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Mobiler Blitzer, Messbeamter Nicht Am Messfahreug


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Hallo Gemeinde,

 

wurde letztens wieder geblitzt, total die doofe Situation, aber passiert ist passiert.

 

Nun zu der Frage, zum Blitzzeitpunkt befand sich der Messbeamte nicht im und auch nicht am Messfahrzeug, er befand sich zum Blitzzeitpunkt an einem anderen Auto und unterhielt sich mit jemand.

 

Wenn ich jetzt das Verwarngeld bekomme, dann steht er als Zeuge drin, ist doch dann nicht richtig oder?

 

Was kann ich den dagegen machen?

 

es war kein großer Verstoß, max. +20km/h also noch keine Punkte, mir gehts dieses mal ums Prinzip, weil der Mensch mich schon mal 2 Monate Fahrverbot gekostet hat und damals auch nicht im Auto und auch nicht am Auto war, nur damals hatte ich keine Beweise, diesmal hat meine Dashcam alles in FULL HD mitgefilmt ;)

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Moin Moin   Er hat dich (wieder) erwischt, diesmal sogar obwohl dir das Auto hinreichend bekannt ist. Das läßt auf deine Intelligenz rückschließen.   Außerdem hast du dich immer vorbildlich zu verhal

Scheint ja dann doch irgendwie eine gewisse Beratungsresistenz vorhanden zu sein.   Wie Gast225 schon schrieb kommt es auf das Messgeräte bzw. auf dessen Zulassungsbescheid der PTB an. Ist dort ein au

Und was ist es nun für ein Messgerät?

Was kann ich den dagegen machen?
Nichts außer mal Deinen Gasfuß besser zu kontrollieren oder zu erziehen.

 

diesmal hat meine Dashcam alles in FULL HD mitgefilmt ;)
Und?

Lad es bei "Youtube" hoch und erfreue Dich an den Kommentaren der anderen User.

Sind bestimmt genügend Stammtisch-Phrasen dann dabei.

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wurde letztens wieder geblitzt

Scheint ja dann doch irgendwie eine gewisse Beratungsresistenz vorhanden zu sein.

 

Wie Gast225 schon schrieb kommt es auf das Messgeräte bzw. auf dessen Zulassungsbescheid der PTB an. Ist dort ein aufmerksamer Messbetrieb vorgeschrieben, dann kann man versuchen dagegen anzugehen. Leider sind viele der Messgeräte auch ohne aufmerksamen Messbetrieb zugelassen, d.h. es ist wurscht ob der Messbeamte auf dem Gerät sitzt oder im Erdbeerfeld Marmelade anrührt. Als Zeuge ist der Messbeamte in jedem Fall aufgeführt, da dieser das Gerät (hoffentlich richtig) aufgebaut und in Betrieb gesetzt hat.

 

Mit Verlaub: Ich halte +20 für nicht mehr unerheblich. Der verfolgenden Behörde geht es im übrigen auch nur ums Prinzip, dem Prinzip zur Einhaltung von Geschwindigkeiten.

 

Grüßle,

michael

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Moin Moin

 

...wurde letztens wieder geblitzt...

...weil der Mensch mich schon mal 2 Monate Fahrverbot gekostet hat...

Da sag ich jetzt mal nix zu.

 

 

 

 

Oder doch:

Dann ist dieser Mensch damals mit deinem Auto zu schnell gefahren und hat es dir in die Schuhe geschoben?

Das ist natürlich frech.

 

Ansonsten sind die Messfahrzeuge meist mit mehr als einem Menschen besetzt.

Ist ganz praktisch, dann kann da schonmal einer ein Pläuschchen halten oder pinkeln gehen.

