Polizei Im Unrecht Oder Irrt Die Presse?
#1
Geschrieben 28 Juli 2012 - 10:34
#2
Geschrieben 28 Juli 2012 - 10:52
ein spinnender Kameramann, der die Rechte der Beamten mit Füssen tritt und dabei möglichst laut jammert um Recht zu haben. Peinlich. In Deutschland zumindest darf man sich zum Glück mit körperlicher Gewalt dagegen wehren gefilmt und fotografiert zu werden.
Gruss
MrMurphy
#3
Geschrieben 28 Juli 2012 - 15:18
Also ich sehe beim Filmen durch den Journalisten da keine Rechtsverletzung.
Und in D darfst du dich sicherlich in der Öffentlichkeit nicht ungeschoren zur Wehr setzen. Es ist nun einmal öffentlich.
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#4
Geschrieben 28 Juli 2012 - 15:57
#5
Geschrieben 28 Juli 2012 - 16:20
Blaulicht sagte am 28 Juli 2012 - 15:57:
Dann will ich mal der Entscheidungsträger sein: Der "Journalist" darf das.
(Wie kommst Du darauf, dass jemand der eine Kamera bedienen kann, Journalist ist ? )
Gruss
snb
#6
Geschrieben 28 Juli 2012 - 16:22
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#7
Geschrieben 28 Juli 2012 - 16:33
Gast225 sagte am 28 Juli 2012 - 16:22:
Richtig.
Und hat es geäußert - Pressefreiheit.
Also wollen wir bitte an 2 Grundlagen nicht zweifeln: der eine war Journalist und der andere Polizist. Und lasst uns für den Fall die deutsche Rechtslage annehmen (sonst bringen wir das Thema OT und das wäre schade)
#8
Geschrieben 28 Juli 2012 - 16:48
Blaulicht sagte am 28 Juli 2012 - 16:33:
Gast225 sagte am 28 Juli 2012 - 16:22:
Richtig.
Und hat es geäußert - Pressefreiheit.
Also wollen wir bitte an 2 Grundlagen nicht zweifeln: der eine war Journalist und der andere Polizist. Und lasst uns für den Fall die deutsche Rechtslage annehmen (sonst bringen wir das Thema OT und das wäre schade)
du hast doch bestimmt schon eine Lösung die Dir gefallen wird, sonst hättest Du doch das Thema nicht angeschnitten.
Viele sind der Meinung, der Kameramann dürfe dort filmen und der Polizist wäre im Unrecht,
da Du aber keinen Polizisten hier rein stellst der etwas unrechtes getan hat, wird der Kameramann wohl einen Fehler gemacht haben
#9
Geschrieben 28 Juli 2012 - 16:55
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#10
Geschrieben 28 Juli 2012 - 17:49
Zum Glück, sind die Pressevertreter, dich ich getroffen haben nicht solche "Menschen".
#12
Geschrieben 28 Juli 2012 - 18:45
#15
Geschrieben 28 Juli 2012 - 19:32
#16
Geschrieben 28 Juli 2012 - 22:48
Blaulicht sagte am 28 Juli 2012 - 19:32:
Dieser Post stammt übrigens von Dir:
Blaulicht sagte am 28 Juli 2012 - 18:45:
Und meine Frage ist eine Reaktion darauf:
PedroK sagte am 28 Juli 2012 - 19:00:
Es wäre höflich von Dir, wenn Du antwortetest.
#17
Geschrieben 28 Juli 2012 - 22:54
MrMurphy sagte am 28 Juli 2012 - 10:52:
Blaulicht sagte am 28 Juli 2012 - 17:49:
Blaulicht sagte am 28 Juli 2012 - 19:32:
Attorney: Now doctor, isn't it true that when a person dies in his sleep, he doesn't know about it until the next morning? - Witness: Did you actuallay pass the bar exam?
#18
Geschrieben 29 Juli 2012 - 04:42
Zitat
Zitat
Zitat
Zitat
#19
Geschrieben 29 Juli 2012 - 06:41
Dann kommt hinzu, das er versucht hat Dokumente Dritter abzufilmen und das geht zu weit. Auch die teilweise ziemliche Nähe zu den Polizisten, ist nicht optimal. Ich würde auch nicht wollen, dass ein anderer mir sich bis auf einen halben Meter nähert. Man kann solche Situationen auch aus zwei Metern filmen.
