nanaschatz 0 Posted March 5, 2013 Report Share Posted March 5, 2013 Hallo Also am Wochenende war ich mit meinem Freund auf einem privaten Verkehrsübungsplatz.Als ich dort am Berg hoch gefahren bin ist mir der Gang rausgesprungen und ich konnte nicht rechtzeitig bremsen,sodass wir in das Auto (einen Mercedes) hinter uns gerollt sind.Das Auto von meinem Freund (ein Chevrolet Kleinwagen) hat nichts abbekommen und bei dem anderen Auto ist nur das kühlergitter nach innen verschoben worden (aber nicht eingedrückt oder so).Ich weiss leider nicht genau wie viel wir zurück gerollt sind aber da der Schaden nur minimal ist kann das ja nicht so viel gewesen sein...Aber meine Frage ist eine ander: Wer hat jetzt Schuld? Und vor allem wer muss zahlen? Ich habe keinen Führerschein und da das Auto auf meinen Freund versichert ist muss seine Versicherung doch auch nicht zahlen oder? Ich hoffe mir kann geholfen werden.Ganz viele liebe GrüßeNaomi Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 5, 2013 Report Share Posted March 5, 2013 Normalerweise sind die Fahrzeuge über eine Tageshaftpflichtversicherung versichert, die speziell für den Verkehrsübungsplatz gilt. Sonst die ganz normale Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Schau mal nach den AGB des Übungsplatz, MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 5, 2013 Report Share Posted March 5, 2013 da das Auto auf meinen Freund versichert ist muss seine Versicherung doch auch nicht zahlen oder?Mal zusätzlich zu dem was @hartmut geschrieben hat: Es ist immer das Auto versichert, nicht der Halter, von daher ist es egal wer am Steuer sitzt (besondere Vertragsabreden mal außen vor gelassen). Aus diesem Grund müsste auch die HV Deines Freundes zahlen wenn es keine Extra-Versicherung über den Übungsplatz gibt.Das wiederum bedeutet, dass Dein Freund in der Prämie hochgestuft werden würde, außer Ihr erstattet der Versicherung den Betrag den sie dem Geschädigten bezahlt hat. Dieses Geld könnte dann Dein Freund von Dir zurückverlangen. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted March 5, 2013 Report Share Posted March 5, 2013 ...Aus diesem Grund müsste auch die HV Deines Freundes zahlen wenn es keine Extra-Versicherung über den Übungsplatz gibt.... Ohne spezielle Versicherung gehe ich davon aus, dass das auf jeden Fall an einem selbst hängen bleibt (ggf. Regress)... die normale Haftpflicht dürfte sich daran aufhängen, dass jemand ohne entsprechende Fahrerlaubnis am Steuer war... evtl. mal die Versicherungsbedingungen studieren. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted March 5, 2013 Report Share Posted March 5, 2013 Schau mal nach den AGB des Übungsplatz,Ich habe mal die Jungs von google nach AGB von Übungsplätzen suchen lassen. Heraus kam als erste Fundstelle http://www.verkehrsu...ml?a=27&level=0 , u.a.mit dem hilfreichen Satz: ""Wird ein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug oder durch eine Person beschädigt, kann der Geschädigte Schadensersatzforderungen und sämtliche weiteren Ansprüche ausschließlich dem Verursacher gegenüber geltend machen bzw. weiterverfolgen." Und jetzt kommen die AGB der HV ins Spiel. Was sagen die zu Unfällen mit Fahrern ohne Führerschein? Ist das Vorsatz oder Fahrlässigkeit, gedeckt oder nicht?Die einschränkende Klausel lautet (AKB): "Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, ... c) wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;" Natürlich ist ein Verkehrsübungsplatz kein "öffentlicher Weg oder Platz". Aber leistet die Versicherung dann einfach oder stellt sich mit merkwürdigen Begründungen quer? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 5, 2013 Report Share Posted March 5, 2013 Hier wird es ausführlich erklärt. http://www.iww.de/ue/archiv/haftpflichtkasko-unfall-auf-verkehrsuebungsplatz-f19576 MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted March 5, 2013 Report Share Posted March 5, 2013 @hartmut: In Deiner Quelle steht: "Bei den meisten Plätzen ist im Eintrittsgeld auch ein Betrag für eine spezielle Haftpflichtversicherung enthalten. Kommt es auf einem Übungsplatz zu einem Unfall, ist es für den Geschädigten der Weg des geringsten Widerstandes, diese spezifische Versicherung in Anspruch zu nehmen." Und genau das ist in den von mir zitierten AGB ausdrücklich ausgeschlossen.Dann tritt laut Deiner Quelle die Haftpflichtversicherung ein. Welcher Fall vorliegt, muss @Naomi also erstmal feststellen. Allerdings ist wohl grundsätzlich klar, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt! Der Teil mit dem Vollkaskoschaden tritt ja wohl nur ein, wenn man das "eigene" Auto auf dem Übungsplatz eindellt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 6, 2013 Report Share Posted March 6, 2013 ." Und genau das ist in den von mir zitierten AGB ausdrücklich ausgeschlossen.Das ist ein Haftungsausschluss das der Betreiber der Anlage für die Schäden nicht haftet. Der Geschädigte soll sich an den Schädiger bzw. seine Haftpflicht wenden. Das könnte entweder die für diesen Fall abgeschlossene Tageshaftpflicht sein, oder die bestehende Haftpflicht des Fahrzeugs. Der Teil mit dem Vollkaskoschaden tritt ja wohl nur ein, wenn man das "eigene" Auto auf dem Übungsplatz eindellt.Ja. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 6, 2013 Report Share Posted March 6, 2013 Das könnte entweder die für diesen Fall abgeschlossene Tageshaftpflicht sein, oder die bestehende Haftpflicht des Fahrzeugs. Tatsaechlich wird erst einmal die generelle Haftpflichtversicherung des KFZ zahlen muessen, inwieweit die dann den Halter - bzw. derzeitigen Fahrer - in Regress nehmen, wird sich aus deren AGB ergeben. Jedenfalls koennen sie sich nicht darauf berufen, dass da wer ohne FS am Steuer sass, denn dafuer ist so ein Uebungsgelaende ja nun einmal da. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 6, 2013 Report Share Posted March 6, 2013 Warum sollte da jemand den Fahrer oder Halter in Regress nehmen. Das Fahrzeug ist versichert, der Fahrer ist rechtmäßig am Steuer, und es ist außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum, dort wo keine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Also ganz legal. Ob das jetzt ein Verkehrsübungsplatz oder ein privates Parkhaus ist wo der Schaden entsteht ist egal. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted March 6, 2013 Report Share Posted March 6, 2013 ... es ist außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum,Allerdings gibt es an dem von mir zitierten Übungsplatz keine Einfahrtskontrolle, sondern es wird wie auf einem Supermarktparkplatz gehandhabt: Bei der Einfahrt Ticket ziehen, nach der Übungszeit am Kassenautomaten bezahlen (5€/halbe Stunde) und mit bezahltem Ticket die Schranke am Ausgang öffnen. Sicherlich gibt es WinkelAdvokaten bei den Versicherungen, die bei dieser Vorgehensweise argumentieren, dass es sich doch um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt, weil der Zugang prinzipiell für jeden leicht möglich ist und kein wirklich abgesperrtes Gelände vorliegt. Aber für den ursprünglichen Fall ist das reine Spekulation, weil wir den Übungsplatz nicht kennen. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted March 6, 2013 Report Share Posted March 6, 2013 Warum sollte da jemand den Fahrer oder Halter in Regress nehmen. Das Fahrzeug ist versichert, der Fahrer ist rechtmäßig am Steuer, und es ist außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum, dort wo keine Fahrerlaubnis erforderlich ist.... Hmm, eine Baumaschine (z.B. Bagger, Kran, Gabelstapler, etc.) darf ich auf abgeschlossenem Gelände (z.B. Betriebsgelände) rein vom Gesetz her auch ohne irgendeinen Führerschein, Baggerschein, etc. führen... trotzdem wirds da bei einem Unfall ziemlich Mecker mit der Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflicht ggf. Kaskoversicherungen geben. Ein berühmtes Beispiel der Baggercrash des bayerischen Innenministers Herrmann... Ich gehe davon aus, dass das in den AGBs einer jeden Versicherung zu finden ist, dass nur jemand mit einer ausreichenden Fahrerlaubnis, Eignungsnachweis, etc. das versicherte Fahrzeug führen darf... und die sich in einem Schadensfall daran aufhängen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 6, 2013 Report Share Posted March 6, 2013 Es geht hier zwar um Doppelversicherung, aber die Aussage bezüglich der Haftpflichtversicherung ist eindeutig. Informationen zum Urteil Bei einem Verkehrsübungsplatz handelt es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum, so dass der Versicherer nicht nach § 2 b I c AKB leistungsfrei ist Und jetzt die Klausel c) wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles auf öffentlichenWegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;http://www.autoversicherung-1.de/privat/kfz-versicherung/akb/einschraenkung.htm Der Verkehrsübungsplatz ist nicht öffentlich. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 7, 2013 Report Share Posted March 7, 2013 Hmm, eine Baumaschine (z.B. Bagger, Kran, Gabelstapler, etc.) darf ich auf abgeschlossenem Gelände (z.B. Betriebsgelände) rein vom Gesetz her auch ohne irgendeinen Führerschein, Baggerschein, etc. führen... trotzdem wirds da bei einem Unfall ziemlich Mecker mit der Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflicht ggf. Kaskoversicherungen geben. Die Haftpflichtversicherung wird in jedem Falle zahlen (muessen), die Berufsgenossenschaft allerdings wird im Falle einer Verletzung verweigern, daraus faellige Leistungen zu uebernehmen....... Quote Link to post Share on other sites
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