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Deutschen Städten Drohen Fahrverbote


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Und nun? Wie sollen Presseberichte ohne weitere Quellenangaben Grundsätzlich behandelt werden? Stimmt...stimmt nicht...(un-)möglich...(un-)wahrscheinlich?

Zumindest sollte man ihnen in solchen Fällen nicht unbedingt uneingeschränkt Glauben schenken.

 

Wird infrage gestellt das die DUH überhaupt irgend eine Summe vor Gericht erstritten hat?

Worauf begründet sich denn die Annahme, daß er ein Anrecht auf irgendwelche (einklagbaren) Summen (und wer legt die Höhe fest?) haben könnte?

 

Oder reden wir nur über die korrekte Höhe?

Das wäre die zweite Frage, die man erörtern könnte, wenn die erste beantwortet wurde.

 

 

Einnahmen aus Verbraucherschutz im Jahre 2015: 2.466.449 €. Quelle? Wo gibts die wohl.

Wenn Du's weißt, schreib's doch einfach. Erspart anderen das Suchen.
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Biber muß gar nichts. Genauso wenig wie ich etwas muß Er interpretiert -wie so oft- nur das was er interpretieren will. Ich habe wenigstens eine Quelle genannt, die das bestätigt. Biber stellt nur Be

plusminus vom 13. 9. Die Umwelthilfe wird als ein Unternehmen beschrieben, das Abmahnungen durchführt und außerdem noch Subventionen abzockt.

Schizophren? Ist die Presse Schizophren? Ist Die Presse Deiner Meinung nach frei und darf behaupten was sie will? Oder darf sie nur die Warheit behaupten? Was wenn sie berichtet, was garnicht der Wahr

 

Einnahmen aus Verbraucherschutz im Jahre 2015: 2.466.449 €. Quelle? Wo gibts die wohl.

Wieder mal eine Behauptung, muss nicht stimmen - egal was man belegt, es wird in Frage gestellt, kenne ich zur Genüge. Danke, liebe Forenbetreiber.

 

1. stimmt. Das muß - ohne weitere Angaben - auch nicht stimmen. Man glaubt es, oder man läßt es.

2. nicht egal, WAS man belegt, sondern WIE ist entscheidend. Nicht alles, was nach einem Beleg ausschaut oder einer sein soll, ist auch tatsächlich einer. Und ja, das darf man dann tatsächlich infrage stellen. Das wird der Forenbetreiber und sicherlich auch kein Mod unterbinden.

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Worauf begründet sich denn die Annahme, daß er ein Anrecht auf irgendwelche (einklagbaren) Summen (und wer legt die Höhe fest?) haben könnte?

Durch z.B. Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.

 

https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/sind-abmahnungen-der-deutschen-umwelthilfe-rechtmaessig/

 

 

Wenn Du's weißt, schreib's doch einfach.

Biber könnte auch einfach seine Meinung schreiben. Macht er nicht und stellt rhetorische Fragen. Ich sehe da kein Grund mehr zu beweisen als nötig. Ich bin da mehr an einer Grundsatzfrage interessiert, wie solche Zeitungartikel bezüglich der Beweiskraft zu behandeln sind, als die Quelle mitzuteilen die ich kenne.
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Bluey war ja dankenswerterweise schon deutlich und ausführlich, aber wenn Du mich fragst, sollst Du auch eine Antwort bekommen.

Belege, wo ich behauptet habe, dass das richtig ist.

Zum einen: belege, wo ich behauptet habe, daß Du behauptest hast, daß das richtig ist. Zum anderen: wenn Du etwas verlinkst, darf man doch wohl davon ausgehen, daß Du die dort getroffenen Aussagen für richtig hältst, sofern Du nichts anderes mitteilst. Wenn das nicht so ist: warum verlinkst Du dann dorthin?

Und dann führe weitere Belege an, das die 2,5 Millionen Euro nicht stimmen.

Belege, daß ich behauptet habe, daß die genannte Zahl nicht stimmt. In dem von Dir verlinkten Artikel heißt es übrigens etwa 2,5 Millionen. Aber auch diesen Wert habe ich nicht als falsch bezeichnet (wenn ich mich nicht täusche), sondern gefragt, woher er stammt.

Im Moment bist Du es, der hier ohne Quellen zu nennen, irgend etwas behauptet.

Was genau bitte?

Biber muß gar nichts.

Kann er aber regelmäßig.

Genauso wenig wie ich etwas muß

Kannst Du auch regelmäßig gern mal nicht.

Er interpretiert -wie so oft- nur das was er interpretieren will.

Es dürfte auch relativ schwierig sein, etwas zu interpretieren, was man nicht interpretieren will. Abgesehen davon interpretiere ich hier eher nichts.

Ich habe wenigstens eine Quelle genannt, die das bestätigt.

