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Bußgeldstelle Nutzt Ihre Macht Aus


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Hallo liebe Forumgemeinde,

 

ich bin neu hier und hoffe das man mir hier mit Rat & Tat zur Seite steht und mir nützliche Tips geben kann. Also fang ich mal an:

Am 25.Juni 2012 bin ich mit meiner Freundin von Ehingen (BW) nach Monheim am Rhein (NRW), über die BAB8, auf der rechten Fahrspur gefahren. Habe mich die ganze Zeit an jegliche Geschwindigkeit gehalten. Bin die ganze Fahrt über mit Geschwindigkeitskontrolle im Navi und mit Freundin als Beifahrer gefahren. Verkehr war sehr überfüllt, durch die ganzen Lkw's.

Dann am 10.Oktober 2012 kam dann Post von der Bußgeldstelle mit der Bitte, doch meinen Führerschein einzuschicken da die Frist am 15.Oktober 2012 abläuft. Darauf hin hab ich die Bußgeldstelle angeschrieben und versucht klar zu machen, das ich davon keine Kenntnis und auch kein Schreiben erhalten habe.

1Woche darauf stand die Polizei vor meiner Türe um meinen Führerschein abzuholen, und da hatte ich dann auch das erste Mal Einblick im Sachverhalt ,dank der Polizei.Tage später kam auch eine Antwort von der Bußgeldstelle mit allen Schreiben die ich ja angeblich erhalten haben sollte. Ich soll angeblich am 25.Juni 2012 , 20:29Uhr in Aichelberg BAB8, km163,750 München-Karlsruhe

um 60km/h überschritten haben. Gemessen haben die mich, mit einem Lasergerät.

Darauf hin hab ich dann Widerspruch eingelegt und den Sachverhalt richtig zu stellen.

2 Wochen später kam dann Post von der Bußgeldstelle, das die Frist abgelaufen ist und das Urteil Rechtskräftig. Und jetzt......., steh ich da und weiß nicht mehr weiter. Ich kann mir einen Anwalt nicht leisten. Was kann ich da denn noch tun? Das ist doch Abzocke! Oder? Die nutzen ihre Macht im Amt so was von aus. Über jeden Rat wäre ich euch sehr Dankbar. Hab meine Arbeit deswegen schon verloren.

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Macht haben die nicht.

 

 

Bist du sicher, dass du niemals irgendwelche Post ignoriert hast??? Der Sachverhalt klingt als fehle etwas.

 

 

Außerdem ist heute fast Februar und die Polizei stand im Oktober vor deiner Tür... Was ist passiert? Hast du dein Fahrverbot abgesessen? Warum willst du jetzt etwas machen??

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Ich habe keine Post ignoriert. Vor allem nicht, wenn es um meinen Führerschein geht. Die haben den Bußgeldbescheid an die falsche Adresse geschickt. Das hat sich schon heraus gestellt , da die mir ein Schreiben von der Post dazu gefügt hatten , wo klar ist, das es nicht meine Adresse ist. Fahrverbot hab ich absitzen müssen, da sie den Führerschein , von der Polizei, abholen ließen. Ich hab ja schon versucht was zu machen, in dem ich Widerspruch eingelegt habe, aber den haben die ja einfach abgelehnt, mit der Begründung , es sei alles rechtskräftig.

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@ QTreiberin: Das war meine alte Adresse, aber ich hab mich rechtzeitig umgemeldet.

@ Dieselschraeubchen: Ich hab einen Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt gehabt, nach dem ich eine Antwort auf mein Widerspruch erhalten. Habe aber nie eine Antwort bekommen. Bis heute.

 

Gibt es bei den Bußgeldstellen keine Beschwerdestelle?

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Umgemeldet...? ... na hoffentlich auch auf dem Verkehrsamt....?!

Ist nicht immer nötig, z.B. wenn man im selben Kreis bleibt.

 

Ich dachte, dass man dann keine neuen Kennzeichen benötigt, aber seine Adresse schon bei der Verkehrsbehörde ändern muss. Schließlich müssen die einem ja Post zustellen können.

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Guest Freisinn

Klar, Adresse muss bei der Zulassungsstelle immer geändert werden, das ist ja auch die Adresse die die Bußgeldstelle vom KBA bekommt.

Die StvzO sagt meines Wissens, dass die Ummeldung unverzüglich zu erfolgen hat, ansonsten ist es eine Owi.

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Vielleicht noch eine Frage, wann erfolgte denn der Umzug.

