aufzählung zurück kommen. Was ist von den aufgezählten Punkten Pflicht, um gerichtsverwertbare Beweise zu liefern?

 

Wo kann man das nachlesen, dass muss ja irgendwo im Internet transparent für Jedermann einsehbar sein, denke ich.

 

Und darf ich vorab in die Akte, mit dem Meßprotokoll, Einsicht bekommen?

> Wenn nein, warum nicht?

> Wenn ja, wie geht man da vor?

 

 

Grüße

Tom

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Moin Moin

 

Danke für den Scan.

Der Bußgeldbescheid enthält alles, um rechtmäßig zu sein.

Willkür kann ich nicht erkennen, auch nicht, daß du in einen Prozess gedrängt wirst.

Aber das dachte ich mir schon, ist nämlich ein überwiegend weißes, standardisiertes Din-A 4 Papier.

 

...

 

Gruß

 

Grüß Dich Sobbel.

 

Mit den aktuell gelieferten Informationen kann ich keine klare Entscheidung treffen.

Entweder ich mache nichts und gebe klein bei, weil ich einfach nicht mehr habe oder ich brauche Fakten, um eine klare Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

 

 

Eine Geschwindigkeit, ein Vorwurf, ein genannter Zeuge, usw. sind wenig ausreichend.

Das bedeutet, wenn ich keine Einsicht in die umfassenden Fakten bekomme, muss ich einen Rechtsbeistand nehmen und dann starten die Kosten.

 

 

> Daher die Aussage, dass man da in eine Richtung gedrängt wird.

 

Man könnte doch mehr Informationen liefern, denn die Informationen sind doch vorhanden.

Man tut es aber nicht. Und da stellt sich die Frage: "Warum, bei diesen Auswirkungen?"

Wir reden vom Fahrverbot und einigen Punkten, nicht von einer Strafe für falsches parken.

 

 

Grüße

Tom

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Wenn du Einspruch einlegst, entstehen erstmal keine weiteren Kosten.

 

Die Akte kannst du selbstverständlich einsehen. Bitte einfach um entsprechende Kopien oder die Möglichkeit vor Ort die Akte einzusehen.

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Wenn du Einspruch einlegst, entstehen erstmal keine weiteren Kosten.

 

Die Akte kannst du selbstverständlich einsehen. Bitte einfach um entsprechende Kopien oder die Möglichkeit vor Ort die Akte einzusehen.

 

 

Hallo Gast,

 

danke für die Antwort. Ich werde dort am Montag anrufen und nachfragen.

 

Danke & Grüße

Tom

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Hallo,

 

... ich brauche Fakten, um eine klare Entscheidungsgrundlage zu erhalten ...

Es ist nicht grundsätzlich auszuschließen, dass beim Lasern Fehler gemacht werden. (Wie bei allen anderen Messungen auch). Aber gerade deshalb ist doch die wichtigste Frage : Warst Du auf dieser Straße - mindestens zeitweise - mit Tacho 115 unterwegs. Ja oder Nein.

Wenn Du - bei aller Ehrlichkeit Dir selber gegenüber - ausschließen kannst, dass Du in diesem Bereich erstmal generell zu schnell warst, dann kann die Sache Sinn machen.

Mach Dir doch mal den Spaß, sichte Dein Video und rechne Dir anhand von Landmarken - z.B.- Leitpfosten - die ungefähre Geschwindigkeit aus.

Der Laser-Cop wird ja auf dem Video sein. Maximal 1000 Meter vorher lag der Meßpunkt ...

Das letzte Mal als ich die B486 bei Mörfelden unterwegs war, standen die übrigens etwa hier : http://www.blitzer.de/karte#id:1197572.

Ganz abgesehen davon bist Du doch angehalten worden. Ergo kennst Du den Meßstandort, die Meßentfernung und den Vorwurf, oder nicht ?

