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Fehlfunktion Bei Wechselzeichenanlage


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Gibt es Fehlfunktionen bei Wechselzeichenanlagen.

 

Bin letzte Woche auf der A 9 beim Parkplatz Sophienberg mit zu Hoher Geschwindigkeit gemessen worden.

 

Die Wechselzeichen sind in vier Stufen geschaltet.

 

1. Hinweis auf LKW Kontrolle ca. 1,5 km vor dem Parkplatz.

2. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 kmh

3. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 kmh

4. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 kmh

5. Einfahrt zum Parkplatz sowie Messfahrzeug.

 

Mein Beifahrer und ich haben keine Schilder gesehen -d.h die Wechselzeichenanlagen waren alle "grau".

Wahrscheinlich kann man das nicht beweisen.

 

Plötzlich wurden wir geblitzt. Wir sind gleich nochmal durchgefahren -- und siehe da alle Zeichen waren hell erleuchtet und zeigten die Beschränkungen.

 

meine Fragen: Weis jemand ob Fehlfunktionen bekannt sind oder registriert werden.

Wer ist für die Anlagen zuständig.

 

Für Antworten wären wir Dankbar.

 

radarmet

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Angehalten bist du nicht geworden?

 

Einen Bußgeldbescheid hast du auch noch nicht bekommen?

 

Vermutlich werden im nachhinein die Uhrzeiten der Wechselzeichenanlagen mit denen der Messungen verglichen und entsprechend die Fälle dann aussortiert.

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@radarmet: Die Kollegen meinen, es sei eine VBA, weil Du "hell erleuchtet" geschrieben hast. Dort gibt es aber keine VBA. Es sind sogenannte Prismen-Schilder, vielfach verwendet bei üblichen Lkw-Kontrollstellen wie beim Parkplatz Sophienberg A9, hier jedoch aber relativ neu. Guckst Du z. B. hier Bild 1:

 

http://www.bayreuthe...--130-km-h.html

 

Möglicherweise war es bei Dir nur ein Testblitz, bevor die Beschilderung aktiviert wurde. Oder es wurde vorher die :130: überwacht...

Falls überhaupt etwas kommt, lass es uns wissen, da hier massiv abgezockt wird.

:nolimit:

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@dete: Fast überall. Es gibt ja den Gütegrad der Abzocke, dargestellt durch Abzocksterne. Wenn hier die :130: bemessen worden sind, dann gibt es 5-Abzocksterne. Vielleicht ist es Dir entgangen, daß hier ein rein politisch motiviertes Neulimit vorliegt und an dieser Stelle lediglich ein Lückenschluss vorliegt.

Wenn nun eine Lkw-Kontrolle mit Blitzer kombiniert wird, dann liegt in der Regel fast immer Abzocke vor, da der Meßstandort meistens unglücklich gewählt ist :P , wie auch hier mit höchster Wahrscheinlichkeit, wenn tatsächlich Lkw-Kontrollen-Blitz. Eine Bemessung von :60: wäre an dieser Stelle ein FV-Vulkan!

:nolimit:

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Hallo m3

 

Testblitz war es nicht - da wir ja wieder zurück gefahren sind und mit den Messbeamten gesprochen haben - die uns dann auch gleich meinen verstoß gezeigt haben .

Was heißt VBA ?? "hell erleuchtet" sollte heißen - die Schilder sind normal nicht zu übersehen !!!

 

Was heißt " FV - Vulkan"

 

Gruß radarmet

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Was heißt VBA ??

Was heißt " FV - Vulkan"

 

VBA ist die VerkehrsBeinflussungsAnlage - also die von dir so betitelte Wechselzeichenanlage.

 

FV-Vulkan ist eine mehr oder weniger lkreative Wortschoepfung unseres Doktors in spe, die wohl FahrVerbots-Vulkan bedeuten soll. Was genau auch immer darunter zu verstehen ist, sei deiner Phantasie ueberlassen....... 'm3_' meinte eventuell eine Eruption von Fahrverboten, den Sinn dieser Wortschoepfung sollte man vielleicht nicht unbedingt erfragen..... :wacko:

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@dete: Fast überall. Es gibt ja den Gütegrad der Abzocke, dargestellt durch Abzocksterne.

 

Du schreibst zwar Müll ohne Ende, bist dabei aber relativ Erfindungsreich.

 

Erläuterungen z.B. zu "Abzocksterne" hast du vermutlich als einziger auf der Welt in deinem Archiv!

