Blaulicht 204 Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 Hallo, ein spinnender Kameramann, der die Rechte der Beamten mit Füssen tritt und dabei möglichst laut jammert um Recht zu haben. Peinlich. In Deutschland zumindest darf man sich zum Glück mit körperlicher Gewalt dagegen wehren gefilmt und fotografiert zu werden. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 Die Leute bewegen sich in der Öffentlichkeit und bei der Arbeit werden sie offensichtlich auch nicht gestört. Also ich sehe beim Filmen durch den Journalisten da keine Rechtsverletzung. Und in D darfst du dich sicherlich in der Öffentlichkeit nicht ungeschoren zur Wehr setzen. Es ist nun einmal öffentlich. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 28, 2012 Author Report Share Posted July 28, 2012 Ah, jetzt wird es interessant. Zwei Beiträge.... der eine sagt: ja; der Journalist darf die Polizisten einfach so filmen, der andere sagt: nein, die Polizisten haben auch ein Persönlichkeitsrecht. Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 Ah, jetzt wird es interessant. Zwei Beiträge.... der eine sagt: ja; der Journalist darf die Polizisten einfach so filmen, der andere sagt: nein, die Polizisten haben auch ein Persönlichkeitsrecht. Dann will ich mal der Entscheidungsträger sein: Der "Journalist" darf das.(Wie kommst Du darauf, dass jemand der eine Kamera bedienen kann, Journalist ist ? ) Grusssnb Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 Er hat doch seinen Presseausweis gezeigt. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 28, 2012 Author Report Share Posted July 28, 2012 Er hat doch seinen Presseausweis gezeigt. Richtig.Und hat es geäußert - Pressefreiheit. Also wollen wir bitte an 2 Grundlagen nicht zweifeln: der eine war Journalist und der andere Polizist. Und lasst uns für den Fall die deutsche Rechtslage annehmen (sonst bringen wir das Thema OT und das wäre schade) Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 Er hat doch seinen Presseausweis gezeigt. Richtig.Und hat es geäußert - Pressefreiheit. Also wollen wir bitte an 2 Grundlagen nicht zweifeln: der eine war Journalist und der andere Polizist. Und lasst uns für den Fall die deutsche Rechtslage annehmen (sonst bringen wir das Thema OT und das wäre schade) du hast doch bestimmt schon eine Lösung die Dir gefallen wird, sonst hättest Du doch das Thema nicht angeschnitten. Viele sind der Meinung, der Kameramann dürfe dort filmen und der Polizist wäre im Unrecht, da Du aber keinen Polizisten hier rein stellst der etwas unrechtes getan hat, wird der Kameramann wohl einen Fehler gemacht haben Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 Darüber können wir dann ja gleich weiterdiskutieren.http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/32570-der-foto-thread/page__st__1100?do=findComment&comment=783643 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 28, 2012 Author Report Share Posted July 28, 2012 Ich denke, dass er zu Anfang nicht filmen durfte und ich denke, dass er zum Ende ein Recht hatte. Insgesamt denke ich, dass der Journalist sich hier falsch verhalten hat und massiv die Situation Richtung eskalieren getrieben hat. Zum Glück, sind die Pressevertreter, dich ich getroffen haben nicht solche "Menschen". Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 IZum Glück, sind die Pressevertreter, dich ich getroffen haben nicht solche "Menschen". Waren wohl auch keine Ösis ? Die hätten Dir schon gezeigt, wo der Bartel den Most herholt. @Weinberg, Eribaer: SCNR Grusssnb Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 28, 2012 Author Report Share Posted July 28, 2012 Ich denke nicht, das schlechtes Benehme eine Frage der Nationalität ist. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 Ich denke nicht, das schlechtes Benehme eine Frage der Nationalität ist. nein das können polizisten in D land genauso gut wie anders wo Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 Ich denke nicht, das schlechtes Benehme eine Frage der Nationalität ist.Lobenswert. Warum aber wünschst Du Dir dann, "Migranten" prophylaktisch schlagen zu dürfen? 