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Hallo,

 

ich wurde auf der Berliner Stadtautobahn gefilmt, als mir der Film vorgeführt wurde sagten Sie 2 Messungen 96km/h und 93 km/h. Auf dem Bußgeldbescheid wird mir aber nach Toleranzabzug 100km/h vorgeworfen. Kann dies nachträglich so sein? Wie hoch ist die Toleranz? Ich kann mich zeitweise erinnern das der filmende BMW 109 km/h schnell war (auf dem Video sichtbar ...). Auf der Berliner Stadtautobahn war zu diese, Zeitpunkt 60 km/h.

 

Danke

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Das ist der Unterschied. QTreiberin gibt richtige Tipps; nicht "hoffentlich richtige" Tipps.

- Deine überheblich arrogante Art und meine "Angst", dass Du tatsächlich in "freier Wildbahn" so agierst wie Du Dich hier gibst..- Dein völliges Unvermögen Fehler einzusehen... - Deine "Glorifizierung

Hi Nachteule,   Nein, sorry, der Zitatkopf ist beim Editieren verloren gegangen. Das Zitat stammt von Blaulicht.  Ich sehe einen Unterschied in den Verfahrensweisen:   1. (So sollte es sein): "Guten T

Tacho und willkommen im Forum!

 

Meiner Meinung nach, dürfen nur die beiden Messungen verwendet werden und das sind halt nun mal keine 100.

 

Toleranz ist laut Wiki 5%, wenn sich das gemessene Fahrzeug sich vom messenden Fahrzeug entfernt, 10% wenn der Abstand gleich bleibt. In der Regel ist das aber selten der Fall. Also rechne mal mit 5%. Bei Geschwindigkeiten unter 100 werden 5 absolut abgezogen.

In deinem Fall also

93 gemessen -> 88 vorwerfbar - 100€, 3 Punkte

96 gemessen -> 91 vorwerfbar - 160€, 3 Punkte, 1 Monat FV

Wenn sie dir 100 vorwefen, warum auch immer, sind das auch 160€, 3 Punkte und 1 Monat FV.

 

In deinem Fall würde ich, wenn wirklich 100 vorgeworfen werden und wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, den Klageweg einschreiten. Es kann nicht sein, dass mal einfach so nach oben korriegert wird, wenn 2 dokumentierte Messungen vorliegen. Zudem würde ich versuchen auf die Messung von 93 hinauszukommen, da man sich hierbei das FV erspart. In vielen Fällen wird auch die niedrige Geschwindigkeitsübertretung genommen, da man eigentlich doch zu Gunsten des Betroffenen entscheidet. Ich möchte dir aber keine Hoffnungen machen. In erster Instanz würde ich selbst auch versuchen, nachdem der BGB da ist, das ganze mit dem Sachbearbeiter zu sondieren. Oftmals ist es hilfreich nett und freundlich zu fragen, als gleich mit den Rechtsweg zu bestreiten, der dir ja hinter immer noch offen steht.

 

Falls es doch auf die höhere(n) Messungen rausläuft bleibt dir nur den Nachweis zu bringen, dass du die Rennpappe brauchst. Falls es deine erste Überschreitung im Punktebereich ist, kann (muss aber nicht) das FV ausgesetzt werden im Austausch gegen eine Verdopplung des Bußgeldes. Ich hoffe, dass das so richtig ist, sonst bekomme ich gleich wieder Prügel.

 

Ansonsten eine Überschreitung von +/- 30.... unaufmerksam, Zeitdruck oder doch bewusstes Risiko? Unsere schnelllebige Zeit eben.

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Kann ich das Fahrverbot irgendwie umgehen?
Abweichungen vom Regelfahrverbot

 

Brauche meinen Schein beruflich ...
Komisch dass alle Leute ihren FS beruflich brauchen, ihnen das aber erst einfällt wenn sie ihren Gasfuß nicht unter Kontrolle hatten.

 

Musst notfalls Deinen Jahresurlaub dafür einsetzen, denn falls Du Ersttäter bist hast Du 4 Monate Zeit nach Rechtskraft des BGB das FV anzutreten.

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Meiner Meinung nach, dürfen nur die beiden Messungen verwendet werden und das sind halt nun mal keine 100.

Warum sollte man nur diese beiden Messungen verwerten dürfen? Bei nachträglicher Überprüfung und Auswertung des Videos darf jeder festgestellte Verstoß verwertet werden. Sollte sich daben daher herausstellen, daß die Geschwindigkeit höher war als zunächst "angenommen", darf diese auch vorgeworfen werden. Sie ist ja schließlich auch dokumentiert.

 

In vielen Fällen wird auch die niedrige Geschwindigkeitsübertretung genommen, da man eigentlich doch zu Gunsten des Betroffenen entscheidet.

Das ist falsch. IdR nimmt man den höheren Verstoß.

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Ich dachte immer, dass es im Ermessensspielraum des Beamten liegt welcher Verstoß nun zur Anzeige gebracht wird:

Welche der dabei aufgezeichneten Verstöße tatsächlich geahndet werden, liegt im Ermessen der Messbeamten, welches erst während oder im Anschluss an den zunächst verdachtsunabhängig erfolgten Aufzeichnungsvorgang ihr Ermessen ausüben.

Quelle: http://www.autorechtler.de/index2.php?vorschau=true&artikel=1071

 

Sicher können alle dokumentierten Verstöße geahndet werden und sicher kann auch der höchste Verstoß zum Vorwurf gemacht werden. Hab ich auch kein Problem mit.

 

Bei meiner ersten und einzigen "Kollision" mit einem ProViDa Trupp - das liegt nun schon viele Jahre zurück - wurden auch zwei Messungen gemacht. Man hat mir erklärt, dass sie nur den niedrigern Wert nehmen werden. Naja... so viel Unterschied war da nicht und es hätte eh nix ausgemacht. So what.

