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Hi Leute,

ich bin neu hier und habe folgendes Problem:

Heute Mittag fuhr ich mit meiner Mutter (habe einen BF 17 Schein) Richtungg Bietigheim-Bissingen Bahnhof. Dabei kamen wir an der Kreuzung, die sich im Anhang befindet, vorbei. Die Ampel schaltet sehr rasch auf rot und ich musste eine Vollbremsung hinlegen. Leider etwas zu spät: Das Fahrzeug fuhr ca. 1,5-2m über die Haltelinie drüber. Folglich wurde ich geblitzt, und zwar zweimal. Ich setzte zurück um wieder hinter die Haltelinie zu gelangen. Hierbei bin ich mir nicht sicher, ob der zweite Blitz durch das Zurücksetzen ausgelöst wurde, oder ob (wie häufig erwähnt wird) der zweite Blitz ausgelöst wurde, damit die Beamter später sehen können, ob man tatsächlich auf über die Kreuzung gefahren ist, oder ob sich im geschützten Bereich der Kreuzung eine zweite Kontaktschlaufe befindet, die den zweiten Blitz ausgelöst hat.

 

Glücklicher Weise hat mir ein anderer Verkehrteilnehmer seinen Namen und seine Telefonnummer hinterlassen und gemeint, dass, falls was kommen würde, was er jedoch bezweifle, er als Zeuge aussage.

 

Eine kurze Erklärung zum Bild:

Ich fuhr auf der Spur des roten Pkws. Wie man sehen kann ich kein Fußgängerüberweg vorhanden, wodurch der geschützte Bereich etwas weiter hinten sein müsste...

 

Ich habe nun zwei Fragen:

1.) Ich habe gelesen, dass es nur als Rotlicht-Verstoß gelte, wenn man in den geschützen Bereich gelangen würde. Meine Frage hierzu ist, ob ich, wenn ich (gehen wir mal vom maximalen Übertritt aus) 2m über der Haltelinie stand, schon im geschützten Bereich stand oder nicht?

 

2.) Wenn eines Tages der Briefträger tatsächlich einen Brief vom landratsamt bringe würde, hätte ich dann noch eine Chance über den Zeugen mich aus der Klemme zu ziehen?

 

Ich freue mich über rasche Antworten,

liege Grüße Yannik :)

Edited by Gast225
Bild wegen Urheberrecht entfernt
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Also grundsätzlich schaltet eine Ampel nicht "sehr rasch auf rot", die Intervalle sind in Zusammenhang mit der zhG vorgeschrieben.

Wenn Du also eine Vollbremsung hinlegen musstest warst Du folglich entweder zu schnell oder unaufmerksam.

 

Nach Deiner Beschreibung sehe ich hier allerdings eher einen Haltelinienverstoß der mit 10 oder 15 Euro zu Buße schlägt, also auch keine PZ-Maßnahmen.

 

Wenn eines Tages der Briefträger tatsächlich einen Brief vom landratsamt bringe würde, hätte ich dann noch eine Chance über den Zeugen mich aus der Klemme zu ziehen?
Nein, Begründung siehe oben.
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Hey,

danke für die rasche Antwort. Ja oke, ich gebe zu, sehr rasch ist eventuell falsch ausgedrückt. habe die zeitspanne unterschätzt...

wie wird denn dieser geschütze Bereich definiert? gibts da irgendwelche Anhaltspunkte wie ca 1m vor den sich kreuzenden Straßen?

Und was meine Mutter interessieren würde: Hat das ganze auch Folgen für sie?

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wie wird denn dieser geschütze Bereich definiert?
Alles wo andere VT geschützt werden müssen (Fußgänger, Querverkehr, Radfahrerfurten o.ä.)

 

Und was meine Mutter interessieren würde: Hat das ganze auch Folgen für sie?
Nö, sie ist ja nicht gefahren.

Nur wenn sie auf Teufel komm raus versucht Dich als Fahrer rauszuhalten und Du nicht als Fahrer ermittelt werden würdest könnte ihr ein (kostenpflichtiges) Fahrtenbuch auferlegt werden.

Bußgeldtechnisch "droht" ihr nichts.

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vielen danke,

dann ist wenigstens meine Mutter mal ausm Schneider. Ist mir wichtig, dass sie nicht wegen etwas Schwierigkeiten bekommt, das sie nicht gemacht hat, sondern in.