Wenn Du nur annehmen kannst, nicht so schnell gewesen zu sein, mußt Du auch genauso annehmen, dass die Cop's richtig gemessen/zugeordnet haben.

 

Eine Grundsatzdiskussion zum Thema "Wie lasert man richtig" - können wir hier kaum führen, zumal wir Dir oben schon erläutert haben, welche Informationen erfasst werden. Es mag ja sein, dass Dir die erfassten Informationen nicht reichen, aber für das Standardverfahren reichen sie eben.

Über die Richtigkeit der erfaßten Informationen und deren Wertigkeit für einen 'korrektes' Ergebnis kann schlußendlich nur ein Richter (ggf. mit SV-Meinung) entscheiden. Und selbst wenn Du meinst eine Unregelmäßigkeit gefunden zu haben, wirst Du die Frage des Richters 'Sind Sie Fachmann' verneinen müssen.

Zu diesem Zeitpunktsind aber dann mindestens schon Gerichtskosten angefallen.

 

Ach übrigends:

Das was Du da bekommen hast ist ein ganz normaler 'Standard'-Bußgeldbescheid. Die Anhörung erfolgte ja vor Ort.

Das ist kein speziell für Dich aufgesetztes Schreiben. Und als solcher wird der BuGeBe automatisch rechtskräftig wenn Du nicht schriftlich Einspruch einlegst.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo,

 

... ich brauche Fakten, um eine klare Entscheidungsgrundlage zu erhalten ...

 

(1.) Es ist nicht grundsätzlich auszuschließen, dass beim Lasern Fehler gemacht werden. (Wie bei allen anderen Messungen auch). Aber gerade deshalb ist doch die wichtigste Frage : Warst Du auf dieser Straße - mindestens zeitweise - mit Tacho 115 unterwegs. Ja oder Nein.

Wenn Du - bei aller Ehrlichkeit Dir selber gegenüber - ausschließen kannst, dass Du in diesem Bereich erstmal generell zu schnell warst, dann kann die Sache Sinn machen.

 

...

 

(2.) Das letzte Mal als ich die B486 bei Mörfelden unterwegs war, standen die übrigens etwa hier : http://www.blitzer.de/karte#id:1197572.

Ganz abgesehen davon bist Du doch angehalten worden. Ergo kennst Du den Meßstandort, die Meßentfernung und den Vorwurf, oder nicht ?

 

(3.) Wenn Du nur annehmen kannst, nicht so schnell gewesen zu sein, mußt Du auch genauso annehmen, dass die Cop's richtig gemessen/zugeordnet haben.

 

...

 

(4.) Ach übrigends:

Das was Du da bekommen hast ist ein ganz normaler 'Standard'-Bußgeldbescheid. Die Anhörung erfolgte ja vor Ort.

 

...

 

Gruß,

AnReRa

 

 

Hallo AnReRa,

 

vielen Dank für Deine Nachricht. Gern möchte ich ein paar Informationen dazu posten.

 

Zu (1.): Ich kann zur Geschwindigkeit leider nur sagen, dass ich nicht so schnell war. Das schließe ich zusätzlich aus der Annahme, dass zu dieser Zeit dort viel Verkehr los war und ständig ist. 2 Spuren + 3. Spur als Abfahrt der Autobahn, alles dann auf eine Spur. Zum Feierabend ist da nicht viel Spielraum für schnelles fahren, ohne Jemand anzuschieben.

 

Zu (2.): Ich bin angehalten worden auf einem Parkplatz, etwas weiter nach dem Meßgerät. Wo das Meßgerät mich letztlich gemessen hat, kann ich nicht sagen, weil ich das nicht gesehen habe.

 

Den Vorwurf kenne ich. Allerdings bat ich um sofortigen Nachweis. Ich bekam die Antwort: "Ist nicht notwenig. Ich bekäme Post."

 

Zu (3.): Gilt nicht die Unschuldsannahme, bis zum eindeutigen Nachweis?

