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Reden Ist Silber...


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Ruhig, kooperativ, aber auf keinen Fall zu auskunftsfreudig – mit so einem Verhalten vermeiden Autofahrer unnötigen Ärger, wenn sie es mit der Polizei zutun bekommen. „Hält man sich vor Augen, dass die Beamten nur ihren Job machen, ist das der beste Ausgangspunkt für einen schnellen und reibungslosen Ablauf“, so der Tenor dieses Artikels..

 

 

Die Presse lernt aus dem Radarforum....

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In welchem Erdteil?

Verdonnert wird man aber nach rein juristischen Gesichtspunkten. Genau darum ist es besser zu schweigen.   Warum? Ganz einfach. Gast225 hatte nach einem Beispiel gesucht, hatte dafür mehr Zeit als es

Moin Moin     Du läufst wieder Zick-Zack.   Was du oben geschrieben hast, hatte ich zitiert. Daß die Polizei jetzt nicht mehr jeden Unfall aufnimmt und kleine Parkrempler "nicht macht". Beides ist fal

Hallo, Zorro,

 

„Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“, fragt der Polizeibeamte, nachdem er den Autofahrer aus dem Verkehr gewunken hat.

Diesen Satz aus dem Zeitungsartikel sollten Polizeibeamte sich von vornherein abgewöhnen und besser gleich sagen, warum man den VT angehalten hat und dann den Fahrer ggf. gleich über sein Aussageverweigerungsrecht als Betroffenen (und nicht, wie im Artikel genannt, als Beschuldigten) belehren.

 

Es ist allerdings nicht richtig, dass es immer besser ist, vor Ort keine Angaben zur Sache zu machen.

 

Gerade bei Unfällen mit Sachschaden kann es sich rentieren, etwas zum Unfallhergang zu sagen, z. B., dass man kurz unachtsam war, dass man in einer Kolonne mit mehreren Fahrzeugen gefahren ist und dass dabei alle die gleiche Geschwindigkeit hatten, dass man an der Kreuzung gewartet, geschaut und dabei das andere Fahrzeug schlicht übersehen hat o. ä.

 

Dies kann entscheidend sein, ob man mit einer Verwarnung davon kommt oder ob es ein Bußgeld - oder sogar Strafverfahren gibt.

 

Ebenso können Spontanäußerungen oder eine sofortige Aussage hilfreich sein, wenn man z. B. nach einem Vorfall auf der Autobahn von einem anderen VT telefonisch bei der Polizei gemeldet und dann im Rahmen einer Fahndung gleich angehalten wird.

 

Nicht selten stellt sich dabei heraus, dass es sich lediglich um ein Missverständnis zwischen zwei Fahrern handelt und dass der andere Fahrer, nachdem dies geklärt wurde, gar keine Anzeige mehr erstatten will.

 

Es kommt somit immer auf die Umstände an, ob es besser ist, zu Reden oder zu Schweigen, wobei dies für einen Laien natürlich schwer abzuschätzen ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Dein Versuch in allen Ehren, aber Schweigen ist auch in solchen Situationen immer besser.

 

Als Betroffener, Beschuldigter etc. kann man in solchen Situationen die Gesamtheit gar nicht überblicken, zumal für Viele sicherlich solche Situationen eher unangenehm sind und man auch eher Obrigkeitshörig ist.

 

Ist man allerdings eiskalt, so kann man sich dies zu Eigen machen und bewusst eine solche Situation steuern. Aber dafür bedarf es einer gewissen Kaltschnäuzigkeit, sondt geht es nach Hinten los.

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Gerade bei einem Unfall kann es von Vorteil sein, seine Sicht der Dinge darzulegen. Denn wenn der eine redet und der andere schweigt, so bleibt uns neben der Spurenlage nur eine Sicht der Dinge.

 

Wird hierdurch der Unfall entgegen den tatsächlichen Geschehnissen aufgenommen, so lässt sich das im Nachhinein natürlich korrigieren, bringt jedoch zunächst Nachteile mit sich.

 

Im Zuge einer VK halte ich auch nichts von dem Satz "Wissen sie, warum wir sie angehalten haben".

