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Hallo,

 

 

ich habe ein Riesenproblem.

Ich wurde in der letzten April Woche 2012 auf der AB geblitzt. Ich war lt Anhörungsbogen 34 kmh zu schnell, bei erlaubten 80. Ich bin also mit 114 kmh geblitzt worden.

Ich wurde gelasert und ein Foto war auch dabei.

Ich habe den AHB (lt Alberto Methode) an einen Bekannten weitergegeben, der an die Bußgeldstelle schrieb, dass er dafür in Frage kam. Er hat von dieser nichts gehört bzw. meinte (ich bin mir nicht mehr ganz sicher..und checke das während ich schreibe..) er hat ein Schreiben bekommen, wo er dann das Bußgeldbescheid erhalten wird..jedoch nie etwas wirklich erhalten hat.

 

Nun habe ich am 12.7 einen Bußgeldbescheid inkl. 2 Monate Fahrverbot (weil ich in den letzten 2 Jahren schon mal zu schnell war..) der Bußgeldstelle bekommen das ich 500€ zu bezahlen habe und die besagten 2 Monate laufen kann.

 

Kann mir irgendjemand einen Tip geben was hier noch zu retten ist, machbar wäre?

Mein Bekannter hat wie gesagt den Fall zugegeben..einmal Post bekommen...danach war aber Sendepause...und heute halte ich den Brief von der Bußgeldstelle in Händen...

 

Ich habe eine PKW Rechtsschutzversicherung...Anwalt einschalten???

 

Danke für etwaige konstruktive Meinungen...und ja..ich weiß..das es nicht in Ordnung war..doch ich fahre 90.000km pro Jahr..und an diesem morgen war ich geistig umnachtet...

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Al be to hat nicht geklappt. Der "richtige" Fahrer ist am Haken? Da kann man nur noch die Messung anzweifeln. Erfolgsaussicht: Sehr gering.

Bei RS ist ein Besuch bei einem RA nie verkehrt.

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Bei 34 km/h (ago) zu viel und selbst unter Berücksichtigung dessen, daß innerhalb der letzten 2 Jahre schon ein Vorfall aktenkundig wurde, kommt mir die hier beschriebene Strafe (500,- Eu und 2 Monate FV) ungewöhnlich hoch vor. Ein merkwürdiger Fall.....

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Nein, das ganze ist mit dem PKW (ohne Anhänger) gewesen...

Ich muss dazu sagen, ich habe letztes Jahr schon 1x für 1 Monat den Lappen abgegeben...auch wegen Geschwindigkeit..

Es steht jedoch auf dem Bescheid..auch noch: § 41, $ 19 STvO, §24 STVG; 11.3.6 Diese Handlungen begingen Sie ebenfalls vorsätzlich..?

 

 

Ein Fehler möglicherweise?

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Bei 34 km/h (ago) zu viel und selbst unter Berücksichtigung dessen, daß innerhalb der letzten 2 Jahre schon ein Vorfall aktenkundig wurde, kommt mir die hier beschriebene Strafe (500,- Eu und 2 Monate FV) ungewöhnlich hoch vor. Ein merkwürdiger Fall.....

Das passt schon, wenn man will

 

120 Euro x 2 wegen Vorsatz x 2 wegen Voreintragung = 480,00 Euro plus 5 Prozent Gebühren (24,00 Euro) plus 3,50 Euro = 507,50 Euro

 

Ein bißchen abrunden, dann passt das schon.

 

----------------------

@TE

§ 19 STvO Bahnübergänge ??? (richtiges Gesetz?) => http://dejure.org/gesetze/StVO/19.html

11.3.6 = der Geschwindigkeitsvorwurf => http://www.kba.de/nn_124736/DE/Punktsystem/Punktekatalog/geschwindigkeiten__pkw.html

§ 24 StVG => http://dejure.org/gesetze/StVG/24.html

§ 41 StVO => http://dejure.org/gesetze/StVO/41.html

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Der Regelbußgeldsatz liegt bei 120 Euro.

Der Regelbußgeldsatz geht hierbei von normalen Tatumständen sowie fahrlässiger Begehung aus. Eine Abweichung hiervon rechtfertigt eine angemessene Erhöhung.

Bei dir scheint man nun sowohl eine beharrliche Pflichtverletzung anzunehmen (von dieser ist aufgrund des vorausgegangenen Verstoßes auszugehen), weiterhin scheint man aufgrund der Gesamtumstände von einer vorsätzlichen Begehung auszugehen (was alleine eine Verdoppelung rechtfertigt)

 

Grundsätzlich erscheinen mir 500 Euro jedoch auch recht hoch, frage doch einfach mal nach, wie man diese doch erhebliche Abweichung vom Regelbußgeldsatz in deinem konkreten Fall begründet. Möglicherweise bringt das ja Licht ins Dunkel. Oder fehlen da noch ein paar Informationen in deiner Schilderung?

