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Verwarnungsgeld Bezahlt Und Bußgeldverfahren


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Hallo,

 

bei mir ist die Situation wie folgt. Vor einigen Tagen habe ich einen Brief einer Bußgeldstelle erhalten, in dem mir vorgeworfen wird außerorts 74 km/h statt der erlaubten 50 km/h gefahren zu sein.

In dem Schreiben wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 70€ gegen mich festgesetzt, dass ich innerhalb einer Woche zahlen soll, wenn ich mit der Verwarnung einverstanden bin.

Darüber hinaus befindet sich am Ende des Schreibens noch der Hinweis, dass Verwarnungen nicht im Verkehrszentralregister eingetragen werden.

 

Das Verwarnungsgeld habe ich innerhalb der einwöchigen Frist bezahlt. Die Frist ist auch noch nicht abgelaufen.

 

Jetzt erhalte ich einen weiteren Brief "Anhörung im Bußgeldverfahren" bezüglich der gleichen Sache. Dort werde ich aufgefordert mich zum Sachverhalt zu äußern.

 

Wie würdet ihr die Situation einschätzen. Müsste das Verfahren nicht mit der Zahlung des Verwarngeldes abgeschlossen sein?

 

Danke für eure Einschätzung.

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70 Euro sind kein Verwarngeld, sondern ein Bußgeld. Und ein Bußgeld wird immer im Zusammenhang mit einer Anzeige verhängt. Erhält man eine schriftliche Verwarnung, liegt in der Regel ein Überweisungsträger bei. War das hier der Fall? Der müßte dann ja auch auf 70 Euro ausgestellt gewesen sein. Irgendwas paßt da nicht. Oder ist die 2. Sache vllt doch eine andere und nicht dieselbe? ;)

 

Ich würde mich mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen und denen die Sache so schildern.

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Es ist ein ausgefüllter Überweisungsträger dabei über 70€. Außerdem steht dort der Hinweis: "Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen sie ein Verwarnungsgeld (§§ 56, 57 OWiG) festgesetzt in Höhe von: 70,00 EUR."

Darunter dann:

"Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie mit ihr einverstanden sind und die Zahlung innerhalb einer Woche ab Zugang des Schreibens leisten. ..."

 

Um zwei unterschiedliche Fälle kann es sich auch nicht handeln. Alle Daten inklusive Uhrzeit, Foto, Film-Nr. und Bild-Nr. sind identisch.

 

Vielleicht ist es so, dass sie ausversehen einen Verwarngeld ausgesprochen haben, aber eigentlich ein Bußgeld aussprechen wollten. Wäre es in einem sochen Fall ein Irrtum zu meinen Gunsten, oder kann es nachträglich noch verändert werden?

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Tja... ich würde mal sagen, daß wenn es tatsächlich ein Verwarngeld gewesen wäre, aber dazu hätte es auch bis max. 35 Euro betragen haben müssen und nicht darüber, so wäre der Verwaltungsakt damit abgeschlossen und eine spätere Anzeige in dieser Sache auch nicht mehr möglich gewesen. Wie es sich aber in diesem kuriosen Fall verhält, kann ich Dir nicht sagen. Frag mal @QTreiberin. Ich meine, die ist mit diesen Sachen betraut und kennt sich da aus.

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@qtreiberin wird darlegen können, dass hier kein Murks vorliegt.
Warum sollte sie?

Um mit Deinen Worten zu sprechen hier ist ein "Murks"bescheid (bzw. Verwarngeldangebot) ergangen, der nach geltendem Recht nicht hätte ergehen dürfen, weil dieses nur für Verwarnungen bis 35 Euro möglich ist.

 

Allerdings ist mir ein solcher Fall noch nicht untergekommen, so dass ich auch erstmal recherchieren muss.

 

Spontan fällt mir da erstmal § 56 Absatz 4 des OwiG ein, der besagt:

 

§ 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

(...)

(4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.

Wobei ich mir hier auch noch unschlüssig bin, da zwar eine "Verwarnung" erteilt wurde, dieses aber von Anfang an falsch war. Somit könnte es an der "Wirksamkeit" mangeln...

 

Trotz allem erstmal mein Tipp, freundlich anzurufen und zu fragen, den AHB mit dem Nachweis der Zahlung zurückschicken und abzuwarten was passiert.

