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Die Fahrkarten Bitte...


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Keine Panik, alles ist gut. Ich bin ein großer, großer Fan von Müllerzählen.   Dieser Thread, und das will ich mal in aller Deutlichkeit sagen, ist nur noch albern. Sagt einer "Feuer ist heiß, da kann

Vielleicht sollte man sich auch mal in die Situation des prügelnden Polizisten hineinversetzen.   Man stelle sich vor, dass der so ein leicht bildungsferner Typ wie @Blaulicht ist, sich nach vielen Di

@Blaulicht: Möglicherweise bist Du im persönlichen Kontakt ein liebenswürdiger Mensch; was Du hier im RF jedoch von Dir gibst, ist (für mich) nicht nur abstrus, sondern auch peinlich. Würdest Du tatsä

Wer schreibt denn die Anzeige? Der Kontrolleur oder der Polizist?
Erstens: das ist keine Erklärung. Zweitens: woher weißt Du denn, wer in diesem Fall was geschrieben hat? Drittens: Du behauptest also, der Polizist, der die Anzeige wegen Beleidigung aufschreibt (was aus meiner Erfahrung eher unwahrscheinlich ist, ich kenne es nur so, daß derjenige, der wegen sowas eine Anzeige erstatten möchte, nachdrücklich aufgefordert wird, sich per Post an die Staatsanwaltschaft zu wenden, aber das nur am Rande) wird durch dieses aufschreiben zum Anzeigeerstatter? Komisch - bei meiner letzten Anzeige wg. Unfallflucht, die tatsächlich ein Polizist aufgeschrieben hat, bin ich während des ganzen Verfahrens Anzeigeerstatter geblieben.

 

Nun lass dir doch mal von einem, der in seinem Leben schon die eine oder andere Anzeige geschrieben hat, sagen, dass du da völlig auf dem falschen Weg bist.
In wie vielen von den Fällen, in denen jemand bei Dir Anzeige erstattet hat, warst Du Anzeigender?

 

Auch hier scheinst du es nicht verstehen zu wollen: Da, wo ich Antworten geben kann, gebe ich Antworten. Da, wo die Fakten für eine Antwort nicht reichen, gebe ich keine Spekulatinen ab.
Beides wäre schön.

 

Unterscheidet die StPO da irgendwo bei den dem jeweiligen Beschuldigten zustehenden Rechten und Pflichten?
Nö. Aber wenn Du ein bißchen nachdenkst, wirst Du schon rausfinden, wo der Unterschied liegt.

 

Wenn du die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau in dieser Sache als objektiv betrachtest wundert mich übrigens gar nichts mehr...
Das Du die Berichterstattung nicht als objektiv empfinden willst, ist Deinem Beruf geschuldet. Wenn Du Dich in diesem Fall aber negativ über die Frankfurter Rundschau äußerst, solltest Du nicht Die Zeit, die FAZ, die Süddeutsche und den Hesssichen Rundfunk vergessen. Die haben nämlich alle nichts anderes berichtet.
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Am besten informierst du dich da mal in einem Forum der Linguistik und Germanistik
Habe ich versucht. Als ich Deinen Namen ins Spiel gebracht habe, wurde meine IP dauerhaft gesperrt.

 

Er kann aber, wenn ihm der Sachverhalt zu getragen wird von Amtswegen schreiben
Darum geht es hier nicht.

 

Aber du traust mir ein sachgerechtes Urteil zu!
Eher friert die Hölle zu.

 

Also: der Kontrolleur erzählt dem Polizisten was los war. (...)
Interessante Geschichte. Pure Spekulation, aber interessant.

 

Wenn ich das schreibe und du es nicht weißt, dann glaub doch einfach
Ich glaube einfach. Aber sicher nicht Dir.

 

aber sag doch nicht, dass das falsch ist - ich habe nun schon so viele Anzeigentexte geschrieben, und etliche mit Zwang, ich weiß das.
Aber sicher doch.

 

Wat willst du? Willst du aufmucken? Fahr mal ganz gewaltig ein Stück runter!

 

Ich kann dir sehr wohl sagen, welche Spitzen du gegen mich unterlassen sollst!

 

Verstanden?