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 28, 2012 Author Report Share Posted July 28, 2012 Achtung: Zurück zum Thema!!! Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 Achtung: Zurück zum Thema!!!Erspare uns doch bitte Deine "moderativen" Anwandlungen. Dieser Post stammt übrigens von Dir:Ich denke nicht, das schlechtes Benehme eine Frage der Nationalität ist. Und meine Frage ist eine Reaktion darauf:Lobenswert. Warum aber wünschst Du Dir dann, "Migranten" prophylaktisch schlagen zu dürfen? Es wäre höflich von Dir, wenn Du antwortetest. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 28, 2012 Report Share Posted July 28, 2012 In Deutschland zumindest darf man sich zum Glück mit körperlicher Gewalt dagegen wehren gefilmt und fotografiert zu werden.Diese Behauptung ist in dieser Form falsch. Ich denke, dass er zu Anfang nicht filmen durfte (...). Insgesamt denke ich, dass der Journalist sich hier falsch verhalten hat und massiv die Situation Richtung eskalieren getrieben hat.Begründung? Achtung: Zurück zum Thema!!!Achtung: Du nix Mod! Quote Link to post Share on other sites
Hayabusa 4 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 Ah, jetzt wird es interessant.Nöö, das war es für dich auch vor den beiden Beiträgen oder warum hast du sonst das Video gepostet? der eine sagt: ja; der Journalist darf die Polizisten einfach so filmen, der andere sagt: nein, die Polizisten haben auch ein PersönlichkeitsrechtNein, das wurde so nicht gesagt! Ich denke, dass er zu Anfang nicht filmen durfte und ich denke, dass er zum Ende ein Recht hatte.Warum hätte er zu Anfang die amtliche Handlung nicht filmen dürfen? Insgesamt denke ich, dass der Journalist sich hier falsch verhalten hat und massiv die Situation Richtung eskalieren getrieben hat.Interessant wäre sicherlich noch die Überwachungsaufnahmen, ob es bspw. mit dem Schlag in den Magen zu Stande kam. Die Kollegen scheinen dies nicht abzuschreiten und interessant ist für mich, wie der Blick des Herrn in der braunen Jacke vor dem Schlag mehrfach zur Kamera und Kollegen wechselt, bevor er sich abwendet und selbst, nach hörbarem Aufrufen des Kameramanns, keine Reaktion zeigt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 Das einzige was man den Journalisten vorwerfen kann ist, das er sich nicht bereits am Anfang ausgewiesen hat. Aber auch verdeckte Aufnahmen sollten möglich sein. Dann kommt hinzu, das er versucht hat Dokumente Dritter abzufilmen und das geht zu weit. Auch die teilweise ziemliche Nähe zu den Polizisten, ist nicht optimal. Ich würde auch nicht wollen, dass ein anderer mir sich bis auf einen halben Meter nähert. Man kann solche Situationen auch aus zwei Metern filmen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 29, 2012 Author Report Share Posted July 29, 2012 Das einzige was man den Journalisten vorwerfen kann ist, das er sich nicht bereits am Anfang ausgewiesen hat. Aber auch verdeckte Aufnahmen sollten möglich sein. Dann kommt hinzu, das er versucht hat Dokumente Dritter abzufilmen und das geht zu weit. Auch die teilweise ziemliche Nähe zu den Polizisten, ist nicht optimal. Ich würde auch nicht wollen, dass ein anderer mir sich bis auf einen halben Meter nähert. Man kann solche Situationen auch aus zwei Metern filmen. Naja.. manche tragen den Presseausweis offen.... auf Nachfrage wird der jedoch eigentlich immer problemlos gezeigt. Die meisten Pressevertreter wissen auch, dass sie ihren Personalausweis dazu benötigen. Und im Regelfall geht die Polizei sehr tolerant mit ihnen um, wenn der Presseausweis abgelaufen ist oder der Perso vergessen wurde.Schließlich ist die Pressefreiheit ein großes Grundrecht. den Polizeiausweis abfilmen geht gar nicht! Und man sieht es ja auch, es gab keine Hemmungen das Video zu veröffentlichen; auf Garantie wäre Name und Nummer hier auch aufgetaucht.