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#20
Geschrieben 29 Juli 2012 - 08:44
Gast225 sagte am 29 Juli 2012 - 06:41:
Dann kommt hinzu, das er versucht hat Dokumente Dritter abzufilmen und das geht zu weit. Auch die teilweise ziemliche Nähe zu den Polizisten, ist nicht optimal. Ich würde auch nicht wollen, dass ein anderer mir sich bis auf einen halben Meter nähert. Man kann solche Situationen auch aus zwei Metern filmen.
Naja.. manche tragen den Presseausweis offen.... auf Nachfrage wird der jedoch eigentlich immer problemlos gezeigt. Die meisten Pressevertreter wissen auch, dass sie ihren Personalausweis dazu benötigen. Und im Regelfall geht die Polizei sehr tolerant mit ihnen um, wenn der Presseausweis abgelaufen ist oder der Perso vergessen wurde.
Schließlich ist die Pressefreiheit ein großes Grundrecht.
den Polizeiausweis abfilmen geht gar nicht! Und man sieht es ja auch, es gab keine Hemmungen das Video zu veröffentlichen; auf Garantie wäre Name und Nummer hier auch aufgetaucht.
(Ein Argument/ Beweis gegen Namensschilder. Aber das ist ein anderes Thema)
Auch die Distanz ist, wie das gesamte Betragen, eine Frechheit. Dieser Reporter ist ungezogen, unhöflich, respektlos und missbraucht das Presserecht für einen privaten Feldzug.
Er irrrt, dass man Polizisten grundsätzlich zur Person der Zeitgeschichte zurechnen kann; dass greift erst wenn eine besondere Situation, Einsatzlage vorliegt. Zu Anfang (im Tunnel) die Zivilkontrollen - vielleicht... zum Ende der Streit, den er provoziert hat, durfte er als Beweis möglicherweise auch filmen (aber veröffentlichen?); den Mittelteil wodurch der Streit erst entstand durfte er so nicht filmen; da greift das Persönlichkeitsrecht a) des Polizisten b) des Betroffenen - wenn der Polizist die Daten über Telefon abfragt, hat das nicht mitgehört, aufgezeichnet und bei youtube eingestellt zu werden.
[mod]
Eine Bitte, schreib bitte gleichmäßig groß, dann kann man auch alles problemlos lesen ohne näher an den Bildschirm zu gehen.
gast225
[/mod]
#21
Geschrieben 29 Juli 2012 - 09:47
die laut Statistik wegen Vortrittsverletzung, unvorsichtigen Überholens oder ungenügenden Abstand geschehen sein sollen.
Hans Giger, Kommentar zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG, 7. Auflage, Zürich 2008, Art. 31 N 8
#22
Geschrieben 29 Juli 2012 - 10:07
Blaulicht sagte am 29 Juli 2012 - 08:44:
Albert Einstein, 1879 - 1955
#23
Geschrieben 29 Juli 2012 - 10:22
Dieselschraeubchen sagte am 29 Juli 2012 - 10:07:
"Wenn über eine (dumme) Sache Gras gewachsen ist, kommt garantiert ein Kamel und frißt es herunter."
"Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!"
#24
Geschrieben 29 Juli 2012 - 10:51
Bluey sagte am 29 Juli 2012 - 10:22:
Dieselschraeubchen sagte am 29 Juli 2012 - 10:07:
Wobei dem Polizisten auch ein Notwehrrecht gegen die Nahdistanz des Pressevertreters zu stehen kann.
#25
Geschrieben 29 Juli 2012 - 11:12
Blaulicht sagte am 29 Juli 2012 - 08:44:
Gast225 sagte am 29 Juli 2012 - 06:41:
Dann kommt hinzu, das er versucht hat Dokumente Dritter abzufilmen und das geht zu weit. Auch die teilweise ziemliche Nähe zu den Polizisten, ist nicht optimal. Ich würde auch nicht wollen, dass ein anderer mir sich bis auf einen halben Meter nähert. Man kann solche Situationen auch aus zwei Metern filmen.