 

Zu (4.): Ich bat um einen sofortigen Nachweis, was man mir nicht ermöglichte. Welche Möglichkeiten hätte es noch für mich gegeben?

 

Grüße...

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Zu (1.): Ich kann zur Geschwindigkeit leider nur sagen, dass ich nicht so schnell war. Das schließe ich zusätzlich aus der Annahme, dass zu dieser Zeit dort viel Verkehr los war und ständig ist. 2 Spuren + 3. Spur als Abfahrt der Autobahn, alles dann auf eine Spur. Zum Feierabend ist da nicht viel Spielraum für schnelles fahren, ohne Jemand anzuschieben.

Nunja, Du wurdest gemessen. Demnach mußt oder wirst Du ja doch zu schnell gewesen sein. Und Deine Annahme ist insofern schonmal recht wackelig, als daß Du ja noch nichtmal zu sagen weißt, wo genau Du gemessen wurdest. Könnte also gut sein, daß es in einem Abschnitt war, wo eine höhere Geschwindigkeit möglich war.

 

Zu (2.): Ich bin angehalten worden auf einem Parkplatz, etwas weiter nach dem Meßgerät. Wo das Meßgerät mich letztlich gemessen hat, kann ich nicht sagen, weil ich das nicht gesehen habe.

Das ist nicht unüblich, daß Meßort und Anhalteort getrennt sind und einge gewisse Strecke auseinander liegen.

 

Den Vorwurf kenne ich. Allerdings bat ich um sofortigen Nachweis. Ich bekam die Antwort: "Ist nicht notwenig. Ich bekäme Post."

Damit hatten sie Recht. Man muß Dir das Meßergebnis nicht zwingend zeigen. Den Nachweis kannst Du später anschauen, wenn Du es unbedingt möchtest. Der Nachweis ist das Meßprotokoll.

 

Zu (3.): Gilt nicht die Unschuldsannahme, bis zum eindeutigen Nachweis?

Es existiert ein Nachweis. Die Messung wurde durchgeführt und protokolliert. Da ist nichts mehr mit Unschuldsannahme.

 

Zu (4.): Ich bat um einen sofortigen Nachweis, was man mir nicht ermöglichte. Welche Möglichkeiten hätte es noch für mich gegeben?

1. s.o.. Du kannst drum bitten, man muß dieser Bitte aber nicht nachkommen.

2. aus meiner Sicht keine.

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Ist es überhaupt zulässig, das Gerät einzupacken ohne den Nachtest durchzuführen. Oder wird das Messgerät die ganze Zeit eingeschaltet gelassen.

 

Hier könnte man noch versuchen anzusetzen.

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Zu (1.): Ich kann zur Geschwindigkeit leider nur sagen, dass ich nicht so schnell war.

Es ist also davon auszugehen, dass Du tatsächlich und bewußt schneller als :70: unterwegs warst.

Vielleicht auch mal einen LKW überholt ?

Das schließe ich zusätzlich aus der Annahme, dass zu dieser Zeit dort viel Verkehr los war

Nimmst Du nur an das genau zu diesem Zeitpunkt viel los war, oder weisst Du das ?

Zwischen (unbemerkter) Messung und Anhaltesignal liegen doch nur wenige Minuten ...

Zum Feierabend ist da nicht viel Spielraum für schnelles fahren, ohne Jemand anzuschieben.

Also üblicherweise zeigt Lasergerät nur dann etwas an, wenn da auch ein reflektierendes Objekt mit der angezeigten Geschwindigkeit unterwegs war. Damit ist dieses Argument hinfällig. Offenbar war da jemand so schnell unterwegs

 

Zu (2.): Ich bin angehalten worden auf einem Parkplatz

Würde es Dir etwas bringen, wenn Du heute den Meßpunkt auf den Meter kennen würdest ?

Es ging mir eher um den Streckenabschnitt/Fahrtrichtung.