 

In diesem Fall würde es sich aber zwischen Fahrverbot und nicht Fahrverbot entscheiden.

Ist nun die Frage.... reagiere ich menschlich oder schriftentreu. Kommt auch darauf an, wie sich der VT bei der Fahrerfeststellung verhalten hat. Das fällt auch irgendwie in den Rahmen Ermessungsspielraum.

In jedem Fall: +/-30 ist nicht unerheblich und es gibt in jedem Fall Punkte.

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@yamaha: in deinem fall konnte man den niedrigeren wert nehmen, da die konsequenzen daraus nach deinen worten dieselben waren.

Im falle von unserem TE, dem user "stinka", ist das aber nicht so. da sind die konsequenzen unterschiedlich. also nimmt man hier den höheren wert, weil der schliesslich

auch korrekt gemessen wurde. das ist keine frage von "menschlich oder schriftentreu" das ist die frage mit welchem auftrag ein provida unterwegs ist.

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Wenn genug Schilder (bzw. VBA) übersehen wurden, wird das Bußgeld noch sowieso erhöht. Da in Berlin die Schilder auf den Autobahnen alle paar Meter stehen, würde ich mich auf ein erhöhtes Bußgeld einstellen...

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Nur wieder die alte Leier... alles was vom Staat kommt ist böse, schikaniert den Bürger wo er nur kann...

 

Um seine Worte in seinem Sinn aufzuhellen: Hätte der @TE gebuckelt, geweint und was nicht sonst noch, so wären im BGB nur die 93 km/h "gelandet". Aber so hat der böse Beamte seine Macht ausgespielt und den Vorwurf noch härter gemacht...

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@zorro

...das ist keine frage von "menschlich oder schriftentreu" das ist die frage mit welchem auftrag ein provida unterwegs ist.

ProViDa hat in diesem Fall seinen Auftrag ja zweifelsfrei erledigt. Der Betroffene wurde gefilmt und herausgezogen und nun steht eine entsprechende Strafe im Raum.

Wie ich bereits durch eine entsprechende Quelle belegt habe, ist es nun im Ermessensspielraum des Beamten zu entscheiden welcher oder welche Vorwürf(e) nun zur Anzeige kommen. Würdest du mir da zustimmen?

Also könnte man doch auch den niedrigeren Wert, wenn man zur Auffassung gekommen ist, dass der VT Einsichtig war und reue gezeigt hat, als man ihm das Video gezeigt hat. Wenn der Kollege aber nun aggressiv reagiert würde ich zumindest auch den höheren Wert nehmen. Das meine ich mit menschlich oder schriftgetreu. Würdest du dich denn nicht auch freuen, wenn man dir nur die kleinere Sünde vorwirft?

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Guest PedroK

Hätte der @TE gebuckelt [...] Aber so hat der böse Beamte seine Macht ausgespielt [...]

 

Ich habe mal "irgendwo" gelesen, dass es bei den Cops Typen gibt, die so ähnlich ticken:

 

Einsicht = Verwarnung

Uneinsichtig = Bußgeldverfahren

 

Das darf man aber IMO nicht verallgemeinern.

 

Gruß, Pedro.

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@QTreiberin

Nicht die alte Leier sondern vielmehr eine belegte Aussage wie du selbst nachlesen kannst.

 

und das hier ist eine infame Unterstellung

alles was vom Staat kommt ist böse, schikaniert den Bürger wo er nur kann

 

Zur Erinnerung deinerseits: Im Gegensatz zu dir versuche ich das Thema von allen Seiten zu beleuchten und eventuell hilfreiche (und nach bestem Wissen und Gewissen hoffentlich richtige )Tips zu geben und hacke nicht auf anderen Usern rum was völlig OT ist.

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Guest PedroK

Zur Erinnerung deinerseits: Im Gegensatz zu dir versuche ich das Thema von allen Seiten zu beleuchten und eventuell hilfreiche (und nach bestem Wissen und Gewissen hoffentlich richtige )Tips zu geben [...]

Das ist der Unterschied. QTreiberin gibt richtige Tipps; nicht "hoffentlich richtige" Tipps.
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Ich habe mal "irgendwo" gelesen, dass es bei den Cops Typen gibt, die so ähnlich ticken:

 

Einsicht = Verwarnung

Uneinsichtig = Bußgeldverfahren

 

Das darf man aber IMO nicht verallgemeinern.

Ne, bloß nicht, dass sind Gott sein Dank nur bedauerliche Einzelfälle!!
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Wie ich bereits durch eine entsprechende Quelle belegt habe, ist es nun im Ermessensspielraum des Beamten zu entscheiden welcher oder welche Vorwürf(e) nun zur Anzeige kommen. Würdest du mir da zustimmen?
Nö. Deine Quelle ist ein AG-Urteil aus 2009. AG-Urteile sind regelmäßig fallbezogene Einzelmeinungen, die nicht mal den erkennenden Richter für das nächste Mal irgendwie binden. Und da es anscheinend keine weiteren und vor allem keine neueren, passenden Urteile gibt, ist Deine Quelle (nahezu völlig) wertlos.
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@Biber

Sicher, es sind meist Einzelfallentscheidungen, oder? Zudem ging es ja nicht um das Urteil an sich, sondern lediglich um den Ermessungsspielraum, den ja ein Polizist hat. Deswegen kann ich ja auch die Aussage von bluey, dass immer der höchste Wert genommen wird, nicht nachvollziehen.

