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Blitzer Auto Im Wald/grünfläche


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Hallo :)

 

mal eine Frage an die Experten. Manchmal sieht man die Blitzer-Autos hinter Leitplanken im Wald bzw im Grünen stehen. Hab irgendwo mal gelesen das wenn nicht die Polizei selber die Messung durchführt sondern Angestellte der Stadt diese dann eine Sondergenhemigung brauchen um z.B. im Wald stehen zu dürfen bzw eben auf dem Grünen. Stimmt das ?

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Nö nicht Stammtischgesabbel hab gefunden was ich gesucht habe:

 

" Blitzer der Polizei verweisen gern auf Sonderrechte nach § 35 StVO was ihnen an sich erlaubt, auch im Halte- oder Parkverbot zu stehen. Kommunale Verkehrsüberwacher oder in deren Auftrag tätige zivile Messdienste dürfen Sonderrechte nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO besitzen. Über diese verfügen sie oft, da speziell letzteren die Messorte von den zuständigen Behörden vorgegeben werden.

Wenn es sich dabei nicht vermeiden lässt, darf auch von Flächen, die dem Kfz-Verkehr gemeinhin nicht zur Verfügung stehen, geblitzt werden. Die Ausnahmegenehmigung muss in solchen Fällen jedoch ausdrücklich die Benutzung auch dieser Flächen beinhalten."

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Das ist der Text der Dresdner oder Radeburger Zeitung. Und die hat es von einem Anwalt, und der wiederum hofft damit Geld aus den Taschen Geblitzter zu ziehen.

 

Ich denke mit diesem Argument, wird sich kaum ein Knöllchen bekämpfen lassen. Es wird höchstens entweder an dieser Stelle nicht mehr geblitzt, oder eben die Genehmigung eingeholt.

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Wann und warum werden diese Sondergenehmigungen ausgeteilt und wie begründet sich die Erforderlichkeit?

 

Ich sehe den örtlichen Blitzer regelmäßig entgegen der Fahrtrichtung in einer Parkbucht stehen, obwohl das örtliche Messfahrzeug mit Blitzkiste im Kofferraum und Leica ausgestattet ist. Es wäre also durchaus möglich, richtig in der Bucht zu stehen, allerdings müsste dann ggf. das andere Messgerät verwendet werden.

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@mic,

Der normale Bürger bekommt es gar nicht erst mit,wenn keine erforderliche Sondergenehmigung für sowas vorliegen würde.

Wenn sich ein Bürger beeinträchtigt fühlen würde und dies dem Meßpersonal mitteilt,kannst du dir wohl sicher sein,dass die die erforderliche Genehmigung auf dem Tisch liegen haben,wenn die mit dem Fahrzeug wieder in der gesicherten Garage stehen. Ein Anruf dürfte genügen und ein Hansel im Amt klopft in die Tasten seines PCs,druckt den Wisch aus,haut nen Stempel und seine 3 "x"e drunter und ab ins Fax damit und fertig.

 

Eine solche Aktion anzuleiern und nach Genehmigungen zu schreien,ist vollkommen sinnlose Zeitverschwendung,weil das einholen einer solchen in geringer Zeit erfolgt ist bzw erfolgen kann.

Ist man mit dem Meßpunkt nicht zufrieden,so kann man denen anders "entgegen kommen"....gibt genug Mittel und Wege,vor so ner Blitzekiste zu warnen,auf indirekter und direkter Weise. Manchmal genügt ein parkendes Auto an geeigneter Stelle und das Meßpersonal ist am :spit:

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Mir ging es ja nicht um Kritik oder nach dem Schlupfloch suchen. Aber jeder Bürger muss in Fahrtrichtung parken. Das Amt tut es aber nicht, obwohl es durchaus möglich und auch zumutbar wäre.

 

Hier ist eben die Frage, warum werden für Vmax Messungen andere Parkvorschriften ggf. mit (oder ohne) Sondergenehmigung außer Kraft gesetzt?

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Weil es die Messtechnik und die Messtelle erfordert, das dort eben so geparkt wird.

 

Da finde ich den geparkten Messwagen am Kinderspielplatz nicht so schlimm, als wie die Fahrzeuge die da am Spielplatz mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeifahren. So wie das aussieht handelt es hier (bezogen auf Beitrag #3) um eine Machtdemonstration zwischen Parkbesitzer (Stadt?) und dem Landratsamt.

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ich könnte mir gut vorstellen,dass Parkvorschriften insoweit ausgehebelt werden (können),damit andere "Korrektparker" einen solchen Meßbetrieb z.b. nicht stören könnten. Bei uns im dorf gibts vor einem Sportplatz eine große Einfahrt,gekennzeichnet als "Sperrfläche",wenn die hier im Ort an dieser stelle blitzen,so stehen die genau dort drin,die Sperrfläche ist groß genug für 2 Autos,somit kann keiner den Meßbetrieb durch ein parkendes Auto stören,es ist immer genügend Platz dahinter für den Radarteppich.

