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Definition "verzögerungsstreifen"


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Hallo,

 

eine Bekannte steht vor der Führerscheinprüfung und in einer der Diskussionen in der Fahrschule ging es

- warum auch immer - um die Definition des Begriffes 'Verzögerungsstreifen', im speziellen um §42.6.1.f

§ 42 Richtzeichen

...

(6) Markierungen sind weiß, ausgenommen in den Fällen des § 41 Abs. 4.

1. Leitlinie

...

f) gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen.

 

Situation:

 

Ausfahrtspur ca 1km lang mit dicker Leitline (d.h. unterbrochene Linie), die durchgehende AB wird verlassen.

Situation A: 'Normale' Ausfahrt auf eine Landstraße

Situation B: Autobahndreick, d.h. von der einen AB runter und direkt auf die andere AB rauf ...

 

Ziemlich einig war man sich, dass es sich bei Situation A eindeutig um einen Verzögerungsstreifen handelt. Bei Situation B gingen die Meinungen (auch der anwesenden Fahrleher :think: ) auseinander.

 

Die Standpunkte:

1.

Der Begriff 'rechts Überholen' setzt voraus, dass der Überholende den gleichen Weg verfolgen will wie der Überholte - d.h. vor dem Überholten wieder auf die durchgehende Fahrbahn wechselt.

Demnach wäre auch das 'Vorbeifahren' auf dem (Verzögerungs)streifen erlaubt.

Hier wiederspricht die StVO aber klar. Ist also eindeutig falsch.

 

2. Beim Ausfahren handelt es sich bis zur dicken durchgezogenen Linie um einen Verzögerungsstreifen

- d.h. keine rechts vorbeifahren zulässig -, im weiteren Verlauf - also dort wo die durchgezogene Linie wieder unterbrochen ist - ist es ein Beschleunigungsstreifen auf dem das rechts vorbeifahren dann wieder erlaubt ist.

 

3. Da es sich (in Situation B) um einen kombinierten Verzögerungs-/Beschleunigungsstreifen handelt ist es (ähnlich wie 1. ) erlaubt rechts schneller wie links zu fahren

 

Ich kenne 3 als 'richtige' Lösung, allerdings ergibt sich dann die Frage, wie man eine 'normale' Ausfahrt von einer Überleitung an einem Autobahndreieck/-kreuz unterscheidet. Irgendwo habe ich gelesen, dass es diese großen blauen Pfeile (VZ 333) nur an Ausfahrten gibt, aber ich habe keine eindeutige Definition gefunden.

 

Vielleicht kann hier jemand helfen ...

Gruß,

AnReRa

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Der Gesetzestext ist doch eindeutig

 

1. Leitlinie

 

Zeichen 340

 

f) gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;

http://dejure.org/gesetze/0StVO310809/42.html

 

Sobald sich die Fahrbahnen trennen, sprich es die dicken Leitlinien gibt, darf rechts schneller gefahren werden, außer es ist ein Verzögerungsstreifen.

 

Wenn die Fahrbahnen ( Autobahnen ) sich trennen dann gibt es keinen Verzögerungsstreifen.

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut: Wenn ich @anrera richtig verstanden habe, ist die Gretchenfrage, ab wann bei einem Verflechtungsstreifen (Verbindung von Beschleunigungsstreifen zum Verzögerungsstreifen der nächsten Anschlußstelle) der Verzögerungsstreifen beginnt, also rein theoretisch nicht schneller gefahren werden darf.

 

@anrera: Das ganze ist Theorie, mal abgesehen von fehlinformierten Videocops. In der Praxis kann man auch im Verzögerungsstreifen einer normalen Abfahrt schneller sein als der Verkehr auf den Hauptbahnen. Ich hoffe aber, daß in Fahrschulen genauso "tief" das Rechtsfahrgebot und der Fahrspurwechsel auf BAB behandelt werden.