 

Um nochmal auf dem geschützen Bereich zusprechen zu kommen: Der geschützte Bereich ist also hier eindeutig der, wo sich die zwei Straßen kreuzen oder nicht? Da kann ich unmöglich gestanden haben, aus 3 Gründen:

1.) Die Fahrzeuge der Straße die meine kreuzt konnte während ich stand mit einem Anstand von gefühlten 3m von mir die straße kreuzen.

2.) Wir fahren einen Renault Clio mit einer Wagenlänge von ca. 4m. Da ich aber nach links aus dem Fenster blickte als ich stand um zu sehen wo ist stehe, konnte ich deutlich die Haltlinie sehen.

3.) Noch bevor ich zurückfuhr hatte meine Mutter Blickkontakt mit dem Mann der mir als Zeuge helfen wollte. Dies wäre nicht möglich wenn ich in der Kreuzung gestanden wäre.

 

ist des deshalb so wahrscheinlich für dich, dass ich 10-15€ Strafe für das Überfahren einer Haltelinie zahlen muss?

Yannik

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Damit meinte ich eigentlich, dass es für ihn deswegen so klar sein, dass ich zumindest mal nicht die 4 Treuepunkte bekommen werde mit 90€ strafe.

So wie Du es geschildert hast, kein Bußgeld, keine Verwaltungsgebühren, keine Nachschulung, keine Probezeitverlängerung, und wahrscheinlich nicht mal eine Verwarnung wegen dem Haltelinienverstoß.

 

Also ist der geschützte Bereich nur der, in dem sich die Straßen kreuzen?

Der Bereich wo sich andere Verkehrsteilnehmer aufhalten können wenn sie grün haben.

 

MfG.

 

hartmut

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Zum 'raschen Umschalten':

 

 

Bei den meisten Ampeln ist es oft so, dass vor Rot eine weitere Farbe, gelb, angezeigt wird. Viele Autofahrer vergessen, dass Gelb heißt: stop. Die meisten Autofahrer legen Gelb aus, dass sie jetzt noch schnell rüber dürfen. Beachtet man, dass Gelb schon ein Stoppen gebietet, dann gäbe es weniger Rotlichtverstösse.

 

 

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Ja das stimmt da geb ich dir recht...
Nein, das stimmt natürlich nicht. Frag' einfach mal Deine Lieblingssuchmaschine nach Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-002 und Tatbestandsnummer 137006, dann kannst Du Dich zukünftig richtig verhalten.
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Moin Moin

 

Nein, das stimmt natürlich nicht. Frag' einfach mal Deine Lieblingssuchmaschine nach ...

... dann kannst Du Dich zukünftig richtig verhalten.

Hättest du mal deine Lieblingssuchmaschine nach Par. 37 StVO befragt, hättest du erkannt, daß das natürlich stimmt.

 

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Das beinhaltet ein Haltgebot und ist keine Durchfahrerlaubnis

 

Die TBNR 137006 sieht das nicht so absolut und verlangt nach der Möglichkeit des "gefahrlosen Anhaltens", was bei deiner Prüfungsfrage nicht gegeben ist.

Bei der Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-003 sieht man das Haltgebot bei Gelblicht jedoch sehr deutlich.

 

Gruß

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Ja das stimmt da geb ich dir recht...
Nein, das stimmt natürlich nicht. Frag' einfach mal Deine Lieblingssuchmaschine nach Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-002 und Tatbestandsnummer 137006, dann kannst Du Dich zukünftig richtig verhalten.

 

Doch, das stimmt.

 

Nicht wieder Äpfel mit Birnen mischen.

 

In der StVO steht erstmal drinne was welche Verkehrzeichen, Ampelfarben und so weiter aussagen.

Dort wird deutlich gesagt, dass man bei Gelb vor der LZA stoppen soll.

 

Das Anhalten natürlich so, dass niemand gefährdert wird. Also nur dann, wenn es gefahrlos möglich ist. Hier ist aber scheinbar bei vielen Autofahren eine neu Interpretation von Gelb hervorgegangen: Gelb = schnell noch rüber.

 

Wenn man mal Anhaltewege errechnet wird man schnell sehen, dass man sehr viel öfter noch anhalten könnte, als es tatsächlich getan wird.

Wer noch beschleunigen kann, der hätte auch anhalten können!

 

Es heißt ja, dass man keine Vollbremsung machen sollte - starkes Verzögern jedoch geht.