 

Gruß

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Das ist kommunales Blitzauto, also kein Polizist, er arbeitet immer allein, seit dem Fahrverbot damals kenn ich das Auto und verhalre mich vorbildlich nur diesmal hat er übertrieben, dort wo er stand ist es sowas von schwachsinnig zu blitzen dass ich kotzen könnte

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seit dem Fahrverbot damals kenn ich das Auto und verhalre mich vorbildlich
Das merkt man an Deinen Threads hier... :whistling:

 

dort wo er stand ist es sowas von schwachsinnig zu blitzen dass ich kotzen könnte
Tja, da hat das mit der "Vorbildlichkeit" wohl nicht so ganz hingehauen, gelle? :D

 

Und warum schwachsinnig? Er war doch erfolgreich! :D

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Moin Moin

 

Das ist kommunales Blitzauto, also kein Polizist, er arbeitet immer allein, seit dem Fahrverbot damals kenn ich das Auto und verhalre mich vorbildlich nur diesmal hat er übertrieben, dort wo er stand ist es sowas von schwachsinnig zu blitzen dass ich kotzen könnte

Er hat dich (wieder) erwischt, diesmal sogar obwohl dir das Auto hinreichend bekannt ist.

Das läßt auf deine Intelligenz rückschließen.

 

Außerdem hast du dich immer vorbildlich zu verhalten und nicht nur dann wenn gemessen wird.

Selbst wenn er nur dich allein erwischt hätte, wäre sein Standort nicht schwachsinnig.

 

Gruß

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Städtische Straßen sowie ländliche Strassen werden in der Regel durch die Kommune/Stadt/Gemeinde/Landratsamt etc. überwacht. In seltenen Fällen durch die Polizei, da diese hauptsächlich für die Autobahnen und autobahnähnliche Schnellstraßen zuständig ist. Stimmt doch so, oder?

 

Ich kann die Aufregung darüber, dass hier die Kommune überwacht nicht so ganz nachvollziehen. Irgendwie wollen die Geräte auch mal Sonnenlicht sehen und die Messbeamten brauchen auch mal Ausgang. Ist ihr Recht, so wie es des Bürgers Recht ist den rechten Fuß in die Ölwanne zu stellen. Das heißt aber nicht, dass sich daraus keine Konsequenzen ergeben können!

 

Man sollte sich fragen wer hier übertrieben hat.

Sicher sind manche Ecken an denen Überwacht wird sehr fragwürdig, dennoch gilt auch da, sowie zu jeder Uhrzeit, auch an Sonn- und Feiertagen die entsprechenden Einschränkungen und Regeln. Falls das einem nicht passt kann man ja in ein Land auswandern in welchem man sich eine Flatrate erkaufen kann. So machen es zumindest die Automobilkonzerne für ihre Testfahrer. Man kann natürlich auch hier in Deutschland dafür mal eine Petition stellen.

 

Grüße

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@sobbel

Das läßt auf deine Intelligenz rückschließen.

Meinst du nicht, dass du hier auch ein wenig übertreibst?!

Gerade das stößt mir hier immer wieder beim Lesen sauer auf, dass vieles immer gleich persönlich ausartet. Geht es denn nicht auch auf einer normalen, sachlichen und neutraler Ebene?

 

Auch solche Kommentare

Außerdem hast du dich immer vorbildlich zu verhalten und nicht nur dann wenn gemessen wird.

helfen den Hilfesuchenden hier nicht weiter. Das kann man auch freundlicher formulieren (siehe oben).

Ich sehe hier nur den alten Dorflehrer welcher mit dem Zeigefinger wedelt. Hallo... die Zeiten von Rohrstock und Kreidewerfen sind vorbei. Heute gilt Weichspülpädagogik im Schonwaschgang.

 

Dein erster Post war doch vollkommen in Ordnung, Warum nun der Wechsel auf die unteren Schubladen?

 

Grüße

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@sobbel

 

Du kennst die Umstände nicht unter denen das passiert ist also bitte überlasse das urteilen intelligenteren Menschen denn der hellste bist du nicht. Ich toleriere deine Meinung . Toleranz=Ignoranz.

 

@Gast225

 

Habe ja noch kein Bescheid, wurde erst Sonntag geblitzt

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also bitte überlasse das urteilen intelligenteren Menschen denn der hellste bist du nicht.
Gestatte mir eine Bemerkung: wenn Du anderen mangelnde Helligkeit unterstellst, solltest Du nicht an dem Beitrag, auf den Du Dich dabei beziehst, auf Gefällt mir klicken. Und Menschen mit einer Helligkeit oberhalb einer 6-V-Käfer-Innenbeleuchtungsbirne klicken auch nicht an den eigenen Beiträgen auf Gefällt mir.
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Städtische Straßen sowie ländliche Strassen werden in der Regel durch die Kommune/Stadt/Gemeinde/Landratsamt etc. überwacht. In seltenen Fällen durch die Polizei, da diese hauptsächlich für die Autobahnen und autobahnähnliche Schnellstraßen zuständig ist. Stimmt doch so, oder?