(Ein Argument/ Beweis gegen Namensschilder. Aber das ist ein anderes Thema) Auch die Distanz ist, wie das gesamte Betragen, eine Frechheit. Dieser Reporter ist ungezogen, unhöflich, respektlos und missbraucht das Presserecht für einen privaten Feldzug.Er irrrt, dass man Polizisten grundsätzlich zur Person der Zeitgeschichte zurechnen kann; dass greift erst wenn eine besondere Situation, Einsatzlage vorliegt. Zu Anfang (im Tunnel) die Zivilkontrollen - vielleicht... zum Ende der Streit, den er provoziert hat, durfte er als Beweis möglicherweise auch filmen (aber veröffentlichen?); den Mittelteil wodurch der Streit erst entstand durfte er so nicht filmen; da greift das Persönlichkeitsrecht a) des Polizisten b) des Betroffenen - wenn der Polizist die Daten über Telefon abfragt, hat das nicht mitgehört, aufgezeichnet und bei youtube eingestellt zu werden. [mod]Eine Bitte, schreib bitte gleichmäßig groß, dann kann man auch alles problemlos lesen ohne näher an den Bildschirm zu gehen. gast225[/mod] Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 Vergesst bitte nicht, dass ein Presseausweis nicht erforderlich ist, um sich als Presse im Sinne des Art. 5 GG zu qualifizieren. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 Dieser Reporter ist ungezogen, unhöflich, respektlos und missbraucht das Presserecht für einen privaten Feldzug.Das mag sein, ist aber nicht verboten. Das Schlagen in den Unterleib dagegen schon. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 Das Schlagen in den Unterleib dagegen schon.Jap. Beruht hier aber lediglich auf der Äußerung des Pressemenschen. Zu sehen ist nichts. Will damit nicht sagen, daß es keinen Schlag gegeben haben kann. Nur jammert der Pressemensch für meinen Geschmack viel zu viel und geht hier in einer aggressiven Art vor, die ihresgleichen sucht. Es gibt auch andere, legale Möglichkeiten, die Presse auf Distanz zu halten. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 29, 2012 Author Report Share Posted July 29, 2012 Das Schlagen in den Unterleib dagegen schon.Jap. Beruht hier aber lediglich auf der Äußerung des Pressemenschen. Zu sehen ist nichts. Will damit nicht sagen, daß es keinen Schlag gegeben haben kann. Nur jammert der Pressemensch für meinen Geschmack viel zu viel und geht hier in einer aggressiven Art vor, die ihresgleichen sucht. Es gibt auch andere, legale Möglichkeiten, die Presse auf Distanz zu halten. Wobei dem Polizisten auch ein Notwehrrecht gegen die Nahdistanz des Pressevertreters zu stehen kann. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 Das einzige was man den Journalisten vorwerfen kann ist, das er sich nicht bereits am Anfang ausgewiesen hat. Aber auch verdeckte Aufnahmen sollten möglich sein. Dann kommt hinzu, das er versucht hat Dokumente Dritter abzufilmen und das geht zu weit. Auch die teilweise ziemliche Nähe zu den Polizisten, ist nicht optimal. Ich würde auch nicht wollen, dass ein anderer mir sich bis auf einen halben Meter nähert. Man kann solche Situationen auch aus zwei Metern filmen. Naja.. manche tragen den Presseausweis offen.... auf Nachfrage wird der jedoch eigentlich immer problemlos gezeigt. Die meisten Pressevertreter wissen auch, dass sie ihren Personalausweis dazu benötigen. Und im Regelfall geht die Polizei sehr tolerant mit ihnen um, wenn der Presseausweis abgelaufen ist oder der Perso vergessen wurde.Schließlich ist die Pressefreiheit ein großes Grundrecht.Der Journalist hat ihn doch auch problemlos gezeigt, als die Person sich als Polizist ausgewiesen hat. die andere Person welche den Ausweis sehen wollte, war sich diesbezüglich wohl zu schade. den Polizeiausweis abfilmen geht gar nicht! Warum nicht? Auch die Distanz ist, wie das gesamte Betragen, eine Frechheit. Dieser Reporter ist ungezogen, unhöflich, respektlos und missbraucht das Presserecht für einen privaten Feldzug.Er irrrt, dass man Polizisten grundsätzlich zur Person der Zeitgeschichte zurechnen kann; dass greift erst wenn eine besondere Situation, Einsatzlage vorliegt. Zu Anfang (im Tunnel) die Zivilkontrollen - vielleicht... zum Ende der Streit, den er provoziert hat, durfte er als Beweis möglicherweise auch filmen (aber veröffentlichen?); den