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Umweltplakette


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moin

 

Ich hab ein Anliegen.

Ich hab mir vor 4 wochen ein Auto gekauft bei einem händler.In diesem Klebte noch die umweltplakette mit dem Kennzeichen meines Vorbesitzers.Ich benötige diese plakette nicht da ich nicht in eine Umweltzone fahre mit dem auto.

 

Heute wurde ich angehalten...Allgemeine Verkehrskontrolle....

Nun hab ich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung am hals,Da das Fahrzeug keine Grüne (wie in der scheibe klebte) sondern nur eine Gelbe Plakette bekommen würde.

Ich habe den FZ Brief vorgezeigt (lag noch im auto)aus dem hervorgeht das mein Vorbesitzer dieses Kennzeichen welches auf der plakette ist auch am Fahrzeug hatte und er dann ja die Urkundenfälschung begangen hat.

Spielt keine rolle meinte der Herr in blau ich sei ebendso beschuldigt...

bin mir keiner schuld bewusst,klar ich hätte sie rausmachen können...aber wie gesagt ich wohne ausserhalb der zone und brauche das auto nur um auf arbeit(ausserhalb) zufahren

Ganz davon abgesehn das der Händler mich übern Tisch gezogen hat der hat mir versichert das auto bekommt die grüne Plakette...

 

 

 

was hat mich nun zu erwarteten...

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was hat mich nun zu erwarteten...
Nix, glaube ich. Wenn der Herr in der blauen Reizwäsche die Anzeige schreibt, dürfte er ein Problem haben, einen passenden Paragraphen zu finden.

 

Du hast die 'Urkunde' nicht hergestellt, Du hast sie nicht verfälscht und Du hast keine unechte oder verfälschte Urkunde in der Absicht benutzt, im Rechtsverkehr zu täuschen. Damit sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Urkundenfälschung nicht erfüllt.

 

Das hätte auch der Polizist wissen können, spätestens der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle bzw. bei der Staatsanwaltschaft sollte es merken.

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Der Herr in blau meinte ich bin mit der plakette gefahren also bin ich mit dran....

mittlerweile hab ich mich bissel schlau gemacht.

hab gelesen das es nur unkundenfälschung wäre wenn mein kennzeichen drin gestanden hätte...der herr in blau musste auch des öfteren bei seinen kollegen nachfragen..hatte das gefühl er macht das noch nicht lange...geht mir alles schon bissel aufn s..k

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Genau. Und dann schiebt man dem betreffenden Beamten noch eine wegen falscher Verdächtigung hinterher... dann passt es wieder

Naja grundsätzlich muss der Polizist ja erst einmal dem Verdacht nachgehen und dazu gehört es nun einmal auch die sache aufzunehmen.

 

Ohne den Sachverhalt zu werten, können Leute viel erzählen wenn der Tag lang ist.

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Also eine Urkundenfälschung seh ich hier überhaupt nicht.

 

Und wenn ich das hier lese, liegt noch nicht einmal eine Owi vor.

 

Aber vielleicht dachte Der Polizist an so etwas..

Zitat daraus:

Staatsanwältin Dr. Ina Holznagel. "Wird jemand mit der falschen Plakette erwischt, prüfen wir den Vorfall auf Urkundenfälschung. Wer unberechtigt sein Kennzeichen einträgt, begeht eine Straftat." Dann drohen Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren. Nicht nur für den Fahrer, auch für denjenigen, der die Plakette besorgt und somit Beihilfe zur Unkundenfälschung geleistet habe.
Da ging es aber um illegal erworbene Plaketten.
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Also eine Urkundenfälschung seh ich hier überhaupt nicht.

 

Und wenn ich das hier lese, liegt noch nicht einmal eine Owi vor.

Du bist aber bei der Beurteilung schon einen Schritt weiter.

 

Der Polizist hat nur jemanden, welcher mit einer grünen Plakette erwischt wurde wo diese nicht angebracht werden durfte.

 

Ob der TE es war oder jemand Drittes weis der Polizist nicht.