 

Da das Fv bereits abgesessen ist, dürfte die Sache eh erledigt sein.

Hast du das Bußgeld eigentlich auch schon bezahlt.

 

Wenn die Behörde nicht arbeitet, bleibt noch die "Untätigkeitsklage" als die Entscheidung durch das Gericht herbeizuführen.

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Umgemeldet...? ... na hoffentlich auch auf dem Verkehrsamt....?!

Ist nicht immer nötig, z.B. wenn man im selben Kreis bleibt.

 

Ich dachte, dass man dann keine neuen Kennzeichen benötigt, aber seine Adresse schon bei der Verkehrsbehörde ändern muss. Schließlich müssen die einem ja Post zustellen können.

Das wird im Zuge der "normalen" Ummeldung beim Ordungs- bzw. Bürgeramt miterledigt, zumindest in Niedersachsen und Berlin, bei anderen Bundesländern müsste ich erst gucken.

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Du schreibst:

 

Am 25.Juni 2012 bin ich mit meiner Freundin von Ehingen (BW) nach Monheim am Rhein (NRW), über die BAB8, auf der rechten Fahrspur gefahren.. ...Verkehr war sehr überfüllt, durch die ganzen Lkw's.

 

Das glaubst Du doch selber nicht, dass du mehrere hundert Kilometer keinen LKW überholt hast und immer nur rechts gefahren bist? Das hat jetzt nicht mit deinem Problem zu tun,

zeigt aber, dass Du es mit der Wahrheit doch etwas sehr großzügig siehst.

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Bin von BW nach NRW gezogen und am Einzugstag in NRW mich direkt umgemeldet , beim Einwohnermeldeamt in Monheim und beim Verkehrsamt in Langenfeld ( die sind für Kreis Mettmann zuständig).

Führerschein wurde ja gegen meinen Willen abgeholt, von der netten Polizei.

Bußgeld ist noch nicht bezahlt. Das lass ich mal drauf ankommen.

.......@zorro69: Natürlich nicht. Ich bin auch auf die linke Spur um mal zu überholen, aber nicht auf der B8. Da ich ganz genau bescheid weiß, was BW für Abzocker sind, wenn es ums blitzen geht. Kein Bundesland zockt so sehr die Bürger ab wie BW. Kein Wunder das dieses beschissene Bundesland so gut im Haushalt da steht. Wie oft hab ich das schon erlebt durch Freunde und Bekannte, das die nur darauf warten das du überholst um dir dann einen rein zudrücken ( dich ab zu zocken). Denn dann mußt du ein wenig mehr Gas geben. Das gibt es nur in BW. Da bleib ich lieber auf der rechten Spur.

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Da ich ganz genau bescheid weiß, was BW für Abzocker sind, wenn es ums blitzen geht. Kein Bundesland zockt so sehr die Bürger ab wie BW. Kein Wunder das dieses beschissene Bundesland so gut im Haushalt da steht. Wie oft hab ich das schon erlebt durch Freunde und Bekannte, das die nur darauf warten das du überholst um dir dann einen rein zudrücken ( dich ab zu zocken). Das gibt es nur in BW.

 

Ich moechte Dich freundlich darauf verweisen, dass der Wirt am Stammtisch keine Getraenke fuer unter dem Stammtisch luemmelnde Besucher serviert. Du befindest Dich mit deinem Argumentationsniveau gerade unterhalb des Stammtisches. Dort kann man uebrigens auch keinerlei Lufthoheit gewinnen, dort bewegen sich in der Regel nur U-Boote......

 

Noch eine Anmerkung: Bisher war ich immer der Auffassung, dass die NBL - hier insbesondere BB und McPomm - auf der Abzockerliste ganz oben stuenden.....

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Kein Bundesland zockt so sehr die Bürger ab wie BW. Kein Wunder das dieses beschissene Bundesland so gut im Haushalt da steht.

wie HarryB schon anmerkte, warst du offensichtlich noch nicht so oft in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

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so ist es aber leider in den meisten Fällen nicht!

.....das ist keine Abzocke, wenn man aus Blumenkübel , blaue Mülltonnen oder aus einem Kinderwagen blitzt?

Verkehrsüberwachung heißt für mich , mehr Polizeipräsenz auf den Straßen.

Denn das haben wir in BW mehrmals erlebt sogar gesehen, wie man es aufgebaut hat.

Naja, ... trotz allem, es geht langsam nicht mehr um mein Problem. Denn ich möchte hier keine Diskussion, sondern Ratschläge !