Naja.. manche tragen den Presseausweis offen.... auf Nachfrage wird der jedoch eigentlich immer problemlos gezeigt. Die meisten Pressevertreter wissen auch, dass sie ihren Personalausweis dazu benötigen. Und im Regelfall geht die Polizei sehr tolerant mit ihnen um, wenn der Presseausweis abgelaufen ist oder der Perso vergessen wurde.
Schließlich ist die Pressefreiheit ein großes Grundrecht.
Zitat
Zitat
Er irrrt, dass man Polizisten grundsätzlich zur Person der Zeitgeschichte zurechnen kann; dass greift erst wenn eine besondere Situation, Einsatzlage vorliegt. Zu Anfang (im Tunnel) die Zivilkontrollen - vielleicht... zum Ende der Streit, den er provoziert hat, durfte er als Beweis möglicherweise auch filmen (aber veröffentlichen?); den Mittelteil wodurch der Streit erst entstand durfte er so nicht filmen; da greift das Persönlichkeitsrecht a) des Polizisten b) des Betroffenen - wenn der Polizist die Daten über Telefon abfragt, hat das nicht mitgehört, aufgezeichnet und bei youtube eingestellt zu werden.
Blaulicht sagte am 29 Juli 2012 - 10:51:
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#26
Geschrieben 29 Juli 2012 - 11:19
Zitat
Entweder das.
Dann war das ganz klar falsch!
Oder er wollte seinen Ausweis nicht filmen lassen.
Dann hat er das schon richtig gemacht.
Der Pressemensch hat sofort versucht den Ausweis abzufilmen!
Zitat
Zitat
Aber es bleibt auch die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Persönlichkeitsrechte des Polizisten. Letztere waren dem schlechten Journalisten hier egal; ich kenne das zum Glück von guten Journalisten anders.
#27
Geschrieben 29 Juli 2012 - 11:38
Blaulicht sagte am 29 Juli 2012 - 10:51:
Albert Einstein, 1879 - 1955
#28
Geschrieben 29 Juli 2012 - 12:25
Das Ding hat meiner Ansicht nach zwei bis drei Seiten:
1. Wenn die Kollegen sich in ihrer Amtshandlung gestört oder behindert gefühlt haben, hätten sie dem sog. Journalisten das gleich klar machen und begründen müssen;
2. Dieseer "Filmer" war offensichtlich nur auf Konfrontation aus, das habe ich in mehr als 42 Jahren Dienstzeit von iemandem erlebt.
3. Der Typ kann sich noch so wild auf die Pressefreiheit berufen, aber, dass er die kontrollierte Person filmt, ist m.E. bereits ein Verstoß gegen den Datenschuitz.
4. Komplett daneben ist die Veröffentlichung auf YT, dadurch wird die Arbeit der Polizei erheblichz beschwert, hier hätte ein Journalist die Gesichter gepixelt, der Inhalt wäre ja geblieben.
dete
#29
Geschrieben 29 Juli 2012 - 15:44
#30
Geschrieben 29 Juli 2012 - 16:11
Blaulicht sagte am 29 Juli 2012 - 11:19:
Dann hat er das schon richtig gemacht.
Der Pressemensch hat sofort versucht den Ausweis abzufilmen!
Zitat
Anzeige und dann Akteneinsicht und schon hat er auch den Namen und kann ihn veröffentlichen.
Und im Grunde ist die Identität auch nie das Problem. Man wartet halt vor der Dienststelle bis die Person kommt und verfolgt diese dann still, gegebenenfalls über mehrere Tage.
Klappt bei mir zwar nicht, da ich mir so gut wie keine Gesichter merken kann. Aber andere können das sicherlich.
Wenn man will, bekommt man alle Daten. Die Rechten oder Linken machen ja auch nichts anderes, um an die gewünschten Daten zu kommen.
Zitat
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#31
Geschrieben 29 Juli 2012 - 16:40
Zitat
Interessante These...
... jedoch kein Widerspruch zu meinem:
Zitat
#32
Geschrieben 29 Juli 2012 - 17:17
Blaulicht sagte am 29 Juli 2012 - 08:44:
Zitat
Zitat
Zitat
Blaulicht sagte am 29 Juli 2012 - 10:51:
Attorney: Now doctor, isn't it true that when a person dies in his sleep, he doesn't know about it until the next morning? - Witness: Did you actuallay pass the bar exam?
#33
Geschrieben 29 Juli 2012 - 17:38
du irrst auf ganzer Linie.