 

Also fertigt er erst einmal eine Anzeige und die Ermittlungsbehörde kümmert sich um das Weitere.

 

Sicherlich wird der TE hierzu auch noch vernommen werden.

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Was mich an den Ausführungen des @TE etwas stutzig macht, ist der Umstand, dass der Cop die Sache hat prüfen lassen. Warum? Man sieht es ja nicht direkt, wenn man kein Fachmann auf dem Gebiet ist, was dieser offenbar nicht zu sein scheint.

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"Der Polizist hat nur jemanden, welcher mit einer grünen Plakette erwischt wurde wo diese nicht angebracht werden durfte.

 

Ob der TE es war oder jemand Drittes weis der Polizist nicht."

 

 

 

das weis er schon....ich hab im ja nachweisen können das die plakette vom vorbesitzer ist da ja dessen kennzeichen in der plakette steht...ich besorg mir ja nicht son ding und schreib sein kennzeichen drauf...zumal die plakette auch im zulassungsbezirks des vorbesitzers ausgestellt wurde....

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Was mich an den Ausführungen des @TE etwas stutzig macht, ist der Umstand, dass der Cop die Sache hat prüfen lassen. Warum? Man sieht es ja nicht direkt, wenn man kein Fachmann auf dem Gebiet ist, was dieser offenbar nicht zu sein scheint.

 

 

er hats prüfen lassen ( warscheinlich weils nen diesel ist)und konnte mir auch direkt sagen das es für das fahrzeug keinen partikelfilter zum nachrüsten gibt...dazu muss ich sagen das die konntrolle ca. 1000m vor beginn der umweltzone war und die nur danach geschaut haben(umweltplakette)....auf den 1000m kommt aber noch ne auffahrt auf die bab auf diese ich wollte da ich auf dem weg zur arbeit war.meine arbeit ist aber in einer anderen stadt ohne zone und ich wohne ausserhalb der zone...ich hab das auto auch nur für meinen arbeitsweg (200km am tag)

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Genau. Und dann schiebt man dem betreffenden Beamten noch eine wegen falscher Verdächtigung hinterher... dann passt es wieder

Naja grundsätzlich muss der Polizist ja erst einmal dem Verdacht nachgehen und dazu gehört es nun einmal auch die sache aufzunehmen.

 

Das ist doch voellig egal, hier pflegt jemand seine Vorurteile und da muss sofort zugeschlagen werden, sind ja schliesslich alle bloed, die da in Uniform oder sonstwie gekleidet im oeffentlichen Dienst taetig sind........

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das weis er schon....ich hab im ja nachweisen können das die plakette vom vorbesitzer ist da ja dessen kennzeichen in der plakette steht...ich besorg mir ja nicht son ding und schreib sein kennzeichen drauf...zumal die plakette auch im zulassungsbezirks des vorbesitzers ausgestellt wurde....

 

Das ist erst einmal deine Einlassung, weiter nichts. Ob er diese nun glauben muss oder nicht, das sei dahin gestellt. Kann ja auch sein, dass Du bewusst so gehandelt hast, oder? Tatsache ist, dass dem Beamten hier wohl erst einmal nichts anderes uebrig bleibt, als eine Anzeige zu schreiben. Damit gibt er den Fall an uebergeordnete Stellen ab, die dann entscheiden. Diese Entscheidung wird sicherlich zu deinen Gunsten ausfallen - aber dem Beamten hier einen Strick daraus drehen zu wollen, halte ich doch fuer etwas ueberzogen......

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das weis er schon....ich hab im ja nachweisen können das die plakette vom vorbesitzer ist da ja dessen kennzeichen in der plakette steht...ich besorg mir ja nicht son ding und schreib sein kennzeichen drauf...zumal die plakette auch im zulassungsbezirks des vorbesitzers ausgestellt wurde....

Und woher soll der Polizist das wissen, dass du dies nicht doch gemacht hast.

Ich denke der Polizist wird schon mehr als eine Lüge während seines Dienstes gehört haben.

