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Geblitzt Anhörungsbogen Kommt Ca. 14 Tage Vor 3 Monatigen Verjährung I


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Hi an alle,

 

ich bräuchte mal eure Hilfe.

 

Bin am 12. 07. 2012 an einer Standblitze etwas zu schnell auf der Autobahn unterwegs gewesen. Ich mich in den Arsch beisen könnte, da diese Stelle eigentlich bekannt ist.

Aber da war gerade Baustelle un ich habe mit den Mitfahrern geschwätzt.

 

Naja das Resultat:

 

33 km/h ausserorts zu schnell.

 

So nun ist der Anhörungsbogen am 26.09.2012 bei mir reingeflattert

Am 12.10 läuft die Verjährungsfrist ab. Was kann ich tun. Habt ihr kreative Ideen?

 

Danke im vorraus

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Am 12.10 läuft die Verjährungsfrist ab. Was kann ich tun. Habt ihr kreative Ideen?

Nein, die Verjährung währe am 12.10 für dich ausgelaufen, durch die Anordnung der Anhörung wurde die Verjährung unterbrochen.

Wie du da noch herauskommen kannst, hier gibt es viele Hinweise, deine Chance ist jedoch - sehr - gering. Denn für jeder andere „Fahrer“ läuft die Verjährung weiter, der SB wird den „Braten riechen“.

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Ehm, was ist wenn ich den Anhörungsbogen nicht bekommen hätte?

Würde auch nichts ändern.

 

Einzig, wenn sich noch jemand anderes als Fahrer bezichtigen würde könnte noch mit viel Glück etwas ändern.

 

Dazu empfehle ich einfach mal paar Beiträge lesen.

 

MfG.

 

hartmut

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Eineiig? Und seht euch auch noch wirklich ähnlich? Wenn ja, dann habt ihr so gut wie gewonnen.

 

"Wir wissen beide nicht mehr, wer vor so langer Zeit gefahren ist. Kann man das auf dem Foto denn nicht erkennen?"

 

Und nach einhelliger Meinung hier im Forum kann der evtl. bemühte "Affenforscher" bei eineiigen Zwillingen ohne sonstige Merkmale (nur einNasenloch oder so) nicht zielsicher genug sagen, wer gefahren ist, so dass der Richter keinen verurteilen darf. Hilft die Forumsssuche nach "Zwilling"?

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Nope, Verjährung gegen Dich wurde unterbrochen und läuft jetzt noch bis 26.12.2012. Bis dahin dürfen die einen BuGeBe gegen Dich erlassen.

 

Schreib Doch auf den AHB einfach drauf: Verstoß wird nicht zugegeben. Und mein Zwillingsbruder Karl Habernach, Dürrenmattstraße 17, 84236 Gipfelbach, sagt, dass er es auch nicht war. (Name und Anschrift evtl. anpassen ;-)

 

Dann können die sich gleich das Passbild im EMA anschauen und die Chance abschätzen, ob ein BuGeBe gegen einen von euch beiden vor Gericht Bestand hätte.

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Schreib Doch auf den AHB einfach drauf: Verstoß wird nicht zugegeben. Und mein Zwillingsbruder Karl Habernach, Dürrenmattstraße 17, 84236 Gipfelbach, sagt, dass er es auch nicht war. (Name und Anschrift evtl. anpassen ;-)

 

Ich wuerde das in einem solchen Fall gaenzlich anders machen: Beide geben zu, an dem Tag gefahren zu sein. Dann naemlich wird der Sachbearbeiter vor ein ernsthaftes Problem gestellt.......

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... und der Zwilling, der schon mit einem AHB bedacht wurde, kriegt auch den BuGeBe.

 

Hier soll doch bitte die Behörde mal selber aktiv werden müssen und Dinge recherchieren. Den Anhaltspunkt, dass noch ein Zwillingsbruder exisitert, darf man ihnen aber schon geben ;-)

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Ich wuerde das in einem solchen Fall gaenzlich anders machen: Beide geben zu, an dem Tag gefahren zu sein. Dann naemlich wird der Sachbearbeiter vor ein ernsthaftes Problem gestellt.......