 

dete :mad:

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... da wir ja wieder zurück gefahren sind und mit den Messbeamten gesprochen haben - die uns dann auch gleich meinen verstoß gezeigt haben .

Ohhh, @radarmet! Macht man so net...Okay, das Kind ist nun schon in den Brunnen gefallen. Und dann brauchen wir auch nicht rumrätseln. Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde denn nun bemessen? Tatsächlich :60: ? Dann hat diese Messung nur so Fahrverbote gespuckt (Vulkan), vorallem nachts, Du hattest ja "beleuchtet" geschrieben.

 

VBA ist hier nicht richtig. Es sind funkgesteuerte Prismenschilder, hier für die temporären Lkw-Kontrollen.

 

Hier die Anfahrt zum Parkplatz Sophienberg:

 

 

 

Inzwischen sind die Blech :130: dort wieder weg - war ein klassischer Behördenlapsus -, die :130: werden nun auf den Prismenschildern angezeigt.

 

 

 

@dete: Hatten wir doch schon, die Klassifizierung von Messungen nach dem Gütegrad der Abzocke analog der Hotelklassifizierung. Dazu zählen mehrere Komponenten rein, wie z. B. auch das Limit. Oder nenn es auch den Grad der Unverfrorenheit (siehe ADAC).

 

@taxi42: Gerne berate ich Dich gegen Honorar, wie Du von deiner Schneckentaxiperformance wegkommst!

:nolimit:

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  • 4 years later...

Hi!

 

Ich bin da auch geblitzt worden. Kennt jemand zufällig die genaue Schilderaufstellung zwischen Bayreuth-Süd und Sophienberg? Wo stehen die Schilder (links, rechts, links und rechts)? Sind das alles Schilderbäume (wenn ja, mit wie vielen Schildern/Zusatzschildern)? Ich weiß nämlich nicht, ob die da alle so stehen dürfen, die Schilder... besonders das Schild mit den 100km/h interessiert mich. Das ist irgendwie komplett an mir vorbei gegangen.

 

Danke schonmal und schönes Wochenende

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@chew: Also auch wieder Lkw-Kontrolle in Fahrtrichtung Berlin am Parkplatz Sophienberg mit Tempotrichter? Siehe meine Postings oben (Prismen-Schild: http://www.bayreuther-blitzer.de/bilderbayreuth/autobahn/a-9-parkplatz-sophienberg---130-km-h.htm. Normalerweise müßten die Cops die aktivierte Schaltung auch kontrollieren, protokollieren und dann erst mit dem Messen beginnen. Die sonst übliche Beschilderung :130: habe ich dokumentiert (Foto/Video), dabei sind natürlich dann auch diese "Wechselzeichen".

:nolimit:

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@chew: Habe gerade noch die FB-Seite von bayreuth-blitzer mit den Mess-Meldungen bis Okt. 2015 zurück gecheckt (gut, kein Anspruch auf Vollständigkeit). Finde keine Lkw-Kontrolle, dafür zwei Messungen der Klassiker AS Bayreuth-Süd :130: und dann vor der Einhausung :100: am 18.11.2016.

:nolimit:

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@m3_ Ich bin jetzt mal gespannt, was sich draus entwickelt. Auf dieser Seite gibt es eine Fotostrecke von besagtem Abschnitt (http://messstellen.info/bt/bt0/autobahnen/03c198a3c20aa4c11/d000.html)

Die Kontrolle war am 27.07.2016 auf der A9 Richtung München zwischen Bayreuth-Süd und dem Parkplatz Sophienberg. Findet man nach laaaangem Scrollen auch auf der FB Seite, die die angegeben hast. Nach den Bildern aus dem Link oben zu urteilen, könnte die Beschilderung an der Stelle in etwa so ausgesehen haben (alles ohne Gewähr, denn weder die Autobahnmeisterei Trocknau, noch die Dienststelle Bayreuth konnten mir mit einem offiziellen Beschilderungsplan weiterhelfen):

Meines Erachtens sind die Schilderbäume mit 100, 80 und 60 km/h generell ungültig, da laut StVO und VwV-StVO nur maximal drei Schilder an einem Schilderbaum angebracht werden dürfen - keine vier! Und wenn dort vorher 120 km/h erlaubt waren, dann ist die finale Reduktion auf 60 km/h auch nicht erlaubt. Ist zwar nur ein Soll-Gesetz und kein Muss-Gesetz, aber wäre glaube ich nicht wirklich zu rechtfertigen. Wie gesagt, ich warte jetzt mal ab...