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Und woher soll der Polizist das wissen, dass du dies nicht doch gemacht hast.
Warum sollte er sich eine Umweltplakette besorgen und auf dieser das Kennzeichen des Vorbesitzers eintragen? :blink:
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das weis er schon....ich hab im ja nachweisen können das die plakette vom vorbesitzer ist da ja dessen kennzeichen in der plakette steht...ich besorg mir ja nicht son ding und schreib sein kennzeichen drauf...zumal die plakette auch im zulassungsbezirks des vorbesitzers ausgestellt wurde....

Und woher soll der Polizist das wissen, dass du dies nicht doch gemacht hast.

Ich denke der Polizist wird schon mehr als eine Lüge während seines Dienstes gehört haben.

 

 

auf der plakette ist bzw war das siegel des zulassungsbezirks des vorbesitzers (altenburg) samt dessen kennzeichen welches auch im brief steht

und ich wohne im kreis leipzig ergibt ja kein sinn...zumal wenn ich vorgehabt hätte die plakette zu fälschen hätte ich mein kennzeichen eingetragen...da ich aber nicht vor hatte und habe na le reinzufahren ist mir das eigentlich wurst welche plakette da vorn drin ist...

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Und woher soll der Polizist das wissen, dass du dies nicht doch gemacht hast.
Warum sollte er sich eine Umweltplakette besorgen und auf dieser das Kennzeichen des Vorbesitzers eintragen? :blink:

Um zum Beispiel die Schuld an einer Urkundenfälschung auf den Vorbesitzer abwälzen zu können.

 

Ist das überhaupt eine Urkundenfälschung?

Bei TE nicht, wenn die Geschichte so stimmt. Zumindest der subjektive Tatbestand (Vorsatz etc.) ist nicht erfüllt.

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auf der plakette ist bzw war das siegel des zulassungsbezirks des vorbesitzers (altenburg) samt dessen kennzeichen (...)

 

Wenn das so ist, dass du geschlagene 4 Wochen mit einem falschen Kennzeichen auf der Plakette herumfährst. muss du dir den Schuh zu einen Großteil selbst anziehen, und den damit verbundenen Ärger.

 

Auch wenn das von dir genannte Starfverfahren sicherlich eingestellt werden wird.

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Wenn das so ist, dass du geschlagene 4 Wochen mit einem falschen Kennzeichen auf der Plakette herumfährst. muss du dir den Schuh zu einen Großteil selbst anziehen, und den damit verbundenen Ärger.
Ääh - nö. Es gibt keine Rechtsgrundlage, nach der ein falsches Kennzeichen auf der Umweltplakette strafbar wäre.
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Das habe ich auch nicht gesagt! Siehe meinen Abshlußsatz in #21.

 

Man braucht sich dennoch nicht zu wundern, wenn man Ärger mit den Grünen bekommt. In welcher Form auch immer. Deshalb sagte ich, dass er sich den Schuh zu einem Großteil selbst anziehen muss. Er hätte es wissen müssen, dass das nicht in Ordnung ist, oder siehst du das anders ?

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Schauen wir uns doch mal die Urkundenfälschung an:

 

§ 267

Urkundenfälschung

 

 

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

[...]

 

Wie man sieht ist auch der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr strafbar.

 

Der TE hat das Fahrzeug geführt, in welchem eine falsche Plakette eingeklebt war. Das Problem hier war nicht, dass das falsche Kennzeichen auf der Plakette stand, sondern, dass es eine Grüne Plakette war, für dieses Fahrzeug jedoch eine Gelbe Plakette zugeteilt wird.

 

Von daher lässt sich der Anfangsverdacht der Straftat durchaus nachvollziehen, die Strafanzeige war hier eindeutig zunächst gerechtfertigt.

 

Was ist beispielsweise, wenn der TE bei der Ummeldung eine Plakette kaufen wollte, man ihm jedoch mitgeteilt hätte, es gibt nur die Gelbe und er daraufhin einfach die alte Grüne dringelassen hätte, in der Hoffnung, das falsche Kennzeichen fällt in einer Umweltzone weniger auf als die falsche Plakettenfarbe...