Die von Dir in #72 verlinkte Quelle bestätigt nicht, sondern behauptet. Das Du dann in #85 etwas behauptest, was Du durch Deinen Link in #72 bestätigt siehst, nennt sich im üblicherweise Zirkelschluß.

Möge der Mitleser des Fadens beurteilen was der Wahrheit eher nahe kommt.

Was genau soll er beurteilen? Das Du eine Quelle hast, der Du selber nicht traust und die keinerlei Belege liefert? Das ist nicht schwer: isso. Das die Zahlen stimmen? Das ist dann doch schon deutlich schwieriger.

Schizophren? Ist die Presse Schizophren?

Die Aussage bezog sich auf Deine Verhaltensweise. Aber das wußtest Du ja schon, oder?

Ist Die Presse Deiner Meinung nach frei und darf behaupten was sie will? Oder darf sie nur die Warheit behaupten? Was wenn sie berichtet, was garnicht der Wahrheit entspricht? Ich finde sie ist mehrheitlich bigot!

Wenn Du darüber diskutieren möchtest, solltest Du ein entsprechendes Thema eröffnen. Idealerweise mit einem Link auf deutsche Erklärungen für bigott.

Nun, dann darf ich (rhetorische) Fragen von Biber dahingehen interpretieren, das er keine Antwort darauf erwartet. Dann kann er scih aber auch Nachfragen wie "#rhetorische Frage# überlesen" sparen.

Hab ich. Wo ist Dein Problem?

Und nun? Wie sollen Presseberichte ohne weitere Quellenangaben Grundsätzlich behandelt werden?

Kritisch. Insbesondere dann, wenn einem ohne jegliches Nachdenken auffallen müßte, daß eine Behauptung wie

Denn die Buß- und Strafgelder, die sie vor Gericht erstreitet darf sie behalten.

so auf jeden Fall nicht stimmen kann.

Und spätestens dann sollte man versuchen, andere Quellen für die Behauptungen zu finden. Dafür gibt es Suchmaschinen. Man kann aber auch den Urheber der Behauptungen nach Quellen fragen oder man fragt idealerweise das 'Ziel' der Behauptung.

Wird infrage gestellt das die DUH überhaupt irgend eine Summe vor Gericht erstritten hat? Oder reden wir nur über die korrekte Höhe?

Sowohl als auch, im wesentlichen aber über als auch. Und dann über die Frage, wofür diese Summen überhaupt eingenommen wurden.

Das lässst sich aus den rhetorischen Fragen nicht heraus lesen.

Das war auch nicht das Ziel der Fragen.

egal was man belegt, es wird in Frage gestellt, kenne ich zur Genüge.

Das halte ich allerdings für ein Gerücht. Und zwar beides.

Durch z.B. Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.

Aah. Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Wenn man sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt, erkennt man schnell, daß beides sehr eng zusammenhängt und zunächst mal - wenn überhaupt - nur die Anwaltskosten zu zahlen sind. Die in der strafbewehrten Unterlassungserklärung vereinbarten Vertragsstrafen werden nur dann fällig, wenn gegen die Vereinbarung verstoßen wird. Es ist die Entscheidung des Abgemahnten, ob ein entsprechender Verstoß eintritt. Und es ist im Zweifel die Entscheidung unabhängiger Gerichte, ob die Abmahnung dem Grunde und der Kostenhöhe nach berechtigt ist bzw. die Vertragsstrafen in welcher Höhe auch immer gezahlt werden müssen. Aber das hast Du ja in dem von Dir verlinkten Artikel gelesen, nehme ich an.

Wie viele andere Verbraucherschutzverbände ist die DUH zu diesem Vorgehen berechtigt. Und sie scheint wohl immer wieder Recht zu bekommen. Hast Du damit ein Problem?

Biber könnte auch einfach seine Meinung schreiben.

Tut er. Im Zweifel aber erst dann, wenn er Bescheid weiß.

Ich sehe da kein Grund mehr zu beweisen als nötig.

Ja, das merkt man. Man könnte auch sagen, Du siehst gern eher keinen Grund, irgendwas zu beweisen.

Ich bin da mehr an einer Grundsatzfrage interessiert, wie solche Zeitungartikel bezüglich der Beweiskraft zu behandeln sind

Dann schreib das doch. Idealerweise - s.o. - in einem eigenen Thema.

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Hatte jetzt Biber irgenedwo in Beitrag 104 widerlegt das die etwa 2,5 Millionen oder genau von mir bezifferten 2.466.449 € durch Verbraucherschutz eingenommen hat? Alles andere ist semantisch gesehen, nur unnötige Vertiefungsstufen ohne Wissensgewinn.

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Ich habe nirgendwo erkennen können, daß er die Zahl infrage gestellt hat.

 

Nach wie vor, und das moniere ich halt auch, steht nur eine Behauptung im Raume, daß der DUH Strafgelder etc. eingenommen haben soll. Daß dem tatsächlich so war oder ist, geht aus Deiner Quelle leider nicht hervor. Sie belegt lediglich die Behauptung.