Du solltest Deinen Pfleger über Deine Anfälle informieren.

 

Ich denke nicht.
:nick:
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Du behauptest also, der Polizist, der die Anzeige wegen Beleidigung aufschreibt was aus meiner Erfahrung eher unwahrscheinlich ist, ich kenne es nur so, daß derjenige, der wegen sowas eine Anzeige erstatten möchte, nachdrücklich aufgefordert wird, sich per Post an die Staatsanwaltschaft zu wenden,

 

Siehst du, du kennst dich eben nicht aus.

 

Also, so wie du es meinst zu kennen, kann es einmal vorgekommen sein, so ist es aber absoulut unüblich (genau geommen ist der Polizist so mindestens im Diensrechtsverfahren)

 

 

Zur Rolle habe ich doch schon was gesagt:

Eine Person kann mehrer Rollen haben und eine Rolle kann mehrer Personen haben.

 

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Anzeigenersatter auch die Rolle des Geschädigten hat.

Es kann sein, dass der aufnehmende Beamte sich ebenfalls als Anzeigenersatter einträgt.

 

Ist aber egal, denn den Text schreibt der Polizist und der Bericht, Anzeigentext, Sachverhalt beginnt vor dem Eintreffen am Ereignisort und endet viel später. Der Zwang wird da mit Sicherheit drinne stehen!

 

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Also, so wie du es meinst zu kennen, kann es einmal vorgekommen sein
Nein. Es ist.

 

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Anzeigenersatter auch die Rolle des Geschädigten hat.
Das mußt Du Dir nicht vorstellen. Das ist hier so.

 

Es kann sein, dass der aufnehmende Beamte sich ebenfalls als Anzeigenersatter einträgt.
Jetzt echt? Weil er den Anzeigenden so nett findet?

 

Ist aber egal, denn den Text schreibt der Polizist und der Bericht, Anzeigentext, Sachverhalt beginnt vor dem Eintreffen am Ereignisort und endet viel später. Der Zwang wird da mit Sicherheit drinne stehen!
Du spekulierst. Und das auch noch völlig neben dem Thema.

 

Übrigens: beschäftige Dich mit den Fragen, die an Dich gerichtet werden, damit hast Du genug zu tun. Goose kann selbst antworten.

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Also misst du mit zweierlei maßen und forderst von anderen Antworten ein, wo du selber keine geben willst.

Nö. Ich spiele nur Deine infantilen Spielchen nicht mit.

Es ist lustig, dass ausgerechnet du von infantilen Spielchen sprichst, wo du dich doch selber in solchen versuchst.

 

Also, du forderst Antworten ein und bist selber nicht bereit, welche zu geben. Das soll aber kein Anlegen von zweierlei Maßen sein. Da scheint mir deine Sichtweise doch arg verschoben zu sein...

 

@Biber:

Erstens: das ist keine Erklärung. Zweitens: woher weißt Du denn, wer in diesem Fall was geschrieben hat? Drittens: Du behauptest also, der Polizist, der die Anzeige wegen Beleidigung aufschreibt (was aus meiner Erfahrung eher unwahrscheinlich ist, ich kenne es nur so, daß derjenige, der wegen sowas eine Anzeige erstatten möchte, nachdrücklich aufgefordert wird, sich per Post an die Staatsanwaltschaft zu wenden, aber das nur am Rande) wird durch dieses aufschreiben zum Anzeigeerstatter? Komisch - bei meiner letzten Anzeige wg. Unfallflucht, die tatsächlich ein Polizist aufgeschrieben hat, bin ich während des ganzen Verfahrens Anzeigeerstatter geblieben.

Meine Erfahrung diesbezüglich beruht auf mehreren Jahrzehnten im Polizeidienst, aus denen ich sowohl mein eigenes Arbeiten als auch das Arbeiten meiner Kollegen wiedergebe.

Und ich kann dir wirklich nicht sagen, wie viele Anzeigen wegen Beleidigung ich schon aufgenommen und auch von Kollegen im Zuge der Vorgangskontrolle bearbeitet habe, es sind etliche.

 

Worauf genau bezieht sich deine oben genannte Erfahrung?