 

Hier noch ein paar weitere Quellen dazu, die womöglich auch schon bekannt sind:

Ermessen

Die Polizei ist im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht per se verpflichtet, einer Gefahr nachzugehen. Nach dem sog. Opportunitätsprinzip steht ihr ein Ermessen zu, und zwar solwohl hinsichtlich des "ob" (Entschließungsermessen) als auch des "wie" (Auswahlermessen) des Einschreitens. Das polizeiliche Entschließungsermessen ist eingeschränkt, wenn eine Gefährdung der Verletzung von Grundrechten (z.B. das Leben eines Dritten) oder sonstige, wichtige Rechtsgüter betroffen sind. Man spricht dann von einer Ermessensreduzierung auf Null

Quelle: http://www.verwaltungsrecht-ratgeber.de/verwaltungsrecht/sicherheitsrecht/index_04.html

 

Ist jetzt ne ganz andere Baustelle, aber ähnlich gelagert:

Uns geht es nicht um eine Freigabe illegaler Drogen“, betonte GdP-Vorstandsmitglied Spies, „aber wenn die Polizei massenweise Strafanzeige gegen die Konsumenten kleinster Drogenmengen einleiten muss, damit diese anschließend nahezu ausnahmslos vom zuständigen Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, bindet das Ressourcen, die niemandem nutzen.“

Quelle: http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Kriminalforum_2011_Bericht

Und Drogen sind ne ganze Nummer härter als eine Geschwindigkeitsübertretung.

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Ich dachte immer, dass es im Ermessensspielraum des Beamten liegt welcher Verstoß nun zur Anzeige gebracht wird:

Habe ich das Gegenteil behauptet? Ich wüßte nicht wo. Ich sagte lediglich, daß idR der höhere Verstoß geahndet wird. Ich bspw. führe jeden Verstoß auf. Und unsere Bußgeldstelle bewertet bei Tateinheit den höchsten zu 100 %, alle nachfolgenden zu je 50 %.

 

In diesem Fall würde es sich aber zwischen Fahrverbot und nicht Fahrverbot entscheiden.

Korrekt. Und alle Kollegen, die ich kenne, mich eingeschlossen, würden in diesem Fall das Fahrverbot ahnden.

 

Ist nun die Frage.... reagiere ich menschlich oder schriftentreu.

Menschlich reagiert man in jedem Fall. Wer es verdient hat, bekommt das volle Programm. Und bei wem man der Ansicht ist, man könnte auch ein Auge zudrücken, ist man Deinem Verständnis nach menschlich und entscheidet sich für den geringeren Verstoß. Nur die Regel ist das IMO nicht.

 

Kommt auch darauf an, wie sich der VT bei der Fahrerfeststellung verhalten hat. Das fällt auch irgendwie in den Rahmen Ermessungsspielraum.

Das ist mir persönlich ziemlich egal. Jedenfalls beeinflußt mich das nicht in der Form, ob ich mich nun für den höheren, gar mit enem FV belegten Verstoß entscheide, oder eben für den geringeren. ohne FV. Grundsätzlich nehme ich den höheren.

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Deswegen kann ich ja auch die Aussage von bluey, dass immer der höchste Wert genommen wird, nicht nachvollziehen.

Tja, nur schrieb ich eben nicht "immer", sondern "IdR nimmt man den höheren Verstoß."

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Hast ja gewonnen. Sodann ändere ich mein Statement um:

In vielen manchen (wenigen) Fällen wird kann unter Umständen auch die niedrige Geschwindigkeitsübertretung genommen werden, da man eigentlich doch zu Gunsten des Betroffenen entscheidet.

Diesen letzten Teil würde ich gerne noch so stehen lassen, bis mir jemand erklärt, warum zum Kuckuck denn z.B. zu Gunsten des VT gerundet wird. Das kann ja auch oftmals das Zünglein an der Waage sein.

 

Menschlich reagiert man in jedem Fall. Wer es verdient hat, bekommt das volle Programm. Und bei wem man der Ansicht ist, man könnte auch ein Auge zudrücken, ist man Deinem Verständnis nach menschlich und entscheidet sich für den geringeren Verstoß. Nur die Regel ist das IMO nicht.

Die Regel ist es sicher nicht, deswegen eben Ermessungsspielraum.

 

Ich denke es liegt auch ein Missverständnis bezgl. menschlich und schriftentreu vor, so wie ich sie verstehe.

Menschlich sind beide Vorgehensweisen, sowohl als auch. Wenn mich jemand päp von der Seite anmacht werde ich auch grantelig und würde .- wie du so schon sagst - das volle Programm bieten.

Mit schriftentreu meine ich, dass ich die menschliche Seite ausblende und wirklich nur nach den Verordnungen und Gesetze handle. Es interessiert mich nicht ob die Person nun Reue zeigt oder das HB-Männchen macht. Damit ist unumstritten der höhere Verstoß zu werten.

 

Ich bin auch dafür, dass hier eine Strafe verhängt wird und ja, warum nicht auch FV. Andererseits gibt es auch gegenteilige Auffassungen, welche zum Schluss gekommen sind, dass so ein FV nicht wirklich pädagogisch sinnvoll ist. Ich halte eine solche Auffassung für falsch, zumindest für den Großteil der Kunden, denn man ist dann doch sehr in seiner individuellen Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

 

Zum Schluß noch ein Gedankengang zum Thema Ermessungsspielraum bzw. Entscheidungsrahmen.

In Gerichtsverfahren hängt das Strafmaß womöglich eventuell und überhaupt vielleicht davon ab, ob der Betroffene Reue zeigt oder nicht. Das kann dann schon mal ein paar Monate ausmachen oder ein paar Tagessätze. Ich weiß ja nicht wie man das hier in der Forengemeinde sieht, aber in der Realität ist das so durchaus ein gangbarer Weg. Beispiele dazu gibt es genügend.