Du kannst ja fies sein :) .

 

dete

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  • 3 weeks later...

Hallo liebe Mitdenker, es gibt Neuigkeiten von der Behörde.

 

Mein Bruder und ich haben gemeinsam einen Brief verfasst in dem wir erklärten, dass wir uns nicht genau erinnern können wer am besagten Tag gefahren ist.

Nun hat Sachbearbeiter zurückgeschrieben:

 

er übersendet das Beweisfoto. Nun soll ich mitteilen wer das Fahrzeug fuhr. Er möchte den Brief innerhalb einer Woche zurück, sonst polizeiliche Ermittlungen.

 

Mittlerweile ist 3 monatige Frist schon überschritten.

Hoffe nur, dass das gemeinsame Verfassen des Briefes die Frist nicht automatisch aussetzt oder verlängert :schreck:

Was nun? Was kann weiter passieren?

 

Freu mich auf eure Antworten

 

Grüße

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Sagtest Du nicht weiter oben schon, daß Du im September einen Anhörungsbogen bekommen hast? Und wurde Dir daraufhin nicht mitgeteilt, daß die Verjährung dadurch unterbrochen wurde? Wie also kommst Du jetzt auf den Gedanken, die Verjährung könnte nicht unterbrochen worden sein?!

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Und um zukünftig ähnliche Situationen vermeiden zu können, zeitgleich um die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches bitten.

Dann ist die Überraschung nicht so groß, wenn die Anordnung eintrifft. Haltet Ihr die SB für einfältig?

Bei 33km/h außerorts so einen Aufwand zu betreiben ist unangemessen. Dieses Mittel würde ich mir für den Ernstfall aufheben.

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Die Frage ist ja, ob die Bußgeldstelle es jetzt überhaupt noch fressen würde, wenn nun der Zwillingsbruder als Fahrer benannt würde. Ich könnte mir auch vorstellen, daß sie die Akte an die StA weiterleiten und weiter davon ausgehen würden, daß der TE selbst gefahren sei. Fraglich ist IMO auch, ob ein ggf. zu Rate gezogender Gutachte nicht in der Lage wäre, die Zwillinge auseinander zu halten und den tatsächlichen Fahrer auf dem Foto zu erkennen. Das könnte ggf. nochmal hübsch teuer werden.

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er übersendet das Beweisfoto. Nun soll ich mitteilen wer das Fahrzeug fuhr. Er möchte den Brief innerhalb einer Woche zurück, sonst polizeiliche Ermittlungen.

 

Hatte ich nicht gesagt, dass beide Brueder zugeben sollten? DAS waere es dann wohl gewesen. Nun hat der SB einen gemeinsamen Brief der beiden, die sich nicht erinnern koennen, wer denn nun gefahren ist....... Klare Sache, Bild wird geschickt. Und nun?

 

Ich wuerde wie folgt verfahren: Kopien beider Personalausweise an den Sachbearbeiter schicken und freundlich darum bitten, er moege sich doch den Schuldigen aussuchen.

 

Uebrigens - und das gilt es zu bedenken - bei der jetzigen Sachlage und dem von mir vorgeschlagenen Verfahren wuerde ich ernsthaft mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Es gilt also abzuwaegen, ob man dieses auf sich nehmen moechte.......

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Hallo an alle,

 

danke Euch für das Miteinander abwägen und denken.

 

HarryB wir haben beide zugegeben am gleichen Tag das Auto gefahren zu sein. Wir werden das dann so machen mit den Kopien der Personalausweise.

Fahrtenbuch, naja in den sauren Apfel werde ich dann beissen müssen. Das ist doch bestimmt zeitlich begrenzt.

 

Und um zukünftig ähnliche Situationen vermeiden zu können, zeitgleich um die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches bitten.