 

Diese subjektiven Gesichtspunkte kann der Polizeibeamte vor Ort kaum abschließend prüfen, so dass ihm rein verfahrensrechtlich keine andere Möglichkeit bleibt als den angetroffenen Halter / Fahrer zunächst in den Beschuldigtenstatus zu versetzen.

 

Gruß

Goose

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Das Fahrzeug in Verbindung mit der Plakette stellt eine zusammengesetze Urkunde dar.

 

Erschleicht man sich nun eine falsche Plakette und klebt diese in das Fahrzeug, so stellt man eine unechte zusammengesetze Urkunde her.

 

Gruß

Goose

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Das habe ich auch nicht gesagt! Siehe meinen Abshlußsatz in #21.
Wenn ich den TE in seinem ersten Beitrag nicht falsch verstanden habe, wurde ihm mit einer Anzeige wg. Urkundenfälschung gedroht, weil das Fahrzeug nie eine grüne Plakette hätte bekommen dürfen. Darauf habe ich auch Deinen letzten Satz in #21 bezogen. Meine Äußerung in #22 bezog sich nur auf Deinen ersten Satz.

 

Man braucht sich dennoch nicht zu wundern, wenn man Ärger mit den Grünen bekommt. In welcher Form auch immer.
Also, wenn mich ein Polizist in so einem Fall vollmundig und allein gestützt durch die eigene feste Überzeugung einer Urkundenfälschung beschuldigte, würde ich mich schon etwas wundern. Wenn ich ihm dann auch noch nachweisen könnte, daß ich das Fahrzeug gewissermaßen frisch erworben habe und er ja bereits feststellen konnte, daß das am Fahrzeug montierte Kennzeichen mit dem auf der beanstandeten Plakette nicht so richtig übereinstimmt (was die Plakette als solche ja per se völlig wertlos macht) und er mich trotzdem weiter beschuldigte, dann würde ich mich schon sehr wundern.

Andererseits habe ich bei Verkehrskontrollen und anderen Treffen mit den Herrschaften schon so viel Unsinn gehört, daß ich mich eigentlich wirklich nicht wundern sollte.

 

Er hätte es wissen müssen, dass das nicht in Ordnung ist, oder siehst du das anders ?
Sehe ich. Zum einen ist es eben nicht nicht in Ordnung, mit einer alten Umweltplakette herumzufahren. Zum anderen halte ich es nicht für die Aufgabe eines Autokäufers, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die im Auto klebende Umweltplakette zu Recht erteilt wurde oder nicht. Und das gilt m.E. unabhängig davon, ob das Fahrzeug nach dem Kauf ein neues Kennzeichen erhielt oder nicht.
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[...]Also, wenn mich ein Polizist in so einem Fall vollmundig und allein gestützt durch die eigene feste Überzeugung einer Urkundenfälschung beschuldigte, würde ich mich schon etwas wundern. Wenn ich ihm dann auch noch nachweisen könnte, daß ich das Fahrzeug gewissermaßen frisch erworben habe und er ja bereits feststellen konnte, daß das am Fahrzeug montierte Kennzeichen mit dem auf der beanstandeten Plakette nicht so richtig übereinstimmt (was die Plakette als solche ja per se völlig wertlos macht) und er mich trotzdem weiter beschuldigte, dann würde ich mich schon sehr wundern.

Andererseits habe ich bei Verkehrskontrollen und anderen Treffen mit den Herrschaften schon so viel Unsinn gehört, daß ich mich eigentlich wirklich nicht wundern sollte.

 

[...]

 

Der TE hatte das Fahrzeug bereits seit vier Wochen auf sich zugelassen.

 

Wie gesagt, der Gebrauch der unechten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr ist strafbar.