Aber, um es klar zu sagen: Nicht jedem, den ich anhalte, nehme ich auch Geld ab. Die Chance, mit einer mündlichen Verwarnung davon zu kommen, ist jedoch bei einem netten Gespräch leichter (wenn auch keine Garantie) als wenn man mich schweigend anschaut.

 

Gruß

Goose

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Aus Sicht eines Anwaltes (Juristen) mag es stimmen, dass schweigen die beste Wahl ist.

Aus der Sicht des Lebens ist das nicht (immer) so. Nachteule und Goose haben da schon was zu geschrieben. Ergänzend: die Polizei ist vor Ort nicht immer der, der einen reinreißen will, sondern neben der allgemeinen Gefahrenabwehr hilft die Polizei auch.

Wie Nachteule schon gesagt hat, halte auch ich solche Sprüche 'na was haben wir falsch gemacht' oder 'Sie wissen warum wir sie angehalten haben' für nicht gut. Der erste geht gar nicht, der zweite kann in bestimmten Situationen Sinn machen; hält man den Verkehrsteilnehmer aufgrund eines Verstoßes an, dann kann man das auch gleich sagen: " Polizei, wir halten sie an, weil Sie an der XY ein Rotlicht überfahren haben. Sie brauchen sich dazu nicht zu äußern..."

 

Es gibt aber darüberhinaus viele andere Situationen, warum man in eine Polizeikontrolle kommen kann und da macht das keinen Sinn zu schweigen - gerade wenn man nichts auf dem Kerbholz hat.

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Wie gesagt:

 

Zunächst einmal ist die Frage ist man wegen eines Verstoßes oder wegen etwas anderen angehalten wurde.

Bei einem Verstoß, kann es aus Sicht des Verteigies Sinn machen sich nicht zu äußern.

 

Diese Punkte sollten aufzeigen, dass die pauschale Aussage, man solle schweigen nicht richtig ist.

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Auch bei einem Unfall kann man sich viel verplappern.

 

Man hat geschaut, aber eben keine doppelte Rückschaupflicht. Man war müde; die Sonne hat geblendet; ich habe nach den Kindern geschaut.

 

Da gibt es zig Dinge die man lieber nicht sagt. Ein normaler Verkehrsteilnehmer hat da ungeschult und in einer Streßsituation nicht den Überblick.

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Auch bei einem Unfall kann man sich viel verplappern.

Soweit das man sogar den Kasko-Schutz verliert.

 

Man hat geschaut, aber eben keine doppelte Rückschaupflicht. Man war müde; die Sonne hat geblendet; ich habe nach den Kindern geschaut.

Bin plötzlich eingenickt, dabei war man nur gedanklich abgelenkt, und schon wird es problematisch mit der Fahrerlaubnis.

 

Da gibt es zig Dinge die man lieber nicht sagt. Ein normaler Verkehrsteilnehmer hat da ungeschult und in einer Streßsituation nicht den Überblick.

Vor allem können kleine Ungenauigkeiten falsch ausgelegt werden.

 

Dann kassiere ich lieber eine Verwarnung oder ein Bußgeld, als das ich mich wirklich in Probleme reinreite.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn ihr fair diskutieren wollt, dann bringt ihr jetzt neben Beispielen, wo es besser ist zu schweigen auch Beispiele, wo es Sinn macht nicht zu schweigen.

 

Habe ich oben doch schon geschrieben. In Situationen wo es einen etwas bringt..

 

Also bei Sekundenschlaf zum Beispiel das man kurz Unaufmerksam war. Oder man habe sich erschrocken.

 

Edit:

Dann müssen aber die Spuren dazu passen.

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Aber es gibt eben mehr als als eine rein juristische Betrachtung und dann ist schweigen eben nicht mehr sinnvoll.

Verdonnert wird man aber nach rein juristischen Gesichtspunkten. Genau darum ist es besser zu schweigen.

 

Warum? Ganz einfach. Gast225 hatte nach einem Beispiel gesucht, hatte dafür mehr Zeit als es eine Antwort in einer Vernehmung bzw. in einem Gespräch mit der Polizei. Dennoch ist es ihm entgangen dass er ein Schuldeingeständnis formuliert hat.