 

Gruß

Goose

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Nein...es ist damit tatsächlich alles gesagt....

 

Meine Frage ist letztendlich, wie lange eine "Verschleppung" des Fahrverbots durch den RA möglich ist..

In Bzg auf die Bußgeldhöhe, wird er sicherlich nachhaken und entsprechend tätig werden.

Jetzt geht es erst mal darum alles in Frage zu stellen. Ich werde morgen / übermorgen einen Termin bei ihm haben und bitten..das Fahrverbot max hinauszuschieben...

Warum Al Be To nicht geklappt hat, ein Rätsel...und wird es immer bleiben...denn der Bußgeldbescheid ist bei mir gelandet..als Fahrer und Halter...

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Meine Frage ist letztendlich, wie lange eine "Verschleppung" des Fahrverbots durch den RA möglich ist..
Je nach Auslastung des Gerichtes bis zu mehreren Monaten.

 

Warum Al Be To nicht geklappt hat, ein Rätsel.
Kein Rätsel, stinknormaler Passbildabgleich beim EMA.
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Da haben die Jungs ja wirklich echt zugeschlagen und die Möglichkeiten Dir eine reinzuwürgen ausgeschöpft. Was ich nicht ganz verstehe ich das Fahrverbot. Das gehört eigentlich nicht zum Umgang einer angemessenen Erhöhung des Bußgeldes.

 

Um einen Monat wirst Du nicht drumherum kommen. Den bekommst Du wegen des Voreintrags. Den anderen könnte man eventuell verhandeln.

 

Das Fahrverbot ist sofort nach Rechtskraft anzutreten. Der Anwalt wird das aber bis in den Herbst legen können.

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Nic ht nur gegen die Bußgeldhöhe und die Verdopplung des Fahrverbotes würde ich vorgehen, sondern auch gegen die Unterstellung des Vorsatzes.

 

Dessen Begründung würde mich auch interessieren, denn auf Autobahnen sind 114 km/h ja nicht unüblich zu fahren.

Hier kommt es aber speziell auf die Blitzerstelle an. Ohne genaue Kenntnisse davon, kann man nicht viel dazu sagen.

 

Eine Begründung würde ich allerdings schon anfordern lassen.

 

Wie langs soll es denn mindestens geschoben werden?

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Hallo Gast 225

Danke für den Hinweis. Ich werde meinem Anwalt mitteilen, alles zu tun...zu hinterfragen, in Rede zu stellen usw.

Vorschoben? Nun...erstens würde ich das ganze gerne von 2 auf 1 Monat runterbringen...und wenn nicht...dann mal mind. bis November verzögern.

Schwebt dir irgendeine Strategie hierfür vor?

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So, nun habe ich auch die Info..dass mein Kollege, der Er Sa Fa er war, bzw. sich als Al Be To ausgegeben hat, von der Bußgeldstelle ein Anhörungsbogen erhalten hat, nachdem er den Vorfall gestanden hat. Dort stand auch, sollte er nicht bis dann und dann antworten, erhält er den Bußgeldbescheid..

Der Rest ist in meinem Anfangsthread ja beschrieben...den Bußgeldbescheid habe nun ich erhalten...

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Da haben die Jungs ja wirklich echt zugeschlagen und die Möglichkeiten Dir eine reinzuwürgen ausgeschöpft.

Was soll denn der Quatsch? Er ist doch zu schnell gefahren, oder?

 

@Fwirs, such dir aber einen verkehrsrechtlich versierten Anwalt, sonst geht das in die Hose wie dein erster Versuch!

 

dete

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Da haben die Jungs ja wirklich echt zugeschlagen und die Möglichkeiten Dir eine reinzuwürgen ausgeschöpft.

Was soll denn der Quatsch? Er ist doch zu schnell gefahren, oder?

 

Ach watt - 'Dieselschraeubchen' sieht sich als Raecher der Geblitzten, Zurechtgewiesenen, und OWI-Betroffenen, sozusagen der Robin Pneu der Moderne. Da muss immer betont werden, dass die Behoerden die Unterdruecker sind, die es zu bekaempfen gilt, weil deren Ziel ist es einzig und allein, den armen Kraftfahrer zu unterjochen und ihn finanziell aus zu bluten.........

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Der Rest ist in meinem Anfangsthread ja beschrieben...den Bußgeldbescheid habe nun ich erhalten...

Das ist positiv. Damit ist die Unsicherheit raus und die nächsten Schritte können eingeleitet werden. Ein Anwalt könnte hilfreich sein. Vielleicht liegt eine Murksmessung vor.

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