,

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so ist es aber leider in den meisten Fällen nicht!

.....das ist keine Abzocke, wenn man aus Blumenkübel , blaue Mülltonnen oder aus einem Kinderwagen blitzt?

Verkehrsüberwachung heißt für mich , mehr Polizeipräsenz auf den Straßen.

Denn das haben wir in BW mehrmals erlebt sogar gesehen, wie man es aufgebaut hat.

 

Du weisst schon, dass es eigentlich mehr als angebracht ist, Beweise zu liefern, wenn man Beschwerde fuehren moechte? Noch wichtiger wird es, wenn diese Beschwerde zu einer Anklage wird.....

Ich bin schon seit einigen tagen in diesem Forum mehr oder weniger aktiv, jedoch habe ich z.B. noch nie gehoert, dass Blitzer in Kinderwagen installiert werden. Da wuerde mich dann doch ein Foto dieses Frevels sehr interessieren.....

 

Naja, ... trotz allem, es geht langsam nicht mehr um mein Problem. Denn ich möchte hier keine Diskussion, sondern Ratschläge !

 

Hier muss ich Dir mal allen Ernstes sagen, dass dein Auftritt nicht gerade sehr schicklich ist, denn mit Forderungen, die Du ans Forum stellst, bist Du noch lange nicht dran. Ein wenig mehr Bescheidenheit - nicht Unterwuerfigkeit! - wuerde Dir gut zu Gesicht stehen!

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Ich bin schon seit einigen tagen in diesem Forum mehr oder weniger aktiv, jedoch habe ich z.B. noch nie gehoert, dass Blitzer in Kinderwagen installiert werden. Da wuerde mich dann doch ein Foto dieses Frevels sehr interessieren.....

 

 

Haben wir hier nicht immer noch einige Experten, die felsenfest davon überzeugt sind, einen Blitzer im Loch der Tür eines Tiefkühlaufliegers gesehen zu haben... :whistle:

 

Gruß

Goose

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Hier ging es eher nicht um die Frage, ob man verdeckt blitzen sollte, sondern darum, dass Harry die Aussage, dass aus einem Kinderwagen geblitzt wurde, angezweifelt hat.

 

Wie war das man noch in dem "Fahrkarten"-Thread mit dem "verstehen"... :whistling"

 

Oder möchtet Du auch hier wieder einen normalen Thread mit einer unsinnigen Grundsatzdiskussion verwässern?

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Ich soll angeblich am 25.Juni 2012 , 20:29Uhr in Aichelberg BAB8, km163,750 München-Karlsruhe um 60km/h überschritten haben. Gemessen haben die mich, mit einem Lasergerät.
Die in den Navis gespeicherten Tempolimits sind nicht immer richtig, und die Freundin lenkt dich vermutlich eher ab. ;)

 

Am Aichelberg geht es bergab und da sind 80 vorgeschrieben, da kann man schon leicht auf 140 kommen. Zwischen den Lkw warst du dort sicherlich nicht, denn die müssen dort 50 fahren.

 

Wie auch immer, die Frage ist, ob es einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid gibt. Voraussetzung dafür ist die korrekte Zustellung, ob die hier gegeben ist weiß ich nicht. Die ursprüngliche Zustellung an den alten Wohnsitz war nicht korrekt und hat auch die Verjährung nicht unterbrochen. Somit ist die Frage, ob die spätere Zustellung an deine neue Adresse rechtswirksam und vor Ablauf der Verjährung erfolgt ist, das kann man mit Akteneinsicht feststellen.

 

Weitehin ist die Frage, ob der Antrag auf Wiedereinsetzung korrekt und fristgemäß gestellt wurde und was daraus geworden ist.

 

Bußgeld ist noch nicht bezahlt. Das lass ich mal drauf ankommen.

.......

Wenn du das nicht zahlst wirst du verhaftet, das läuft genau wie bei deinem Führerschein, nur dass sie dann dich mitnehmen, das ist kein Witz. Es sei denn, du drückst den Beamten dann das Geld direkt in bar in die Hand.
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  • 2 weeks later...

so ist es aber leider in den meisten Fällen nicht!

.....das ist keine Abzocke, wenn man aus Blumenkübel , blaue Mülltonnen oder aus einem Kinderwagen blitzt?

 

 

Hallo,

nein ist es nicht!

 

Abzocke setzt vorraus daß jemand unverschämt hohe Preise zahlen muß und es keine Ausweichmöglichkeit gibt.

