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Streit Um Nsu-Prozess: Türkin Reicht Verfassungsbeschwerde Ein


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danke bonsai für den interessanten link: dort findet man unter anderem:

 

SABAH hat in ihrer Ausgabe vom 20. Dezember 2012 auf die ungeklärten Punkte wie die gemieteten Tatfahrzeuge hingewiesen. Somit hat die Zeitung ihren Unterschied bei der Berichterstattung zum Thema NSU-Morde unter Beweis gestellt. SABAH übernimmt nicht die Nachrichten aus der deutschen Presse. Die Zeitung sorgt mit eigenen Quellen, Recherchen und Exklusivnachrichten für Schlagzeilen. SABAH hat darauf aufmerksam gemacht, dass nicht untersucht wurde, ob für einige Taten Autos gemietet wurden und gefragt, wer diese Tatfahrzeuge gemietet hat. Monate nach dem Bericht von SABAH wurde festgestellt, dass Ralf M. der unter dem Decknamen “Primus“ beim Verfassungsschutz angestellt war, an den Tattagen Autos gemietet hat.

 

Wie durch die vielen "Schredderaktionen" des Verfassungsschutzes befürchtet, waren am Ende staatliche Stellen an den Aktionen mittelbar beteiligt?

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Das einzige was man dem gericht vorwerfen kann, das man so viele öffentlich-rechtliche zugelassen hat.   Einmal ARD Radio und Fernsehen und ZDF hätten auch gereicht.   Das würde den offensichtlich im

Hmm .....   Haben sich die italienischen und spanischen "Rechten", die allesamt in der oben genannten Zeit auch sehr aktiv gewesen sind, bzw. deren Nachfahren jemals mit ähnlichen gearteten Situatione

Natürlich haben alle, also auch die türkischen Medien einen Anspruch darauf bei dem Prozess als Pressevertreter anwesend zu sein.   Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, wurde ein Teil der Plät

Würde man nun einen Saal nehmen, in dem 200 Personen Platz hätten, wäre der Aufwand vor, während und nach dem Prozess um einiges größer und die Gefahr, dass etwas passiert, würde ebenfalls steigen, und das bei jedem Prozesstag.
Wenn ich mich nicht täusche, haben diese (möglichen) Schwierigkeiten auch schon andere Gerichte in den Griff bekommen. Kann also so wahnsinnig schwierig nicht sein.

 

Welchen Vorteil sollte es nun haben, wenn anstatt der 80 Personen 200 im Saal Platz nehmen können?
Größere Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Abgesehen davon: Je mehr mögliche Plätze es gibt, umso mehr Menschen würden das Spektakel sehen wollen, aber man wird nie alle, die es sehen wollen, einlassen können.
Stimmt. Ist aber kein Argument, bei Prozessen mit einem derartig großen öffentlichen Interesse nicht zu versuchen, diesem Interesse möglichst gerecht zu werden.

 

Hier hat man vermutlich versucht, den bestmöglichen Kompromiss zwischen Recht der Öffentlichkeit (inkl. Presse) an der Teilnahme des Prozesses und größtmöglicher Sicherheit gesucht und sich für diesen Saal entschieden.
Meines Wissens fand sich kein größerer Saal im Bereich des OLG bzw. waren alle größeren Sääle bereits anderweitig belegt.

 

Wie gesagt: formal dürfte hier alles korrekt abgelaufen sein (wobei ich nicht ausschließen will, daß das BVErfG das anders sieht). Das ändert aber nichts daran, daß man mit ein klein wenig Bereitschaft und etwas Bemühen durchaus auch zu anderen Lösungen hätte kommen können, die ebenfalls formasl völlig korrekt gewesen wären.

 

Damit die Vertreter dieser Medien in ihrem Tiefschlaf verharren können?
Zu dem zeitlichen Ablauf hat hartmut ja dankenswerterweise schon einen - auch ansonsten lesenswerten - Artikel verlinkt.

Im übrigen kannst Du Dir solche Sprüche wie im Tiefschlaf verharren sparen. Zumindest so lange, bis Du nicht genau weißt, was da eigentlich wie passiert ist.

 

Das gäbe wohl (berechtigt) Anlass für Verfassungsbeschwerden.
Ääh - nö. Ich meine gelesen zu haben, daß es hat schon andere Verfahren gegeben hat, in denen vergleichbar vorgegangen wurde, ohne nachfolgende Verfassungsbeschwerde.

 

Es gibt Menschen die beim Verkaufsstart von neuen Apple Geräten oder begehrten Sneakern vor den entsprechenden Verkaufsstellen campieren, um nur ja eins der begehrten Objekte zu erhaschen.

Das ist Einsatz.

Ich persönlich halte das eher für ziemlich bescheuert, aber wer es braucht... Und ich dneke, auch Du wirst den Unterschied zwischen einem lange vorher angekündigten Verkaufsstart und einer ohne jegliche (relevante) Vorabinformation verschickten jetzt-aber-sofort-reagieren-Mail erkennen können.

 

Das in diesem Fall durchgeführte Akkreditierungsverfahren war fair, rechtsstaatlich und die Modalitäten rechtzeitig bekannt.
Um die Frage des fair geht es gerade, rechtsstaatlich wird ja jetzt geprüft und rechtzeitig bekannt ist sicher eine Frage der Definition (s.o.).

 

Deshalb wird dieses Verfahren auch der Verfassungsbeschwerde standhalten.
Ich wußte gar nicht, daß Du dem BVerfG sagst, wie es zu entscheiden hat.
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Die Medien aus dem Heimat- bzw. Herkunftsland der NSU-Opfer haben imho einen berechtigten Anspruch, bei dem Prozeß als Zeugen anwesend zu sein. Will Deutschland auch weiterhin als Rechtsstaat gelten haben seine Gerichte die Pflicht, diesen Anspruch zu erfüllen.

 

Nein ein größerer Saal bietet nicht den notwendigen Schutzstandard.

 

Eine Übertragung in einen anderen Raum ist gesetzlich verboten,

Windhund ist der Standard.

Sehen sich deutsche Behörden durch unzweckmäßige Vorschriften an der Erfüllung ihrer Pflicht gehindert sind sie selbst für ihr Versagen verantwortlich. Dann zeigt sich an diesem Fall, daß die hier angewandten gesetzlichen Regelungen von Anfang an nicht zweckmäßig und damit falsch waren.