 

Hat der TE nun gewusst, dass das Fahrzeug regulär nur eine Gelbe Plakette bekommt, tatsächlich jedoch eine Grüne Plakette drin hat und hat er aus diesem Grund beschlossen, diese drin zu lassen, da in einer rein grünen Umweltzoneeine Grüne Plakette mit falschem Kennzeichen weniger auffällt als eine Gelbe Plakette mit richtigem Kennzeichen, dann liegt die Nutzung zur Täuschung im Rechtsverkehr vor.

Diese Frage kann der Kollege vor Ort aber nicht beantworten, denn alleine aufgrund der Äußerung des Beschuldigten vor Ort kann ich den Vorsatz nicht ausschließen. Was meinst du, wie oft man versucht, mich anzulügen...

 

Gruß

Goose

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Das Fahrzeug in Verbindung mit der Plakette stellt eine zusammengesetze Urkunde dar.

 

Erschleicht man sich nun eine falsche Plakette und klebt diese in das Fahrzeug, so stellt man eine unechte zusammengesetze Urkunde her.

 

Gruß

Goose

 

richtig....ich hab mir diese plakette jedoch nicht erschlichen,und eingeklebt...und wie gesagt mir wars völlig egal ob rot grün gelb, lkw zulassung und diesel war mir wichtig....

 

aber ein bekannter kfz meister meinte heute das die plakette nur in verbindung mit kennzeichen eine urkunde darstellt zb

plakette l-xy123

kennzeichen l-xy123

aber keine urkunde mehr ist wie in meinem fall

pl abg-xy123

kennz. l-xy123

 

in diesem fall würde sie ihr urkundendasein verlieren

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Du hast sie nicht eingeklebt, also hast du die unechte Urkunde nicht hergestellt.

 

Du hast das Fahrzeug und damit die unechte Urkunde jedoch genutzt.

 

Oben habe ich den Gesetzestext der Urkundenfälschung eingestellt.

 

Gruß

Goose

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Warum sollte er sich eine Umweltplakette besorgen und auf dieser das Kennzeichen des Vorbesitzers eintragen? :blink:

 

Von der Logik her gesehen magst Du Recht haben, andererseits steht hier der Verdacht einer Straftat an - ich will damit nicht sagen, dass dem so ist. Von daher koennte man schon sagen, dass diese Handlungsweise den Straftaeter vor Verfolgung schuetzen koennte.

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Also, wenn mich ein Polizist in so einem Fall vollmundig und allein gestützt durch die eigene feste Überzeugung einer Urkundenfälschung beschuldigte, würde ich mich schon etwas wundern. Wenn ich ihm dann auch noch nachweisen könnte, daß ich das Fahrzeug gewissermaßen frisch erworben habe und er ja bereits feststellen konnte, daß das am Fahrzeug montierte Kennzeichen mit dem auf der beanstandeten Plakette nicht so richtig übereinstimmt (was die Plakette als solche ja per se völlig wertlos macht) und er mich trotzdem weiter beschuldigte, dann würde ich mich schon sehr wundern.
Du gehst hier m. E. von voellig falschen Voraussetzungen aus. Der Polizist hat erst einmal die Aufgabe, Straftatbestaende fest zu stellen, wenn ihm der begruendete Verdacht vorliegt. Das ist hier der Fall! Indem er eine Anzeige schreibt - wie es in solchen Faellen seine Pflicht ist - gibt er den Vorgang an uebergeordnete Stellen ab, es ist deren Aufgabe, sich zu wundern und zu pruefen! Die Nachweise kann der Polizist sich ansehen und entsprechend in seiner Anzeige formulieren, die Wuerdigung jedoch obliegt nicht ihm.

 

Zum anderen halte ich es nicht für die Aufgabe eines Autokäufers, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die im Auto klebende Umweltplakette zu Recht erteilt wurde oder nicht. Und das gilt m.E. unabhängig davon, ob das Fahrzeug nach dem Kauf ein neues Kennzeichen erhielt oder nicht.