 

Man hat alle Zeit der Welt sich gegen einen Vorwurf zu wehren und die Umstände zu schildern. Warum sollte man sich dabei so beeilen? Warum fragt die Polizei überhaupt vor Ort? Um einen Anfangsverdacht zu entkräften?

 

Du hast nichbt nur ein Blaulicht, Du bist auch sehr blauäugig.

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Es gibt so viele Situationen.

 

Ja, und welche konkret möchtest (resp. kannst) Du nennen? Freue mich schon auf Deine (fundierte) Antwort mit Praxisbeispielen, zumal Du ja derjenige bist, der immer wieder auf die Praxis Bezug nimmt.

Wenn ich jetzt dazu geschrieben hätte, dass dabei manchmal die rechtliche Seite etwas zu kurz kommt, wäre es möglicherweise eine Stichelei (© @Goose) gewesen, aber so?

 

Bin schon sehr gespannt, wirklich.

 

Eribär

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Wenn jemand bei einer Kontrolle angehalten wird, dann will der nette :cop01: nicht wissen was in Ordnung ist, sondern was nicht in Ordnung ist. Und so ist auch die Befragung, und Beobachtung.

 

Hält man an, achtet der :cop01: schon mal darauf, wird das Fenster ganz aufgemacht, oder nur einen Spalt. Spalt bedeutet Verdacht auf Alkohol. Schon wird der Richkolben justiert. Beim Gespräch wird auf die Aussprache geachtet ob da was verdächtig ist, genauso wenn es um die Bewegungen geht wenn man aussteigen soll.

Genauso, Papiere, da will er wissen hat der Fahrer eine Fahrerlaubnis da geht er erst mal davon aus, der hat keine. Genauso mit der Abfrage über Funk, da bekommt er auch nicht mitgeteilt was ok ist, sondern das was nicht ok ist. Genauso Warndreieck Verbandskasten, da will er wissen was im Kofferraum ist. Nicht ob Warndreieck oder Verbandskasten vorhanden ist.

Es wird nur nach Belastetem gesucht.

 

Auch bei Unfällen will der :cop01: nur wissen was falsch gemacht wurde. Manche stehen nach dem Unfall so unter Schock das sie überhaupt nicht genau wissen was passiert ist, was ihre Rolle war, und lassen sich zu Aussagen verleiten, die sie unter normalen Umständen nie gemacht hätten. Dann kommt der Hammer, die ersten Aussagen sind am glaubwürdigsten.

 

MfG.

 

hartmut

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Schweigen eben
Genau. Wäre in diesem Fall sicher auch schlauer gewesen. :lol2:

 

Bei der Gelegenheit und in der Hoffnung, daß die Nachfrage nicht als Stichelei gilt: kommt da

Es gibt so viele Situationen.

Überarbeite dich nicht. Mir würden ein oder zwei Beispiele reichen. Danke!

noch was?
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Aber man will auch wissen was 'gut' ist

Schweigen eben

 

 

Stadtfest.

An der Hauptstraße Verkehrskontrolle.

Du kommst von deiner Freundin, Bekannten, Hund was auch immer - warst nicht auf dem SaufStadtfest.

Der freundliche Polizist:" Guten Abend Verkehrskontrolle. Wo kommen Sie gerade her?"

 

Ist schweigen hier das beste oder kurz die Wahrheit sagen?

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"Isch war bei Freundin, ey war echt geile Nummer."

 

"Isch war bei Bekannten, war Alkohol auf Tisch, aber nur gucken, nicht anfassen."

 

"Ich war bei einem Hund zu Besuch. Wir waren beide Gassi gehen. Er hatte Auslauf und ich hatte den für Zweibeiner ebenso wichtige Bewegung an der frischen Luft. Und Herr Wactmeister, getrunken hab ich nichts, gaar nichts."

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Ist schweigen hier das beste oder kurz die Wahrheit sagen?

Du solltest Beispiele bringen, keine Fragen stellen.

 

Die richtige Antwort auf solche Fragen:"Aus dem Swingerclub."

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Wahrheit ist, zum Wachtmeister sagen das geht sie einen feuchten Kehricht an.