 

Hier stellt sich wieder die auch für uns Deutsche relevante Frage, ob der Staat für den Bürger oder der Bürger für den Staat da ist.

 

Man stelle sich nur einmal die Folgen vor, wenn bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen die israelische und auch die israelfreundliche amerikanische Presse von der Anwesenheit ausgeschlossen worden wäre.

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Guest PedroK

Die Medien aus dem Heimat- bzw. Herkunftsland der NSU-Opfer haben imho einen berechtigten Anspruch, bei dem Prozeß als Zeugen anwesend zu sein. Will Deutschland auch weiterhin als Rechtsstaat gelten haben seine Gerichte die Pflicht, diesen Anspruch zu erfüllen.

Respekt und full ack.
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Die Medien aus dem Heimat- bzw. Herkunftsland der NSU-Opfer haben imho einen berechtigten Anspruch, bei dem Prozeß als Zeugen anwesend zu sein. Will Deutschland auch weiterhin als Rechtsstaat gelten haben seine Gerichte die Pflicht, diesen Anspruch zu erfüllen. (...)
Bei bzw. gerade wegen allen Differenzen, die wir ja doch immer wieder haben: Du überraschst mich immer wieder! Volle Zustimmung!
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Ich würde mich sehr daran stören, wenn künftig ein Gericht auswählt welcher Presse sie Plätze gibt

 

in dem Fall hier mag es ja Gutmensch-Denklich-Richtig sein, dass die türkischen Medien unbedingt dabei sein dürfen...

was aber in einem anderen Fall, in dem es nicht darum geht eine Presse unbedingt vor Ort zu haben sondern eine Presse auszuschließen?

 

Hält man Plätze für bestimmte Pressevertreter frei, dann heißt dass auf der anderen Seite nämlich, dass andere Pressevertreter ausgeschlossen werden.

 

 

Warum haben die türkischen Medien, wenn das Interesse so groß ist, sich nicht zeitig um Plätze gekümmert?

... naja, so lässt sich noch mehr Auflage mit den Nazideutschen machen, als mit dem reinen NSU Prozess.

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Die Medien aus dem Heimat- bzw. Herkunftsland der NSU-Opfer haben imho einen berechtigten Anspruch, bei dem Prozeß als Zeugen anwesend zu sein. Will Deutschland auch weiterhin als Rechtsstaat gelten haben seine Gerichte die Pflicht, diesen Anspruch zu erfüllen.

Natürlich haben alle, also auch die türkischen Medien einen Anspruch darauf bei dem Prozess als Pressevertreter anwesend zu sein.

 

Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, wurde ein Teil der Plätze nach dem einfachsten und für alle gleichen Verfahren vergeben. Nämlich wer zu erst kommt, mahlt zu erst.

 

Es klang hier ja bereits an, dass eher der umgekehrte Fall ein Rechtsverstoß wäre, nämlich wenn ich Plätze für bestimmte Medienvertreter reserviere.

 

Und nochmal, es gibt noch genug freie Plätze. Diese erhält derjenige, welcher zu erst am Prozesstag erscheint.

Also denkt bitte daran ihr türkischen Medienvertreter.

 

Und eine Bitte an die Politiker. Haltet euren Sabbel mit dem Forderungen. Die Justiz ist in D unabhängig von euch. Also Forderungen dürfen nichts bringen und Druck schon garnicht.

 

Aber auch die Presse bekleckert sich nicht mit Ruhm und stellt die Ursache warum die türkischen Medienvertreter keinen reservierten Platz bekommen haben nicht dar, sondern palavern nur dumm rum, dass das Gericht doof ist und falsch entschieden hat.

 

Da könnte ich Kotzen.

 

 

Nein ein größerer Saal bietet nicht den notwendigen Schutzstandard.

 

Eine Übertragung in einen anderen Raum ist gesetzlich verboten,

Windhund ist der Standard.

Sehen sich deutsche Behörden durch unzweckmäßige Vorschriften an der Erfüllung ihrer Pflicht gehindert sind sie selbst für ihr Versagen verantwortlich. Dann zeigt sich an diesem Fall, daß die hier angewandten gesetzlichen Regelungen von Anfang an nicht zweckmäßig und damit falsch waren.

Das ist kein Versagen, sondern geltendes Recht, welches durch die Politiker die hier mosern, geändert werden kann.

 

Ein Großteil ist aber ja selber Volljurist und weiß, dass man das lieber nicht machen sollte, denn es hat einen Grund warum dies so geregelt ist.

Wer diese wissen will, lese bitte in einem Kommentar zum entsprechenden Gesetz nach, welcher in jeder öffentlichen Gerichtsbibliothek einsehbar ist.

 

 

Hier stellt sich wieder die auch für uns Deutsche relevante Frage, ob der Staat für den Bürger oder der Bürger für den Staat da ist.

Das hat damit nichts zu tun, zumal hier nicht unbedingt für das Nichtdeutsche Volk berichtet werden soll und dieses nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.

 

 

Man stelle sich nur einmal die Folgen vor, wenn bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen die israelische und auch die israelfreundliche amerikanische Presse von der Anwesenheit ausgeschlossen worden wäre.

Zum hundersten Mal, es wurde NIEMAND AUSGESCHLOSSEN. Es wurden die RESERVIERTEN Plätze nur in der Reihenfolge der Reservierung vergeben.

 

Bei der Bahn AG ist dies doch auch so. Sind alle reservierten Plätze weg, bekommt auch kein anderer diesen Platz.

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Das ist kein Versagen, sondern geltendes Recht, welches durch die Politiker die hier mosern, geändert werden kann.

 

Ein Großteil ist aber ja selber Volljurist und weiß, dass man das lieber nicht machen sollte, denn es hat einen Grund warum dies so geregelt ist.

Wer diese wissen will, lese bitte in einem Kommentar zum entsprechenden Gesetz nach, welcher in jeder öffentlichen Gerichtsbibliothek einsehbar ist.

 

Das Traurige ist das es gerade die Juristen unter den Politiker am lautesten schreien, da hat wohl die politische Praxis das man sich als Abgeordneter nicht mehr um Gesetze kümmer muß, die man womöglich selbst beschlossen hat, durchgeschlagen.

Nicht nur gelegendlich habe ich den Eindruck das die politische Arbeit zur Verblödung führt, auf einem anderen Planeten leben Sie eh schon.