 

 

 

Vielleicht antwortet sie ja hier im Forum.
Und so geschah es auch... ;)

 

Traurig nur, dass sie hier auch in Verwirrung sitzt und sich wundert was da passiert ist.

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Ich würde nicht "freundlich ..... fragen", sondern freundlich (schriftlich) auf § 56 Abs.4 OwiG hinweisen und mich auf den Standpunkt stellen, dass die Sache damit für dich erledigt sei. Jede weitere Verfolgung der Tat (und damit der AHB) wäre rechtswidrig.

 

Nicht, dass ich mir 100%ig sicher bin, dass du damit durchkommst, aber in einem solchen Fall halte ich es taktisch für besser, mit !!! anstatt ??? aufzutreten. Die Argumentation ist schlüssig und nicht so einfach zu widerlegen.

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Ich habe jetzt mal mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie hat zugegeben, dass der Verwarngeldbescheid ein Fehler gewesen wäre, da die Geschwindigkeitüberschreitung im Bußgeldbereich wäre. Sie meinte, dass ich jetzt zustätzlich noch ein Schreiben mit den Bearbeitungsgebühren und einen Punkt erhalten würde. (Zum Verstoß habe ich mich bisher noch zu keinem Zeitpunkt geäußert.)

 

Auch wenn sie der Meinung ist, dass ein Bußgeldverfahren weiter möglich ist, werde ich jetzt den AHB mit dem Nachweis der Zahlung zurück schicken. Vielen Dank QTreiberin und allen anderen für den Tipp. Mal sehen wie es jetzt weiter geht.

 

Jetzt habe ich nur das Problem, dass ich ab morgen für 3 Wochen im Ausland bin. :-( Daher habe ich keinen Zugriff auf meine Post, und es kann auch sonst niemand für mich die Post entgegen nehmen.

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da es der Verwarnung an Rechtsgrund mangelt kann sie nicht "wirksam" geworden sein. Natürlich kannst Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Es kostet nur 23,50 € mehr, einen Richter das entscheiden zu lassen. Vielleicht stellt er das Verfahren ja gegen eine Spende von 70.- € ein, dann hättest Du wenigstens den Punkt eingespart.

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Danke "ichselber" für den Hinweis. Ich habe jetzt ein schreiben formuliert, in dem ich freundlich, aber bestimmt darauf hinweise, dass die OWi nach § 56 Abs.4 OwiG nicht mehr weiter verfolgt werden darf. Darüber hinaus schreibe ich, dass ich daher keinen Grund sehe mich zu der Ordnungswidrigkeit zu äußern und das Verfahren als beendet ansehe.

 

Im Zweifel lasse ich dann wirklich einen Richter entscheiden, wenn es nur 23,50 € zusätzliche Gerichtskosten sind.

 

Und meine "Spende" in Höhe von 70€ ist ja bereits bezahlt.

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Achtung! Das fällt sicher mal wieder unter "heilbaren Mangel". grmpf....

Vor allem auch dann, wenn eindeutig der Nachweiß erbrachte wurde, dass die Behörde geschlampt hat und dass man durch diese Schlamperei keine OWi am Hals hat, wie sich ja eindeutig aus dem Regelwerk ergibt.

Ich mache jede Wette, dass dir die Behörde in jedem Fall einen Strick draus drehen wird. Es wurde ja am Telefon auch schon so angedeutet.

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... hier ist ein "Murks"bescheid (bzw. Verwarngeldangebot) ergangen, der nach geltendem Recht nicht hätte ergehen dürfen,

@qtreiberin: Danke, mehr wollte ich doch nicht hören! Der Fall zeigt doch erneut, daß die Bußgeld-Behörden/Ordnungsämter kein Qualitätsmanagement haben. So ein Schreiben hätte niemals nie rausgehen dürfen.

:nolimit:

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Guest Freisinn

Da das OwiG keine Verwarnungen über 70,-€ vorsieht, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese durch Zahlung wirksam wird.

Wäre aber sicherlich ein interessanter Fall für eine Gerichtsverhandlung...

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Wäre aber sicherlich ein interessanter Fall für eine Gerichtsverhandlung...

Auf die Verhandlung würde ich es als Behörde nicht ankommen lassen.

 

Ich würde die Sache ablegen und das Tagesgeschäft erledigen sowie nochmals auf den Fehler im Rahmen einer Dienstberatung hinweisen.