Die genaue Position wäre nur interessant, wenn da kurz vorher :nolimit: gewesen wäre. Aber die B486 ist da fast durchgängig :70: Zudem denke ich mal, dass man mit etwas Aufmerksamkeit auch den Lasercop gesehen hätte.

Aber wenn Du Akteneinsicht bekommst, wird da wohl die Meßposition und die Meßentfernung vermerkt sein.

 

Zu (3.): Gilt nicht die Unschuldsannahme, bis zum eindeutigen Nachweis?

Der Nachweis ist doch erbracht. Wenn Du geblitzt wirst kannst Du den Kasten auch nicht fragen 'Wie schnell war ich'

 

 

@Gast

Ist es überhaupt zulässig, das Gerät einzupacken ohne den Nachtest durchzuführen.

Hast Du Information die wir nicht haben ???

 

 

 

Gruß,

AnReRa

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Ist es überhaupt zulässig, das Gerät einzupacken ohne den Nachtest durchzuführen. Oder wird das Messgerät die ganze Zeit eingeschaltet gelassen.

 

Hier könnte man noch versuchen anzusetzen.

Wenn es sich um das FG 21 von Riegl gehandelt haben sollte, ist ein Nachtest nicht (mehr) erforderlich.

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Zu (1.): Ich kann zur Geschwindigkeit leider nur sagen, dass ich nicht so schnell war.

Es ist also davon auszugehen, dass Du tatsächlich und bewußt schneller als :70: unterwegs warst.

Vielleicht auch mal einen LKW überholt ?

 

> Ist nicht zu erkennen.

 

Das schließe ich zusätzlich aus der Annahme, dass zu dieser Zeit dort viel Verkehr los war

Nimmst Du nur an das genau zu diesem Zeitpunkt viel los war, oder weisst Du das ?

Zwischen (unbemerkter) Messung und Anhaltesignal liegen doch nur wenige Minuten ...

 

> Das weiss ich, weil das immer so ist. Außer in den Ferien, obwohl da auch schon viel los war.

 

Zum Feierabend ist da nicht viel Spielraum für schnelles fahren, ohne Jemand anzuschieben.

Also üblicherweise zeigt Lasergerät nur dann etwas an, wenn da auch ein reflektierendes Objekt mit der angezeigten Geschwindigkeit unterwegs war. Damit ist dieses Argument hinfällig. Offenbar war da jemand so schnell unterwegs

 

> Es kann viel an einem Auto reflektieren. Auch an Fahrzeugen neben dran oder dahinter oder davor.

 

Zu (2.): Ich bin angehalten worden auf einem Parkplatz

Würde es Dir etwas bringen, wenn Du heute den Meßpunkt auf den Meter kennen würdest ?

Es ging mir eher um den Streckenabschnitt/Fahrtrichtung.

Die genaue Position wäre nur interessant, wenn da kurz vorher :nolimit: gewesen wäre. Aber die B486 ist da fast durchgängig :70: Zudem denke ich mal, dass man mit etwas Aufmerksamkeit auch den Lasercop gesehen hätte.

Aber wenn Du Akteneinsicht bekommst, wird da wohl die Meßposition und die Meßentfernung vermerkt sein.

 

> Ja, dazu schreibe ich später etwas. Habe den Gedanken von Gast aufgenommen und in Kassel angerufen.

 

Zu (3.): Gilt nicht die Unschuldsannahme, bis zum eindeutigen Nachweis?

Der Nachweis ist doch erbracht. Wenn Du geblitzt wirst kannst Du den Kasten auch nicht fragen 'Wie schnell war ich'

 

> Es war kein Kasten. Es war ein Mensch der ein Gerät bedient hat.

 

@Gast

Ist es überhaupt zulässig, das Gerät einzupacken ohne den Nachtest durchzuführen.

Hast Du Information die wir nicht haben ???

 

> Gibt es Informationen?