Mittelteil wodurch der Streit erst entstand durfte er so nicht filmen; da greift das Persönlichkeitsrecht a) des Polizisten b) des Betroffenen - wenn der Polizist die Daten über Telefon abfragt, hat das nicht mitgehört, aufgezeichnet und bei youtube eingestellt zu werden.Wieso nicht, Journalisten dokumentieren Polizeiarbeit und veröffentlich diese. Was sollen diese sonst machen. Das der Einsatz sich im Laufe der Arbeit des Journalisten dann gegen diesen richtet, ändert an dieser Sache nichts. Wobei dem Polizisten auch ein Notwehrrecht gegen die Nahdistanz des Pressevertreters zu stehen kann.Auch hier hat der Polizist zum Teil die Nahdistanz selber mitverursacht. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 29, 2012 Author Report Share Posted July 29, 2012 die andere Person welche den Ausweis sehen wollte, war sich diesbezüglich wohl zu schade. Entweder das.Dann war das ganz klar falsch! Oder er wollte seinen Ausweis nicht filmen lassen.Dann hat er das schon richtig gemacht. Der Pressemensch hat sofort versucht den Ausweis abzufilmen! Warum nicht?Weil die persönlichen Daten nichts auf youtube zu suchen haben! Wieso nicht, Journalisten dokumentieren Polizeiarbeit und veröffentlich diese.Richtig. Das dürfen sie auch.Aber es bleibt auch die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Persönlichkeitsrechte des Polizisten. Letztere waren dem schlechten Journalisten hier egal; ich kenne das zum Glück von guten Journalisten anders. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 Wobei dem Polizisten auch ein Notwehrrecht gegen die Nahdistanz des Pressevertreters zu stehen kann.Der Journalist konnte ja den Abstand gar nicht vergrößern. Der Polizist hat ihm ja auf dem Fuss gestanden. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 Natürlich, der hat dem auf dem Fuß gestanden und ist da rumgelaufen!? Das Ding hat meiner Ansicht nach zwei bis drei Seiten: 1. Wenn die Kollegen sich in ihrer Amtshandlung gestört oder behindert gefühlt haben, hätten sie dem sog. Journalisten das gleich klar machen und begründen müssen; 2. Dieseer "Filmer" war offensichtlich nur auf Konfrontation aus, das habe ich in mehr als 42 Jahren Dienstzeit von iemandem erlebt. 3. Der Typ kann sich noch so wild auf die Pressefreiheit berufen, aber, dass er die kontrollierte Person filmt, ist m.E. bereits ein Verstoß gegen den Datenschuitz. 4. Komplett daneben ist die Veröffentlichung auf YT, dadurch wird die Arbeit der Polizei erheblichz beschwert, hier hätte ein Journalist die Gesichter gepixelt, der Inhalt wäre ja geblieben. dete Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 warum wird der kameramann geschlagen und das ganze als angriff auf den beamten dargestellt? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 Oder er wollte seinen Ausweis nicht filmen lassen.Dann hat er das schon richtig gemacht. Der Pressemensch hat sofort versucht den Ausweis abzufilmen! Warum nicht?Weil die persönlichen Daten nichts auf youtube zu suchen haben!Und wo ist das Problem jetzt, selbst wenn er den Namen nicht hat. Anzeige und dann Akteneinsicht und schon hat er auch den Namen und kann ihn veröffentlichen. Und im Grunde ist die Identität auch nie das Problem. Man wartet halt vor der Dienststelle bis die Person kommt und verfolgt diese dann still, gegebenenfalls über mehrere Tage. Klappt bei mir zwar nicht, da ich mir so gut wie keine Gesichter merken kann. Aber andere können das sicherlich. Wenn man will, bekommt man alle Daten. Die Rechten oder Linken machen ja auch nichts anderes, um an die gewünschten Daten zu kommen. Aber es bleibt auch die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Persönlichkeitsrechte des Polizisten.Bei einer Amtshandlung dürfte das Erste immer vorgehen, zumal hier offensichtlich eine Praxis der Polizei, vorwiegend Personen mit Migrationshintergrund ohne vorhandenes Gefahrenpotenziell einer Identprüfung zu unterziehen, aufgezeichnet werden sollte. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 29, 2012 Author Report Share Posted July 29, 2012 zumal hier offensichtlich eine Praxis der Polizei, vorwiegend Personen mit Migrationshintergrund ohne vorhandenes Gefahrenpotenziell einer Identprüfung zu unterziehen, aufgezeichnet werden sollte. Interessante These... ... jedoch kein Widerspruch zu meinem: Zu Anfang (im Tunnel) die Zivilkontrollen - vielleicht... zum Ende der Streit, den er provoziert hat, durfte er als Beweis möglicherweise auch filmen (aber veröffentlichen?); den Mittelteil wodurch der Streit erst entstand durfte er so nicht filmen; da greift das Persönlichkeitsrecht a) des Polizisten b) des Betroffenen - Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 den Polizeiausweis abfilmen geht gar nicht!Ich habe keine Lust, nach einer Quelle zu fragen, die Du nicht lieferst, deshalb: Quatsch. Er irrrt, dass man Polizisten grundsätzlich zur Person der Zeitgeschichte zurechnen kannIn dem Fall hier irrt er nicht. Und grundsätzlich stimmt es sowieso. da greift das Persönlichkeitsrecht a) des Polizisten b) des BetroffenenIch habe keine Lust, nach einer Quelle zu fragen, die Du nicht lieferst, deshalb: Quatsch. wenn der Polizist die Daten über Telefon abfragtmuß er das so machen, daß niemand das Gespräch mithören kann. Wobei dem Polizisten auch ein Notwehrrecht gegen die Nahdistanz des Pressevertreters zu stehen kann.Ich habe keine Lust, nach einer Quelle zu fragen, die Du nicht lieferst, deshalb: Quatsch. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 29, 2012 Author Report Share Posted July 29, 2012 @Biber du irrst auf ganzer Linie. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted July 29, 2012 Report Share Posted July 29, 2012 warum wird der kameramann geschlagen und das ganze als angriff auf den beamten dargestellt?Es ist nicht gesichert, jedenfalls nicht durch das Video, daß er tatsächlich geschlagen wurde. Erinnert mich an so manche Demo, wo plötzlich ein Teilnehmer anfängt zu schreien, man würde ihm Schmerzen zufügen, obwohl man ihn tatsächlich nur konsequent anpackt und "entfernt". Dafür schreit er aber wie ein Schwein, welches gerade abgestochen wird. Hauptsache für Aufmerksamkeit sorgen. Quote Link to post Share on other sites
dcberger 0 Posted August 9, 2012 Report Share Posted August 9, 2012 Ich sehe hier nur einen Pressevertreter welcher offensichtlich von Anfang an auf Konfrontation mit der Polizei aus ist um diese anschließend medienwirksam zu verkaufen. Von wegen Rechte, ich finde diese kann nur in Anspruch nehmen wer sich korrekt verhält, wenn ich hier Beamte provoziere ist auch schluss mit lustig.Ich will garnicht von Ländern auch innerhalb der EU reden wo dieser Typ von den Beamten kräftig eins auf die Glocke bekommen hätte. Quote Link to post Share on other sites
Billy Joe 53 Posted August 9, 2012 Report Share Posted August 9, 2012 dcbergerGeschrieben Gestern, 16:12 Ich will garnicht von Ländern auch innerhalb der EU reden wo dieser Typ von den Beamten kräftig eins auf die Glocke bekommen hätte. Traurig, wenn folgende berichte in einer Deutschen Tageszeitung erscheinen,wobei man beruecksichtigen sollte dass das benehmen dieser Buerger einem Land der 3.Welt ehre machen wuerde Hier sind einige auszuege aus dieser Bericht erstattung Wieder nahm die Gewalt gegen Polizisten zu Als der Augsburger Polizist Mathias Vieth am 28. Oktober 2011 seine Nachtschicht antritt, da ahnt er nicht, dass es seine letzte sein wird. Nach einer scheinbar harmlosen Personenkontrolle nimmt das Drama seinen Lauf. Zwei Männer flüchten in den Wald. Einer feuert aus der Dunkelheit auf Vieth (41). Das tödliche Ende einer Schicht, die als gewöhnlicher Routineeinsatz begonnen hat. Bei Castor-Transporten oder Fußballspielen mit schwierigen Fans rechnen Polizisten damit, angegangen zu werden. Am häufigsten passiere das aber bei Alltagseinsätzen Die meisten Übergriffe passieren nachts an Wochenenden. Nahezu drei von vier Verdächtigen waren in irgendeiner Weise berauscht — betrunken Früher machten sich Raufbolde aus dem Staub, wenn die Polizei anrückte. Heute kann es passieren, dass sich die Kontrahenten angesichts der Staatsgewalt spontan verbrüdern und gemeinsam auf die Polizisten losgehen. So wurden 2011 im Freistaat 6909 Fälle von Gewalt gegen Polizisten registriert — zehn Prozent mehr als 2010, als die Übergriffe auf Polizisten in Bayern erstmals systematisch erfasst wurden. Über 14 600 Beamte — statistisch gesehen jeder Dritte — wurden laut Herrmann „beleidigt, bespuckt, bedroht, geschlagen oder getreten". Beispiel Schwaben: Um nicht gefasst zu werden, fuhr ein Gesuchter mit Vollgas auf einen Polizisten zu und erwischte ihn mit dem Auto. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 10, 2012 Report Share Posted August 10, 2012 .......wobei man beruecksichtigen sollte dass das benehmen dieser Buerger einem Land der 3.Welt ehre machen wuerde Stimmt, man hat wohl von den LA riots gelernt. Es braucht ja immer etwas laenger, bis eine Modewelle ueber den grossen Teich nach Europa schwappt....... Uebrigens wurde dieser Artikel bereits in einem anderen Thread verlinkt, wenn ich nicht irre. Quote Link to post Share on other sites
Billy Joe 53 Posted August 10, 2012 Report Share Posted August 10, 2012 HarryBGeschrieben Heute, 02:19Uebrigens wurde dieser Artikel bereits in einem anderen Thread verlinkt, wenn ich nicht irre Aendert aber nichts an der tatsache dass das benehmen dieser Buerger nicht dem benehmen einer gebildeten Nation entspricht,noch dazu wenn man sebst den Oberlehrer im Benehmen hervorheben moechte, {Krieg im Strassen Verkehr,Draengeln an Kassen und Bus Haltestellen, Radfahrer gegen Fussgaenger} kann man alles im Forum nachlesen, und man sollte nicht allles von anderen kopieren und dann spaeter mit dem Finger auf diese zeigen! Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted August 10, 2012 Report Share Posted August 10, 2012 Ich habs sowas von gewusst... Quote Link to post Share on other sites
Billy Joe 53 Posted August 10, 2012 Report Share Posted August 10, 2012 PrickelpittGeschrieben Gestern, 23:16Ich habs sowas von gewusst... Und Du faellst genau in diese Kategorie von Buergen welche immer denken dass sie recht haben und nie die sache aus einem anderen Blickwinkel betrachten koennen,aber immer ihre 7 Zwetschgen dazu beitragen die eigentlich niemand hoeren moechte,aber als Poster sich eben immer gerne selbst hoert und denkt er ist der groesste und allwissende ! Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted August 10, 2012 Report Share Posted August 10, 2012 [...]Ich gehe mal davon aus, dass Dir nicht klar ist, wen Du da - ohne es zu wollen - sehr treffend beschrieben hast. 2 Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted August 11, 2012 Report Share Posted August 11, 2012 Ich weiß es, ich weiß es *schnipp* Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 11, 2012 Report Share Posted August 11, 2012 Es kann nur einen geben!!! dete 1 Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted August 13, 2012 Report Share Posted August 13, 2012 Hallo, Biber, Er irrrt, dass man Polizisten grundsätzlich zur Person der Zeitgeschichte zurechnen kannIn dem Fall hier irrt er nicht. Und grundsätzlich stimmt es sowieso.Polizeibeamte sind nicht grundsätzlich Personen der Zeitgeschichte. Zum Thema "Filmen von Polizeieinsätzen" hier mal ein m. E. ganz informativer Link. Interessant wäre es gewesen, wenn einer der Polizeibeamten eine (Handy)kamera gezückt, den Kameramann gefilmt und ihm dann erzählt hätte, dass er dieses Video ebenfalls veröffentlichen wird und dann die Reaktion des Kameramannes erleben. Grundsätzlich wäre hier die m. E. beste Reaktion gewesen, dem Kameramann deutlich zu verstehen zu geben, dass er zwar filmen kann, dass er die Maßnahmen jedoch nicht stören darf und dass er die Gesichter der Beamten und, wenn dies von den anderen Personen gewünscht wird, auch deren Gesichter unkenntlich zu machen hat, bevor er den Film veröffentlicht. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 13, 2012 Report Share Posted August 13, 2012 Polizeibeamte sind nicht grundsätzlich Personen der Zeitgeschichte.Du darfst selbstverständlich dieser Meinung sein. Zum Thema "Filmen von Polizeieinsätzen" hier mal ein m. E. ganz informativer Link.Reichlich konfus und unübersichtlich in der Darstellung. Trotzdem ist auf jeden Fall ekrennbar, daß es dort im wesentlichen nicht um das Filmen, sonder das Veröffentlichen geht. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 13, 2012 Author Report Share Posted August 13, 2012 Polizeibeamte sind nicht grundsätzlich Personen der Zeitgeschichte.Du darfst selbstverständlich dieser Meinung sein. Wobei diese Meinung wohl die richtige ist. Erst wenn etwas "dazu" kommt, kann der Polizist auch zu einer Person der Zeitgeschichte werden.Es wird aber auch nicht automatisch jeder Polizist an dem Einsatz zu einer Person der Zeitgeschichte, sondern erst wenn er nicht "austauschbar' ist (z.b. der Einsatzleiter, nicht aber ein Absperrposten).Noch mehr Gewicht kommt dem Persönlichkeitsrecht zu, wenn der Polizist eindeutig macht, dass er nicht gefilmt werden will, denn dem gegenübersteht oft nicht die Person der Zeitgeschichte sondern eine stillschweigene Einwilligung (z.B. der Absperrposten, der sich dem Fotografen stellt). Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 13, 2012 Report Share Posted August 13, 2012 Wobei diese Meinung wohl die richtige ist.Wenn Du eine strittige Meinung unterstützt, dürfte die regelmäßig (so) nicht richtig sein. Noch mehr Gewicht kommt dem Persönlichkeitsrecht zu, wenn der Polizist eindeutig macht, dass er nicht gefilmt werden willEs spielt keine Rolle, was der Polizist eindeutig macht. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 13, 2012 Author Report Share Posted August 13, 2012 @biber, du irrst. Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted August 13, 2012 Report Share Posted August 13, 2012 1 Pfund Fundiertes bitte...kann ruhig etwas mehr sein Quote Link to post Share on other sites
Eifelbauer 3 Posted August 13, 2012 Report Share Posted August 13, 2012 Moin! Grundsätzlich gilt: Das Anfertigen und Veröffentlichen von Lichtbildaufnahmen die Polizisten oder andere Einsatzkräfte im Einsatz zeigen ist zu jeder Zeit erlaubt. Polizeieinsätze stellen nach herrschender Meinung ein Ereignis von zeitgeschichtlichem Interresse dar, Einsatzkräfte stellen zwar nur häufig nur lokal begrenzt Personen der Zeitgeschichte dar, aber eine Öffentlichkeit darf bei Einsatzen jeglicher Art, nicht ohne zwingenden Grund (Eigengefährdung etc.) unterbunden werden. Dazu gehört z.B. die Kontrolle durch die Berichterstattung in der Presse. Ein Fotografieverbot oder eine Beschlagnahme von Kameras, Lichtbildaufnahmen, Filmen, Speichermedien etc. sind nicht erlaubt und ausgeschlossen. Das Grundrecht der Pressefreiheit ist wesentlich höher zu bewerten, als das Interresse der Polizeibeamten, nicht veröffentlicht zu werden. LÖFFLER, Presserecht, Kommentar, 5. Aufl.WOLF/STEPHAN/DEGER, PolG für BW, 6. Aufl.DREIER/SCHULZE, UrhG, 3. Aufl., Zu § 23 KUGOVG Brandenburg, Beschluss vom 18.03.1997 – 4 B 4/97OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 30.04.1997 – 11 A 11657/96OVG NRW, Beschluss vom 30.10 2000 – 5 A 291/00SaarlOVG, Urteil vom 11.04.2002 – 9 R 3/01OVG Saarland, Urteil vom 11.04.2002 – 9 R 3/01VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.02.1995 – 1 S 3184/94VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.05.2008 – 1 S 2914/07VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.07.2000 – 1 S 2239/99VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.02.1995 – 1 S 3184/94 Es gibt lediglich eine Ausnahme: Es muss ein berechtigtes Interresse von den Beamten vorliegen nicht enttarnt zu werden (Unmaskierte SEK-Beamte) und es muss eine konsensuale Politik des mildesten Mittels durch die Einsatzkräfte klar gescheitert sein, erst dann darf ggf. - aber auch nur wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen - in die Pressefreiheit eingegriffen werden. So zumindest, sah es das Bundesverwaltungsgericht vor kurzem: Urteil 2 Quote Link to post Share on other sites
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