 

Hier blendest Du die Eigenverantwortung des Kaeufers aus, das ist so nicht richtig, wie ich meine. Der Kaeufer muss sich z.B. ja auch mit der Frage auseinander setzen, ob das erworbene Fahrzeug verkehrstuechtig ist oder nicht, bevor er damit am Verkehr teil nimmt. Klar, versteckte Maengel muss er nicht unbedingt entdecken, wenn aber z. B. die Lampen ausgebaut sind, dann hat er diesen Umstand zu beseitigen, bevor er mit dem Fahrzeug auf die Allgemeinheit los geht.

Normaler Weise ist doch beim Kennzeichenwechsel ein jeder Kaeufer daran interessiert, dass auch die im Fahrzeug befindlichen Plaketten mit dem neuen Kennzeichen uebereinstimmen, von daher sollte der Missstand schon bei der Ummeldung auffallen, oder?

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Ein Wahnsinn, allein schon wie hier über da Thema debatiert wird ist schon echt krass. Unabhängig davon ob das jetzt eine Urkundenfälschung war oder nicht, hätte der Polizist auch gesunden Menschenverstand walten lassen können, den TE aufgefordert die Plakette zu entfernen und gut ist.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist einfach nur noch krank. Im Bezug auf die Umweltzonen wiessen wir doch alle, das diese völlig nutzlos sind. Schon diese Plakette als Urkunde auszulegen, völlig bescheuert und dann soll da noch jemand eine Geld oder sogar Bewährungsstafe für so einen Schwachfug kassieren? Wir haben ja sonst keine Probleme in unserem Land. Sorry aber das mußte ich mal loswerden, auch wenns dem TE nicht weiterhilft.

 

Gruß

only Diesel

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...bzw. welcher Schwachmat ist überhaupt auf die Idee gekommen das Kfz-Kennzeichen auf diese verdammte Plakette zu schreiben? Hätte man nicht einfach die letzten 5, 7,...oder was weiß ich wieviel Stellen der FIN nehmen können, so wie das z.B. bei den Nutzfahrzeugen auf dem SP-Aufkleber der Fall ist (für die, die noch keine SP-Plakette gesehen haben ein Beispiel (klick)).

 

Aber -sagt nix - ich weiß schon, da hat jemand mit Abzockabsicht Köpfchen bewiesen und für weiteren Plakettenabsatz gesorgt ... klar, wer ein Auto kaufen kann und wenn es auch nur ein Gebrauchtes ist soll brav seine hart verdiente Kohle für diesen Umweltschwachsinn zu Fenster raus werfen.

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...bzw. welcher Schwachmat ist überhaupt auf die Idee gekommen das Kfz-Kennzeichen auf diese verdammte Plakette zu schreiben? Hätte man nicht einfach die letzten 5, 7,...oder was weiß ich wieviel Stellen der FIN nehmen können, so wie das z.B. bei den Nutzfahrzeugen auf dem SP-Aufkleber der Fall ist (für die, die noch keine SP-Plakette gesehen haben ein Beispiel (klick)).

 

Dann hätte:

 

a) der TE ein vermutlich noch größeres Problem und

 

b) die Knöllchendamen/-männer überhaupt keine Möglichkeit zu prüfen, ob die Plakette zum Fahrzeug gehört.

 

Es sei den, der Fahrzeugschein liegt auf dem Armaturenbrett.

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Dann hätte:

 

a) der TE ein vermutlich noch größeres Problem und

 

b) die Knöllchendamen/-männer überhaupt keine Möglichkeit zu prüfen, ob die Plakette zum Fahrzeug gehört.

 

Es sei den, der Fahrzeugschein liegt auf dem Armaturenbrett.

 

a) ...gut, die richtige (grün, gelb oder rot) Plakette sollte es natürlich schon sein

 

b) Wieso? Es sollte doch kein Problem sein anhand des amtl. Kennzeichens die FIN abzufragen. Bei bestimmten Fahrzeugen z.B. vielen Geländewägen ist die FIN im Bereich des hinteren rechten Radkasten im Leiterrahmen eingeschlagen und bestimmte Fahrzeughersteller z.B. Volvo oder VW bringen die FIN sogar zusätzlich im Bereich der Windschutzscheibe an! Hier -per google Bildersuche- als Beispiel bei einem Skoda Oktavia - klick. Scheint, dass das inzwischen schon bei mehreren Herstellern usus geworden ist.