 

Aber jetzt mal angenommen, die Hürriet bekommt einen reservierten Platz, dann kann die Zeitung/der Journalist dessen Reservierung gestrichen wurde mit Recht dagegen klagen, denn nach welcher rechtlichen Grundlage wird er wieder rausgeschmissen? Ebenso können die Platzierungen 51-57 gegen die Ungleichbehandlung klagen. Unterm Strich könnte man dieses Verfahren gleich einstampfen da es so viele Formfehler und Fallstricke gibt die ein rechtsgültiges Urteil unmöglich machen.

Aber so weit denken Viele nicht, nicht mal Die die es besser wissen müßten.

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Guest PedroK

Unterm Strich könnte man dieses Verfahren gleich einstampfen da es so viele Formfehler und Fallstricke gibt die ein rechtsgültiges Urteil unmöglich machen.

Nachtigall, ick ...
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Und wieder einmal mehr ein typischer 'Blaulicht', der selbst anderen Usern die Ratschlaege gibt, sich erst einmal mit dem Thread und der darin befindlichen Diskussion vertraut zu machen und entweder auf dem Stand der Dinge zu sein, oder aber sich in seinen Statements zurueck zu halten...... :spit:

 

Ich würde mich sehr daran stören, wenn künftig ein Gericht auswählt welcher Presse sie Plätze gibt

 

Haettest Du dich ein wenig - ein wenig nur! - mit dem Sachverhalt vertraut gemacht, dann wuessest Du, dass es darum gar nicht geht......

 

in dem Fall hier mag es ja Gutmensch-Denklich-Richtig sein, dass die türkischen Medien unbedingt dabei sein dürfen...

was aber in einem anderen Fall, in dem es nicht darum geht eine Presse unbedingt vor Ort zu haben sondern eine Presse auszuschließen?

 

Wie ich diese Art der Rhetorik hasse, ich nenne sie Salonfaschisten-Palaver...... Aber um mal deine Frage zu beantworten: In diesem Falle wird der Prozess unter Ausschluss der Oeffentlichkeit gefuehrt - kommt hundert-, wenn nicht tausendfach vor. Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

 

Hält man Plätze für bestimmte Pressevertreter frei, dann heißt dass auf der anderen Seite nämlich, dass andere Pressevertreter ausgeschlossen werden.

 

Das wiederum ist ein Rueckschluss, der als ein typischer 'Blaulicht'-Rueckschluss bezeichnet werden kann; unreflektiert, simpel daher gebrabbelt, einfach mal stumpfsinnig in die Runde geworfen.....

 

Warum haben die türkischen Medien, wenn das Interesse so groß ist, sich nicht zeitig um Plätze gekümmert?

... naja, so lässt sich noch mehr Auflage mit den Nazideutschen machen, als mit dem reinen NSU Prozess.

 

Klaro - BILD dir deine Meinung...... Haettest du durch den Thread gelesen, bevor du los brabbelst, haette dir eventuell auffallen koennen, dass der Anmeldeprozess fuer die 50 akkreditierten Plaetze innerhalb weniger Minuten vorueber war....... Nichtsdestoweniger kann man diesen, deinen Beitrag als deutliches Beispiel nehmen, wie simpel doch so mancher gestrickt ist, auch wenn er Uniform traegt. Als Quintessenz denkt man nur an Nuhr......

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Offensichtlich erfolgte dieser Eingang jedoch innerhalb weniger Minuten. Der Journalist und NSU-Buchautor Christian Fuchs verschickte seinen Akkreditierungsversuch um 8:59 Uhr, also 3 Minuten nach der Akkreditierungseinladung des OLG am 5. März 2013 um 8:56 Uhr via Mail. Fuchs landete hiermit auf Platz 27 der begehrten Liste für 50 feste Plätze.

http://www.freitag.d...uer-nsu-prozess

 

Nachdem, was 'hartmut' hier zitiert hat, waren nach drei Minuten bereits 27 Plaetze vergeben - es wuerde mich doch sehr wundern, wenn fuer die restlichen 23 Plaetze noch 2 h 57 min gebraucht wurden.........

 

Wie dem auch sei, die 'Einladung' ging in Deutsch raus, wir wissen nicht, in welcher Form - und wohin gerichtet - die tuerkischen Medien informiert wurden. Die haben, wenn es in die Zentrale ging, schon mal 'ne Stunde Zeitnachteil wegen der Zeitverschiebung.......

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Wie dem auch sei, die 'Einladung' ging in Deutsch raus, wir wissen nicht, in welcher Form - und wohin gerichtet - die tuerkischen Medien informiert wurden. Die haben, wenn es in die Zentrale ging, schon mal 'ne Stunde Zeitnachteil wegen der Zeitverschiebung.......

 

Die Einladung ist per Mail versandt worden und auch online für alle nachzulesen - sogar jetzt noch:

 

 

http://www.justiz.ba..._u_a___nsu_.pdf

 

Wohin er die Mail geschickt haben wollte, hat jeder Mailempfänger selbst entscheiden und die entsprechende Addy angeben können - und ist darüber hinaus natürlich keineswegs gehindert worden (jedenfalls nicht vom Gericht!) die Website mit den Pressemeldungen des OLG im Auge zu behalten. Und Istanbul hat, wenn schon, einen Zeitvorteil: Dort ist's eine Stunde später als in München - gut für Langschläfer http://wuerziworld.de/Smilies/mk/mk6.gif

 

 

war was...? :whistling:

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Das mit dem Zeitunterschied stimmt natuerlich

 

Der Rest auch <_<

 

Positiv an dem Streit find ich immerhin, dass schön langsam die Belange von Opfern, Hinterbliebenen und sogar deren Landsleuten nebst sympathisierender Presse an Bedeutung zu gewinnen scheinen: Da sind auf einmal sogar türkischstämmige deutsche Staatsbürger mit größter Selbstverständlichkeit immer noch Türken - mal kucken, was davon übrigbleibt, wenn demnächst die Mörder von Jonny, Daniel und anderen vor Gericht stehen :whistling:

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Das mit dem Zeitunterschied stimmt natuerlich

 

Der Rest auch <_<

 

Positiv an dem Streit find ich immerhin, dass schön langsam die Belange von Opfern, Hinterbliebenen und sogar deren Landsleuten nebst sympathisierender Presse an Bedeutung zu gewinnen scheinen: Da sind auf einmal sogar türkischstämmige deutsche Staatsbürger mit größter Selbstverständlichkeit immer noch Türken - mal kucken, was davon übrigbleibt, wenn demnächst die Mörder von Jonny, Daniel und anderen vor Gericht stehen :whistling:

 

würd gern zwei mal gefällt mir drücken

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Moin Moin

 

Damit die Vertreter dieser Medien in ihrem Tiefschlaf verharren können?
Im übrigen kannst Du Dir solche Sprüche wie im Tiefschlaf verharren sparen.