Die schwachsinnige Frage ist mir erst zwei mal untergekommen. Ich habe wahrheitsgemäß - mit Daumen nach hinten - geantwortet: "Von dort."
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Hallo, Gast225,

 

Dein Versuch in allen Ehren, aber Schweigen ist auch in solchen Situationen immer besser.

das ist so pauschal nicht richtig.

 

So manche Strafanzeige konnte schon verhindert bzw. ohne große Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, weil der Fahrer des gemeldeten Fahrzeugs vor Ort gleich seine Sicht der Dinge erklärt hat und sich somit herausstellte, dass der Vorfall sich doch nicht so ereignet hat, wie der Melder/Anzeigeerstatter es dargestellt hat.

 

Wurde bereits Anzeige erstattet, bevor der VT angehalten wurde, wurde der Vorgang dann in Kurzform mit der Bitte um Einstellung an die Staatsanwaltschaft versandt.

 

Ebenso ist es bei so manchen Anzeigen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

 

Ein erfahrener Beamter kann oft sehr gut beurteilen, ob die spontanen Äußerungen oder auch die spontanen Aussagen nach der Belehrung glaubhaft sind oder nicht und wird dies so in der Unfallanzeige vermerken.

 

Ist anhand der Äußerungen klar erkennbar, dass der Fahrer den Zusammenstoß, den Parkplatzrempler o. ä. tatsächlich nicht mitbekommen hat und sprechen auch die Unfallspuren dafür oder dass er z. B. bei einem Kontakt mit der Leitplanke (kommt gerade bei uns auf der Autobahn des Öfteren vor) trotz Nachschau nicht gesehen hat, dass diese beschädigt war, ist ein positiver Ausgang so manches Mal wahrscheinlicher als wenn zunächst keine Angaben gemacht und ein Anwalt eingeschaltet wird, der dann für seinen Mandanten die Aussage formuliert.

 

Das ist nicht nur meine eigene Erfahrung und die so mancher meiner Kollegen, sondern wurde mir auch schon von etlichen Anwälten bestätigt.

 

Das soll natürlich nicht heißen, dass eine Aussage immer Sinn macht, sondern nur, dass es durchaus Situationen gibt, in denen eine sofortige Aussage Vorteile haben kann.

 

Richtig ist allerdings, dass man nie und nimmer als Ausrede für einen Unfall sagen sollte, dass man eingeschlafen ist.

 

Die Gefahr, dass ohne weitere Aussagen durch Zeugen oder durch eindeutige Unfallspuren die anschließende Anzeige nach § 315c StGB tatsächlich durchgeht, ist zwar recht gering, aber zumindest ein ärztliches Gutachten kann dem Fahrer durchaus drohen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es ist doch im Grunde ganz einfach: Wenn einem in irgendeiner Weise ein Strick gedreht werden kann sollte man die Klappe halten. Wenn man 100%ig unschuldig ist oder etwas von der Polente will, äussert man sich, wenn man eine Möglichkeit für einen Vorteil sieht. So ergibt es bspw. keinen Sinn, eine Anzeige erstatten zu wollen, und nicht mit der Polizei zu kommunizieren.

 

Auf jeden Fall kann man aber sagen, dass man lieber nichts sagt als etwas falsches. Und weil der Laie angesichts der im Aussageaufnehmen geschulten Beamten meist gar nicht merkt, was mit ihm geschieht und wohin die Fragestunde geht ist es nicht unklug einfach nichts zu sagen. Ein Verfahrensnachteil ist bei Aussageverweigerung gegenüber den Cops nicht vorgesehen. Man kann sich zu gegebenem Zeitpunkt des Verfahrens zu Worte melden.

Es sollte sich ohnhin mal rumsprechen, dass die Cops (meist) nicht diejenigen sind die strafen sondern einfach nur die Fakten zusammenklauben. Das könnte bzw. dürfte auch jeder x-beliebeige andere Bürger. Und auch wenn die Beamten den Verkehrsverbrechern gern erklären, was für Strafen auf sie zukommen, ist das völlig belanglos, weil sie gar nicht urteilsberechtigt sind.

