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Providamessung - Ungereimtheiten - Weiteres Vorgehen?


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Hallo allerseits,

 

ich wurde von einem Providafahrzeug gestoppt. Grund: Geschwindigkeitsverstoß.

 

Der Geschwindigkeitsverstoß müsste in einer Wegstrecke von max. 600 Metern (der tatsächliche Meßweg ist mir noch unbekannt, da ich das Video noch nicht gesehen hab) erfolgt. Es handelt sich um eine gerade Strecke ohne markanten Punkte. Rechts und links sind Gebüsche. Meine Hoffnung ist jetzt, dass Fehlverhalten in der Bedienung von Provida erfolgt ist.

 

Folgende Punkte nehme ich an:

 

1. Es handelt sich um ein Provida System

2. Der Wegstreckenzähler und der Zeitmesser wurden zeitgleich gedrückt, zu dem Zeitpunkt, wo ich mit geringem Abstand vor dem Providafahrzeug war

 

 

Folgende Fehler könnten passiert sein:

 

1. Da ich ein sehr leistungsfähiges Kraftfahrzeug besitze (140km/h in 7sec) könnte es sein, dass mein Krad in der Ferne kaum mehr zu erkennen war und nicht abgeschätzt werden konnte, ab welchen Punkt, wo sich das Kraftfahrzeug befand, die Zeitmessung beendet wurde. Das Providafahrzeug konnte mich erst ca. 300m nach der Messtrecke einholen, nachdem ich bereits 300m vorher stark abgebremst habe.

 

2. Da die Strecke über keine Leitpfosten oder ähnliche markante Punkte verfügt, könnte die Zeitmessung zu früh und der Wegstreckenzähler zu spät gestoppt werden. Das hängt natürlich ab, wann die Messungen gestoppt wurden.

 

3. Die Messung erfolgte bereits auf den Heimweg der Beamten und diese waren möglicherweise mental nicht darauf vorbereitet auf die Situation.

 

Frage: Klingen diese möglichen Fehlerursachen plausibel?

 

Frage: Gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind, wenn die Höhe meines Kraftfahrzeugs variabel ist. Es handelt sich um ein Krad und die variable Größe bin ich ja, da ich mich beim beschleunigen gerne ducke, und dadurch kleiner erscheine und beim Abbremsen dann wieder aufrichte.

 

Da mir der Videoeinblick direkt vor Ort zweimal abgelehnt aufgrund von Zeitgründen wurde, hat man mir angeboten ein Termin zu machen, um direkt zur Dienststelle zu kommen und sich das Video anschauen.

 

Frage: Sollte ich so früh wie möglich mir das Video anschauen oder erst auf den Bescheid warten?

 

Frage: Lohnt es sich jetzt noch schnell eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung zu beantragen?

 

 

Danke & Gruß,

jadakiss

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Frage: Klingen diese möglichen Fehlerursachen plausibel?

 

 

Frage: Sollte ich so früh wie möglich mir das Video anschauen oder erst auf den Bescheid warten?

 

Frage: Lohnt es sich jetzt noch schnell eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung zu beantragen?

 

 

Hallo

 

Erste Frage, Nein

 

Zweite Frage, deine Entscheidung. Schau dir das Video an und dann siehst du vielleicht ob es Sinn macht dagegen vorzugehen oder auch nicht.

 

Dritte Frage, die Rechtschutzversicherungen sind auch nicht dämlich. Laufende Verfahren sind nicht versichert und oft gibt es eine mehrmonatige Wartezeit bis sie eintreten würde. Für den aktuellen Fall bist du zu spät dran, aber für die Zukunft...

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Frage: Klingen diese möglichen Fehlerursachen plausibel?

Antwort: nein. Und wenn Du wissen willst warum, schau einfach mal ein wenig hier im Forum nach. Da wirst Du die entsprechenden Erläuterungen finden.

 

Frage: Gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind, wenn die Höhe meines Kraftfahrzeugs variabel ist. Es handelt sich um ein Krad und die variable Größe bin ich ja, da ich mich beim beschleunigen gerne ducke, und dadurch kleiner erscheine und beim Abbremsen dann wieder aufrichte.

Antwort: auch das wird man nachhalten können, nämlich anhand dessen, was bei der Auswertung vermerkt wurde. Aber auch ein Krad läßt sich so auswerten, daß die variable Höhe nicht ins Gewicht fällt. Man läßt sie nämlich einfach weg und nimmt nur die feste Höhe, Dein Krad.

 

Frage: Sollte ich so früh wie möglich mir das Video anschauen oder erst auf den Bescheid warten?

Je eher, desto länger kannst Du Dir Gedanken machen.

 

Frage: Lohnt es sich jetzt noch schnell eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung zu beantragen?

Nein. Die zahlt hier nicht, weil das Abschlußdatum nach dem Vorfallsdatum läge.

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Nur keine Panik, wenn es einen erwischt hat! Nahezu jede zweite Messung ist durch Bedienungsfehler, falsche Installation u.s.w., fehlerhaft.Nur Nichts zugeben!!!Erst einmal die Daten des Gerätes anfordern (Betriebserlaubnis, Eichprotokolle, Kalibrierungsfotos, Qualifizierungsnachweis des Bedienenden u.s.w.)Die Einsicht in diese Unterlagen MUSS man ihnen oder ihren Anwalt gewähren!!! Das dauert, nervt und kostet der Behörde Zeit und Geld und wiegt das Bussgeld, selbst wenn es berechtigt ist und durchgesetzt wird, niemals auf!Wenn man dann noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann man sich entspannt zurücklegen...