Nein, das ist falsch. Die Polizei überwacht insbesondere auch alle Straßen außerhalb der BAB.

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Die Polizei überwacht insbesondere auch alle Straßen außerhalb der BAB.

Und dort ausschließlich Stellen, an denen es häufig zu Unfällen kommt. Das behauptet jedenfalls die saarländische Polizei in einer Selbstdarstellung. :cheer:

Daneben bleiben noch zahlreiche Abschnitte übrig, an denen kommunale Stellen den Autoverkehr abzocken oder schikanieren. "Schwachsinnig" dort zu blitzen, oder bösartig-intelligent?

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Daneben bleiben noch zahlreiche Abschnitte übrig, an denen kommunale Stellen den Autoverkehr abzocken oder schikanieren. "Schwachsinnig" dort zu blitzen, oder bösartig-intelligent?

Ich weiß nicht, wie es im Saarland ausschaut. Für NRW aber kann ich sagen, daß die Meßstellen für kommunale Blitzer genau definiert sind und sich an Unfallhäufungspunkten orientieren. Im Gegensatz dazu kann und darf die Polizei überall messen. Ob dies nun im Einzelfall "schwachsinnig" oder "bösartig-intelligent" ist, dürfte im Auge des Betrachters liegen. "Schwachsinnig" ist es aber wohl kaum, bestehende Gesetze zu überwachen. Und nichts anderes geschieht. Wenn agO :100: gelten, dann bedeutet das nunmal nicht, dort mit 150 km/h zu fahren, nur weil man (im Nachhinein betrachtet) vllt für 15 oder 30 min weit und breit das einzige Fahrzeug war. Ist aber naturgemäß einigen Zeitgenossen schwer zu vermitteln.

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Wenn dem so ist, so ist dies gut, aber vielfach steht auch ein 80, 70 oder sogar 60er Schild, obwohl 100 angebracht sind.

Durchaus richtig. Sehe ich persönlich auch so. Trotzdem gilt das jeweilige Limit.

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Wenn dem so ist, so ist dies gut, aber vielfach steht auch ein 80, 70 oder sogar 60er Schild, obwohl 100 angebracht sind.

Durchaus richtig. Sehe ich persönlich auch so. Trotzdem gilt das jeweilige Limit.

Das mag ich nicht bestreiten. Man muss dann eben sehr vorsichtig und vorausschauend fahren.
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Moin Moin

 

Wenn dem so ist, so ist dies gut, aber vielfach steht auch ein 80, 70 oder sogar 60er Schild, obwohl 100 angebracht sind.

Da ist dann aber ein 80er, 70er oder 60er Schild am Mast angebracht.

Wenn 100 km/h angebracht wären, wäre ein 100er Schild am Mast angebracht :victory:

 

Gruß

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Ist schon klar, ich meinte ja auch die Strecken wo man als Behörde auch keine Begrenzung anbringen müsste und es dennoch getan hat.
Wenn man diesen Eindruck hat, warum fragt man dann nicht nach?
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Habe ich doch teilweise schon getan.

 

Bei jeder Strecke kann ich dies jedoch nun tun. Da bräuchte ich ja ein paar Angestellte dafür. Auf anderen Strecken wie in Niedersachsen, fahre ich einmal lang und gut ist.

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Da ist dann aber ein 80er, 70er oder 60er Schild am Mast angebracht.

Wenn 100 km/h angebracht wären, wäre ein 100er Schild am Mast angebracht :victory:

Die Behörde hat wohl für dich immer recht, gleichgültig was sie vorschreibt?

Zwischen Behördenwillkür und sachlicher Notwendigkeit besteht jedoch ein großer Unterschied.

Übrigens herrscht agO. auf Straßen mit Gegenverkehr generell :100: , dies braucht deshalb nicht mit einem 100er Schild am Mast angebracht werden und wird es im allgemeinen auch nicht. Das solltest Du, wenn Du einen Wagen wie auf deinem Avatar fährst, eigentlich wissen.

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Moin Moin

 

Ist schon klar, ich meinte ja auch die Strecken wo man als Behörde auch keine Begrenzung anbringen müsste und es dennoch getan hat.