 

 

 


Hmmm... mein Bild wird anscheinend nicht angezeigt. Aber auf den Bildern im Link sieht man ja ungefähr, was passiert.

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............ da laut StVO und VwV-StVO nur maximal drei Schilder an einem Schilderbaum angebracht werden dürfen - keine vier!.......

Meinst du das?:

 

VwV-StVO zu § 39 StVO:

 

35 a) Am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über- oder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden.

 

37 bb) Mehr als zwei Vorschriftzeichen sollen an einem Pfosten nicht angebracht werden. Sind ausnahmsweise drei solcher Verkehrszeichen an einem Pfosten vereinigt, dann darf sich nur eins davon an den fließenden Verkehr wenden.

 

Ich sehe da bei deinen verlinkten Bildern maximal nur 2 Verkehrszeichen an einem "Schilderbaum , der Rest sind Zusatzzeichen.

 

...........Und wenn dort vorher 120 km/h erlaubt waren, dann ist die finale Reduktion auf 60 km/h auch nicht erlaubt...............

 

Und wo steht das?

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Sorry aber da ist doch genau das warum man bestimmte Beschränkungen nicht mehr ernst nehmen kann. Da werden auf einem Parkplatz LKW's kontrolliert, ok. Dafür wird dann ab und zu mal ein Beamter vorne an der Einfahrt des selbigen stehen, richtig? Dafür wird dann der komplette Verkehr auf "60km/h" runtergebremst auf einer 3 spurigen Autobahn! Als Bonus wird dann hinter der Abfahrt ein Blitzer aufgestellt und dass soll man dann als VT verstehen? Wo soll hier das Gefährdungspotential liegen? LKW's fahren auf einen Parkplatz ab, oder was??

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Dafür wird dann ab und zu mal ein Beamter vorne an der Einfahrt des selbigen stehen, richtig?

Schön gesehen (mal abgesehen davon, daß der da eigentlich nicht nur ab und zu steht). Aber warum fragst Du dann noch

Wo soll hier das Gefährdungspotential liegen?

Oder möchtest Du behaupten, es sei ausgeschlossen, daß irgendein Autofahrer den LKW überholt und vor ihm auf den Rastplatz einscheren will, gern auch von der dritten Spur aus? Aber ich nehme an, wenn Du dort ständest, würdest Du dieser Gefahr kühn ins Auge blicken wollen, gell?

 

Ob der Blitzer nach der Einfahrt wirklich sinnvoll ist, kann man diskutieren. Fakt ist allerdings: wäre den meisten Autofahrern nicht bekannt, daß an solchen Stellen geblitzt wird, würde das Limit noch mehr ignoriert.

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@m3_ Ich bin jetzt mal gespannt, was sich draus entwickelt. Auf dieser Seite gibt es eine Fotostrecke von besagtem Abschnitt (http://messstellen.info/bt/bt0/autobahnen/03c198a3c20aa4c11/d000.html)

Die Kontrolle war am 27.07.2016 auf der A9 Richtung München zwischen Bayreuth-Süd und dem Parkplatz Sophienberg. Findet man nach laaaangem Scrollen auch auf der FB Seite, die die angegeben hast. Nach den Bildern aus dem Link oben zu urteilen, könnte die Beschilderung an der Stelle in etwa so ausgesehen haben (alles ohne Gewähr, denn weder die Autobahnmeisterei Trocknau, noch die Dienststelle Bayreuth konnten mir mit einem offiziellen Beschilderungsplan weiterhelfen):

.....

 

@chew: Ahh, okay, Fahrtrichtung Süden! Da ist vorher :nolimit:, :120: wäre neu. Ja, dem @xander seine Website hatte ich schon auf dem Schirm, wußte aber auf die schnelle nicht mehr die Adresse (Sorry @xander!). Und gut, habe nur die dreimonatige Verjährungszeit auf FB von Bayreuth-Blitzer zurück gescrollt. Juli ist ja schon ewig her....Die Bilder von @xander sind natürlich spitzenmäßig. Auffallend zur Beschilderung vom Thread-Eröffner ist, daß nun 2 x :60: ist, dafür wohl :100: eingespart werden mußte. Spekulation: Mit nur 1 x :60: haben sie eins auf die Nüscheln bekommen. Also rein vom Trichter kann man wohl nichts machen, da würde ein Richter wie bei mir mal "mit Tomaten auf den Augen" argumentieren. Klar, ein fehlender Beschilderungsplan bzw. keine Protokollierung geht nicht.

:nolimit:

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