 

In wie vielen von den Fällen, in denen jemand bei Dir Anzeige erstattet hat, warst Du Anzeigender?

In allen von mir geschriebenen Anzeigen steht: Anzeige gefertigt durch <mein Name>

 

Nö. Aber wenn Du ein bißchen nachdenkst, wirst Du schon rausfinden, wo der Unterschied liegt.

Sei doch so nett und erkläre mir, worauf du hinauswillst.

 

Das Du die Berichterstattung nicht als objektiv empfinden willst, ist Deinem Beruf geschuldet. Wenn Du Dich in diesem Fall aber negativ über die Frankfurter Rundschau äußerst, solltest Du nicht Die Zeit, die FAZ, die Süddeutsche und den Hesssichen Rundfunk vergessen. Die haben nämlich alle nichts anderes berichtet.

Die anderen Zeitungen haben meines Wissens weitestgehend die Formulierungen der FR übernommen.

 

Ich hatte schon mehrere Teile aus den Berichten eingestellt, die doch recht eindrucksvolle Beispiele einer vorverurteilenden Presse darstellen.

 

Gruß

Goose

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In allen von mir geschriebenen Anzeigen steht: Anzeige gefertigt durch <mein Name>
Welchen Teil von Anzeigender bzw. Anzeigeerstatter hast Du nicht verstanden? Oder soll ich tatsächlich davon ausgehen, daß Du den Unterschied zwischen (be)anzeigen und Anzeige aufnehmen / fertigen nicht kennst?

 

Sei doch so nett und erkläre mir, worauf du hinauswillst.
Ich hatte auf den Unterschied zwischen Beschuldigter einer Beleidigung und Beschuldigter der Körperverletzung im Amt etc. hingewiesen, worauf Du - wohl eher rhetorisch - fragtest, ob die StPO da irgendwo bei den dem jeweiligen Beschuldigten zustehenden Rechten und Pflichten unterscheidet. Ich hatte Deine Frage beantwortet und darauf hingewiesen, daß es nicht um diesen Aspekt ging. Ich hatte angenommen, Du wärest in der Lage, zu erkennen, daß der Beschuldigtenstatus allein kein sinnvolles Merkmal ist und das anhand der in diesem Fall im Raum stehenden Tatvorwürfe verdeutlicht.
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Ich hatte auf den Unterschied zwischen Beschuldigter einer Beleidigung und Beschuldigter der Körperverletzung im Amt etc. hingewiesen

Biber, der Unterschied spielt verfahrensrechtlich keine Rolle.

 

Welchen Teil von Anzeigender bzw. Anzeigeerstatter hast Du nicht verstanden? Oder soll ich tatsächlich davon ausgehen, daß Du den Unterschied zwischen (be)anzeigen und Anzeige aufnehmen / fertigen nicht kennst?

 

 

Den Unterschied kenne ich, gewöhnlich bin ich dann Anzeigenerstatter, wenn ich einen Sachverhalt selber feststelle und zur Anzeige bringe (anders, wenn die Protokollaufnahme auf der Wache erfolgt). Der Anzeigenerstatter muss nicht zwingend der Geschädigte sein.

 

Aber erzähl doch mal, wie viele Fälle du kennst, in denen eine Beleidigung nicht aufgenommen, sondern gleich an die StA verwiesen wurde.

 

Gruß

Goose

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Biber, der Unterschied spielt verfahrensrechtlich keine Rolle.
Das hatte ich auch nicht bezweifelt. Es gibt allerdings doch recht deutliche Unterschiede in den möglichen Folgen und sicher auch z.B. in der Intensität der Ermittlungen. Darum ging es.

 

Den Unterschied kenne ich, gewöhnlich bin ich dann Anzeigenerstatter, wenn ich einen Sachverhalt selber feststelle und zur Anzeige bringe (anders, wenn die Protokollaufnahme auf der Wache erfolgt). Der Anzeigenerstatter muss nicht zwingend der Geschädigte sein.
Preiset den Herrn - endlich hat es geklappt! Wir können also festhalten: die Kontrolleure sind die Anzeigeerstatter (wann, wie und wo auch immer sie den Herrn W. beanzeigt haben), nicht die vier beteiligten Polizisten, aus deren Obhut Herr W. schwerverletzt ins Krankenhaus gelangt.