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Der Fall zeigt doch erneut, daß die Bußgeld-Behörden/Ordnungsämter kein Qualitätsmanagement haben. So ein Schreiben hätte niemals nie rausgehen dürfen.
Soll Deiner Meinung nach jeder AHB, ZFB oder BGB vorher von einem Vorgesetzten kontrolliert werden (der im übrigen auch als Mensch mal Fehler machen kann)?

 

Um das (Kontroll)Personal dann zu bezahlen müsste man dann aber noch ein paar hundert Messgeräte anschaffen/aufstellen....

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Wird bei der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II, das sind ein paar Millionen Bescheide im Jahr, auch gemacht.

 

Nennt sich Feststellen (Vier-Augen-Prinzip). Manche gehen sogar zum Vorgesetzten des Vorgesetzten (VISA-Prüfung). (vereinfachte Darstellung)

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Qualitätsmanagement heisst nicht nur "vier-Augen-Prinzip", es kann auch heissen, Schreiben, die ja automatisch erstellt werden, sollten von der Software auf Konsistenz geprüft werden.

Würde heissen, im vorliegenden Falle wurde ein "Verwarngeld" in illegaler Höhe verlangt, das hätte ein Computer merken können...

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Zu so einem Schreiben hätte es nie kommen dürfen, wenn der TE nicht zu schnell gewesen wäre.

Wer weiß ob die dort überhaupt richtig messen und auswerten können, wenn solche Briefe entstehen können.

 

MfG.

 

hartmut

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Qualitätsmanagement heisst nicht nur "vier-Augen-Prinzip", es kann auch heissen, Schreiben, die ja automatisch erstellt werden, sollten von der Software auf Konsistenz geprüft werden.

Würde heissen, im vorliegenden Falle wurde ein "Verwarngeld" in illegaler Höhe verlangt, das hätte ein Computer merken können...

Jep, die Berechnung ist zu prüfen und nicht nur auf den Button klicken.
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Guest Freisinn

Ich kann die Argumentation von KaiR nachvollziehen, wie auch die Argumentation, dass das Verfahren mit Bezahlung beendet ist.

Ich vermute mal, ein Richter würde zugunsten des Betroffenen entscheiden, wäre aber eine interessante Verhandlung.

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Naja.... Da kommt ein falscher Verwarngeldbescheid wo du gezahlt hast....

Und nun sagt die Behörde: ups, war falsch, kommen noch Gebühren und Punkte dazu.

Da kann man auch sagen: nein. Wenn ihr den Fehler macht, dann ist das nicht mein Problem.

 

Wenn man so sagen will, dann geht es aber wenig um was richtig ist, sondern um was Recht ist.

Also entweder du zahlst die Gebühren und nimmst den Punkt an und sagst: klar, Fehler kann mal passieren. Bin ich euch nicht böse drüber.

Oder du gehst zu einem guten Anwalt und der checkst das mal Verwaltungsrechtlich und ihr klagt das aus. Kann man mit gewinnen (gefühlt), man kann im Rechtsstreit auch verlieren. Je nach Zeit, Lust und Geld kann man in die zweite Runde gehen.

 

Wirtschaftlich ist das nicht... Aber man könnte es in diesem Fall testen oder zahlen...

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Wenn man so sagen will, dann geht es aber wenig um was richtig ist, sondern um was Recht ist.

Recht ist, wenn eine Verwaltungsvorgang abgeschlossen ist, dann ist er abgeschlossen. Wie bei einem Bußgeldbescheid wo die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Da sagt auch keiner, ups da war ein Fehler, wir setzen wieder alles auf Anfang. Nennt sich auch Rechtssicherheit.

 

War schon oft genug das zu unrecht kassierte Vierwarngelder nicht zurück gezahlt wurden, eben mit dem Hinweis, Verfahren abgeschlossen.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn man so sagen will, dann geht es aber wenig um was richtig ist, sondern um was Recht ist.

Recht ist, wenn eine Verwaltungsvorgang abgeschlossen ist, dann ist er abgeschlossen.

Wäre hier ja.

Der TE hat eine Verwarnung von 70 Euro bekommen. Diese angenommen und beazahlt.

Das ist doch nicht sein Problem, dass das ein Bußgeld mit Gebühren und Punkten hätte sein müssen.

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Genau so sehe ich das auch. Ich kann nur hoffen, dass die Behörde hier wirklich den kürzeren zieht.

Buße - verzeihung - Verwarnung wurde getan und gut.