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Genauso, Papiere, da will er wissen hat der Fahrer eine Fahrerlaubnis da geht er erst mal davon aus, der hat keine. Genauso mit der Abfrage über Funk, da bekommt er auch nicht mitgeteilt was ok ist, sondern das was nicht ok ist. Genauso Warndreieck Verbandskasten, da will er wissen was im Kofferraum ist. Nicht ob Warndreieck oder Verbandskasten vorhanden ist.

Es wird nur nach Belastetem gesucht.

 

Das halte ich fuer ein wenig paranoid.......

 

Der freundliche Polizist:" Guten Abend Verkehrskontrolle. Wo kommen Sie gerade her?"

 

Ist schweigen hier das beste oder kurz die Wahrheit sagen?

 

Hier wuerde ich auch nicht schweigen und dem Polizisten klar und deutlich die Wahrheit sagen: Das geht Sie gar nichts an!

 

Die schwachsinnige Frage ist mir erst zwei mal untergekommen. Ich habe wahrheitsgemäß - mit Daumen nach hinten - geantwortet: "Von dort."

 

Genau - und der Zeigefinger dient zur Beantwortung der naechsten schwachsinnigen Frage (Wo wollen Sie hin?): Nach dort......

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So manche Strafanzeige konnte schon verhindert bzw. ohne große Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, weil der Fahrer des gemeldeten Fahrzeugs vor Ort gleich seine Sicht der Dinge erklärt hat und sich somit herausstellte, dass der Vorfall sich doch nicht so ereignet hat, wie der Melder/Anzeigeerstatter es dargestellt hat.

Wenn der Vorwurf so wackelig ist dass er per einfacher Aussage zu entkräften ist kann man das auch hinterher mit der gleichen Wirkung erledigen. Ein Vorteil ergibt sich für den Betroffenen/Beschuldigten durch die frühe Aussage nicht. Das Gleiche gilt analog für Deine weiteren Beispiele.

 

Der Vernommene trägt aber das Risiko eines wesentlich gravierenderen Vorwurfs. Er kann nicht unbedingt dessen Tragweite abschätzen und kann sich durch eine unüberlegte Aussage richtig reinreiten.

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Ich habe doch schon Beispiele genannt.

 

Im Zuge einer Verkehrskontrolle muss ich natürlich auch nach meiner "Nase" gehen. Und da ist es völlig normal, dass die Kontrolle bei dem, der mir kooperativ erscheint, schneller beendet ist als bei dem, der nichts sagt.

 

Bei einer festgestellten OWi ist es auch nicht so, dass ich einem mit aller Gewalt einen ans Zeug flicken will. Vor ein paar Jahren hatte ich mal einen LKW bei einer Rotlichtfahrt. Sein Kommentar:" Hätte ich gebremst, so wäre meine Ladung verrutscht." Natürlich hätte ich bei dieser Äußerung noch die zweite Anzeige hinterherschieben können. Habe ich aber nicht gemacht, ich habe ihn gefragt, ob er sich bewusst ist, was er da gerade gesagt hat.

Hätte er sich unkooperativ gezeigt, so wäre es durchaus möglich gewesen, dass ich im Zuge der Kontrolle auch einen Blick auf die Ladefläche geworfen hätte.

 

Gruß

Goose

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Moin Moin

 

Also bei Sekundenschlaf zum Beispiel...

Dann müssen aber die Spuren dazu passen.

Die Spuren sind beim Abkommen von der Fahrbahn wegen Sekundenschlaf recht eindeutig.

 

"Wo kommen Sie gerade her?"

Was geht das den Cop an?

Abgesehen davon, daß ich das nur unter gewissen Umständen fragen würde, gibt es Umstände bei denen es uns schon was angeht woher man kommt.

Verkehrsverbot, bei Anlieger frei z.B. - Da darf gern mitgeteilt werden, welches Anliegen man hat.

 

Das halte ich fuer ein wenig paranoid.......

So kennt man Hartmut doch.

 

 

 

Warum eigentlich?

Liegt in der Natur der Sache.

Manches kann im Gespräch geklärt werden. Ist ein Gespräch nicht möglich, weil der Wille fehlt, folgen u.U. längerfristige Ermittlungen.