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Klar sehe ich ein das ich zu schnell war. Ich fahre die Strecke seit 5 Jahren, habe null Punkte auf meinem Konto in Flensburg. Dass dort 60 sind ist in den 5 Jahren vielleicht 8x vorgekommen, dann war meist auch Stau. An dem besagten Tage hatte ich das Gefühl dass wegen dem Videowagen auf 60 runtergedreht wurde. Wie auch immer finde ich den Umstand das Sie mir am Tatort die 93 und 96 vorgeworfen wurden und dann angeblich noch Toleranz abgezogen wird. Im BGB steht nun abzüglich Toleranz 100, das ich ja mindesten mit 105 gefahren sein muss, das sind 10 mehr als mir am Tattag vorgeworfen wurden ... Muss nicht auch meine reale Geschwindigkeit im BGB erwähnt werden?

Lohnt da ein Wiederspruch? Eine Rechtsschutz habe ich nicht. Landet der Wiederspruch gleich vor Gericht?

Ich finde das zu schnelles Fahren auch geahndet werden muss, wobei, wenn ich mir überlege das ich mit 70 durch ne 30er Zone an einer Schule kann und dann mit selben Strafe rechnen wie mit 100 auf einer 3 Spurigen Autobahn .. da ist doch etwas falsch oder?

 

Danke

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Ich habe mal "irgendwo" gelesen, dass es bei den Cops Typen gibt, die so ähnlich ticken:

 

Einsicht = Verwarnung

Uneinsichtig = Bußgeldverfahren

 

Das darf man aber IMO nicht verallgemeinern.

Ne, bloß nicht, dass sind Gott sein Dank nur bedauerliche Einzelfälle!!

 

Schön aus dem Zusammenhang gerissen... NAJA, ERKLÄRE ICHS HIER NOCHMAL:

z.B. Begehst du eine rechtswidrige Tat, die per Verwarngelder vor Ort kassiert werden kann. Werfe ich dir das. Sagst du: ups. Sag ich: ok. Zahlst du. Kriegst du Quittung. So einfach.

Sagst du: Nö. Alles doof. Deine Regeln und Gesetze interessieren mich nicht. Sag ich: na dann. Hier vor Ort zahlst du nicht. Mach ich Anzeige. Bekommst du Post. Kommen Verwaltungsgebühren obendrauf.

 

So einfach ist das manchmal. Nix ungerecht. Nix Einzelfall. Verwarnung KANN ich vor Ort anbieten. Muss ich aber nicht!

 

hat aber mit dem Fall hier nix zu tun. Da es hier um Bußgeld geht.

Wenn ich genauso viel Zeit hätte würde ich auch immer mal irgendwelche Kommentare von euch als Teilzitat in ganz andere Themen posten.

Aber dazu bin ich wohl nicht doof genug!

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Wie auch immer finde ich den Umstand das Sie mir am Tatort die 93 und 96 vorgeworfen wurden und dann angeblich noch Toleranz abgezogen wird. Im BGB steht nun abzüglich Toleranz 100, das ich ja mindesten mit 105 gefahren sein muss, das sind 10 mehr als mir am Tattag vorgeworfen wurden

In der Tat ein wenig seltsam. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass das Video ja erst später auf der Wache gesichtet und ausgewertet wird. Da kann dann schon noch etwas mehr entdeckt wurden.

 

Muss nicht auch meine reale Geschwindigkeit im BGB erwähnt werden?

Was meinst du mit realer Geschwindigkeit? Die Geschwindigkeit, die du selbst auf dem Tacho hattest oder die des Messfahrzeuges?

Ansonsten steht ja ein Betrag da und es steht auch da ob und wieviel Toleranz abgezogen wurde. Man kann ja dann selbst zurückrechnen. Nur wozu ist diese Information dann dienlich? Entscheidend ist das was dir vorgeworfen wird inkl. aller abgezogenen Toleranzen.

 

Ob sich nun ein Widerspruch lohnt oder nicht wissen die Götter. Das kann je nach Konstellation Anwalt, Richter und anderen Nebenfaktoren so und so ausgehen. Den Verwaltungsakt an sich möchte ich lieber nicht erklären. Da gibt es kompetentere User hier.

 

...wenn ich mir überlege das ich mit 70 durch ne 30er Zone...

:huh: Ups!

Mal so ne Frage am Rande von wegen Stadtautobahn.... ist das igO oder agO?

Meine Rechnung zu beginn war bezogen auf igO. Mir kommen da nun so ein paar Bedenken, denn wenn agO steht in keinster Weise ein FV im Raum. Dann wäre ja alles entspannt. Dann würde sich auch die Frage auf Widerspruch irgendwie erledigt haben, außer man legt es halt darauf an. Im Falle eines drohenden FV wäre es eine Überlegung wert. Man muss halt die Kosten die dabei aufwarten im Auge haben und sich selbst fragen, ob es einem das Wert ist.

 

Zu der 30er Zone... letztendlich orientiert sich das Strafmaß nur am Betrag der Überschreitung und ob es igO oder agO statt fand.

Ich meine, dass 30er Zonen mal anders bewertet wurden, dies aber nun nicht mehr so ist. Ich bin mir da aber nicht sicher!

In sogenannten "Spielstraßen" sieht die Sache glaube ich anders aus.

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Guest PedroK

z.B. Begehst du eine rechtswidrige Tat, die per Verwarngelder vor Ort kassiert werden kann. Werfe ich dir das. Sagst du: ups. Sag ich: ok. Zahlst du. Kriegst du Quittung. So einfach. Sagst du: Nö. Alles doof. Deine Regeln und Gesetze interessieren mich nicht. Sag ich: na dann. Hier vor Ort zahlst du nicht. Mach ich Anzeige. Bekommst du Post. Kommen Verwaltungsgebühren obendrauf.