An was ich spare überlaß mal ruhig mir - an meiner Meinung (auch wenn sie zum Zeitpunkt der Meinungsbildung nicht richtig war)jedenfalls nicht.

Wer glaubst du, bist du, daß Du das Recht hättest, mich zum Schweigen aufzufordern?

Bereits einen Beitrag später habe ich mich selber hinsichtlich des Tiefschlafs korrigiert. Aber das hast du offensichtlich überlesen.

 

Das gäbe wohl (berechtigt) Anlass für Verfassungsbeschwerden.
Ääh - nö. Ich meine gelesen zu haben, daß es hat schon andere Verfahren gegeben hat, in denen vergleichbar vorgegangen wurde, ohne nachfolgende Verfassungsbeschwerde.

Bei dir scheinen das Lesen und das Verstehen unterschiedliche Wege zu gehen.

Nicht ohne Absicht habe ich den Konjunktiv II benutzt.

Andere Verfahren die ohne Verfassungsbeschwerde stattfanden sind doch für das jetzige Verfahren völlig irrelevant.

 

 

...zumal hier nicht unbedingt für das Nichtdeutsche Volk berichtet werden soll und dieses nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.

Mißverständlich formuliert?

 

Gruß

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Wie dem auch sei, die 'Einladung' ging in Deutsch raus, wir wissen nicht, in welcher Form - und wohin gerichtet - die tuerkischen Medien informiert wurden. Die haben, wenn es in die Zentrale ging, schon mal 'ne Stunde Zeitnachteil wegen der Zeitverschiebung.......

Da muß ich doch kurz einhaken. Ich denke bzw. bin mir ziemlich sicher, daß die entsprechenden Medienvertretungen hier in Deutschland alle gleichermaßen informiert wurden. Wenn ich mich recht entsinne, unterhält auch die türkische Presse Brüros in Deutschland. Ich meine nicht, daß es notwendig ist, entsprechende Informationen in die jeweiligen Länder und zudem auch noch in deren Sprache zu steuern.

 

Was die Zeitverschiebung betrifft: die Nachrichten dürfen selbst dann, wenn sie in die Länder verschickt würden, alle zeitgleich eintreffen. Da ich davon ausgehe, daß die Büros z.T. auch durchgängig besetzt sind bzw. entsprechende Infos nicht schon in aller Frühe (D-Zeit) verschickt werde, dürfte die Zeitverschiebung eine eher nebensächliche Rolle spielen.

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Wenn ich mich recht entsinne, unterhält auch die türkische Presse Brüros in Deutschland. Ich meine nicht, daß es notwendig ist, entsprechende Informationen in die jeweiligen Länder und zudem auch noch in deren Sprache zu steuern.

 

Das hatten wir doch längst geklärt - siehe oben :lesen:

 

Wenn aber auch nur potentielle Sprachbarrieren eine Rolle spielen sollen, muss natürlich auch unbedingt was dagegen getan werden, dass türkischsprachige Journalisten den Vorteil genießen, türkischstämmige Prozeßbeteiligte in deren Muttersprache interviewen zu können: Die nämlich finden leichter Zugang, können besser fragen und aus den Antworten Zwischentöne heraushören als ihre deutschen Kollegen - das geht also mal gar nicht! :kopfschuettel:

 

Oder aber jeder darf seine individuellen Vorteile genießen - der eine seine sprachlichen Fertigkeiten, der andere seine Arbeitsmoral; dann allerdings gäb's nicht das geringste Problem :whistling:

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Das hatten wir doch längst geklärt - siehe oben :lesen:

Jau. Aber ich lese nicht erst alle Beiträge durch, sondern gehe von oben nach unten und auch sofort auf einen Beitrag ein, ohne die anderen erst zu lesen. Da kann's schonmal passieren, daß etwas schon geklärt wurde. ;)

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Das wäre ja schon der Hammer wenn nicht alle gleichzeitig informiert wurden.

 

Auch deutsches Pressebüro will klagen

 

Das Oberlandesgericht hatte die Presseplätze nach der Reihenfolge der Anfragen verteilt und nachträgliche Änderungen abgelehnt. Neben „Sabah“ hat auch das Pressebüro Karlsruhe eine Klage angekündigt, weil die Platzvergabe nicht transparent verlaufen sei. So habe das Oberlandesgericht es versäumt, alle Medien gleichzeitig über die Bedingungen der Akkreditierung zu informieren.

http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-prozess/nsu-prozess-tuerkische-zeitung-klagt-in-karlsruhe-12141397.html

 

MfG.

 

hartmut

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Das wäre ja schon der Hammer wenn nicht alle gleichzeitig informiert wurden.

 

Keineswegs:

 

Der entscheidende Startschuss ist für alle gleichzeitig ergangen, und bis zu diesem haben alle Informationen zeitgleich allen zur Verfügung gestanden - verweigert worden ist da nach derzeitigem Kenntnisstand niemandem was, im Gegenteil: Die sind von der Pressestelle des Gerichts ausdrücklich ermuntert wordem, sich auch telefonisch auf dem laufenden zu halten - und konnten so bereits am Vortag auf die Stunde genau erfahren, wann mit dem Startschuss zu rechnen sei - ausführlich nachzulesen u.a. bei Tagesspiegel.de:

 

Am 4. März sagt Nötzel, die Verfügung werde „morgen zwischen 8 und 9 Uhr“ gemailt, der Journalist könne dann seinen Antrag auf Akkreditierung senden.Am 5. März gegen 8.30 Uhr bittet die Pressestelle um Geduld, es gebe eine technische Störung. Kurz vor 9 Uhr werden die Mails verschickt.

