Jump to content

Lasermessung - Angehalten - Trotzdem Anhörungsbogen?


Recommended Posts

Guten Tag,

 

bislang sind wir glücklicherweise weitesgehend von Blitzern etc. verschont geblieben (oder wenn dann waren es mal 5 kmh zu viel und nur ein paar €) - diesmal liegt die Sache leider etwas anders und da ich hier überhaupt keine Erfahrung habe bräuchte ich da mal bitte etwas Input zu.

 

Ausgangslage:

 

Meine Frau wurde aufgrund einer Lasermessung (so eine üblich Stelle wo man eigentlich denkt man wäre schon außerorts aber dem ist nicht so, gemessen wurde bergab, also auf die den Hügel hochfahrenden Autos falls das eine Rolle spielen sollte) angehalten.

 

Nachdem der unfreundliche Herr von der Polizei sie erstmal angeschnautzt hat wie man denn so "rasen" könnte und was sie sich dabei denken würde, wurden auch die Personalien aufgenommen, die eingentliche Messung hat sie nicht gesehen und auch kein Protokoll o.ä. unterschrieben - insofern war erstmal gar nicht klar wie viel zu schnell sie angeblich unterwegs gewesen sein soll.

 

So ich hätte jetzt erwartet, dass da die Personalien und damit auch die Fahrerin zweifelsfrei festgestellt worden sind, dass einfach ein Bußgeldbescheid kommt.

Stattdessen hatten wir nun einen Anhörungsbogen in der Post, dort sollen noch mal die Daten des Fahrzeugführers angegeben werden und man kann sich äußern ob man den Verstoß zugibt oder nicht. Und erstmalig wurde auch geschrieben was denn der konkrete Vorwurf sein: Nach Abzug der Toleranz seien es 21 kmh zu viel gewesen, bei erlaubten 50 kmh.

 

Was tatsächlich gemessen wurde bzw. wie viel man denn abgezogen hat steht da nirgendwo - soweit ich das jetzt hier schon gelesen habe gilt in diesem Geschwindigkeitsbereich ein Abzug von 3 kmh (auch bei Laser?) so das es effektiv wohl 74 kmh bei der Messung gewesen sein müssten - was nach Aussage der Fahrerin aber eigentlich gar nicht sein kann - wobei ich das nicht wirklich beurteilen kann oder will, aber um so einen Wert zu erreichen müsste man schon einiges an Sprintqualitäten mitbringen da man vorher aus einer Kurve kommt die ein solches Tempo definitv nicht zulässt.

 

Das Bußgeld und der Punkt wenn es denn bei den 21 kmh bleibt wären zu verkraften - auch wenn dadurch die bislang weiße Weste in Flensburg befleckt wird.

 

Aber wie sollte man da jetzt vorgehen?

 

Fahrerdaten angeben, den Verstoß aber nicht zugeben mit der Begründung das man nicht so schnell unterwegs gewesen ist wie vorgeworfen? (Wird wohl jeder zweite von sich behaupten und grds. kann man gegen Lasermessungen ja wohl kaum was machen.)

 

Und dann? Kommt dann trotzdem einfach der Bußgeldbescheid und man kann dagegen dann ggf. vorgehen (wenn man es denn unbedingt will) - oder prüfen die bei so einer Begründung dann intern noch mal ob Mess- und Eichprotokolle auch wirklich passen?

 

Gerade weil die Beamten sich bei der Kontrolle ziemlich daneben benommen haben will die Fahrerin da nicht einfach den Verstoß in dieser Höhe zugeben.

 

Gruß

Zahlungsunwillig

Link to post
Share on other sites

nun, der AHB ist normal, die Fahrerin kann sich äussern, was aber im Normalfalle nichts bringt, wenn sie wirklich gefahren ist.

 

der BGB wird kommen, ob sie den Wisch zurückschickt oder nicht.

 

Wenn man viel Zeit, Geld, Nerven hat, kann man dagegen vorgehen, was unser geliebter user m3 empfehlen würde.

 

der schreibt nämlich gerne, dass lasermessungen "murksmessungen" wären.

 

ich kann mich dem aber nicht anschliessen, und da kein fahrverbot droht, sollte man sich die

wirklich schweren und auch entsprechend teuren geschütze für derartige situationen aufheben.

Link to post
Share on other sites

Ok schon mal schönen Dank für die Rückmeldungen. Dann bekommen die die Daten über den AHB eben noch mal und der Verstoß wird nicht zugegeben - und dann schauen wir mal.

 

Wenn der BGB dann eintrudelt ist es eben so, zwar ärgerlich aber verschmerzbar so das wir da wohl eher nicht extra einen Anwalt bemühen werden.

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

beim ersten Durchlesen des Startpost fiel mir sofort ein, dass es hier mal einen Fall mit ansatzweiser ähnlich gelagerter Konstellation gab, der zumindest eine kleine Chance böte, aus der Sache rauszukommen:

http://www.radarforu...udent +motorrad

 

Der springende Punkt war hier, dass beim Anhalten vor Ort durch einen Beamte durchaus eine Vernehmung stattfinden kann, die dann die selbe verjährungsunterbrechende Wirkung wie ein Anhörbogen hat. Im Klartext: Ab der Vernehmung beginnt die 3-monatige Verjährungfrist, die auch durch einen zusätzlichen Anhörungsbogen nicht mehr unterbrochen werden kann. Sollte also nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Anhalten ein Bußgeldbescheid gegen den tatsächlichen Fahrer erlassen werden, so ist der Verstoß verjährt. :victory:

 

Ob in deinem Falle, "Zahlungsunwillig", auf diese Weise eine Verjährung erreicht werden könnte, hängt von zwei Faktoren ab:

- Wie viel Zeit liegt zwischen der Messung mit anschließendem Anhalten und dem Eingang des Anhörungsbogens?

- Wie lief das Gespräch des Polizisten mit deiner Frau genau ab?

 

Um tatsächlich in die Verjährung zu kommen, müsste möglichst ein Großteil der Verjährungsfrist bereits vergangen sein, bis der Anhörungsbogen versendet wurde. Außerdem müssten im Gespräch von seiten des Beamten mindestens der Verstoßes vorgehalten und mitgeteilt worden sein, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet würde.

 

Falls meine Ausführungen jetzt nicht verständlich oder zu ungenau waren, ließ dir den verlinkten Thread durch, dort ist es im Startpost eigentlich schon recht gut erklärt. ;)

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...