 

Außerdem muß halt die Kontrolle in Anwesenheit des Fahrers/Halters anhand des ausgehändigten Fahrzeugscheins stattfinden und nicht klamheimlich beim geparkten Fahrzeug. Bei einer HU Plakette kann man auch nicht ohne Weiteres die Rechtmäßigkeit überprüfen, da benötigt man auch weitere Papiere...

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Außerdem muß halt die Kontrolle in Anwesenheit des Fahrers/Halters anhand des ausgehändigten Fahrzeugscheins stattfinden und nicht klamheimlich beim geparkten Fahrzeug.........

Ich bin absolut kein Befürworter dieser bescheuerten Plakette und auch Politessen werden vermutlich nie zu meinem engeren Freundeskreis gehören, aber ist das wirklich dein Ernst?

 

Wie soll eine Kontrolle in einer Umweltzone bei einem geparkten Fahrzeug sonst möglich sein?

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Bei einer HU Plakette kann man auch nicht ohne Weiteres die Rechtmäßigkeit überprüfen, da benötigt man auch weitere Papiere...

Und beim Zulassungsstempel auch nicht.

 

Und bei der Reifengröße und den Felgen auch nicht.

 

Wie kompliziert hättest du es denn gerne?

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...

Wie soll eine Kontrolle in einer Umweltzone bei einem geparkten Fahrzeug sonst möglich sein?

 

Siehe oben, muß die Dame halt einmal etwas leisten für Ihr Gehalt und entweder in einen Radkasten kriechen, bei bestimmten Fahrzeugen die FIN an der Windschutzscheibe ablesen oder eben die FIN abfragen... außerdem ist deren Job die Parkraumüberwachung und nicht die Überwachung irgendwelcher Plaketten.

 

Ich mache es gar nicht kompliziert, es wundert mich nur warum ausgerechnet diese unnütze Plakette "prüffähig" sein soll und z.B. der ganze andere von Dir aufgeführte Kram außen vor gelassen wird. Wobei wie gesagt "prüffähig" wäre das Ding auch mit der FIN drauf...

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........muß die Dame halt einmal etwas leisten für Ihr Gehalt und entweder in einen Radkasten kriechen, bei bestimmten Fahrzeugen die FIN an der Windschutzscheibe ablesen oder eben die FIN abfragen...

Falls Du verheiratet bist:

 

Würdest Du das auch von dir geben, wenn deine Frau diesen Job machen würde?

 

Falls Du nicht verheiratet bist:

 

Wenn du deine absolute Traumfrau kennenlernen würdest, würdest du sie in den Wind schießen, wenn sie Politesse wäre?

 

Ich krieg auch bei jedem Parkknöllchen nen Hals, aber die Damen machen auch nur ihren Job.

 

Genau wie Du deinen und ich meinen.

 

 

Du scheinst ja ein richtiges Feindbild zu haben :think:

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Wo ist das Problem, jeder Prüfingenieur, Mechaniker, ...usw. kriecht unter irgendwelchen Autos rum und macht sich u.U nicht nur die Finger dreckig ... also ich kann da absolut nix Anstößiges erkennen.

 

Wenn die Damen meinen die Plaketten kontrollieren zu wollen und die FIN am Rahmen eingeschlagen ist muß man, wenn man sie haben will eben da nachsehen... außerdem gibts ja noch die Alternative einer Abfrage.

 

...

Würdest Du das auch von dir geben, wenn deine Frau diesen Job machen würde?

...

