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Geblitzt Worden Mit Firmenwagen


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Gude,

 

ich bin nun nach 10 Jahren erstmals geblitzt worden und dann gleich "richtig" mit 21 km/h nach Abzug der Toleranzen. Also wären das 1 Punkt und 70 € soweit mir Bekannt ist.

 

Folgende Fakten:

- Zeugenfragebogen ging an meine Firma, 3 Wochen seit Ordnungswidrigkeit verstrichen

- sehr undeutliches, schlecht erkennbares Bild von mir

- kein Bild des Nummernschildes vorhanden, nur Zeuge (Verkehrsdienst)

- der Firmenwagen wird ausschließlich von mir gefahren

 

Nun meine Fragen,

- kann ich das ganze irgendwie in die Länge ziehen? --> Verjährung

- was passiert, wenn ich angebe, ich kann nicht erkennen wer gefahren ist und fordere ein besseres Foto an? Gibts dann direkt Fahrtenbuch?

- kann man das erkennen des Kennzeichens eines Zeugen anzweifeln?

 

- für den Fall der Fälle, wenn ich da irgendjemanden angebe, der gefahren sein soll, und dieser jemand bestätigt das auch,

überprüfen die das nochmals oder geben die sich dann zufrieden? (überlege ob ich einfach meine Großmutter angebe,

die stören Punkte nicht ^^ )

 

Für Rat bin ich dankbar. Würde gerne um diesen einen blöden Punkt drum rum kommen.

 

Vielen Dank

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Eigentlich vertrete ich die Meinung, auch der erste Punkt sollte vermieden werden. Falls der Fahrer nicht ermittelt wird kann es ein Fahrtenbuch geben. Das ist dann teurer als das Bußgeld. Wenn es ein Privatwagen wäre, würde ich schon versuchen den Punkt zu vermeiden, beim Firmenwagen eher nicht.

 

Denke, es ist sinnvoller solche Vermeidungstaktiken bei höheren Verstößen anzuwenden.

 

MfG.

 

hartmut

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-kann ich das ganze irgendwie in die Länge ziehen? --> Verjährung
Theoretisch möglich, funktioniert aber wohl eher selten.

 

was passiert, wenn ich angebe, ich kann nicht erkennen wer gefahren ist und fordere ein besseres Foto an? Gibts dann direkt Fahrtenbuch?
Wenn Du das angibst und nicht der GF (oder entsprechend Verantwortlicher) der Firma bist, werden sie Dein Passbild vom EMA mit dem im Original regelmäßig deutlich besseren Blitzfoto vergleichen und / oder im Zweifel einen Polizisten oder Mitarbeiter des O-Amtes zur persönlichen Inaugenscheinnahme vorbeischicken.

 

kann man das erkennen des Kennzeichens eines Zeugen anzweifeln?
Klar kann man. Der Versuch dürfte aber ziemlich erfolgos sein, und zwar nicht nur deshalb, weil mit ziemlicher Sicherheit ein Kennzeichenfoto existiert.

 

für den Fall der Fälle, wenn ich da irgendjemanden angebe, der gefahren sein soll
wäre das eine Straftat.
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Ein RA hatte mir empfohlen, einfach mal zurück zu schicken, dass das Foto zu undeutlich ist und man ein besseres anfordern soll. Weil die kleine schwarz-weiß Kopie (in der Tat) sehr schlecht erkennbar ist.

Wenn mein Chef nicht wüsste, dass nur ich fahre, könnte das auch sonst wer sein auf dem Foto. Und die Bußgeldstelle weiß das ja nicht, dass ich den Wagen nur fahre.

 

Wäre doch nichts verwerfliches und völlig legitim, nach einem besseren, deutlicheren Foto zu verlangen. Und gleichzeitig auch eins vom Kennzeichen zu verlangen, oder?

 

Einfach mal so vorläufig als erste Reaktion und dann mal abwarten was kommt!?

Bzw was ist zu erwarten, wenn man denen sowas freundlich zurück schreibt?

Dass man gern den Fahrer identifizieren will, und dafür gern ein besseres Bild hätte. Klingt doch nett ^^

 

Wenn es ein Privatwagen wäre, würde ich schon versuchen den Punkt zu vermeiden, beim Firmenwagen eher nicht.

 

Verstehe den Sinn grad nicht. Firmenwagen oder Privatwagen, Punkteempfänger bin doch so oder so ich.

Und der Firmenwagen ist "mein" Privatauto, sprich nutze ich auch Privat.

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Bzw was ist zu erwarten, wenn man denen sowas freundlich zurück schreibt?

Die Bandbreite geht von, man hört nichts mehr davon, über, es kommt ein besseres Bild, über Besuch von Freund und Helfer in der Firma.

 

Kann keiner genau sagen.

 

MfG.

 

hartmut

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Na ja, wenn die Damen und Herren Sachbearbeiter auf die Idee kommen würden, dass man eine Fahrtenbuchauflage "ausspricht",

dann trifft es möglicherweise nicht nur Dich sondern gleich den ganzen Fuhrpark. Und da wir ja in Deutschland sind, und du den Wagen

auch versteuerst, wird man auch davon ausgehen, dass der GF oder ein anderer Verantwortlicher (der ggf. zu Benennen ist) weiß, wer

welches Auto der Firma fährt.......

 

Natürlich kannst du nachfragen, inwieweit sie dem Wunsch nachkommen ist eine andere Sache.

Du könntest aber über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen.