 

Aus welchen Gründen auch immer.

 

 

Die Behörde hat wohl für dich immer recht, gleichgültig was sie vorschreibt?

Zwischen Behördenwillkür und sachlicher Notwendigkeit besteht jedoch ein großer Unterschied.

Übrigens herrscht agO. auf Straßen mit Gegenverkehr generell :100: , dies braucht deshalb nicht mit einem 100er Schild am Mast angebracht werden und wird es im allgemeinen auch nicht. Das solltest Du, wenn Du einen Wagen wie auf deinem Avatar fährst, eigentlich wissen.

Für euch Blitzmerker, das war ein Wortspiel hinsichtl. des Wortes "angebracht"

Mir gefiel einfach die Doppeldeutigkeit.

 

@gerre

Dir werd ich dennoch ernsthaft antworten.

Wenn du ein VZ 274 passierst, hast du weder die Sinnhaftigkeit, noch die Notwendigkeit zu hinterfragen. Die Gründe wurden weiter oben schon erläutert.

Falls du eine Willkür argwöhnst, darfst du dort dennoch nur mit der erlaubten Geschwindigkeit fahren aber natürlich hinterher bei den zuständigen Stellen deinem Argwohn luft machen.

Die Sache mit 100 agO und dem Schild ist lediglich Ausfluß des Wortspiels, was du nicht verstanden hast.

 

Gruß

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Was kann ich den dagegen machen?
Nichts außer mal Deinen Gasfuß besser zu kontrollieren oder zu erziehen.

 

diesmal hat meine Dashcam alles in FULL HD mitgefilmt ;)
Und?

Lad es bei "Youtube" hoch und erfreue Dich an den Kommentaren der anderen User.

Sind bestimmt genügend Stammtisch-Phrasen dann dabei.

 

Ist der Film jetzt endlich mal bei Youtube zu sehen?

 

Möchte meine Stammtisch-Phrasen los werden :)

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  • 2 weeks later...

So viele Worte aber nichts davon ist sinnvoll.

Ich kann mich Gast 225 nur anschließen.

Bevor die Frage des Meßgerätes nicht geklärt ist wird hier keiner helfen können.

Falls die Anlage nicht bekannt ist dann mal den Ort und das Meßfahrzeug benennen.

Vielleicht kann man dann helfen.

 

Ich bin selber ein großer Freund von Geschwindigkeitsmessungen, aber ein noch größerer Freund einer korrekten Arbeitsweise.

Sollte also ein aufmerksamer Meßbetrieb erforderlich sein, kann ich nur raten dagegen vor zugehen.

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Guten Abend

Habe soeben das verwarngeld bekommen, 25 euro. Wg. 12 kmh zuviel. Hier steht aber nirgends welcges gerät benutzt wurde. Wenns hilft Tatort war lippstadt und vom örtlichen alao städtischen blitzauto geblitzt. Ein dunkel blauer Peugeot/Citroën .

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Wenn es denn Speedophot war dann hätte ich hier vielleicht etwas:

http://www.sv-neidel.de/radar.html

oder hier

http://www.verkehrsstrafrecht-berlin.de/verkehrsrecht/ich-kenne-mich-aus/radarmessverfahren.php

 

Findest aber sicher noch genügend andere Quellen.

Es ist dabei aber anscheinend essentiell, ob es sich nun um die analoge Kiste gehandelt hat, bei welcher in jedem Fall ein aufmerksamer Messbetrieb gewährleistet sein muss, oder doch um die digitale, denn bei der digitalen scheint irgendetwas anders zu sein und ich finde nicht so auf die schnelle eine entsprechende Information. Daher wäre ich da vorsichtig.

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Ich werde der Tante vom Kreis gleich mal eine Mail schreiben, die soll mir die Marke und das Modell nennen sowie den eichschein zuschicken
Mach das man... zeigt es doch der "Tante vom Kreis", dass Du mit dem vereinfachten Verwarngeldverfahren nicht einverstanden bist.... :whistling:
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Ich werde der Tante vom Kreis gleich mal eine Mail schreiben, die soll mir die Marke und das Modell nennen sowie den eichschein zuschicken
Mach das man... zeigt es doch der "Tante vom Kreis", dass Du mit dem vereinfachten Verwarngeldverfahren nicht einverstanden bist.... :whistling:

 

Habe soeben die Mail verschickt:-D versuchen kann ich es ja und bezahlen bzw mich ergeben kann ich immer noch jederzeit:-)

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Die "Tante" wird dir vielleicht nochmal Marke und Modell nennen, aber auch nur dann wenn du sie nicht als "Tante" betitelst. Freundlich und nett fragen und dabei die Form waren bringt deutlich mehr.

