Jump to content

Fester Blitzer A2 Lehre/wendhausen


Recommended Posts

Hallo, ich bitte um Eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

 

Ich bin gestern Abend auf die BAB A2 BS Ost aufgefahren. Dort ist keine Verkehrsbeeinflussungsanlage installiert und da nur wenig Verkehrsaufkommen war, konnte ich entsprechend beschleunigen ca. 200 km/h. An der nächsten (für mich ersten) Verkehrsbeeinflussungsanlage wurde dann Tempo 60 angezeigt. Ich habe dieses erst sehr spät konkret wahrgenommen. Es war allerdings keine Gefahrenstelle o.ä. zu sehen. Ich habe daher vorsichtig die geschwindigkeit reduziert und wurde ca. 500m hinter der VBA durch den dort festinstallierten Blitzer "Essehof" geblitzt. Ich gehe von einer noch vorhandenen Geschwindigkeit von ca. 120-130 km/h aus. Wie schätzt Ihr die Situation ein? Welche Möglichkeit habe ich, hier ein entsprechendes Fahrverbot zu umgehen.

Link to post
Share on other sites

Das klingt nach Fahrtrichtung Berlin. Du hast vermutlich auch die zwei Warnschilder übersehen? Höhe Königslutter gab es einen LKW-Unfall du es wurde bis in den späten Nachmittag geräumt und dann versucht die Lärmschutzwand wieder standfest zu bekommen. Das könnte der Grund gewesen sein.

Link to post
Share on other sites
@caddy2: Wahrscheinlich kommt nix, da hier eine Sondersituation vorlag gemäß Info von @klausk.

 

Du meinst also, wenn wegen eines Unfalles die Geschwindigkeit limitiert wird, jemand dort weit ueber dem Limit durch rauscht und geblitzt wird, dann passiert nichts? :schreck:

Link to post
Share on other sites

Das klingt nach Fahrtrichtung Berlin. Du hast vermutlich auch die zwei Warnschilder übersehen? Höhe Königslutter gab es einen LKW-Unfall du es wurde bis in den späten Nachmittag geräumt und dann versucht die Lärmschutzwand wieder standfest zu bekommen. Das könnte der Grund gewesen sein.

 

Eine der ersten Amtshandlungen vom neuen Wirtschaftsminister Lies (SPD) war alle Warnschilder ab zuschrauben. Vor keiner Anlage stehen mehr Warnschilder.

Link to post
Share on other sites

@harryb: Wenn ein Notfall (Unfall) den Eingriff des Operators erfordert, dann spielt die Blitzanlage erstmal keine Rolle, sprich die Blitzanlage ist "dumm" und blitzt heiße Luft. Falls was kommt, muß man die ganze Beschilderungsfolge sehen. Wenn ich @klausk richtig verstanden habe, meinte er nicht "Radarkontrolle"-Schilder, sondern wegen dem Lkw-Unfall exra aufgestellte Warnschilder (z .B. mit Fahrzeugen/Anhänger der Autobahnmeisterei).

 

@das jann: Gute Nacht in Niedersachsen. Schilderabbau ist auch Verwaltungsakt. Was da wohl Olaf Lies als Begründung reinschreiben lassen hat? :whistling:

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

@m3:

Wo ist da eine 'Sondersituation' ?

Man fährt an einer VBA vorbei und wird 500m dahinter geblitzt.

 

Klar, wenn man vor oder aus der ersten limitierenden VBA geblitzt wird muß man das genauer betrachten und ggf. auch dann, wenn man innerhalb von Minutenfrist nach Umstellung geblitzt wird, aber sonst ...

 

Bei einer VBA kann man sich wohl kaum auf 'erst nach dem 2.ten Schild darf geblitzt werden' , Augenblicksversagen oder 'LKW hat Schild verdeckt' berufen.

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Das klingt nach Fahrtrichtung Berlin. Du hast vermutlich auch die zwei Warnschilder übersehen? Höhe Königslutter gab es einen LKW-Unfall du es wurde bis in den späten Nachmittag geräumt und dann versucht die Lärmschutzwand wieder standfest zu bekommen. Das könnte der Grund gewesen sein.

 

Eine der ersten Amtshandlungen vom neuen Wirtschaftsminister Lies (SPD) war alle Warnschilder ab zuschrauben. Vor keiner Anlage stehen mehr Warnschilder.

Er hat es gefordert, irgendwann ende Februar. Meiner Meinung nach stehen sie noch. Mal darauf achten.

 

@harryb: Wenn ein Notfall (Unfall) den Eingriff des Operators erfordert, dann spielt die Blitzanlage erstmal keine Rolle, sprich die Blitzanlage ist "dumm" und blitzt heiße Luft. Falls was kommt, muß man die ganze Beschilderungsfolge sehen. Wenn ich @klausk richtig verstanden habe, meinte er nicht "Radarkontrolle"-Schilder, sondern wegen dem Lkw-Unfall exra aufgestellte Warnschilder (z .B. mit Fahrzeugen/Anhänger der Autobahnmeisterei).

