contra 74 Posted March 8, 2013 Report Share Posted March 8, 2013 die Dame hat sich schon mal so ein Ding erlaubt und wird nicht weggesperrt oder unter Beobachtung gestellt warum darf sie nach zwei solchen Taten wieder auf die Straße??? http://nachrichten.t-online.de/entfuehrung-in-schwerin-entfuehrerin-muss-nicht-in-psychatrie/id_62491574/index?news Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 8, 2013 Report Share Posted March 8, 2013 Es gibt tausende Fälle, wo einem die Sichtweise des Gerichtes welt- und lebensfremd vorkommt. Bei einigen ist die Entscheidung wirklich Murks, viele Entscheidungen sind in der Gesamtschau des Rechtssystems jedoch richtig; auch wenn rechtlich richtig manchmal gefühlt / moralisch falsch ist. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted March 8, 2013 Report Share Posted March 8, 2013 Die Frau soll in stark betrunkenem Zustand das Kind am späten Dienstagabend im Stadtteil Großer Dreesch in einer Straßenbahn seinem Vater entrissen haben. Da steht wohl wieder nur die halbe Wahrheit in der Zeitung Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted March 8, 2013 Report Share Posted March 8, 2013 Ich hab die andere Hälfte gefunden Den Angaben zufolge flüchteten eine Frau und ein Mann mit dem Kind. Der im Rollstuhl fahrende Vater, der zum Tatzeitpunkt betrunken war, konnte die Verfolgung nicht aufnehmen. Die Ermittler vermuteten, dass die Täter in Umfeld des Vaters zu suchen sind. Ja nee is klar Quote Link to post Share on other sites
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