 

Z.B. auf einer 6-stündigen Fährüberfahrt einfaches Wasser für 10€/0,2l, das wäre Abzocke.

 

In einer Bar darf Sekt mit Mädelanfassen auch 250€ kosten, muß nur eben deutlich auf einer Getränkekarte und aussen am Laden angezeigt werden, keine Abzocke.

 

Zu STVO usw. auch an blauen Mülltonnen oder neben Kinderwagen gilt diese, nicht nur dort wo Polizei sichtbar ist.

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Ich will ja nicht unken, aber irgendwie kann ich die Geschichte in dieser Form nicht glauben.

 

* Wer würde den - angesichts eines drohenden Arbeitsplatzverlustes - nicht sofort zum Anwalt gehen ?

Man kann durchaus ein Zwischenkredit aufnehmen und wenn man gewinnt (so den alle Infos vom TE richtig sind) würden auch alle Auslagen ersetzt.Notfalls hätte es auch Beratungshilfe gegeben. Da bekommst Du für 10 EUR die Erstberatung (der Anwalt bekommt weitere 30 EUR vom Staat). Wer sich aber ein Auto und Sprit leisten kann, der wird sich die 100 EUR (maximal 190 EUR) für die Erstberatung beim Anwalt leisten können.(Zumal man ja bei einem FV durchaus das Geld für den Sprit spart ...)

 

* Wenn der BuGeBe rechtskräftig geworden ist, die Behörde aber keinen Geldeingang feststellt, wird Sie definitiv ein Mahnverfahren anstrengen und da dauert es bestimmt keine 6 Monate bis der Gerichtsvollzieher kommt und pfänden will. Weil das kommt dann auch noch auf Dich zu (nebest Mahngebühren und Auslagen )

Darauf hin hab ich dann Widerspruch eingelegt und den Sachverhalt richtig zu stellen.2 Wochen später kam dann Post von der Bußgeldstelle, das die Frist abgelaufen ist und das Urteil Rechtskräftig.

Ist ja auch völlig richtig so. Die Behörde hat offenbar die Rückmeldung dass der BuGeBe in einem Briefkasten mit Deinem Name dran gelandet ist.Damit laufen die Fristen und die sind nun mal 14 Tage nach Austellung bzw. Zustellung.

 

Tage später kam auch eine Antwort von der Bußgeldstelle mit allen Schreiben die ich ja angeblich erhalten haben sollte.

Was steht auf dem Zustellnachweis des BuGeBe ? An wenn wurde der übergeben ?

Für mich sieht das so aus, als hätte dort jemand Deinen BuGeBe entgegengenommen. Wenn derjenige das ohne Dein Wissen gemacht hat, kannst Du ihn wohl haftbar machen ...

Das ist hoffentlich nicht so eine 'die Böse-Ex' -Geschichte, oder ?

 

Hast Du Dich kurz vor dem Blitz bzw. zwischen Blitz und angeblichem BuGeBe umgemeldet ?

 

Zusammengefaßt hättest du seit dem 10.Oktober 2012 mehr als genug Zeit gehabt zu reagieren. Einfach nur ein Brief mit 'ich habe den BuGeBe nicht bekommen' kann da nicht reichen, weil die Behörde ja - offenbar - Beweise für die korrekte Zustellung hat.

Das hat mit 'Macht' oder 'Abzocke' rein gar nichts zu tun.

 

Ich denke die Sache ist gegessen (Bußgeld ist noch zu bezahlen), wenn Du keine guten Gründe hast, seit Oktober 2012 genau nur 2 Briefe geschreiben zu haben ...

 

 

Gruß,

AnReRa

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Moin Moin

 

Wenn der BuGeBe rechtskräftig geworden ist, die Behörde aber keinen Geldeingang feststellt, wird Sie definitiv ein Mahnverfahren anstrengen und da dauert es bestimmt keine 6 Monate bis der Gerichtsvollzieher kommt und pfänden will.

Da kommt kein Mahnverfahren und auch kein Gerichtsvollzieher.

Da kommt ein Haftbefehl.

 

Gruß

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Da kommt kein Mahnverfahren und auch kein Gerichtsvollzieher.

Da kommt ein Haftbefehl.

Bis der Haftbefehl kommt, das geht ganz ganz lange.

Erst kommt eine Mahnung.

dann kommt eine Vollstreckung, auch der Vollstreckungsbeamte kommt paarmal wenn es sein muss.