Ich denke da an LURZ und Gefahrgut.

 

Gruß

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Stadtfest.

An der Hauptstraße Verkehrskontrolle.

Du kommst von deiner Freundin, Bekannten, Hund was auch immer - warst nicht auf dem SaufStadtfest.

Der freundliche Polizist:" Guten Abend Verkehrskontrolle. Wo kommen Sie gerade her?"

 

Ist schweigen hier das beste oder kurz die Wahrheit sagen?

Je nach Sachverhalt. Das habe ich oben ja bereits erklärt. Man muss sehen wie es sich positiv auswirkt. Ist man also betrunken so wird man lieber nicht schweigen. Ansonsten je nach Gefühl richtig antworten oder wie von den anderen Forenmitgliedern dargestellt nachfragen oder sinnlose Antworten geben.

 

Hallo, Gast225,

 

Dein Versuch in allen Ehren, aber Schweigen ist auch in solchen Situationen immer besser.

das ist so pauschal nicht richtig.

 

So manche Strafanzeige konnte schon verhindert bzw. ohne große Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, weil der Fahrer des gemeldeten Fahrzeugs vor Ort gleich seine Sicht der Dinge erklärt hat und sich somit herausstellte, dass der Vorfall sich doch nicht so ereignet hat, wie der Melder/Anzeigeerstatter es dargestellt hat.

 

Wurde bereits Anzeige erstattet, bevor der VT angehalten wurde, wurde der Vorgang dann in Kurzform mit der Bitte um Einstellung an die Staatsanwaltschaft versandt.

 

Ebenso ist es bei so manchen Anzeigen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

Und wieviel haben sich hereingeritten. Dürften auch nicht wenige sein, vermute ich.

 

Ein erfahrener Beamter kann oft sehr gut beurteilen, ob die spontanen Äußerungen oder auch die spontanen Aussagen nach der Belehrung glaubhaft sind oder nicht und wird dies so in der Unfallanzeige vermerken.

Und gerade diesen Vorteil muss man durch Schweigen brechen, um Chancengleichheit zu waren.

 

 

Ist anhand der Äußerungen klar erkennbar, dass der Fahrer den Zusammenstoß, den Parkplatzrempler o. ä. tatsächlich nicht mitbekommen hat und sprechen auch die Unfallspuren dafür oder dass er z. B. bei einem Kontakt mit der Leitplanke (kommt gerade bei uns auf der Autobahn des Öfteren vor) trotz Nachschau nicht gesehen hat, dass diese beschädigt war, ist ein positiver Ausgang so manches Mal wahrscheinlicher als wenn zunächst keine Angaben gemacht und ein Anwalt eingeschaltet wird, der dann für seinen Mandanten die Aussage formuliert.

Das geht auch noch hinterher.

 

Das ist nicht nur meine eigene Erfahrung und die so mancher meiner Kollegen, sondern wurde mir auch schon von etlichen Anwälten bestätigt.

Komische Anwälte scheinen das zu sein.

 

Polizei, Hausdurchsuchung: Sie haben das Recht zu schweigen (Udo Vetter)

http://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00ghttp://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g

 

Das soll natürlich nicht heißen, dass eine Aussage immer Sinn macht, sondern nur, dass es durchaus Situationen gibt, in denen eine sofortige Aussage Vorteile haben kann.

Aha und wie soll man das auf die Schnelle und dann noch als Person die dies nicht überblicken kann entscheiden. Also doch lieber schweigen.

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Auch beim normalen PKW hängt die Intensität der Kontrolle vom Einzelfall ab. Habe ich den Eindruck, der Fahrer hat was zu verbergen, so kann die Kontrolle deutlich intensiver werden (und nein, das ist dann keine Schikane)

 

Gruß

Goose

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Moin Moin

 

Also bei Sekundenschlaf zum Beispiel...

Dann müssen aber die Spuren dazu passen.

Die Spuren sind beim Abkommen von der Fahrbahn wegen Sekundenschlaf recht eindeutig.

Deshalb bedarf es eben einer guten Ausrede die man aber vorher kennen sollte. Es kommt aber immer auf die Örtlichkeit und das Spurenbild an.