 

Und zu genau diesem Unsinn hast Du schon mal eine entsprechende Antwort erhalten:

 

Soweit mir bekannt hat (nicht kann!!) eine Owi, für die ein VG vorgesehen ist, auch dementsprechend behandelt zu werden.

Ausnahmen:

- das VG wird abgelehnt

- vorsätzliche Tatbegehung kann begründet werden

 

was Du hier vom Stapel läßt zeigt sehr starke Züge von Willkür, denn Dir steht eine Bewertung im Hinblick auf Einsicht nicht zu.

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z.B. Begehst du eine rechtswidrige Tat, die per Verwarngelder vor Ort kassiert werden kann. Werfe ich dir das. Sagst du: ups. Sag ich: ok. Zahlst du. Kriegst du Quittung. So einfach. Sagst du: Nö. Alles doof. Deine Regeln und Gesetze interessieren mich nicht. Sag ich: na dann. Hier vor Ort zahlst du nicht. Mach ich Anzeige. Bekommst du Post. Kommen Verwaltungsgebühren obendrauf.

 

Und zu genau diesem Unsinn hast Du schon mal eine entsprechende Antwort erhalten:

 

Soweit mir bekannt hat (nicht kann!!) eine Owi, für die ein VG vorgesehen ist, auch dementsprechend behandelt zu werden.

Ausnahmen:

- das VG wird abgelehnt

- vorsätzliche Tatbegehung kann begründet werden

 

was Du hier vom Stapel läßt zeigt sehr starke Züge von Willkür, denn Dir steht eine Bewertung im Hinblick auf Einsicht nicht zu.

@PedroK

Lass es.

Du hast keine Ahnung und willst es nicht kapieren:

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@blaulicht

Zielst du vielleicht auf die "Ermessensreduzierung auf Null" aufgrund des Gleichheitsgrundsatz ab?

Falls ja, frage ich mich warum es doch in der Realität vorkommen kann. Gerade auch in Bezug auf Drogen, wo es die Polizeigewerkschaft ja gar fordert. (siehe Post #19)

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Ich ziele darauf ab, dass wenn sich der Messbeamte einen Wert frei aussuchen könnte, dass das mit Sicherheit ein Ermessensfehler wäre.

Bluey hat eben etwas geschrieben, was mit Sicherheit kein Ermessensfehler ist, nämlich, dass i.d.R. der höchste gemessene Wert vorgeworfen wird.

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z.B. Begehst du eine rechtswidrige Tat, die per Verwarngelder vor Ort kassiert werden kann. Werfe ich dir das. Sagst du: ups. Sag ich: ok. Zahlst du. Kriegst du Quittung. So einfach. Sagst du: Nö. Alles doof. Deine Regeln und Gesetze interessieren mich nicht. Sag ich: na dann. Hier vor Ort zahlst du nicht. Mach ich Anzeige. Bekommst du Post. Kommen Verwaltungsgebühren obendrauf.

 

Und zu genau diesem Unsinn hast Du schon mal eine entsprechende Antwort erhalten:

 

Soweit mir bekannt hat (nicht kann!!) eine Owi, für die ein VG vorgesehen ist, auch dementsprechend behandelt zu werden.

Ausnahmen:

- das VG wird abgelehnt

- vorsätzliche Tatbegehung kann begründet werden

 

was Du hier vom Stapel läßt zeigt sehr starke Züge von Willkür, denn Dir steht eine Bewertung im Hinblick auf Einsicht nicht zu.

@PedroK

Lass es.

Du hast keine Ahnung und willst es nicht kapieren:

 

Ich kapiers.

 

Wenn man vor Ort nicht zahlt ist es Sache der Bußgeldstelle was sie daraus macht.

 

Vor Ort kanns ein Verwarngeld geben - aber wenn man keines will hat man keinen Anspruch darauf von der Bußgeldstelle nochmal eins zu bekommen.

 

Immerhin steht man fest und wollte keine Verwarnung - ist also nicht einverstanden.

Angehört wurde man auch schon (würde ich als Anhörung werten).

 

Da kann eigentlich nix anderes folgen als ein Bußgeldbescheid weil erst gegen den kann man vorgehen.

Nochmal ein Verwarngeld ist witzlos, außer es gibt eine (interne) Regelung "einsichtig, aber hatte kein Geld dabei - bitte nochmal Verwarngeld rausschicken".

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@blaulicht

zunächst ist der "idR höhere Wert" durchaus nachvollziebar. Ich stell mich dem ja auch nicht quer und akzeptiere es. Dennoch sind ja Fragen hierzu erlaubt, oder?

 

Also...

Warum ist denn der niedere Wert nicht genauso wählbar? Wo wäre der Ermessensfehler? Nur weil er niedriger liegt und der VT ja nachweisslich schneller war? Wenn es keinen Unterschied macht, dann ist es so oder so wurscht. Wenn es aber zwischen FV bekommen und kein FV bekommen entscheidet, was ja erhebliche Auswirkungen für den Betroffenen haben kann.... ich weiß nicht so recht. Letztendlich sollte dies ein Gericht entscheiden. Dann sind alle glücklich. Wenn es zwischen 80€ oder 120€ entscheiden würde, dann würde ich auch sagen: höherer Wert.

 

Wie ist es denn bei der Rundung? Wieso wird da nicht der höhere Wert genommen und damit zu ungunsten des Betroffenen gerechnet?

In bestimmten Konstellationen könnte dies ja auch zwischen FV und nicht FV entscheiden.

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Wenn man den niedrigeren Wert immer vorwerfen würde, wieviel mal müsste man messen? Was wäre, wenn ein Wert sogar im Rahmen der erlaubten Geschwindigkeit läge? Es macht schon Sinn, wenn Provida den höchsten gemessenen Wert vorwerfen. So besteht eine faire Gleichbehandlung. Im begründeten Ausnahmefall kann dann auch die niedrigere Messung vorgeworfen werden.