 

Aber erzähl doch mal, wie viele Fälle du kennst, in denen eine Beleidigung nicht aufgenommen, sondern gleich an die StA verwiesen wurde.
Ich habe (un-)mittelbar insgesamt fünf Versuche erlebt, bei denen die Polizisten auf der Wache doch sehr deutlich gemacht haben, daß sie sich mit dieser Thematik nicht befassen wollten. Wofür wolltest Du das jetzt wissen?
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… absoulut unüblich (genau geommen ist der Polizist so mindestens im Diensrechtsverfahren) Zur Rolle habe ich doch schon was gesagt: Eine Person kann mehrer Rollen haben und eine Rolle kann mehrer Personen haben. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Anzeigenersatter auch die Rolle des Geschädigten hat.

Kann es sein, dass Du ein wenig von der Rolle bist?

 

Ich habe Dir doch schon mal das letzte Drittel von “Good Morning, Vietnam” empfohlen, oder?
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Biber, der Unterschied spielt verfahrensrechtlich keine Rolle.
Das hatte ich auch nicht bezweifelt. Es gibt allerdings doch recht deutliche Unterschiede in den möglichen Folgen und sicher auch z.B. in der Intensität der Ermittlungen. Darum ging es.

Nein.

 

Den Unterschied kenne ich, gewöhnlich bin ich dann Anzeigenerstatter, wenn ich einen Sachverhalt selber feststelle und zur Anzeige bringe (anders, wenn die Protokollaufnahme auf der Wache erfolgt). Der Anzeigenerstatter muss nicht zwingend der Geschädigte sein.
Preiset den Herrn - endlich hat es geklappt! Wir können also festhalten: die Kontrolleure sind die Anzeigeerstatter (wann, wie und wo auch immer sie den Herrn W. beanzeigt haben), nicht die vier beteiligten Polizisten, aus deren Obhut Herr W. schwerverletzt ins Krankenhaus gelangt.

Wissen wir nicht.

Die Polizei wurde gerufen. Der Sachverhalt erzählt, vermutlich wurde Anzeige durch die Kontrolleure erstattet.

Wie gesagt, können auch mehrer Rollen von Persoenen vergeben werden und Personen mehrer Rollen zugewiesen werden.

 

 

Aber erzähl doch mal, wie viele Fälle du kennst, in denen eine Beleidigung nicht aufgenommen, sondern gleich an die StA verwiesen wurde.
Ich habe (un-)mittelbar insgesamt fünf Versuche erlebt, bei denen die Polizisten auf der Wache doch sehr deutlich gemacht haben, daß sie sich mit dieser Thematik nicht befassen wollten. Wofür wolltest Du das jetzt wissen?

ich vermute, dass in deinen fünf Fällen nur in deinem Kopf ein Straftatverdacht vorlag. In der reallen Welt aber nicht.
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Preiset den Herrn - endlich hat es geklappt! Wir können also festhalten: die Kontrolleure sind die Anzeigeerstatter (wann, wie und wo auch immer sie den Herrn W. beanzeigt haben), nicht die vier beteiligten Polizisten, aus deren Obhut Herr W. schwerverletzt ins Krankenhaus gelangt.

Tief durchatmen... Die Polizisten haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Anzeige geschrieben. Ist das so schwer zu verstehen?

 

Fuenf Sachverhalte, die du (un)mittelbar mitbekommen hast…. Dem stehen nun, wie schon gesagt, die unzaehligen Anzeigen gegenueber, die ich dazu schon selber geschrieben und auch von anderen Kollegen gesichtet habe…

Und bei den fuenf Sachverhalten, die dir (un)mittelbar bekannt sind, wie oft wurde da auf die StA und wie oft auf den Schiedsmann verwiesen? Was bedeutet uebrigens (un)mittelbar? Wieviele kennst du nur vom hoerensagen und wie viele hast du tatsaechlich selber erlebt (bei fuenf Sachverhalten sollte man das ja recht leicht abschaetzen koennen)

 

 

Gruss

Goose

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Die Polizisten haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Anzeige geschrieben. Ist das so schwer zu verstehen?
Erstens ist das Spekulation, und Du wolltest Dich doch nur zu Fakten äußern. Unabhängig davon war nie das Thema, wer die Anzeige geschrieben hat: der Polizist ist jedenfalls nicht der Anzeigeerstatter.