 

ist die Vollstreckung erfolglos und liegt Zahlungsfähigkeit vor kommt die Androhung von Erzwingungshaft

 

Dann die Ladung zur Erzwingungshaft

Dann könnte man es noch herauszögern. Beamte sind geduldig.

Und erst wenn die Erzwingungshaft nicht angetreten wird, kommt ein Haftbefehl. Und dann kann man immer noch zahlen und die Jungs in Blau heimschicken.

 

Also, nicht bangemachen lassen.

 

MfG.

 

hartmut

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Theoretisch könnte man dann zahlen und die "Jungs in Blau" nach Hause schicken.

Praktisch zahlen sehr viele nach Eröffnung der Verhaftung - jedoch dauert das einen Augenblick bis das Geld da ist, so dass dann oftmals doch ein Aufenthalt in der Zelle stattfindet.

 

Wer's mag.

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Moin Moin

 

Nachdem ein Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, die Zahlung des Bußgeldes aber nicht stattfindet, ist ein Mahnverfahren

gesetzlich nicht vorgesehen.

Es kommt also keine Mahnung, kein Mahnbescheid und auch kein Gerichtsvollzieher.

 

Das Mahnverfahren dient dem Gläubiger dazu, zu einem vollstreckbaren Titel zu kommen.

Der vollstreckbare Titel im Bußgeldverfahren ist aber der rechtskräftige Bußgeldbescheid.

siehe hier den Abs. 2 Nr 1a: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__66.html

Nur wird hier nicht gepfändet.

 

Es kann sein, daß die die Beantragung der Erzwingungshaft nochmals angekündigt und nochmals zur Zahlung aufgefordert wird, muß aber nicht.

Die Erzwingungshaft kann sofort nach Zahlungsfristverstreichung beantragt werden.

Sie (die Erzwingungshaft) ist lediglich ein Beugemittel und ersetzt nicht die Zahlung des Bußgeldes.

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__96.html

 

 

Wird der Ladung zum (Erzwingungs)Haftantritt nicht nachgekommen, wird es wohl zum Haftbefehl kommen.

Und der kann so aussehen:

http://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2012/07/haftbefehl-elke-vorderseite.jpg

 

Und bis der kommt, muß das nicht ganz ganz lange gehen.

 

Gruß

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Nachdem ein Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, die Zahlung des Bußgeldes aber nicht stattfindet, ist ein Mahnverfahren

gesetzlich nicht vorgesehen.

Es kommt also keine Mahnung, kein Mahnbescheid und auch kein Gerichtsvollzieher.

Die Mahnung kommt schon mal wegen den Verwaltungsgebühren. Und kein Gerichtsvollzieher, ein Vollstreckungsbeamter kömmt.

 

Das Mahnverfahren dient dem Gläubiger dazu, zu einem vollstreckbaren Titel zu kommen.

Der vollstreckbare Titel im Bußgeldverfahren ist aber der rechtskräftige Bußgeldbescheid.

siehe hier den Abs. 2 Nr 1a: http://www.gesetze-i..._1968/__66.html

Nur wird hier nicht gepfändet.

Sage ich doch, es kommt kein Gerichtsvollzieher. Es wird auch nicht gepfändet sondern vollstreckt von einem Vollstreckungsbeamter.

 

Es kann sein, daß die die Beantragung der Erzwingungshaft nochmals angekündigt und nochmals zur Zahlung aufgefordert wird, muß aber nicht.

Wird aber, so wie ich es kenne.

 

Aber normalerweise auch nur wenn Zahlungsunwillig, nicht wenn Zahlungsunfähig. Es macht keinen Sinn etwas erzwingen zu wollen was unmöglich ist. Man lese das indem von dir zitierten

http://www.gesetze-i..._1968/__96.html

Da schreibt mal halt einen schönen Brief man sei zwar zahlungswillig, aber nicht zahlungsfähig.

Dann kommt wieder ein Brief man solle dann doch Ratenzahlung machen................

Dann schreibt man, nicht mal der Vollstreckungsbeamte...........

 

Du weißt ja, die Behörden sind stur

 

Die Erzwingungshaft kann sofort nach Zahlungsfristverstreichung beantragt werden.

Sie (die Erzwingungshaft) ist lediglich ein Beugemittel und ersetzt nicht die Zahlung des Bußgeldes.

http://www.gesetze-i..._1968/__96.html

Richtig, und aus Gründen der Vollständigkeit solltest Du auch noch erwähnen. Die Haftkosten muss der Sünder selber zahlen. Zahlt er dann immer noch nicht, gibt es keine weitere Erzwingungshaft.