 

:lesen:

 

Davon Gebrauch machen mussten die freilich selbst und unaufgefordert - was sonst ist eigentlich deren Job, wenn nicht sich Informationen zu verschaffen...? :blink:

 

So erklären sich dann auch die 27 Akkreditierungen innerhalb weniger Minuten: Da waren offensichtlich genau diese 27 Presseorgane engagiert genug, sich so weit vorzubereiten und am Ball zu bleiben, dass sie beim Startschuss derart schnell haben reagieren können - und andere halt weniger engagiert und somit später dran, einige dann eben zu spät... :nunja:

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Es klang hier ja bereits an, dass eher der umgekehrte Fall ein Rechtsverstoß wäre, nämlich wenn ich Plätze für bestimmte Medienvertreter reserviere.
Da das in anderen Prozessen so gehandhabt wurde und die Urteile zumindest deswegen nicht aufgehoben wurden, kann das mit dem Rechtsverstoß nicht stimmen.

 

Und nochmal, es gibt noch genug freie Plätze.
Bei weitem nicht.

 

Aber auch die Presse bekleckert sich nicht mit Ruhm und stellt die Ursache warum die türkischen Medienvertreter keinen reservierten Platz bekommen haben nicht dar, sondern palavern nur dumm rum, dass das Gericht doof ist und falsch entschieden hat.
Du liest anscheinend die falschen Blätter

 

zumal hier nicht unbedingt für das Nichtdeutsche Volk berichtet werden soll
Das ist natürlich ein gewichtiges Argument. Ist doch kein deutsches Problem, wenn die Opfer möglicherweise nichtdeutsche Angehörige haben!

 

und dieses nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.
Das steht wo im Grundgesetz?

 

Bereits einen Beitrag später habe ich mich selber hinsichtlich des Tiefschlafs korrigiert. Aber das hast du offensichtlich überlesen.
Ich mach es mir mal einfach:
ich lese nicht erst alle Beiträge durch, sondern gehe von oben nach unten und auch sofort auf einen Beitrag ein, ohne die anderen erst zu lesen. Da kann's schonmal passieren, daß etwas schon geklärt wurde.

 

Wer glaubst du, bist du, daß Du das Recht hättest, mich zum Schweigen aufzufordern?
Mensch unter dem Schutz des Grundgesetzes und als solcher mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung gesegnet. Muß Dir nicht gefallen, ist aber so.

 

Andere Verfahren die ohne Verfassungsbeschwerde stattfanden sind doch für das jetzige Verfahren völlig irrelevant.
Wenn und soweit es dabei um gleiche Vorgehensweisen ging (konkret die Vorab-Reservierung von Plätzen außerhalb der üblichen Zuteilungsverfahren): nein, sind sie natürlich nicht.

 

Nochmal, weil es anscheinend wieder in Vergessenheit geraten ist: höchstwahrscheinlich ist rechtsstaatlich alles wunderbar korrekt gelaufen, darin sind wir Deutschen ja Meister. Die Außenwirkung ist trotzdem verheerend.

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Es klang hier ja bereits an, dass eher der umgekehrte Fall ein Rechtsverstoß wäre, nämlich wenn ich Plätze für bestimmte Medienvertreter reserviere.
Da das in anderen Prozessen so gehandhabt wurde und die Urteile zumindest deswegen nicht aufgehoben wurden, kann das mit dem Rechtsverstoß nicht stimmen.

Es ist nun einmal ein absoluter Revisionsgrund, wenn gegen die Öffentlichkeit verstoßen wird. Und dies ist eben bei einer Auswahl von bestimmten Personen und damit der Nichtmöglichkeit Anderer gegeben.

http://www.gesetze-i...stpo/__338.html

 

Das andere es nicht geltend machen, heißt ja nicht das es dennoch rechtswidrig ist.

 

Und nochmal, es gibt noch genug freie Plätze.
Bei weitem nicht.

Wieviel sind es denn?

Ein einziger würde für einen türkischen Medienvertreter ausreichen. Im übrigen steht spätestens ab dem fünften Verhandlungstag genug freier Platz zur Verfügung, da viele der "bevorzugten" Pressevertreter nicht mehr anwesend sein werden.

 

Aber auch die Presse bekleckert sich nicht mit Ruhm und stellt die Ursache warum die türkischen Medienvertreter keinen reservierten Platz bekommen haben nicht dar, sondern palavern nur dumm rum, dass das Gericht doof ist und falsch entschieden hat.
Du liest anscheinend die falschen Blätter

Dann zeige mir doch mal seriöse Zeitungen die die Schuld den türkischen Medien geben weil sie zu langsam reagiert haben.

 

 

zumal hier nicht unbedingt für das Nichtdeutsche Volk berichtet werden soll
Das ist natürlich ein gewichtiges Argument. Ist doch kein deutsches Problem, wenn die Opfer möglicherweise nichtdeutsche Angehörige haben!

 

und dieses nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.
Das steht wo im Grundgesetz?

Viele Grundrechte gelten nun einmal nur für deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 GG.

Edited by Gast225
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Und dies ist eben bei einer Auswahl von bestimmten Personen und damit der Nichtmöglichkeit Anderer gegeben.
Dazu gibt es offenbar unterschiedliche Ansichten.

 

Wieviel sind es denn?
M.W. gibt es 50 Zuschauerplätze.

 

Im übrigen steht spätestens ab dem fünften Verhandlungstag genug freier Platz zur Verfügung, da viele der "bevorzugten" Pressevertreter nicht mehr anwesend sein werden.
Wie machst Du Deine Vorhersagen? Klassisch durch Beobachtung des Vogelfkugs oder moderner mit Glaskugel?

 

Dann zeige mir doch mal seriöse Zeitungen die die Schuld den türkischen Medien geben weil sie zu langsam reagiert haben.
Du weißt selbst, daß das populistisches Gerede ist. Aber vielleicht zeigst Du erstmal seriöse Zeitungen, die dumm rum palavern, daß das Greicht doof ist und falsch entsxchieden ist.

 

Ist doch kein deutsches Problem, wenn die Opfer möglicherweise nichtdeutsche Angehörige haben!
Solche Sprüche sind zum Kotzen.

 

Viele Grundrechte gelten nun einmal nur für deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 GG.
Danach hatte ich nicht gefragt. Also bitte: in welchem Artikel des GG findet sich das von Dir behauptete?
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Guest PedroK

Das hat damit nichts zu tun, zumal hier nicht unbedingt für das Nichtdeutsche Volk berichtet werden soll und dieses nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.

