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Bußgeld-Einspruch-Abgabe An Justiz-Einspruch Zurück Nehmen?


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Hallo zusammen, bin neu hier..vllt könnt ihr mir weiter helfen.

Ich wurde bzw. ist nicht sicher ob ich das war,im September mit einem Geschäftsauto geblitzt, meine Firma hat den Anhörungsbogen mit Bild bekommen und haben mit verdacht mich angegeben...wenn ich das war, bin ich auf dem Bild sehr schwer zu erkennen.(Habe das Bild selber nicht gesehen) Der jenige hat eine dunkle Sonnenbrille auf und der Handyhalter an der Scheibe verdeckt mein halbes gesicht also habe ich mir gedacht,lege ich Einspruch ein mit der begründung das es ein Firmenfahrzeug ist was nicht nur ich nutze…

Und erst jetzt kam wieder ein Brief von der Stadtverwaltung das das Ordnungswidrigkeitsverfahren weiter an die Justiz gegeben wurde und jetzt der Staatsanwalt entscheidet und je nach dem wie er entscheidet dann auch noch der Richter..

Jetzt die frage, wenn der Staatsanwalt mich für schuldig spricht wird er mir dann noch das mitteilen bzw die möglichkeit geben den Einspruch von mir zurück zu nehmen bevor es an den Richter geht ohne das das Bußgeld sich durch Verfahrenkosten verhundertfacht?

Was soll ich tun?noch abwarten oder den Einspruch zurück nehmen und die 103 Euro und 1 Punkt auf mich nehmen?

Wie lange kann ich diesen Einspruch überhaupt von mir zurück nehmen ohne das sich die Kosten sich erhöhen??

Habe leider keinen Rechtschutz...

 

Danke schomal für die Antwort :)

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Erstmal willkommen hier!!

 

Ein Hinweis zuerst: Das Bild was Du gesehen hast, ist meist nur eine billige Kopie, die Originalbilder sind meist gestochen scharf, verlass Dich also nicht darauf, dass Du tatsächlich nicht zu identifizieren bist.

 

Nun zu Deinen Fragen:

 

Jetzt die frage, wenn der Staatsanwalt mich für schuldig spricht wird er mir dann noch das mitteilen bzw die möglichkeit geben den Einspruch von mir zurück zu nehmen bevor es an den Richter geht
Der Staatsanwalt kann Dich nicht schuldig sprechen, das macht der Richter (der Staatsanwalt klagt Dich "nur" an).

Meistens bekommt man vor dem Urteilsspruch noch die Chance vom Richter seinen Einspruch zurückzunehmen wenn dieser von der Schuld überzeugt ist, man hat aber kein "Anrecht" darauf.

 

durch Verfahrenkosten verhundertfacht?
Die zusätzlichen Verfahrenskosten liegen bei "nur" 23,50 Euro.

Dazu kommen aber ggf. noch Zeugengelder, Anwaltskosten und im schlimmsten Fall noch (hier aber eher unwahrscheinlich) Gutachterkosten.

 

Wie lange kann ich diesen Einspruch überhaupt von mir zurück nehmen ohne das sich die Kosten sich erhöhen??
Wie gesagt, theoretisch bis zum Urteilsspruch, praktisch solltest Du es ein paar Tage vor dem Termin machen damit evtl. Zeugen noch wieder ausgeladen werden.

Ein paar Tage vorher würde zu keiner Erhöhung führen.

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Das Problem wird auch sein, dass die Firma dich als Fahrer angibt und du sagst, dass du das Fahrzeug nie fährst.

 

Wowi soll dass enden?

 

dete

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Vielen dank für die schnelle Antwort :)

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe,sollte ich erstmal abwarten was als nächstes kommt bzw. drauf hoffen das der Staatsanwalt mich nicht anklagt und ich keinen Termin für eine Gerichtsverhandlung bekomme?

Und wenns doch zu einer Gerichtlichen einigung kommt, erst dann den Einspruch zurück nehmen.

23,50 Euro würde ich in kauf nehmen solange hoffnung besteht nichts zu bezahlen bzw. einen Punkt zu bekommen.