 

Entschuldige, ich will Dir nicht zu nahe treten, aber wenn man bei Deinen Beiträgen ein wenig zwischen den Zeilen ließt und dann noch diese Fragen ... :think: das klingt als wenn da jemand gerne eine andere Meinung vertreten würde, aber bei einem falschen Wort ein mächtiges Gewitter fürchtet... :sneaky:

 

 

..., aber die Damen machen auch nur ihren Job.

 

Ja, sollen se ja auch und zwar den Parkraum überwachen und den Rest -wenn es ihnen zu aufwändig ist- in Ruhe lassen. Was kommt als nächstes, heute die Umweltplaketten, morgen das ganze drumrum und übermorgen kriechen se mitm Rollbrett unter Auto rum, schreiben Mängelberichte, lassen einen zur Nachuntersuchung antanzen und nehmen den Prüfingenieuren die Jobs weg.

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Normaler Weise ist doch beim Kennzeichenwechsel ein jeder Kaeufer daran interessiert, dass auch die im Fahrzeug befindlichen Plaketten mit dem neuen Kennzeichen uebereinstimmen, von daher sollte der Missstand schon bei der Ummeldung auffallen, oder?

 

Wenn man nicht in Umweltzonen fährt (unser Zweitwagen hat z.B. in 7 Jahren noch nie eine gesehen), kümmert man sich auch nicht. Ich wohne in einer Gegend, da ist die nächste Umweltzone rund 60km entfernt.

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Entschuldige, ich will Dir nicht zu nahe treten, aber wenn man bei Deinen Beiträgen ein wenig zwischen den Zeilen ließt und dann noch diese Fragen ... :think: das klingt als wenn da jemand gerne eine andere Meinung vertreten würde, aber bei einem falschen Wort ein mächtiges Gewitter fürchtet... :sneaky:

Keine Sorge, da liegst Du völlig falsch.

 

Wenn ich eine andere Meinung vertrete dann habe ich kein Problem, diese kund zu tun und zu vertreten.

 

Und vor einem Gewitter fürchte ich mich schon garnicht :P

 

Trotzdem klinke ich mich hier aus :whistling:

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Das Fahrzeug an sich, ohne Zulassung in einem Landkreis, hat den technischen Stand die Plakette zu bekommen. Wenn ich dann das Auto zuerst in ABG, dann in HH und kurzzeitig über STD in ROW zulasse, ist es immer noch das Auto mit der Plakette.

 

Ich selber habe ein Auto aus ABG :-) in den genannten Landkreisen zugelassen und immer noch die Plakette aus ABG an der Scheibe kleben, selbt bei der 2 jährlichen Tüvuntersuchung wurde das nicht angekreidet. Warum soll ich jdesmal 5 € EXTRA für den selben Aufkleber bezahlen.

 

Der Zustand, dass das Auto bei dir mit dem alten Kennzeichen eine falsche Plakettenfarbe hat und du mit deiner neuen Nummer die falsche Plakette spazieren fährst, ist ja nicht von dir hergestellt wurden, die Zulassungsstelle in Borna hätte dir aufgrund der Ummeldung eine neue Plakette austellen können und prüfen welche dir zusteht, da liegt wohl der Mangel eher an den qualifizierten Damen beim Amt. Lass mich raten das Auto ist von einem Händler der nach einer langen Linkskurve auch auf der linken Seite ist ? Wobei der auch nichts für die falsche Plakette kann, das war ja eher eine der Damen in der Lutherstrasse in Abg, 235/40-17 auf 10x18" werfe ich da mal in den Raum :schreck: .

Ich habe paar Jahre in Abg gewohnt und in der Zeit auch viele Autos gehabt........, über das Amt könnte man ein Buch schreiben !!

 

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Der Zustand, dass das Auto bei dir mit dem alten Kennzeichen eine falsche Plakettenfarbe hat und du mit deiner neuen Nummer die falsche Plakette spazieren fährst, ist ja nicht von dir hergestellt wurden,

Weiter oben habe ich den Gesetzestext der Urkundenfälschung eingestellt. Neben dem Herstellen erfüllt auch die Benutzung der unechten Urkunde den Straftatbestand.

 

Gruß

Goose

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