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Hallo, PedroK,

 

Hätte der @TE gebuckelt [...] Aber so hat der böse Beamte seine Macht ausgespielt [...]

 

Ich habe mal "irgendwo" gelesen, dass es bei den Cops Typen gibt, die so ähnlich ticken:

kaum ein Polizeibeamter möchte, dass sein Gegenüber vor ihm buckelt, weint o. ä. .

 

Es kann im Einzelfall aber tatsächlich sein, dass man bei einem Betroffenen, der ruhig, sachlich und freundlich bleibt, eher ein Auge zudrückt.

 

Je geringer der Tatvorwurf, um so höher die Chancen, aber bei einem Tatvorwurf mit einer bedeutenden Owi, erst recht im Fahrverbotsbereich, ist die Chance äußerst gering, denn auch das Opportunitätsprinzip hat seine Grenzen.

 

Es gibt Menschen, die sind einfach mit geschlossenen Augen und Ohren durch die Themengebiete Anstand und Freundlichkeit durchgeschossen und meinen, sie würden mit Schreien und Drohen am besten weiterkommen, während andere es gelernt haben, ihr Gegenüber durch Freundlichkeit und Rhetorik um den Finger zu wickeln, obwohl sie sich selber in Wirklichkeit sagen "LMAA".

 

Die eine Spezies erkennt man logischerweise sofort, während man die andere oft kaum erkennt.

 

Es wäre nun gegenüber der Spezies "Schreihals" ungerecht, wenn man diese zur Anzeige bringt, mit Fahrverbot und vielleicht sogar Verlust des Arbeitsplatzes, während man sich von der anderen Spezies einlullen lässt und auf eine Anzeige verzichtet, obwohl dieser Fahrer den gleichen Verstoß begangen hat.

 

Hallo, andicorsa

 

es ist keine interne Regelung, sondern gängige Praxis, dass jemandem, der die Verwarnung annimmt, aber nicht vor Ort zahlen kann, eine Verwarnung nachgeschickt wird

 

Der Betroffene darf nicht deshalb schlechter gestellt werden, weil er seine Scheckkarte nicht dabei hat oder weil der Beamte kein Tele - Cash - gerät dabei hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Edited by nachteule
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Guest PedroK
Hallo, PedroK, ...

Hallo Nachteule, völlig d’accord.

 

Es wäre nun gegenüber der Spezies "Schreihals" ungerecht, wenn man diese zur Anzeige bringt, mit Fahrverbot und vielleicht sogar Verlust des Arbeitsplatzes, während man sich von der anderen Spezies einlullen lässt und auf eine Anzeige verzichtet, obwohl dieser Fahrer den gleichen Verstoß begangen hat.
Ja. Und ebenso falsch wäre es, wenn ein Cop meinte, beurteilen zu können oder zu dürfen, wie „einsichtig“ sein Gegenüber ist, und davon abhängig ein VG anböte oder nicht.

 

Gruß, Pedro.

 

@PedroK Lass es.
:yawn: Man scheint es Dir mindestens wöchentlich mitteilen zu müssen: Du erzählst hier niemandem, was er tut oder lässt. Verstanden?
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@blaulicht

Wenn man den niedrigeren Wert immer vorwerfen würde, wieviel mal müsste man messen?

Diese Frage versteh' ich nicht bzw. worauf möchtest du hinaus?

Zunächst wurde ja schon klar gestellt, dass nicht immer sondern nur in der Minderheit der Fälle ein niedrigerer Wert vorgeworfen werden könnte.

Mit jeder Messung würde ich ja eher eine Tendenz ausmachen können, die sich sowohl in die eine oder andere Richtung bewegen kann. So kann ich diesselbe Frage auch bei dem Vorwurf des höheren Wertes stellen. Bei technischen Messungen nennt man dies dann Ausreißer, wenn sie nicht innerhalb einer gewissen Streuung liegen.

 

Zudem liegen ja zwei konkrete Messungen vor, vielleicht nach Auswertung auch mehr.

 

Das was nachteule schrieb ist absolut plausibel und nachvollziehbar. Daher kann ich damit voll und ganz leben vor allem auch deswegen, da eine Möglichkeit von "Milde" nicht ganz und gar ausgeschlossen wird.

 

Die eine Spezies (Schreihals) erkennt man logischerweise sofort, während man die andere (Einsichtiger) oft kaum erkennt.

(durch mich ergänzt)

Naja, würde ich so nicht ganz unterschreiben, da man sich in einer außergewöhnlichen bzw. in einer Stresssituation befinden. Da müsste der VT schon richtig abgebrüht sein, wenn er denn aufgrund seiner Professionalität ruhig und einsichtig bleibt und dies wäre dann ebenso auffällig. Da die Mehrzahl der VT nicht in Rethorik geschult sind, würde ich eher sagen, dass es dann oftmals ernst gemeint ist. Enthebt wie schon öfters gesagt nicht der Tatsache, dass man nun die Konsequenzen zu tragen hat.

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@nachteule, schön, daß das gängig ist, aber nen Rechtsanspruch darauf hat man wohl auch nicht.

 

 

Und das andere kapiere ich immer noch nicht, wenn man nicht einsichtig ist, brauchts doch gar kein Verwarngeld, dann will man sowieso nicht zahlen!?

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Guest PedroK

Und das andere kapiere ich immer noch nicht, wenn man nicht einsichtig ist, brauchts doch gar kein Verwarngeld, dann will man sowieso nicht zahlen!?