 

Dem stehen nun, wie schon gesagt, die unzaehligen Anzeigen gegenueber, die ich dazu schon selber geschrieben und auch von anderen Kollegen gesichtet habe…
Ja und? Was willst Du uns damit sagen? Das das von mir geschilderte Verhalten nicht vorkommen kann?

 

Und bei den fuenf Sachverhalten, die dir (un)mittelbar bekannt sind, wie oft wurde da auf die StA und wie oft auf den Schiedsmann verwiesen?
Welchen Teil meines entsprechenden Satzes aus #560 hat Du nicht verstanden? Welchen Unterschied macht es, ob der Polizist auf den StA oder den Schiedsmann verwiesen hat?

 

Was bedeutet uebrigens (un)mittelbar? Wieviele kennst du nur vom hoerensagen und wie viele hast du tatsaechlich selber erlebt (bei fuenf Sachverhalten sollte man das ja recht leicht abschaetzen koennen)
Ich hatte Dich in meinem Beitrag schon mal gefragt und leider mal wieder keine Antwort erhalten, also bitte gleich zweimal beantworten: wofür willst Du das jetzt wissen?

 

Nein.
Da könntest Du sogar recht haben. Möglicherweise wird bei Beleidigungen zwischen Normalbürgern tatsächlich intensiver ermittelt als bei Körperverletzungen im Amt. Das Du dieser Meinung bist, erstaunt mich jetzt aber doch.

 

Wissen wir nicht.
Blaulicht, bitte lass Dir endlich den Unterschied zwischen ich und wir erklären. Wenn Du etwas nicht weißt, weil Du nicht lesen kannst oder willst oder das gelesene wieder vergisst oder nicht sauber abgespeichert oder verarbeitet hast, dann gilt das für Dich, nicht für andere. Wir wissen nämlich, daß die Kontrolleure Anzeige wegen Beleidigung erstattet haben.
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Biber, ging es nicht darum, ob eine Anzeige oder ein bericht geschrieben wurde. Spielt es da nun eine Rolle, wer Anzeigenerstatter ist oder ist das eine, wie m3 es bezeichnen wuerde, Nebelkerze?

 

Wie gesagt, die Beamten werden was geschrieben haben, und das ist mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, wenn eine Straftat im Raum steht, eine Strafanzeige und eben kein Bericht.

 

Es macht viele Unterschiede, ob auf StA oder Schiedsmann verwiesen wird. Den groessten Unterschied macht es jedoch in der Tatsache, dass es mir zeigt, ob du ueberhaubt weisst, wovon du sprichst. Aus dem gleichen Grund stellte ich auch die andere Frage, denn wenn ich schon von unmittelbar bekannten Sachverhalten hoere, dann werde ich bei einem, der immer wieder rechtliche Begriffe durcheinanderwirft, doch skeptisch.

 

Gruss

Goose

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@Goose: Es ging darum, ob das Video nicht gesichert hätte werden müssen. Hätte es meiner Ansicht nach.

 

Da auch Experte Blaulicht von einem "Bericht" schrieb, könntet Ihr Euch vielleicht auf einen neutralen Begriff wie "Zettel" einigen, oder?

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Biber, ging es nicht darum, ob eine Anzeige oder ein bericht geschrieben wurde.
Gut erinnert. Und damit es nicht in Vergessenheit gerät: Du sprachest von Anzeige, niemand sonst.

 

Spielt es da nun eine Rolle, wer Anzeigenerstatter ist
Für den Bericht über den Einsatz der vier Polizisten, aus deren Obhut der Herr W. schwerverletzt ins Krankenhaus entlassen wurde und die Frage, warum kein Verantwortlicher (dessen genaue Funktions- oder Dienstbezeichnung übrigens nach wie vor irrelevant ist) so schlau war, alle möglicherweise relevanten Beweismittel zu sichern, spielt das selbstverständlich keine Rolle. Hat auch niemand behauptet.