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drauf hoffen das der Staatsanwalt mich nicht anklagt und ich keinen Termin für eine Gerichtsverhandlung bekomme?
Wenn die BG-Stelle ans Gericht abgibt ist die Terminierung einer Hauptverhandlung so sicher wie das Amen in der Kirche.

 

Und wenns doch zu einer Gerichtlichen einigung kommt, erst dann den Einspruch zurück nehmen.
Was meinst Du mit "Einigung"?

Es wird ein Urteil geben, entweder für oder gegen Dich. Und wie geschrieben, kriegst Du meistens noch die Chance vor dem Urteil den Einspruch zurückzunehmen wenn der Richter der Meinung ist, dass Du zweifelsfrei der Fahrer warst. Muss aber nicht sein.

 

 

Ist die Firma überhaupt verpflichtet zu sagen wer zu dieser zeit gefahren ist?
Ja (als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet), sie muss zumindest an der Identifizierung mitwirken, sonst riskiert sie ggf. eine (kostenpflichtige!) Fahrtenbuchauflage für ihre gesamte Fahrzeugflotte....

Und irgendwie kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass die Firma respektive der Fuhrparkleiter keine Aufzeichnungen darüber hat, wer das Fahrzeug an dem Tag bekommen hat.

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Guest Freisinn

Dazu kommen aber ggf. noch Zeugengelder, Anwaltskosten und im schlimmsten Fall noch (hier aber eher unwahrscheinlich) Gutachterkosten.

 

 

Die Einschaltung eines Gutachters halte ich für gar nicht so unwahrscheinlich. Bei teilweise verdeckten Gesichern durch Navigationsgeräte, Handyhalterungen o.ä., macht das unser Richter sehr gerne schon im Vorfeld. Hier ist dann je nach Aufwand noch einmal mit Kosten von 500,- bis 1200,-€ zu rechnen.

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Was ich jetzt nicht so ganz verstehe..

Bist Du jetzt gefahren, oder nicht?! Du schreibst im ersten Post, dass Du es nicht sicher weißt und auch das Bild (noch) nicht gesehen hast.

Wieso überlegst Du den Einspruch zurück zu nehmen, wenn gar nicht sicher ist, dass Du gefahren bist?

 

Ich würde mir erstmal das Bild anschauen.

 

 

Grüße

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Es ist so das wir meistens mehrere im auto sind und uns abwechseln beim fahren...aber ich geh davon aus das ich gefahren bin nur wie gesagt habe ich das bild nicht gesehen um mir ganz sicher zu sein. Habe auch gestern im büro nachgefragt ob das bild noch vorhanden sei, nur leider wurde es schon entsorgt da das thema abgehackt wurde nach dem die mein namen als fahrer angegeben haben und die letzten wochen nix mehr gekommen ist..von meinem kollegen im büro weiß ich aber das ich schlecht zu erkennen bin.

Ich überlege den einspruch zurück zu nehmen da ich die angst habe das die strafe bzw. das Bußgeld sich erhöht um einiges..meine hoffnung ist dabei das es eingestellt wird, zumindest habe ich es mir einfacher vorgestellt da raus zu kommen..das es soweit geht und vllt bis vor gericht geht habe ich nicht gedacht.

Ich weiß es gibt schlimmeres wie 103euro und 1 punkt aber wollte mein glück versuchen wenn man schon auf dem bild schlecht zu erkennen ist.(und es eigentlich eine voraussetzung ist jemanden eindeutig zu identifizieren)

Frage ist, wie lange soll ich warten und hoffen? bevor es richtig teuer wird!?Möchte es auch nicht soweit kommen lassen das ich persönlich vor gericht erscheinen muss, da es doch ein gutes stück von zuhause entfernt ist..

Was kommt auf mich als nächstes zu,wenn ich abwarte???

 

Der Gutahcter muss mich doch aber erst sehen bevor er ein gutachten machen kann?oder nicht? weil du schreibst im "vorfeld"... weil genau sowas will ich vermeiden!wenns so sein sollte das die gutachter schon im vorfeld ein gutachten machen...

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