Dennoch glaube ich, dass die Behörde hier nicht so einfach locker lässt. Obwohl.... den Großteil der Kohle hat sie ja.

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Hallo, Hartmut,

 

Zu so einem Schreiben hätte es nie kommen dürfen, wenn der TE nicht zu schnell gewesen wäre.

Wer weiß ob die dort überhaupt richtig messen und auswerten können, wenn solche Briefe entstehen können.

bevor man solche Vermutungen verbreitet, sollte man erst einmal klären, ob derjenige, der misst, auch die Messung auswertet und ob derjenige, der diese Verwarnung geschrieben hat, tatsächlich gemessen oder ausgewertet oder beides gemacht hat.

 

Des Weiteren sollte man wissen, ob sich derjenige, der die Verwarnung geschrieben hat, tatsächlich verschrieben hat, ob er nur einen falschen Button angeklickt hat, ob er sich bei den Begriffen "Verwarnung" und "Bußgeld" vertan hat, ob dies eine einmalige Sache war oder ob es schon häufiger vorgekommen ist usw.

 

Wenn Du ruhigen Gewissens sagen kannst, dass Du Dich noch nie mit irgendeinem Begriff vertan hast, obwohl Du mit diesem schon jahrelang zu tun hattest, wenn Du sagen kannst, dass Du noch nie eine Fehler gemacht hast, dann kannst Du vielleicht berechtigt über die Unfähigkeit anderer herziehen.

 

Hallo, Michigan,

 

die richtige Reaktion des Sachbearbeiters auf Dein Schreiben:

 

Uups, da habe ich doch tatsächlich Mist gebaut.

 

Verfahren einstellen und den Herrn Michigan kurz per Brief informieren, dass das Thema für ihn erledigt ist, ohne Punkte.

 

Es stellt sich allerdings die Frage, ob dies so möglich ist, selbst, wenn der Sachbearbeiter es so machen möchte.

 

Möglicherweise (ich bin mit diesen Abläufen nicht vertraut) lässt sich der von Dir bezahlte Betrag nicht als Verwarnung verbuchen, so dass er diesen ggf. zurücküberweisen muss.

 

Möglicherweise sagt ihm sein Computerprogramm, dass er den Vorgang nicht als Verwarnung und somit ohne Punkte abschließen kann, wenn dort der Betrag von 70.- € eingetragen wird und es wird automatisch in den "Bußgeldmodus" :dribble: umgeschaltet.

 

Vielleicht würde sich das Ganze nur aus der Welt schaffen lassen, wenn er das Geld wieder an Dich überweist und das Verfahren dann komplett einstellt, aber ob das technisch möglich ist, weiß ich nicht.

 

Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, dass es manchmal nicht möglich ist, mit gesundem Menschenverstand zu handeln, wenn man mal einen kleinen Fehler im Computer fabriziert hat, denn dieser gMV fehlt dem PC nun mal.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wenn Du ruhigen Gewissens sagen kannst, dass Du Dich noch nie mit irgendeinem Begriff vertan hast, obwohl Du mit diesem schon jahrelang zu tun hattest, wenn Du sagen kannst, dass Du noch nie eine Fehler gemacht hast, dann kannst Du vielleicht berechtigt über die Unfähigkeit anderer herziehen.

Mit gutem Gewissen kann ich sagen, fast alles was ich kann und was ich weiß, habe ich nur durch Fehler gelernt. Und das wird sich bei mir nie ändern.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, Hartmut,

 

in dem Punkt sind wir uns ja mal einig, aber dann sollte man auch akzeptieren, dass es noch andere Menschen gibt, die ebenfalls Fehler machen.

 

Wirklich ankreiden könnte man im vorliegenden Fall dem Sachbearbeiter seinen Fehler dann, wenn er diesen problemlos zu aller Zufriedenheit korrigieren könnte, dies aber nicht will und nicht macht, obwohl er deswegen keine Schwierigkeiten bekommen würde.

 

Für den TE wäre dieser Fehler ja von Vorteil, wenn es nur bei der Zahlung des "Verwarnungsgeldes" bleibt und wenn das Thema ansonsten erledigt wäre.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Oh klasse....

bevor man solche Vermutungen

schon wieder Vermutungen. :-) Herrlich!