 

oder ist das eine, wie m3 es bezeichnen wuerde, Nebelkerze?
Naja, da Du nachfragst: man kann Dein Verhalten bezgl. der Thematik Bericht / Anzeige durchaus als Nebelkerze bezeichnen.

 

Wie gesagt, die Beamten werden was geschrieben haben, und das ist mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, wenn eine Straftat im Raum steht, eine Strafanzeige und eben kein Bericht.
Täusche ich mich oder ist das Spekulation? Kann eigentlich nicht, Du wolltest Dich doch nur zu Fakten äußern - also dann: woher weißt Du, daß die Beamten eine Strafanzeige geschrieben haben?

 

Es macht viele Unterschiede, ob auf StA oder Schiedsmann verwiesen wird.
Sicher. Allerdings nicht für das, was ich beschrieben habe. Wenn Du meinen Beitrag nochmal liest, wirst Du feststellen: es ging nur um die Tatsache, daß die Herrschaften keine Anzeige aufnehmen wollten.

 

Den groessten Unterschied macht es jedoch in der Tatsache, dass es mir zeigt, ob du ueberhaubt weisst, wovon du sprichst. (...)
Prinzipiell eine ausgesprochen gute Idee, doch ja. Wenn Du aber, wie hier, nicht richtig liest und / oder verstehst bzw. das nicht willst, kannst Du auch nicht richitg beurteilen.
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Da auch Experte Blaulicht von einem "Bericht" schrieb, könntet Ihr Euch vielleicht auf einen neutralen Begriff wie "Zettel" einigen, oder?

Nein, Zettel ist Unsinn.

Zwang wird dokumentiert.

Dafür gibt es verschieden Möglichkeiten. Die wohl einschlägigsten sind

- Anzeige

- Einsatzverlaufsbericht

- (weitere Formen der) Berichte

- Lagemeldung

- Lagesofortmeldung

- weitere Formen der Meldungen

- weitere Zwangsmittelmeldungen

 

 

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... Die Polizisten haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Anzeige geschrieben.

 

 

Davon ist auszugehen.

Wenn man sich schon selbst vernehmen kann und dies niederschreibt, ist so eine Anzeige ein Klacks.

 

http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_lippe/bad_salzuflen/bad_salzuflen/7324927_Hooligan-Prozess_Szenekundiger_Polizist_verteidigt_Video-Aufnahmen.html

 

Gruss

snb

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Da auch Experte Blaulicht von einem "Bericht" schrieb, könntet Ihr Euch vielleicht auf einen neutralen Begriff wie "Zettel" einigen, oder?

Nein, Zettel ist Unsinn.

Zwang wird dokumentiert.

Dafür gibt es verschieden Möglichkeiten. Die wohl einschlägigsten sind

- Anzeige

- Einsatzverlaufsbericht

- (weitere Formen der) Berichte

- Lagemeldung

- Lagesofortmeldung

- weitere Formen der Meldungen

- weitere Zwangsmittelmeldungen

Einer fehlt:

Einlaufverlaufsbericht

 

Gruss

snb

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Dafür gibt es verschieden Möglichkeiten.
Ein Zettel, verehrter PedroK, ein Zettel spielt dabei niemals eine Rolle. Ein Blatt Papier vielleicht, aber ein Zettel - neinnein.
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Sorry, sorry für den "Zettel"! Aber Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ging es Dir von Anfang an darum, dass die beteiligten Polizisten den Verlauf des Einsatzes dokumentiert haben müssen:

Und in diesem Bericht müssen ja wohl doch so Begriffe wie verletzt, Krankenhaus, Wohnung betreten usw. auftauchen, oder täusche ich mich?

 

Dazu @Blaulicht:

Natürlich tauchen diese Begriffe in dem Bericht auf.
(#271)

 

Und genau darum geht’s.

 

Vorangegangen war übrigens dieses @Goosesche Genebel:

Ob es hier so war, weiß ich nicht, aber ich hatte auch schon "Gäste" in der Zelle, die ihren Kopf eigenmotiviert gegend ie Wand gehauen haben.

