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Außerorts 50Er Zone 21 Km/h Zu Schnell ! Probezeit


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Hallo Zusammen,

 

folgendes Problem, rieeesen Problem..

Wurde vor gut nem Monat geblitz:

 

- Außerorts

- 71 kmh (Toleranz schon abgezogen)

- 50er Zone

- Bin noch in der Probezeit

- Auto ist auf MICH angemeldet & Brief an mich auch adressiert gewesen & Bild beim Brief von mir dabei

- Eltern sind trotzdem beide aufs Auto zugelassen

 

Bin noch in der Probezeit, jeder weiß was das heißt, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar etc.. bla bla.

 

Hab mir jetzt zwei Sachen überlegt:

 

1. Mein Vadder gibt an als wäre er gefahren und abwarten ob es klappt so oder ob die es merken das ~ 40 Jahre unterschied dazwischen sind.

(Was könnte das für Konsequenzen nach sich ziehen?)

 

2. Ein Kollegen in meinem Alter angeben (falls ich einen finde) und das ganze auf ihn schreibe, bzw er das ganze ausfüllt. Als wäre er mit meinem Auto gefahren weil ich es ihm geliehen habe & er geblitzt wurde. Suche mir dann logischerweise jemand der mir ähnlich sieht. (hier die gleiche Frage wie oben, was könnte passieren?)

 

IST DAS MÖGLICH ?

 

Jetzt noch die Frage bei dem ganzen, wie sehr achtet die Bußgeldstelle auf Bild des "Täters" und die angegebene Person ?

 

 

Riesen Dank schonmal, bitte schnellstens um Hilfe.. :shutup::doofwinkt:

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folgendes Problem, rieeesen Problem..

Wurde vor gut nem Monat geblitz:

Bin noch in der Probezeit, jeder weiß was das heißt, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar etc.. bla bla.

 

Wo ist jetzt das Problem? Ich sehe es hier: Du dealst da mit peanuts, und versuchst, diese mit Praezisionswaffen zu bekaempfen. Als Folge stumpfen diese ab und sind kaum mehr einsetzbar, wenn sie wirklich notwendig waeren. Mein Rat: Augen zu und durch!

 

Tatsache ist ohnehin, dass die Verjaehrungsfrist gegen dich unterbrochen ist, damit haengst Du erst einmal am Kanthaken. Die Hoffnung, dass der Sachbearbeiter die Einlassungen deines Vaters oder Kumpels glaubt, ist recht gering, aber es gilt auch: Nichts ist unmoeglich.......

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Das Problem ist ganz einfach, kann mir das als Student überhaupt nicht erlauben 400€ dafür zu Blechen. Die hab ich nicht.

 

Ich finde das eig ganz passend ein Freund zu nehmen der wirklich auch auf dem Bild sein hätte können, natürlich ist er aus der Probezeit.

 

Was sagen die andern ? Hab ihr noch Tipps ? Gern auch PN! :)

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Guest Freisinn

Bevor ich einen Bußgeldbescheid im Punktebereich erlasse, schaue ich mir zumindest mal die Fotos des Halters und des sich selbst bezichtigenden Kollegen an ;)

Die Konstellation Halter = Fahrzeugführer erlaubt eigentlich keinerlei "Spielchen", ausser das Foto ist miserabel oder der Sachbearbeiter sehr ungründlich.

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Ich bitte vorab schon mal um Nachsicht ob des folgenden Beitrages, aber mir schwillt gerade der Kamm....... :angry:

 

Das Problem ist ganz einfach, kann mir das als Student überhaupt nicht erlauben 400€ dafür zu Blechen. Die hab ich nicht.

 

Und solches nennt sich dann auch noch die zukuenftige Elite unseres Landes, oder wie? :wacko: Als Student solltest Du dir bereits von Anfang an darueber im Klaren sein, was es bedeutet, wenn man in der Probezeit zu schnell faehrt. Die Informationen dazu kann man sich naemlich sehr leicht aus dem Internet besorgen.

Als Student sollte man natuerlich auch in der Lage sein, Prioritaeten zu setzen - und wenn "urploetzlich" eine gewisse Summe erforderlich ist, die man im Augenblick nicht hat, dann muss man eben neben dem Studium ein wenig arbeiten gehen. Ersatzweise koennte man ja auch das Auto abschaffen und das Studium unter Zuhilfenahme der oeffentlichen Nahverkehrssysteme zum Abschluss bringen.

 

Ich kann Dir nur sagen, dass - egal wie maechtig Du jetzt jammerst und greinst - deine Strategie mit sehr hoher wahrscheinlichkeit in die Hose geht. Der Sachbearbeiter wird sich naemlich - wie 'Freisinn' schon ausfuehrte - das Blitzfoto sehr genau anschauen, bevor er ueberhaupt irgend etwas gegen die andere Person unternimmt. Du darfst auch ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass das Foto beinahe gestochen scharf ist und der Unterschied zum anderen Fahrer sehr wohl erkennbar sein wird.