Dann ist die Überraschung nicht so groß, wenn die Anordnung eintrifft. Haltet Ihr die SB für einfältig?

Bei 33km/h außerorts so einen Aufwand zu betreiben ist unangemessen. Dieses Mittel würde ich mir für den Ernstfall aufheben.

 

Prinzipiell hast du recht :closedeyes:

 

 

Hallo, @alle,

 

Meldung an die Moderation ist raus.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

?????

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Die Frage ist ja, ob die Bußgeldstelle es jetzt überhaupt noch fressen würde, wenn nun der Zwillingsbruder als Fahrer benannt würde. Ich könnte mir auch vorstellen, daß sie die Akte an die StA weiterleiten und weiter davon ausgehen würden, daß der TE selbst gefahren sei. Fraglich ist IMO auch, ob ein ggf. zu Rate gezogender Gutachte nicht in der Lage wäre, die Zwillinge auseinander zu halten und den tatsächlichen Fahrer auf dem Foto zu erkennen. Das könnte ggf. nochmal hübsch teuer werden.

 

Das wäre nicht das Problem, wie hier schon geschrieben... Lohnt sich der Aufwand?

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Hallo, @alle,

 

Meldung an die Moderation ist raus.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

?????

 

Das bezog sich auf einen Spambeitrag eines zwischenzeitlich gebannten Users. Der Beitrag - und alle anderen dieses Users, die er in diversen Threads verbreitet hat - ist von mir entfernt worden.

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Das bezog sich auf einen Spambeitrag eines zwischenzeitlich gebannten Users. Der Beitrag - und alle anderen dieses Users, die er in diversen Threads verbreitet hat - ist von mir entfernt worden.
Schade, dass in dem Zusammenhang nicht die 17 PN's plus die 17 Benachrichtigungs-Emails bei mir mit gelöscht werden konnten...

 

Aber dafür kann ich jetzt alles was Frau begehrt bestellen...

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So, der Brief mit Ausweiskopien ist per Einschreiben raus.

Jetzt heißts abwarten und Tee trinken.

Sollte die Polizei bei meinem Bruder vorstellig werden, wird er einfach sagen dass er es eindeutig ist :-)

Ich halte Euch auf dem Laufenden und selbst wenn Strategie nicht aufgeht... sag ich hier bescheid :drive:

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  • 3 weeks later...

So liebe Freunde,

 

die Post der Bussgelstelle ist da.

Ja ich war etwas überrascht....

 

positiv....

 

Einstellungsmitteilung:

 

... das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird gemäß §46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit §170 der Strafprozeßordnung eingestellt.

 

Das hätte ich so alleine ohne eure Hilfe nicht hinbekommen. Danke für euer Mitdenken.

 

Danke vor allen an HarryB mit dem richtigen Riecher :) Tja die alte Dogge eben :notworthy:

 

An alle die sich jetze ärgern sollten, dass ein "böser Verkehrssünder" doch noch mal davon gekommen ist, denen sei gesagt:

Du bist auch nicht fehlerfrei. Kann sein dass ich Dich letzens in einer 30 Zone mit 60 km/h langtuckern gesehen habe? Das bedeutet 3 Punkte!!!!

 

Grüsse aus L.E.

  • Like 1
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Die Behörde hat aber nicht wirklich gut ermittelt, wenn sie den Halter erst nach 10 Wochen erstmalig anschreibt. Hätte sie sich nach 2...3 Wochen gemeldet, dann hätte der Halter sich garantiert noch erinnert, wer gefahren ist. <_<

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Einstellungsmitteilung:

 

... das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird gemäß §46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit §170 der Strafprozeßordnung eingestellt.

 

Find ick jut...... :D

 

Allerdings muss man schon damit rechnen, dass eine Fahrtenbuchauflage eintrifft, wundern wuerde mich das gar nicht. Wollen wir doch aber hoffen, dass dem Sachbearbeiter solche schlimmen Gedanken nicht kommen.......

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  • 6 months later...

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