Und natürlich dieses:

Wie gesagt, ich kenne, ebensowenig wie du, den Inhalt der ursprünglichen Anzeige, daher kann ich nicht abschließend beurteilen, ob man auf deren Grundlage das Videomaterial hätte sichern müssen.

 

Also: Dokumentiert wurde die Prügel wohl, dementsprechend hätte man auch das Video sichern müssen.

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Sorry, sorry für den "Zettel"!
Weil Du ja wohl auch eher wenig bis keine Ahnung von der Polizeiarbeit hast, wird man Dir Deinen Fauxpas sicher nachsehen. Jetzt weißt Du ja, daß Polizisten verschiedene Möglichkeiten zur Zwangdokumentation haben (nicht zu verwechseln mit Dokumentationszwang, der scheint nicht zwingend zu sein), dazu aber keinen Zettel brauchen.

Wobei, nachdem ich nochmal nachgedacht habe: das Blaulicht hat schon Recht. Die Polizisten, mit denen ich zu tun hatte und die sich in meiner Gegenwart was notiert haben, hatten alle so ein in Kunstleder eingebundenes Notizbuch. Zettel wurden das erst, wenn sie die Seite herausrissen. Das war aber erst, nachdem sie irgendwas notiert dokumentiert hatten.

 

Aber Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ging es Dir von Anfang an darum, dass die beteiligten Polizisten den Verlauf des Einsatzes dokumentiert haben müssen
Du hast.

 

Und genau darum geht’s.
Ich hätte es nicht besser sagen können.

 

Also: Dokumentiert wurde die Prügel wohl, dementsprechend hätte man auch das Video sichern müssen.
Das ist natürlich ein ganz und gar unzulässiger Schluß. Schließlich konnte der zur Zeit der Rückkehr der vier Polizisten Verantwortliche auf dem Revier aus der zettellosen Dokumentation der Polizisten und der Tatsache, daß ein zuvor unbeschädigter Mensch nach dem Kontakt mit den zurückgekehrten vier Polizisten ganz allein, aber plötzlich schwerverletzt im Krankenhaus lag und den ganzen anderen Geschehnissen, deren Wiederholung ich mir hier erspare, nicht zwangsläufig schließen, irgendjemand könne sich für irgendwelches Beweismaterial eines Vorganges interessieren, der unter Kamerabeobachtung begonnen hatte, so daß es opportun sein könnte, ebdendieses Beobachtungsmaterial sicher zu stellen. Du hast echt keine Ahnung von Polizeiarbeit!
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Ich sehe halt manchmal vor lauter Zetteln das Notizbuch nicht. Hoffentlich werde ich dafür nicht beanzeigt und in die Ausermittlungs-Zelle verbracht.

 

Mit toxischen Ermahnungen rechnet: Pedro.

 

P.S.: Ernsthaft: Es ist doch wirklich ein Ding, dass die dieses Video nicht gesichert haben, oder? Sonst wird immer die Datensammelwut verteidigt, hier schien seltsamerweise kein Interesse zu bestehen.

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Du wirst es zwar wieder nicht kapieren, aber ich versuche es nochmals (Du musst leider den ganzen langen Text lesen und verstehen):

Die Polizei hat Gegenstände sicherzustellen oder zu beschlagnahmen, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können. Es muss sich um Gegenstände handeln, die entweder die Täterschaft oder Teilnahme oder die Tat bzw. Tatumstände beweisen können. Ist das der Fall, sind alle Gegenstände, die für das zu erwartende Strafverfahren von Bedeutung sein können, als Beweismittel sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen.
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Was soll das Video vom Bahnhof innen den helfen über die Situation beim Bahnhof draußen?

Hiermit wäre diese kreuzdumme Mär von: "Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten ",

endgültig widerlegt.

 

Gruss

snb

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Der Rückschluss ist nun quatsch.
Siehste, PedroK, ich habe es Dir gesagt! :P

 

Was soll das Video vom Bahnhof innen den helfen über die Situation beim Bahnhof draußen?
Wenn Du den ersten Artikel zu dem Vorfall endlich lesen würdest, könntest müßtest Du aufhören, immer wieder diese Frage zu stellen. Inzwischen nehme ich an, daß Du das genau deshalb nicht tust (lesen, meine ich), weil Du Dir Deine Meinung nicht durch Tatsachen kaputt machen lassen willst.
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Also:

 

Es gibt zwei Überlegungen

 

- Als Beweismittel nich geeignet

- Die Überlegungen kamen erst nach Löschung

 

Aufgrund der Zwangsmittelmeldeverpflichtungen glaube ich nicht an Variante zwei.