Den Eichschein wird sie dir wohl zu 95% nicht unter die Nase halten. Da sind die Herrschaften meist ein wenig eigen. Aber mit Anwalt funktionieren die dann schon.

 

Zum Post #38

Bei Speedophot anscheinend ja, aber nur wenn es die analoge Kiste war. Siehe Links.

Das mit den relfektierten (Radar)Strahlen lassen wir mal lieber. Das ist eine heiße Kiste und sollte durch einen Gutachter geprüft werden. In der Regel funktionieren die Anlagen bei richtiger Bedienung fehlerfrei. Auszuschließen ist es nicht, doch wer kann sich schon noch daran erinnern, ob zu dem Zeitpunkt, als du gemessen wurdest, ein zweites Auto so etwas hätte auslösen können?

Deswegen jedoch ist ja auch der aufmerksame Messbetrieb durch geschultes Personal notwendig. ;-)

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Die "Tante" wird dir vielleicht nochmal Marke und Modell nennen, aber auch nur dann wenn du sie nicht als "Tante" betitelst. Freundlich und nett fragen und dabei die Form waren bringt deutlich mehr.

Den Eichschein wird sie dir wohl zu 95% nicht unter die Nase halten. Da sind die Herrschaften meist ein wenig eigen. Aber mit Anwalt funktionieren die dann schon.

 

Zum Post #38

Bei Speedophot anscheinend ja, aber nur wenn es die analoge Kiste war. Siehe Links.

Das mit den relfektierten (Radar)Strahlen lassen wir mal lieber. Das ist eine heiße Kiste und sollte durch einen Gutachter geprüft werden. In der Regel funktionieren die Anlagen bei richtiger Bedienung fehlerfrei. Auszuschließen ist es nicht, doch wer kann sich schon noch daran erinnern, ob zu dem Zeitpunkt, als du gemessen wurdest, ein zweites Auto so etwas hätte auslösen können?

Deswegen jedoch ist ja auch der aufmerksame Messbetrieb durch geschultes Personal notwendig. ;-)

Habe schon höflich gefragt:-) im nachbarkreis verschicken die den Eichschein ohne Probleme da brauchte ich auch keinen anwslt für. Und ja wenn der Typ ja nicht im auto war wie will er den beweisen welches Auto auf dem foto sich in welche Richtung bewegt ?;-) vielleicht fahre ich ja rückwärts:-D naja spass bei Seit aber die 25 euro zahl ich erstmal nicht. Habe gehört dass bei nicht bezahlen man für ein we in den Bau wandern kann was dem Staat richtig geld kostet und Frühstück gibts da auch noch ;-) habe icb hier glaub ich gelesen irgendwo

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wie will er den beweisen welches Auto auf dem foto sich in welche Richtung bewegt ?

Das sagt ihm die Maschine, denn die kann das schon unterscheiden. Bei Radar oder Laser wird je nach Aufstellung der anfliessende Verkehr mit positivem Vorzeichen, der abfliessende Verkehr mit negativem Vorzeichen angezeigt und dokumentiert. Das ist also nicht das Ding.

 

Bei Lichtschrankenmessung erkennt die Maschine dies auch, denn der anfliessende Verkeher passiert z.B. zuerst die vorderen Sensoren, während der abfliessende Verkehr zuerst die hinteren Sensoren passiert.

 

Dennoch ist der Einwand von QTreiberin nicht so ganz verkehrt, wenn es ums Geld sparen geht.

Andererseits ist es deine Entscheidung diese Verwarnung als solche zu akzeptieren oder auch nicht. Ich würde froh sein, denn dein Eingangspost lass sich doch ein wenig anders in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit. Da standen ja noch +20 (max) im Raum.

 

Achso...

Ja, der Editor hier ist voll daneben. Ist halt Software.

