Danny411 1 Posted March 14, 2013 Report Share Posted March 14, 2013 Hallo folgender Sachverhalt. Dienstag hatte meine Mum einen Unfall. Wirtschaftlcher Totalschaden. Gutachter war da, alles ok. Verischerung übernimmt auch die Ablschleppkosten. Ich will jetzt kurz mit dem Auto zu einer befreundeteten Werkstatt fahren, ob es Sinn macht denn Wagen als Zweitwagen nochmal aufzubauen oder ob ich die 900 Euro Restwert annehme.Deswegen wollte ich morgen denn Wagen kurz abholen. Er ist noch fahrbereit.Jetzt sagt der Abschlepper er gibt den Wagen nur gegen Zahlung der Rg raus.Ich sage, das zahlt die Versicherung... das will er schriftlich ! Versicherung sagt, die zahlen das, aber die überprüfen erstmal die Rechnung. Muss ich jetzt warten bis die sich da einigen ???Ich meine Das kann der doch mit der Versicherung klären, und zur Not kann er es ja auch Einklagen... aber er kann mir doch nicht mittels Pfandrecht das Auto vorenthalten.Das ist doch lächerlich. Ich meine er hat ja erst Mittwoch die Rechnung da hingefaxt, die Versicherung brauch ja nun auch mal ein paar Tage zeit. Darf er das Auto einfach einbehalten ???Danke im Vorraus ! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 15, 2013 Report Share Posted March 15, 2013 Du - bzw. Mutter als Vers.Nehmerin - sollte(st) vielleicht mal bei der Versicherung anrufen und um eine Kostenuebernahmebestaetigung bitten, die dem Abschlepper zu uebergeben ist...... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted March 15, 2013 Report Share Posted March 15, 2013 Moin Moin Guck mal hier rein:http://www.gutefrage.net/frage/unfall-abschleppunternehmen-gibt-fahrzeug-nicht-raus--pfandrecht-obwohlda schildert jemand exakt deinen Fall - und hat auch noch so einen ähnlichen Nick wie du Bist wohl mit den Antworten dort nicht zufrieden was?Aber sie sind überwiegend gut und richtig. Gruß Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 15, 2013 Report Share Posted March 15, 2013 Hallo, Danny411, herzlich willkommen im Radarforum. Du schreibst, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Es kann natürlich sein, dass der Wagen vorher auch schon nicht viel wert war und dass nur etwas Blechschaden entstanden ist. Sollte der Schaden allerdings größer sein (dafür spricht, dass das Fahrzeug abgeschleppt wurde), stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug soweit verkehrstüchtig ist, dass Du damit am Straßenverkehr teilnehmen darfst. Sollte dem nicht so sein, kann es sein, dass Du selber eine Owi oder ggf. sogar eine Straftat begehst, wenn Du zur Werkstatt fährst. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted March 15, 2013 Report Share Posted March 15, 2013 ... und eine Werkstatt / Abschleppunternehmer muß solche Fahrten normalerweise verhindern d.h. man läßt niemanden mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrzeug (auf eigener Achse) vom Hof fahren. Ich hab einmal so einen ähnlichen Fall miterlebt, da wollten unsere tschechischen Nachbarn einen von den Cops aus dem Verkehr gezogenen LKW mit einerm LKW-Abschlepper von der Werkstatt hier in D abholen und nach Tschechien schleppen. Die Werkstatt hat auf Stur geschaltet und den LKW nicht rausgerückt bevor der tschechische Abschlepper nicht eine ordnungsgemäße Schleppgehenmigung vorlegt, die er natürlich nicht hatte... der Chef dort hatte schon das Telefon in der Hand um ggf. die zu alarmieren und damit das illegale Schleppen zu verhindern. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 22, 2013 Report Share Posted March 22, 2013 Hallo,Verkehrssicherungspflicht, also kein verkehrsuntaugliches Fahrzeug rollt selbst vom Hof, das ist Sache.Abschleppkosten, die andere, zahlen und gut ist, Wenn der Anspruch besteht, dann erstattet die Versicheurng das. 0,5% Jahreszins auf dem Girokonto, evtl. 3 Monate warten und 250€ Abschleppkosten. Macht einen Zinsausfall von 32cent. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 22, 2013 Report Share Posted March 22, 2013 ... 0,5% Jahreszins auf dem Girokonto, evtl. 3 Monate warten und 250€ Abschleppkosten. Macht einen Zinsausfall von 32cent. Welches Girokonto hat einen Zinssatz von 0,5 % bei Überziehung? "Meine" Bank verlangt 9,75%, bei Übeschreitung des Dispos 13,75%. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 23, 2013 Report Share Posted March 23, 2013 Überziehung, wozu? 1- 2 Nettogehälter ist doch die selbstverständliche Girokontenreseve, da sind max. 250€ Abschleppkosten ( geschätzt ) wirklich "peatnuts". Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted March 23, 2013 Report Share Posted March 23, 2013 Es soll Bürger mit niedrigem Einkommen geben, die bauen nicht mal schnell eine Reserve in der Höhe von 2 Nettogehältern auf. Selbst diese Reserve könnte ja gerade für eine andere unplanmäßige Ausgabe verwendet worden sein. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 23, 2013 Report Share Posted March 23, 2013 Überziehung, wozu? 1- 2 Nettogehälter ist doch die selbstverständliche Girokontenreseve, da sind max. 250€ Abschleppkosten ( geschätzt ) wirklich "peatnuts". Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 24, 2013 Report Share Posted March 24, 2013 Es soll Bürger mit niedrigem Einkommen geben, die bauen nicht mal schnell eine Reserve in der Höhe von 2 Nettogehältern auf. Selbst diese Reserve könnte ja gerade für eine andere unplanmäßige Ausgabe verwendet worden sein. Dann sollte man KFZ-Fahren aufgeben und auf 50ccm-Roller umsteigen wenn kein ÖPNV oder Fahrrad möglich ist. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted March 24, 2013 Report Share Posted March 24, 2013 Wie geschrieben: wenn z.B. die genannte Reserve aufgebraucht wurde und noch keine neue in genannter Höhe vorhanden ist. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 24, 2013 Report Share Posted March 24, 2013 In spätestents 29 Tagen kommt Gehalt! macht max. 2€ Zins.... , dafür lohnt kein Briefeschreiben. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 24, 2013 Report Share Posted March 24, 2013 In spätestents 29 Tagen kommt Gehalt! macht max. 2€ Zins.... , dafür lohnt kein Briefeschreiben. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted March 25, 2013 Report Share Posted March 25, 2013 @Kolbenfeder ich hoffe doch echt, dass das was Du hier von Dir gegeben hast nur das Werk eines Trolls ist. Wie realitätsfremd bist Du? Ist das Absicht oder Dummheit? Was glaubst Du wieviel % der Bevölkerung auf ein Auto angewiesen sind und dazu noch ein geringes Einkommen haben? Das große A schreibt vor, welche Jobs angenommen werden müssen, egal was der Stundenlohn hergibt, dann sind 200km Arbeitsweg zumutbar. So und nun Du auf dem 50ccm Roller. Ich glaube Du weißt nicht wie es ist mit mehr als wenig auszukommen und damit die geringen Mittel am Leben zu erhalten. So einer wie Du sitzt zu Hause und lacht sich in Fäustchen wenn es den anderen dreckig geht und ergötzt sich auch noch daran, Deine überheblichen Komentare sind zum kotzen und ich hoffe das Du im realen Leben das auch so raushängen lässt und damit auch an mal an den richtigen gerätst... Wenn Du das hier liest, geht Dir bstimmt auch einer ab weil sich jemand über Dich aufregt und sich