 

Zum Schluss faellt mir nur noch Otto Waalkes ein: Herr Student, es brennt!

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Guest Kleiner Schelm

Idealerweise bist du, graficle, beim Umsetzen deiner Idee genau so unvorsichtig und wenig weit- und umsichtig wie beim Begehen der OWI, so dass du am Ende des Tages idealerweise neben dem Aufbauseminar und den damit verbundenen Kosten auch noch eine Strafanzeige an der Backe hast :rtfm:

 

Der Teufel steckt im Detail. Ansonsten kann ich mich nur HarryB anschliessen: Spar dir die - dann hoffentlich richtig angewandten Tricksereien - für den Tag auf, wenn nicht "nur" ein Aufbauseminar im Raume steht.

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Guest Kleiner Schelm

Wenn ich das probiere mit dem Kollegen x, es dem SB auffällt wie geht's dann weiter ? Weiß das jemand..

Wenn der SB der Story keine Glauben schenkt, wird er den Fall nochmals gründlich prüfen. In diesem Fall kommt er wieder auf dich zu, wobei für diesen Fall im Vorfeld alles "sauber" gelaufen sein sollte, da du dich ansonsten sehr schnell in den Fängen eines Paragraph 164 StGB wiederfinden könntest.

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Also entweder vertu ich mich jetzt oder ist es nicht so, das wenn mein Kollege in den Anhör-Bogen schreibt das er es war, aber ich natürlich korrekterweise schreibe das ich der Halter des Fahrzeugs bin. Und somit der Bogen regelrecht aussagt er ist mit meinem Fahrzeug Gefahren, das soweit nichts passieren kann ?

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Egal was Du tust, es ist zu 99% zum scheitern verurteilt.

 

Der SB hat Dich bereits am Haken, da Fahrer=Halter. Wenn sich jetzt Dein Kumpel selbst bezichtigt, guckt sich der SB Dein Bild vom EMA an und vergleicht mit dem Blitzfoto. Und dann schickt er an Dich den BGB raus.

 

Die 1% Chance die ich Dir vorübergehend einräume sind dafür, wenn sich der SB bei diesr relativ geringen Übertretung nicht die Mühe macht nach Eingang der Selbstbezichtigung die Fotos zu vergleichen. Das wird er aber in dem Moment machen wo Dein Kumpel Einspruch einlegt. Und das wird innerhalb der Verjährungsfrist sein, da Du ja schon angehört wurdest.

 

Jetzt noch die Frage bei dem ganzen, wie sehr achtet die Bußgeldstelle auf Bild des "Täters" und die angegebene Person ?
Sie auch die Ausführungen von @Freisinn die sich mit meinen decken.

 

Wenn ich das probiere mit dem Kollegen x, es dem SB auffällt wie geht's dann weiter ? Weiß das jemand.
Dann kriegst Du den BGB und anschließend die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar.
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Riesen Dank für die Antworten.

 

Okay also wenn's klappt

(ich mein Versuch kann man es)

Zieht ja dann keine Folgen nach sich, hab heute mit Leuten aus der Uni geredet und die meinten es hat geklappt sogar den Vater bzw. Schwester anzugeben.

Wie sollte ich dann den Anhörungsbogen ausfüllen? ggf. ein nettes schreiben dabei geben, mit logischer und glaubwürdiger Begründung das ich nicht der Fahrer war..?

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Du hast nichts kapiert wie man sieht...

 

die meinten es hat geklappt sogar den Vater bzw. Schwester anzugeben
Glück gehabt, dass dann deren Straftaten (also keine popelige Owi mehr) nicht verfolgt wurden.

 

Wie sollte ich dann den Anhörungsbogen ausfüllen? ggf. ein nettes schreiben dabei geben, mit logischer und glaubwürdiger Begründung das ich nicht der Fahrer war..?
:wand: Als erstes solltest Du hier in Deinem Thread (und dann auch im Forum) das lesen anfangen und das Gelesene dann auch verstehen...

 

Vorher werd ich mir keine Mühe mehr geben Dir noch irgendwas zu schreiben.

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Zieht ja dann keine Folgen nach sich, hab heute mit Leuten aus der Uni geredet und die meinten es hat geklappt sogar den Vater bzw. Schwester anzugeben.

 

Ich waere vorsichtig mit solchen Aussagen.......

 

Wie sollte ich dann den Anhörungsbogen ausfüllen? ggf. ein nettes schreiben dabei geben, mit logischer und glaubwürdiger Begründung das ich nicht der Fahrer war..?

 

Mich deucht, Du studierst Theologie und gehst mit grossem Gottvertrauen an die Angelegenheit heran. Lass mich als Atheist dazu sagen, dass der Herr zwar - wenn ueberhaupt - in der Kirche, aber nicht in der Bussgeldstelle anzutreffen ist.