:nolimit:

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Wenn die Fahrbahnen ( Autobahnen ) sich trennen dann gibt es keinen Verzögerungsstreifen.

 

Stimmt da gibt es ja noch eine 3.te Situation, wo man quasi ein Y-hat.

Die AB kommt mit 4 Fahrspuren an, ein paar 100 m vor der Trennung gibt es 2 Spuren (I und II mit dünner Leitlinie) nach links dann eine dicke Leitline und dann nochmal 2 Spuren (III und IV mit dünner Leitlinie) nach rechts.

Das ergibt dann die Sitaution, dass man auf Spur IV (also ganz rechts) zwar schneller fahren darf als auf Spur I und II, aber nicht schneller als auf Spur III. :think:

Aber davon rede ich nicht.

Es geht im wesentlichen um die Situation an einem AD oder AK

 

 

@m3:

Ich meinte jetzt nicht mal die Situation, wo die - mit der dicken Leitline abgetrennte Spur - zunächst den Beschleungigungstreifen einer Auffahrtdarstellt und dann nahtlos zum Verzögerungstreifen der nächsten Ausfahrt wird.

 

Das ganze ist Theorie

Und genau dass soll man im Theorieunterricht der Fahrschule doch lernen, oder ?

 

Ansonsten denke ich jetzt z.B. ans AD Rüsselsheim wenn man von der A60 auf die A67 Richtung Darmstadt fährt.

Der 'Verflechtungsstreifen' ist da mehr als einen Kilometer lang, beginnend als Ausfahrt der AS Rüsselsheim-Königstätten und wird - unmittelbar hinter der dicken durchgezogenen Linie - auch noch 2 spurig. Das ganze ist an dieser Stelle :no limit:

Es passiert immer wieder, dass man - auf der rechten Spur der durchgehenden Fahrbahn fahrende - gleichzeitig links und rechts überholt wird, und dann voll in die Eisen muß, weil derjenige der gerade rechts überholt hat, noch auf die durchgehende Fahrbahn will, während der, der links überholt hat, noch schnell rechts abfahren möchte.

Die beiden können einander auch nicht wirklich sehen ...

Oder umgekehrt, ich möchte an dem AD rechts abbiegen und muß mir überlegen, ob ich auf der Ausfahrtspur rechts an dem LKW vorbeifahre, mich nach links presse um ihn regulär zu überholen und dann nach rechts fahre oder doch lieber kräftig abbremse um auf dem Verflechtungsstreifen rechst dahinter zu bleiben. Letzeres ist halt Pech für den Sprinterfahrer, der auf seinem ' Beschleunigungsstreifen' eben noch den LKW rechts überholen möchte ...

 

Gruß,

AnReRa

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@anrera: Wenn die Fahrschule Autobahnsituationen durchsprechen, gefällt mir das doch sehr gut und geht in Richtung meiner Forderung "Autobahnführerschein". Man kann ja jede Situation schubladisieren, auch bei Verflechtungsstreifen bzw. überlange Autobahntrennungen. Absicht ist doch, dem VT mehr Zeit/Raum für einen Spurwechsel zu lassen! Und damit sind wir beim eigentlichen Hauptthema deiner aufgeführten Problematiken. Der Spurwechsler setzt die Aktion. Er muß aufpassen! Dann lösen sich deine aufgeführten Probleme alle in Luft auf.

Sicherlich kann man über VT-Verhalten in Verflechtungs- und Autobahntrennungsbereichen eine Doktorarbeit schreiben. Ich meine, solch eine auch mal gesehen zu haben.

:nolimit:

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Da gibt es tatsächlich keine klare Abrenzung. Nach meiner Auslegung gilt der rechte Fahrstreifen im Verflechtungsbereich bis zur 100m Markierung, dann beginnt der Verzögerungsstreifen.

So habe ich es immer gehandhabt und war unstrittig.

 

Von m3s Doktorarbeiten habe ich immer nur reden hören :abwarten: .

 

dete

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