Für Variante eins gibt es zwei Ansätze, die Entscheidung war

- Richtig

- Falsch

 

Vieles spricht dafür, dass die Entscheidung richtig war.

 

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Mit toxischen Ermahnungen rechnet: Pedro.
Keine Panik, alles ist gut. Ich bin ein großer, großer Fan von Müllerzählen. ;)

 

Dieser Thread, und das will ich mal in aller Deutlichkeit sagen, ist nur noch albern. Sagt einer "Feuer ist heiß, da kannste Dich dran verbrennen." Kommt Goose um die Ecke und schreibt: "Meinst Du nun, dass es kein Feuer geben kann, wo man sich nicht verbrennen kann? Wie ich diese Verhörtakttiken verabscheue....

Und als wenn das nicht schon genug wäre, stolpert Blaulicht kenntnissarm durch die Botanik und weiß vor lauter Schreiberei kaum noch, mit wem er sich alles unterhält. Fragen an ihn beantwortet er nicht - nichtmal auf wiederholte Nachfrage - Fragen an andere entert er einfach, sodass der Frager den eigentlichen Addressaten kaum mehr in der Flut der Beiträge erreichen kann. Meine - ernstgemeinten - Fragen stehen jetzt wahrscheinlich auf Seite 7 und sind perdu - auch eine Taktik um sich nicht stellen zu müssen.

 

Nee: Könnt Ihr alleine machen.

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Nein, 'Blaulicht', der Vergleich war absolut treffend! Auch alle anderen Punkte, die 'Toxic Waste' da erwaehnt hat, kann man nur so zusammen fassen: Exzellente Beschreibung dessen, was hier im Thread vorgeht. Beweise dafuer lieferst Du gerade selbst: Einen Beitrag darueber habe ich an Dich 'ne Frage gestellt, die Du geflissentlich uebersehen hast.

Als Fazit koennte man den Thread hier eigentlich dicht machen.........

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Keine Panik, alles ist gut. Ich bin ein großer, großer Fan von Müllerzählen. ;)

Ich weiß ;).

 

Dieser Thread, und das will ich mal in aller Deutlichkeit sagen …
Sehr treffende Zustandsbeschreibung.

 

Eine Deiner Fragen ist IMO durch den Rodorf-Text beantwortet. Vielleicht kommt da ja noch eine qualifizierte Stellungnahme von den Experten.

 

Gruß, Pedro.

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Jetz hat sie eine Monatskarte?

Sie haben eine übertragbare Monatskarte, die ab 19h für die ganze Familie gilt.

 

Hat er eine Karte gekauft oder ist er schwarzgefahren?
Oder schlicht gelatscht? Je nachdem, wo er auf der Berger etwas zu tun hatte, läge das u.U. nahe.
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Jetz hat sie eine Monatskarte? Ich dachte sie sei auf der Karte von W. gefahren? Und wie ist W. , der ja früher ausstieg, zu ihr gekommen? Hat er eine Karte gekauft oder ist er schwarzgefahren?

Ja.

 

Gruss

snb

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Der Vergleich mit Goose und dem Feuer zeigt, dass du überhaupt nicht verstanden hast, was hier gesagt wurde.

Und dass Du Dir aus meinem Beitrag ausgerechnet den Teil, der sich an bzw. über Goose richtet aussuchst, um mir zu antworten, zeigt, dass ich wenigstens nicht völlig daneben lag. Und vielleicht magst Du ja begründen, wie Du zu dem Urteil kommst - ich blicke nicht dahinter.

 

Schließen muss man - glaube - ich nicht, es würde völlig reichen, wenn sich die Debattenteilnehmer an gewisse Regeln fairen Streitens halten würden. Und dass spekulliert wird,liegt in der Natur der Sache. Und selbst spekullieren kann man mit Niveau und vor allem Anstand und ohne strategisches Lenken und Ignorieren.

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