Du kannst problemlos das VG akzeptieren (weil es billiger wird), obwohl Du den Anlass für völlig schwachsinnig hältst (vulgo: uneinsichtig bist) ;).

 

Gruß, Pedro.

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Wie auch immer finde ich den Umstand das Sie mir am Tatort die 93 und 96 vorgeworfen wurden und dann angeblich noch Toleranz abgezogen wird. Im BGB steht nun abzüglich Toleranz 100, das ich ja mindesten mit 105 gefahren sein muss, das sind 10 mehr als mir am Tattag vorgeworfen wurden

In der Tat ein wenig seltsam. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass das Video ja erst später auf der Wache gesichtet und ausgewertet wird. Da kann dann schon noch etwas mehr entdeckt wurden.

 

Muss nicht auch meine reale Geschwindigkeit im BGB erwähnt werden?

Was meinst du mit realer Geschwindigkeit? Die Geschwindigkeit, die du selbst auf dem Tacho hattest oder die des Messfahrzeuges?

Ansonsten steht ja ein Betrag da und es steht auch da ob und wieviel Toleranz abgezogen wurde. Man kann ja dann selbst zurückrechnen. Nur wozu ist diese Information dann dienlich? Entscheidend ist das was dir vorgeworfen wird inkl. aller abgezogenen Toleranzen.

 

 

Es steht nur: Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug: 100 km/h

Nicht wie groß die Toleranz ist und wie hoch meine gemessene Geschwindigkeit war.

 

Die A113 ist an der Stelle innerhalb geschlossener Ortschaft ...

 

Wenn ich vor Gericht gehen, wie hoch sind so im Durchschnitt die Verfahrenskosten? Ich finde den Umstand, das mir 96 km/h vor Ort vorgeworfen und nachher 100 schon mit Toleranz doch sehr viel, da es ca. 10 % Unterschied sind. Ich kann es irgendwie nicht nachvollziehen.

 

 

Danke

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Und das andere kapiere ich immer noch nicht, wenn man nicht einsichtig ist, brauchts doch gar kein Verwarngeld, dann will man sowieso nicht zahlen!?

Du kannst problemlos das VG akzeptieren (weil es billiger wird), obwohl Du den Anlass für völlig schwachsinnig hältst (vulgo: uneinsichtig bist) ;).

 

Gruß, Pedro.

Du kannst auch denken, dass jemand ein Ar**loch ist und kannst dafür strafrechtlich nicht belangt werden!

 

Naturlich kann man, wenn man Mist gebaut hat, uneinsichtig und widerwillig ein angebotenes Verwarngeld bezahlen.

Aber der Polizist muss vor Ort auch kein Verwarngeld anbieten. Z.b. dann wenn jemand uneinsichtig ist oder nicht zahlen will oder aus anderen Gründen, wenn ein Verwarngeldverfahren nicht angezeigt ist.

Dann gibt es Post von der Bußgeldstelle. Und das kann dann teurer werden (es kann aber auch das Verwarngeld angebot kommen).

 

Natürlich gelingt es dem einen oder anderen aus rein wirtschaftlichen Gründen ein Verwarngeld vor Ort zu begleichen. Aber der Sinn ist nicht Wirtschaftslichkeitsrechnung. Und bei wem das 'nach hinten los geht' hat das wenig damit zu tun, dass es darum geht möglichst wenig zu zahlen!

 

Wobei das für den Fall hier auch egal ist!

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@stinka

Bei ProViDa wie gesagt 5% wenn v > 100.

Also bist du im Video mit 105 dabei.

 

Die A113 ist an der Stelle innerhalb geschlossener Ortschaft ...

Das ist sch...ade.

 

ch finde den Umstand, das mir 96 km/h vor Ort vorgeworfen und nachher 100 schon mit Toleranz doch sehr viel, da es ca. 10 % Unterschied sind. Ich kann es irgendwie nicht nachvollziehen.

Solange es an der nachfolgenden Konsequenz keine Unterschiede macht, so lass sie halt gewähren.

Allerdings steht ja auch noch der niedere Wert von 93 im Raum...

 

Welche Verfahrenskosten auf dich zukommen.... keine Ahnung, da ich damit noch nie zu tun hatte und es wie gesagt Experten hier im Forum gibt, die dir dazu viel mehr, detailierter, ausführlicher und kompetenter Auskunft geben können.

Ich weiß nur, dass es da irgendein festen Satz gibt, zzgl. Anwaltskosten und evtl. Gutachterkosten und was weiß ich nicht noch alles. Wie schon geschrieben: du musst es selbst wissen, ob es dir das Wert ist, um das FV zu umgehen. Es bleibt natürlich auch die Möglichkeit die Behörde zu bitten von dem FV gegen eine entsprechende Ausgleichszahlung abzusehen. Kann evtl. auch fruchtend sein nur versprechen kann ich nix.

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Nachtrag bzw. Änderung zum vorhergehenden Post. Ich darf mal wieder nicht ändern... grmpf.

 

@stinka

Bei ProViDa wie gesagt 5% wenn v > 100.

Also bist du im Video mit 105 dabei, d.h. der ProViDa ist irgendwann mal 105 gefahren oder hat eine dritte Messung mit der Durchschnittsgeschwindigkeit von 105 ermittelt oder es wurde bei der Auswertung eine Stelle gefunden, bei welcher 105 auf der Uhr waren oder es wurde bei der Auswertung ein Streckenabschnitt mit einem Durchschnittswert von 105 ermittelt.

Zum Thema Mindestmessstrecke habe ich auf die schnelle nur ein Urteil gefunden: OLG Hamm, vom 15.11.2000, Zeichen 2Ss Owi I057/200

Hier wurde der Betroffene verurteilt, wobei die Messstrecke 151m betrug. Dies sah das Gericht als ausreichend an, um die Messung als korrekt und fehlerfrei anzuerkennen. Ich denke es sieht schlecht aus.