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Es liegt nicht am Forum, sondern an dem Nutzereinstellung des Schreibers das due Umlaute falsch dargestellt werden.

 

Sprich doch einfach den aufmerksamen Messbetrieb an und sieh weiter.

Als nächstes kommen dann erst mal 23,50 euro zu den 25,00 Euro dazu.

 

Bei Gericht sind es dann mindestens zusätzliche 47,00 Euro.

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Habe soeben die Mail verschickt:-D versuchen kann ich es ja und bezahlen bzw mich ergeben kann ich immer noch jederzeit:-)
Jo, nur das es dann (jetzt) bereits 23,50 Euro mehr kostet... (s. auch @Gast225)

Somit sind durch diese Mail aus 25,- Euro jetzt 48,50 Euro geworden.

 

Das vereinfachte Verfahren mit dem Verwarngeldangebot gilt, salopp gesagt, wenn Du der Behörde neben der Versendung des Angebotes keine weitere Arbeit machst. Nur dann ist diese Versendung kostenfrei.

Erzeugst Du Mehrarbeit, werden dafür die Gebühren von 20,- Euro fällig, der dann folgende BGB kostet dann dazu noch Zustellgebühren von 3,50 Euro, somit kommen wir auf die genannte Summe.

 

Ich würd sagen, wenn Du nicht eine ganz liebe "Tante" erwischst, dürfte es eine teure Mail sein....

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Jo, nur das es dann (jetzt) bereits 23,50 Euro mehr kostet... (s. auch @Gast225)

Somit sind durch diese Mail aus 25,- Euro jetzt 48,50 Euro geworden.

Wieso das denn?

Solange ich mich innerhalb der Frist befinde und spätestens am letzten Tag der Frist das Ticket begleiche ist doch alles in bester Ordnung.

Solange ich keinen Einspruch gegen das Ticket erhebe und nur ein paar Fragen zu dem Zustandekommen und den technischen Bedingungen einhole, solange darf doch keine Behörde der Welt mir das negativ auslegen, oder?

Auch unabhängig davon, ob ich nun per Mail, per Brief, per Telefon das mache oder gar selbst auf der Behörde vorständig werde. Ich habe eine Frage zum Verfahren und die Behörde sollte mir dazu Amtshilfe (keine Rechtshilfe!) im Umfang meiner Fragen leisten. Ich möchte ja nicht mehr als eine Auskunft haben, um selbst zu prüfen ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

 

...keine weitere Arbeit machst...

Also da fällt mir nix mehr dazu ein. Wenn ich meinem Kunden sagen würde, hey hier ist das Angebot. Wie du möchtest noch dazu was Fragen... nene das ist zusätzliche Arbeit die ich dir sofort in Rechnung stelle. Mit dieser Arbeitsweise hätte ich keine Kunden mehr.

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Ob Du das verstehst oder auch wieder aufgrund Deines Unverständnisses "doof" findest ist irrelevant.

 

Normalerweise ist jede OWI per BGB inkl. Gebühren und Kosten zu ahnden. Lediglich bei Verwarnungen unter 40 Euro hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens geschaffen, nachdem Du das Angebot annimmst und zahlst.

Tust Du das nicht, indem Du weitere Unterlagen anforderst o.ä. hast u das Angebot des vereinfachten Verfahrens eben nicht angenommen und es ergeht ein BGB.

 

Wenn Du einem Kunden ein Angebot machst seinen Flur zu streichen und hinterher will er zusätzlich noch Tapeten an die Wände, berechnest Du es ihm ja auch, denn Dein Angebot galt nun mal nur für's streichen.

Nix anderes ist ein Verwarngeldangebot der Bußgeldstelle.

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Guest PedroK

Normal und sachlich zu diskutieren liegt dir irgendwie fremd, oder?

 

Was erscheint Dir an dem Folgenden unsachlich:

 

Normalerweise ist jede OWI per BGB inkl. Gebühren und Kosten zu ahnden. Lediglich bei Verwarnungen unter 40 Euro hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens geschaffen, nachdem Du das Angebot annimmst und zahlst. Tust Du das nicht, indem Du weitere Unterlagen anforderst o.ä. hast u das Angebot des vereinfachten Verfahrens eben nicht angenommen und es ergeht ein BGB.

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