Es wäre allerdings interessant,wenn man einmal einen Meßtrupp auf verkehrswidriges Parken ansprechen würde -Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung-, denn das ist ja nicht erlaubt und ich würde zumindest hier mal ein klärendes Gespräch provozieren,mit geparktem Auto direkt im Radarbereich des Blitzerautos -sofern da natürlich kein Parkverbot herrscht-.

Mitunter sieht man ja kurioses bei diesen Blitzerfahrzeugen,zu Zeiten der Fußball-WM stand der Kreiseigene Blitzerbus regelmäßig irgendwo auf der Hofeinfahrt,schön beschattet durch die Häuser der Anwohner...........mit einer kleinen "Zusatzausrüstung",nämlich eine Parabolantenne auf mobilem Stativ.

Habe es mir damals nicht nehmen lassen und wolle mal wissen,wozu denn jetzt eine Parabolantenne benötigt würde,also ich mich dem Fahrzeug näherte,kletterte ein Uniformierter raus,schloß die Schiebetür und verwickelte mich geschickt in einiger Entfernung in ein Gespräch,damit man bloß nicht dichter ans Fahrzeug kommt und sieht,was da drinnen abgeht.....Ob die GEZ Bescheid weiß,was da so in Dienstfahrzeugen so mitfährt? Und ob solche Geräte auch angemeldet sind?

Beim nächsten Mal werd ich wissen....

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BamBam,

wieso Machtdemonstration?

will so ein Blitzerhansel bei mir an der Straße blitzen,so kann er das gern tun,wenn er mich zuvor fragt,ob er sich da irgendwo hinstellen kann und mir die Technik halt vernünftig erklärt. Immerhin muß eine Auffahrt frei zugänglich bleiben und man darf als Anwohner nicht beeinträchtigt werden,es sei denn,man kann aufs Rad zurückgreifen und es stört keinen.

Dass es so geht,hab ich grad letzte Woche erleben dürfen in Itzehoe,da standen die Abzocker mit ihrer Technik gegenüber der Gaststätte,wo wir ne Schulung hatten.

Blitzerbus stand weit zurück auf der Auffahrt,davor (wahrscheinlich) das Auto der Anwohner,damit die ohne Probleme rauf und runter kommen. Die Technik stand übrigens gut getarnt hinter der Leitplanke,und weil der Schutz der Dunkelheit zugegen war,gabs sogar ein wenig zu tun für die Anlage.

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BamBam,

wieso Machtdemonstration?

Na wenn ich das in Anführungszeiche geschriebene in eine Suchmaschine eingebe bekomme ich als viertes und letztes das Ergebnis

 

Daraus:

"Die Fotos zeigen den gut getarnten Blitzer und das dazu gehörige Fahr­zeug vom Landratsamt in Tarnfarbe."

Also führte das LRA die Messung durch.

 

"Durch das Befahren des Stadtparkes entsteht eine Gefährdung der Fußgän­ger, die mit einem noch dazu schlecht zu sehenden Fahrzeug auf dem als Fußweg markierten Weg nicht rechnen müssen. Darüber hinaus werden der für Fahrzeuge nicht ausgebaute Weg und der Spielplatz beschädigt. Auf dem Spielplatz werden außerdem Kinder gefährdet. Ein Verstoß gegen die Park-ordnung wäre es außerdem.

Es ist deshalb davon auszugehen, daß für diesen Blitzerstandort keine Genehmigung erteilt wurde. „Die Stadt Radeburg würde dem nie zustim­men,“ sagt Bürgermeister Dieter Jesse. "

Durch diese einseite Berichterstattung ergibt sich für mich eine Machtdemonstartion der Stadt vertreten durch den Bürgermeister. Ich möchte nicht wissen was der sagt wenn dort mal ein Kind angefahren wird.

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Weil es die Messtechnik und die Messtelle erfordert, das dort eben so geparkt wird.

 

Da finde ich den geparkten Messwagen am Kinderspielplatz nicht so schlimm, als wie die Fahrzeuge die da am Spielplatz mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeifahren. So wie das aussieht handelt es hier (bezogen auf Beitrag #3) um eine Machtdemonstration zwischen Parkbesitzer (Stadt?) und dem Landratsamt.

 

Nein, Du hast es nicht verstanden. Mein beschriebenes Messfahrzeug hat eine Leica und filmt damit durch die Fronscheibe... und hinten ist eine Radaranlage installiert.