 

Ich würde keine Spielchen mit den Leuten spielen, die drücken drei Knöpfe und haben das inzwischen digital vorliegende Radarfoto,

dann drücken sie noch drei Knöpfe und dann wissen sie, wie du aussiehst und gleichen das ab....

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Hmm.

Das mit der Auferlegung eines Fahrtenbuch für die gesamte Firma ist nicht verhältnismäßig. Da gibts nach vielem Googlen keinerlei Hinweise. Dort steht sowas von 6 Monate Fahrtenbuchauferlegung bei 1 Punkt ...

 

Hat ja nichts mit Spielchen zu tun. Ich bin der Sohn des Geschäftsführer. Wir könnten also auch vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

 

Spielchen möchte ich ja nicht spielen. Würde einfach nur gerne um den Punkt herum kommen...

 

Ich hatte mal den Fall, da hat meine Mutter einen Brief bekommen wo oben das Kennzeichen richtig angegeben war, aber auf dem Foto damals war ein anderes (sehr ähnliches) Kennzeichen zu sehen.

Auch ein Beamter Irrt mal. Daher halte ich aus logischer Sicht gesehen, die Bitte um ein besseres Bild und ein Bild des Kennzeichens nur als nachvollziehbar.

 

Wie gesagt, selbst mein eigener Vater, übergab mir das Schreiben heute mit den Worten "Du bist geblitzt worden. Bist doch du, oder?" ... Is echt grausame Qualität. Klitzeklein, schwarz weiß verpixelt und noch den Schatten vom Innenspiegel im Gesicht, so dass man eigentlich nur Nasenspitze, Mund und Kinn erkennt ...

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sondern gleich den ganzen Fuhrpark.

Ganz so einfach ist das doch nicht. Da müssen schon einige gravierende unaufgeklärte Verstöße zusammenkommen.

 

 

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.05.2012

- 3 L 298/12.MZ -

Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark bei Verkehrsverstoß mit nur einem Fahrzeug

Weitere angeführte unaufgeklärte Verkehrsverstöße als Beurteilungsgrundlage nicht ausreichend

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_3-L-29812MZ_Keine-Fahrtenbuchauflage-fuer-gesamten-Fuhrpark-bei-Verkehrsverstoss-mit-nur-einem-Fahrzeug.news13582.htm

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn Du vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machst, dann hast du eh schon verloren, dann wissen sie erst Recht, wo sie suchen

müssen -> Passbildabgleich digital, dein Foto vom Person/Reisepass. Alternativ schicken sie die Polizei, das Ordnungsamt vorbei, die

dann den Fahrer ermitteln. Versuch macht klug.

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Wenn Du vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machst, dann hast du eh schon verloren, dann wissen sie erst Recht, wo sie suchen

müssen -> Passbildabgleich digital, dein Foto vom Person/Reisepass. Alternativ schicken sie die Polizei, das Ordnungsamt vorbei, die

dann den Fahrer ermitteln. Versuch macht klug.

 

Naja "wissen wo sie suchen müssen" ... Zeugnisverweigerungsrecht umfasst ja einen Personenkreis von 20-30 Leuten (Eltern, Kinder, Partner, Ex Partner, Geschwistern, Nichten, Tanzen, Onkeln usw usw usw)

von daher "klar" is da noch gar nichts ...

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Zeugnisverweigerungsrecht umfasst ja einen Personenkreis von 20-30 Leuten (Eltern, Kinder, Partner, Ex Partner, Geschwistern, Nichten, Tanzen, Onkeln usw usw usw)

 

Hier solltest Du dich vielleicht doch erst einmal genauer informieren, wann diese Zeugnisverweigerungsrecht angwewandt werden kann - der Personenkreis reduziert sich naemlich dramatisch......

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Guest Freisinn

Hinter den Schreibtischen einer Bußgeldstelle sitzen übrigens in der Regel keine Hohlköpfe, auch wenn das allgemein so angenommen wird ;)

Bei einer Zeugnisverweigerung schaue ich mir übrigens zuerst mal Fotos der Kinder/Ehepartner an

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Also in meiner Firma lief die Sache mit den angeforderten Fotos immer super, Verjährung oder nix mehr gehört. Einmal (im Fahrverbotsbereich) gabs dann Besuch aus dem Revier zwei Straßen weiter - ne gute Stunde Befragung mit einem dummerweise auch sehr schlechten Foto. Die Nerven muss der GF dann eben haben, dass er auch bei mehrmaligem Fragen niemanden erkennt. War halt wirklich schlecht, dass Foto, und der Schlüssel vom Auto liegt immer offen rum, kann also jeder gewesen sein, man will ja niemanden falsch verdächtigen, aber würde gern helfen, schliesslich will man ja selbst wissen, wer wie ne Wildsau mit dem Firmenwagen... :abwarten: Also red mit Papa, ob er das mitmacht. Hinterher :nunja: hat mein Mitarbeiter mir natürlich gestanden :geheim: , aber da wars leider schon verjährt.

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die Probleme bei solchen Fällen fangen halt da an, wo Chefs und Kollegen für Dich lügen müssen. Das Foto, welches die Herren in Blau in der Firma rumzeigen, ist normalerweise besser als das, was zunächst verschickt wurde.

 

Natürlich kann man erst nach einem besseren Foto fragen. Ob das einen schon in die Verjährung bringt ist aber zweifelhaft. Ich würde bei solchen Lappalien auch eher mein Pulver trocken halten, wer weiß wann man die Loylität in der Firma mal wirklich braucht.

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