radarosaurier 0 Posted September 16, 2012 Report Share Posted September 16, 2012 Hallo liebes Radarforum, ich bitte um Eure Einschätzung folgenden Geschehnisses: Zur Personenkonstellation:Person A = FahrzeughalterPerson B = Frau des Fahrzeughalters, FahrzeugführerPerson C = Sohn von Person B, VerkehrssünderPerson D = Sohn von Person B, möchte Schuld auf sich nehmen Wohnsitze:Person A,B & C wohnen in Bundesland 1, wobei Person A in Landkreis I wohnt und Person B&C noch in Landkreis II. Person B zieht in 1 Monat in Landkreis III und Person C gleichzeitig in Landkreis IV.Person D wohnt in Stadtstaat 2. Tathergang:Der Rotlichtverstoß ereignete sich fahrlässig in Stadtstaat 2. Aussagen von Person C zufolge überquerte ein anderes Auto, etwa eine halbe Wagenlänge voraus, auch die Ampel, könnte also auch geblitzt worden sein. Es ereigneten sich wohl 2 Blitze mit einem Abstand von etwa 1-2 Sekunden. Die Rotphase der Ampel scheint weniger als 1 Sekunde vor Überquerung der Haltelinie begonnen zu haben. These:Es wird angenommen, Person A beschuldigt Person C. Frage:Wie kann man als Person B,C oder inbesondere D reagieren, wenn man als Person D die Schuld von Person C auf sich nehmen möchte? Der Altersunterschied liegt bei 14 Jahren, Aussehen ist ähnlich.Trägt die Vielfalt an Wohnsitzen (=verschiedene Behörden) zu Verwirrungen/Verzögerungen bei den Ermittlungen bei? Hintergrund:Person D hat kein Auto und fürchtet daher keine Punkte oder gar Führerscheinentzug. Person C ist noch 1 Monat lang in der Probezeit, könnte selbstständig als Schüler in finanzieller Hinsicht schwer für die Nachschulung aufkommen. Über Eure Hilfe/Tipps/Anregungen wäre ich sehr erfreut! Quote Link to post Share on other sites
jemaka72 6 Posted September 16, 2012 Report Share Posted September 16, 2012 Derjenige, der "glaubt" gefahren zu sein, muss sich zwingend selbst in den Anhörungs- oder Zeugenfragebogen eintragen.In der Hoffnung, dass die Bussgeldsstelle es schluckt. Allerdings kann es euch passieren, dass der Sachbearbeiter sich einfach mal die Familienbilder anschaut und mitdem Blitzerfoto vergleicht, so etwas nennt sich Abgleich der Daten mit den Fotos, die beim EInwohnermeldeamthinterlegt sind (Persofotos). Ziel sollte es sein, den eigentlichen Fahrer 3 Monate aus der Sache rauszuhalten, dann ist die Sache gegen ihnverjährt. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted September 16, 2012 Report Share Posted September 16, 2012 Die ganzen Verschlingungen, andere Wohnorte/Bundesländer & Co bringen rein gar nichts. Wenn C den Anhörungsbogen bekommt ist die Verjährung gegen ihn unterbrochen und beginnt von vorne. C gibt den Anhörungsbogen an D weiter. Dieser gibt die Tat zu und unterschreibt selbst, sendet den Bogen rechtzeitig ab. Aufgrund der Ähnlichkeit dürfte das durchgehen wenn C nicht gerade Pech hat. Die 14 Jahre muss man auf einem Radarfoto nicht unbedingt sehen. Bei 40 Jahren Unterschied ist es eindeutig. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 16, 2012 Report Share Posted September 16, 2012 Deine A-D's sind mir zu kompliziert um diese Zeit, aber diesesEs wird angenommen, Person A beschuldigt Person C.wäre eine Straftat der falschen Verdächtigung. Quote Link to post Share on other sites
radarosaurier 0 Posted September 17, 2012 Author Report Share Posted September 17, 2012 Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Allerdings kann es euch passieren, dass der Sachbearbeiter sich einfach mal die Familienbilder anschaut und mitdem Blitzerfoto vergleicht, so etwas nennt sich Abgleich der Daten mit den Fotos, die beim EInwohnermeldeamt hinterlegt sind (Persofotos). C & D sind Halbgeschwister. A ist mit niemanden verwandt. Ich denke, das würde das Einwohnermeldeamt nicht überblicken. Die ganzen Verschlingungen, andere Wohnorte/Bundesländer & Co bringen rein gar nichts.Schade, die Hoffnung war da. C gibt den Anhörungsbogen an D weiter. Dieser gibt die Tat zu und unterschreibt selbst, sendet den Bogen rechtzeitig ab. Aufgrund der Ähnlichkeit dürfte das durchgehen wenn C nicht gerade Pech hat. Die 14 Jahre muss man auf einem Radarfoto nicht unbedingt sehen. Bei 40 Jahren Unterschied ist es eindeutig. Dann wird das vorab die Lösung sein. Ich war davon ausgegangen, A müsste bei dem Bogen selbst eine Angabe machen, wer beschuldigt werden soll. Aber da das ja nicht möglich scheint, kann wie im Zitat beschrieben verfahren werden.Wird A im folgenden Verlauf darüber informiert, wie der Prozess ausgeht? Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted September 17, 2012 Report Share Posted September 17, 2012 Warum wartest du nicht einfach ab, was überhaupt kommt? Anhörungsbogen? Zeugenbefragung? evtl kommt gar nichts, weil das Kennzeichen nicht lesbar war... vielleicht stand die Sonne ungünstig und der Fahrer ist nicht oder nur schwer zu erkennen? Quote Link to post Share on other sites
radarosaurier 0 Posted September 18, 2012 Author Report Share Posted September 18, 2012 Sonneneinstrahlung relativiert sich, weil das ganze unter einer U-Bahn Brücke war. Da ist es dunkel. Aber der Ansatz ist nachvollziehbar. Ich warte ab und sobald sich Neuigkeiten ergeben, melde ich mich wieder. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.