 

...ob derjenige, der misst, auch die Messung auswertet und ob derjenige, der diese Verwarnung geschrieben hat, tatsächlich gemessen oder ausgewertet oder beides....

oder wenn im Kühlschrank ein Elefant sitzt, die Erde eine dreieckige Schallplatte ist und Modern Talking in den Rillen hat, der Erdkern aus Käse wäre oder wir alle um ein Feuer sitzen und nur die Schatten an der Wand betrachten können uns aber selbst nicht sehen.

 

Bitte nicht böse werden, das konnte ich mir nun wirklich nicht verkneifen, da es eine doch zu gute Vorlage war. Sei es drum. Bin ja sowieso das schwarze Schaaf hier.

 

Jetzt aber ernsthaft

Uups, da habe ich doch tatsächlich Mist gebaut.

 

Verfahren einstellen und den Herrn Michigan kurz per Brief informieren, dass das Thema für ihn erledigt ist, ohne Punkte.

Halte ich hier für die einzig machbare Möglichkeit. Ich bezweifele dennoch, dass dies so kommen wird. Und genau da ist auch der Punkt Bürger - Behörde, denn

Es stellt sich allerdings die Frage, ob dies so möglich ist, selbst, wenn der Sachbearbeiter es so machen möchte.

Auch wenn es ein herzensguter Mensch wäre, kann die Behörde als Institution wohl nicht aus ihrer Haut. Dürfen dürfte sie aber schon. ;-)

 

Möglicherweise sagt ihm sein Computerprogramm, dass...

Dann hätte das Programm aber auch schon beim ersten Mal meckern müssen (falls es das überhaupt so weit erfassen kann bzw. der Entwickler/Programmierer eine solche Prüfung eingebaut hat), ansonsten ist die Software schrott und der Steuerzahler hat wieder ein paar tausend Euro in die Tonne geworfen und wird dazu dann noch durch solche Lächerlichkeiten bestraft. Hallo? 74 bei 50 agO... Weswegen waren dort nochmal die 50 angeordnet?

 

Vielleicht würde sich das Ganze nur aus der Welt schaffen lassen, wenn er das Geld wieder an Dich überweist und das Verfahren dann komplett einstellt, aber ob das technisch möglich ist, weiß ich nicht.

Warum um alles in der Welt muss so ein Vorgang technisch möglich sein?

 

Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, dass es manchmal nicht möglich ist, mit gesundem Menschenverstand zu handeln, wenn man mal einen kleinen Fehler im Computer fabriziert hat, denn dieser gMV fehlt dem PC nun mal.

Nein, denn der gMV sitzt ja genau deswegen vor dem dummen Computer.

 

Wirklich ankreiden könnte man im vorliegenden Fall dem Sachbearbeiter seinen Fehler dann, wenn er diesen problemlos zu aller Zufriedenheit korrigieren könnte, dies aber nicht will und nicht macht, obwohl er deswegen keine Schwierigkeiten bekommen würde.

Das ist doch mal eine Aussage, der niemand widersprechen kann.

 

Bin ja gespannt wie das nun ausgeht.

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Soll Deiner Meinung nach jeder AHB, ZFB oder BGB vorher von einem Vorgesetzten kontrolliert werden (der im übrigen auch als Mensch mal Fehler machen kann)?

 

Um das (Kontroll)Personal dann zu bezahlen müsste man dann aber noch ein paar hundert Messgeräte anschaffen/aufstellen....

@qtreiberin: Deine Sichtweise bestätigt, dass Du "behördenversaut" bist, also nicht mehr für die freie Marktwirtschaft geeignet bist. Dort gibt es Wettbewerb und auch QM/QS, damit dem Kunde Qualität geliefert wird. Wenn nun ein Fehler passiert, dann wird die Ursache gesucht, dann mögliche Abhilfemaßnahmen erörtert und dann davon eine Maßnahme eingeführt, damit dieser Fehler so kein zweites Mal passiert. In manchen Branchen dürfen nie fehlerhafte Sachen rausgehen! Zurück zum Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle. Hier liegt ein grundsätzlicher Fehler einer seiner Haupttätigkeit vor. Das wäre genauso krass, Du kaufst bei BMW einen 5er, erhälst aber einen 3er. Das muß also einfach auffallen, da reicht auch ein eigenes 4-Augenprinzip, bevor so ein Wisch rausgeht. Vermutlich also ein Anfänger, eine Nullbockeinstellung oder der zu hohe Fallzahlendruck usw.. Eine einfach Maßnahme wäre wie schon oben von manchen erwähnt, eine Sperre in der Software für nicht mögliche Kombinationen wie hier.