Nochmals: Fuer deine Bequemlichkeit, die Angelegenheit auszusitzen ohne die Konsequenzen tragen zu wollen, stumpfst Du eine eigentlich recht brauchbare Waffe unnoetig ab. Es ist davon auszugehen, dass der Sachbearbeiter auf deinen 'Trick' nicht herein faellt, andererseits er - falls er es ohnehin nicht schon weiss - mehr als deutlich darauf verwiesen wird, wie man gegen solche OWI-Strafen angehen kann. Es bleibt denen, die solches Vorgehen irgendwann wirklich einmal benoetigen, nur die schwache Hoffnung, dass der Sachbearbeiter glaubt, alle wuerden sich so plump anstellen.......

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... Lass mich als Atheist dazu sagen, dass der Herr zwar - wenn ueberhaupt - in der Kirche, aber nicht in der Bussgeldstelle anzutreffen ist....

 

Ist OT, aber meine feste Überzeugung: Wenn der Herr in der Kirche anzutreffen ist, dann auch in der Bussgeldstelle.

Ob er dir hilft ist die Frage!

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Endlich nochmal im Internet,

ihr mögt ja recht haben das man dich diese "Möglichkeit" für größere Vergehen sparen sollte. Meinetwegen aber ich kann mich mit 2 Jahren längerer Probezeit absolut nicht anfreunden.

Alkohol am Steuer, oder sonstwas gibt's bei mir nicht, also wüsste nicht was da größeres passieren sollte. Wenn es um mal nen Monat Fahrverbot geht, ist das auch egal. Bin nicht auf das Auto angewiesen, 2 Jahre längere PZ gehen in meinen Augen gar nicht. Akzeptiert das einfach bitte.. also muss ich schauen das ich das iwie hinbekomme. Also nochmal Fahrer = Halter natürlich schwierig, das ist mir bewusst.

Wir sehen uns aber wirklich sehr ähnlich & die Stirn ist auf dem Foto nicht zuerkennen.

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Nun, dann ist doch alles OK. Du bekommst standardmaessig das Bussgeld aufgebrummt, standardmaessig die Punkte dazu und die Verlaengerung der Probezeit - das ist auch Standard. Ach ja, das Aufbauseminar uebrigens ist auch im Standard enthalten. Ueber die Regeln des Verkehres haettest Du dich im Voraus eingehend erkundigen koennen, sodass dir jetzt jeder individuelle Aerger erspart geblieben waere........ Deine Haltung scheint eher die zu sein: Wasch' mich, aber mach' mich nicht nass. Das geht nun mal nicht.......

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Ich wusste was mir blueht man mag es wohl kaum glauben aber bloed bin ich auch nicht.

Ging bergab, unachtsam, dunkel dann ist es einfach passiert. War auch ueberhaupt mein erstes Knoellchen geschweige denn Vergehen.

Und zu den Thema das ich neben dem Studium arbeiten gehen soll, das tu ich bereits. 2 verschiedene Jobs hab ich, aber Studiengebühren, Wohnkosten, Bahnticket und sonstige Kosten sollen erstmal bezahlt werden. Bafög und den ganzen Kram gibt's nicht bei mir.

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Guten Abend,

noch ein letztes mal muss ich eure Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Hab wie gesagt ein Freund jetzt an der Angel der dem Bild ähnlicher Aussieht als ich selber,

ich kann jetzt kaum noch glauben das die Chancen so gering sind.

Er ist damit einverstanden, würde auch unterschrieben etc.

 

Seit ihr immer noch so Misstrauisch wegen Halter=Fahrer ?

Hab mit den §164 StGb mal durchgelesen, kann mir ebenfalls kaum vorstellen das das unser Fall sein sollte.

 

AH-Bogen:

 

1. Halter -> Ich

2. Fahrzeugverantwortlicher -> Freund x

3. bleibt aus

4. Führerschein von mir oder meinem Freund ? Würde von meinem Freund die Angabe bevorzugen.

5. Angaben zur Sache:

Fahrzeugführer [NEIN]

Fahrzeughalter/verantwortliche [JA/NEIN] ? Bin der Halter aber ist der Verantwortliche nicht der Fahrer Freund X ?

Wir Verstoß zugegeben [JA/NEIN] ? Wird ja zugegeben aber von Ihm nicht von mir... ?

 

Danke!

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Wird dem Ganzen Glauben geschenkt, bekommt er sicherlich demnächst Post. Wenn nicht, könnte es sein, daß die Polizei vor der Tür steht. Könnte aber auch sein, daß, wie bereits weiter oben beschrieben, Dein EMA-Bild mit dem Blitzerbild abgeglichen wird. In dem Fall bekäme er keine Post, Du dafür aber sicherlich einen Bußgeldbescheid.

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