Hättest Du mal eine Definition für "das Nichtdeutsche Volk" zur Hand?
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Da waren offensichtlich

.....

andere halt weniger engagiert und somit später dran, einige dann eben zu spät... :nunja:

... oder weniger gut mit den besonderen bayerischen Eigentümlichkeiten der Strafprozeßordnung vertraut, und deshalb werden sie hier als Schlafmützen verhöhnt.

Am Deutschen Wesen soll die Welt genesen. :kotz:

 

Bei welchen Presseterminen wird denn sonst noch das sogenannte Windhundverfahren angewandt? Belege!

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Und dies ist eben bei einer Auswahl von bestimmten Personen und damit der Nichtmöglichkeit Anderer gegeben.
Dazu gibt es offenbar unterschiedliche Ansichten.

Wie in der Juristerei es eben so ist.

 

Wieviel sind es denn?
M.W. gibt es 50 Zuschauerplätze.

Das sollte doch ausreichend sein, um auch den anderen den Zugang zu erlauben.

 

Im übrigen steht spätestens ab dem fünften Verhandlungstag genug freier Platz zur Verfügung, da viele der "bevorzugten" Pressevertreter nicht mehr anwesend sein werden.
Wie machst Du Deine Vorhersagen? Klassisch durch Beobachtung des Vogelfkugs oder moderner mit Glaskugel?

Das sind fachliche Erfahrungen. Der Prozess verläuft ja deutsch formal und da passiert nicht viel, sondern es wird zäh. Eine Berichterstattung wird daher, mit eigenen Reportern, sich nicht lohnen. Man wird dann auf Presseagenturen zurückgreifen.

Erst bei der Urteilsverkündung und/oder den Plädoyern wird wieder mehr los sein.

 

Dann zeige mir doch mal seriöse Zeitungen die die Schuld den türkischen Medien geben weil sie zu langsam reagiert haben.
Du weißt selbst, daß das populistisches Gerede ist. Aber vielleicht zeigst Du erstmal seriöse Zeitungen, die dumm rum palavern, daß das Greicht doof ist und falsch entsxchieden ist.

Ähm hast du mich falsch verstanden? Ich meinte die Presse berichtet nicht darüber, das die türkischen Medien solange gebraucht haben, ihre Reservierung zu beantragen, sondern die Medien haben sich auf das Gericht eingeschossen. Es habe falsch entschieden.

 

Ist doch kein deutsches Problem, wenn die Opfer möglicherweise nichtdeutsche Angehörige haben!
Solche Sprüche sind zum Kotzen.

Das Zitat ist NICHT VON MIR.

 

Viele Grundrechte gelten nun einmal nur für deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 GG.
Danach hatte ich nicht gefragt. Also bitte: in welchem Artikel des GG findet sich das von Dir behauptete?

http://www.gesetze-i...49BJNG000100314

 

Das hat damit nichts zu tun, zumal hier nicht unbedingt für das Nichtdeutsche Volk berichtet werden soll und dieses nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.

Hättest Du mal eine Definition für "das Nichtdeutsche Volk" zur Hand?

Reiße Zitate bitte nicht aus dem Zusammenhang. Es war blos eine überzogene Antwort auf eine Äußerung eines anderen Forenmitgliedes.

 

Bei welchen Presseterminen wird denn sonst noch das sogenannte Windhundverfahren angewandt? Belege!

Eigentlich ist dies das übliche Verfahren bei Pressekonferenzen. Allerdings gibt es dann keine Voranmeldung, sondern wer am Ereignistag zu erst da ist, der wird eingelassen.

 

Ist doch im Kino, Theater oder Stadion doch auch so. Ist kein Platz mehr frei, wird die Tür zugemacht und keiner kommt mehr rein.

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Das hat damit nichts zu tun, zumal hier nicht unbedingt für das Nichtdeutsche Volk berichtet werden soll und dieses nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.

Hättest Du mal eine Definition für "das Nichtdeutsche Volk" zur Hand?

Ja:

Zum Nichtdeutschen Volk zählen alle Menschen, die nicht Deutsche nach 116 GG sind.

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Am Deutschen Wesen soll die Welt genesen. :kotz:

 

Nun komm mal wieder 'runter: Wenn bei anderer Gelegenheit Deine Interessen (oder die Deiner Sympathieträger, ob kultivierte Schnellfahrer oder Migranten) tangiert sind, legst Du doch gewiß auch allergrößten Wert auf preußische Korrektheit zu deren Gunsten, stimmt's? <_<

 

Hochinteressant wird's in Zweifelsfällen wie dem des Hauptverdächtigen im Fall Jonny, der sich gerade beim Rosinenpicken so böse verschluckt hat ^_^

 

Der verfügt über einen deutschen und einen türkischen Pass - und nu'...? :blink:

 

Ist der nun schlicht einer der üblichen Prügeltürken - oder aber Deutscher, der da auf einen einen Migranten (Jonny war vietnamesischer Abstammung!) losgegangen ist...? :think:

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Ist halt nicht so gut wenn aus dem Verteiler einige herausgenommen werden, und erst später die Mail erhalten

Hinzu kommt: Während wohl die allermeisten Journalisten, die sich zuvor in den Presseverteiler des OLG zum NSU-Verfahren hatten aufnehmen lassen, am 5. März um 8.56 Uhr die Akkreditierungsmail erhielten, bekam Erel zu diesem Zeitpunkt: nichts. Erst um 9.15 Uhr - das hat nun das OLG selbst eingeräumt - bekam er diese Mail, andere womöglich sogar noch später.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sitzplatzvergabe-beim-nsu-prozess-anmeldung-mit-hindernissen-a-893659.html

 

Irgendwas ist in dem Laden faul, wenn es bei den Zeiten solche Widersprüche gibt.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK

Ich wollte neulich ins Kino. Leider gab es keine Karten mehr. Da ich aber aus einer anderen Stadt komme frage ich mich, müsste der Kinobetreiber nicht ausreichend Karten zurück halten?

Ein sehr intelligenter und passender Vergleich. Wende Dich doch einfach ans Bundesverfassungsgericht.
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Naja, spielte also die unterschiedliche Übersendung der Mail eine Rolle.

 

Sollen sie halt von neuen anfangen, dann wissen die ausländischen Medien dann vielleicht auch bescheid.