#34
Geschrieben 29 Juli 2012 - 20:08
contra sagte am 29 Juli 2012 - 15:44:
"Wenn über eine (dumme) Sache Gras gewachsen ist, kommt garantiert ein Kamel und frißt es herunter."
"Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!"
#35
Geschrieben 09 August 2012 - 15:12
Von wegen Rechte, ich finde diese kann nur in Anspruch nehmen wer sich korrekt verhält, wenn ich hier Beamte provoziere ist auch schluss mit lustig.
Ich will garnicht von Ländern auch innerhalb der EU reden wo dieser Typ von den Beamten kräftig eins auf die Glocke bekommen hätte.
#36
Geschrieben 10 August 2012 - 00:43
Geschrieben Gestern, 16:12
Zitat
Hier sind einige auszuege aus dieser Bericht erstattung
Zitat
Als der Augsburger Polizist Mathias Vieth am 28. Oktober 2011 seine Nachtschicht antritt, da ahnt er nicht, dass es seine letzte sein wird. Nach einer scheinbar harmlosen Personenkontrolle nimmt das Drama seinen Lauf. Zwei Männer flüchten in den Wald. Einer feuert aus der Dunkelheit auf Vieth (41). Das tödliche Ende einer Schicht, die als gewöhnlicher Routineeinsatz begonnen hat.
Bei Castor-Transporten oder Fußballspielen mit schwierigen Fans rechnen Polizisten damit, angegangen zu werden. Am häufigsten passiere das aber bei Alltagseinsätzen
Die meisten Übergriffe passieren nachts an Wochenenden. Nahezu drei von vier Verdächtigen waren in irgendeiner Weise berauscht — betrunken
Früher machten sich Raufbolde aus dem Staub, wenn die Polizei anrückte. Heute kann es passieren, dass sich die Kontrahenten angesichts der Staatsgewalt spontan verbrüdern und gemeinsam auf die Polizisten losgehen.
So wurden 2011 im Freistaat 6909 Fälle von Gewalt gegen Polizisten registriert — zehn Prozent mehr als 2010, als die Übergriffe auf Polizisten in Bayern erstmals systematisch erfasst wurden. Über 14 600 Beamte — statistisch gesehen jeder Dritte — wurden laut Herrmann „beleidigt, bespuckt, bedroht, geschlagen oder getreten".
Beispiel Schwaben: Um nicht gefasst zu werden, fuhr ein Gesuchter mit Vollgas auf einen Polizisten zu und erwischte ihn mit dem Auto.
#37
Geschrieben 10 August 2012 - 01:19
Billy Joe sagte am 10 August 2012 - 00:43:
Stimmt, man hat wohl von den LA riots gelernt. Es braucht ja immer etwas laenger, bis eine Modewelle ueber den grossen Teich nach Europa schwappt.......
Uebrigens wurde dieser Artikel bereits in einem anderen Thread verlinkt, wenn ich nicht irre.
#38
Geschrieben 10 August 2012 - 13:51
Zitat
Geschrieben Heute, 02:19
Uebrigens wurde dieser Artikel bereits in einem anderen Thread verlinkt, wenn ich nicht irre
#39
Geschrieben 10 August 2012 - 22:16
#40
Geschrieben 11 August 2012 - 00:10
Zitat
Geschrieben Gestern, 23:16
Ich habs sowas von gewusst...
#42
Geschrieben 11 August 2012 - 15:20
#43
Geschrieben 11 August 2012 - 16:24
dete
#44
Geschrieben 13 August 2012 - 18:19
Biber sagte am 29 Juli 2012 - 17:17:
Zum Thema "Filmen von Polizeieinsätzen" hier mal ein m. E. ganz informativer Link.
Interessant wäre es gewesen, wenn einer der Polizeibeamten eine (Handy)kamera gezückt, den Kameramann gefilmt und ihm dann erzählt hätte, dass er dieses Video ebenfalls veröffentlichen wird und dann die Reaktion des Kameramannes erleben.
Grundsätzlich wäre hier die m. E. beste Reaktion gewesen, dem Kameramann deutlich zu verstehen zu geben, dass er zwar filmen kann, dass er die Maßnahmen jedoch nicht stören darf und dass er die Gesichter der Beamten und, wenn dies von den anderen Personen gewünscht wird, auch deren Gesichter unkenntlich zu machen hat, bevor er den Film veröffentlicht.