 

 

Gruß,

AnReRa

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Ist es überhaupt zulässig, das Gerät einzupacken ohne den Nachtest durchzuführen. Oder wird das Messgerät die ganze Zeit eingeschaltet gelassen.

 

Hier könnte man noch versuchen anzusetzen.

Wenn es sich um das FG 21 von Riegl gehandelt haben sollte, ist ein Nachtest nicht (mehr) erforderlich.

 

 

> Diese Information ist im Moment nicht bekannt.

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Wenn du Einspruch einlegst, entstehen erstmal keine weiteren Kosten.

 

Die Akte kannst du selbstverständlich einsehen. Bitte einfach um entsprechende Kopien oder die Möglichkeit vor Ort die Akte einzusehen.

 

 

Hallo Gast225,

 

ich habe gestern in Kassel angerufen und folgende Information von der Bußgeldstelle vom Regierungspräsidium erhalten.

 

(1.) Gegen den Bußgeldbescheid, per FAX oder Einschreiben, Einspruch einlegen mit folgendem Hinweis:

 

(2.) "ohne Weiterleitung an das Gericht"

 

(3.) "man möche vorhandene Informationen (Beweismittel, Meßprotokoll, usw.) prüfen".

 

Und die Fragen:

 

"Bitte lassen Sie mir Informationen zukommen, wie ich vorgehen und an wen ich mich wenden muss."

 

"Auf Grund welcher Landesvorschrift (wo die Messung statt fand, hier...) HESSEN müssen Messungen mit dem Beweismittel "Lasergerät" durchgeführt werden?"

 

Grüße...

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Moin Moin

 

(1.) Gegen den Bußgeldbescheid, per FAX oder Einschreiben, Einspruch einlegen mit folgendem Hinweis:

Wollen die keine Begründung des Einspruchs?

 

 

 

(2.) "ohne Weiterleitung an das Gericht"

Diesen Hinweis versteh ich nicht.

Wie bitte soll dein Einspruch, den du ja zum Regierungspräsidium schickst, "ohne Weiterleitung" zum Gericht kommen?

Sicher das du da nichts mißverstanden hast?

Vielleicht sollte das "ohne weitere Bearbeitung an das Gericht" heißen?

 

 

 

(3.) "man möche vorhandene Informationen (Beweismittel, Meßprotokoll, usw.) prüfen".

Wenn "man" die Bußgeldstelle sein soll, die das aber tatsächlich "ohne weitere Bearbeitung" zum Gericht übersenden soll, würde sich das beißen.

 

 

"Bitte lassen Sie mir Informationen zukommen, wie ich vorgehen und an wen ich mich wenden muss."

Vorausgesetzt ich hab mit meiner Vermutung recht, geht das auch nicht ohne weitere Bearbeitung.

 

 

"Auf Grund welcher Landesvorschrift (wo die Messung statt fand, hier...) HESSEN müssen Messungen mit dem Beweismittel "Lasergerät" durchgeführt werden?"

Ich glaube eher nicht, daß eine Bußgeldstelle Kenntnis von (polizeilichen) Vorschriften hat.

Schließlich hab ich auch keine Ahnung von deren Vorschriften, wie wohl das Gros der Kollegen.

 

Nimm den mehrfach erteilten Rat an und nimm dir einen Anwalt - einen guten. Kosten hin oder her.

Ich glaube mich zu erinnern, daß hier im Forum erst kürzlich jemand war, der mit Al-Ber-To aber ohne Anwalt voll vor die Omme gekriegt hat.

 

Gruß

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Moin Moin

 

(1.) Gegen den Bußgeldbescheid, per FAX oder Einschreiben, Einspruch einlegen mit folgendem Hinweis:

Wollen die keine Begründung des Einspruchs?

 

> Nein, wollten Sie nicht.

 

(2.) "ohne Weiterleitung an das Gericht"

Diesen Hinweis versteh ich nicht.

Wie bitte soll dein Einspruch, den du ja zum Regierungspräsidium schickst, "ohne Weiterleitung" zum Gericht kommen?