 

In Betracht zu ziehen ist auch, ob im Sinne der Fairness des Verfahrens dabei auf die absehbar jedenfalls begrenzte Zahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze für Medienvertreter hätte hingewiesen werden müssen, so dass sich gerade auch ausländische Medien, die nicht regelmäßig an deutschen Gerichtsprozessen teilnehmen, auf die Knappheit der Sitzplätze und die Eilbedürftigkeit der Anmeldung besser hätten einstellen können.

Komischerweise sind die doch in D vertreten. Waum können sie sich nicht ebenso darauf einstellen. Im übrigen ist es ja auch nicht der erste große Prozess mit solcher medialen Aufmerksam und türkischen Opfern.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130412_1bvr099013.html (Volltext)

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Das sollte doch ausreichend sein, um auch den anderen den Zugang zu erlauben.
Wohl kaum, bei dem Interesse der Öffentlichkeit.

 

Eine Berichterstattung wird daher, mit eigenen Reportern, sich nicht lohnen. Man wird dann auf Presseagenturen zurückgreifen.
Wir werden sehen.

 

Ähm hast du mich falsch verstanden?
Nein, durchaus nicht. Ist aber aktuell auch egal.

 

Das Zitat ist NICHT VON MIR.
Stimmt, sorry. Da habe ich meinen Sarkasmus mit Deinem Kommentar verwechselst.

 

Danke, das GG finde ich schon noch allein. Ich hätte nun aber gern viele Grundrechte bzw. die Artikel genannt, die nur für deutsche Staatsangehörige gelten.

 

Komischerweise sind die doch in D vertreten. Waum können sie sich nicht ebenso darauf einstellen.
Steht da:
ausländische Medien, die nicht regelmäßig an deutschen Gerichtsprozessen teilnehmen

 

Im übrigen ist es ja auch nicht der erste große Prozess mit solcher medialen Aufmerksam und türkischen Opfern.
Mir fällt da kein vergleichbares Verfahren ein.

 

(...)
Ist Dir eigentlich gar nichts zu dämlich?

 

armes Deutschland....
Ja, echt schlimm, diese Rechtsstaatlichkeit.
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Moin Moin

 

Danke, das GG finde ich schon noch allein

Hättest du es doch mal gelesen

 

(Ach so, fast vergessen. Du meckerst ja rum, ohne zu lesen. Und das unter Berufung auf das GG)

 

 

Ich hätte nun aber gern viele Grundrechte bzw. die Artikel genannt, die nur für deutsche Staatsangehörige gelten.

Du hast das GG doch verlinkt.

(Aber da sind wir ja wieder beim Lesen. Fällt dir wohl doch schwer was?)

 

Art. 8, Art. 9, Art. 11, Art. 16 (logo), Art. 20, Art. 33, Art 54

 

Hab ich was vergessen?

 

Gruß

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@Biber

 

Soll ich dir dies jetzt vorlesen oder was.

 

Mir fällt da kein vergleichbares Verfahren ein.

Dann such halt nach Brandanschlag, türkische Bewohner, Prozess, Rechte

 

Ich denke davon gibt es viele.

 

@Sobbel

noch Artikel 12 und 38, wobei alles über 19 ja keine eigentlichen Grundrechte mehr sind.

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Guest PedroK

Komischerweise sind die doch in D vertreten.[...]

armes Deutschland....wieder einmal zum Obst gemacht

 

Was habt Ihr eigentlich für Probleme mit dem BVerfG und diesen drei Plätzen? Woran liegt es, dass Euch die Entscheidung offenbar nicht passt?

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Ich schätze ja das BVerfG, weil es sich noch als einzig richtiges Gericht gegen die politischen Entscheidungen einen Dreck kümmert, sondern so gut wie frei entscheidet.

 

Ich habe auch nichts gegen diese Entscheidung des Gerichts, wenn wirklich nicht alle Pressevertreter zur selben Zeit informiert worden sind.

Da dies der Fall war, ist die Entscheidung korrekt.

 

Allerdings hat das Gericht nicht gesagt, das türkische Pressemedien, insbesondere der Antragsteller Zugang zu dem Prozess haben werden, sondern das bayrische Gericht hat da das letzte Wort.

Es wird diesbezüglich wieder falsch in der Presse informiert.

 

Es ist nun am OLG eine entsprechende Zulassung durchzuführen. Ich hoffe man startet einfach noch einmal von vorne und begrenzt zugleich die ARD-Anstalten auf einmal Radio und einmal Fernsehen.

 

Sollten wirklich türkische Medien "bevorzugt" werden, bin ich schon mal auf die Gerichtsverfahren der Plätze 51ff. gespannt.

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Du hast das GG doch verlinkt.
Ich mag mich täuschen, aber ich denke, da täuschst Du Dich. Ich erspare mir jetzt Deine eigenen dümmlichen Kommentare á la

Aber da sind wir ja wieder beim Lesen. Fällt dir wohl doch schwer was?

für den Fall, ich habe mich doch getäuscht.

 

Und damit Du nicht nachlesen mußt, worum es eigentlich ging, hier extra für Dich: diese Behauptung

zumal hier nicht unbedingt für das Nichtdeutsche Volk berichtet werden soll und dieses nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.
veranlasste mich zu der Frage
und dieses nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.
Das steht wo im Grundgesetz?
Als Reaktion kam diese ausweichende Antwort
Viele Grundrechte gelten nun einmal nur für deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 GG.
woraufhin ich darauf hinwies
Danach hatte ich nicht gefragt. Also bitte: in welchem Artikel des GG findet sich das von Dir behauptete?
worauf das Grundgesetz verlinkt wurde. Eine Antwort steht also nach wie vor aus.

 

Zu Deinem Versuch: schöne Auswahl, bei 146 Artikeln sind die von Dir ausgewählten sechs zutreffenden Artikel (Art. 20 kann man nicht gelten lassen) nun aber nicht gerade viel. Und, ganz wichtig: ich kann in den dann doch eher entscheidenden Artikeln 1 bis 3 keinen Hinweis darauf entdecken, daß diese nicht für nichtdeutsche Menschen gelten.

 

Soll ich dir dies jetzt vorlesen oder was.
Natürlich nicht, ich würde es ja nicht hören. Aber zitieren oder konkret verlinken wäre gut.

 

Dann such halt nach Brandanschlag, türkische Bewohner, Prozess, Rechte
Gerade Du als Volljurist weißt doch: Du behauptest, Du belegst.