 

@das jann: Gute Nacht in Niedersachsen. Schilderabbau ist auch Verwaltungsakt. Was da wohl Olaf Lies als Begründung reinschreiben lassen hat? :whistling:

:nolimit:

Ich meinte die Radarkontrolle-Schilder. Lies meinte, es gäbe zu viele unnötige Bremsungen an den Schildern, nun gibt es sie halt an den Blitzern...

Link to post
Share on other sites

@m3:

Wo ist da eine 'Sondersituation' ?

@anrera: VBA :60: ist in der Regel immer Sondersituation. Von :nolimit: auf :60: erst recht. Da helfen auch keine "Warnschilder Radarkontrolle" etwas.

Man fährt an einer VBA vorbei und wird 500m dahinter geblitzt.

Man wird wenn dann an der zweiten VBA geblitzt.

 

Klar, wenn man vor oder aus der ersten limitierenden VBA geblitzt wird muß man das genauer betrachten...

So blöd wird nicht gemessen. Obwohl....

 

...aber sonst ...

??? Das Limit beginnt exakt unter der VBA und nicht irgendwie davor.

 

Bei einer VBA kann man sich wohl kaum auf 'erst nach dem 2.ten Schild darf geblitzt werden' , Augenblicksversagen oder 'LKW hat Schild verdeckt' berufen.

Fast richtig. Ein AG-Richter hat mir mal "Tomaten auf den Augen" diesbezüglich vorgeworfen. Wie auch immer, VBA-Blitzer messen vor der VBA, somit kann die Messung nur an (bzw. ab) der zweiten VBA erfolgen. Bei VBA-Messung ist somit nicht umsonst immer zwingend der Schaltzustand der vorherigen VBA notwendig.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites
Man fährt an einer VBA vorbei und wird 500m dahinter geblitzt.

Man wird wenn dann an der zweiten VBA geblitzt.

Du hast doch den Eingangsthread gelesen, oder ?

Beim Blitzer "Essehof" handelt es sich um eine abgesetzte Blitzanlage zwischen zwei VBA's.

 

??? Das Limit beginnt exakt unter der VBA und nicht irgendwie davor.

Eben. Deshalb sehe ich keine Schwierigkeit, 500m nach der ersten VBA (wobei es ja nur für die zwischenzeitlich auffahrenden VT die erste VBA ist ) aber - sagen wir mal 2 km - vor der nächsten VBA zu blitzen.

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

@anrera: Ich bin noch nicht "Essehof" mit Blitzer gefahren. Auch wenn der Blitzer "abgesetzt" von der VBA ist, dann zählen trotzdem die zwei VBAs vor dem Blitzer, also aus Sicht vom Hauptverkehr. Die andere Geschichte ist, wenn es zwischendrin Auffahrer gibt. Hieb- und stichfest wird es dann nur mit Mini-VBAs für den Auffahrer.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites
  • 2 months later...

Hallo, der abgesetzte Blitzer befindet sich 183m hinter der VBA.

 

Der Bussgeldbescheid wurde mir mittlerweile zugestellt und ich habe Einspruch eingelegt. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Bezug zu Gesetzesregelung bzw. Urteilen mitteilen kann, damit ich dieses vor dem Amtsgericht einbringen kann. Vielen Dank für Eure Hilfe!

Link to post
Share on other sites
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Bezug zu Gesetzesregelung bzw. Urteilen mitteilen kann, damit ich dieses vor dem Amtsgericht einbringen kann.
An der Dir vorgeworfenen überhöhten Geschwindigkeit wirst Du nichts bestreiten können, auch die Zulässigkeit der Geschwindigkeitskontrolle kann man nicht ernsthaft bezweifeln. Natürlich könntest Du versuchen, irgendwelche technischen oder sonstige Mängel an der Messung selbst zu finden, allerdings geht die Erfolgschance hier tendeziell gegen null und das ganze ist mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Solltest Du keine Verkehrsrechtsschutz haben, die eine entsprechende Deckungszusage macht, bleibst Du im Zweifel auf diesen Kosten sitzen.

 

Da Du bereits einen Bußgeldbeschied bekommen hast, stehst Da aus Sicht der Behörde als Fahrer fest. Die hier im Forum immer wieder genannten Vermeidungsstrategien dürften deshalb nicht (mehr) funktionieren.

 

Ich sehe nur noch zwei Möglichkeiten: zahlen und strahlen oder einen Fachanwalt (!) für Verkehrsrecht beauftragen - ohne den dürften Deine Chancen bei einem Gerichtsverfahren sehr gering sein. Der Anwalt könnte möglicherweise zumindest ein evtl. Fahrverbot abwenden, auf der Schiene braucht den Führerschein dringend beruflich oder erste VBA nach auffahren und die dann schon mit Anzeige :60: bzw. einer Kombination aus beidem. Wenn Du keine Verkerhsrechtsschutz hast, solltest Du aber zunächst nur eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Die kostet maximal 190,- € plus MwSt., da kannst Du dann die Chancen und Risiken und vor allem die weiteren Kosten besprechen.

 

Ach ja: wie hoch ist denn die Geldstrafe, und droht tatsächlich ein Fahrverbot?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...