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Hatte jetzt Biber irgenedwo in Beitrag 104 widerlegt das die etwa 2,5 Millionen oder genau von mir bezifferten 2.466.449 € durch Verbraucherschutz eingenommen hat?

Nö. Sollte er das denn?

 

Alles andere ist semantisch gesehen, nur unnötige Vertiefungsstufen ohne Wissensgewinn.

Der Satz ergibt weder inhaltlich noch grammatikalisch einen Sinn. Wahrscheinlich möchtest Du mit Deiner sinnfreien Wortaneinanderreihung erklären, warum Du Dich nicht mit Inhalt und Fragen des Beitrages auseinandersetzt, richtig?

 

Gut. Dann weiss ich wie solche Zeitungsberichte nun einzuordnen sind. Als unbelegte Behauptungen.

Ach, es ging Dir gar nicht um die DUH, sondern um Medienbashing? Dann sag das doch, dann wissen wir doch Bescheid. Konnte doch niemand ahnen, daß Du jetzt plötzlich ernsthaft nach Argumenten für Deine übliche Abqualifzierung der Medien im allgemeinen und besonderen suchst.

 

Quelle wäre die DUH selber, die die 2.466.449 € Einnahmen durch Verbraucherschutz selber angibt.

Wie schön, daß Du den Jahresbericht der DUH gefunden hast. Wie schade, daß die Angaben dort nicht im entferntesten die Behauptung des von Dir verlinkten Artikels belegen.

 

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Wo sollen auch Einnahmen aus Beiträgen herkommen wenn es nur ca 280 Mitglieder gibt und es so gut wie unmöglich ist diesem Verein beizutreten.

Dieser Verein wurde gegründet um Kohle für eine Naturschutzorganisation zu beschaffen, ist leider eher zu einer Selbstbereicherungsfirma verkommen. Letztes Jahr sollen sie aber immerhin mit fast 300000€ Naturschutzprojekte unterstützt haben. Nicht wirklich viel bei den ganzen Einnahmen...

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  • 2 months later...

Schlechte Luft gibt es nicht nur in Großstädten


Die Ergebnisse der Bürger-Messaktion zeigen eindeutig: Auch in kleinen Gemeinden können die Grenzwerte überschritten werden, wenn sie an einer verkehrsreichen Straße liegen.

Top 5 Baden-Württemberg Wert pro m³ Luft
Wiesloch, Baiertaler Straße 63,4 µg
Stuttgart, Konrad-Adenauer-Str. 57,1 µg
Ludwigsburg, Schlieffen-/Schwieberdinger 56,5 µg
Heidelberg, Mittermaierstr. 55 µg

Mannheim, Ludwigshafener Str. 54,9 µg

Top 5 Rheinland-Pfalz Wert pro m³ Luft
Stadecken-Elsheim, Mainzerstr. 54,6 µg
Kaiserslautern, Zollamtsstr. 45,9 µg
Landau, Marienring 43,5 µg
Trier, Lindenstr. 41,7 µg
Kirburg, Köln-Leipziger-Str. 40,3 µg

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  • 9 months later...

Das VG Frankfurt (leider keine Pressemitteilung oder Volltext verfügbar momentan)
hat heute entschieden:

Der Luftreinhalteplan müsse ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter ab Februar 2019 enthalten.
Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab September 2019 gelten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt.


https://www.welt.de/wirtschaft/article181433066/In-Frankfurt-muessen-Diesel-Fahrverbote-verhaengt-werden.html


Und zwar nicht so minimal wie in Hamburg, sondern eher so wie in Stuttgart




Der Vorsitzende Richter am Wiesbadener Verwaltungsgericht machte zwar keine konkreten Vorgaben, sagte aber in der Urteilsbegründung, denkbar sei,

dass die Einschränkungen sich an der derzeitigen Umweltzone orientieren.

Die Frankfurter Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings rund um die Stadt. Im Westen wird sie begrenzt durch die A5,

im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661.

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Dankeschön.

Man sieht, es wird ein Stückwerk werden.

Hamburg mit ein paar Straßen, die mit Zeichen 251 arbeiten.
bis EINSCHLIESSLICH Euro 5 Diesel.

Stuttgart die (vermutlich - sieht man am gewünschten Bußgeld) mit einer Abart des Umweltzonenzeichens
arbeiten wollen.

Jetzt Frankfurt.
Und in Frankfurt werden auch Benziner betroffen sein.

Benziner der Klassen 1 und 2

 

 

Die Weigerung der Politik eine oder zwei extra Plaketten einzuführen

führt ins Chaos.

 

 

Aber es gibt nicht nur Verbote allein. Auch andere Maßnahmen.
z. B.

Als weitere Maßnahme hat das Gericht dem Land aufgegeben, für eine Nachrüstung der Busflotte mit SCRT-Filtern zu sorgen.

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