Viele Grüße,
Nachteule
Danach drehte er sich um und rief: Mama, lass den Scheiß!
#45
Geschrieben 13 August 2012 - 20:12
nachteule sagte am 13 August 2012 - 18:19:
Zitat
Attorney: Now doctor, isn't it true that when a person dies in his sleep, he doesn't know about it until the next morning? - Witness: Did you actuallay pass the bar exam?
#46
Geschrieben 13 August 2012 - 20:34
Biber sagte am 13 August 2012 - 20:12:
Wobei diese Meinung wohl die richtige ist. Erst wenn etwas "dazu" kommt, kann der Polizist auch zu einer Person der Zeitgeschichte werden.
Es wird aber auch nicht automatisch jeder Polizist an dem Einsatz zu einer Person der Zeitgeschichte, sondern erst wenn er nicht "austauschbar' ist (z.b. der Einsatzleiter, nicht aber ein Absperrposten).
Noch mehr Gewicht kommt dem Persönlichkeitsrecht zu, wenn der Polizist eindeutig macht, dass er nicht gefilmt werden will, denn dem gegenübersteht oft nicht die Person der Zeitgeschichte sondern eine stillschweigene Einwilligung (z.B. der Absperrposten, der sich dem Fotografen stellt).
#47
Geschrieben 13 August 2012 - 20:39
Blaulicht sagte am 13 August 2012 - 20:34:
Zitat
Attorney: Now doctor, isn't it true that when a person dies in his sleep, he doesn't know about it until the next morning? - Witness: Did you actuallay pass the bar exam?
#48
Geschrieben 13 August 2012 - 21:06
#49
Geschrieben 13 August 2012 - 21:14
#50
Geschrieben 13 August 2012 - 23:20
Grundsätzlich gilt: Das Anfertigen und Veröffentlichen von Lichtbildaufnahmen die Polizisten oder andere Einsatzkräfte im Einsatz zeigen ist zu jeder Zeit erlaubt. Polizeieinsätze stellen nach herrschender Meinung ein Ereignis von zeitgeschichtlichem Interresse dar, Einsatzkräfte stellen zwar nur häufig nur lokal begrenzt Personen der Zeitgeschichte dar, aber eine Öffentlichkeit darf bei Einsatzen jeglicher Art, nicht ohne zwingenden Grund (Eigengefährdung etc.) unterbunden werden. Dazu gehört z.B. die Kontrolle durch die Berichterstattung in der Presse. Ein Fotografieverbot oder eine Beschlagnahme von Kameras, Lichtbildaufnahmen, Filmen, Speichermedien etc. sind nicht erlaubt und ausgeschlossen. Das Grundrecht der Pressefreiheit ist wesentlich höher zu bewerten, als das Interresse der Polizeibeamten, nicht veröffentlicht zu werden.
LÖFFLER, Presserecht, Kommentar, 5. Aufl.
WOLF/STEPHAN/DEGER, PolG für BW, 6. Aufl.
DREIER/SCHULZE, UrhG, 3. Aufl., Zu § 23 KUG
OVG Brandenburg, Beschluss vom 18.03.1997 – 4 B 4/97
OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 30.04.1997 – 11 A 11657/96
OVG NRW, Beschluss vom 30.10 2000 – 5 A 291/00
SaarlOVG, Urteil vom 11.04.2002 – 9 R 3/01
OVG Saarland, Urteil vom 11.04.2002 – 9 R 3/01
VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.02.1995 – 1 S 3184/94
VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.05.2008 – 1 S 2914/07
VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.07.2000 – 1 S 2239/99
VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.02.1995 – 1 S 3184/94
Es gibt lediglich eine Ausnahme: Es muss ein berechtigtes Interresse von den Beamten vorliegen nicht enttarnt zu werden (Unmaskierte SEK-Beamte) und es muss eine konsensuale Politik des mildesten Mittels durch die Einsatzkräfte klar gescheitert sein, erst dann darf ggf. - aber auch nur wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen - in die Pressefreiheit eingegriffen werden. So zumindest, sah es das Bundesverwaltungsgericht vor kurzem: Urteil