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Nur keine Panik, wenn es einen erwischt hat! Nahezu jede zweite Messung ist durch Bedienungsfehler, falsche Installation u.s.w., fehlerhaft.Nur Nichts zugeben!!!Erst einmal die Daten des Gerätes anfordern (Betriebserlaubnis, Eichprotokolle, Kalibrierungsfotos, Qualifizierungsnachweis des Bedienenden u.s.w.)Die Einsicht in diese Unterlagen MUSS man ihnen oder ihren Anwalt gewähren!!! Das dauert, nervt und kostet der Behörde Zeit und Geld und wiegt das Bussgeld, selbst wenn es berechtigt ist und durchgesetzt wird, niemals auf!Wenn man dann noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann man sich entspannt zurücklegen...

Diese kühnen Behauptungen sind ja gut und schön, wären aber noch schöner, träfen sie denn auch in Gänze zu.

 

1. für die Behauptung "nahezu jede zweite Messung ist durch Bedienungsfehler.... fehlerhaft" hätte ich doch gern einmal belegt bekommen. Kannst Du das?

2. die ganzen Daten darf man gern anfordern, bekommen wird man sie aber nicht alle. So z.B. wird man ganz bestimmt nicht die Betriebserlaubnis zugeschickt bekommen. Auch irgendwelche Kalibrierungsfotos erhält man nicht. Alles andere, Eichschein, Beschuldungsnachweis etc. erhält man ohne weitere Probleme und auch ohne großen Kostenaufwand oder Mühen seitens der Behörde.

 

Schön wäre es ja, wenn jemand, der so dick aufträgt wie Du, dieses auch ein wenig unterfüttern kann bzw. würde.

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Schön wäre es ja, wenn jemand, der so dick aufträgt wie Du, dieses auch ein wenig unterfüttern kann bzw. würde.

 

Nun, darauf werden wir wohl Ewigkeiten warten koennen. Gibt es da nicht einen User im Forum, der schon seit Jahren in das selbe Horn blaest und nicht in der Lage ist, den Nachweis seiner Behauptungen zu fuehren? :think:

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@qtreiberin: :yawn: . In bin weder verwandt noch verschwägert noch sonst irgendwie in Kontakt mit @wolfggerhardt. Aber ich ahne etwas...Wie auch immer, es gibt außer mir noch genug Leute, die nicht in der Friede-Freude-Eierkuchen-Verkehrsüberwachung leben.

 

@harryb: :yawn: .

 

@bluey schrieb:

1. für die Behauptung "nahezu jede zweite Messung ist durch Bedienungsfehler.... fehlerhaft" hätte ich doch gern einmal belegt bekommen. Kannst Du das?

@bluey: Immerhin kann im Gegensatz zu deinem Spitzenreitergeschwafel bei Handlasermeßgerätmeßreihen der @wolfggerhardt sein "nahezu" definieren :P .

:nolimit:

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Hey m3_, Du hast es gerade mal wieder geschafft, mit einigen schwafeligen Worten............ NICHTS auszusagen. :D Herzlichen Glückwunsch zu dieser grandiosen Leistung. Mach weiter so! :D;)

 

 

BTW zum Thema "Spitzenreiter": vorgestern gerade wieder gelasert und igO zwei Werte gemessen, die man durch aus als Spitzenreiter bezeichnen kann: 107 km/h und 116 km/h. Das waren dann zwei von insgesamt vier Fahrverboten an dieser Meßstelle. :whistling:

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Das waren dann zwei von insgesamt vier Fahrverboten an dieser Meßstelle.
Ja und? Wenn der zukünftige Doktor und sein Alter Ego hier aufschlagen, wirst Du einsehen müssen: Dein Erfolgsbilanz ist nichts wert! Schließlich gilt
Nahezu jede zweite Messung ist durch Bedienungsfehler, falsche Installation u.s.w., fehlerhaft.
also sind zwei Fahrverbote schon mal vom Tisch. Die beiden anderen sind natürlich eindeutige Murksmessungen, zählen also auch nicht. :sneaky:
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Wenn der zukünftige Doktor und sein Alter Ego hier aufschlagen, wirst Du einsehen Dir anhören müssen: Dein Erfolgsbilanz ist nichts wert!

Da ich mir sowas und ähnliches nahezu ständig von dem ewigen Doktor in Spe anhören muß, halte ich es bei ihm wie mit dem Sack Reis in China. :D

 

Schließlich gilt
Nahezu jede zweite Messung ist durch Bedienungsfehler, falsche Installation u.s.w., fehlerhaft.
also sind zwei Fahrverbote schon mal vom Tisch. Die beiden anderen sind natürlich eindeutige Murksmessungen, zählen also auch nicht. :sneaky:

Er meinte damit Providamessungen, wenn ich mich recht erinnere. Ich bezog mich auf Lasermessungen. Allerdings konnte (oder wollte) auch @wolfggerhardt bisland nicht weiter Stellung nehmen zu seinen Behauptungen. Scheint mir daher bei ihm genauso zu sein wie beim Doktore: nichts als heiße Luft. :whistling:

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