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Hi,

 

leider wurde igO gefilmt und durch die freundlichen beamten eine ueberschreitung von

37 km/h brutto vorgeworfen nach "durchschnittsmethode".

 

D.h. es wurde auch angehalten und personalien usw. festgestellt.

Verfolger war Audi mit Provida, genaues system leider unbekannt.

 

Die Messstrecke betrug ca. 200 meter.

Auf dem Video ist das Fahrzeug durchgehend deutlich sichtbar,

Abstand bleibt auf den ersten Blick gleich bzw. erhoeht sich minimal.

Am Ende des Videos Spurwechsel, sonst keine ein bzw. ausscherenden autos.

 

Auf dem "Endbildschirm" vom Provida wurde dann als "initialgeschwindigkeit" 78 angezeigt und

dann als durchschnittsgeschwindigkeit 87.

 

Wird das Video nochmals intern ausgewertet?

Welche der beiden Geschwindigkeiten wird dann normalerweise vorgeworfen?

Welche Toleranz ist hier in der Regel anwendbar ? 5% oder 10% ?

 

Macht es Sinn "nachzubohren", d.h. mit vertretbarem Aufwand (unter 1000 Euro) das FV bzw. die gesamte Strafe abzuwenden ?

 

Oder alternativ, wie lange kann man das ganze ohne groessere Kosten verzoegern ?

FV droht naemlich sofort wegen ehemaligem FV vor paar Jahren.

BGB wird ja sicher auch schonmal 2 wochen dauern....

 

FV und Bussgeld tut mir nicht weh, bin nicht auf das Auto angewiesen, aber wenn

man es vermeiden oder verzoegern kann waere ned schlecht.

 

Ueber Infos wuerde ich mich sehr freuen

 

Viele Gruesse,

 

Simon

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Welche der beiden Geschwindigkeiten wird dann normalerweise vorgeworfen?

Der Durchschnitt

 

Welche Toleranz ist hier in der Regel anwendbar ? 5% oder 10% ?

5km/h über 100km/h wären es 5%

 

Macht es Sinn "nachzubohren", d.h. mit vertretbarem Aufwand (unter 1000 Euro) das FV bzw. die gesamte Strafe abzuwenden ?

Nur wenn es Anhaltspunkte für Fehler gibt.

 

Oder alternativ, wie lange kann man das ganze ohne groessere Kosten verzoegern ?

Durch Einspruch bis zur Verhandlung

 

FV droht naemlich sofort wegen ehemaligem FV vor paar Jahren.

BGB wird ja sicher auch schonmal 2 wochen dauern....

Nur wenn das Fahrverbot, bzw. Rechtskraft innerhalb von 2 Jahren war

 

FV und Bussgeld tut mir nicht weh, bin nicht auf das Auto angewiesen, aber wenn

man es vermeiden oder verzoegern kann waere ned schlecht.

Fahrverbot vermeiden geht nur wenn jemand auf das Auto angewiesen ist, gegen doppeltes Bußgeld.

 

MfG.

 

hartmut

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Wird das Video nochmals intern ausgewertet?

 

 

Ja,

 

die Sequenz wird archiviert und, bevor die Anzeige weitergeleitet wird, noch einmal gesichtet -ausgewertet.

 

 

dete

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  • 4 weeks later...

also, der bgb ist jetzt gekommen, netto sind es tatsaechlich die 32 km/h geworden.

 

es ist ein kleiner formfehler im bgb, fahrzeugtyp ist falsch angegeben. -> zugmaschine statt pkw

 

kann man deshalb nochmal einen neuen bgb anfordern und 14 tage zusaetzlich rausholen ?

 

oder ist es ggf. sogar angriffsflaeche fuer einen anwalt ?

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zugmaschine statt pkw
Wäre ein heilbarer Fehler, macht den BGB damit nicht wirkungslos.

Wenn Du mit der Begründung Einspruch einlegen würdest hättest Du innerhalb weniger Tage einen "richtigen" BGB.

 

Warum kommt es dir so drauf an es hinauszuzögern?
Warum ist es Dir wichtig das zu erfahren?
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Ich baue bzw. renoviere, muss daher zur Zeit oefter mit Lieferwagen usw. fahren.

Deshalb ist fuer mich aktuell je spaeter desto besser...

 

Mit einem Monat U-Bahn hab ich ueberhaupt kein Problem.