 

 

Wird der Ladung zum (Erzwingungs)Haftantritt nicht nachgekommen, wird es wohl zum Haftbefehl kommen.

Und der kann so aussehen:

Und mit dem kommt da Einer oder Zwei in Blau. Dem zahlt man das Bußgeld, aber ohne die anderen Kosten. Dann ziehen die in Blau wieder ab. Für die anderen Kosten kommt dann irgendwann mal wieder ein Vollstreckungsbeamter. Und wenn man nicht zahlen kann, ist immer noch günstiger und komfortabler als mit dem ÖPNV zum Knast zu fahren. Für das Geld sollte man den Fahrdienst Blau-Weiß nutzen, besonders wenn es sehr weit weg ist.

 

 

Wegen 5€. Den Spaß hätte ich mir auch gegönnt da Blau-Weiß antanzen zu lassen. Aber die Farbe von dem Haftbefehl, da wird es sogar meinem Monitor übel.

 

Und bis der kommt, muß das nicht ganz ganz lange gehen.

Also wo ich es weiß, von Rechtskraft bis zur Ladung Haftantritt, über ein Jahr. Und bis zum Haftbefehl wären es auch noch einige Zeit gewesen.

 

Man muss sich doch wegen so Pillepalle nicht einschüchtern lassen. Wenn man sowas durchmachen muss, dann bitte auch Spaß dabei haben.

 

MfG.

 

hartmut

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Den Bericht habe ich gelesen, aber die dummen Kommentare lass ich da ist mir die Zeit zu schade.

 

Welche Frage sich mir stellt, warum hat sie das Ticket nicht bezahlt? Sie hat ja nun ihre Parkzeit überschritten und hat wohl mehrere Chancen gehabt zu bezahlen und das Theater abzuwenden?

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Was denkt die Frau.

Sie begeht einen Ordnungsverstoß. Bekommt die "Rechnung". Zahlt einfach nicht und nichts passiert.

 

Wenn dem so wäre, dann würde das ja jeder so machen.

 

Hab ich mal mit einer Knolle aus dem Ausland gemacht, die war direkt mit Überweisung am Scheibenwischer. Gab keine Post nach Hause. Hätte es Post nach Hause gegeben hätte ich mir wirklich zahlen als Lösung überlegen müssen.

 

Tja, seis drum. Gut und richtig, das die fünd Euro vollstreckt wurden. Sinnvoll aber nur, wenn die weiteren Kosten jetzt auch gefordert und schließlich eingetrieben werden.

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Zitat aus dem Bericht

 

Ich alarmierte ein paar Freunde aus dem Thema und diese haben sich sofort auf den Weg zu mir gemacht. Zwischenzeitlich standen die Bullen vor meiner Wohnungstür und klopften an die Tür. Ich war voller Panik und zitterte am ganzen Körper, denn schließlich habe ich so was noch nie erleben müssen. Nur weil ich den legalen Rechtsweg gehe und die richtigen Gesetze achte, werde ich von einer Behörde Namens Polizei räuberisch erpresst, gedemütigt und schikaniert. Duhme rief durch die Tür das ich öffnen solle, sonst müsse er die Tür gewaltsam öffnen lassen. Dann war es eine Zeit lang still vor meiner Tür. Das gab mir den anlas mutig zur Wohnungstür zu schleichen und den Schlüssel der von innerhalb meiner Haustür steckte, bis zum Anschlag zuzuschließen. Dabei hörte ich einen sagen, warte mal da tut sich was. Ich schlich mich schnell ins Badezimmer und setzte mich auf den Klodeckel und trank dort meinen Tee und rauchte mir ne Zigarette.

 

Polizisten als Bullen zu beschimpfen?

 

"Nur weil ich den legalen Rechtsweg gehe und die richtigen Gesetze achte?" Ticket nicht bezahlen ist der legale Rechtsweg? Richtige Gesetze / falsche Gesetze???

 

Und dann noch die Haustür verschließen und sich auf ´n Klo verstecken???

 

Hoffe der Schlüsseldienst schickt noch ne schicke Rechnung mit Zuschlag.

 

Das Verhalten der Dame kann ich nicht verstehen, warum steht sie nicht gerade für den Bockmist den sie verzapft hat?

 

Und dann sich über die Polizisten aufregen? Sie hat es doch so gewollt...

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