Sicher das du da nichts mißverstanden hast?

Vielleicht sollte das "ohne weitere Bearbeitung an das Gericht" heißen?

 

> Ja, tatsächlich. Vielleicht warten Sie eine gewisse Zeit. Keine Ahnung, so wurde es mir gesagt.

 

(3.) "man möche vorhandene Informationen (Beweismittel, Meßprotokoll, usw.) prüfen".

Wenn "man" die Bußgeldstelle sein soll, die das aber tatsächlich "ohne weitere Bearbeitung" zum Gericht übersenden soll, würde sich das beißen.

 

> Siehe oben. Ist aktuell nicht der Fall.

 

"Bitte lassen Sie mir Informationen zukommen, wie ich vorgehen und an wen ich mich wenden muss."

Vorausgesetzt ich hab mit meiner Vermutung recht, geht das auch nicht ohne weitere Bearbeitung.

 

> Siehe oben. Ist aktuell nicht der Fall.

 

"Auf Grund welcher Landesvorschrift (wo die Messung statt fand, hier...) HESSEN müssen Messungen mit dem Beweismittel "Lasergerät" durchgeführt werden?"

Ich glaube eher nicht, daß eine Bußgeldstelle Kenntnis von (polizeilichen) Vorschriften hat.

Schließlich hab ich auch keine Ahnung von deren Vorschriften, wie wohl das Gros der Kollegen.

 

> Macht nichts. Sie sollen nur mitteilen, wer der korrekte Ansprechpartner ist.

 

Nimm den mehrfach erteilten Rat an und nimm dir einen Anwalt - einen guten. Kosten hin oder her.

Ich glaube mich zu erinnern, daß hier im Forum erst kürzlich jemand war, der mit Al-Ber-To aber ohne Anwalt voll vor die Omme gekriegt hat.

 

> Mache ich auf jeden Fall, wenn es soweit ist! Habe Rechtsschutz.

 

 

Gruß

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Habe Neuigkeiten:

 

Ich bin heute noch einmal die Strecke abgefahren und musste feststellen, dass mein Fahrzeug gar nicht in der Lage ist, die angegebene Geschwindigkeit zu erreichen, auch wenn ich das Bodenblech durchtrete.

 

Nach der Autobahnabfahrt kommt eine scharfe Kurve, wo man noch die Autobahnbrücke hochfahren muss.

 

Im Anschluss nach der Kurve dann mit Vollgas einfädeln in die richtige Spur und die Autobahnbrücke runter.

 

Das Auto erreicht die angegebene Geschwindigkeit nicht. Komme gerade so an die 105 km/h ran.

 

Aber erst ganz unten, wo die Autobahnbrücke zu Ende ist und wo der Meßtrupp dann auch gleich seinen Posten hatte.

 

Was nun?

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[mod]

@thHu68

 

Könntest du für das zitieren die entsprechenden Hilfsmittel des Forums nutzen.

 

So wird besser ersichtlich was dir gehört und was Aussagen von Dritten sind.

 

Danke

 

PS: Üben kannst du notfalls im Testbereich.

[/mod]

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Hallo, ThHu68,

 

Was nun?

am besten schilderst Du der Bußgeldstelle Deinen Selbstversuch in aller Deutlichkeit.

 

Mach zusätzlich noch einen Abgleich Deines Tacho mit einem Navi, das die tatsächliche Geschwindigkeit per GPS anzeigt.

 

Der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle und auch der Anwalt, den Du vielleicht doch mal irgendwann einschaltest, werden sich bestimmt freuen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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[mod]

@thHu68

 

Könntest du für das zitieren die entsprechenden Hilfsmittel des Forums nutzen.

 

So wird besser ersichtlich was dir gehört und was Aussagen von Dritten sind.

 

Danke

 

PS: Üben kannst du notfalls im Testbereich.

[/mod]

 

 

Alles klar, werde mein Bestes geben.

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