Vielleicht haben aber andere User noch ein paar Ideen.

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Guest PedroK
Du kannst auch denken, dass jemand ein Ar**loch ist und kannst dafür strafrechtlich nicht belangt werden!
Echt jetzt? Dann bin ich ja fein raus. Danke für die Info.

 

Aber der Polizist muss vor Ort auch kein Verwarngeld anbieten. Z.b. dann wenn jemand uneinsichtig ist ...

 

... Dir steht eine Bewertung im Hinblick auf Einsicht nicht zu.
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@PedroK

 

lustig,

du verstehst es nicht und denkst, dass du dann einfach andere User zitieren kannst.

 

Um aber mal auf den Inhalt des Zitates einzugehen. Inhaltlich stimmt es zum Teil, nämlich für die Ordnungswidrigikeiten wo ich nicht Verwaltungsbehörde bin.

Wobei man auch sagen könnte, dass ich ja nicht über die Einsicht urteile bzw diese bewerte, sondern lediglich kein Verwarngeld vor Ort erhebe, sondern der Sachverhalt an die Bußgeldstelle, also Verwaltungsbehörde, übersende.

 

So dass Bluey gar nicht unrecht hat und meine Handlung, die im selben Thema von Goose als Beispiel genauso gehandhabt wird, völlig korrekt ist.

 

Im Gegensatz zu dir habe ich nämlich eine verwaltungsrechtliche und polizeiliche Ausbildung und Kenne von dem was ich tue!

 

 

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Hallo, PedroK,

 

Ja. Und ebenso falsch wäre es, wenn ein Cop meinte, beurteilen zu können oder zu dürfen, wie „einsichtig“ sein Gegenüber ist, und davon abhängig ein VG anböte oder nicht.

wenn es falsch wäre, müsste man das Opportunitätsprinzip abschaffen.

 

Unbestritten: Auch ein Polizeibeamter kann nicht Gedanken lesen und weiß nicht, ob die Einsicht des Gegenübers ehrlich oder nur geheuchelt ist.

 

Deshalb ist es nicht falsch, wenn sich ein Polizeibeamter grundsätzlich an den Tatbestands - oder Bußgeldkatalog hält und immer abkassiert.

 

Nichtsdestotrotz gibt es nicht umsonst das Opportunitätsprinzip, das dem Beamten die Möglichkeit gibt, in einem gewissen Rahmen die Sanktionierung in eigenem Ermessen durchzuführen.

 

Hallo, andicorsa,

 

@nachteule, schön, daß das gängig ist, aber nen Rechtsanspruch darauf hat man wohl auch nicht.

.......

 

Und das andere kapiere ich immer noch nicht, wenn man nicht einsichtig ist, brauchts doch gar kein Verwarngeld, dann will man sowieso nicht zahlen!?

nehmen wir mal das Beispiel Sicherheitsgurt.

 

Du wirst angehalten, weil Du definitiv nicht angegurtet gewesen bist, kannst die Verwarnung aber mangels Scheckkarte nicht vor Ort zahlen oder Du möchtest es einfach aus irgendwelchen Gründen nicht per Karte zahlen.

 

Zumindest bei uns ist es so, dass Du dann trotzdem vor Ort verwarnt wirst und dass Du dann später den Verwarnungsbeleg per Post bekommst.

 

Zahlst Du, ist das Thema erledigt.

 

Niemand darf Dich zwingen, sofort vor Ort zu zahlen, denn Du hast einen Rechtsanspruch darauf, dass Dir die Verwarnung zugeschickt wird.

 

Ich kann allerdings nicht sagen, ob Du einen Rechtsanspruch darauf hast, dass in dem Fall (Verwarnung wurde von Dir angenommen) keine Verwaltungsgebühren auferlegt werden dürfen.

 

Wenn Du nicht einsichtig bist, weil Du z. B. zu denen gehörst, die sich grundsätzlich nicht angurten, weil sie am Stammtisch mal von einem gehört haben, der einen kennt, der in der Zeitung von einem gelesen hat, dass dieser nur deshalb überlebt hat, weil er nicht angegurtet war, oder wenn Du abstreitest, dass Du nicht angegurtet gewesen bist und deshalb die Verwarnung nicht annimmst, ist es nicht zwingend notwendig, Dir noch einmal von Seiten der Bußgeldstelle eine Verwarnung anzubieten, denn dann wird gleich das Bußgeldverfahren eröffnet und Dir wird Gelegenheit gegeben, dich noch einmal gegenüber der Bußgeldstelle zu äußern, bzw. Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen.

 

Dabei kann, wenn Dir Vorsatz vorgeworfen wird, auch das Verwarnungsgeld verdoppelt werden, so dass du automatisch in den Bußgeldbereich mit einem zusätzlichen Punkt in Flensburg kommst.

 

Hast Du die Verwarnung nicht angenommen, weil Du abstreitest, nicht angegurtet gewesen zu sein, wird es bei der Verwarnung bleiben, allerdings in beiden Fällen mit Verwaltungsgebühren in Höhe von 23,50 €.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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es ist keine interne Regelung, sondern gängige Praxis, dass jemandem, der die Verwarnung annimmt, aber nicht vor Ort zahlen kann, eine Verwarnung nachgeschickt wird

Wir (hier) schicken nichts nach. Bei uns bekommt er in so einem Fall eine Zahlkarte mit. Überweist der den Betrag nicht innerhalb von 8 Tagen, folgt die Anzeige.

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Es steht nur: Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug: 100 km/h

Nicht wie groß die Toleranz ist und wie hoch meine gemessene Geschwindigkeit war.

Das ist so korrekt. Mehr muß da nicht stehen.

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