 

Das mit den 4 Monaten ist ein guter Tip.

Ist zwar kein Erstverbot, aber das ehemalige Fahrverbot liegt schon einige Jahre zurueck, glaub 2007 war das.

Ich hatte in der Zwischenzeit keine Punkte. Muss ich dann trotzdem sofort abgeben oder gelten dann die 4 Monate Regelung?

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Trotzdem waren deine Fragen wie so oft unnütz für den TE, denn der Grund spielt nun einmal keine Rolle wenn man das FV verschieben will.

 

Jain, denn wenn es nur um den Umzug geht, dann kann es nämlich sein dass das normale Zeitfenster welches man für die Abgabe hat reicht. Dann kann man sich vielleicht den Aufwand sparen. Es kann aber auch andere Gründe geben, wo das nicht reichen würde.

 

Oder meinst du man solle künftig stumpf Fragen beantworten, ohne Nachfragen und Denken?

 

Ich sehe das Problem nicht in der Nachfrage!

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Oder meinst du man solle künftig stumpf Fragen beantworten, ohne Nachfragen und Denken?
Man solle die Frage(n) des @TE beantworten und nicht unnützen Quatsch in Fragen reininterpretieren und darüber seitenlange uninteressante "Abhandlungen a la @Blaulicht" posten.

 

Und hier war die Frage des TE ausschließlich nach dem "wie" des herauszögerns, und wie @Gast225 ja mittlerweile bestätigt hat, waren Deine Fragen nach dem "warum" so unnütz wie ein Kropf...

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Und hier war die Frage des TE ausschließlich nach dem "wie" des herauszögerns,

Richtig, die 4 Monate-Regel war aber den TE am Anfang noch nicht klar, erst ab Beitrag #16.

War die Nachfrage also doch nicht ganz so verkehrt. :nunja:

 

Richtig. Darum ging es!

Es hätte aber auch sein können, dass der TE einen anderen Grund hatte. So reicht wohl die normale Frist.

 

Aber ein paar Wichtigtuer machen (mal wieder) das Thema kaputt.

 

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Oder meinst du man solle künftig stumpf Fragen beantworten, ohne Nachfragen und Denken?
Es wäre sicherlich zu begrüßen, wenn man, also Du, künftig überhaupt mal Fragen beantwortetest. Wenn das dann auch noch mit ohne stumpf, dafür aber mit denken geschähe: umso besser!
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Danke für die Tips soweit.

 

Der Gedanke der mir aus dem Kopf geht ist eben weiterhin, wo Menschen arbeiten passieren Fehler.

 

Wenn mein Bußgeldbescheid schon falsch ist (Falscher Fahrzeugtyp gewählt), dann kann es doch auch ganz

einfach sein, dass jemand anderes auch einen Fehler gemacht hat. Knopf aufm Provida falsch gedrückt, Dokumente

für Tachoeichung nicht vollständig, oder sowas ?

 

Wird denn vor der Erstellung jedes Bußgeldbescheid geprüft ob alles bei der Messung in Ordnung war oder wird einfach davon ausgegangen ?

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Wird denn vor der Erstellung jedes Bußgeldbescheid geprüft ob alles bei der Messung in Ordnung war oder wird einfach davon ausgegangen ?
Wenn dann erst im Rahmen eines Einspruches. Und da kommt es dann darauf an, womit Du Deinen Einspruch begründen willst.

 

Wenn Du die Messung an sich anzweifeln willst (und damit auch hohe Gutachterkosten riskierst), wird die Messung überprüft.

Behauptest Du, dass Du nicht der Fahrer warst, wird in Richtung Fahrerermittlung ermittelt.

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Behauptest Du, dass Du nicht der Fahrer warst, wird in Richtung Fahrerermittlung ermittelt.

Das wird er schlecht behaupten können, da...

 

......es wurde auch angehalten und personalien usw. festgestellt.

Verfolger war Audi mit Provida, genaues system leider unbekannt.

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  • 2 weeks later...
  • 1 month later...

also, mittlerweile ist das alles durch. es kam ein paar wochen spaeter nochmal der korrigierte bussgeldbescheid.

mangels musse hab ich das dann auch einfach akzeptiert.

fahrverbot laeuft am 29.12 aus , die monatskarte kostet 100 euro. billiger als jeder anwalt, gutachter oder sonstwas :) :)

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