mit Dir beschäftigt... macht im RL wohl auch niemand 6 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 27, 2013 Report Share Posted March 27, 2013 Ich habe den Off Topic mal abgetrennt. http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/47631-abgetrennt-angemessene-fahrtstrecke/ Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted March 28, 2013 Report Share Posted March 28, 2013 ... und eine Werkstatt / Abschleppunternehmer muß solche Fahrten normalerweise verhindern d.h. man läßt niemanden mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrzeug (auf eigener Achse) vom Hof fahren. Ich hab einmal so einen ähnlichen Fall miterlebt, da wollten unsere tschechischen Nachbarn einen von den Cops aus dem Verkehr gezogenen LKW mit einerm LKW-Abschlepper von der Werkstatt hier in D abholen und nach Tschechien schleppen. Die Werkstatt hat auf Stur geschaltet und den LKW nicht rausgerückt bevor der tschechische Abschlepper nicht eine ordnungsgemäße Schleppgehenmigung vorlegt, die er natürlich nicht hatte... der Chef dort hatte schon das Telefon in der Hand um ggf. die zu alarmieren und damit das illegale Schleppen zu verhindern. Also ich als Abschleppdienst muss zunächst einmal überhaupt nichts verhindern. Wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt hat, kann er seinen fahrbaren Untersatz selbstverständlich zurück haben. Wie der dann davon zieht, ist für mich eigentlich ohne Interesse, dafür ist jeder für sich selber verantwortlich, schließlich ist es nicht meine Aufgabe festzustellen, ob ein Fz. verkehrstüchtig ist, oder nicht. Ebenso geht es mich nichts an, ob jemand eine Schleppgenehmigung hat, oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted March 28, 2013 Report Share Posted March 28, 2013 Das kann ich mir nicht so ganz vorstellen,...Gaststättenbetreiber werden angegangen, wenn ein Gast besoffen mitm Autoschlüssel raustorkelt und der Wirt nichts gegen eine Alkoholfahrt unternimmt, Verlader sollen bei mangelhafter LaSi angeblich mitverantwortlich sein,... da kann ich mir nicht vorstellen, dass es da für einen Kfz-Meister, etc. keine Probleme geben soll, wenn er (wissentlich) ein verkehrsuntüchtiges (auf eigener Achse bzw. illegal geschleppt) vom Hof rollen läßt. Zum anderen, ... wer läßt sich schon gerne einen von den Cops festgesetzten und deshalb vielversprechenden Kunden vom Hof schleppen, ohne dass er eine schöne Zeche gemacht und auch bezahlt hat. Zumal es bestimmt zu Mißstimmungen zwischen Werkstatt und Cops käme, wenn da verkehrsunsichere und deshalb festgesetzte Fahrzeuge durch die Hintertür Werkstatt womöglich auf eigener Achse wieder losrollen... ist ja bestimmt nicht ganz unrentabel mit den Cops zusammenzuarbeiten, wenn die jede Woche ein paar Kunden vorbeibringen. Ich hab z.B. mal bei einem anderen Abschleppunternehmer in unserer Gegend zugesehen, dort hatten die Cops einen Tieflader mit Fertigteilen eines EFH inkl. BF3 wegen mangelhafter LaSi abgeliefert. Die haben dann den kompletten Krempel abgeladen, sortiert und wieder verladen ... das waren so grob über den Daumen gepeilt 1,5 bis 2 Tage Kraneinsatz. Hier (der Kran) 2010 bei einem anderen Einsatz (Gefahrgutunfall)... da war damals auf der Umleitstrecke die Hölle los.http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/0/0d/LKW_Unfall_auf_der_Autobahn.jpg/640px-LKW_Unfall_auf_der_Autobahn.jpg(Quelle: klick / Urheber: sukuru / Lizenz: Bild-frei) Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted April 1, 2013 Report Share Posted April 1, 2013 Das kann ich mir nicht so ganz vorstellen,...Gaststättenbetreiber werden angegangen, wenn ein Gast besoffen mitm Autoschlüssel raustorkelt und der Wirt nichts gegen eine Alkoholfahrt unternimmt, Verlader sollen bei mangelhafter LaSi angeblich mitverantwortlich sein,... da kann ich mir nicht vorstellen, dass es da für einen Kfz-Meister, etc. keine Probleme geben soll, wenn er (wissentlich) ein verkehrsuntüchtiges (auf eigener Achse bzw. illegal geschleppt) vom Hof rollen läßt. Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Discobesitzer einige hundert Suffköppe im Zaum halten kann und nachguckt, wer in welchem Zustand vom Parkplatz rollt, das ein Verlader mit dran ist, wenn er einen mit vielen Tonnen Übergewicht vom Hof fahren lässt, leuchtet mir schon eher ein. Was das vom Hof fahren in einer Werkstatt angeht, ist das immer so eine Sache. Ab wann ist ein Fz. verkehrsuntüchtig ? Zweifelsfrei feststellen könnte das eigentlich nur ein Kfz. Sachverständiger ( Schirrmeister der Polizei natürlich auch ). Zunächst einmal bekommt der Fahrer mitgeteilt, was denn so kaputt ist an seinem Vehikel und was das voraussichtlich kostet. Nun leben wir ja in einer Zeit, in der Geld äußerst knapp ist, sodass die Werkstätten immer wieder zu hören bekommen: " Zu teuer, mache ich selber - ich habe einen Kumpel " usw. etc. pp. Zudem kann sich ja jeder im Internet bei den einschlägigen Handelshäusern mit den entsprechenden Ersatzteilen zum Großhandelspreis eindecken. Ergo wird das Auto vor die Tür gestellt oder geschoben, wenn´s gut geht kommt einer mit einem Hänger daher, oder ein Abschleppseil / Stange wird aus dem Kofferraum gekramt - und schon ist die Kiste weg. Kann natürlich auch sein, das da einer am Wochenende ohne Bremse vorsichtig bis nach Hause in die Garage fährt. So gesehen kann der weitere Verbleib des Fz. dem Meister in der Werkstatt egal sein, zumal der ja auch nicht unbedingt mitbekommt, ob das Fz. noch am Verkehr teilnimmt. Zum anderen, ... wer läßt sich schon gerne einen von den Cops festgesetzten und deshalb vielversprechenden Kunden vom Hof schleppen, ohne dass er eine schöne Zeche gemacht und auch bezahlt hat. Das ist wieder was anderes. Unter Festsetzen verstehe ich sicherstellen. Zumal es bestimmt zu Mißstimmungen zwischen Werkstatt und Cops käme, wenn da verkehrsunsichere und deshalb festgesetzte Fahrzeuge durch die Hintertür Werkstatt womöglich auf eigener Achse wieder losrollen. Du sagst es. Wenn ein Fz. als Verkehrsunsicher eingestuft wird, kommt es in die Werkstatt und nicht zum Abschleppdienst auf den Hof. ....ist ja bestimmt nicht ganz unrentabel mit den Cops zusammenzuarbeiten, wenn die jede Woche ein paar Kunden vorbeibringen. In der Regel wird für eine Leistung eine Gegenleistung erwartet. Bei den Cops fängt das mit Kugelschreibern und Kalendern zu Weihnachten an, und hört auf, wenn dann einen über den anderen Tag, einer im Büro steht und irgentwelche Ersatzteile von dem und dem Fz., das vorgestern in den Graben gefahren ist, haben möchte. Hier die BBS Felgen mit den neuen Pirellis drauf, usw. und so fort. Diese Art von Zusammenarbeit lehne ich grundsätzlich ab - bei mir gibt es garnix. Ich hab z.B. mal bei einem anderen Abschleppunternehmer in unserer Gegend zugesehen, dort hatten die Cops einen Tieflader mit Fertigteilen eines EFH inkl. BF3 wegen mangelhafter LaSi abgeliefert. Die haben dann den kompletten Krempel abgeladen, sortiert und wieder verladen ... das waren so grob über den Daumen gepeilt 1,5 bis 2 Tage Kraneinsatz. Dann hat es sich wenigstens rentiert. Quote Link to post Share on other sites
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