 

 

Die zweite Frage ist die, ob ein Verstoß Bußgeld bewährt ist. Aber darüber haben wir bei Gelb ja gar nicht gesprochen.

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Guest PedroK

@Sobbel:

 

BGH, Urteil vom 26. 4. 2005 - VI ZR 228/03; OLG Hamm:

§ 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StVO ordnet allerdings bei einem Wechsellichtzeichen der Farbe Gelb an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Das Berufungsgericht geht jedoch selbst zutreffend davon aus, daß dieses Gebot nicht uneingeschränkt gilt. Steht Rot bevor, so muß nur derjenige Kraftfahrer anhalten, der dies noch mit einer mittleren, das heißt normalen Betriebsbremsung kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91 - NZV 1992, 157; OLG Hamm, NJW 1959, 1789; OLG Celle, DAR 1977, 220; OLG Köln, VM 1984, 83; OLG Bremen, VRS 79, 38, 39; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 37 StVO Rdn. 48 m. w. N.; HK-StVR/Jäger, GW 1996, § 37 Rdn. 39 f.; Janiszewski/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 37 Rdn. 14; Schurig, StVO, 11. Aufl., § 37 Rdn. 2. 3). Reicht dagegen der Bremsweg bei mittlerem Bremsen nicht aus, ist vielmehr starkes oder sogar gewaltsames Bremsen mit Blockierspur nötig, entfällt grundsätzlich die Wartepflicht.
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@PedroK

 

der BGH hat Recht. So habe ich es auch in der Fahrschule gelernt. Und so steht es auch hier im Thema.

 

Niemand fordert(e) eine unnötige starke Bremsung bei gelb, so ist in der Folge auch der Bußgeldtatbestand formuliert und aus diesem Grund gibt es auch bestimmte Zeiten, die die LZA gelb anzeigt. Erreicht man die Haltelinie bei rot, hat man entweder keine Ahnung über seine Anhaltewege oder war zu schnell.

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Danke, PedroK. Immer wieder schön, wenn die eigenen Kenntnisse durch den BGH gestützt werden. :)

 

Und für Yannik: an den Beiträgen hier kannst Du sehr schön verfolgen, daß auch Polizisten nicht immer alles richtig wissen bzw. darstellen und wie andere versuchen, sich aus klaren Aussagen irgendwie wieder raus zu lavieren. Also immer schön misstrauisch sein, Quellen lesen - und an Ampeln bremsbereit sein. ;)

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Noch etwas für Yannik: Vor allem kannst Du hier sehr schön verfolgen und erkennen, daß manche User gern rumpoltern, selbst aber nicht in der Lage (oder Willens?) sind, andere Beiträge aufmerksam zu lesen und richtig zu verstehen.

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Zum 'raschen Umschalten':

 

 

Bei den meisten Ampeln ist es oft so, dass vor Rot eine weitere Farbe, gelb, angezeigt wird. Viele Autofahrer vergessen, dass Gelb heißt: stop. Die meisten Autofahrer legen Gelb aus, dass sie jetzt noch schnell rüber dürfen. Beachtet man, dass Gelb schon ein Stoppen gebietet, dann gäbe es weniger Rotlichtverstösse.

Hier sollte man allerdings berücksichtigen, das es sich um einen Fahranfänger handelt, welcher dies idR noch nicht richtig einschätzen kann.

Am Anfang hatte ich auch dieses Problem mit einigen stärkeren Bremsungen aus Angst.

Aber keine Sorge TE, das kommt mit der Zeit.

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Um ehrlich zu sein mach ich mir grade keine sorgen darüber, ob ich irgendwann die Zeit bzw den Bremsweg richtig einschätzen kann, sondern viel mehr ob ich mir jetzt 600€ zur seite legen muss und Treuepunkte sammeln werde....

 

Konzentriere Dich auf den Bremsweg, das Problem mit dem Geld und den Treuepunkten ist vernachlaessigbar.......

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Mal so als grobe Faustformel: Wenn 50 erlaubt sind, gibt es 3 Sekunden gelb. Bei gefahrenen 50 legt man in den 3 Sekunden etwas mehr als 40 Meter zurück. Ich habe mir angewöhnt, 25 Meter bis zur Ampel / Haltelinie abzuschätzen. Wenn die Ampel vorher auf gelb wechselt, bremse ich. Danach ziehe ich durch.