 

Ich denke davon gibt es viele.
Na dann wirst Du ja problemlos ein paar davon verlinken können.

 

und begrenzt zugleich die ARD-Anstalten auf einmal Radio und einmal Fernsehen.
Das hatten die dem OLG vor Beginn des Akkreditierungsverfahrens vorgeschlagen, da sie aber keine Antwort erhielten, haben sich eben mehrere Anstalten beworben.

 

Sollten wirklich türkische Medien "bevorzugt" werden, bin ich schon mal auf die Gerichtsverfahren der Plätze 51ff. gespannt.
Das BVerfG sieht da wohl eher kein Problem:
Dem Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München wird (...) aufgegeben, (...) eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben.
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Guest PedroK

Sollten wirklich türkische Medien "bevorzugt" werden, bin ich schon mal auf die Gerichtsverfahren der Plätze 51ff. gespannt.

 

Warum? Was möchtest Du damit sagen?

 

Beworben haben sich neun türkische Medien. Griechische oder iranische Medien, aus deren Ländern ebenfalls Opfer der angeklagten Taten stammen, haben kein Akkreditierungsgesuch gestellt.
Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben.
Die Anordnung erstreckt sich allein auf ausländische Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten...
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Guest PedroK

Ich schätze ja das BVerfG, weil es sich noch als einzig richtiges Gericht gegen die politischen Entscheidungen einen Dreck kümmert, sondern so gut wie frei entscheidet.

Sorry, noch eine Frage:

 

Siehst Du es also so, dass andere Gerichte sich nicht "gegen die politischen Entscheidungen einen Dreck kümmern" (was immer das bedeuten soll)? Und hättest Du ein paar Beispiele zur Hand, die Deine These illustrieren?

 

Gruß, Pedro.

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Ich wollte neulich ins Kino. Leider gab es keine Karten mehr.

Ist mir auch schon mal passiert. Ich bin dann einfach später noch mal in die Stadt gefahren und habe den Film gesehen.

Die Kinokarte hat 6,00 € gekostet und die Parkgebühr auch 6,00 €. Beim ersten vergeblichen Versuch waren es aber nur 1,50 € Parkgebühr.

 

Vielleicht wird der Münchner Prozeß gegen die NSU für die, die nicht daran teilnehmen konnten, auch noch einmal wiederholt. Dann aber vor internationaler Öffentlichkeit unter dem Titel: "Bayerische Justiz und thüringer Geheimdienst (Verfassungsschutz) kollaborieren mit einer Nazi-Bande NSU bei der Ermordung von türkischen Geschäftsleuten." Oder kürzer:

 

"So mordet Deutschland Türken."

 

Das dürfte für unser Ansehen in der Welt nicht gerade förderlich sein.

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Soll ich dir dies jetzt vorlesen oder was.
Natürlich nicht, ich würde es ja nicht hören. Aber zitieren oder konkret verlinken wäre gut.

 

Dann such halt nach Brandanschlag, türkische Bewohner, Prozess, Rechte
Gerade Du als Volljurist weißt doch: Du behauptest, Du belegst.

Nö, in meinen Job muss ich nur Behauptungen aufstellen und argumentieren.

Es gilt ja die Amtsmaxime

 

Ich denke davon gibt es viele.
Na dann wirst Du ja problemlos ein paar davon verlinken können.

Hier nur mal ein Beispiel

http://de.wikipedia.org/wiki/Brandanschlag_von_Solingen

 

Sollten wirklich türkische Medien "bevorzugt" werden, bin ich schon mal auf die Gerichtsverfahren der Plätze 51ff. gespannt.
Das BVerfG sieht da wohl eher kein Problem:
Dem Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München wird (...) aufgegeben, (...) eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben.

Bitte vollständig zitieren, den es geht auch anders

 

Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten.

 

Sollten wirklich türkische Medien "bevorzugt" werden, bin ich schon mal auf die Gerichtsverfahren der Plätze 51ff. gespannt.

 

Warum? Was möchtest Du damit sagen?

Ganz einfach, wenn jetzt Platz 67, 99 und 128 (keine Ahnung ob das die korrekten Rankplätze der türkischen Medien sind) einen reservierten Sitzplatz bekommen, müssen sich die Plätze 51ff. verarscht vorkommen.

 

Ich schätze ja das BVerfG, weil es sich noch als einzig richtiges Gericht gegen die politischen Entscheidungen einen Dreck kümmert, sondern so gut wie frei entscheidet.

Sorry, noch eine Frage:

 

Siehst Du es also so, dass andere Gerichte sich nicht "gegen die politischen Entscheidungen einen Dreck kümmern" (was immer das bedeuten soll)? Und hättest Du ein paar Beispiele zur Hand, die Deine These illustrieren?

 

Gruß, Pedro.

Sicherungsverwahrung, Vorratsdatenspeicherung, Berechnung Regelsatz ALG II und zig weitere Entscheidungen die erst durch das BVerfG gekippt worden sind.

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Richter gibt Pressestelle Mitschuld

 

In der Debatte um die Platzvergabe im NSU-Prozess wirft der Vorsitzende Richter Manfred Götzl seiner Pressestelle Fehler vor. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Einzelne Medienvertreter seien vorab über die Vergabe nach dem Windhundprinzip informiert worden.

http://www.sueddeutsche.de/politik/verspaetung-im-nsu-prozess-richter-gibt-pressestelle-mitschuld-1.1649795

 

Also alles zurück auf Los?

 

Dazu wird der Prozess verschoben.

Wenn bei der Ziehung der Lottozahlen zwei Kugeln stecken bleiben, wird die Ziehung der Lottozahlen wiederholt. Wenn bei der Ziehung der Presseplätze Faxe stecken bleiben, muss das auch gelten - Wiederholung der Ziehung, Wiederholung des Akkreditierungsverfahrens. So lapidar kommentiert das der Münchner Strafrechtsprofessor Klaus Volk.

http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-verschoben-erloesung-und-fiasko-zugleich-1.1649424

 

MfG.

 

hartmut

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Tja und dann stehen neuen Verfassungsbeschwerden im Raume, nämlich derjenige die beim ersten Mal gewonnen hatten.

 

Man sollte einfach zwei Lostöpfe machen.

 

Einen mit 47 Plätzen für alle und einen mit den vom BVerfG geforderten 3 Plätzen für türkische und griechische Medien.

 

Letztere müssten sich dann für einen Topf entscheiden.

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