 

Wenn ich natürlich 500 Meter an der Leitplanke lang schramme wird es da schon schwieriger.

 

Beim Aufwachen und verreißen des Lenkrades eher einfacher.

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Auch beim normalen PKW hängt die Intensität der Kontrolle vom Einzelfall ab. Habe ich den Eindruck, der Fahrer hat was zu verbergen, so kann die Kontrolle deutlich intensiver werden (und nein, das ist dann keine Schikane)

Und dieser Eindruck wird davon beeinflusst, ob der Fahrer redet oder schweigt?

 

Gruß, Pedro.

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Auch beim normalen PKW hängt die Intensität der Kontrolle vom Einzelfall ab. Habe ich den Eindruck, der Fahrer hat was zu verbergen, so kann die Kontrolle deutlich intensiver werden (und nein, das ist dann keine Schikane)

Und dieser Eindruck wird davon beeinflusst, ob der Fahrer redet oder schweigt?

 

Gruß, Pedro.

Wer seine gesetzlich zustehenden Rechte ausübt, hat eben etwas zu verbergen.
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Moin Moin

 

Damit hast Du die Frage nach dem Warum leider nicht beantwortet.

Zeigt das du von LURZ und Gefahrgut keine Ahnung hast.

 

Da gibt es außer dem Fahrer noch andere Verantwortlichkeiten - z.B. Unternehmer, Versender, Verpacker, Empfänger, Verlader,

 

Und wenn mit mir nicht geredet wird, steht der LKW bis ich das ermittelt habe

 

Gruß

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Auch beim normalen PKW hängt die Intensität der Kontrolle vom Einzelfall ab. Habe ich den Eindruck, der Fahrer hat was zu verbergen, so kann die Kontrolle deutlich intensiver werden (und nein, das ist dann keine Schikane)

Und dieser Eindruck wird davon beeinflusst, ob der Fahrer redet oder schweigt?

 

Gruß, Pedro.

Der Gesamteindruck entscheidet. Und wenn ich den Eindruck habe, der Fahrer hat was zu verbergen (was sein Recht ist) dann versuche ich, herauszufinden, was das ist (was mein Recht ist)

 

Nun versuch doch einfach mal die Sache nüchtern zu betrachten. Wann, meinst du, wird der Polizeibeamte eher von seinem Ermessensspielraum Gebrauch machen: In einer angenehmen Gesprächsatmosphäre oder wenn er angeschwiegen wird und Antworten wie "das geht sie nichts an" bekommt?

 

Gruß

Goose

 

Gruß

Goose

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Zeigt das du von LURZ und Gefahrgut keine Ahnung hast.

Das ist richtig.

 

Und wenn mit mir nicht geredet wird, steht der LKW bis ich das ermittelt habe

Nochmal: Warum?

 

Könnte ich wirklich Deine Ermittlungen mit einer netten Art erflgreich sabotieren und somit eine Owi vertuschen? Wie machst Du denn Deinen Job? Nach Nase?

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Auch beim normalen PKW hängt die Intensität der Kontrolle vom Einzelfall ab. Habe ich den Eindruck, der Fahrer hat was zu verbergen, so kann die Kontrolle deutlich intensiver werden (und nein, das ist dann keine Schikane)

Und dann denkt noch einer ich sei paranoid wenn ich behaupte, die Cops suchen nur nach etwas Belastendem.

 

Dann wünsche ich viel Spaß falls ich kontrolliert werde, solange ihr mit mir beschäftigt seid, macht ihr bei anderen keinen Unsinn. :doofwinkt:

 

Ihr glaubt halt nicht mehr an das Gute im Menschen.

 

MfG.

 

hartmut

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Nun versuch doch einfach mal die Sache nüchtern zu betrachten. Wann, meinst du, wird der Polizeibeamte eher von seinem Ermessensspielraum Gebrauch machen: In einer angenehmen Gesprächsatmosphäre oder wenn er angeschwiegen wird und Antworten wie "das geht sie nichts an" bekommt?

Die Deiner Frage zugrunde liegende Haltung erinnert mich an Gänsefleisch (Hat nichts mit Deinem Nick zu tun).

 

Gruß, Pedro.

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