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Guest PedroK

@Yannik: Hartmut ("Pipifax") und Bluey ("erstmal abwarten") haben IMO vollkommen Recht.

 

Und das hier:

Erreicht man die Haltelinie bei rot, hat man entweder keine Ahnung über seine Anhaltewege oder war zu schnell.
ist natürlich nicht ganz logisch. Richtig wäre: "Erreicht man die Haltelinie bei rot, hat man entweder keine Ahnung über seine Anhaltewege oder war zu langsam." ;).

 

Gruß, Pedro.

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Moin Moin

 

@Sobbel:

 

BGH, Urteil vom 26. 4. 2005 - VI ZR 228/03; OLG Hamm:

§ 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StVO ordnet allerdings bei einem Wechsellichtzeichen der Farbe Gelb an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Das Berufungsgericht geht jedoch selbst zutreffend davon aus, daß dieses Gebot nicht uneingeschränkt gilt. Steht Rot bevor, so muß nur derjenige Kraftfahrer anhalten, der dies noch mit einer mittleren, das heißt normalen Betriebsbremsung kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91 - NZV 1992, 157; OLG Hamm, NJW 1959, 1789; OLG Celle, DAR 1977, 220; OLG Köln, VM 1984, 83; OLG Bremen, VRS 79, 38, 39; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 37 StVO Rdn. 48 m. w. N.; HK-StVR/Jäger, GW 1996, § 37 Rdn. 39 f.; Janiszewski/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 37 Rdn. 14; Schurig, StVO, 11. Aufl., § 37 Rdn. 2. 3). Reicht dagegen der Bremsweg bei mittlerem Bremsen nicht aus, ist vielmehr starkes oder sogar gewaltsames Bremsen mit Blockierspur nötig, entfällt grundsätzlich die Wartepflicht.

 

Nettes Urteil.

Ich seh aber den Widerspruch zu dem von mir gesagten nicht.

Zur Heftigkeit des Bremsens hab ich nichts gesagt.

Ich habe Grundsätzliches zum Gelblicht gesagt.

Das es nämlich ein Haltgebot ist und keine grundsätzliche Durchfahrterlaubnis beinhaltet und das sagt auch das zitierte Urteil.

Weiter hab ich auf die, das absolute Haltgebot aus § 37 StVO aufweichende, TBNR hingewiesen, die ein gefahrloses Anhalten verlangt.

Auch das ist Inhalt des Urteils, indem es Bezug zur Heftigkeit des Bremsens Stellung nimmt.

Das Urteil selber stellt sich auch nicht als absolute Meinung dar, denn es spricht nur von einem "grundsätzlichen" Entfall der Wartepflicht bei starkem Bremsen. Und von "grundsätzlich" gibt es auch stets Ausnahmen.

 

Wir sind also durchaus einer Meinung.

 

Gruß

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Bremste auch mal an einer gelben Ampel und kam auf dem Zebrastreifen zum stehen. Beim Zurücksetzen hinter die Haltelinie wurde der Blitzer ausgelöst. Behördenpost habe ich danach keine bekommen.

 

@Yannik

keine ahnung wie ich jetzt noch 5 wochen warten kann...
Der Ablauf der Zeit wird dir zeigen, daß es geht. Was dich nicht umbringt macht dich stärker.

 

In Frankreich hat man an einigen Kreuzungen festgestellt, daß nach der Inbetriebnahme von Ampelblitzern die Unfallzahlen anstiegen. Näheres hier.

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Ich denke das hat eher nichts damit zu tun. Man sollte bei solchen Studien auf auf den Zufall Rücksicht nehmen. Um tatsächlich auf die Einwirkung der Rotlichtblitzer eine Aussage treffen zu können, sollte man eher die Auffahrunfälle vor der roten Ampel zählen.

 

Woche 1 ist vorbei und es kam noch nichts (welch ein Wunder:D )

Yannik

 

Ich denke das hat eher nichts damit zu tun. Man sollte bei solchen Studien auf auf den Zufall Rücksicht nehmen. Um tatsächlich auf die Einwirkung der Rotlichtblitzer eine Aussage treffen zu können, sollte man eher die Auffahrunfälle vor der roten Ampel zählen.

 

Woche 1 ist vorbei und es kam noch nichts (welch ein Wunder:D )

Yannik

 

sorry fürs Doppeln, Handy spinnt...

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