Tollertyp 2 Posted September 28, 2012 Report Share Posted September 28, 2012 Hi an alle, ich bräuchte mal eure Hilfe. Bin am 12. 07. 2012 an einer Standblitze etwas zu schnell auf der Autobahn unterwegs gewesen. Ich mich in den Arsch beisen könnte, da diese Stelle eigentlich bekannt ist.Aber da war gerade Baustelle un ich habe mit den Mitfahrern geschwätzt. Naja das Resultat: 33 km/h ausserorts zu schnell. So nun ist der Anhörungsbogen am 26.09.2012 bei mir reingeflattertAm 12.10 läuft die Verjährungsfrist ab. Was kann ich tun. Habt ihr kreative Ideen? Danke im vorraus Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 28, 2012 Report Share Posted September 28, 2012 Am 12.10 läuft die Verjährungsfrist ab. Was kann ich tun. Habt ihr kreative Ideen?Nein, die Verjährung währe am 12.10 für dich ausgelaufen, durch die Anordnung der Anhörung wurde die Verjährung unterbrochen.Wie du da noch herauskommen kannst, hier gibt es viele Hinweise, deine Chance ist jedoch - sehr - gering. Denn für jeder andere „Fahrer“ läuft die Verjährung weiter, der SB wird den „Braten riechen“. Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted September 28, 2012 Author Report Share Posted September 28, 2012 Ehm, was ist wenn ich den Anhörungsbogen nicht bekommen hätte? Denn der ist mir als normale Einwurfsendung zugestellt worden gibt es denn da Möglichkeiten? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 28, 2012 Report Share Posted September 28, 2012 Ehm, was ist wenn ich den Anhörungsbogen nicht bekommen hätte?Würde auch nichts ändern. Einzig, wenn sich noch jemand anderes als Fahrer bezichtigen würde könnte noch mit viel Glück etwas ändern. Dazu empfehle ich einfach mal paar Beiträge lesen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted September 28, 2012 Author Report Share Posted September 28, 2012 Na ich habe einen Zwillingsbruder Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted September 28, 2012 Report Share Posted September 28, 2012 Eineiig? Und seht euch auch noch wirklich ähnlich? Wenn ja, dann habt ihr so gut wie gewonnen. "Wir wissen beide nicht mehr, wer vor so langer Zeit gefahren ist. Kann man das auf dem Foto denn nicht erkennen?" Und nach einhelliger Meinung hier im Forum kann der evtl. bemühte "Affenforscher" bei eineiigen Zwillingen ohne sonstige Merkmale (nur einNasenloch oder so) nicht zielsicher genug sagen, wer gefahren ist, so dass der Richter keinen verurteilen darf. Hilft die Forumsssuche nach "Zwilling"? Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted September 28, 2012 Author Report Share Posted September 28, 2012 Kasperle, danke für den Tipp, allerdings wollte ich es gar nicht so weit kommen lassen, sondern ab 12. Oktober mich zurücklehnen können sagen verjährt. Siehst Du da eine Chance? Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted September 28, 2012 Report Share Posted September 28, 2012 Nope, Verjährung gegen Dich wurde unterbrochen und läuft jetzt noch bis 26.12.2012. Bis dahin dürfen die einen BuGeBe gegen Dich erlassen. Schreib Doch auf den AHB einfach drauf: Verstoß wird nicht zugegeben. Und mein Zwillingsbruder Karl Habernach, Dürrenmattstraße 17, 84236 Gipfelbach, sagt, dass er es auch nicht war. (Name und Anschrift evtl. anpassen ;-) Dann können die sich gleich das Passbild im EMA anschauen und die Chance abschätzen, ob ein BuGeBe gegen einen von euch beiden vor Gericht Bestand hätte. Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted September 28, 2012 Author Report Share Posted September 28, 2012 Na dann werde ich dass mal so tuen. Danke für das Gedanken machen. Gruss aus Leipzig Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted September 28, 2012 Report Share Posted September 28, 2012 Aber bitte vorab auch einkalkulieren, daß das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden könnte. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 28, 2012 Report Share Posted September 28, 2012 wobei der Erlass eines Fahrtenbuchs natürlich auch gebührenpflichtig ist, das kann bis zu 90 Euro gehen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 28, 2012 Report Share Posted September 28, 2012 Schreib Doch auf den AHB einfach drauf: Verstoß wird nicht zugegeben. Und mein Zwillingsbruder Karl Habernach, Dürrenmattstraße 17, 84236 Gipfelbach, sagt, dass er es auch nicht war. (Name und Anschrift evtl. anpassen ;-) Ich wuerde das in einem solchen Fall gaenzlich anders machen: Beide geben zu, an dem Tag gefahren zu sein. Dann naemlich wird der Sachbearbeiter vor ein ernsthaftes Problem gestellt....... Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted September 28, 2012 Report Share Posted September 28, 2012 ... und der Zwilling, der schon mit einem AHB bedacht wurde, kriegt auch den BuGeBe. Hier soll doch bitte die Behörde mal selber aktiv werden müssen und Dinge recherchieren. Den Anhaltspunkt, dass noch ein Zwillingsbruder exisitert, darf man ihnen aber schon geben ;-) Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 28, 2012 Report Share Posted September 28, 2012 Nun, wenn der BuGeBe kommt, dann wird Einspruch eingelegt. Wenn er denn kommt, ich wuerde das anzweifeln wollen, weil der SB erkennen muss, dass er hier vor einer unloesbaren Aufgabe steht. Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted September 30, 2012 Author Report Share Posted September 30, 2012 Hi an alle, danke fürs Mitdenken.ich werd euch in Kenntniss setzen was das Ergebnis war. Grüsse Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted September 30, 2012 Report Share Posted September 30, 2012 Ich wuerde das in einem solchen Fall gaenzlich anders machen: Beide geben zu, an dem Tag gefahren zu sein. Dann naemlich wird der Sachbearbeiter vor ein ernsthaftes Problem gestellt.......Du kannst ja fies sein . dete Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted October 16, 2012 Author Report Share Posted October 16, 2012 Hallo liebe Mitdenker, es gibt Neuigkeiten von der Behörde. Mein Bruder und ich haben gemeinsam einen Brief verfasst in dem wir erklärten, dass wir uns nicht genau erinnern können wer am besagten Tag gefahren ist.Nun hat Sachbearbeiter zurückgeschrieben: er übersendet das Beweisfoto. Nun soll ich mitteilen wer das Fahrzeug fuhr. Er möchte den Brief innerhalb einer Woche zurück, sonst polizeiliche Ermittlungen. Mittlerweile ist 3 monatige Frist schon überschritten.Hoffe nur, dass das gemeinsame Verfassen des Briefes die Frist nicht automatisch aussetzt oder verlängert Was nun? Was kann weiter passieren? Freu mich auf eure Antworten Grüße Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 16, 2012 Report Share Posted October 16, 2012 Sagtest Du nicht weiter oben schon, daß Du im September einen Anhörungsbogen bekommen hast? Und wurde Dir daraufhin nicht mitgeteilt, daß die Verjährung dadurch unterbrochen wurde? Wie also kommst Du jetzt auf den Gedanken, die Verjährung könnte nicht unterbrochen worden sein?! Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted October 16, 2012 Author Report Share Posted October 16, 2012 Danke für die schnelle Antwort.Wenn mein fast identisch aussehender Zwillingsbruder gefahren ist, müsste der ja während der Frist ermittelt worden sein?Ist unser Brief dafür relevant? Quote Link to post Share on other sites
caps2look 5 Posted October 16, 2012 Report Share Posted October 16, 2012 Wenn dein Bruder noch keinen Anhörungsbogen bekommen hat und die 3 Monate ganz sicher um sind, ihn jetzt als Fahrer benennen und wenn dann ein Bußgeldbescheid für deinen Bruder kommt, auf die Verjährung hinweisen. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted October 16, 2012 Report Share Posted October 16, 2012 Und um zukünftig ähnliche Situationen vermeiden zu können, zeitgleich um die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches bitten.Dann ist die Überraschung nicht so groß, wenn die Anordnung eintrifft. Haltet Ihr die SB für einfältig?Bei 33km/h außerorts so einen Aufwand zu betreiben ist unangemessen. Dieses Mittel würde ich mir für den Ernstfall aufheben. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 16, 2012 Report Share Posted October 16, 2012 Die Frage ist ja, ob die Bußgeldstelle es jetzt überhaupt noch fressen würde, wenn nun der Zwillingsbruder als Fahrer benannt würde. Ich könnte mir auch vorstellen, daß sie die Akte an die StA weiterleiten und weiter davon ausgehen würden, daß der TE selbst gefahren sei. Fraglich ist IMO auch, ob ein ggf. zu Rate gezogender Gutachte nicht in der Lage wäre, die Zwillinge auseinander zu halten und den tatsächlichen Fahrer auf dem Foto zu erkennen. Das könnte ggf. nochmal hübsch teuer werden. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 16, 2012 Report Share Posted October 16, 2012 Hallo, @alle, Meldung an die Moderation ist raus. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 17, 2012 Report Share Posted October 17, 2012 er übersendet das Beweisfoto. Nun soll ich mitteilen wer das Fahrzeug fuhr. Er möchte den Brief innerhalb einer Woche zurück, sonst polizeiliche Ermittlungen. Hatte ich nicht gesagt, dass beide Brueder zugeben sollten? DAS waere es dann wohl gewesen. Nun hat der SB einen gemeinsamen Brief der beiden, die sich nicht erinnern koennen, wer denn nun gefahren ist....... Klare Sache, Bild wird geschickt. Und nun? Ich wuerde wie folgt verfahren: Kopien beider Personalausweise an den Sachbearbeiter schicken und freundlich darum bitten, er moege sich doch den Schuldigen aussuchen. Uebrigens - und das gilt es zu bedenken - bei der jetzigen Sachlage und dem von mir vorgeschlagenen Verfahren wuerde ich ernsthaft mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Es gilt also abzuwaegen, ob man dieses auf sich nehmen moechte....... Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted October 17, 2012 Author Report Share Posted October 17, 2012 Hallo an alle, danke Euch für das Miteinander abwägen und denken. HarryB wir haben beide zugegeben am gleichen Tag das Auto gefahren zu sein. Wir werden das dann so machen mit den Kopien der Personalausweise.Fahrtenbuch, naja in den sauren Apfel werde ich dann beissen müssen. Das ist doch bestimmt zeitlich begrenzt. Und um zukünftig ähnliche Situationen vermeiden zu können, zeitgleich um die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches bitten.Dann ist die Überraschung nicht so groß, wenn die Anordnung eintrifft. Haltet Ihr die SB für einfältig?Bei 33km/h außerorts so einen Aufwand zu betreiben ist unangemessen. Dieses Mittel würde ich mir für den Ernstfall aufheben. Prinzipiell hast du recht Hallo, @alle, Meldung an die Moderation ist raus. Viele Grüße, Nachteule ????? Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted October 17, 2012 Author Report Share Posted October 17, 2012 Die Frage ist ja, ob die Bußgeldstelle es jetzt überhaupt noch fressen würde, wenn nun der Zwillingsbruder als Fahrer benannt würde. Ich könnte mir auch vorstellen, daß sie die Akte an die StA weiterleiten und weiter davon ausgehen würden, daß der TE selbst gefahren sei. Fraglich ist IMO auch, ob ein ggf. zu Rate gezogender Gutachte nicht in der Lage wäre, die Zwillinge auseinander zu halten und den tatsächlichen Fahrer auf dem Foto zu erkennen. Das könnte ggf. nochmal hübsch teuer werden. Das wäre nicht das Problem, wie hier schon geschrieben... Lohnt sich der Aufwand? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 17, 2012 Report Share Posted October 17, 2012 Hallo, @alle, Meldung an die Moderation ist raus. Viele Grüße, Nachteule ????? Das bezog sich auf einen Spambeitrag eines zwischenzeitlich gebannten Users. Der Beitrag - und alle anderen dieses Users, die er in diversen Threads verbreitet hat - ist von mir entfernt worden. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 17, 2012 Report Share Posted October 17, 2012 Das bezog sich auf einen Spambeitrag eines zwischenzeitlich gebannten Users. Der Beitrag - und alle anderen dieses Users, die er in diversen Threads verbreitet hat - ist von mir entfernt worden.Schade, dass in dem Zusammenhang nicht die 17 PN's plus die 17 Benachrichtigungs-Emails bei mir mit gelöscht werden konnten... Aber dafür kann ich jetzt alles was Frau begehrt bestellen... Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted October 17, 2012 Author Report Share Posted October 17, 2012 So, der Brief mit Ausweiskopien ist per Einschreiben raus.Jetzt heißts abwarten und Tee trinken.Sollte die Polizei bei meinem Bruder vorstellig werden, wird er einfach sagen dass er es eindeutig ist :-)Ich halte Euch auf dem Laufenden und selbst wenn Strategie nicht aufgeht... sag ich hier bescheid Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted November 4, 2012 Author Report Share Posted November 4, 2012 So liebe Freunde, die Post der Bussgelstelle ist da.Ja ich war etwas überrascht.... positiv.... Einstellungsmitteilung: ... das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird gemäß §46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit §170 der Strafprozeßordnung eingestellt. Das hätte ich so alleine ohne eure Hilfe nicht hinbekommen. Danke für euer Mitdenken. Danke vor allen an HarryB mit dem richtigen Riecher Tja die alte Dogge eben An alle die sich jetze ärgern sollten, dass ein "böser Verkehrssünder" doch noch mal davon gekommen ist, denen sei gesagt:Du bist auch nicht fehlerfrei. Kann sein dass ich Dich letzens in einer 30 Zone mit 60 km/h langtuckern gesehen habe? Das bedeutet 3 Punkte!!!! Grüsse aus L.E. 1 Quote Link to post Share on other sites
facemen 1 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 Danke für die Rückmeldung Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 Dann gilt es jetzt nur noch zu warten, ob eine Fahrtenbuchauflage folgt. Die Voraussetzungen sind ja gegeben. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 Die Behörde hat aber nicht wirklich gut ermittelt, wenn sie den Halter erst nach 10 Wochen erstmalig anschreibt. Hätte sie sich nach 2...3 Wochen gemeldet, dann hätte der Halter sich garantiert noch erinnert, wer gefahren ist. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Einstellungsmitteilung: ... das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird gemäß §46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit §170 der Strafprozeßordnung eingestellt. Find ick jut...... Allerdings muss man schon damit rechnen, dass eine Fahrtenbuchauflage eintrifft, wundern wuerde mich das gar nicht. Wollen wir doch aber hoffen, dass dem Sachbearbeiter solche schlimmen Gedanken nicht kommen....... Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 ...Einstellungsmitteilung: ...eingestellt.@tollertyp: . Quote Link to post Share on other sites
Tollertyp 2 Posted May 23, 2013 Author Report Share Posted May 23, 2013 ... ach ja und Fahrtenbuch muss ich auch nicht führen. Toll was :-) Grüsse an alle Quote Link to post Share on other sites
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