 

@sobbel schrieb:

Zu so einem Schreiben hätte es nie kommen dürfen, wenn der TE nicht zu schnell gewesen wäre.

@sobbel: Zu dem Posting #26 wäre es nie gekommen, wenn Adam&Eva keinen Apfel gegessen hätten.

:nolimit:

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in dem Punkt sind wir uns ja mal einig, aber dann sollte man auch akzeptieren, dass es noch andere Menschen gibt, die ebenfalls Fehler machen.

Meinen Lehrgangsteilnehmer habe ich manchmal ermuntert, auch mal etwas falsch zu machen. Ist menschlich, und der Lerneffekt oft sehr hoch.

 

Wirklich ankreiden könnte man im vorliegenden Fall dem Sachbearbeiter seinen Fehler dann, wenn er diesen problemlos zu aller Zufriedenheit korrigieren könnte, dies aber nicht will und nicht macht, obwohl er deswegen keine Schwierigkeiten bekommen würde.

Wenn es bei den 70€ belassen wird, kann man sagen, was solls, ist passiert, schaden tut es niemanden, nicht mal dem Rechtssystem.

 

Für den TE wäre dieser Fehler ja von Vorteil, wenn es nur bei der Zahlung des "Verwarnungsgeldes" bleibt und wenn das Thema ansonsten erledigt wäre.

Es wäre für alle von Vorteil. Für das Rechtssystem das Fehler akzeptieren kann, für den Sachbearbeiter der daraus lernt, für den Sünder der einmal Geld spart, einen Punkt weniger hat, und auch dem System vertraut.

 

MfG.

 

hartmut

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Hach m_3, schön, dass du sooo viel Ahnung hast. :notworthy:

Natürlich wird dem Kunden in der sog. "freien Wirtschaft!" Qualität geliefert - woher nur kommen dann die Reklamationen? :rtfm:

Woher willst du wissen, dass in der Verwaltung keine Maßnahmen ergehen, die Fehler zukünftig zu vermeiden?

Bist du sicher, dass das falsche Vw.-Geld automatisiert ergangen ist? Dann geb ich dir recht, dass hätte durch das Programm verhindert werden müssen - aber ich will dir mal was verraten: die Programm sind keine Eigenentwicklungen sondern werden auf dem "freien Markt" gekauft, also da, wo deiner Meinung nach ja durch QM etc. sichergestellt wird, dass solche Fehler nicht passieren - also auch keine Fehlprogrammierung.

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  • 5 weeks later...

Hier ein kurzes Update zum aktuellen Stand. Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem der gezahlte Betrag aus dem Verwarngeld abgezogen wurde. Ich hätte also noch 23,50 € Gebühr bezahlen sollen. Außerdem soll ich wie erwartet einen Punkt bekommen.

Ich habe anschließend Einspruch eingelegt. Jetzt bin ich mal gespannt, ob und wann ich etwas von der Staatsanwaltschaft bzw. dem Amtsgericht höre. Vielleicht wird das Verfahren ja einfach eingestellt.

Was ich interessant finde ist, dass sie die Zahlung aus dem Verwarngeldverfahren jetzt direkt auf den Bußgeldbescheid anrechnen. Außerdem habe ich nie schriftlich eine Information erhalten, dass der Verwarngeldbescheid fehlerhafterweise erstellt wurde und nicht gültig ist. Ich denke, dass diese Punkte meine Chancen erhöhen, sollte der Fall vor Gericht landen.

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  • 2 months later...

Ich habe in meinem Fall nichts mehr weiter gehört. Der letzte Brief den ich erhalten habe war der Bußgeldbescheid, gegen den ich Einspruch eingelegt habe. Dieser trägt das Datum 05.04.2013. Die Zustellung erfolgte am 10.04.2013. Für die Verjährungsunterbrechung müsste in dem Fall ja die Anordnung des Bußgeldbescheides (05.04.2013 oder früher) gelten.

Kann ich jetzt davon ausgehen, dass die Sache wirklich vorbei ist? Oder ab wann kann ich sicher sein, dass nichts mehr weiter passiert? Tag der Geschwindigkeitsüberschreitung war der 04.03.2013.

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Hab grad keinen Bock nachzusehen, aber die Verjährung ist mehr als 3 Monate, deshalb bist du noch im Rennen.

 

dete

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