 

Man kann also von vorn und hinten messen, dennoch parkt das Auto regelmäßig hier: http://www.google.de/imgres?hl=de&sa=X&biw=1280&bih=583&tbm=isch&tbnid=oWD8x0GPXMpB4M:&imgrefurl=http://www.pictokon.net/bilder/2007-07-bilder/nossen-bilder-stadt-nossen.html&docid=xJSyAfb8FqeXzM&imgurl=http://www.pictokon.net/bilder/2007-07-bilder/nossen-bilder-stadt-nossen.jpg&w=875&h=620&ei=K8crUbrOHonYtAbBnoCgAg&zoom=1&iact=rc&dur=696&sig=112331434698570803793&page=3&tbnh=147&tbnw=200&start=46&ndsp=26&ved=1t:429,i:244&tx=97&ty=77

 

in diesen Parkbuchten entgegengesetzt der Fahrtrichtung.

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Ja, passt doch. Der steht dann mit dem Radargerät in der Innenseite von der Kurve. Rechts dürfte er nicht stehen weil sonst eine Messwertverfälschung zu ungunsten es VT entstehen würde. Davon abgesehen haben Leica und Radar unterschiedliche Entfernungen bezüglich der Messwertbildung. Gibt es denn in dieser Entfernung überhaupt Überschreitungen die stattfinden? Betriebswirtschaftlich ist das eine optimale Ausnutzung beider vorhandenen Messgeräte.

 

Wo sollte er denn rechts stehen um mit dem Radar zu messen? Dort wo er dann drei/vier dieser Querparkplätze belegen würde? Da würde er ja genauso falsch stehen.

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....Blitzer der Polizei verweisen gern auf Sonderrechte nach § 35 StVO was ihnen an sich erlaubt, auch im Halte- oder Parkverbot zu stehen. Kommunale Verkehrsüberwacher oder in deren Auftrag tätige zivile Messdienste dürfen Sonderrechte nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO besitzen.

@§35: "...Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." -> Dringend ist bei der Verkehrsüberwachung nichts.

 

@§46: Wenn der Grünstreifen nicht zur Fahrbahn gehört (und das ist oft so!) dann hilft auch eine Befreiung hier nichts.

 

Im Endeffekt wirds für die zu schnell gefahrenen aber egal sein, es ändert sich nichts an der Zulässigkeit der Messung.

 

Mir persönlich gehts aber auf den Sack, weil es einfach schlechter Stil ist Wasser zu predigen und Wein zu trinken.

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Dringend ist bei der Verkehrsüberwachung nichts.

 

@§46: Wenn der Grünstreifen nicht zur Fahrbahn gehört (und das ist oft so!) dann hilft auch eine Befreiung hier nichts.

 

(...)

 

Mir persönlich gehts aber auf den Sack, weil es einfach schlechter Stil ist Wasser zu predigen und Wein zu trinken.

Nicht jammern, beanzeigen.
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Die Mühe kann man sich allerdings auch sparen.
Klar. Aber vielleicht hört jetzt das rumnölen auf.

Das dürfte eher noch zunehmen, wenn seine Beanzeigung nicht den gewünschten Erfolg erzielt.

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gut, kann man anzeigen.

 

wie läuft das weiter?

 

a) Genehmigung liegt vor - Anzeige landet in (Rund)Ablage P da Genehmigung vorliegt

b) Genehmigung liegt nicht vor - Anzeige landet in (Rund)Ablage P da es eine Ordnungswidrigkeit ist und der Sachbearbeiter aus Opportunitätsgründen den Grund des Parkens plausibel findet. Genehmigung wird ab sofort erstellt.

 

 

Und man hat keinen Anspruch darauf zu erfahren was aus einer Owi Anzeige wird.

 

 

 

Das läuft nur dann besser wenn es zwischen Stadt und Landratsamt knirscht.

Bei denen ist das natürlich auch ein Verstoß gegen die Grünflächensatzung - ziemlich sicher, ziemlich teuer...

Vielleicht soll sich der Landkreis an einer Sanierung des Spielplatzes beteiligen oder spielen die einfach so gegeneinander? ;)

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gut, kann man anzeigen.
Kann man, kann man aber wirklich genauso gut lassen (schon allein deshalb, weil m.E. nirgends von einer schriftlichen Genehmigung die Rede ist). Wenn man unbedingt was machen will, kann man (schriftlich) nachfragen und um eine Erklärung bitten, warum ausgerechnet bei / durch eine Verkehrsüberwachung die grundsätzlich geltenden Regel ignoriert werden. Und je nach Antwort kann man dann nachfragen.

 

Aber die Leute, die bei praktisch jedem Blitzer ganz laut Abzocke!!! schreien, werden weder das eine noch das andere tun.

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